<p> <p>Der Bausektor gehört zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftssektoren. Entsprechend hoch sind auch die anfallenden mineralischen Bauabfälle. Im Jahr 2022 waren es insgesamt fast 208 Mio. t derartiger Abfälle. Das entspricht etwa 61 Prozent des Gesamtabfallaufkommens in Deutschland. Der größte Teil der Abfälle wurde recycelt oder anderweitig verwertet.</p> </p><p>Der Bausektor gehört zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftssektoren. Entsprechend hoch sind auch die anfallenden mineralischen Bauabfälle. Im Jahr 2022 waren es insgesamt fast 208 Mio. t derartiger Abfälle. Das entspricht etwa 61 Prozent des Gesamtabfallaufkommens in Deutschland. Der größte Teil der Abfälle wurde recycelt oder anderweitig verwertet.</p><p> Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen <p>Deutschland befindet sich in einer notwendigen Transformation zu einer ressourcenschonenden und auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> ausgerichteten Kreislaufwirtschaft. Für den Umgang mit Abfällen, die beim Bau und beim Abbruch von Gebäuden anfallen, aber auch etwa bei Bau und Sanierung von Straßen, Gleisen oder Tunneln, bedeutet dies dreierlei:</p> <ul> <li>Die Entstehung solcher Abfälle sollte möglichst vermieden werden, etwa durch die Erhaltung bestehender Bausubstanz und auf lange Nutzungsdauer ausgelegte Konstruktionen.</li> <li>Nicht vermeidbare Abfälle sollten etwa durch recyclinggerechtes Konstruieren der Bauten, einen recyclinggerechten Baustellenbetrieb und einen recyclinggerechten Abbruch im Wirtschaftskreislauf gehalten werden.</li> <li>Die Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sollte auf das unumgänglich notwendige Maß beschränkt bleiben und umweltgerecht erfolgen.</li> </ul> <p>Nur so können natürliche Rohstoffe und Deponieraum eingespart und die Ziele des <a href="https://www.bmuv.de/gesetz/kreislaufwirtschaftsgesetz">Kreislaufwirtschaftsgesetzes</a>, der europäischen <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32008L0098&qid=1651054748037">Abfallrahmenrichtlinie </a>oder des <a href="https://www.bmuv.de/publikation/deutsches-ressourceneffizienzprogramm-iii-2020-bis-2023">Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess III)</a> erreicht werden.</p> <p>Die Daten aus den folgenden Darstellungen stammen aus dem im Jahr 2024 erschienenen Bericht zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle im Jahr 2022 <a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.de/Download/Bericht-14.pdf">(14. Monitoring-Bericht der Bauwirtschaft)</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/abriss_plattenbau_stadtumbau_c_henry_czauderna_fotolia_41814479_m_0.jpg"> </a> <strong> Wo es keine stationären Recycling-Anlagen gibt, könnte Bauschutt bald mobil wiederverwertet werden. </strong> Quelle: Henry Czauderna / Fotolia.com </p><p> Mineralische Bauabfälle <p>Bauabfälle fallen als Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden und Steine sowie als Baustellenabfälle an. Bauabfälle auf Gipsbasis werden separat erfasst. Im Jahr 2022 waren die mineralischen Bauabfälle einschließlich des Bodenaushubs – das sind Böden und Steine – mit 207,9 Millionen Tonnen (Mio. t) die mengenmäßig wichtigste Abfallgruppe in Deutschland (siehe Abb. „Statistisch erfasste Mengen mineralischer Bauabfälle 2022“).</p> <ul> <li>122,1 Mio. t entfielen davon auf die Fraktion Boden und Steine, die sich aus Bodenaushub, Baggergut und Gleisschotter zusammensetzt, und die zu insgesamt 86,7 % verwertet wurde - meist unmittelbar für die Verfüllung übertägiger Abgrabungen oder im Deponiebau.</li> <li>Die restlichen 85,8 Mio. t an Bauabfällen setzten sich aus Bauschutt, Straßenaufbruch, Baustellenabfällen sowie Bauabfällen auf Gipsbasis zusammen. Diese Bauabfälle weisen überwiegend hohe Verwertungsquoten von über 90 % auf. Dazu zählen jedoch auch niederwertige Verwertungsmaßnahmen wie der Deponiebau oder die Verfüllung von Abgrabungen. Lediglich bei den Bauabfällen auf Gipsbasis wird mit 40,5 % ein großer Anteil auf Deponien entsorgt. Gegenüber dem <a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.de/Download/Bericht-13.pdf">13. Monitoring-Bericht „Mineralische Bauabfälle 2020“</a> hat die Gesamtmenge an Bauabfällen um ca. 12,7 Mio. t abgenommen. Die Verwertungsraten haben sich hingegen nur geringfügig geändert.