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Sechste Planänderung der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Metternich – Niederstedem (Bauleitnummer [BI.] 4225) im Abschnitt Pkt. Pillig – UA Wengerohr und Änderung der 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederstedem – Neuwied (Bl. 2409) durch Umstellung auf 110-kV-Betrieb im Abschnitt Pkt. Pillig – Pkt. Melchhof

Die Amprion GmbH, Robert-Schuman-Str. 7, 44263 Dortmund hat die sechste Änderung des mit Bescheid vom 29.09.2021 erlassenen Planfeststellungsbeschlusses zum „Neubau und Betrieb der 110-kV-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Punkt (Pkt.) Metternich – Niederstedem (Bl. 4225), Abschnitt Pkt. Pillig – Umspannanlage (UA) Wengerohr sowie Änderung der 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederstedem – Neuwied (BI. 2409) im Abschnitt Pkt. Pillig – Pkt. Melchhof durch Umstellung auf 110-kV-Betrieb sowie Änderung zu- und abgehender Hochspannungsfreileitungen und Bahnstromleitungen“ (Az.: 21a-7.110-010-2015) als Planfeststellungsverfahren beantragt. Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: a) Änderung der Zufahrt zu Mast Nr. 110 (Bl. 4225) über einen geschotterten Wirtschaftsweg abgehend vom „Dohrer Weg“, b) Änderung der Zufahrt zu Mast Nr. 120 und Mast Nr. 121 über einen in der Örtlichkeit bereits vorhandenen Weg sowie c) Teildemontage von Mast Nr. 126 (Bl. 596, DB) anstelle der planfestgestellten Volldemontage des Mastes.

Neubau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Punkt (Pkt.) Metternich – Niederstedem (Bauleitnummer [Bl.] 4225) im Abschnitt Pkt. Pillig - Umspannanlage Wengerohr

