Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Volksdorf 38 für den Geltungsbereich östlich der Farmsener Landstraße, nördlich des Meiendorfer Wegs und westlich des Bahndamms (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 525) wird festgestellt: Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Farmsener Landstraße - über das Flurstück 7122 (alt: 9), Nordostgrenze des Flurstücks 7119 (alt: 9), Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 7121 (alt: 5981), Südostgrenzen der Flurstücke 7117 und 7116 (alt: 5981) der Gemarkung Volksdorf - Meiendorfer Weg.
Die Messstelle dient der Überwachung des Oberflächengewässers Wuhle in Berlin. Der Status der Messstelle ist nicht näher angegeben.
Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 30438511 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_N. Sie befindet sich in Lindow, Am Bahndamm (über Bahnhofstr. i. R. Gudelacksee). Die Messstation gehört zum Beschaffenheitsmessnetz. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy ARu 16/73. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 1 (weitgehend unbedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: frei. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_RH_1. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 1973 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 41.22 m Geländehöhe: 40.50 m Filteroberkante: 36.5 m Filterunterkante: 34.5 m Sohle (letzte Einmessung): 34.12 m Sohle bei Ausbau: 33.5 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN16 eingemessen.
WMS zum Bebauungsplan Am Bahndamm Urschrift der Samtgemeinde Grasleben im originären Datenformat
Zum Gebärdenvideo Auf einem Rundgang mit 42 Tafeln – davon 30 Tafeln mit außergewöhnlichen, detailstarken Fotos und 12 inklusiven Tafeln mit taktilen Elementen und einem Kunstobjekt – regt die Ausstellung „Bahnbrechende Natur“ dazu an, die Stadtnatur zu entdecken. Wegbeschreibung zum Besuch der Ausstellung für Menschen mit Seheinschränkung Zu allen Themen finden Sie auf den folgenden Seiten eine Hörfassung mit den Ausstellungstexten, ausführlichen Bildbeschreibungen und vereinzelt auch Tierstimmen. Sounddesign: picaroMedia Tierstimmen: Tierstimmenarchiv des Museums für Naturkunde Berlin Auf einzelnen Seiten finden Sie außerdem Gebärdenvideos. Der Natur-Park Schöneberger Südgelände ist eine Naturoase, die sich mitten in der Großstadt Berlin auf dem ehemaligen Rangierbahnhof Tempelhof entwickelt hat. Eine Besonderheit ist seine Verbindung von Natur, Bahnrelikten und Kunst. Um den Artenreichtum und die Naturentwicklung langfristig zu erhalten, wurde er 1999 als Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet gesichert. Rücksichtnahme und die Achtung vor Tieren und Pflanzen tragen dazu bei, den Natur-Park Schöneberger Südgelände und seine Einrichtungen zu erhalten. Der Natur-Park Schöneberger Südgelände wurde 2021 erstmals von “Reisen für Alle” auf Barrierefreiheit geprüft und erhält die Zertifizierung bis Mai 2024. Hunde dürfen in den Natur-Park nicht mitgenommen werden. Im Natur-Park ist das Fahrradfahren nicht gestattet. Für Fahrräder stehen Stellplätze zur Verfügung. Das Verlassen des Steges im Naturschutzgebiet ist nicht erlaubt. Lassen Sie Blumen und Pflanzen an Ort und Stelle. Wild lebende Tiere dürfen nicht beunruhigt und Nester nicht