Die Kunst des Kompostierens im eigenen Garten – Tipps und Hinweise Ob das Laub aus dem eigenen Garten oder Obst- und Gemüsereste aus der Küche – manche Abfälle sind zu schade für den Restmüll. Auf dem eigenen Komposthaufen kann aus Küchen- und Gartenabfällen wertvoller Humus werden. Doch auch beim Kompostieren im eigenen Garten gibt es einiges zu beachten. Standort, Inhalt, Feuchtigkeit – alles muss in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Die wichtigsten Tipps und Hinweise für einen guten Kompost hat das Umweltbundesamt (UBA) jetzt in einer Neuauflage seiner Kompostfibel zusammengefasst. Seit Millionen von Jahren verrotten die Abfälle der Natur an Ort und Stelle zu Humus. Bei der Kompostierung wird dieser natürliche Prozess im Garten genutzt. Die Kompostierung ist damit das älteste und einfachste Recyclingverfahren der Welt. Sie hat mehrere Vorteile: Garten- und Küchenabfälle, die im Garten kompostiert werden, müssen nicht als Abfall entsorgt werden. Kompost vitalisiert den Boden und ist ein hervorragender Dünger. Sinnvoll ist die eigene Kompostierung jedoch nur, wenn der Kompost auch wirklich für die Düngung benötigt wird. Wenn keine ausreichenden Gartenflächen mit Rasen und Beeten vorhanden sind, kann auch die Kompostdüngung zu einer Überversorgung des Bodens führen. Wichtig für einen guten Kompost ist zum Beispiel die richtige Platzwahl: Als Kompostplatz eignet sich ein (halb-)schattiger Platz auf offenem Boden. Ein Drahtgitter am Boden kann verhindern, dass Nagetiere eindringen. Um Streit mit den Nachbarn zu vermeiden, sollte der Kompostplatz einen ausreichenden Abstand von der Grundstücksgrenze haben, insbesondere von Terrassen oder Fenstern. Die Kunst des Kompostierens besteht darin, den für die Rotte „zuständigen“ Mikroorganismen (Bakterien, Pilze) und Kleinstlebewesen (zum Beispiel Würmer und Asseln) günstige Bedingungen zu schaffen, damit sie die Biomasse (Garten- und Küchenabfälle) in ihre Einzelbestandteile abbauen und so für die Pflanzen wichtige Nährstoffe wie Stickstoff, Kalium und Phosphor zur Verfügung stellen können. Dazu sollte der Kompost gut durchlüftet und feucht (aber nicht nass) sein. Die einfachste Grundregel hierfür lautet: Den Kompost mit möglichst unterschiedlichen Kompostmaterialien gut durchmischt aufsetzen. Zu diesem Zweck sollten trockene Gartenabfälle wie kleine Äste, Rindenmulch, Holzmehl oder Stroh bereitstehen, die bei Bedarf mit frischen Obst und Gemüseabfällen oder auch mit Rasenschnitt gemischt werden können.
Kabel gehören nicht in Trinkwasserleitungen Die Idee klingt durchaus viel versprechend: Um auf dem Land die Surfgeschwindigkeit im Internet zu erhöhen, möchte die Europäische Union (EU) Breitbandkabel durch vorhandene Energie- und Wasser-Trassen legen, zum Beispiel durch Trinkwasserleitungen. Aufwändige Erdarbeiten und Kosten ließen sich so möglicherweise vermeiden. Für Trinkwasserleitungen birgt der Vorschlag allerdings Risiken, die nicht akzeptabel sind. Darauf verweist die Trinkwasserkommission (TWK) beim Umweltbundesamt (UBA) in einer neuen Stellungnahme. An den zahlreichen Kabel-Ein- und Austrittsstellen und bei Wartungsarbeiten könnten Mikroorganismen, unter anderem auch Krankheitserreger in die Trinkwasserleitung eindringen. Die TWK rät daher davon ab, die Breitbandabdeckung über das Trinkwassernetz auszubauen. Wenn in Trinkwasserleitungen Kabel verlegt werden, muss das Trinkwassernetz für deren Einbau und Wartung häufiger geöffnet werden als bisher. Dieser Umstand birgt Gefahren für die Trinkwasserqualität. „Selbst wenn die Daten-Kabelsysteme sterilisiert sind, besteht durch die zusätzlichen Bauarbeiten am Trinkwassernetz immer die Gefahr, dass Schmutz, Mikroorganismen und Krankheitserreger ins Trinkwasser gelangen. Insofern teilen