Zielsetzung: Die immer stärker zunehmende Nutzung und Verbreitung von Lithium-Ionen- Batterien (LiB) führt dazu, dass die Frage nach einer nachhaltigen Entsorgung und Wiederverwendung selbstverständlich an Bedeutung gewinnt. Aktuell bestehen erhebliche Defizite in der Schaffung effizienter Stoffkreisläufe und im Zugang zu praktikablen Recyclingstrategien, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Das übergeordnete Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines umfassenden Entscheidungshilfesystems, das KMU`s dabei unterstützt, die geeignetsten Recyclingstrategien für LiB zu identifizieren. Dabei werden zwei zentrale Fragestellungen betrachtet: Zunächst geht es um die Auswahl des optimalen Systems für die Stoffkreisläufe. Hierbei stellt sich die Frage, ob „Hersteller- bzw. Branchen-individuelle Stoffkreisläufe“ bevorzugt werden sollten oder ob auch „alternative Konzepte“ zur Verfügung stehen, die möglicherweise besser geeignet sind. Im zweiten Schritt soll die beste Recycling-Route ermittelt werden, wobei verschiedene Optionen zur Verfügung stehen, wie etwa die Wiederverwendung (ReUse oder Second Life Anwendungen), die stoffliche Verwertung von Kathodenmaterial oder die Nutzung der Batterien als Sekundärrohstoffe. Durch die gezielte Analyse und Bewertung dieser Optionen wird ein praxisnahes Entscheidungssystem entwickelt, das nicht nur ökologische Vorteile bietet, sondern auch ökonomisch tragfähige Lösungen aufzeigt. Somit leistet das Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und zur Ressourcenschonung im Bereich der Batterietechnologie, die im Einklang mit den Vorgaben der Europäischen Union sowie der Bundesrepublik Deutschland stehen.
<p>Grüne Weihnachten: Tipps für nachhaltige Feiertage </p><p>So feiern Sie fröhliche, umweltfreundliche Weihnachten</p><p><ul><li>Genießen Sie die Zeit und verschenken Sie diese: Das ist das wertvollste Geschenk für Ihre Liebsten.</li><li>Bei Geschenken gilt das Gleiche wie im Alltag: Weniger ist mehr, achten Sie auf Umweltsiegel und bevorzugen Sie gebrauchte bzw. generalüberholte Produkte.</li><li>Festtagsgerichte können auch ohne Fleisch lecker sein. Probieren Sie es aus.</li><li>Reisen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Verwandten oder Freunden.</li><li>Kaufen Sie möglichst einen Weihnachtsbaum aus der Nähe/ Region und aus ökologischer Erzeugung.</li><li>Setzen Sie bei der Beleuchtung auf stromsparende LEDs und vermeiden Sie batteriebetriebene Geräte.</li></ul></p><p> </p><p>Weihnachten ist ein besonderes Fest und Feste sind Ausnahmen, nicht die Regel. Nüchtern betrachtet heißt das: Für die persönliche Umweltbilanz eines Jahres sind nicht Weihnachtsbaum, Weihnachtsbraten oder Geschenkverpackungen von Bedeutung/ ausschlaggebend, sondern ganz andere Aspekte des alltäglichen Lebens. Zum Beispiel ein gesunder und ökologischer Ernährungsstil mit möglichst wenig tierischen Lebensmitteln oder andere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/konsum-umwelt-zentrale-handlungsfelder">Big Points</a>, wie der Energieverbrauch durch Heizen oder Auto- und Flugreisen. Nichtsdestotrotz gibt es auch an Weihnachten die eine oder andere Möglichkeit, auf einen umweltfreundlicheren Konsum zu achten.</p><p><strong>Zeit statt Zeugs: </strong>Gemeinsame Zeit ist oft das schönste und wertvollste Geschenk, das wir anderen und uns selbst machen können. Ob als gemeinsamer Spaziergang, als gemütlicher "Kaffeeklatsch" oder als leckeres Abendessen: Wertschätzung und Freude lassen sich auch ohne teure Produkte oder Gutscheine zum Ausdruck bringen.</p><p><strong>Beim Schenken auch an die Umwelt denken: </strong>Für Geschenke gelten die gleichen Umweltempfehlungen wie für Einkäufe im restlichen Jahr. Bevorzugen Sie umweltfreundliche Produktvarianten und achten Sie – wo möglich – auf anspruchsvolle <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/siegel-label">Umweltsiegel</a>. So zeigen Sie Wertschätzung – nicht nur für die Beschenkten, sondern auch für die Umwelt. Dieser Umweltbezug macht auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/secondhand-teilen-tauschen-leihen">Secondhand-Produkte</a> attraktiv. Sprechen Sie dies bei der Geschenkübergabe ruhig offen an, auch wenn es sich noch etwas ungewohnt anfühlt. Es gibt keinen Grund, sich für umweltfreundliche Geschenke zu schämen. Bei elektronischen Produkten (IKT) gibt es auch die Möglichkeit, generalüberholte Secondhand-Ware mit Garantie zu erhalten ("refurbished").