Planfeststellungsverfahren zum Neubau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Punkt (Pkt.) Metternich – Niederstedem (Bauleitnummer [Bl.] 4225) im Abschnitt Pkt. Pillig – Umspannanlage Wengerohr sowie zur Änderung der 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederstedem – Neuwied (Bl. 2409) im Abschnitt Pkt. Pillig – Pkt. Melchhof durch Umstellung auf 110-kV-Betrieb sowie zur Anpassung zu- und abgehender Hochspannungsfreileitungen und Bahnstromleitungen. Die Amprion GmbH, Robert-Schuman-Straße 7, 44263 Dortmund, hat für oben genanntes Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Neben der Amprion GmbH sind die DB Energie GmbH, Pfarrer-Perabo-Platz 2, 60326 Frankfurt am Main, und die Westnetz GmbH, Florianstraße 15-21, 44139 Dortmund, Trägerinnen des Vorhabens. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz. Über die Zulässigkeit des Vorhabens wird in Form eines Planfeststellungsbeschlusses entschieden. Das Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: a) Neubau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Metternich – Niederstedem (Bl. 4225) im Abschnitt von Mast Nr. 57 der Bl. 4225 (Pkt. Pillig) bis Mast Nr. 111 der Bl. 2409; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 3/2, Flur 22, Gemarkung Pillig; Endpunkt ist Flurstück Nr. 3/1, Flur 23, Gemarkung Altrich; Länge ca. 47 km, b) Änderung der 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederstedem – Neuwied (Bl. 2409) im Abschnitt von Mast Nr. 334 (Pkt. Pillig) bis Mast Nr. 245 (Pkt. Melchhof) durch Umstellung auf 110-kV-Betrieb sowie durch abschnittsweise Nutzung als 110-kV-Bahnstromleitung; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 46/2, Flur 11, Gemarkung Pillig; Endpunkt ist Flurstück Nr. 1, Flur 10, Gemarkung Bengel; Länge ca. 36,7 km, c) Neubau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Anschluss Wengerohr (Bl. 4235); Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 64, Flur 54, Gemarkung Wittlich; Endpunkt ist Flurstück Nr. 52/1, Flur 54, Gemarkung Wittlich; Länge ca. 0,9 km, d) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Wengerohr – Spangdahlem (Bl. 0785) im Abschnitt zwischen dem Masten Nr. 1 der Bl. 4235 und dem Portal P001 der Umspannanlage Wengerohr; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 52/1, Flur 54, Gemarkung Wittlich; Endpunkt ist Flurstück Nr. 8, Flur 13, Gemarkung Wengerohr; Länge ca. 0,3 km, e) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Wengerohr – Morbach (Bl. 0748) im Abschnitt zwischen dem Portal P001 der Umspannanlage Wengerohr und dem Masten Nr. 111 der Bl. 2409; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 8, Flur 13, Gemarkung Wengerohr; Endpunkt ist Flurstück Nr. 3/1, Flur 23, Gemarkung Altrich; Länge ca. 1,1 km, f) Änderung und Betrieb der 110-kV-Bahnstromleitungen Bengel – Koblenz (Bahnstromleitung [BL] 596) sowie Bengel – Karthaus (BL 498) durch Errichtung des Kreuzungsmastes Nr. 1N auf Flurstück Nr. 224, Flur 10, Gemarkung Bengel, g) Neubau und Betrieb der 110-kV-Bahnstromleitung Bengel – Koblenz (BL 596) im Abschnitt vom geplanten Masten Nr. 6N der BL 596 bis zum Masten Nr. 245 der Bl. 2409; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 119, Flur 10, Gemarkung Bengel, Endpunkt ist Flurstück Nr. 1, Flur 10, Gemarkung Bengel; Länge ca. 0,5 km, h) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Pkt. Pillig – Maifeld (Bl. 1151) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 1 der Bl. 1151 und Mast Nr. 334 der Bl. 0770; Anfangspunkt sind die Flurstücke Nr. 11/3 und Nr. 12/3, Flur 22, Gemarkung Pillig; Endpunkt ist Flurstück Nr. 46/2, Flur 22, Gemarkung Pillig; Länge ca. 0,3 km, i) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Anschluss Müden (Bl. 0771) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 26 der Bl. 0771 und Mast Nr. 329 der Bl. 2409; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 94, Flur 3, Gemarkung Möntenich; Endpunkt ist Flurstück Nr. 12, Flur 3, Gemarkung Möntenich; Länge ca. 0,3 km j) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Anschluss Fankel (Bl. 0783) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 37 der Bl. 0783 und Mast Nr. 275A der Bl. 2409; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 11, Flur 2, Gemarkung Dohr; Endpunkt ist Flurstück Nr. 34, Flur 5, Gemarkung Dohr; Länge ca. 0,7 km, k) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Pkt. Bengel – Pünderich (Bl. 1024) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 1 der Bl. 1024 und dem geplanten Masten Nr. 139 der Bl. 4225; Anfangs- und Endpunkt befinden sich auf Flurstück Nr. 1/3, Flur 4, Gemarkung Bengel; Länge ca. 0,1 km, l) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Laufeld – Pkt. Lüxem (Bl. 1081) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 37 der Bl. 1081 und dem geplanten Masten Nr. 170 der Bl. 4225; Anfangspunkt sind die Flurstücke Nr. 50 und 51, Flur 4, Gemarkung Dorf, Endpunkt ist Flurstück Nr. 53, Flur 4, Gemarkung Dorf; Länge ca. 0,1 km. Auf den Mastgestängen der Bl. 4225 sollen im zweiten Planfeststellungsabschnitt neben zwei 380-kV-Stromkreisen der Amprion GmbH je nach Unterabschnitt entweder zwei 110-kV-Bahnstromkreise (Betriebsfrequenz 16,7 Hertz) der DB Energie GmbH oder zwei 110-kV-Stromkreise der allgemeinen Energieversorgung (Betriebsfrequenz 50 Hertz) der Westnetz GmbH mitgeführt werden. Auf den Masten der Bl. 2409 werden im Abschnitt Pkt. Pillig – Pkt. Melchhof je nach Unterabschnitt ebenfalls entweder zwei 110-kV-Bahnstromkreise oder zwei 110-kV-Stromkreise der allgemeinen Energieversorgung geführt. Eine schematische Übersicht hierzu ist in Anlage 1.1 der Planunterlagen enthalten. Neben den unter den Buchstaben a) bis l) aufgeführten Planungen sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Sicherung und Nutzung von Zuwegungen und Arbeitsflächen, die Ausweisung von Freileitungsschutzstreifen, die Errichtung und der Betrieb notwendiger provisorischer Leitungsverbindungen und der temporäre Verbleib von Leitungen in einer technisch bedingten Zwischenausbaustufe sowie notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen [insbesondere Rückbaumaßnahmen an bestehenden Freileitungen, Rückbau von Freileitungsprovisorien, Errichtung und temporärer Betrieb von Baueinsatzkabeln, dauerhafte Anpassung von Wegeverläufen]). Betroffen sind folgende Gebietskörperschaften: Landkreis Mayen-Koblenz, Verbandsgemeinde Maifeld: Ortsgemeinde Pillig Landkreis Cochem-Zell, Verbandsgemeinde Kaisersesch: Ortsgemeinden Möntenich, Brohl, Forst, Binningen, Dünfus, Illerich, Landkern; Verbandsgemeinde Cochem: Ortsgemeinden Wirfus, Klotten, Greimersburg, Faid, Dohr, Ediger-Eller, Bremm sowie die Stadt Cochem; Verbandsgemeinde Ulmen: Ortsgemeinde Beuren Landkreis Bernkastel-Wittlich, Verbandsgemeinde Traben-Trarbach: Ortsgemeinden Bengel, Reil, Hontheim, Kinderbeuren, Bausendorf; Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues: Ortsgemeinden Zeltingen-Rachtig, Ürzig; Stadt Wittlich; Verbandsgemeinde Wittlich-Land: Ortsgemeinde Altrich