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_mineralische-bauabfaelle_2025-07-22.png"> </a> <strong> Statistisch erfasste Mengen mineralischer Bauabfälle 2022 </strong> Quelle: 14. Monitoring-Bericht Kreislaufwirtschaft Bau Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_mineralische-bauabfaelle_2025-07-22.pdf">Diagramm als PDF (245,23 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_mineralische-bauabfaelle_2025-07-22.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (29,62 kB)</a></li> </ul> </p><p> Boden und Steine, Bauschutt und Straßenaufbruch <p>Im Jahr 2022 fielen 294,4,1 Mio. t an Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter, Bauschutt und Straßenaufbruch an.</p> <ul> <li>122,1 Mio. t waren Bodenaushub einschließlich Baggergut und Gleisschotter. Davon wurden 86, % oder 105,8 Mio. t verwertet. Sie wurden etwa in übertägigen Steinbrüchen und Abgrabungen verfüllt oder anders verwertet. Darin enthalten sind 14,0 Mio. t (11,5 %), aus denen Recycling-Baustoffe hergestellt wurden. 16,3 Mio. t (13,3 %) wurden auf Deponien beseitigt (siehe Abb. „Verbleib Boden und Steine 2022“).</li> <li>65,2 Mio. t waren Bauschutt. Davon konnten 45,1 Mio. t (81,7 %) recycelt werden, weitere 7,2 Mio. t (13,0 %) wurden etwa in Deponien verbaut oder verfüllt. Die restlichen 2,9 Mio. t (5,3 %) wurden auf Deponien beseitigt (siehe Abb. „Verbleib von Bauschutt 2022“).</li> <li>17,1 Mio. t waren Straßenaufbruch. 15,9 Mio. t (93,0 %) wurden direkt recycelt, 0,9 Mio. t (5,2 %) im Deponiebau oder im Rahmen der Verfüllung von Abgrabungen verwertet. 0,3 Mio. t (1,8 %) wurden auf Deponien beseitigt (siehe Abb. „Verbleib von Straßenaufbruch 2022“).</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_verbleib-boden-und-steine_2025-07-22.png"> </a> <strong> Verbleib Boden und Steine 2022 – Bodenaushub, Baggergut und Gleisschotter - </strong> Quelle: 14. Monitoring-Bericht Kreislaufwirtschaft Bau <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_verbleib-boden-und-steine_2025-07-22.png">Bild herunterladen</a> (451,68 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_verbleib-boden-und-steine_2025-07-22.pdf">Diagramm als PDF</a> (234,76 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_verbleib-boden-und-steine_2025-07-22.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (28,94 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_verbleib-von-bauschutt_2025-07-22.png"> </a> <strong> Verbleib von Bauschutt 2022 </strong> Quelle: 14. Monitoring-Bericht Kreislaufwirtschaft Bau <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_verbleib-von-bauschutt_2025-07-22.png">Bild herunterladen</a> (446,14 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_verbleib-von-bauschutt_2025-07-22.pdf">Diagramm als PDF</a> (234,23 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_verbleib-von-bauschutt_2025-07-22.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (28,82 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_abb_verbleib-von-strassenaufbruch_2025-07-22.png"> </a> <strong> Verbleib von Straßenaufbruch 2022 </strong> Quelle: 14. Monitoring-Bericht Kreislaufwirtschaft Bau <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_abb_verbleib-von-strassenaufbruch_2025-07-22.png">Bild herunterladen</a> (454,20 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_abb_verbleib-von-strassenaufbruch_2025-07-22.pdf">Diagramm als PDF</a> (234,46 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_abb_verbleib-von-strassenaufbruch_2025-07-22.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (28,87 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Bauabfälle auf Gipsbasis und Baustellenabfälle <p>Im Jahr 2022 fielen etwa 0,640 Mio. t Bauabfälle auf Gipsbasis an. Mit 0,38 Mio. t wurden 59,5 % im übertägigen Bergbau und im Deponiebau verwertet. 0,26 Mio. t (40,5 %) wurden auf Deponien beseitigt (siehe Abb. „Verbleib von Bauabfällen auf Gipsbasis 2022“). Wegen der hohen Nachfrage durch die – aus ökologischer Sicht umstrittene – sonstige Verwertung im Bergbau ist das hochwertige Recycling von Bauabfällen auf Gipsbasis in den letzten Jahren nicht im erwünschten Maße in Gang gekommen.