Rückgabe für Verbraucher nicht attraktiv genug – engeres Netz an Sammelstellen und mehr Werbung nötig 853.000 Tonnen Elektroaltgeräte wurden im Jahr 2018 laut Umweltbundesamt (UBA) in Deutschland gesammelt. Dies entspricht einer Sammelquote von 43,1 Prozent, womit Deutschland das EU-Sammelziel von 45 Prozent leicht verfehlt. Um die ab 2019 für Deutschland geltende Sammelquote von mindestens 65 Prozent zu erreichen, braucht es ein ganzes Bündel an Maßnahmen. „Wenn wir die EU-Vorgaben künftig einhalten wollen, muss die Sammelmenge gegenüber 2018 um mehr als 50 Prozent steigen. Die Rückgabe von Elektroaltgeräten sollte für die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu deutlich einfacher werden. Sinnvoll ist ein verbrauchernahes Netz mit deutlich mehr Sammel- und Rücknahmestellen als heute. Dazu müsste die Rücknahmepflicht auf zusätzliche Geschäfte im Einzelhandel ausgeweitet werden. Außerdem sollten Händlerinnen und Händler die Rückgabemöglichkeiten deutlich besser bewerben“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Werden Altgeräte falsch entsorgt – etwa in der grauen oder gelben Tonne – gehen wertvolle Rohstoffe verloren. Außerdem können Schwermetalle in die Umwelt gelangen. In Kürze will das Bundesumweltministerium eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes auf den Weg bringen, das unter anderem auch Maßnahmen zur Steigerung der Sammelmenge vorsehen soll. 2018 wurden in Deutschland 2.375.643 Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht, im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um circa 294.000 Tonnen (etwa 15 Prozent). Die Sammlung und Rücknahme von Elektroaltgeräten stieg gegenüber dem Jahr 2017 allerdings nur um 16.217 Tonnen. Mit 43,1 Prozent wurde die europäische Vorgabe einer Mindestsammelquote von 45 Prozent der Masse an Geräten, die in den drei Vorjahren im Durchschnitt auf den Markt gebracht wurden, knapp verfehlt. Sehr hohe Sammelquoten mit über 75 Prozent weisen erneut Haushaltskleingeräte wie Haartrockner oder Toaster sowie Geräte der Unterhaltungselektronik wie Digitalkameras oder Radios auf. Auch die spezifische Sammelmenge je Einwohner ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Waren es zum Beispiel 2015 noch 7,6 Kilogramm, so konnten 2018 schon 9,3 Kilogramm pro Person und Jahr gesammelt werden. Das Verfehlen der Sammelquote hat mehrere Ursachen: Besonders groß ist mit fast einer halben Million Tonne die Lücke zwischen den in Verkehr gebrachten Geräten und den gesammelten Altgeräten bei Waschmaschinen, Kühlschränken und anderen Haushaltsgroßgeräten. Bei den gewerblichen Geräten liegt die Lücke bei etwa 240.000 Tonnen und die Sammelquote damit nur bei circa 25 Prozent; hier besteht allerdings auch keine kostenlose Rücknahmepflicht des Handels oder der Kommunen. Eine unbekannte Menge an Altgeräten wird beispielsweise über nicht zertifizierte Schrottplätze und illegale Sammler erfasst und fehlt somit in den ordnungsgemäßen Sammelmengen. Und immer noch werden vor allem kleinere Altgeräte falsch im Hausmüll (Restmüll) entsorgt. Für die erforderliche Steigerung der Sammelmengen in der Zukunft ist es wichtig, die Rückgabe von Elektroaltgeräten durch ein verbrauchernahes Netz an Sammel- und Rücknahmestellen noch einfacher zu machen. Denkbar wäre beispielsweise die Rücknahmeverpflichtung zusätzlicher Einzelhändler, welche Elektrogeräte verkaufen, in Abhängigkeit von deren Gesamtverkaufsfläche sowie die Ausweitung der Informationspflichten der Händler über die Altgeräterücknahme. Das UBA untersucht die Ursachen für die unzureichenden Sammelmengen weiter. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens werden auch die Strukturen und das Ausmaß des illegalen Verbleibs von Elektroaltgeräten (zum Beispiel illegale Sammlung und Restmülltonne), ökonomische Anreize sowie die Vollständigkeit der vorliegenden Datenmeldungen untersucht. Ergebnisse werden im Jahr 2021 erwartet. Verbraucherinnen und Verbraucher können ausrangierte Elektroaltgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben – zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil. In manchen Kommunen gibt es zudem Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine Abholung neben der Sperrmüllabholung angeboten. Das kann in den einzelnen Kommunen unterschiedlich geregelt sein. Auch im stationären Handel und Versandhandel können die Verbraucher alte Elektrogeräte kostenlos bei Händlerinnen und Händlern, die Elektrogeräte auf einer Verkaufsfläche bzw. Lager- und Versandfläche von mindestens 400 m² vertreiben, zurückgeben. Dies betrifft insbesondere größere Elektrohändler und Baumärkte. Für kleine Geräte (bis 25 cm Kantenlänge) gilt das unabhängig von einem Neukauf, für andere Geräte (größer als 25 cm) nur bei Neukauf eines Geräts der gleichen Art. Die Altgeräte müssen aber nicht bei dem jeweiligen Händler gekauft worden sein. Daneben nehmen auch viele weitere Händler kostenlos (bestimmte) Elektroaltgeräte wie beispielsweise Lampen zurück. Die falsche Entsorgung von Altgeräten – z. B. im Restmüll oder Verpackungsmüll (gelbe Tonne / gelber Sack), sowie die Entsorgung über gewerbliche Sammler (z. B. Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben) – birgt die Gefahr, dass wertvolle Rohstoffe verloren gehen und Schadstoffe in der Umwelt verteilt werden. Altgeräte, die lithiumhaltige Batterien und Akkus enthalten, können bei falscher Behandlung und Entsorgung auch Brände mit schwerwiegenden Folgen verursachen. Noch enthaltene Batterien und Akkus sollten daher – soweit möglich – vor der Rückgabe entnommen und in die Altbatteriesammlung gegeben werden. Viele Fragen rund um die richtige Entsorgung von Elektrogeräten beantwortet die Informationskampagne „Plan-E" der stiftung elektro-altgeräte register (ear) seit Dezember 2019. Unter www.e-schrott-entsorgen.org sowie 0911 76665299 können Verbraucherinnen und Verbraucher sich rund um das Thema Elektroschrottentsorgung informieren und Fragen loswerden. Das Bundesumweltministerium und UBA unterstützen die Aktion.
Neues Batteriegesetz stärkt Hersteller-Produktverantwortung Batterien und Akkus gehören zum alltäglichen Leben. Ob in MP3-Playern, Laptops und Mobiltelefonen, Taschenlampen, Hörgeräten oder Autos - sie sind nicht mehr wegzudenken. Am 1. Dezember 2009 tritt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) in Kraft und löst die geltende Batterieverordnung ab. Damit startet auch das BattG-Melderegister für die Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren. Zu den neuen Aufgaben des Umweltbundesamtes ( UBA ) gehören die Führung eines zentralen elektronischen Melderegisters für Batteriehersteller und die bundesweite Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Das vom Gesetzgeber vorgesehene BattG-Melderegister ist ab dem 1. Dezember über die UBA-Internetseite zu erreichen. Ziel des BattG-Melderegisters ist, die Wahrnehmung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung von Herstellern und Importeuren abzusichern. Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes sind verpflichtet bis zum 28. Februar 2010 ihre Marktteilnahme in dem BattG-Melderegister anzuzeigen. Die Nutzung des Melderegisters ist gebührenfrei. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher können nachvollziehen, ob der Hersteller der von ihnen genutzten Batterien angezeigt ist. Das Batteriegesetz setzt die europäische Batterierichtlinie um und löst die bisherige Batterieverordnung ab. Die wesentlichen Änderungen des Batteriegesetzes sind: Zusätzlich zum bereits geltenden Verbot quecksilberhaltiger Batterien - über 0,005 Gewichtsprozent; für Knopfzellen 2 Gewichtsprozent - werden cadmiumhaltige Batterien verboten. Batterien, die also mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten, dürfen nicht den Verkehr gebracht werden. Gerätebatterien, die für