Städte und ihr Umland sind "Hot-Spots" der Ressourceninanspruchnahme. Gebäude und Infrastrukturen verursachen beispielsweise in der Bau- und Nutzungsphase einem hohen Bedarf an Rohstoffen, Energie, Fläche und Wasser. Stadtplanung und -entwicklung können wichtige Beiträge leisten die Ressourceninanspruchnahme zu reduzieren, da sie direkten Einfluss auf Bautätigkeiten und die Infrastrukturversorgung haben. Diese Broschüre richtet sich an die kommunale Verwaltungspraxis und zeigt mittels theoretischer und praktischer Fallkonstellationen Möglichkeiten auf, wie der Ressourcenschutz durch den gezielten Einsatz von Instrumenten der Stadtplanung und -entwicklung unterstützt werden kann. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Das Projekt "Klimaschutz in der verbindlichen Bauleitplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Mit der Klimaschutznovelle 2011 wurden die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung noch einmal verbessert. Bereits seit 2004 wurde im Baugesetzbuch herausgestellt, dass die Aufstellung der Bauleitplanung auch 'in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz' zu erfolgen hat. Diese Formel wurde klarstellend noch einmal weiterentwickelt. Bauleitplänen sollen nun u.a. auch dazu beitragen, 'den Klimaschutz, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern'. Zudem wurde in § 1a BauGB ein neuer Absatz 5 eingefügt. Danach soll den Erfordernis des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Auch wurden die Möglichkeiten zur Festsetzung von dem Klimaschutz dienenden Maßnahmen durch Änderungen in § 9 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 23b BauGB erweitert. Die Möglichkeiten, Regelungen zur Umsetzung von Zielen des Klimaschutzes in städtebaulichen Verträgen zu vereinbaren, wurde klarstellend weiter präzisiert. Daneben wurde auch das Energiefachrecht mit Einführung des Erneuerbaren Energien und Wärmegesetzes (EEWärmeG) und einer weiteren Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) weiterentwickelt. Die Städte und Gemeinden, die sich in großer Zahl den Zielen des Klimaschutzes verpflichtet fühlen, stellt sich nun auch in der Bauleitplanung die Aufgabe, den Klimaschutz durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In der Untersuchung für die Landeshauptstadt Potsdam geht es darum, in welcher Weise solche Maßnahmen rechtlich gesichert werden können. Dabei steht einerseits das Verhältnis zu Energiefachrecht im Blick. Andererseits sollen sowohl die satzungsrechtlichen als auch die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet werden. Grundlage bilden neben einer systematischen juristischen Aufarbeitung der Materie Recherchen zur Praxis anderer Städte, mit denen sowohl Hemmnisse als auch rechtssichere Lösungsansätze ermittelt werden. Die Untersuchung soll im Herbst 2014 abgeschlossen werden.
Das Projekt "Bericht: Klimagerechte Stadtentwicklung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Im Integrierten Klima- und Energieprogramm (2008) der Bundesregierung wurde das Ziel formuliert, CO2-Emissionen bis 2020 im Vergleich zu 1990 um 40 Prozent zu vermindern. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Initiativen, Programmen und Aktivitäten in verschiedenen Handlungsfeldern auf den Weg gebracht und begleitet, um sowohl den Ausstoß von Treibhausgasen weiter zu reduzieren als auch adäquate Anpassungsstrategien hinsichtlich der Auswirkungen des Klimawandels zu entwickeln. Gegenstand dieses Vorhabens ist es, die Aktivitäten der Bundesregierung, die auf eine 'klimagerechte Stadtentwicklung' ausgerichtet sind, aufzuarbeiten, zu strukturieren sowie das Ineinandergreifen der Aktivitäten und ihre Einbettung in übergreifende Strategien darzustellen.
Das Projekt "Monitoring und Bauleitplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Mit dem Forschungsvorhaben wurden praktisch tragfähige Wege zur Umsetzung der sich aus § 4c BauGB ergebenden Pflicht zur Überwachung der Umweltauswirkung bei der Durchführung von Bauleitplänen entwickelt. Methodisch basiert die Untersuchung auf der Analyse von etwa 30 Fallbeispielen in sechs Städten/Gemeinden unterschiedlicher Größe. Wegen der erst kurzen Geltungsdauer der gesetzlichen Regelung war es notwendig, die Städte und Gemeinden bei der Entwicklung ihrer Konzeptionen für die Umsetzung der neuen Aufgabe zu begleiten (Begleitforschung), um anhand von exemplarisch ausgewählten Bauleitplänen Möglichkeiten einer anwendungsfreundlichen und kostengünstigen Erfüllung der Monitoringaufgabe aufzuzeigen. Dieser empirische Ansatz wurde ergänzt durch eine modellhafte Konzeptentwicklung. Anhand bestehender Pläne wurden Empfehlungen zur Planung der Maßnahmen zur Überwachung und zu deren Erläuterung im Umweltbericht sowie eine Checkliste erarbeitet, die neben den Fallbeispielen im Anhang des Untersuchungsberichts veröffentlicht sind. Berücksichtigt wurden auch international vorliegende Erfahrungen. Dabei nutzte das Difu seine im Rahmen des Netzwerks europäischer Städtebaurechtler 'Plannet Europe' bestehenden Kontakte, um auch den Stand der Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in Bezug auf das Monitoring in den beteiligten Mitgliedsstaaten der EU abzufragen. Ausblick: Derzeit sind keine Anschlussprojekte geplant. Lohnenswert wären Studien zur 'Umwelteffizienz von Monitoringkonzepten' sowie zur 'Bündelung bestehender Umweltmonitoringsysteme'. Fallstudienstädte: München, Krefeld, Gütersloh, Jena, Güstrow und Ostfildern.