</p> <p>Bei den Baustellenabfällen haben sich im Vergleich zum vorigen Berichtsjahr 2020 der Anfall und die Verwertungsrate nur geringfügig geändert. Von den insgesamt 12,9 Mio. t wurden 0,1 Mio. t (0,8 %) deponiert, 0,3 Mio. t (2,3 %) recycelt und 12,5 Mio. t (96,9 %) sonstig verwertet, d.h. thermisch verwertet, also für Energie- und Wärmeerzeugung verbrannt, oder verfüllt (siehe Abb. „Verbleib der Baustellenabfälle 2022“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/6_abb_verbleib-gipshaltiger-bauabfaelle_2025-07-22.png"> </a> <strong> Verbleib von Bauabfällen auf Gipsbasis 2022 </strong> Quelle: 14. Monitoring-Bericht Kreislaufwirtschaft Bau <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/6_abb_verbleib-gipshaltiger-bauabfaelle_2025-07-22.png">Bild herunterladen</a> (450,41 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_abb_verbleib-gipshaltiger-bauabfaelle_2025-07-22.pdf">Diagramm als PDF</a> (234,01 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_abb_verbleib-gipshaltiger-bauabfaelle_2025-07-22.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (28,54 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/7_abb_verbleib-der-baustellenabfaelle_2025-07-22.png"> </a> <strong> Verbleib der Baustellenabfälle 2022 </strong> Quelle: 14. Monitoring-Bericht Kreislaufwirtschaft Bau <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/7_abb_verbleib-der-baustellenabfaelle_2025-07-22.png">Bild herunterladen</a> (446,91 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_abb_verbleib-der-baustellenabfaelle_2025-07-22.pdf">Diagramm als PDF</a> (234,35 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_abb_verbleib-der-baustellenabfaelle_2025-07-22_0.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (28,82 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Recycling Baustoffe <p>Recycling-Baustoffe werden überwiegend als Gesteinskörnungen im Straßen-, Erd- und Deponiebau eingesetzt.</p> <ul> <li>Im Jahr 2022 betrug der Anfall mineralischer Abfälle aus den Fraktionen Bauschutt und Straßenaufbruch 72,3 Mio. Tonnen. Daraus wurden 61,0 Mio. t an Recycling-Baustoffen hergestellt.</li> <li>Mit den Recycling-Gesteinskörnungen aus den Fraktionen Boden und Steine (14,0 Mio. t) sowie Baustellenabfälle (0,3 Mio. t) ergab sich eine bereitgestellte Menge von 75,3 Mio. t an Recycling-Baustoffen.</li> </ul> <p>Von den recycelten Baustoffen wurden lediglich 14,5 Mio. t als Gesteinskörnung in der Asphalt- und Betonherstellung eingesetzt. Weitere 35,8 Mio. t wurden im Straßenbau verwertet, 18,4 Mio. t im Erdbau und 6,6 Mio. t in sonstigen Anwendungen wie dem Bau von Deponien (siehe Abb. „Verbleib der Recycling-Baustoffe 2022“). Diese recycelten Baustoffe deckten einen Anteil von 13,3 % des Gesamtbedarfs an Gesteinskörnungen: Im Hoch- und Tiefbau sowie dem Straßenbau wurden im Jahr 2022 insgesamt 564,1 Mio. t an Gesteinskörnungen verwendet. Technisch ließen sich bereits heute noch mehr Recycling-Gesteinskörnungen aus dem Hochbau wieder im Hochbau einsetzen, wie das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/8004">Umweltbundesamt </a>im Jahr 2010 am Beispiel des Betonbruchs zeigte. Mittelfristig ist es wichtig, die große Abhängigkeit vom Straßen(neu)bau bei der Entsorgung von Abbruchabfällen zu reduzieren, denn der materialintensive Neubau von Straßen wird, vor allem in strukturell benachteiligten Regionen, abnehmen. In Regionen mit eher geringem Neubau von Straßen liegen die ökologischen Vorteile, Gesteinskörnungen im Hochbau zu verwerten, auf der Hand.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/8_abb_verbleib-der-rc-baustoffe_2025-07-22.png"> </a> <strong> Verbleib der Recycling-Baustoffe 2022 </strong> Quelle: 14. Monitoring-Bericht Kreislaufwirtschaft Bau Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_abb_verbleib-der-rc-baustoffe_2025-07-22.pdf">Diagramm als PDF (245,60 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_abb_verbleib-der-rc-baustoffe_2025-07-22.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (28,44 kB)</a></li> </ul> </p><p> Baustoffrecycling wird gefördert <p>Einige Bundesländer wollen den Einsatz gütegesicherter Recyclingbaustoffe und damit die Kreislaufwirtschaft am Bau fördern. Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz ging voran. Sie gründete ein Bündnis für eine diskriminierungsfreie Ausschreibung von gütegesicherten Recycling-Baustoffen. Dieses Bündnis <a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de/buendnis-kreislaufwirtschaft-bau">Kreislaufwirtschaft auf dem Bau</a> wirbt für Ressourcenschonung und Wiederverwertung im Baubereich. An der Initiative beteiligen sich auch die Landesverbände der kommunalen Spitzenverbände, die Architektenkammer, die Ingenieurkammer, der Landesverband Bauindustrie, der Baugewerbeverband, der Industrieverband Steine und Erden und der Baustoffüberwachungsverein. Die Vereinbarung für die umfassende Wiederverwertung von Bauabfällen auf dem Bau finden Sie <a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de/fileadmin/kreislaufwirtschaft-bau/Startseite/Buendnis/Buendnis_Kreislaufwirtschaft.pdf">hier</a>.</p> </p><p> <p>Der Bausektor gehört zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftssektoren. Er setzte 2013 laut Statistischem Bundesamt 534 Millionen Tonnen an mineralischen Baurohstoffen ein. Der Bestand an Gebäuden und Infrastrukturen ist mit rund 28 Milliarden Tonnen (Stand 2010, UBA) inzwischen ein bedeutendes, menschengemachtes Rohstofflager, das nach Nutzungsende wieder dem Recycling zugeführt werden kann.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Methoden Umwelt, Umweltökonomische Gesamtrechnungen Gesellschaft und Umwelt Seite teilen Qualitätsberichte Abfallwirtschaft Abfallbilanz 2022 Abfallbilanz 2021 Erhebung über Haushaltsabfälle Erhebung der Abfallentsorgung Erhebung der Abfallerzeugung Erhebung der Mehrwegverpackungen (MWV) Erhebung nicht-systembeteiligungspflichtiger Verpackungen (NBV) Erhebung der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (EBV) Erhebung des Inverkehrbringens von Kunststofftragetaschen und Einwegkunststoffprodukten Erhebung über die zurückgenommenen Verkaufsverpackungen Erhebung der gewerblich eingesammelten Verpackungen Erhebung der Einsammlung von Transport- und Umverpackungen Erhebung über Fanggeräteabfälle sowie passiv gefischte Abfälle Erhebung der gefährlichen Abfälle, über die Nachweise zu führen sind Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen Erhebung über die Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten Wasserwirtschaft Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung - Klärschlamm 2024 Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung - Klärschlamm 2023 Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung - Klärschlamm 2018 Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung - Klärschlamm 2017 Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung - Klärschlamm 2016 Erhebung der Wasser- und Abwasserentgelte 2014 - 2016 Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Landwirtschaft Erhebung über prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 2023 Erhebung über prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 2022 Erhebung über prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 2018 Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserentsorgung 2022 Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserentsorgung 2019 Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen 2024 Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen 2020 Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen 2019 Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen 2018 Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen 2017 Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen 2016 Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen 2015 Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen 2014 Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen 2013 Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen 2012 Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen 2011 Erhebung der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen 2010 Erhebung der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung im Bergbau, bei der Gewinnung von Steinen und Erden und im Verarbeitenden Gewerbe 2004 Erhebung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bei Wärmekraftwerken für die