Not- oder Alarmsysteme, medizinische Ausrüstung oder schnurlose Elektrowerkzeuge bestimmt sind, sind von dem Verbot ausgenommen. Die Erweiterung des Quecksilberverbots um ein Cadmiumverbot bedeutet verringerte Umweltbelastungen, stärkt aber auch den Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Etwa 380.000 Tonnen Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien wurden im Jahr 2008 in den Verkehr gebracht. Die Vertreiber sind weiterhin verpflichtet, Altbatterien an der Verkaufsstelle kostenfrei zurückzunehmen. Neu sind verbindliche Sammelziele für Gerätebatterien. Das Gemeinsame Rücknahmesystem wie auch die herstellereigenen Rücknahmesysteme müssen bis 2012 eine Sammelquote von 35 Prozent und bis 2016 eine Sammelquote von 45 Prozent gewährleisten. 2008 haben die drei größten deutschen Rücknahmesysteme eine Sammelquote von 41 Prozent erreicht. Damit stagniert der Wert auf dem Niveau von 2007. Weitere Bemühungen sind erforderlich, um die Sammelquote bis 2016 zu steigern, denn neben den Schwermetallen dürfen auch Nickel, Zink und Lithium sowie deren Verbindungen nicht in den Hausmüll gelangen. Erstens kann von Ihnen eine Gefährdung der Umwelt ausgehen. Zweitens handelt es sich um wertvolle Ressourcen, die nur in begrenzter Menge zur Verfügung stehen. Verbraucherinnen und Verbraucher können Altbatterien weiterhin im Handel zurückgeben. Behälter für die unentgeltliche Rücknahme der Altbatterien und -akkus stehen überall dort bereit, wo man Batterien kaufen kann. Verbrauchte Batterien über den Hausmüll zu entsorgen, ist verboten.
Ab 1. März 2010 drohen Nachzüglern Bußgelder Das Batteriegesetz-Melderegister ist erfolgreich angelaufen. Seit dem 1. Dezember 2009 haben über 1.400 Hersteller mit insgesamt mehr als 4.800 Marken ihre Marktteilnahme angezeigt. Das sind jedoch längst nicht alle vom Batteriegesetz betroffenen Hersteller. Das Umweltbundesamt (UBA) ruft Nachzügler dazu auf, die Anzeige schnell unter https://www.battg-melderegister.umweltbundesamt.de/battg/authenticate.do nachzuholen. Unternehmen, die unter das Batteriegesetz (BattG) fallen, dürfen Batterien in Deutschland nur dann in Verkehr bringen, wenn sie dies zuvor im BattG-Melderegister ordnungsgemäß angezeigt haben. Geschieht dies nicht, sind Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro möglich. Der Ordnungswidrigkeitenvollzug beginnt am 1. März 2010. Ziel des am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Batteriegesetzes ist, dafür zu sorgen, dass die Batteriehersteller ihre Verantwortung bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte wahrnehmen. Hierzu schafft das Melderegister die notwendige Transparenz unter den Herstellern und Vertreibern und stärkt die Selbstkontrolle der Wirtschaft.Das UBA hat das BattG-Melderegister unbürokratisch als „E-Government-Lösung“ umgesetzt und online gestellt: So müssen die Hersteller im Sinne des Gesetzes ihre Marktteilnahme über das Online-Portal des UBA anzeigen. Dieser Vorgang ist kostenlos. Die Daten werden an das UBA übergeben, dort elektronisch archiviert und in Online-Akten geführt. Mit dem Aufbau des Ordnungswidrigkeitenvollzugs zum 1. März 2010 unterstützt das UBA die wettbewerbskonforme Ausgestaltung der Produktverantwortung für Batterien. Damit soll sichergestellt werden, dass wirklich alle verantwortlichen Hersteller und Vertreiber die ordnungsgemäße Entsorgung der Batterien übernehmen und Trittbrettfahrer chancenlos bleiben. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre alten Batterien und Akkus weiterhin im Handel zurückgeben. Dieser sorgt für eine ordnungsgemäße und umweltfreundliche Entsorgung. Behälter für die unentgeltliche Rücknahme der Altbatterien stehen überall dort, wo man Batterien kaufen kann. Verbrauchte Batterien über den Hausmüll zu entsorgen, ist verboten, weil dies die Umwelt und Gesundheit mit Schadstoffen belasten kann. Zudem gehen wertvolle Rohstoffe verloren.