wir die Auffassung der Trinkwasserkommission,“ sagt UBA -Vizepräsident Thomas Holzmann. Zusätzliche Systeme innerhalb der Wasserleitungen führen zudem zu einer größeren Oberfläche in der Leitung und zu schlechter durchströmten Bereichen. In diesen können so genannte Biofilme gedeihen, die in geringen Mengen kein Problem sind. In stärker ausgeprägten Biofilmen siedeln sich jedoch neben Bakterien und anderen Mikroorganismen gerne Wasserasseln und andere Kleintiere an, die dort Nahrung finden. Vereinzelt sind diese Tierchen Teil des natürlichen Systems und gesundheitlich unbedenklich, in der Trinkwasserleitung sind sie aus naheliegenden Gründen jedoch unerwünscht, insbesondere wenn sie häufiger und in größeren Mengen vorkommen. Grundsätzlich gilt, dass Trinkwasserverteilungssysteme so schlicht und geradlinig wie möglich zu halten sind. Die EU-Trinkwasserrichtlinie selbst fordert, dass Verunreinigungen aus den Stoffen und Materialien, die zur Trinkwasserversorgung verwendet werden, nicht in Konzentrationen zurückbleiben dürfen, die höher sind als für ihren Verwendungszweck erforderlich. Verwendungszweck von Trinkwasserleitungen ist ausschließlich der Transport des Trinkwassers. Ohnehin gilt in der Trinkwasserversorgung das Minimierungsgebot der §§ 5 und 6 der Trinkwasserverordnung: Diese verlangen, dass Konzentrationen an Mikroorganismen und Stoffen, die das Trinkwasser verunreinigen können, so niedrig wie möglich gehalten werden. Das spricht laut TWK beim UBA ebenfalls gegen eine Verlegung andersartiger Leitungen innerhalb des Trinkwassernetzes. UBA-Vizepräsident Thomas Holzmann: „Wenn in den Trinkwasserleitungen lokale Verunreinigungen auftreten, und es dann noch Datenkabel gibt, lassen sich die Ursachen viel schwerer finden. Denn durch die zusätzlichen Kabelsysteme und Anschlussstellen entstehen zahlreiche neue Quellen für Schmutz, Krankheitserreger und Schadstoffe, die dann alle überprüft werden müssen.“ Das Umweltbundesamt empfiehlt daher Kabelschächte so anzulegen, das unterschiedliche Medien wie Gas, Wasser oder Datenverbindungen, vornherein unabhängig voneinander fließen bzw. weiter geleitet werden können. Außerhalb der Trinkwasserleitungen eignen sich zum Ausbau der Breitbandkabel auch so genannte Leerrohre.
Zwei neue Ballastwasser-Desinfektionssysteme aus Deutschland international anerkannt Die internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat zwei in Deutschland entwickelte Systeme zur Desinfektion von Ballastwasser auf Schiffen anerkannt. Am 17. Juli 2009 ließ der IMO-Umweltausschuss (MEPC - Marine Enviroment Protection Committee) die neuen Verfahren international zu. Nun kann die Typen-Zulassung in Deutschland erfolgen. Insgesamt stehen weltweit jetzt 30 Ballastwasserdesinfektionssysteme zur Verfügung. Deutschland ist neben Japan und Südkorea Marktführer. UBA-Vizepräsident Holzmann begrüßte die Entscheidung: „Moderne Verfahren zur Desinfektion von Ballastwasser sind wichtig - sie geben der weltweiten Verbreitung fremder Tier-, Pflanzen- und Bakterienarten endlich Einhalt. Dies ist ein großer Schritt für das ökologische Gleichgewicht der Meere.” Nach einer Studie des Germanischen Lloyds könnten alleine mit der in Deutschland zur Verfügung stehenden Produktionskapazität im Jahr 2010 etwa 800 Anlagen auf den Markt gebracht werden. Schiffe pumpen nach vorsichtigen Schätzungen jährlich rund 10 Milliarden Kubikmeter Wasser zum Gewichtsausgleich in spezielle Ballasttanks, um die Weltmeere sicher befahren zu können. Das Ballastwasser stabilisiert die Schiffe und verhindert die Verformung des Schiffskörpers etwa bei unvollständiger Beladung. Mit dem Ballastwasser gelangen aber auch Bakterien, Algen, Krebse oder sogar Fische als blinde Passagiere in die Tanks. So können diese weltweit