Elektromagnetische Felder und Licht

Auskünfte über ortsfeste gewerbliche Anlagen, z.B. für Bahnstromleitungen, Anlagen der technischen Stromversorgung und des Mobilfunks erhalten Sie bei den Umwelt- und Naturschutzämtern Auskünfte zu Licht (optische Strahlung) kann Ihnen Herr Graefe unter der Rufnummer (030) 9025-2266 geben. Auskünfte zu elektromagnetischen Feldern kann Ihnen Herr Scharfenberg unter der Rufnummer (030) 9025-2257 geben. Allgemeine Auskünfte über Elektromagnetische Felder, optische Strahlung, ionisierende Strahlung erhalten Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz Weiterführende Informationen finden Sie im Themenbereich Elektromagnetische Felder und Licht.

Planfeststellungsbeschluss, Ablauf und Zuständigkeiten

Die Planfeststellungsbehörde entscheidet nach sorgfältiger Abwägung aller vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen über die nicht erledigten Einwendungen und stellt den Plan fest (§ 74 Abs. 1 VwVfG). Der Planfeststellungsbeschluss ist schriftlich zu begründen. Dieser Begründung muss zu entnehmen sein, was für die Entscheidung maßgeblich war. Mit dem Planfeststellungsbeschluss sind die erforderlichen Auflagen zu verbinden, die dem Vorhabenträger zum Wohle der Allgemeinheit und zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auferlegt werden (§ 74 Abs. 2 VwVfG). Die Planfeststellung entscheidet über die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen und ersetzt alle behördlichen Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen. Es werden ausschließlich öffentlich-rechtliche Beziehungen rechtsgestaltend geregelt (§ 75 Abs. 1 VwVfG). Der Planfeststellungsbeschluss wird von der Planfeststellungsbehörde den bekannten Betroffenen und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist sowie dem Träger des Vorhabens, mit Rechtsbehelfsbelehrung, zugestellt. Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans zwei Wochen zur Einsicht auszulegen; Ort und Zeit der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen; auf die zusätzliche Veröffentlichung zur Information im Internet ist hinzuweisen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Sind mehr als 50 Zustellungen an private Einwender vorzunehmen, so können die Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Auslegung im amtlichen Veröffentlichungsblatt des Landes Berlin, in den bereits genannten drei Berliner Tageszeitungen sowie zusätzlich im Internet zur Information bekannt gemacht wird. Auf Auflagen ist hinzuweisen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den Betroffenen und Einwendern als zugestellt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und Einwendern schriftlich angefordert werden. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Frist (bis 1 Monat nach Zustellung) Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Die Zuständigkeiten in planungsrechtlichen Fragen sowie im Planfeststellungsverfahren variieren je nach Verkehrsträger (Eigentümer/Baulastträger) und Träger des Vorhabens. Die Berliner Zuständigkeiten im Überblick: Verkehrsträger / Bauvorhaben Vorhabenträger Anhörungsbehörde Planfeststellungs­behörde Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen, Landesstraßen (I. und II. Ordnung) Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung V, Tiefbau und Bezirksämter Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Abteilung VI, Ministerielle Angelegenheiten des Bauens, Grundsatz und Recht (VI GR B 1) Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung IV, Mobilität (IV E 1) Straßen- / U-Bahn und Seilbahnen Straßen- und U-Bahn-Unternehmen (BVG); Seilbahn­unternehmen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung IV, Mobilität (IV E 1)Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung IV, Mobilität (IV E 1) Betriebsanlagen von Eisenbahnen (z.B. Schienenwege, Elektronische Stellwerke, Bahnübergänge, Bahnstromleitungen) für nichtbundeseigene Eisenbahnen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) für nichtbundeseigene Eisenbahnen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung IV, Mobilität (IV E 1) Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung IV, Mobilität (IV E 1) Die Bundeszuständigkeiten im Überblick: Verkehrsträger / Bauvorhaben Vorhabenträger Anhörungsbehörde Planfeststellungs­behörde Bundesautobahnen sowie Bundesstraßen in der Baulast des Bundes (sog. freie Strecken), Die Autobahn GmbH des Bundes (AdB); für einige Vorhaben die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Fernstraßen-Bundesamt (FBA) Fernstraßen-Bundesamt (FBA) Betriebsanlagen von Eisenbahnen für bundeseigene Eisenbahnen (z.B. Fern- und S-Bahn) Eisenbahninfrastruktuunternehmen (EIU) für bundeseigene Eisenbahnen (z.B. DB AG) Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Das Forschungsprogramm