Plan E-Kampagne informiert über korrekte Entsorgung – Sammelmenge und Recycling müssen steigen Alle Produkte, die einen Stecker, eine Batterie oder ein Kabel haben, sind in der Regel Elektrogeräte und am Ende ihrer Lebensdauer separat zu entsorgen, damit sie umweltgerecht und hochwertig recycelt werden können. Und weil das nicht immer klar ist, weist das Motto des diesjährigen „E-Waste Day“ darauf hin. Separat entsorgt werden müssen also nicht nur klassische Geräte wie Fernseher, Mikrowelle oder Toaster, sondern auch auf den ersten Blick „unsichtbare“ Elektrogeräte wie Sessel, Sofas, Schränke oder Regale mit fest integrierter Beleuchtung oder Lautsprechern, LED-Schuhe, singende Grußkarten, sprechendes Spielzeug, aber auch E-Zigaretten, Rauchmelder, E-Scooter oder Elektrofahrräder. Über die korrekte und einfache Entsorgung aller Elektrogeräte informieren in diesem Jahr auch Plan E gemeinsam mit dem Magier-Duo Siegfried & Joy. Bürgerinnen und Bürger von jung bis alt bekommen mit mehrsprachigen Info-Materialien leicht verständliche Tipps, damit Altgeräte korrekt entsorgt, die Sammelmengen gesteigert und das Recycling gestärkt wird. Die aktuelle Altgeräte-Sammelquote von nur 38,6 Prozent verdeutlicht einmal mehr, dass die Sammlung noch nicht optimal läuft. Nötig wäre nach EU-Vorgabe mindestens 65 Prozent. Der schon zum sechsten Mal stattfindende „International E-Waste Day“ ( #ewasteday ) sensibilisiert zum Thema Elektroschrott und macht weltweit auf Probleme aufmerksam. Der Aktionstag am 14. Oktober wurde von einer internationalen Initiative, dem WEEE Forum, ins Leben gerufen. In diesem Jahr werden unter dem Motto „You can recycle anything with a plug, battery or cable!” insbesondere „unsichtbare“ und „untypische“ Elektrogeräte ins Visier genommen. Es ist seit einigen Jahren zunehmender Trend, Möbel, (smarte) Kleidung, Spielzeug, Lifestyle-Produkte oder (smarte) Gebäudeausrüstung für den Innen- und Außenbereich mit elektr(on)ischen Zusatzfunktionen, wie Beleuchtung, Sound, Sensor- oder Ladefunktion sowie via App oder Bluetooth ansteuerbaren Funktionen auszustatten. Diese Produkte werden durch ihre fest integrierte elektrische Funktion zu Elektrogeräten, die getrennt auf dem Wertstoffhof oder im Handel zu entsorgen sind. Als „untypisch“ oder „unsichtbar“ bezeichnet man sie deshalb, weil sie ein für Elektro- oder Elektronikgeräte untypisches oder ungewöhnliches Aussehen, Design oder Materialzusammensetzung haben. Zum Teil sind die elektronischen Funktionen versteckt und für die Verbraucher anders als „klassische“ Elektrogeräte nur schwer als solche erkennbar. Dennoch enthalten auch sie wertvolle Rohstoffe wie Gold, Silber oder Kupfer sowie gefährliche Bauteile und Stoffe wie Blei, Flammschutzmittel oder Lithium-Batterien. Weitere Beispiele sind elektromechanische Sportgeräte und Möbel, „smarte“ Sportbekleidung, elektrisch betriebene Rollläden, Türöffner, smarte Thermostate, beleuchtete oder smarte Spiegel, stromerzeugende Jalousien, LED- oder Sensoren bestückte Bodenbeläge, kabellose Kopfhörer und deren Ladehüllen, Fernbedienungen, Uhren – eben alles was einen Stecker, eine Batterie oder ein Kabel hat. Aufgrund dieser Abgrenzungsmerkmale ergeben sich mitunter Entsorgungsprobleme, sodass solche „unsichtbaren“ oder „untypischen“ Geräte falsch entsorgt werden – etwa im Rest- oder Sperrmüll, in Alttextilcontainern, im Bauabfall oder Metallschrott. Dadurch gehen Rohstoffe verloren, da wertvolle Stoffe und Materialien nur energetisch verwertet werden statt stofflich recycelt werden. Mit der jüngst gestarteten Plan E-Kampagne „Entsorge deinen E‑Schrott richtig – it’s magic!