verbreitet werden und einheimische Organismen verdrängen. Dies gefährdet nicht nur die Meeresumwelt. Auch erhebliche wirtschaftliche Verluste können entstehen, zum Beispiel in der Fischerei, wenn fremde Quallen die Nahrung heimischer Fische oder Fischlarven fressen. Auch für den Menschen gefährliche Krankheiten wie Cholera können über unbehandeltes Ballastwasser unter Umständen eingeschleppt werden. Für die IMO zählt der Kampf gegen die weltweite Verbreitung fremder Arten zu den Hauptanliegen beim Meeresschutz. Um eine weitere Belastung der Meere durch im Ballastwasser reisende Arten zu verhindern, verabschiedete die IMO im Jahr 2004 die Ballastwasserkonvention. Damit diese in Kraft treten kann, müssen 30 Staaten, die 35 Prozent der weltweiten Handelstonnage in der Schifffahrt repräsentieren, dieser Konvention beitreten. Bis April 2009 haben erst 18 Staaten - diese decken etwa 15 Prozent der Handelstonnage ab - die Konvention ratifiziert. Deutschland als maßgeblicher Akteur bei der Erarbeitung dieses internationalen Regelwerkes hat die Ballastwasserkonvention bis heute noch nicht ratifiziert. Als erster Schritt hat die Bundesregierung im April 2008 das Seeaufgabengesetz novelliert, in dem Anforderungen an die Ballastwasserdesinfektion festgeschrieben sind. UBA -Vizepräsident Holzmann: „Deutschland sollte die Ballastwasserkonvention rasch ratifizieren, damit das Übereinkommen bald in Kraft tritt und damit weltweit endlich verbindlich wird.” Weltweit arbeiten Fachleute an der Entwicklung neuer BallastwasserManagementsysteme (BWMS). Ein Ballastwasserbehandlungssystem muss strengen Kriterien entsprechen, um zugelassen zu werden: Neben ökonomischen Fragen und der Schiffsicherheit, spielt auch der Umweltschutz eine wichtige Rolle. Die Zulassung der Anlagen liegt in der nationalen Zuständigkeit der einzelnen Staaten. Systeme, die Biozide zur Desinfektion des Wassers verwenden, bedürfen darüber hinaus der internationalen Anerkennung durch die IMO. Weltweit haben bis heute insgesamt 19 Anlagen zur Ballastwasserbehandlung die erste Hürde im zweistufigen Zulassungsverfahren der IMO, das so genannte Basic Approval, genommen. Die zweite Stufe, das Final Approval, haben insgesamt elf Systeme erreicht. Auf der MEPC-Sitzung am 17. Juli 2009 erhielt nun das CleanBallast®-BWM-System der Firma RWO ein Final Approval. Damit hat nach dem von Hamann entwickelten SEDNA®-System eine zweite deutsche Anlage diese Voraussetzung erfüllt. Eine dritte deutsche Anlage, das AquaTriComp®-System der Firma Aquaworx, bekam auf der Sitzung ein Basic Approval. Im Gegensatz zu den anderen zwei Anlagen werden bei diesem System keine Desinfektionsmittel verwendet, sondern das Wasser nach Filtrierung mit UV-Licht desinfiziert. Die abschließende Zertifizierung dieser Systeme - die Erteilung der Typen-Zulassung - kann nun von den deutschen Behörden eingeleitet werden. Deutschland liegt zusammen mit Japan und Südkorea weltweit an der Spitze der bisher erteilten Zulassungen. Deutsche Firmen haben sich gute Chancen in einem globalen Markt gesichert. Das UBA prüft die Risiken der bei der Desinfektion eingesetzten Chemikalien für die Umwelt. Denn die Meere müssen auch vor einer Gefährdung durch das mit Desinfektionsmitteln behandelte Ballastwasser geschützt werden. Das UBA und die anderen beteiligten Behörden, darunter das federführende Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), beteiligten sich innerhalb der IMO richtungweisend an der Erarbeitung strenger international geltender Richtlinien für die Ballastwasserbehandlung. „Ich freue mich, dass unsere Vorschläge für strenge Vorschriften bei der Umweltrisikobewertung von Ballastwasser-Managementsystemen maßgeblich in die internationalen Vorschriften eingeflossen sind”, so Thomas Holzmann.