öffentliche Versorgung 2004 Klimawirksame Stoffe Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2024 Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3) Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2022 Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3) Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2020 Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3) Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2017 Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3) Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2015 Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3) Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2014 Schwefelhexafluorid (SF6) Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2013 Schwefelhexafluorid (SF6) Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2012 Schwefelhexafluorid (SF6) Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2011 Schwefelhexafluorid (SF6) Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2010 Schwefelhexafluorid (SF6) Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2008 Schwefelhexafluorid (SF6) Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2007 Schwefelhexafluorid (SF6) Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2024 Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2022 Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2020 Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2019 Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2017 Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2016 Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2015 Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2014 Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2013 Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2012 Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2011 Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2007 Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2006 Umweltökonomie Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz 2022 Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz 2019 Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz 2016 Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz 2013 Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz 2010 Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz 2022 Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz 2021 Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz 2020 Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz 2019 Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz 2018 Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz 2017 Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz 2016 Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz 2015 Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz 2014 Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz 2013 Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz 2012 Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz 2011 Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz 2023 Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz 2022 Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz 2021 Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz 2020 Erhebung der Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz 2019 Erhebung der Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz 2018 Erhebung der Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz 2017 Erhebung der Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz 2016 Erhebung der Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz 2015 Erhebung der Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz 2014 Erhebung der Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz 2013 Erhebung der Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz 2012 Erhebung der Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz 2011 Umweltökonomische Gesamtrechnungen Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) Rohstoffäquivalente Rechnungen des Sektors Umweltgüter und -dienstleistungen Umweltschutzausgabenrechnung Umweltwirkungen des Tourismus Umweltbezogene Steuern und Abgaben Wassergesamtrechnung Leistungsbilanzierung der Ökosysteme Feinstaubfilterung Holzzuwachs Kohlenstoffspeicherung (Nettosequestrierung) Ernteerträge von Kulturpflanzen Kühlung in Städten Naturnaher Tourismus