Das Forschungsprogramm Die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV ) schützen vor allen nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken statischer und niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder, die von Stromleitungen ausgehen. Es gibt jedoch wissenschaftliche Hinweise auf mögliche gesundheitliche Wirkungen unterhalb der bestehenden Grenzwerte und weitere offene Fragen, die in dem begleitenden Forschungsprogramm "Strahlenschutz beim Stromnetzausbau" geklärt werden müssen. So kann der in mehreren Studien beobachtete statistische Zusammenhang von Expositionen gegenüber niederfrequenten Magnetfeldern und Leukämien im Kindesalter derzeit nicht zufriedenstellend erklärt werden. Auch Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen Expositionen gegenüber niederfrequenten Magnetfeldern und dem Auftreten von degenerativen Erkrankungen des Nervensystems ( z.B. Amyotrophe Lateralsklerose/ALS, Alzheimer-Demenz) können derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Bei den HGÜ -Freileitungen sind es vor allem Fragen zu einer erhöhten Wahrnehmung beziehungsweise Wahrnehmbarkeit elektrischer Felder und zu einer möglicherweise verstärkten Korona-Ionen-Wirkung, die mit dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht zufriedenstellend beantwortet werden können. Forschung soll Unsicherheiten in der Risikobewertung verringern Um bestehende wissenschaftliche Unsicherheiten in der Risikobewertung zu verringern und offene Fragen beantworten zu können, führt das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) ein begleitendes Forschungsprogramm zum "Strahlenschutz beim Stromnetzausbau" durch. In insgesamt zehn Themenfeldern sollen 39 einzelne Forschungsvorhaben durchgeführt werden. Im Folgenden sind die Vorhaben aufgelistet, getrennt nach laufenden, abgeschlossenen und geplanten Vorhaben: Forschungsvorhaben im Forschungsprogramm "Strahlenschutz beim Stromnetzausbau" Laufende Vorhaben - 1.2.b Metaanalyse von Studien zum Zusammenhang zwischen der Exposition gegenüber extrem niederfrequenten Magnetfeldern und amyotropher Lateralsklerose: Hauptstudie 1.7. Wirkmechanismen niederfrequenter Magnetfelder bei der Entstehung von Alzheimer-Demenz in Zellkultur (in vitro) 1.8. Einfluss von niederfrequenten Magnetfeldern der Stromversorgung auf den Schlaf und die Konzentration von ß-Amyloid bei Menschen 2.2. Wirkungs- und Wahrnehmungsschwellen statischer elektrischer Felder 2.5. Wahrnehmungsschwellen statischer und niederfrequenter elektrischer Felder bei Menschen, die sich als elektrohypersensibel bezeichnen sowie deren klinische Eigenschaften 3.4. Untersuchungen zum Auftreten von Leukämie bei geeigneten Tiermodellen 6.4. Untersuchungen zur Depositionseffizienz geladener Partikel in den Atemwegen 7.1. Entwicklung und Verfeinerung dosimetrischer Modelle für die Expositionsanalyse und -bewertung 7.2. Erfassung der Magnetfeldexposition der allgemeinen Bevölkerung 7.4.a Erprobung, Weiterentwicklung und Validierung von neuartiger Messtechnik für statische und niederfrequente elektrische und magnetische Felder 8.2.b Zweite Umfrage zur Ermittlung der Besorgnis in der Bevölkerung (2022) 9.1. Bewertende Literaturstudie zum Einfluss elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf oxidative Prozesse bei Menschen sowie in Tier- und Laborstudien Abgeschlossene Vorhaben - 1.2.a Untersuchung der Machbarkeit und Vorbereitung einer gepoolten Analyse zum Zusammenhang von Amyotropher Lateralsklerose ( ALS ) und Magnetfeldexposition ( MF ) 1.3. Internationaler Workshop zum Zusammenhang zwischen neurodegenerativen Erkrankungen und Magnetfeldexposition - Stand des Wissens und Forschungsperspektiven 2.1. Internationaler Workshop zu Wirk- und Wahrnehmungsschwellen statischer und niederfrequenter magnetischer und elektrischer Felder und Kontaktströme bei Menschen. 