Neues Batteriegesetz stärkt Hersteller-Produktverantwortung Batterien und Akkus gehören zum alltäglichen Leben. Ob in MP3-Playern, Laptops und Mobiltelefonen, Taschenlampen, Hörgeräten oder Autos - sie sind nicht mehr wegzudenken. Am 1. Dezember 2009 tritt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) in Kraft und löst die geltende Batterieverordnung ab. Damit startet auch das BattG-Melderegister für die Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren. Zu den neuen Aufgaben des Umweltbundesamtes ( UBA ) gehören die Führung eines zentralen elektronischen Melderegisters für Batteriehersteller und die bundesweite Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Das vom Gesetzgeber vorgesehene BattG-Melderegister ist ab dem 1. Dezember über die UBA-Internetseite zu erreichen. Ziel des BattG-Melderegisters ist, die Wahrnehmung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung von Herstellern und Importeuren abzusichern. Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes sind verpflichtet bis zum 28. Februar 2010 ihre Marktteilnahme in dem BattG-Melderegister anzuzeigen. Die Nutzung des Melderegisters ist gebührenfrei. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher können nachvollziehen, ob der Hersteller der von ihnen genutzten Batterien angezeigt ist. Das Batteriegesetz setzt die europäische Batterierichtlinie um und löst die bisherige Batterieverordnung ab. Die wesentlichen Änderungen des Batteriegesetzes sind: Zusätzlich zum bereits geltenden Verbot quecksilberhaltiger Batterien - über 0,005 Gewichtsprozent; für Knopfzellen 2 Gewichtsprozent - werden cadmiumhaltige Batterien verboten. Batterien, die also mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten, dürfen nicht den Verkehr gebracht werden. Gerätebatterien, die für Not- oder Alarmsysteme, medizinische Ausrüstung oder schnurlose Elektrowerkzeuge bestimmt sind, sind von dem Verbot ausgenommen. Die Erweiterung des Quecksilberverbots um ein Cadmiumverbot bedeutet verringerte Umweltbelastungen, stärkt aber auch den Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Etwa 380.000 Tonnen Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien wurden im Jahr 2008 in den Verkehr gebracht. Die Vertreiber sind weiterhin verpflichtet, Altbatterien an der Verkaufsstelle kostenfrei zurückzunehmen. Neu sind verbindliche Sammelziele für Gerätebatterien. Das Gemeinsame Rücknahmesystem wie auch die herstellereigenen Rücknahmesysteme müssen bis 2012 eine Sammelquote von 35 Prozent und bis 2016 eine Sammelquote von 45 Prozent gewährleisten. 2008 haben die drei größten deutschen Rücknahmesysteme eine Sammelquote von 41 Prozent erreicht. Damit stagniert der Wert auf dem Niveau von 2007. Weitere Bemühungen sind erforderlich, um die Sammelquote bis 2016 zu steigern, denn neben den Schwermetallen dürfen auch Nickel, Zink und Lithium sowie deren Verbindungen nicht in den Hausmüll gelangen. Erstens kann von Ihnen eine Gefährdung der Umwelt ausgehen. Zweitens handelt es sich um wertvolle Ressourcen, die nur in begrenzter Menge zur Verfügung stehen. Verbraucherinnen und Verbraucher können Altbatterien weiterhin im Handel zurückgeben. Behälter für die unentgeltliche Rücknahme der Altbatterien und -akkus stehen überall dort bereit, wo man Batterien kaufen kann. Verbrauchte Batterien über den Hausmüll zu entsorgen, ist verboten.