zerstört werden. Das Sammeln von Früchten und Pilzen ist nicht gestattet. Müll ist in den dafür vorgesehenen Abfalleimern zu entsorgen. Grillen oder das Anlegen von Feuer ist nicht erlaubt. Der Besuch des Natur-Parks ist kostenpflichtig. Bitte lösen Sie Ihre Eintrittskarte an den Automaten der Eingänge (siehe Plan). Bild: Holger Koppatsch Natur-Park Schöneberger Südgelände Der Natur-Park verdankt seine Entstehung den politischen Entwicklungen nach Kriegsende, der Aufgabe des Rangierbahnhofs im geteilten Berlin, seinem besonderen ökologischen Wert inmitten der Stadt und dem Engagement einer Bürgerinitiative. Das Konzept einer Grüntangente wird entwickelt. Natur-Park Schöneberger Südgelände Weitere Informationen Bild: Andreas Langer Bahnbrechende Natur Der Natur-Park ist Lebensraum seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Ein Großteil der Fläche steht unter Naturschutz. Der etwa 18 Hektar große Park verfügt über zwei behindertengerechte Rundwege. Veranstaltungen und neue Wege der Umweltbildung verbinden Wissenschaft, Kunst und Naturschutz. Bahnbrechende Natur Weitere Informationen Bild: Konstantin Börner Technische Sehenswürdigkeiten Im Gelände finden sich einige Sehenswürdigkeiten. Solche aus der Bahnära wie der 50 Meter hohe, restaurierte Wasserturm - Wahrzeichen des Geländes, die 1940 gebaute Dampflokomotive 50 3707 sowie die restaurierte Drehscheibe. Die Beschleunigungsröhren sind zwei L-förmige, tunnelartige Installationen. Technische Sehenswürdigkeiten Weitere Informationen Bild: Carl Bellingrodt, Archiv Alfred Gottwald Geschichte und Entwicklung Der Natur-Park verdankt seine Entstehung den politischen Entwicklungen nach Kriegsende, der Aufgabe des Rangierbahnhofs im geteilten Berlin, seinem besonderen ökologischen Wert inmitten der Stadt und dem Engagement einer Bürgerinitiative. Das Konzept einer Grüntangente wird entwickelt. Geschichte und Entwicklung Weitere Informationen Bild: Archiv Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Stadtentwicklungsamt Verschiebebahnhof Tempelhof Ende des 19.Jahrhunderts erforderte zunehmender Personen- und Güterverkehr den Neubau von Werkstätten und Rangierbahnhöfen. Die Gesamtleistung des Verschiebebahnhofs Tempelhof lag an zweiter Stelle unter den neun Rangierbahnhöfen Berlins. Hier wurden Züge der Dresdener und Anhalter Bahn abgewickelt. Verschiebebahnhof Tempelhof Weitere Informationen Bild: Archiv Geoportal Berlin Luftbilder 1953 · 1989 · 2015 Luftbilder von 1953, 1989 und 2015 lassen erkennen, wie sich die Natur das ehemalige Bahngelände nach und nach zurückerobert und sich immer stärker Gehölze ausbreiten. Inzwischen bedecken sie mehr als Zweidrittel des Geländes. Luftbilder 1953 · 1989 · 2015 Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Schutz und Pflege Der Natur-Park wird ab 1996 durch die Grün Berlin GmbH entwickelt, Baumaßnahmen werden großzügig durch die Allianz Umweltstiftung gefördert. 