3.3.a Interdisziplinäre Studie zur Untersuchung eines Zusammenhangs zwischen Umwelt-, genetischen Faktoren und Leukämie in B-Zell- ALL -Patienten – Machbarkeitsstudie 3.5. Untersuchungen zum Immunstatus von Magnetfeld-exponierten Tiermodellen 3.7. Internationaler Workshop zum aktuellen Stand der Ursachenforschung von Leukämien im Kindesalter 6.1. Bewertende Literaturstudie zum Auftreten und zur Ausbreitung von Korona-Ionen 8.1. Erstes und zweites Fachgespräch zu verschiedenen Aspekten der Kommunikation im Stromnetzausbau 8.2.a Erste Umfrage zur Ermittlung der Besorgnis in der Bevölkerung (2018) 8.3.a Überprüfung von Darstellungsformaten für Messergebnisse niederfrequenter Felder und deren Bedeutung für die Risikokommunikation 8.5. Untersuchung der Möglichkeiten einer Fortbildung von lokalen Behörden (Gesundheitsämter, Amtsärzte und Immissionsschutzämter) als Multiplikatoren für die Risikokommunikation beim Stromnetzausbau 8.6. Evaluation von Risikokommunikationsmaßnahmen 10.1. Internationaler Workshop zum Einfluss elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf die belebte Umwelt Geplante Vorhaben - 1.4. Wirkungen niederfrequenter Magnetfelder auf die Entstehung und den Verlauf von ALS im Tiermodell (in vivo) 1.5. Wirkungen niederfrequenter Magnetfelder auf die Entstehung und den Verlauf von Alzheimer-Demenz im Tiermodell (in vivo) 1.6. Wirkmechanismen niederfrequenter Magnetfelder bei der Entstehung von ALS in Zellkultur (in vitro) 2.3. Wirkungs- und Wahrnehmungsschwellen von Kontaktströmen und Funkenentladungen bei Hochspannungsgleichstrom und Hochspannungswechselstrom 2.4. Wirkungen auf das zentrale und das periphere Nervensystem aufgrund von im Körper induzierten niederfrequenten elektrischen Feldern 3.1. Pooling-Studie zur Untersuchung von Zusammenhängen zwischen Leukämie im Kindesalter und der kombinierten Exposition gegenüber Magnetfeldern und schwacher ionisierender Strahlung 3.3.b Interdisziplinäre Studie zur Untersuchung eines Zusammenhangs zwischen Umwelt-, genetischen Faktoren und Leukämie in B-Zell- ALL -Patienten – Hauptstudi e 3.8. Beteiligung an einer nationalen Geburts- oder Mutter-Kind-Kohorte 3.9. Fall-Kontroll-Studie zu Leukämie bei Kindern und niederfrequenten Magnetfeldern aus Bahnstromanlagen 5. Epidemiologische Studie zum Zusammenhang einer Exposition gegenüber niederfrequenten Magnetfeldern und Fehlgeburtsrisiko 6.2. Erfassung und Verbreitung von Korona-Ionen in der Umgebung von Freileitungen 6.3. Numerische Berechnung der Absorption von ionisierten Partikeln in der Lunge 7.3. Untersuchungen zum Auftreten von Funkenentladungen und Kontaktströmen 8.3.b Untersuchung zur Wirkung von Vor-Ort-Expositionsmessungen auf die Risikowahrnehmung sowie die Glaubwürdigkeit von und das Vertrauen in Landesbehörden und Netzbetreiber 8.4. Untersuchung zur Rolle von Behörden bei Veranstaltungen 8.7. Untersuchung zur Meinungsbildung Entfällt - 1.1. Metaanalyse zum Zusammenhang zwischen neurodegenerativen Erkrankungen und Magnetfeldexposition 3.2. Gepoolte Analyse zu Leukämien im Kindesalter und Magnetfeldexposition 3.6. Teilnahme beziehungsweise Beteiligung an internationalen Konsortien, die sich mit den Ursachen von Leukämien im Kindesalter beschäftigen 4. Untersuchung zur Ko-Kanzerogenität von Magnetfeldexposition Stand: 20.09.2024