Ab 1. März 2010 drohen Nachzüglern Bußgelder Das Batteriegesetz-Melderegister ist erfolgreich angelaufen. Seit dem 1. Dezember 2009 haben über 1.400 Hersteller mit insgesamt mehr als 4.800 Marken ihre Marktteilnahme angezeigt. Das sind jedoch längst nicht alle vom Batteriegesetz betroffenen Hersteller. Das Umweltbundesamt (UBA) ruft Nachzügler dazu auf, die Anzeige schnell unter https://www.battg-melderegister.umweltbundesamt.de/battg/authenticate.do nachzuholen. Unternehmen, die unter das Batteriegesetz (BattG) fallen, dürfen Batterien in Deutschland nur dann in Verkehr bringen, wenn sie dies zuvor im BattG-Melderegister ordnungsgemäß angezeigt haben. Geschieht dies nicht, sind Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro möglich. Der Ordnungswidrigkeitenvollzug beginnt am 1. März 2010. Ziel des am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Batteriegesetzes ist, dafür zu sorgen, dass die Batteriehersteller ihre Verantwortung bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte wahrnehmen. Hierzu schafft das Melderegister die notwendige Transparenz unter den Herstellern und Vertreibern und stärkt die Selbstkontrolle der Wirtschaft.Das UBA hat das BattG-Melderegister unbürokratisch als „E-Government-Lösung“ umgesetzt und online gestellt: So müssen die Hersteller im Sinne des Gesetzes ihre Marktteilnahme über das Online-Portal des UBA anzeigen. Dieser Vorgang ist kostenlos. Die Daten werden an das UBA übergeben, dort elektronisch archiviert und in Online-Akten geführt. Mit dem Aufbau des Ordnungswidrigkeitenvollzugs zum 1. März 2010 unterstützt das UBA die wettbewerbskonforme Ausgestaltung der Produktverantwortung für Batterien. Damit soll sichergestellt werden, dass wirklich alle verantwortlichen Hersteller und Vertreiber die ordnungsgemäße Entsorgung der Batterien übernehmen und Trittbrettfahrer chancenlos bleiben. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre alten Batterien und Akkus weiterhin im Handel zurückgeben. Dieser sorgt für eine ordnungsgemäße und umweltfreundliche Entsorgung. Behälter für die unentgeltliche Rücknahme der Altbatterien stehen überall dort, wo man Batterien kaufen kann. Verbrauchte Batterien über den Hausmüll zu entsorgen, ist verboten, weil dies die Umwelt und Gesundheit mit Schadstoffen belasten kann. Zudem gehen wertvolle Rohstoffe verloren.
Akkus schneiden am besten ab Eine Reihe von Batterien enthält zu viele Schwermetalle. Außerdem wird der Schwermetallgehalt häufig nicht gekennzeichnet. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Die Belastungen in vielen der untersuchten Zink-Kohle-Batterien sind besonders hoch: fast jede Zweite überschreitet den Cadmium-Grenzwert. Das Umweltbundesamt empfiehlt, stattdessen Alkali-Mangan-Batterien zu verwenden. Wo immer möglich, sollte ohnehin auf die ineffiziente Art der Energieversorgung mittels Batterien verzichtet werden. Akkus, beispielsweise Lithium-Ionen-Akkus, sind eindeutig die bessere Wahl.“ Schwermetalle sind schädlich für Menschen, Tiere und Pflanzen. In Batterien dürfen sie deshalb nur in sehr kleinen Mengen eingesetzt werden. Als Inhaltsstoff müssen sie gekennzeichnet werden, wenn sie die im Batteriegesetz vorgegebenen Schwellenwerte überschreiten. Im aktuellen Schwermetalltest wurden 300 handelsübliche Batterien und Akkus auf ihren Quecksilber (Hg)-, Cadmium (Cd)- und Blei (Pb)-Gehalt sowie deren Kennzeichnung untersucht. Die Ergebnisse der Studie wurden den zuständigen Landesbehörden für die Marktüberwachung zur Verfügung gestellt. Die geringste Menge an Schwermetallen enthielten Lithium-Ionen-Akkus, die z.B. in Handys verwendet werden, und Alkali-Mangan-Batterien. Deutlich schlechter schnitten Zink-Kohle-Rundzellen ab, die beispielsweise in Fernbedingungen oder Taschenlampen verwendet werden. Etwa die Hälfte enthielt mehr Cadmium, als der Grenzwert von 20mg/kg erlaubt. Bei einem Fabrikat wurde der Cadmium-Grenzwert und bei einem anderen der Quecksilber-Grenzwert um jeweils das Achtfache überschritten. Deutliche Mängel stellten die Tester auch bei der Kennzeichnung fest: Schwermetallhaltige Batterien und Akkus müssen die entsprechenden chemischen Symbole „Hg“, „Cd“ und „Pb“ tragen, wenn die vorgeschriebenen Schwellenwerte überschritten werden. Laut der Studie geschieht dies jedoch nur unzureichend. Bei fast der Hälfte der untersuchten Knopfzellen fehlte die Kennzeichnung „Hg“ für Quecksilber, obwohl diese nachweislich den vorgegebenen Schwellenwert überschritten. Zusätzlich ließen sich in einigen als quecksilberfrei gekennzeichneten Knopfzellen zwischen 0,4 bis 2 Prozent Quecksilber nachweisen. Auch die Hälfte der Batterien, die das Symbol „Pb“ für Blei tragen müsste, hatte keine entsprechende Kennzeichnung. Positiv hervorzuheben sind Alkali-Mangan-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus. Deren Schwermetallgehalte lagen in allen untersuchten Fällen unterhalb der gesetzlichen Schwellenwerte, so dass keine Kennzeichnung nötig war. Grundsätzlich empfiehlt das Umweltbundesamt, Batterien durch Akkus zu ersetzen, insofern das technisch möglich ist. Zusätzlich zur Schwermetallbelastung fällt die Energiebilanz von Batterien deutlich negativ aus. So wird bei der Herstellung von Batterien 40- bis 500-mal mehr Energie eingesetzt, als in der Batterie zur Verfügung steht. Daher lohnt es sich, gezielt nach Produkten zu suchen, die ohne Batterien funktionieren. Auf solche weisen Qualitätssiegel wie „Der Blaue Engel“ hin. Wichtige Tipps zum Thema liefert außerdem der kostenlose UBA -Ratgeber „Batterien und Akkus“.