1999 wird das Gelände unter Schutz gestellt. Pflegemaßnahmen der Obersten Naturschutzbehörde steuern die Sukzession und verhindern eine vollständige Bewaldung. Schutz und Pflege Weitere Informationen Bild: Sebastian Hennigs Die Natur kehrt zurück Mit der Aufgabe der Bahnnutzung nehmen Tiere und Pflanzen das Gelände wieder in Besitz. Die Veränderung und zeitliche Abfolge unterschiedlicher Gemeinschaften aus Pflanzen und Tierarten wird „Sukzession“ genannt. Das Endstadium ist ein Waldtyp, der den jeweiligen Standortbedingungen entspricht. Die Natur kehrt zurück Weitere Informationen Bild: Archiv Geoportal Berlin/Luftbild 2011 Grüntangente und Biotopverbund Der Natur-Park ist mit dem Park am Gleisdreieck durch die Fuß- und Radwegeverbindung über den Flaschenhals-Park verbunden. Für den Erhalt der biologischen Vielfalt spielt der Biotopverbund eine große Rolle. Gerade Bahndämme sind dabei von besondere Bedeutung. Grüntangente und Biotopverbund Weitere Informationen Bild: Archiv Stiftung Naturschutz Berlin Natur und Kultur verbinden Die Stahl-Kunst von ODIOUS, Bahnrelikte und wilde Natur geben dem Natur-Park seinen besonderen Charakter. Im Gelände werden vielfältige Aktivitäten und Projekte rund um oder in Verbindung mit der Natur angeboten. Natur und Kultur verbinden Weitere Informationen Bild: Konstantin Börner Giardino Segreto Die Künstlergruppe ODIOUS errichtete mit 30 stählernen Kuben und Skulpturen auf dem 130 Meter langen und 22 Meter breiten ehemaligen Lagerplatz des Rangierbahnhofs einen Giardino Segreto, italienisch: „geheimer Garten“ . Giardino Segreto Weitere Informationen Bild: Grün Berlin/Frank Sperling Kunstobjekt Waldohreule Die Waldohreule ist Symbol für den Naturschutz. Für die Freilandausstellung schuf der Bildhauer Stephan Hüsch 2019 ein Kunstobjekt aus Kunststein, das in wesentlichen Zügen dem natürlichen Vorbild entspricht. Wie Waldohreulen aussehen und was sie besonders auszeichnet, erfahren Sie hier. Kunstobjekt Waldohreule Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Artenvielfalt dank Schutz und Pflege Auf den nährstoffarmen, trockenen Kies- und Schotterböden des ehemaligen Bahngeländes siedelte sich eine an diese Bedingungen angepasste Tier- und Pflanzenwelt an. Um die Lichtungen zu erhalten, wird dem Vordringen von Bäumen und Sträuchern durch Pflegemaßnahmen Einhalt geboten. Artenvielfalt dank Schutz und Pflege Weitere Informationen Bild: Paul Westrich Gefährdete Arten zwischen den Gleisen Viele gefährdete Insektenarten, wie Langhorn- und Seidenbiene, Heidegrashüpfer und Blauflügelige Ödlandschrecke kommen auf den Offenflächen vor. Das Wiesen-Habichtskraut hat hier eines seiner wenigen Vorkommen in Berlin. Ideale Lebensbedingungen findet die europaweit geschützte Zauneidechse. Gefährdete Arten zwischen den Gleisen Weitere Informationen Bild: Andreas Langer Blütenmeer im Gleisbett Die blütenreichen Wiesen ziehen viele Insekten, darunter Schmetterlinge an. Wie auch bei den Wildbienen sind viele an bestimmte Futterpflanzen gebunden. Der Schwalbenschwanz bevorzugt rotviolette bis blaue Blumen wie Natternkopf und Flockenblume, seine Raupe aromatische Doldenblütler wie Wilde Möhre. Blütenmeer im Gleisbett Weitere Informationen Bild: Kühne & Saure Artenreichtum auf engem Raum Wildbienen ernähren sich von Pollen und Nektar der Blüten. Etwa 30 % der Arten sind auf bestimmte Blühpflanzen angewiesen. Bienen sind weltweit die wichtigsten Bestäuber. Anders als die Honigbiene nisten Wildbienen im Boden, andere in Pflanzenstängeln. Mehr über ihren Lebenszyklus lesen sie hier. Artenreichtum auf engem Raum Weitere Informationen Bild: Konrad Zwingmann Lautstarke Hüpfer Im Natur-Park kommt u.a. der Heidegrashüpfer vor, eine typische