Nicht nur Mehrwegverpackungen oder Kleidungsstücken, auch ganzen Bauteilen – wie Parkettböden, Stahlträgern oder Türen – kann ein zweites Leben geschenkt werden. Einige Pioniere in Berlin haben bereits spannende Projekte umgesetzt oder sind noch mittendrin. Aufgrund der Berliner Zero Waste Strategie , der enormen Ressourcenschonungspotentiale, des Beitrags zum Klimaschutz und der Eröffnung neuer Geschäftsfelder fördert das Land Berlin aktiv den Hochlauf dieses Sektors. Spannende Beispiele, Materialien und hilfreiche Links werden im Folgenden vorgestellt. Das Land Berlin hat sich im Rahmen des Abfallwirtschaftskonzepts 2030 dem Leitbild „Zero Waste“ verpflichtet – also einer weitestgehenden Reduktion der Abfallmengen. Gerade im Gebäude- und Bausektor, wo mengenmäßig die größten Abfallströme anfallen, ist es notwendig, neue Wege zur Ressourcenschonung zu suchen und zu gehen. In den Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2026 des Berliner Senats ist festgelegt, dass die landeseigenen Gebäude etwa beim nachhaltigem Bauen und Kreislaufwirtschaft für den gesamten Gebäudebestand vorbildhaft sein sollen. Bestehende Materialien und Produkte will der Senat im Sinne einer modernen Kreislaufwirtschaft so lange wie möglich teilen, reparieren, tauschen und recyceln. Ein zentraler Ansatz ist die Wiederverwendung ganzer Bauteile, die aus bereits bestehenden Bauwerken aus- und in neue Bauwerke eingebaut werden: etwa Ziegel, Pflastersteine oder Fenster. Wiederverwendung – oder auch „Re-Use“ – ist ein wichtiges Instrument der Abfallvermeidung, da so verhindert werden kann, dass noch nutzbare Gebraucht-Bauteile zu Abfall werden. Zudem wird so der Abbau neuer Rohstoffe und die Produktion neuer Güter sowie damit verbundene Umweltbelastungen erst einmal vermieden. Zum jetzigen Zeitpunkt werden Ausbau, Lagerung und Verwendung von Second-Hand-Bauteilen nahezu ausschließlich in Pilotprojekten umgesetzt. Sie sind in der Systematik eines typischen Bauablaufs schlichtweg nicht abgebildet. Um das zu ändern, sind einige Anforderungen zu meistern, etwa organisatorischer, rechtlicher und auch finanzieller Art. Für das öffentliche Planungs- und Bauwesen besteht bereits eine Reihe von Hilfsmitteln, mit denen bei Neubau-, Sanierungs- und Rückbauaufträgen u. a. die Wiederverwendung von Bauteilen gestärkt wird. Weitere Informationen Bei der Befassung mit dem Thema wird schnell klar, dass es – abhängig vom jeweiligen Kontext – grundlegende Unsicherheiten rechtlicher Art beim Umgang mit gebrauchten Bauteilen gibt, und zwar in ganz verschiedenen Rechtsbereichen. Um tatsächlich für eine wesentliche Stärkung der Bauteilwiederverwendung zu sorgen, ist möglichst weitgehende Klarheit zur Rechtslage bei der Umsetzung neuer Wege im Bauwesen unabdingbar. Deshalb wurde von der Berliner Senatsumweltverwaltung eine besondere rechtliche Analyse beauftragt, die zum einen die aktuelle Rechtslage in Berlin darstellen und zum anderen gleichzeitig möglichst praxisgängige Lösungswege zur Bewältigung eventueller Hürden aufzeigen sollte. Denjenigen im Land Berlin, die motiviert sind, sich diesem baukulturell, ökologisch und ökonomisch vielversprechendem Thema zu widmen, stehen nun zwei Dokumente mit unterschiedlichen Schwerpunkten zur Verfügung: ein umfassendes Gutachten mit mehr rechtlichen Hintergrundinformationen sowie ‑erörterungen und ein kürzerer, dazugehöriger Praxis-Leitfaden, der die komplexen rechtlichen Sachverhalte und vor allem Lösungswege möglichst knapp, so konkret wie machbar und teils auch auf grafischem Weg herunterzubrechen versucht. Haupt-Zielgruppe sind die Akteure der öffentlichen Hand in Berlin, die Bauaufgaben wahrnehmen bzw. beaufsichtigen, wie etwa die Senatsbauverwaltung, die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und die Bezirke. Die erarbeiteten Dokumente werden im Folgenden allen Interessierten zum Download bereitgestellt und geben auch zur bundesweiten Rechtslage bzw. für nicht-öffentliche Akteure interessante Hinweise. Bei der Erarbeitung wurde zweierlei deutlich: mit der richtigen Herangehensweise lassen sich die allermeisten Herausforderungen lösen, aber da