“ informieren nun auch das Magier-Duo Siegfried & Joy zum Thema – via Instagram, Youtube, Twitter, Facebook sowie in Fernsehwerbespots. Die bundesweite Informations-Kampagne, die auch vom Umweltbundesamt ( UBA ) unterstützt wird, stellt bereits seit 2019 eine Website bereit, mit vielen Tipps rund um die richtige Entsorgung von Elektroaltgeräten sowie Download- und Kommunikationsmaterialien für jeden und neuerdings auch für Kinder und Lehrkräfte. Durch regelmäßige Sensibilisierung und Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über viele verschiedene Kanäle soll auch die Plan E Kampagne dazu beitragen, dass mehr und mehr Elektroaltgeräte den korrekten Weg zum Recycling finden, um Rohstoffe zurückzugewinnen und so Umwelt und Klima zu schützen. Denn während die Menge an in Verkehr gebrachten neuen Elektrogeräten auch im Jahr 2022 auf nunmehr 3,26 Millionen Tonnen angestiegen ist – gegenüber dem Vorjahr ein Zuwachs 130.000 Tonnen und gegenüber 2018 sogar 850.000 Tonnen – ist die gesammelte Altgerätemenge gegenüber dem Vorjahr um 30.000 Tonnen auf knapp über eine Million Tonnen gesunken. Die niedrigen Sammelmengen sowie die Sammelquote von 38,6 Prozent sind ein Indiz dafür, dass noch zu viele ausgediente Altgeräte falsch entsorgt werden oder auch in Haushalten gehortet werden. Positiv zu bewerten sind die weiterhin hohen Verwertungs- und Recyclingquoten. So wurden 97,7 Prozent der erfassten Elektroaltgeräte verwertet und 87,6 Prozent zur Wiederverwendung vorbereitet und recycelt.
Erste türkischsprachige Ratgeberbroschüre des Umweltbundesamtes: „Energie sparen im Haushalt” Nach Zusammenarbeit des Umweltbundesamtes (UBA), der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD) und der türkischsprachigen Umweltgruppe „Yesil Cember” (Grüner Kreise) beim Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND), ist jetzt die erste türkische Ratgeberbroschüre zum Thema „Energie sparen im Haushalt” erschienen. Die Broschüre enthält praktische Tipps für den Alltag. Damit geht das UBA auf Migranten in Deutschland ein, die den Wunsch äußerten, dass es mehr Informationen über die gefährdete Umwelt und Schutzmaßnahmen geben sollte, zum besseren Verständnis auch in der eigenen Sprache. So eine Studie des UBA. Die Türken bilden die größte Zuwanderungsgruppe in Deutschland. Kenan Kolat, Bundesvorsitzender der TGD, Gülcan Nitsch, Vertreterin des Grünen Kreises und Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA , sprechen bei der Vorstellung der Broschüre in Berlin von einer gelungen Zusammenarbeit, die fortgeführt werden soll. Als nächstes wird eine UBA-Ratgeberbroschüre gegen Schimmelpilze in Wohnräumen übersetzt, eine zur Entsorgung von Batterien und Akkus ist geplant. Inhaltlich gleichen die Broschüren im Wesentlichen den bereits erschienenen deutschsprachigen Versionen. An einigen Stellen werden, entsprechend der Zielgruppe, kleinere Änderungen vorgenommen. Die Broschüre „Energie sparen im Haushalt” gibt praktische Tipps für den Alltag, mit denen sich nicht nur die Umwelt schützen lässt, sondern die auch dabei helfen, Geld zu sparen: Energiesparende Haushaltsgeräte kaufen, Stromräuber finden, beim Heizen sparen, staatliche Unterstützung bei der Wohnraumdämmung nutzen. Allein Leerlaufverluste können einen Haushalt jährlich mit zusätzlich 100 Euro belasten.