Art der Sandtrockenrasen. Heuschrecken unterscheiden sich in ihrer Gestalt, aber auch in ihren Lauten, an denen sie sich wie Vögel erkennen lassen. Die Lauterzeugung geschieht auf unterschiedliche Weise. Lautstarke Hüpfer Weitere Informationen Bild: Wolfgang Brandmeier Gefiederte Rückkehrer Der Wald nimmt mehr als zwei Drittel des Geländes ein. Nachtigall und Buntspecht gehören zu den Vogelarten, die die parkartigen Waldbereiche bevorzugen. Der Neuntöter fühlt sich in den nur locker mit Gehölzen durchsetzten Flächen wohl. Stieglitze finden hier Samen aller Art und der Turmfalke Mäuse. Gefiederte Rückkehrer Weitere Informationen Bild: Holger Koppatsch Der Wald ist auf dem Vormarsch Hier lässt sich die Waldentwicklung auf einer innerstädtischen Brache verfolgen. Birken und Robinien, die sich als Pioniergehölze angesiedelt hatten, werden nun durch die nächste Baumgeneration aus nährstoffliebenden Arten wie Linde, Spitzahorn und Stieleiche abgelöst. Der Wald ist auf dem Vormarsch Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Baumporträts Im Gelände kommen verschiedene Baumarten vor. Ausgewählte Arten werden vorgestellt. Was Hänge-Birke, Zitterpappel, Robinie und Stieleiche unterscheidet, erfahren sie hier. Baumporträts Weitere Informationen Öffnungszeiten von 09:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit – bei Abendveranstaltungen auch länger. Bitte beachten Sie, dass das Gelände abgeschlossen wird. Führungen und Veranstaltungen Hinweise entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen oder der Website Natur-Park Schöneberger Südgelände . Einen angenehmen und erholsamen Besuch wünschen Ihnen die Parkverwaltung Grün Berlin GmbH, das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin und die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Oberste Naturschutzbehörde. Die Informationstafeln im Natur-Park wurden von der Obersten Naturschutzbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erstellt. Die Erschließung und Gestaltung des Natur-Parks wurden unterstützt durch die Allianz Umweltstiftung. Das Planungskonzept wurde von der Arbeitsgemeinschaft planland/ÖkoCon entwickelt.
Naturschutz in und an Gebäuden gehört bislang bei der Stadtsanierung und bei Neubauprojekten eher zu den Randthemen. In der allgemein üblichen Praxis der Gebäudesanierung werden verwitterte oder fehlende Mauersteine ersetzt und offene Fugen vollständig verstrichen. Ziel ist eine makellose Fassade. Im Dachbereich werden Spalten geschlossen, die Dachböden zu Wohnungen ausgebaut. Bei Neubauten prägen unstrukturierte Fassaden aus Metall und Glas das Bild. Dass es Fledermaus- und Vogelarten gibt, die sich als Kulturfolger dem Menschen angeschlossen haben und Gebäude besiedeln, wird meist vergessen oder ignoriert. So verlieren immer mehr unserer Untermieter aus dem Tierreich ihre Quartiere. Selbst der stellenweise noch häufige Spatz gerät nach und nach in akute Wohnungsnot. Dabei hat der Gesetzgeber auch ihn und seine Niststätten unter strikten Schutz gestellt – eine Tatsache, die noch nicht überall geläufig ist. Als so genannte Kulturfolger haben sich diese Tierarten die Stadt als Lebensraum erobert. Städtische Gebäude sind für sie nichts Anderes als eine “Felslandschaft” mit Spalten, Simsen, Ritzen und Höhlungen. Die dazwischenliegenden Grün- und Parkanlagen, Stadtbrachen, Bahndämme und Böschungen sowie der Stadtrand mit den wenigen Ackerflächen sind als Nahrungseinzugsgebiet für die genannten Arten von außerordentlicher Bedeutung. Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an älteren oder beschädigten Gebäuden in Verbindung mit den heute üblichen Bautechniken und Wärmeschutzmaßnahmen, dem Ausbau von Dachböden zu hochwertigem Wohnraum u.a. führen dazu, dass an den meisten Gebäuden geeignete Unterschlupfmöglichkeiten für die Tiere beseitigt werden. Vielfach war deren Anwesenheit den Besitzer*innen und Mieter*innen über Jahrzehnte überhaupt nicht aufgefallen, insbesondere gilt dies für die Besiedlung mit Fledermäusen. Bei Baumaßnahmen sind deshalb besondere artenschutzrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen. Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten An jeder Art Gebäude, ob Neubau, Altbau, Großsiedlung oder Umbau kann mit geringen Mitteln der Artenschutz für die auf unsere Duldung angewiesenen Vogel- und Fledermausarten gefördert werden. In der Schlüsselrolle für die Konzeption und den Gebäudeentwurf steht die Planerin/der Planer . Diese können frühzeitig Überlegungen und Belange des Artenschutzes mit einbeziehen. Dies gilt für den Neubau ebenso wie für kleine oder auch große Sanierungsaufgaben. Bereits in der frühen Entwurfsphase des Neubaus oder der Sanierung müssen Artenhilfsmaßnahmen in dem Gebäudekonzept berücksichtigt werden. Bei alter Bausubstanz ist rechtzeitig zu prüfen, ob in der Vergangenheit genutzte Quartiere geschützter Tierarten erhalten werden können. Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig mit der unteren Naturschutzbehörde des Bezirks oder mit ehrenamtlich arbeitenden Naturschutzorganisationen Kontakt aufzunehmen, um das Gebäude auf bereits vorhandene Niststätten untersuchen zu lassen bzw. zu klären, welche Nisthilfen unter den örtlichen Gegebenheiten sinnvoll sind. In der Konzeption sollte ausdrücklich auf die Integration von Artenhilfsmaßnahmen für Gebäudebrüter hingewiesen werden. Neben der Verwendung umweltfreundlicher Baumaterialien und alternativer Energie- und Wasserversorgung gewinnen zusätzliche Naturschutzmaßnahmen bei breiten Bevölkerungsschichten immer mehr an Akzeptanz und haben Beispielwirkung. Die zukünftigen Nutzer*innen des Gebäudes haben sicher Freude an Vogelgesang, Flugmanövern der Mauersegler und abendlichen Rundflügen der Fledermäuse im Hof. Die entscheidende Rolle für die Durchsetzung von Artenschutzprojekten bei einem Bau- oder Sanierungsvorhaben spielt die Bauträgerin/der Bauträger . Als Geldgeber*in, Eigentümer*in und/oder späterer Vermarkter*in kann er/sie bei positiver Einstellung gegenüber unserer belebten Mitwelt den Artenschutz stark fördern. Grundsätzlich geht es um die Bereitschaft, bei allen an Planung und Bau Beteiligten, einen Beitrag für den Natur- und Artenschutz zu leisten und hierbei kreativ mitzudenken. Der Schutz in der Stadt lebender Wildtierarten sollte sich allerdings nicht darauf beschränken, Nistkästen anzubringen. Erfolgversprechend sind diese Nisthilfen bei einigen Arten nur, wenn der räumliche Zusammenhang von Brut- und Nahrungsbiotop gegeben ist. Daher sollten mit derartigen Maßnahmen auch Fassaden- und/oder Dachbegrünung sowie die Entsiegelung und Begrünung der Höfe einhergehen.