</p><p>Im Gegensatz zum Geschenk selbst hat die Verpackung nur eine sehr geringe Umweltrelevanz. Aber auch hier kann man ein Zeichen setzen: Verpacken Sie Geschenke in wiederverwendbaren und bereits im Haushalt vorhandenen Schachteln, Taschen, Beuteln, Tüchern oder mit schon mal benutztem Geschenkpapier. Beim Kauf von neuem Geschenkpapier achten Sie auf den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/papier-recyclingpapier">Blauen Engel</a>. Wenn Sie die Geschenke vorsichtig auspacken, können Sie dieses wiederverwenden. Kaputtes Geschenkpapier wird im Altpapier (Blaue Tonne) entsorgt. </p><p><strong>Leckere Festtagsgerichte ohne Fleisch: </strong>Traditionelle Weihnachtsessen sind oft sehr fleisch- oder fischlastig. Probieren Sie doch mal (neue) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/klima-umweltfreundliche-ernaehrung">vegetarische oder vegane Leckereien</a> an den Feiertagen aus. Denn eine Weihnachtsgans hat zum Beispiel einen größeren CO2-Fußabdruck als ein Weihnachtsbaum. Gesund ist eine pflanzenbasierte Ernährung ebenfalls. Achten Sie beim Einkauf möglichst auf das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/biolebensmittel">Bio-Siegel</a> und planen Sie den Essensbedarf vor dem Einkauf, damit es nach dem Festessen <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/portionsplaner">keine Reste</a> gibt bzw. vorhandene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/lebensmittelverschwendung-vermeiden">Essensreste</a> noch vor dem Verderben aufgegessen werden können.</p><p><strong>Umweltfreundlich reisen: </strong>Weihnachtszeit ist auch Reisezeit. Nutzen Sie möglichst <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/bus-bahn-fahren">Bus und Bahn</a> auf der Fahrt zu Verwandten und Freunden oder bilden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/fahrgemeinschaften">Fahrgemeinschaften</a>. Geschenke lassen sich gegebenenfalls auch vorab per Post verschicken, so dass das Reisegepäck handlich bleibt.</p><p><strong>Weihnachtsbäume aus der Nähe:</strong> Der ökologische Fußabdruck von Weihnachtsbäumen ist relativ gering und hängt stark vom Einzelfall ab. Dies gilt auch für den Vergleich der Umweltbelastung von natürlichen gegenüber künstlichen Weihnachtsbäumen. Als Daumenregeln für natürliche Bäume können gelten: möglichst in der Nähe gewachsen, ohne <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a> angebaut und an einer fußläufigen Verkaufsstelle eingekauft. Bei künstlichen Bäumen gilt: möglichst viele Jahre nutzen. Auf was Sie sonst noch beim Kauf eines Weihnachtsbaumes achten können, haben wir Ihnen im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/weihnachtsbaum">Weihnachtsbäume</a> zusammengestellt.</p><p><strong>Beleuchtung mit LED, effizient und bedarfsgerecht:</strong> Lange Lichterketten oder Lichtfiguren mit Glühlämpchen können Stromfresser sein. Das belastet nicht nur die Haushaltskasse, sondern auch die Umwelt. Verwenden Sie deshalb Lichterketten mit LED-Lämpchen. Diese verbrauchen weniger Strom und halten länger. Noch mehr Energie können Sie sparen, wenn Sie die Weihnachtsbeleuchtung bedarfsgerecht an- und ausmachen. Schalten Sie diese bei Abwesenheit, (hellem) Tageslicht oder nachts aus, insbesondere dann, wenn die Beleuchtung auch den Schlafbereich anderer Menschen erhellt. Eine Zeitschaltuhr erlaubt ein bequemes An- und Abschalten. Verwenden Sie auf alle Fälle netzbetriebene Weihnachtsbeleuchtung mit Stromkabel, da die Herstellung und Entsorgung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus">Batterien und Akkus</a> die Umwelt belasten. Nicht zuletzt empfiehlt es sich auch beim Aufhängen von Weihnachtsbeleuchtung dem Motto "Weniger ist mehr" zu folgen.</p><p><strong>Weitere Tipps zur Weihnachtsdekoration:</strong></p><p><strong>Was Sie sonst noch tun können:</strong></p>
<p>Wohin mit dem Elektroschrott? Alte Elektrogeräte richtig entsorgen schont Ressourcen und Umwelt</p><p>So entsorgen Sie Ihren Elektroschrott richtig</p><p><ul><li>Entsorgen Sie Elektrogeräte nie im Hausmüll, Verpackungsmüll, Sperrmüll oder Metallschrott.</li><li>Entsorgen Sie alte Elektrogeräte oder Geräteteile kostenlos auf dem Wertstoffhof oder im Handel, sowie – wenn es die Kommune anbietet – über die kommunale Abholung oder Altgeräte-Sammelcontainer im öffentlichen Raum.</li><li>Große Elektroaltgeräte wie Fernseher oder Kühlschrank können Sie beim Neukauf eines gleichen Geräts kostenfrei zurückgeben – das gilt auch für (Online-)Käufe mit Lieferung.</li><li>Entnehmen Sie vor der Entsorgung die Batterien aus Geräten – soweit möglich – und entsorgen Sie diese getrennt vom Gerät über Batteriesammelboxen.</li><li>Weitere Informationen über das richtige Entsorgen von Elektroaltgeräten erhalten Sie über die Kampagne <a href="https://e-schrott-entsorgen.org/index.html">"E-Schrott einfach & richtig entsorgen"</a>.</li></ul><p>Umweltfreundliche Alternative vor der Entsorgung:</p><ul><li>Verkaufen oder verschenken Sie noch funktionierende Geräte.