Neue Regeln bei der Ãberwachung der Badegewässer Ab der Badesaison 2008 werden die Badegewässer in Deutschland gemäß der neuen EG-Badegewässerrichtlinie überwacht. Die neue Richtlinie fordert von den Mitgliedstaaten ein Umdenken vom passiven Überwachen zum aktiven Management der Badestellen für einen besseren Schutz der Badenden. So muss für jedes Badegewässer ein so genanntes Badegewässerprofil erstellt werden, das – unter anderem – alle Verschmutzungsquellen, die die Qualität des Wassers beeinflussen könnten, aufzeigt. Baden in Gewässern im Freien macht Spaß und ist gesund. Aber: Abwässer oder Abschwemmungen von landwirtschaftlichen Flächen dürfen Badegewässer nicht so stark verschmutzen, dass Krankheitserreger bei Badenden Erkrankungen auslösen können. Seit 1976 gibt es daher eine EG-Richtlinie „über die Qualität der Badegewässer”. Diese überwacht und verbessert die Qualität der Badegewässer in Europa. Neben physikalisch-chemischen Parametern gab es nach dieser Richtlinie bislang hauptsächlich zwei mikrobiologische Parameter zur Überwachung der Wasserqualität: „ Escherichia coli ” und „coliforme Bakterien”. Erhöhte Konzentrationen von „ E. coli ” deuten auf fäkale Verunreinigungen und damit auf das Vorhandensein von Krankheitserregern im Badegewässer hin. „Coliforme Bakterien” können sich bei günstigen Umweltbedingungen im Badegewässer vermehren und sind daher kein eindeutiger Anzeiger für Krankheitserreger. Eher weisen sie auf eine allgemeine Verschmutzung der Badegewässer hin. Deshalb werden sie in der neuen Richtlinie nicht mehr zur Überwachung herangezogen. Badegewässer, die nach der EG-Richtlinie überwacht werden, müssen bei der EU-Kommission angemeldet werden. Jedes Jahr werden die Ergebnisse zur hygienischen Qualität der Badegewässer in einem Badegewässeratlas veröffentlicht. Die Wasserqualität der Badegewässer in Deutschland hat sich seit Inkrafttreten der EU-Badegewässerrichtlinie 1976 sehr verbessert und ist seit 2001 auf hohem Niveau stabil. Im Durchschnitt halten 94 Prozent der Badestellen an Binnengewässern die mikrobiologischen Grenzwerte ein, 80 Prozent die strengeren Leitwerte für sehr gute Wasserqualität. Bei Küstenbadegewässern waren es sogar 98 beziehungsweise 88 Prozent. Im Jahr 2007 gab es vor allem bei den Küstengewässern einen Einbruch bei der Wasserqualität. Das lag hauptsächlich an dem Parameter „coliforme Bakterien”. Nur 92,1 Prozent der Binnenbadegewässer und 93,7 Prozent der Küstenbadegewässer erfüllten die Grenzwerte. Schuld war wahrscheinlich das Wetter mit einem sehr warmen Frühling und einem verregnetem Sommer. Die Folge waren günstige Wassertemperaturen für das Wachstum bestimmter „coliformer Bakterien” sowie Regenfälle, die vermehrt Verunreinigungen in die Badegewässer spülten. In Deutschland gab es 2007 1.939 gemeldete Badegewässer, davon 1.589 Binnengewässer und 350 Küstengewässer an Nord- und Ostsee. Die Zahl der Badegewässer ist nicht konstant. Jedes Jahr werden einige Badegewässer abgemeldet und andere angemeldet. Die Abmeldung kann vielfältige Ursachen haben wie Baumaßnahmen, Nutzungsänderung oder eine zu geringe Zahl von Badenden. Im April 2006 leitete die EU-Kommission gegen Deutschland und elf weitere Mitgliedsstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Grund: Die EU-Kommission meint, die hohe Zahl an abgemeldeten Badegewässern sei auf die schlechte Wasserqualität zurückzuführen; Gewässer würden gezielt abgemeldet, um schlechte Ergebnisse im Badegewässeratlas zu vermeiden, obwohl die Badestellen weiterhin aktiv genutzt würden. Deutschland entkräftete diese Vorwürfe und begründete in einem Bericht an die Kommission jede Abmeldung eines Badegewässers seit 1992 ausführlich. Die Reaktion der Kommission dazu steht noch aus. Die neue EG-Badegewässerrichtlinie enthält viele Neuerungen für einen besseren Schutz der Badenden: Ein Wermutstropfen ist in der neuen Richtlinie enthalten: Die Grenzwerte für Binnengewässer sind doppelt so hoch wie für Küstengewässer. Damit hat sich der Schutz der Badenden vor schlechter Wasserqualität in Binnengewässern in der neuen Richtlinie nicht verbessert.