Ausbau der Bahnlinie 9100 Niebüll - Dagebüll

Die Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH (neg) beabsichtigt, die Bahnlinie 9100 zwischen Niebüll und Dagebüll auszubauen und zu elektrifizieren. Zusätzlich sind Verlängerungen der Bahnsteige Niebüll, Dagebüll Hafen und Dagebüll Mole sowie Verlängerungen der Gleise des Übergabebereichs im Bahnhof Niebüll und der Ausweichstellen Blocksberg und Dagebüll Hafen notwendig. Für eine Geschwindigkeitsanhebung sind Anpassungen der Gleisgradiente und geringfügige Umtrassierungen erforderlich. Zudem erfolgt die Nachrüstung von Sicherungsanlagen an Bahnübergängen. Für die notwendige Bahnstromversorgung soll ein eigenes Umrichterwerk am bestehenden Umspannwerk Gasthafen in der Gemeinde Risum-Lindholm errichtet werden. Eine unterirdische Bahnstromzuleitung wird das Umspannwerk mit der Bahnstrecke 1201 Niebüll- Bundesgrenze DK – Tondern verbinden.

Elektrifizierung der Euregiobahn auf der Eisenbahnstrecke 2575 im Bahnhof Langerwehe sowie den Bau einer Kuppelstelle -Pfa 5-

Die zuständigen Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wollen zukünftig den Betrieb auf der Euregiobahn durch elektrisch betriebene Ei-senbahnfahrzeuge sicherstellen. Daher soll das Schienennetz entsprechend um-gerüstet werden. Die EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH plant daher die Elekt-rifizierung der Strecken der Euregiobahn. Aktuell sind die Strecken der EVS nur mit fahrleitungsunabhängigen Fahrzeugen (dieselbetriebene Fahrzeuge) befahrbar. Durch die Elektrifizierung werden die Lücken im Netz für einen durchgängigen Be-trieb der Euregiobahn mit elektrischen Fahrzeugen beseitigt. Zudem können durch ein besseres Beschleunigungsverhalten der Züge – bei unveränderter Höchstge-schwindigkeit – Fahrzeitgewinne erzielt werden. Ziel des Gesamtprojekts ist somit die Ertüchtigung der bestehenden Infrastruktur für den Betrieb an einer elektrifizier-ten Strecke durch die Ausrüstung der Strecken mit Oberleitungsanlagen. Es sind sieben Abschnitte geplant, die nacheinander in entsprechenden Genehmigungs-verfahren betrachtet werden. Insgesamt sind dies rund 40 km Gleisstrecke. Die Bahnstromversorgung erfolgt durch eine 15 kV Leitung. Die Maste haben einen mittleren Mastabstand von ca. 51 m. Insgesamt sind 336 Maste geplant. Die Fahr-drahthöhe beträgt 5,50 m und an Bahnübergängen 5,75 m. Das Vorhaben führt zu einer Minimierung des Schalls durch den Bahnbetrieb. Im Übrigen wird eine Um-weltverträglichkeitsprüfung vorgenommen. Es werden nahezu nur Flächen der EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH in Anspruch genommen. Es kommt wäh-rend der Bauphase zu erhöhtem Lärm und zu Erschütterungsereignissen für die Nachbarschaft. Die Gründungstiefe der Bohr- und Rammfundamente beträgt bis zu 8 m. Zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt. Dieser Abschnitt 5 betrifft den Streckenabschnitt auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe auf einer Länge von rund 400 m. Der Mastabstand bzw. Stützpunktabstand richtet sich im Wesentlichen nach den Bestandsanlagen, der Abstand beträgt im hier betrachteten Bereich ca. 22 - 61 m. Der genaue Standort ergibt sich aus dem Bauwerksverzeichnis „Oberleitungsmaste“ der Planunterlagen unter Punkt 7_01.