Das Wildkaninchen ( Oryctolagus cuniculus ) gehört zur Ordnung der Hasenartigen. Das Aussehen und die Lebensweise der Hasen und Kaninchen ist sehr unterschiedlich. Kaninchen sind kleiner als Hasen, haben eine gedrungenere Gestalt, kürzere, schwarz geränderte Ohren und kürzere Hinterläufe. Die Vorderläufe sind relativ kräftig entwickelt, da sie zum Graben der Gänge eingesetzt werden. Durchschnittlich beträgt die Kopf-Rumpf-Länge 40 – 45 cm, die Körperhöhe ca. 17 cm, das Gewicht ausgewachsener Tiere etwa 2 kg. Der runde Kopf hat auffällig große, dunkle Augen. Das glatte Fell ist auf der Oberseite grau bis graubraun, die Unterseite ist scharf weiß abgesetzt. Unterschiedliche Farbvariationen sind jedoch häufig und können durch Einkreuzen von entwichenen Hauskaninchen entstehen. Die ursprüngliche Heimat der Wildkaninchen ist die Pyrenäenhalbinsel und Nordafrika, wo die Art in fast unverändertem Zustand die letzte Eiszeit überdauerte. Durch die Phönizier wurde der Name Sphania, was soviel wie Kaninchen bedeutet, für Spanien geprägt. Von dort aus wurden die Tiere durch den Einfluss des Menschen nach West- und Mitteleuropa gebracht. Bereits im 1. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung wurden Kaninchen durch die Römer für kulinarische Genüsse aus Iberien importiert. Auch hielt man sich Kaninchen in Klöstern und an Höfen geistlicher Würdenträger, da das Fleisch neugeborener Tiere als Fastenspeise erlaubt war. Französische Mönche begannen im 16. Jahrhundert verschiedene Farbgebungen und Größen zu züchten. 1231 wurden erstmals aus England stammende Wildkaninchen auf der Insel Amrum ausgesetzt. Erst im 18. /19. Jahrhundert verbreiten sich die Tiere in Europa, so dass sie häufiger gejagt wurden. Die bevorzugten Lebensräume sind die halboffene Feldflur, Dünen, bewaldete Böschungen, Eisenbahndämme oder ähnliche Strukturen. Kaninchen bevorzugen mildes Klima. Zur Anlage ihrer Baue benötigen sie leichte und durchlässige Böden. Auch in Städten, mit entsprechenden halboffenen Strukturen und Sandboden, wie zum Beispiel auf Friedhöfen, in Grünanlagen, Gärten, Höfen oder auf Flugplätzen finden sie gute Lebensbedingungen. Wildkaninchen leben in territorial streng abgegrenzten hierarchischen Gemeinschaften und legen weit verzweigte Höhlensysteme mit mehreren Ein- und Ausgängen und Wohnkesseln an. Die Populationsdichte kann bis zu 150 Tiere pro Hektar erreichen. Oft werden die Siedlungsplätze so stark unterhöhlt, dass sie dadurch abrutsch- oder einsturzgefährdet sein können. Dabei kommt es vor, dass bei den Grabtätigkeiten Wurzeln von Bäumen freigelegt werden, was zu schweren Schäden an den Gehölzen führen kann. Auch im Winter sind Kaninchen aktiv. Das Revier wird gegen Eindringlinge meist erfolgreich verteidigt. Das kleine Kaninchen vertreibt dabei selbst Hasen, welche es durch Kehlbisse töten kann. Wildkaninchen sind nachtaktiv und haben eine genetisch bedingte Inaktivität in der Mittagszeit. Im Gegensatz zu Kaninchen graben Hasen keine Baue, sondern verstecken sich lediglich vor ihren Feinden. Die Jungen werden in sogenannte Sassen (weichen Vertiefungen) abgelegt, wo diese in eine Art Starre fallen und so, weitgehend gedeckt vor Feinden, geschützt sind. Hasen sind wesentlich scheuer als Kaninchen und nähern sich nur bei größter Futternot der Umgebung von Menschen. Bei der Nahrungssuche sind Kaninchen nicht wählerisch. Neben Gräsern, Kräutern, Trieben, Knospen werden auch Rinde, Getreide, Gemüse oder