Trinkwasserkommission verneint EHEC-Ausbreitung Für Trinkwasser kann eine Gefahr durch den EHEC-Ausbruchsstamm ausgeschlossen werden. In größeren Wasserversorgungen mit täglicher mikrobiologischer Überwachung kommen Darmbakterien fast nie vor. Auch bei sehr kleinen öffentlichen Wasserwerken und Hausbrunnen, die weniger überwacht werden, ist das Auftreten des aktuellen EHEC-Ausbruchsstammes äußerst unwahrscheinlich. UBA-Präsident Jochen Flasbarth warnte vor unbegründeter Panikmache: „Die mit unabhängigen Wissenschaftlern besetzte Trinkwasserkommission beim Umweltbundesamt hat eine Gefahr für das Trinkwasser durch den aktuellen EHEC-Ausbruchsstamm verneint.“ EHEC-Bakterien des Ausbruchsstamms kommen im Abwasser und in Gewässern äußerst selten vor. Da Anteil an EHEC-Kranken in der Bevölkerung sehr gering ist, gibt es unter den im Abwasser vorkommenden Darmbakterien nur in Ausnahmen EHEC. Dies bestätigen die vorliegenden Daten: in den vielen inzwischen untersuchten Wasserproben wurde der Ausbruchsstamm bislang nur ein einziges Mal gefunden - in den Nachuntersuchungen bereits nicht mehr. Bislang gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass der EHEC-Stamm, der die aktuelle Erkrankungswelle auslöste, sich in Gewässern vermehren kann. Der aktuelle EHEC-Ausbruchsstamm zählt zu den E. coli. Das Trinkwasser wird täglich nach diesen Bakterien untersucht. Alle Wasserwerke mit mehr als 5000 angeschlossenen Einwohnern müssen E. coli-Befunde an das Umweltbundesamt melden. Diese Daten zeigen, dass dort E. coli fast nie vorkommen. In sehr kleinen öffentlichen Wasserwerken und in bestimmten Gegenden mit Hausbrunnen sind in der Vergangenheit zeitweilig E. coli gefunden worden. Bei E. coli handelt es sich aber oft um harmlose Darmbewohner. Im Trinkwasser zeigen sie an, dass möglicherweise auch andere Krankheitserreger vorkommen könnten. Deshalb ist eine Verbesserung der Überwachung in diesem Bereich mittelfristig notwendig. Eine Gefahr durch den aktuellen EHEC-Ausbruchsstamm hat die Trinkwasserkommission in ihrer intensiven Beratung am 22.6.2011 jedoch ausgeschlossen. Dazu müsste ein Brunnen in einer Gegend mit vielen Erkrankten direkt mit Abwasser in Kontakt stehen - angesichts der abebbenden Erkrankungswelle ist das nicht zu erwarten. 26.06.2011
Schimmel stellt nach wie vor eines der häufigsten Probleme in Innenräumen dar. Dabei können nach heutigem Wissensstand in den feuchten Materialien (z. B. Bauprodukte, Tapeten, Pappe, Kunststoffe) neben Schimmelpilzen auch weitere Mikroorganismen, vor allem Bakterien und Hefen wachsen. Oft sind die Schäden verdeckt, so dass der Schimmel nicht sogleich mit bloßem Auge erkennbar ist. Wie man solchen Befall erkennt und wie man sichtbare und verdeckte Schimmelschäden sachgerecht und wirksam beseitigt, dazu soll der aktuelle UBA -Leitfaden umfassend Auskunft geben. Er dient in erster Linie den bei der Erfassung und Beseitigung von Schimmelschäden beteiligten Fachkreisen als Wissensgrundlage und Anwendungshilfe. Aber auch die von Schimmelbefall betroffenen Bewohner und Raumnutzer in Schulen, Büros etc. finden darin wertvolle Tipps und Hinweise. Aktualisierte Auflage: April 2024 Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Änderungen der Trinkwasserverordnung schützen besser vor Legionellen und Stoffen aus Installationsmaterialien Mehrere Neuerungen in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) stärken die Qualitätsstandards für Trinkwasser. Im Fokus stehen die Trinkwasser-Installationen in Gebäuden. Diese dürfen die Qualität des Trinkwassers nicht beeinträchtigen. So müssen ab November die Trinkwasser-Installationssysteme auch in gewerblich genutzten Gebäuden wie Mietshäusern auf Legionellen untersucht werden. Bisher bestand diese Pflicht nur für öffentliche Gebäude. „Diese wesentliche Verbesserung des Verbraucherschutzes wird dazu beitragen, Legionellenkontaminationen im Trinkwasser zu verhindern.