Entsorgungsunternehmen berichten vermehrt von Bränden in Abfallentsorgungsanlagen, welche auf eine fehlerhafte Sammlung und Entsorgung von lithiumhaltigen Batterien und Akkus (LIB) bzw. batteriehaltigen Elektroaltgeräten zurückgeführt werden. Betroffen sind u.a. Abfallströme wie Verpackungsabfall, Restabfall, Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Altpapier. In Verbindung mit zunehmenden Verkaufs- und Abfallmengen an LIB steht die korrekte Zuführung zur Entsorgung im Fokus und verschiedene Akteure fordern eine Pfandpflicht für LIB. Das Gutachten untersucht, ob die Einführung einer Pfandpflicht auf LIB, ein geeignetes Instrument ist, um LIB in die korrekten Entsorgungspfade zu lenken, Brandereignisse entlang der Entsorgungskette zu reduzieren sowie Sammelmengen von Altbatterien zu steigern. Zudem werden weitere (alternative) Maßnahmen zur Fortentwicklung der Sammlung von LIB ausgeführt. Veröffentlicht in Texte | 60/2023.
Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren: Ziel der Verordnung ist es, den Eintrag von Schadstoffen in Abfällen durch Batterien zu verringern, indem bestimmte schadstoffhaltige Batterien nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, gebrauchte Batterien zurückgenommen und (...) ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden, Batterien mehrfach verwendet und technisch langlebig hergestellt werden sollen.
Im Rahmen der generell durch das KrWG geregelten Produktverantwortung existieren für bestimmte Abfallströme spezielle rechtliche Regelungen zur Erfassung und umweltverträglichen Entsorgung (bspw. für Verpackungen, Batterien, Elektro- und Elektronikaltgeräte, Altfahrzeuge). Diese Regelungen verpflichten die Hersteller, Erfassungssysteme für die Entsorgung der entsprechenden Abfälle einzurichten und bestimmte Verwertungs- und teilweise Erfassungsquoten zu erreichen. Im Rahmen des Forschungsprojektes wurde überprüft, ob und wie bei weiteren Abfallströmen - vor allem Altreifen und Alttextilien - durch eine verbesserte Erfassung und Verwertung Ressourcenschonungs- und Umweltentlastungspotenziale realisiert werden können. Darüber hinaus existieren weitere Abfallströme, bei denen zu vermuten ist, dass die gegenwärtigen Regelungen nicht ausreichen, um das in diesen Abfallströmen innewohnende Recyclingpotenzial auszuschöpfen. Als derartige Abfallströme wurden Sperrmüll, Matratzen, Möbel, Teppiche, Kunstrasen und Windeln identifiziert. Das Vorhaben hat die Abfallströme hinsichtlich der Praxis der Erfassung und Verwertung untersucht, Hemmnisse einer ressourcenschonenden Abfallbewirtschaftung aufgezeigt und Maßnahmen abgeleitet, um die Vermeidung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling dieser Abfallströme zu verbessern. Dabei sind in einem ersten Schritt die Stoffströme der benannten Abfallarten hinsichtlich des Aufkommens und der genutzten Entsorgungswege analysiert worden. Hierfür wurden Statistiken und Sekundärquellen gesichtet und Befragungen durchgeführt. In einem zweiten Schritt sind die identifizierten Entsorgungswege hinsichtlich ökologischer, einschließlich der Schadstoffaspekte und Ressourcenschonungspotenziale, sowie ökonomischer Kriterien bewertet worden. Aus dieser Bewertung sind Schlussfolgerungen und Maßnahmen abgeleitet worden, welche die Verwertung der einzelnen Abfallströme im Sinne einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft verbessern können. Anhand verschiedener Kriterien wurden die Maßnahmen priorisiert. Die Ergebnisse des Vorhabens wurden in drei Fachgesprächen mit den in die einzelnen Abfallströme involvierten Akteuren diskutiert. Quelle: Forschungsbericht