Rüben gefressen. Sie schrecken selbst vor Disteln oder Brennnesseln nicht zurück. Treten die possierlichen Nager in großer Dichte auf, werden fast alle Stauden und Gehölze gärtnerischer Kulturen geschädigt. Besonders in harten und schneereichen Wintern nagen die Tiere gern die Rinde junger Bäume und Sträucher ab und können fingerstarke Bäume ganz abbeißen. Um ihren Vitamin B1-Bedarf zu decken, wird zusätzlich im Winter ein im Blinddarm produzierter bakterien- und vitaminreicher Kot nach dem Ausscheiden sofort wieder aufgenommen. Bei gefangen gehaltenen Tieren wurde beobachtet, dass sie auch tierische Nahrung, wie Hackfleisch und Fleischreste an Knochen fressen. Die Paarungszeit beginnt zwischen Februar und März und dauert die gesamte warme Jahreszeit an. Die „Häsin“ – das Weibchen – bringt nach ca. 30 Tagen Tragzeit in „Setzröhren“ der Baue, die sie mit ausgerupfter Bauchwolle weich auspolstert, durchschnittlich 5 bis 10 wenig entwickelte und nackte Junge zur Welt, die am 10. Tag die Augen öffnen. Beim Verlassen des Erdbaues, verscharrt die Häsin sorgsam den Zugang zu ihren Jungen. Unter günstigen Bedingungen kann es bis zu 7 Würfen pro Jahr kommen. Die Jungen sind schon nach etwa vier Wochen selbstständig und mit etwa acht Monaten geschlechtsreif, so dass die Jungweibchen der ersten Würfe bereits im gleichen Jahr selbst trächtig werden können. Die lokale Dichte der Kaninchen kann in wenigen Jahren extrem stark zunehmen und auch in der Stadt zu einer Plage werden, da hier die natürlichen Feinde weitgehend fehlen. Im Gegensatz zu den Hasen leben Wildkaninchen gesellig in Ansiedlungen von acht bis zwölf Tieren unter denen eine strenge Rangordnung herrscht. Die Kolonien werden von einem weiblichen und einem männlichen Tier dominiert. Tagsüber halten sich die Tiere meist im Bau auf und gehen mit Einbruch der Dämmerung auf Nahrungssuche. In ruhigeren Arealen sind sie auch tagaktiv. Wildkaninchen entfernen sich kaum mehr als 200 m, selten 500 m von ihrem Bau. Bei drohender Gefahr klopft das Kaninchen mit den Hinterbeinen auf dem Boden und warnt somit andere Kaninchen in der Umgebung. Wildkaninchen können bei optimalen Bedingungen zwischen 7 und 10 Jahre alt werden, wobei die allgemeine Lebenserwartung in freier Wildbahn etwa zwei Jahre beträgt. Nur ca. 10 % einer Population erreichen das dritte Lebensjahr. Derzeit werden Kaninchenbestände von der Myxomatose und von der sogenannten Chinaseuche bedroht. In den letzten Jahren (seit ca. 1998 in Berlin) sind deshalb die Kaninchenbestände in Mitteleuropa stark zurückgegangen. In einigen Bundesländern denkt man bereits über Kaninchenschutzprogramme nach. Myxomatose ist eine Viruserkrankung aus Südamerika, die seit 1952 in Europa vorkommt und deren Übertragung durch Flöhe erfolgt. Im Krankheitsverlauf zeigen sich zahlreiche Tumore auf dem Körper, es entzündet sich die Bindehaut der Augen und die Ohren schwellen an. Die Tiere sterben, je nach Art des Virusstammes, nach 14 Tagen bis 50 Tagen einen qualvollen Tod. Tiere, die an Myxomatose erkranken, verlieren offensichtlich die Orientierung. Ein so erkranktes Kaninchen verkriecht sich nicht mehr in seinen Bau, sondern bleibt regungslos sitzen, auch wenn man sich dem Tier nähert. Aus Sicht des Tierschutzes und der Seuchenbekämpfung ist es angezeigt, ein solches Kaninchen dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit es von seinem Leiden erlöst und eingeschläfert werden kann. RHD (Rabbit Haemorrhagic