</li><li>Prüfen Sie bei defekten Geräten, ob eine Reparatur möglich ist.</li></ul></p><p>Umweltfreundliche Alternative vor der Entsorgung:</p><p>Gewusst wie</p><p>Egal ob Waschmaschine, Fernseher, Handy oder Fernbedienung – alle Elektroaltgeräte enthalten wertvolle und andere Rohstoffe. Durch die richtige Entsorgung können sie recycelt werden. Das trägt zu Sicherung der Rohstoffversorgung in Deutschland bei und schont Umwelt und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>.</p><p><strong>Elektroaltgeräte nie in den Hausmüll:</strong> Das Gesetz bestimmt, dass Elektroaltgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu sammeln sind. Dies bedeutet, dass Elektroaltgeräte keinesfalls über den Hausmüll (Restmüll, Sperrmüll, gelbe Tonne/ gelber Sack, usw.) oder Metallschrott entsorgt werden dürfen. Insbesondere falsch entsorgte batteriehaltige Altgeräte und lose Batterien sorgen immer wieder für schwere Brände in Entsorgungsunternehmen und schaden Mensch und Umwelt.</p><p><strong>Kommunale Sammelstellen: </strong>Nutzen Sie kostenfreie kommunale Sammelstellen wie Wertstoffhöfe. In manchen Kommunen gibt es zudem auch Schadstoffmobile, Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine Abholung neben der Sperrmüllabholung angeboten. Einige Kommunen bieten auch eine anmeldungspflichtige Abholung an der Haustür an (ggf. kostenpflichtig). Detaillierte Informationen erhalten Sie von Ihrer Kommune über das Internet, häufig auch über Abfallkalender oder über spezielle Stellen zur Abfallberatung. Sie können auch den <a href="https://entsorgungsstellen.e-schrott-entsorgen.org/">Rückgabefinder für Altgeräte-Sammelstellen</a> verwenden.</p><p><strong>Rücknahmestellen im Handel:</strong> Der Handel ist verpflichtet Elektroaltgeräte anzunehmen. Dabei gilt:</p><p><em>Stationärer Handel</em> - <strong>Kleine Elektrogeräte</strong> mit maximal 25 cm Kantenlänge (z.B. Rasierapparat, Uhren, Fernbedienung, Smartphones, Toaster, E-Zigaretten, (kabellose) Kopfhörer sowie deren Ladecase) können unkompliziert und kostenlos an vielen Stellen abgegeben werden. Es muss dabei <u>kein</u> neues Gerät gekauft werden.</p><p>Zur Rücknahme verpflichtet sind</p><p><em>Stationärer Handel</em> - <strong>Größere Elektrogeräte</strong> mit mehr als 25 cm Kantenlänge (z. B. Waschmaschine, Fernseher, Elektrorasenmäher, Gartengeräte, Drucker, Pedelec) können Sie <u>beim Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart</u> kostenfrei abgegeben werden. Oftmals nehmen die großen Elektrohändler aber auch aus Kulanz solche Geräte ohne Neukauf zurück – fragen Sie am besten nach.</p><p><strong>Online- und Versandhandel: </strong>Zur Rücknahme verpflichtet sind auch Online- und Versandhändler mit einer Versand- und Lagerfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m2 bzw. Lebensmittelhändler die Elektrogeräte anbieten und deren gesamte Lager- und Versandfläche mindestens 800 m² beträgt – diese müssen <strong>kleine und größere Elektroaltgeräte</strong> ebenfalls zurücknehmen. Zum Beispiel kann ein kostenfreies Versandetikett bereitgestellt werden oder es besteht die Möglichkeit der (kostenlosen) Abholung.</p><p><strong>Abholung bei Lieferung: </strong>Wenn Sie sich ein neues Elektrogerät nach dem Kauf im Geschäft oder dem Onlinekauf nach Hause liefern lassen, haben Sie insbesondere bei größeren Geräten die Möglichkeit Ihr Altgerät bei Lieferung des neuen Geräts einfach mitnehmen lassen bzw. dieses zeitnah abholen zu lassen. Der Händler muss Sie grundsätzlich bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren und Sie nach Ihrer Absicht befragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät im Gegenzug mitgenommen bzw. abgeholt werden soll. Für "Wärmeüberträger" (z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpentrockner, Klimageräte), "Bildschirmgeräte" (mit einer Oberfläche von größer 100 cm² z.B. Fernseher, Monitor, Laptop, Tablet) und Geräte größer 50 cm ("Großgeräte") müssen die Versandhändler eine kostenlose Abholung beim privaten Haushalt anbieten, diese kann zeitgleich oder zeitnah erfolgen.</p><p><strong>Achtung!</strong> An Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben, sollten keine Elektroaltgeräte abgegeben werden, denn diese dürfen in aller Regel keine Altgeräte sammeln. Es besteht die Gefahr einer nicht umweltgerechten Entsorgung im In- oder Ausland.