110-kV-Bahnstromleitung Wittenberge - Boizenburg, PFA 2 Mecklenburg - Vorpommern im Landkreis Ludwigslust-Parchim

ID: 4145 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben hat den Bau einer 110-kV- Bahnstromfernleitung als Verbindung zwischen zwei im Stich betriebener 110-kV Unterwerke zum Gegenstand. Der beantragte Planfeststellungsabschnitt hat eine Trassenlänge von 38,32 km und wird im Landkreis Ludwigslust-Parchim eine Fläche von ca. 158 ha in Anspruch nehmen. Die Leitung soll als Freileitung auf Masten errichtet werden. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 18.08.2023 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Hamburg/Schwerin - Standort Schwerin) Standort Schwerin Pestalozzistraße 1 19053 Schwerin Deutschland DB Energie GmbH Brandenburger Str. 16b 04103 Leipzig Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Öffentliche Bekanntmachung Kontaktdaten des Auslegungsortes Eisenbahn-Bundesamt Pestalozzistr. 1 19053 Schwerin Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 24.05.2024 Enddatum der Auslegung 24.06.2024 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Auf Verlangen eines Beteiligten wird diesem eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Das Verlangen ist während der Dauer der Beteiligung an die Anhörungsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, Pestalozzistraße 1, 19053 Schwerin, E-Mail: Kanzlei-Sb1-hmb-swn@eba.bund.de ,  Tel: 0385 74520) zu richten. Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 24.07.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 24.05.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Verfahrensinformationen auf der EBA Internetseite

Feldbelastung im Alltag

Feldbelastung im Alltag Das BfS führte vor mehreren Jahren im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen eine Studie zur "Erfassung der niederfrequenten magnetischen Exposition der Bürger in Bayern" durch. Bei 24-stündigen Messungen mittels am Körper tragbarer Personendosimeter wurde für das magnetische Feld bei 50 Hertz ein arithmetischer Mittelwert von 0,101 µT und ein mittlerer Medianwert von 0,047 µT bestimmt. Im Rahmen des Forschungsprogramms "Strahlenschutz beim Stromnetzausbau" werden aktuelle Daten über die Exposition der allgemeinen Bevölkerung erhoben. Bei einer Studie des BfS zur "Erfassung der niederfrequenten magnetischen Exposition der Bürger in Bayern", die vor mehreren Jahren im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen durchgeführt wurde, zeigte sich, dass bei 24-stündigen Messungen mittels am Körper tragbarer Personendosimeter für das magnetische Feld bei 50 Hertz ein arithmetischer Mittelwert für alle untersuchten Personen von 0,101 µT und ein Medianwert von 0,047 µT erreicht wurden. Im Rahmen des Forschungsprogramms "Strahlenschutz beim Stromnetzausbau" werden aktuelle Daten über die Exposition der allgemeinen Bevölkerung erhoben. Magnetfeldexposition für die allgemeine Bevölkerung (repräsentativ für die Siedlungsstruktur im Bayern) aufgrund der 50 Hertz -Stromversorgung Personen Mittelwert in Mikrotesla Median in Mikrotesla 95-Prozent- Perzentil in Mikrotesla 24-Stunden- Exposition 1.952 0,101 0,047 0,308 Exposition im Haus 1.941 0,090 0,063 0,215 Exposition in der Nacht 1.926 0,095 0,092 0,144 Großstadt, 24 Stunden 370 0,115 0,061 0,314 ländlich, 24 Stunden 432 0,077 0,035 0,261 Einfamilienhaus 1.227 0,092 0,059 0,218 Hochhaus 51 0,097 0,076 0,116 Wohnung in der Nähe von Hochspannungsleitungen 417 0,112 0,061 0,299 24-Stunden-Daten: im Büro Tätige 624 0,107 0,049 0,338 24-Stunden-Daten: Handwerker / Arbeiter 148 0,166 0,049 0,628 24-Stunden-Daten: nicht Erwerbstätige 922 0,093 0,046 0,258 Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz Für Personen, die angegeben hatten, einen elektrischen Radiowecker zu benutzen, wurden im Vergleich mit dem übrigen Kollektiv durchschnittlich etwa zweieinhalb mal höhere nächtliche Expositionen bestimmt. Während die nächtliche Exposition für Personen, die angegeben hatten, keinen elektrischen Radiowecker zu nutzen, bei 0,058 bzw. 0,054 Mikrotesla lag ( Mittelwert bzw. mittlerer Medianwert), lag sie für Personen, die die Nutzung eines solchen Weckers angegeben hatten, bei 0,149 bzw. 0,146 Mikrotesla (nicht in der oben stehenden Tabelle aufgeführt). Bei Probanden, die angegeben hatten, in einem Haus mit Dacheinspeisung oder in der Umgebung (100 Meter) einer Hochspannungsleitung zu wohnen, ergaben sich im Vergleich zum Gesamtkollektiv nur leicht erhöhte Zahlenwerte. So betrug der Mittelwert der Exposition in dieser Probandengruppe 0,112 Mikrotesla (gegenüber 0,101 Mikrotesla im Gesamtkollektiv) und der mittlere Medianwert 0,061 Mikrotesla (gegenüber 0,047 Mikrotesla im Gesamtkollektiv). Erstmals konnte bei dieser Untersuchung auch die Exposition durch Magnetfelder von Bahnstromanlagen ermittelt werden. Für 190 Personen, die angaben, in der Nähe einer Bahnstrecke zu wohnen, betrug der Mittelwert der Exposition 0,16 Mikrotesla bei 16,7 Hz ; der Medianwert lag bei 0,1 Mikrotesla. Feldbelastung Handwerker Hausfrau Radiowecker Feldbelastung Handwerker Magnetfeldbelastung eines Handwerkers Deutlich sind die Unterschiede zwischen Tag und Nacht, der Arbeit und dem Aufenthalt zu Hause auszumachen. Bei Arbeiten mit leistungsstarken elektrischen Geräten (zum Beispiel Schweißapparat, Bohrmaschine) erreichte die Exposition mit niederfrequenten Magnetfeldern relativ hohe Werte, gegen 13 Uhr bis zu 45 Mikrotesla. Hausfrau Magnetfeldbelastung einer Hausfrau Die Exposition mit niederfrequenten Magnetfeldern ( magnetische Flussdichte ) unterscheidet sich zwischen Tag und Nacht. Beim Aufenthalt in der Nähe leistungsstarker Elektrogeräte ( z.B. Waschmaschine, Küchenherd, Staubsauger) werden Spitzenwerte zwischen 0,4 und 2 Mikrotesla ( µT ) erreicht. Radiowecker Magnetfeldbelastung durch einen Radiowecker In vielen Fällen wurde in der Nacht eine höhere Exposition mit niederfrequenten Magnetfeldern beobachtet als am Tag. Dies war in der Regel darauf zurückzuführen, dass der Radiowecker weniger als 30 Zentimeter vom Bett entfernt aufgestellt war. Messungen der magnetischen Flussdichte in größeren Abständen von den Radioweckern erbrachten deutlich niedrigere Werte. Stand: 14.11.2023