Disease) oder „Chinaseuche“ beruht auf einem Virus, der 1988 von China aus eingeschleppt wurde. Der Virus befällt Haus- und Wildkaninchen und kann auch auf den Hasen übertragen werden. Das Krankheitsbild ist gekennzeichnet durch auffällige Blutungen der Luftröhre, der Lunge und im Bauchraum. Das Tier leidet unter Krämpfen und Atemnot. In einem Zeitraum von ein bis zwei Tagen führt dies zum Tod. Kaninchen können im Ausnahmefall den Tollwut-Virus übertragen. Sie sind jedoch aufgrund durchgeführter Impfkampagnen nicht als Risikofaktoren zu sehen. Schäden, insbesondere auf kleineren Grundstücken, sind sicherlich eher selten, da die ständige Benutzung eines Gartens durch Mensch und Haustier die Wildkaninchen meist vertreibt. Katzen zum Beispiel stellen eine ernsthafte Gefahr besonders für junge und unerfahrene Kaninchen dar. Gärten, die das Revier von Katzen sind, werden in jedem Fall gemieden. Leere oder große ungenutzte Grundstücksteile hingegen könnten Futter oder Gelegenheit für die Anlage eines Baus bieten. Möchte man die kleinen Nager nicht tolerieren, sind folgende Maßnahmen hilfreich: Einzäunen der zu schützenden Fläche mit Drahtzaun; dabei den Draht mindestens 20 cm tief in die Erde einlassen, da die Tiere gute Wühler sind einzelne Stämme können mit Drahtmanschetten gegen Verbiss geschützt werden betroffene Gewächse können mit Wildverbissmittel bestrichen werden (dieses Verfahren wirkt aber nur, wenn die Tiere in der Nähe noch unbehandelte Nahrung vorfinden) Fallobst entfernen begonnene Baue können unter der Voraussetzung, dass sich kein Wildkaninchen in den Gängen befindet, unzugänglich gemacht werden in den Wintermonaten – Ablenkung der Tiere von Gehölzen durch Auslegen von Zweigen, die beim Baumschnitt anfallen. Sollte das Bejagen der Tiere dennoch in Ausnahmefällen notwendig werden, ist dies mit natürlichen Gegenspielern wie Greifvögeln aber auch mit Frettchen möglich. Eine Bejagung darf nur durch Jäger bzw. Falkner und mit Genehmigung der Jagdbehörde erfolgen. Kaninchen sind weder gefährlich noch verursachen sie irreparable Schäden in unseren Gärten. Durch Krankheiten ohnehin dezimiert, muss ihnen, wie auch den noch selteneren Hasen, in menschlicher Nähe eine Nische gelassen werden. Für uns Menschen sollte die Möglichkeit für Beobachtungen der eher scheuen Tiere im Vordergrund stehen. Nur so können das Verständnis für die Natur und deren Geschöpfe sowie Zusammenhänge zwischen menschlichem Handeln und Veränderungen in der Natur erkannt werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln).
Die Messstelle bei Seußen, uth. Bahndamm, Wegebrücke (Messstellen-Nr: 198010) befindet sich im Gewässer Röslau. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands.
ATOM-Feed zum Bebauungsplan Am Bahndamm Urschrift der Samtgemeinde Grasleben im originären Datenformat
Die Gödde Biogasanlage GmbH & Co. KG, Am Bahndamm 1, 49744 Geeste, plant auf dem Grundstück Gemarkung Groß Hesepe, Flur 20, Flurstück 3/75, die Erhöhung der Gasproduktion auf 3.000.000 Nm³/a durch Änderung der Inputstoffe gemäß § 246d BauGB. Für dieses Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 u. Abs. 4 UVPG i.V.m. Nr. 8.4.2.1, Nr. 9.1.1.3 und Nr. 1.2.2.2 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.
Origin | Count |
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Bund | 27 |
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Zivilgesellschaft | 1 |
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