</p><p><strong>Entfernen Sie Akkus, Batterien und Leuchtmittel:</strong> Vor der Rückgabe müssen Lampen (Leuchtmittel), Batterien und Akkus – soweit möglich und zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmbar – aus den Geräten entnommen und separat entsorgt werden, um <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/lithium-batterien-lithium-ionen-akkus">etwaige Brandrisiken</a> oder Quecksilberkontaminationen durch Beschädigungen beim weiteren Entsorgungsprozess zu vermeiden. Lampen sind ebenfalls getrennt als Elektroaltgeräte zu entsorgen. Batterien und Akkus sind anschließend zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel zu entsorgen. Sehen Sie auch unsere weiteren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus">Tipps und Infos zum Umgang mit und zur Entsorgung von Batterien und Akkus</a>.</p><p>Achtung: Batterien oder Akkus müssen vor der Rückgabe des Altgeräts herausgenommen und getrennt, z.B. in Batterie-Sammelboxen, entsorgt werden.</p><p><strong>Löschen Sie persönliche Daten:</strong> Auf Smartphones, Tablets, Laptops, Festplatten, usw. werden personenbezogene Daten gespeichert. Diese sollten vor der Entsorgung gelöscht werden. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Verbraucher*innen selbst. Hilfestellung gibt es beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).</p><p><strong>Von elektrischen Fernsehsesseln und blinkenden Schuhen – "untypische", "unsichtbare" oder "versteckte" Elektrogeräte: </strong>Alle Produkte, die einen Stecker, eine Batterie oder ein Kabel haben, sind in der Regel Elektrogeräte. Neben den altbekannten Elektrogeräten wie Waschmaschine, Smartphone und Toaster zählen auch viele Produkte zu Elektrogeräten, die auf den ersten Blick nicht als solche zu erkennen sind. Dies sind oft Produkte, die mit fest in das Produkt integrierten elektrischen (Zusatz-)Funktionen (z.B. Leucht-, Sound oder Ladefunktionen, Bluetooth) ausgestattet sind. Darunter fallen zum Beispiel Sessel, Sofas, Schränke oder Regale mit fest integrierter Beleuchtung oder Lautsprechern, elektronisch höhenverstellbare Tische, (blinkende) LED-Schuhe, singende Grußkarten, sprechendes Spielzeug, Bücher mit Geräuscheffekten, aber auch E-Zigaretten, Rauchmelder, E-Scooter oder Elektrofahrräder und Photovoltaikmodule. Auch diese Geräte dürfen nicht in den Hausmüll, sondern müssen wie oben beschrieben entsorgt werden. Alle Elektrogeräte sind an dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne direkt auf dem Produkt oder der Verpackung zu erkennen.</p><p>Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p><p><strong>Für alle </strong>– egal ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene – <strong>die sich informieren und etwas zum Umweltschutz beitragen möchten</strong>, gibt es hier Informationen und Wissen zur Entsorgung von alten Elektrogeräten und alten Batterien sowie auch Schulmaterial, mehrsprachige Flyer, Plakate, Videos etc.:</p><ul><li><a href="https://e-schrott-entsorgen.org/index.html">Plan E "E-Schrott einfach & richtig entsorgen"</a></li><li><a href="https://www.batterie-zurueck.de/">Batterie Zurück</a></li></ul></p><p><strong>Für alle </strong>– egal ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene – <strong>die sich informieren und etwas zum Umweltschutz beitragen möchten</strong>, gibt es hier Informationen und Wissen zur Entsorgung von alten Elektrogeräten und alten Batterien sowie auch Schulmaterial, mehrsprachige Flyer, Plakate, Videos etc.:</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Warum dürfen Altgeräte nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden?</strong></p><p>In Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen und das Klima. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Stoffe, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen, klimaschädigende FCKW-haltige Kältemittel in Kühlgeräten oder Klimaanlagen oder brandgefährdende Komponenten wie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/lithium-batterien-lithium-ionen-akkus">Lithium-Batterien</a>. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb im Entsorgungsprozess umweltgerecht behandelt und entweder recycelt, energetisch verwertet oder beseitigt. Bislang werden in Deutschland noch zu viele Altgeräte verbotenerweise im Hausmüll entsorgt oder gelangen möglicherweise in andere falsche Entsorgungspfade.</p><p><strong>Was passiert mit den Altgeräten?</strong></p><p>Die auf den richtigen Wegen gesammelten Elektroaltgeräte werden an zertifizierte Erstbehandlungsbetriebe übergeben, von denen es in Deutschland über 350 gibt. Diese prüfen zunächst, ob die Geräte ohne großen Aufwand zur Wiederverwendung vorbereitet und wieder in Umlauf gebracht werden können. Ist dies nicht möglich, werden die Elektroaltgeräte von Flüssigkeiten, Schadstoffen und schadstoffhaltigen Bauteilen entfrachtet. Die Altgeräte werden dabei teils in Bauteile vorzerlegt und mechanisch zerkleinert und anschließend, in einzelne Materialfraktionen getrennt und je nach Fraktion an Kunststoffrecycler, Hüttenwerke (z. B. Stahlwerke, Eisen- oder Kupferhütten) oder an andere Verwerter weitergegeben und recycelt oder energetisch verwertet.