Im Rahmen der generell durch das KrWG geregelten Produktverantwortung existieren für bestimmte Abfallströme spezielle rechtliche Regelungen zur Erfassung und umweltverträglichen Entsorgung (bspw. für Verpackungen, Batterien, Elektro- und Elektronikaltgeräte, Altfahrzeuge). Diese Regelungen verpflichten die Hersteller, Erfassungssysteme für die Entsorgung der entsprechenden Abfälle einzurichten und bestimmte Verwertungs- und teilweise Erfassungsquoten zu erreichen. Im Rahmen des Forschungsprojektes wurde überprüft, ob und wie bei weiteren Abfallströmen - vor allem Altreifen und Alttextilien - durch eine verbesserte Erfassung und Verwertung Ressourcenschonungs- und Umweltentlastungspotenziale realisiert werden können. Darüber hinaus existieren weitere Abfallströme, bei denen zu vermuten ist, dass die gegenwärtigen Regelungen nicht ausreichen, um das in diesen Abfallströmen innewohnende Recyclingpotenzial auszuschöpfen. Als derartige Abfallströme wurden Sperrmüll, Matratzen, Möbel, Teppiche, Kunstrasen und Windeln identifiziert. Das Vorhaben hat die Abfallströme hinsichtlich der Praxis der Erfassung und Verwertung untersucht, Hemmnisse einer ressourcenschonenden Abfallbewirtschaftung aufgezeigt und Maßnahmen abgeleitet, um die Vermeidung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling dieser Abfallströme zu verbessern. Dabei sind in einem ersten Schritt die Stoffströme der benannten Abfallarten hinsichtlich des Aufkommens und der genutzten Entsorgungswege analysiert worden. Hierfür wurden Statistiken und Sekundärquellen gesichtet und Befragungen durchgeführt. In einem zweiten Schritt sind die identifizierten Entsorgungswege hinsichtlich ökologischer, einschließlich der Schadstoffaspekte und Ressourcenschonungspotenziale, sowie ökonomischer Kriterien bewertet worden. Aus dieser Bewertung sind Schlussfolgerungen und Maßnahmen abgeleitet worden, welche die Verwertung der einzelnen Abfallströme im Sinne einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft verbessern können. Anhand verschiedener Kriterien wurden die Maßnahmen priorisiert. Die Ergebnisse des Vorhabens wurden in drei Fachgesprächen mit den in die einzelnen Abfallströme involvierten Akteuren diskutiert. Quelle: Forschungsbericht
Liebe Leser*innen, beim Onlineshopping können Sie jede Menge klimaschädliche Treibhausgase einsparen – wie genau, das zeigen Infografiken aus unserer neuesten Studie und unsere Tipps im UBA-Verbraucherratgeber. Dass viele Onlineshops manipulative Webseitengestaltungen einsetzen, um Verbraucher*innen zu Kaufentscheidungen oder Abos zu drängen, ergab eine Überprüfung, die das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk kürzlich unter Beteiligung des UBA durchgeführt hat. Auch hierzu mehr in dieser Newsletterausgabe. Außerdem geht es ums Energiesparen, die richtige Entsorgung von Batterien und den Zustand unserer Gewässer. Interessante Lektüre wünscht Ihr UBA-Team der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
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Bund | 30 |
Land | 7 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 10 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 17 |
unbekannt | 8 |
License | Count |
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Language | Count |
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Resource type | Count |
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Keine | 13 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 18 |
Topic | Count |
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Luft | 22 |
Mensch & Umwelt | 37 |
Wasser | 16 |
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