Nach dem Batteriegesetz (BattG) sind alle Hersteller von Batterien unter anderem verpflichtet, ihre Marktteilnahme, Änderungen und gegebenenfalls auch den Marktaustritt gegenüber dem Umweltbundesamt ( UBA ) elektronisch anzuzeigen. Um dieser Pflicht nachkommen zu können, stellt das UBA seit dem Jahr 2009 das BattG-Melderegister zur Verfügung. Im Dokument „Häufig gestellte Fragen“ werden gezielt die wesentlichsten Fragestellungen, die sich insbesondere im Rahmen der Herstellerpflichten gemäß § 4 des Batteriegesetzes ergeben können, betrachtet. Neben prägnanten Antworten auf vielfältige Fragestellungen werden auch geeignete Lösungswege aufgezeigt. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Nach dem Batteriegesetz (BattG) sind alle Hersteller von Batterien unter anderem verpflichtet, ihre Marktteilnahme gegenüber dem Umweltbundesamt ( UBA ) elektronisch anzuzeigen. Um dieser Pflicht möglichst unkompliziert und effizient nachkommen zu können, stellt das UBA seit dem Jahr 2009 das BattG-Melderegister zur Verfügung. Dieser Flyer beschreibt in kurzer und prägnanter Form die Verfahrensweise und benennt einige interessante Daten zum BattG-Melderegister. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Das neue Batteriegesetz wurde am 30. Juni 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet und kann damit zum 1. Dezember 2009 in Kraft treten.
Seit dem 01.03.2010 stellt u.a. das Inverkehrbringen von Batterien ohne vorherige Anzeige der Marktteilnahme im Batteriegesetz-Melderegister eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Batteriegesetz-Melderegister ist seit dem 01.12.2009 über die Internetseite des UBA erreichbar. Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes (BattG) sind verpflichtet, das Inverkehrbringen von Batterien gegenüber dem UBA anzuzeigen.
Mit dem Batteriegesetz (BattG) setzt die Bundesregierung die EU-Batterierichtlinie in nationales Recht um. Nach den Vorgaben der EU wird dabei ein Melderegister für Batterie- und Akkuhersteller eingeführt, das vom Umweltbundesamt (UBA) geführt und diesem einen Überblick über am Markt vertretene Unternehmen verschaffen soll. Das Melderegister soll es der Behörde künftig ermöglichen, Unternehmen zu verfolgen, die sich der Pflicht zur Entsorgung ihrer Produkte zu Lasten von Wettbewerbern entziehen. Dabei kann das UBA künftig Bußgelder gegen "Trittbrettfahrer" verhängen. Darüber hinaus legt der Gesetzesentwurf fest, dass 35 Prozent der jährlich in Verkehr gebrachten Gerätebatterien spätestens ab September 2012 zurückgenommen und verwertet werden müssen. Ab September 2016 müssen es 45 Prozent sein. Die bisherigen Regelungen zur Rücknahme und Entsorgung von Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien bleiben dabei weitgehend unverändert. Das neue Batteriegesetz (BattG) soll die seit 1998 geltende Batterieverordnung (BattV) ablösen.
Nach dem Batteriegesetz (BattG) sind alle Hersteller von Batterien unter anderem verpflichtet, ihre Marktteilnahme, Änderungen und gegebenenfalls auch den Marktaustritt gegenüber dem Umweltbundesamt (UBA ) elektronisch anzuzeigen. Um dieser Pflicht nachkommen zu können, stellt das UBA seit dem Jahr 2009 das BattG-Melderegister zur Verfügung. Im Dokument â€ÌHäufig gestellte Fragenâ€Ì werden gezielt die wesentlichsten Fragestellungen, die sich insbesondere im Rahmen der Herstellerpflichten gemäß § 4 des Batteriegesetzes ergeben können, betrachtet. Neben prägnanten Antworten auf vielfältige Fragestellungen werden auch geeignete Lösungswege aufgezeigt. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Das Projekt "Study on the calculation of recycling efficiencies and implementation of export article (Art. 15) of the Batteries Directive 2006/66/EC" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BIPRO Beratungsgesellschaft für integrierte Problemlösungen GmbH durchgeführt.
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