</p><p>Durch einen hochwertigen Recyclingprozess gelangen bei der Entsorgung von Elektro-Altgeräten keinerlei Schadstoffe in die Umwelt und die darin enthaltenen Rohstoffe werden zurückgewonnen.</p><p><strong>Gesetzeslage: </strong>Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) hat Deutschland unter Umsetzung europarechtlicher Vorgaben die Erfassung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten geregelt. Die wesentlichen Ziele des ElektroG sind:</p><p>In Deutschland wurde für die Entsorgung von Elektroaltgeräten die so genannte geteilte Produktverantwortung eingeführt. Dies bedeutet, dass wesentliche Pflichten zum einen bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, zum anderen bei den Herstellern von Elektro(nik)geräten liegen. </p><p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 1.006.370 Tonnen Elektroaltgeräte gesammelt. Der weit überwiegende Teil waren Altgeräte aus privaten Haushalten im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ca. 926.719 Tonnen). Das entspricht 11,1 Kilogramm pro Einwohner und Jahr. Die restlichen Mengen (ca. 79.651 Tonnen) kamen von anderen Nutzern wie Unternehmen oder Behörden. Mit dem Jahr 2019 erhöhte sich die Mindestsammelquote von vormals 45 auf 65 Prozent. Diese neue Sammelquote wurde mit 38,6 Prozent deutlich verfehlt.</p><p><strong>Weitere Informationen finden Sie unter:</strong></p>
<p>Nur etwa 48 Prozent der in Haushalten anfallenden Geräte-Altbatterien werden ordnungsgemäß zurückgegeben. Unsachgemäß – etwa im Restmüll – entsorgte Batterien und Akkus gehen mit großen Rohstoffverlusten einher und erhöhen Brandgefahren. Am internationalen Tag der Batterie, 18. Februar, startete eine bundesweite Aufklärungskampagne der Batterie-Rücknahmesysteme.</p><p>Schätzungsweise werden durchschnittlich bis zu 5 Geräte-Batterien pro Person jährlich falsch im Restmüll und Verpackungsmüll entsorgt. Viele Alt-Batterien schlummern auch noch in Schubladen oder Schränken oder alten nicht mehr benötigten Elektrogeräten.</p><p>Alte nicht wiederaufladbare Batterien und alte wiederaufladbare Akkus (Sammelbegriff: Alt-Batterien) stecken voller wertvoller Rohstoffe, wie zum Beispiel Zink, Nickel, Aluminium, Eisen/Stahl und Mangan. Weitere mögliche Batterie-Rohstoffe wie Lithium oder Kobalt sind in der EU sogar kritisch, das heißt für sie besteht ein Versorgungsrisiko bzw. eine Versorgungsabhängigkeit von außereuropäischen Ländern. Daneben können (besonders) alte Batterien auch noch umweltgefährliche Schwermetalle wie Blei, Quecksilber und Cadmium enthalten. Die aktuell marktbeherrschenden lithiumhaltigen Batterien und Akkus, die mittlerweile in den meisten Elektrogeräten stecken, können bei falschem Umgang und insbesondere falscher Entsorgung im Restmüll, Verpackungsmüll (gelbe Tonne, gelber Sack) oder anderen falschen Abfallströmen, trotz verbauter Sicherheitsmechanismen, Brände auslösen. Mittlerweile werden wöchentlich Brände, die vermutlich durch falsch entsorgte lithiumhaltige Batterien oder batteriehaltige Altgeräte ausgelöst wurden, gemeldet – durch gesundheits- und umweltgefährliche Batterieinhaltsstoffe entstehen so unnötige Gesundheits- und Umweltgefahren.</p><p>Aus all diesen Gründen ist es umso wichtiger, alte Batterien und Akkus der ordnungsgemäßen Sammlung und Rücknahme zuzuführen, damit diese umweltverträglich entsorgt und hochwertig recycelt werden können, um Sekundärrohstoffe für neue Produkte zurückzugewinnen.</p><p>Deshalb sollten Alt-Batterien einfach zurückgegeben werden – kostenlos im Handel oder weiteren Sammelstellen – „Es gibt ein zurück. Machen Sie alte Batterien und Akkus wieder glücklich!“</p><p>Die <strong>Informationskampagne „</strong><a href="https://www.batterie-zurueck.de/"><strong>Batterie-zurück</strong></a><strong>“</strong> vermittelt Verbraucher*innen einheitliche und wiedererkennbare Informationen über Rückgabemöglichkeiten für im Haushalt vorkommende Batterien und Akkus – so zum Beispiel das einheitliche Sammelstellenlogo. Sie sensibilisiert zugleich und leistet somit einen wichtigen Beitrag zu mehr Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung, Erhöhung der Rückgabequoten und auch zur Brandvermeidung.</p><p>Die Kampagne hilft den Verbraucher*innen, fehlende Kenntnisse darüber, was sie mit alten Batterien und Akkus machen sollen, aufzufrischen.</p><p>Die Kampagne „Batterie-zurück“ wird bundesweit mit umfangreicher Online- und Social-Media-Präsenz unter anderem via Instagram und LinkedIn gestreut. Daneben werden Informationen und Drucksachen, wie Poster und Regal- und Deckenaufhänger für den Handel und weitere Sammelstellen, zur Verfügung gestellt.