“, sagte Thomas Holzmann, der Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Verbindlich sind nun auch technische Regeln für den Bau und Betrieb von neuen Trinkwasserversorgungs-anlagen. Dadurch soll vermieden werden, dass für Trinkwasser-Installationen ungeeignete Materialien verwendet werden, aus denen sich Stoffe in das Trinkwasser lösen könnten. Als erstes Land in der Europäischen Union (EU) führt Deutschland zudem einen Grenzwert für Uran im Trinkwasser ein. Trinkwasser-Installationen in gewerblich genutzten Gebäuden, also entsprechend Trinkwasserverordnung auch in Mietshäusern, müssen ab November 2011 auf Legionellen untersucht werden. Das legt die 1. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 3. Mai 2011 fest. Bisher galt diese Regelung nur für Gebäude, in denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird. Die Verordnung führt zudem für Legionellen erstmals einen so genannten „technischen Maßnahmenwert“ ein. Er liegt bei 100 „koloniebildenden Einheiten“ in 100 Milliliter Wasser. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, kann das Gesundheitsamt den Anlagenbetreiber dazu verpflichten, die Ursache der Belastung zu ermitteln und zu beheben. Legionellen können schwere, teils tödliche Lungenentzündungen sowie das grippeähnliche Pontiac-Fieber hervorrufen. Sie sind nicht von Mensch zu Mensch ansteckend, sondern gelangen durch das Einatmen von Aerosolen in den Körper. Gefährliche Legionellenmengen können im warmen Wasser entstehen, wenn zum Beispiel durch Baufehler in den Anlagen die erforderlichen Temperaturen (Kaltwasser < 25 und Warmwasser > 55 °C) nicht eingehalten werden. So können auch stillgelegte und regelwidrig nicht abgetrennte Stränge in der Trinkwasserleitung das Legionellenwachstum fördern, weil hier das Wasser stagniert. Um die Qualität des Trinkwassers in Deutschland noch besser vor Verunreinigungen zu schützen, regelt die Trinkwasserverordnung nun den Einsatz von Installationsbauteilen strenger: Installationsbetreiber werden auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik verpflichtet. Sie dürfen ab sofort nur Leitungen und Armaturen einsetzen, die allenfalls ein Minimum an Stoffen abgeben und nachweislich entsprechend geprüft wurden. Ein solcher Nachweis geht aus Prüfzeichen hervor. Wer nicht geprüfte Installationsbauteile neu einbaut, begeht ab jetzt eine Ordnungswidrigkeit. Der Hintergrund für die Neuregelung: Aus fehlerhaft ausgewählten Installationsmaterialien können sich Chemikalien lösen und ins Trinkwasser gelangen. Das kann seine Qualität beeinträchtigen und auch das Wachstum von Bakterien nach sich ziehen, etwa Legionellen. Hinzu kommt ferner ein besserer Schutz vor Verunreinigung mit Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat, wie Regenwasser oder Wasser aus der Heizungsanlage. Betreiber müssen durch Einbau einer so genannten „Sicherungseinrichtung“ nun dafür sorgen, dass kein Wasser minderer Qualität durch Rückfließen in das Trinkwassernetz gelangen kann. Eine weitere Änderung der TrinkwV betrifft das Schwermetall Uran. Ab dem 1. November führt Deutschland als einziges Land in der EU einen Uran-Grenzwert für Trinkwasser ein. Er legt eine Obergrenze von 10 Mikrogramm pro Liter Wasser fest. Relevant ist diese Änderung aber nur für wenige, meist kleine Trinkwassergewinnungsgebiete, in denen Uran lokal in höheren Konzentrationen vorkommen kann. Das Metall ist relativ giftig und unterliegt jetzt in Deutschland einem Trinkwasser-Grenzwert, der im weltweiten Vergleich sehr niedrig ist. Dieser schützt auch empfindliche Personen zuverlässig vor dem nierentoxischen Potenzial des Urans. Dagegen ist die Strahlungsaktivität von Uran erst ab einer etwa zehnmal höheren Konzentration gesundheitlich relevant. Stellungnahme der Trinkwasserkommission beim UBA (TWK) vom 03.11.2008 zu sechs häufig gestellten Fragen zu Uran im Trinkwasser: Uran im Trinkwasser - Stellungnahme der TWK zu sechs häufig gestellten Fragen PDF / 128 KB Ansprechpartner zu Fragen der Trinkwasserqualität in den Bundesländern Ansprechpartner Trinkwasserwerte PDF / 128 KB