ABS Weimar-Gera-Gößnitz Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Weimar - Gera - Gößnitz, Planfeststellungsabschnitt 2

ID: 3577 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Gegenstand der Gesamtmaßnahme ist die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Weimar – Gera – Gößnitz. Der etwa 105 km lange Streckenabschnitt ist ein Teilstück Ausbaustrecke Paderborn – Chemnitz, der sogenannten Mitte-Deutschland-Verbindung. Die Strecke verbindet die Bundesländer Nordrhein-Westfahlen, Hessen, Freistaat Thüringen und Freistaat Sachsen. Die Strecke gehört zum Fern- und Ballungsnetz im Freistaat Thüringen. Der Streckenabschnitt befindet sich im Eigentum der DB Netz AG. Die Verkehrsstationen gehören zum Eigentum der DB Station & Service AG. Eigentümer der Bahnstromversorgung ist die DB Energie GmbH. Zwischen Weimar und Gera ist der Streckenabschnitt bis auf die eingleisigen Teilstücke Pa-piermühle – Hermsdorf-Klosterlausnitz und Töppeln – Gera zweigleisig. Der Abschnitt Gera – Gößnitz ist durchgehend eingleisig. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 06.07.2023 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Erfurt) Juri-Gagarin-Ring 114 99084 Erfurt Deutschland DB Netz AG Kurt-Schumacher-Straße 1 99084 Erfurt Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit in Jena Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadtverwaltung Jena Am Anger 26 07743 Jena Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes am Montag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr am Dienstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr am Mittwoch 8.00 Uhr – 12.00 Uhr am Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr am Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 21.09.2023 Enddatum der Auslegung 20.10.2023 Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit in der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal Kontaktdaten des Auslegungsortes Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal Bahnhofstraße 23 07768 Kahla Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes am Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr am Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr am Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr am Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr am Freitag nach Vereinbarung Weitere Ortshinweise Zimmer 111 Eröffnungsdatum der Auslegung 25.09.2023 Enddatum der Auslegung 24.10.2023 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 23.11.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 21.09.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Verfahrensinformationen auf der EBA Internetseite

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