</p><p><p>Absender der Kampagne „Batterie-zurück“ sind die aktuell registrierten und genehmigten Eigenrücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien, die im Auftrag der Hersteller und unter deren Finanzierung für die Entsorgung von Gerät-Altbatterien zuständig sind: DS Entsorgungs- und Dienstleistungs-GmbH, Gemeinsames Rücknahmesystem Servicegesellschaft mbH, ÖcoRecell | IFA-Ingenieurgesellschaft für Abfallwirtschaft und Umweltlogistik mbH, REBAT | RLG Systems AG sowie Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien. Sie kommen damit ihrer Verpflichtung nach § 18 Absätze 3 und 4 des Batteriegesetzes (BattG) nach, die Öffentlichkeit umfassend und gemeinsam zu informieren.</p><p>Weitere Informationen unter <a href="http://www.batterie-zurueck.de/">www.batterie-zurueck.de</a></p></p><p>Absender der Kampagne „Batterie-zurück“ sind die aktuell registrierten und genehmigten Eigenrücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien, die im Auftrag der Hersteller und unter deren Finanzierung für die Entsorgung von Gerät-Altbatterien zuständig sind: DS Entsorgungs- und Dienstleistungs-GmbH, Gemeinsames Rücknahmesystem Servicegesellschaft mbH, ÖcoRecell | IFA-Ingenieurgesellschaft für Abfallwirtschaft und Umweltlogistik mbH, REBAT | RLG Systems AG sowie Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien. Sie kommen damit ihrer Verpflichtung nach § 18 Absätze 3 und 4 des Batteriegesetzes (BattG) nach, die Öffentlichkeit umfassend und gemeinsam zu informieren.</p><p>Weitere Informationen unter <a href="http://www.batterie-zurueck.de/">www.batterie-zurueck.de</a></p><p>Um die Sammelstellen leicht zu finden, wurde ein einheitliches Sammelstellenlogo geschaffen. Wo immer Sie das Logo „Batterie Rücknahme“ sehen, z. B. im Handel oder am Wertstoff- oder Recyclinghof, können Sie sich sicher sein, dass man Geräte-Altbatterien zurückgeben kann.</p>
Bei der Haupttätigkeit der Uwe Ernst Batterie-Entsorgung , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.ni.mu/02020117570-0061-A001) handelt es sich um Zwischenlagerung von gefährlichen Abfällen, die nicht unter Punkt 5.4 fallen, in Erwartung einer der in den Punkten 5.1, 5.2, 5.4 und 5.6 aufgeführten Tätigkeiten mit einer Gesamtkapazität von mehr als 50 Tonnen, ausgenommen Zwischenlagerung in Erwartung der Sammlung auf der Anlage (NACE-Code: 38.11 - Sammlung nicht gefährlicher Abfälle). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Inland, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.
Bei der Haupttätigkeit der AKKUTEKK Matthias Dettmar Batterie-Entsorgung , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.ni.mu/02020264800-0113) handelt es sich um Zwischenlagerung von gefährlichen Abfällen, die nicht unter Punkt 5.4 fallen, in Erwartung einer der in den Punkten 5.1, 5.2, 5.4 und 5.6 aufgeführten Tätigkeiten mit einer Gesamtkapazität von mehr als 50 Tonnen, ausgenommen Zwischenlagerung in Erwartung der Sammlung auf der Anlage (NACE-Code: 38.11 - Sammlung nicht gefährlicher Abfälle). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Inland, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.
Akteure und Anlagenbetreiber aus der Kreislaufwirtschaft berichten vermehrt von vorkommenden Bränden in Abfallsortier- und –behandlungsanlagen. Von den Meldungen betroffen sind verschiedene Abfallströme wie beispielsweise Elektroaltgeräte, Verpackungen, Restabfall/Sperrmüll, Mischschrott, Papier und Alttextilien. Berichten zu folge, kommt es in Deutschland annähernd jede Woche in Abfallsammelbehältnissen bzw. beim Abfalltransport – z.B. in Erstbehandlungsanlagen für Elektroaltgeräte – zu einem Brandereignis. Diese Brandereignisse können unter anderem auf eine fehlerhafte Erfassung und anschließende Entsorgung von LIB (Lithium-Ionen-Batterien) bzw. in Elektroaltgeräte enthaltende LIB zurückgeführt werden. In Verbindung mit der zunehmenden Menge an in Verkehr gebrachten lithiumhaltigen (Hochenergie-)Batterien rückt die Thematik der korrekten Zuführung zur Entsorgung bzw. ordnungsgemäßen Erfassung immer stärker in den Fokus und stellt den Auslöser einer kontrovers diskutierten Debatte um beispielsweise die Einführung einer Pfandpflicht für LIB dar. Das Sachverständigengutachten bewertet die Einführung einer Pfandpflicht auf LIB. Es wird untersucht, ob eine in vielen Diskussionen genannte Pfandpflicht auf LIB ein geeignetes Instrument darstellt, um die (frühzeitige) getrennte Erfassung von LIB in erhöhtem Maße sicherzustellen, Brandereignisse entlang der Erfassungs- und Abfallbehandlungskette zu reduzieren bzw. verhindern sowie zur Steigerung der Sammelmenge von Altbatterien und Altakkumulatoren beitragen kann. Abschließend werden im Rahmen der Ergebnisanalyse Handlungsempfehlungen, Maßnahmen und Alternativen zur Fortentwicklung der Sammlung von LIB benannt und erläutert.