Kupfereintrag aus Antifouling-Anstrichen sollte reduziert werden Deutsche Oberflächengewässer werden nach einer aktuellen Schätzung jährlich mit circa 70 Tonnen Kupfer aus Antifouling-Anstrichen von Sportbooten belastet. Um vor unerwünschtem Bewuchs durch etwa Algen oder Muscheln zu schützen, werden häufig biozidhaltige Anstriche aufgetragen. Kupfer ist das am häufigsten eingesetzte Biozid in Antifouling-Anstrichen. Die freigesetzte Kupfermenge entspricht rund 19 Prozent der gesamten Kupfereinträge in deutsche Oberflächengewässer und wirkt dort ökotoxisch auf Bakterien, Algen, Flusskrebse und Fische. Das Umweltbundesamt (UBA) rät zu alternativen Hartbeschichtungen und mechanischer Reinigung mit zum Beispiel Unterwasserbürsten sowie geeigneten Anstrichen ohne Biozide. Regionale Differenzierungen und Dokumentationen bei der Anwendung, Beratung der Anwendenden sowie amtliche Kontrollen der Kupfergehalte können die Kupferbelastungen reduzieren. Umweltqualitätsnormen der Oberflächengewässerverordnung (OGewV), die den guten, ökologischen Zustand von Oberflächengewässern beschreiben, werden für Kupfer an elf Prozent der offiziellen Messstellen überschritten. Kupferhaltige Anstriche werden häufig bei Sportbooten eingesetzt. Daher sind vor allem hier Maßnahmen sinnvoll, um die Gewässerbelastungen zu reduzieren. Wie das geht, zeigen Beispiele aus Skandinavien. So sind in Schweden für weite Teile der Ostsee nur Produkte mit reduziertem Kupferanteil zugelassen und für den Binnenbereich ist jeglicher Biozideinsatz in Antifouling-Anstrichen verboten. Diese regionalen Regelungen könnten auch für Deutschland ein Vorbild sein. Bisher jedoch sind umweltschädliche, biozidhaltige Antifouling-Anstriche nur in einer kleinen Region in Schleswig-Holstein verboten. Solche regionalen Differenzierungen sind nur schwer bei der Produktzulassung nach EU-Biozid-Verordnung umsetzbar. Deshalb sollte Deutschland hier – ebenso wie beispielsweise Schweden – eigene Regelungen finden, die alle Zuständigen im Bereich des Bundes, der Länder und auch die Hersteller von Antifouling-Anstrichen, die Sportbootsverbände, die Hafenbetreiber und die Bootsbesitzenden einbinden. In Binnengewässern ist der Bootsrumpfbewuchs geringer, weshalb auf biozidhaltige Produkte ganz verzichtet werden sollte. Bootsrümpfe können beispielsweise mit Hartbeschichtungen versehen werden, die sich dann mit Unterwasserbürsten reinigen lassen. In der Ostsee sind Anstriche mit niedrigeren Kupfergehalten und solche, die weniger Kupfer ins Wasser abgeben, ausreichend. In der Nordsee kann dagegen auf Antifouling-Anstriche nicht verzichtet werden. Entsprechend der unterschiedlichen, regionalen Anforderungen sollten die Anstriche durch die Hersteller übergreifend nach einem dreistufigen Ampelsystem (Nordsee, Ostsee, Binnengewässer) gekennzeichnet werden, um die Auswahl für die Anwendenden zu erleichtern. Diese sollten die Erneuerung der Anstriche in ihren Fahrten- oder Logbüchern dokumentieren. Mit transportablen Handgeräten ist die amtliche Kontrolle der Kupfergehalte auf den Bootsrümpfen stichprobenartig möglich. Ein neues Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes informiert rund um Antifouling-Anstriche und Stoffeinträge und gibt Empfehlungen für einen umweltfreundlichen Einsatz.
EU-Bericht bescheinigt den allermeisten deutschen Badegewässern ausgezeichnete oder gute Wasserqualität 98 Prozent der Badegewässer in Deutschland erfüllen die Qualitätsanforderungen der EG-Badegewässerrichtlinie. Etwa 91 Prozent wurden sogar mit der besten Note „ausgezeichnet“ bewertet. Dies zeigen die am 29. Mai von der EU-Kommission veröffentlichten Daten zur Wasserqualität der Badegewässer 2017. Die Ergebnisse geben einen guten Anhaltspunkt, wo Urlauber in diesem Sommer die besten Badegewässer finden können. Nur acht deutsche Badegewässer wurden 2017 von der Kommission mit mangelhaft bewertet. Außerdem waren 20 Badegewässer während der gesamten Badesaison geschlossen. Ursachen für die Schließungen waren Sanierungsarbeiten, das Fehlen eines Betreibers oder zu wenig Badende. Nur in drei Fällen waren die Badegewässer wegen schlechter Wasserqualität oder Cyanobakterien (Blaualgen) geschlossen. Damit bleibt die Qualität der deutschen Badegewässer weiterhin gut – auch 2016 wurden ähnliche Ergebnisse gemeldet. Badegewässer sind nicht nur zum Baden da, sondern werden wie alle Gewässer vielfältig genutzt und damit potentiell verschmutzt – zum Beispiel durch Abwassereinleitungen oder Abschwemmungen von landwirtschaftlichen Flächen. Daher wird die hygienische Wasserqualität regelmäßig von den zuständigen Behörden der Bundesländer überprüft. In der Badesaison 2017 wurden 2.287 deutsche Badegewässer untersucht, insgesamt wurden 13.382 Wasserproben genommen und ausgewertet. Von den Badegewässern lagen 366 an der Küste von Nord- und Ostsee, 1.889 an Binnenseen und nur 32 an Flüssen. Die Einrichtung von Badegewässern an Flüssen ist schwierig, da die Wasserqualität der meisten Flüsse stark schwankt und vor allem nach Regenfällen oft schlecht ist. Das UBA rät deshalb bei unbekannter Wasserqualität vom Baden in Flüssen ab. Aktuelle Untersuchungen können für jedes Badegewässer online auf den Internetseiten der Bundesländer eingesehen werden. Eine Übersicht gibt es unter https://www.umweltbundesamt.de/wasserqualitaet-in-badegewaessern . Individuelle Badegewässerprofile werden im Internet und als Aushang am jeweiligen Badegewässer veröffentlicht. Hier gibt es Informationen zu Verschmutzungsquellen (zum Beispiel Abwassereinleitungen) und sonstigen möglichen Gefahren für die Badenden, beispielsweise Cyanobakterien. Probleme mit massenhaftem Wachstum von Cyanobakterien erkennt man als sogenannte „Blaualgenblüte“ an einer blaugrünen Trübung des Wassers. Hier gibt es eine einfache Regel, ab wann man in solchem Wasser nicht mehr baden gehen sollte: bis zu den Knien ins Wasser gehen – wenn man seine Füße nicht mehr sieht, sind zu viele Cyanobakterien im Wasser. Die EG-Badegewässerrichtlinie Die EG-Badegewässerrichtlinie legt fest, wie die Qualität der Badegewässer überprüft wird. Zum Schutz der Badenden vor Infektionskrankheiten müssen zwei mikrobiologische Parameter als Indikatoren für Krankheitserreger regelmäßig untersucht werden: die Bakterien Escherichia coli und intestinale Enterokokken. Seit der Einführung dieser Überwachung im Jahre 1976 hat sich die Qualität der Badegewässer stark verbessert. So gab es in den 1990er Jahren noch 10 bis 15 Prozent mangelhafte Badegewässer gegenüber nur noch 0,3 Prozent in der Badesaison 2017. Die Ergebnisse der vorangegangenen Badesaison für jedes Badegewässer in Europa können hier eingesehen.
Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Konferenz von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt in Berlin Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Michael Müller, hat heute in Berlin eine Konferenz zur Luftqualität in Innenräumen eröffnet: „Umweltschutz ist vorsorgender Gesundheitsschutz. Wir müssen überall dort tätig werden, wo Umweltfaktoren zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Da wir uns 80 bis 90 Prozent des Tages in Innenräumen aufhalten, ist die Sorge um die Raumluftqualität ein wichtiger Bestandteil der Prävention von gesundheitsbezogenen Umweltbelastungen”, sagte Müller. Die gemeinsam von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt ausgerichtete Konferenz soll heute und morgen (23. und 24. Juni) klären, welche Probleme es aktuell in Innenräumen gibt, wie diese gesundheitlich zu bewerten sind und welche politischen Handlungsoptionen sich daraus ergeben. Zu Hause, in der Schule, im Büro oder in Verkehrsmitteln - die Menschen in Deutschland halten sich den überwiegenden Teil des Tages in Innenräumen auf. Sie sind dort vielfältigen Belastungen ausgesetzt: Chemische Stoffe wie Lösemittel oder Weichmacher, feiner und ultrafeiner Staub oder Mikroorganismen wie Bakterien und Schimmel. Einige Innenraumschadstoffe, die in der Vergangenheit eine Rolle spielten, sind dank politischer Bemühungen und konsequenten Handelns verschwunden, beispielsweise das Holzschutzmittel Pentachlorphenol, chlorierte Lösemittel wie Perchlorethylen oder auch Asbest. Andere, neue Stoffe sind an ihre Stelle getreten: So finden sich heute mehr als 200 flüchtige und schwer flüchtige organische Verbindungen in der Innenraumluft. Die Raumluftkonzentrationen hängen dabei von den eingesetzten Materialien ab, von Bauprodukten über das Inventar bis zu beispielsweise Reinigungsmitteln. Die Belastung hängt auch von dem Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer sowie von der Gebäudekonstruktion und -situation ab. In vier Fachforen werden auf der Konferenz die Themen Energiesparen und gute Raumluft, Emissionen aus Bauprodukten, Emissionen aus Laserdruckern und Kopierern sowie der zunehmende und aus gesundheitlicher Sicht problematische Eintrag von Duftstoffen in die Raumluft behandelt. Dessau-Roßlau, 23.06.2009
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