<p>Egal ob Waschmaschine, Fernseher, Handy oder Fernbedienung – alle Elektroaltgeräte können Sie umweltschonend entsorgen und kostenlos an Ihrem Wertstoffhof abgeben. Auch der Handel nimmt alte Geräte kostenlos zurück. Denn das Recycling der Rohstoffe, die in den Geräten stecken, schont Umwelt und Klima. Der "International E-Waste Day" macht am 14. Oktober 2021 auf die richtige Entsorgung aufmerksam.</p><p>Wo können Elektroaltgeräte zurückgegeben werden?</p><p>Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den <strong>kommunalen Sammelstellen</strong> abgeben – zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil. In manchen Kommunen gibt es zudem Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine sperrmüllbegleitende Abholung der Elektroaltgeräte angeboten.</p><p>Alle <strong>Vertreiber (Händler)</strong> mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern müssen kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (z.B. Handys, Toaster, Fernbedienungen) grundsätzlich kostenlos zurücknehmen. Spätestens ab dem 1. Juli 2022 gilt diese Pflicht zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten auch für Händler von Lebensmitteln (z.B. Supermärkte und Lebensmitteldiscounter) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dabei ist es egal, wo die Altgeräte ursprünglich gekauft wurden und es muss auch kein neues Gerät gekauft werden. Ist das Elektroaltgerät größer als 25 Zentimeter (z.B. Waschmaschine, Fernseher, Drucker), ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen. Sofern Sie sich ein Neugerät (nach Hause) anliefern lassen, muss der Händler Sie bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren und Sie nach Ihrer Absicht befragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät im Gegenzug mitgenommen werden soll.</p><p>Diese Rücknahmepflicht gilt auch für den <strong>Versand- und Onlinehandel</strong>. In dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob Sie Ihre Altgeräte einfach kostenlos an den Händler schicken können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen. </p><p>Für „Wärmeüberträger“ (z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpentrockner, Klimageräte), „Bildschirmgeräte“ (mit einer Oberfläche von größer 100 Quadratzentimeter z.B. Fernseher, Monitor, Laptop, Tablet) und Geräte größer 50 Zentimeter („Großgeräte“) müssen die Versandhändler eine kostenlose Abholung beim privaten Haushalt anbieten. Für Lampen und Geräte kleiner gleich 50 Zentimeter („Kleingeräte“ und „kleine IT-Geräte“) müssen Online- und Versandhändler zudem verbrauchernahe Rückgabemöglichkeiten anbieten. (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html">Weitere Gerätebeispiele finden Sie hier.</a>)</p><p>Übrigens: Vertreiber und Hersteller dürfen auch freiwillig Elektroaltgeräte kostenfrei zurücknehmen. Auch Betreiber von zertifizierten Elektroaltgeräte-Recyclinganlagen (sogenannte Erstbehandlungsanlagen) können sich freiwillig an der kostenlosen Rücknahme beteiligen, indem sie hierfür Rücknahmestellen einrichten.</p><p>Die Altgeräte zurücknehmenden Händler und Hersteller sind zudem verpflichtet über die von ihnen geschaffenen Rückgabemöglichkeiten zu informieren, z.B. vor Ort, online oder schriftlich zur Warensendung. Wenn Sie unsicher sind, erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem Händler oder Hersteller! </p><p>Vor der Rückgabe sollten Lampen (Leuchtmittel) und bei batteriebetriebenen Geräten die Batterien und Akkus – soweit möglich – aus den Geräten entnommen und separat entsorgt werden. Batterien und Akkus sind anschließend zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel zu entsorgen. Sehen Sie auch unsere weiteren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/batterien-akkus">Tipps und Infos zum Umgang mit und zur Entsorgung von Batterien und Akkus</a>.</p><p><p>Achtung! Geben Sie Ihren Elektroschrott nicht an gewerbliche Sammler, wie zum Beispiel Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben, ab. Diese sind in der Regel nicht zur Elektroaltgeräte-Sammlung und Rücknahme berechtigt. Es besteht die Gefahr, dass die Altgeräte im Inland oder Ausland nicht umweltgerecht entsorgt werden.</p></p><p>Achtung! Geben Sie Ihren Elektroschrott nicht an gewerbliche Sammler, wie zum Beispiel Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben, ab. Diese sind in der Regel nicht zur Elektroaltgeräte-Sammlung und Rücknahme berechtigt. Es besteht die Gefahr, dass die Altgeräte im Inland oder Ausland nicht umweltgerecht entsorgt werden.</p><p>Woran sind Elektrogeräte, Sammel- und Rücknahmestellen zu erkennen?</p><p>Sie erkennen Elektrogeräte an der "<a href="https://www.umweltbundesamt.de/bild/einer-durchgestrichenen-abfalltonne-gekennzeichnete">durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern</a>" auf dem Produkt, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung.</p><p><p>Achtung! Es gibt Produkte, die auf den ersten Blick nicht als Elektrogeräte zu erkennen sind. Dies sind oft Produkte und Geräte, die mit fest verbauten elektr(on)ischen (Zusatz-)Funktionen ausgestattet sind, wie zum Beispiel leuchtende oder blinkende Schuhe oder Taschen, batteriebetriebene Kuscheltiere oder anderes Spielzeug, beleuchtete Schränke oder Spiegel, Massagesessel, elektronisch höhenverstellbare Tische oder elektrische Zahnbürsten.</p></p><p>Achtung! Es gibt Produkte, die auf den ersten Blick nicht als Elektrogeräte zu erkennen sind. Dies sind oft Produkte und Geräte, die mit fest verbauten elektr(on)ischen (Zusatz-)Funktionen ausgestattet sind, wie zum Beispiel leuchtende oder blinkende Schuhe oder Taschen, batteriebetriebene Kuscheltiere oder anderes Spielzeug, beleuchtete Schränke oder Spiegel, Massagesessel, elektronisch höhenverstellbare Tische oder elektrische Zahnbürsten.</p><p>Wo immer Sie die Zeichen <a href="https://e-schrott-entsorgen.org/download.html">„Elektrogeräte Rücknahme“</a> oder „<a href="https://batterieruecknahmesysteme.de/sammelstellenlogo/">Batterie Rücknahme</a>“ (s. Abbildungen unten) sehen, z. B. im Handel oder am Wertstoff- oder Recyclinghof, können Sie sich sicher sein, dass man alte Elektrogeräte beziehungsweise Batterien zurückgeben kann.</p><p>Warum dürfen Altgeräte nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden?</p><p>In Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen und das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Stoffe, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen oder klimaschädigende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=FCKW#alphabar">FCKW</a>-haltige Kältemittel in Kühlgeräten oder Klimaanlagen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt.</p><p>Bislang werden in Deutschland noch zu viele Altgeräte verbotenerweise im Hausmüll entsorgt oder gelangen möglicherweise in andere falsche Entsorgungspfade. Durch die bestehenden und den weiteren Ausbau der flächendeckenden Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte sollte der gesetzeskonformen Rückgabe jedoch bereits jetzt nichts im Wege stehen.</p><p>Was passiert mit den Altgeräten?</p><p>Die auf den richtigen Wegen gesammelten Elektroaltgeräte werden an zertifizierte Erstbehandlungsbetriebe übergeben, von denen es in Deutschland ungefähr 340 gibt. Diese prüfen zunächst, ob die Geräte ohne großen Aufwand zur Wiederverwendung vorbereitet werden und wieder in Umlauf gebracht werden können. Ist dies nicht möglich werden die Elektroaltgeräte von Flüssigkeiten, Schadstoffen und schadstoffhaltigen Bauteilen entfrachtet. Die Altgeräte werden dabei teils in Bauteile vorzerlegt und mechanisch zerkleinert und anschließend, in einzelne Materialfraktionen getrennt und je nach Fraktion an Kunststoffrecycler, Hüttenwerke (z.B. Stahlwerke, Eisen- oder Kupferhütten) oder an andere Verwerter weitergegeben und recycelt oder energetisch verwertet.</p><p><p><strong>„Lass los – Auch wenn es weh tut. Entsorge deinen E-Schrott auf dem Wertstoffhof oder im Handel!“</strong> und <strong>„Mach es einfach: Entsorge deinen E-Schrott jetzt.“</strong><br>Mit diesen Slogans macht auch die Öffentlichkeitskampagne „PlanE: E-Schrott einfach & richtig entsorgen“ im Auftrag der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) auf die Entsorgung von alten Elektrogeräten aufmerksam. Mehr Infos und kostenfreies Kommunikations- und Downloadmaterial auf der Projektwebseite: <a href="http://www.e-schrott-entsorgen.org/">www.e-schrott-entsorgen.org</a></p></p><p><strong>„Lass los – Auch wenn es weh tut. Entsorge deinen E-Schrott auf dem Wertstoffhof oder im Handel!“</strong> und <strong>„Mach es einfach: Entsorge deinen E-Schrott jetzt.“</strong><br>Mit diesen Slogans macht auch die Öffentlichkeitskampagne „PlanE: E-Schrott einfach & richtig entsorgen“ im Auftrag der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) auf die Entsorgung von alten Elektrogeräten aufmerksam. Mehr Infos und kostenfreies Kommunikations- und Downloadmaterial auf der Projektwebseite: <a href="http://www.e-schrott-entsorgen.org/">www.e-schrott-entsorgen.org</a></p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 30 |
| Europa | 2 |
| Land | 10 |
| Weitere | 6 |
| Wissenschaft | 4 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 12 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 22 |
| unbekannt | 10 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 29 |
| Offen | 17 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 43 |
| Englisch | 9 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 1 |
| Dokument | 15 |
| Keine | 14 |
| Unbekannt | 3 |
| Webseite | 25 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 27 |
| Lebewesen und Lebensräume | 33 |
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| Mensch und Umwelt | 46 |
| Wasser | 16 |
| Weitere | 46 |