Rechtssystematik und Baupraxis sich am Bauen mit Neuware orientieren, bedeutet dies zusätzliche Aufwände. Soll das Ziel sein, neue, (wirtschaftliche) Geschäftsmodelle des Bauteil-Re-Use zu etablieren, benötigt es Diskussionen und Weiterentwicklung durch die zuständigen Akteure in Land, Bund und Europa. Den Praktikerinnen und Praktikern, die aktiv zur Erstellung der Dokumente beigetragen haben, wird an dieser Stelle ein besonderer Dank ausgesprochen. Mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wurde im Jahr 2023 der ‚Urban Mining Hub‘ durch die beiden Unternehmen ALBA und Concular aus der Taufe gehoben. Der Urban Mining Hub Berlin , oder auch UMH, ist in dieser Form deutschlandweit der erste seiner Art gewesen und erfüllt eine wichtige Scharnierfunktion beim Einsatz gebrauchter Bauteile: er dient als Umschlagplatz für bereits Ausgebautes, das auf seinen Einbau am nächsten Ort wartet. Damit schließt er ein wichtiges Nadelöhr dort, wo traditionelle Bauabläufe und die Wiedergewinnung noch nutzbarer Bauprodukte in Konflikt geraten. Besonders beeindruckend – der Urban Mining Hub – zwischenzeitlich der ALBA UMH – wird wirtschaftlich betrieben und hat bisher bereits bei über 135 Projekten Bauteilen wie etwa Klinker, Fassadenelementen und Inneneinrichtungen ein vorübergehendes Zuhause angeboten und damit ca. 6.700 Tonnen CO 2 gegenüber der Nutzung von Neuware eingespart – und das bei einer Grundfläche von gerade einmal 1.000 m 2 . Um diesen Erfolg auf ein dauerhaftes Fundament zu stellen, wird die wirtschaftliche Tragfähigkeit durch eine gezielte Fokussierung auf Produkte und Bedarfe mit hoher Marktnachfrage und über eine passende digitale Vermittlungsplattform sichergestellt. Zwischenzeitlich folgen einige weitere Städte dem Beispiel Berlins. Gemeinsam mit den Städten Düsseldorf, Detmold, Aachen, München und Wien arbeitet Concular im Rahmen von Förderprojekten daran, weitere lokale Hubs zu etablieren und so das zirkuläre Bauen regional zu verankern. Ziel ist es, das Konzept des Urban Mining Hubs als wirtschaftlich tragfähiges Modell so zu optimieren, sodass ein Netzwerk entsteht und aus dem Berliner Pilotprojekt eine praxistaugliche, skalierbare Lösung für die zirkuläre Bauwende wird. Im Folgenden werden – ausschnitthaft – Pilotprojekte und Vorreiterprojekte verlinkt, die das Bauen mit wiederverwendeten Bauteilen vereinfachen, erproben und skalieren: Die Berliner Immobilienmanagement (BIM) – Liegenschaftsverwalterin des Landes – ist in Berlin mit an der Speerspitze der Bauteil-Wiederverwendung. In Ermangelung einer für ihre Zwecke geeigneten Plattform, die Suchende und Anbieter zusammenbringt, hat sie kurzerhand die Bauteilauktion der Berliner Immobilienmanagement GmbH geschaffen. Auch in ihrem Portfolio hat die BIM die Wasserrettungsstation Friedrichshagen – statt eines Abrisses hat sie die Station erhalten und in ein Reallabor für Re-Use und Recycling umgewandelt. Neben Bauteilen der alten Rettungsstation kommen dort alte Bauteile aus dem Dragonerareal als Fassadenpaneele und R-Beton zum Einsatz. Im Tragwerk von Gebäuden stecken aus Ressourcenschutz- und Klimasicht die besonders relevanten Massen. Im Reallabor B(e) Ware(Reallabor B(e) Ware) wird an dieser Königsdisziplin des Secondhandbaus geforscht. Im Haus der Materialisierung werden viele spannende Ideen umgesetzt – unter anderem gibt es dort einen Markt für wiederverwendete Materialien ( Kunst-Stoffe ), auch für den Kleinstanwender. Auf dem Campus der Technischen Universität Berlin entsteht derzeit ein absolutes Vorzeigeprojekt des ressourcenschonenden Bauen, der TULUM Museumsbau Pavillon , etwa mit lokal verfügbaren, wiederverwendeten Altholz-Bauteilen aus Berliner Bau- und Abbruchabfällen. Wiederverwendung heißt ausprobieren – wie das gelingen kann und wie man auch aus Rückschlägen lernen kann, zeigt das Beispiel der Staakener Zuversichtskirche . Auf dem Gelände der ehemaligen Kindl-Brauerei in Neukölln ist ein moderner Ort des Arbeiten und Wohnens entstanden – ganz im Sinne der Zirkularität auch unter Nutzung von Re-Use-Baumaterial – das CRCLR-Haus . Ein weiteres Beispiel ist der Modell-Camus ringberlin, hier entsteht ein Reallabor zum zirkulären Bauen – etwa zur Wiederverwendung von Stahlträgern. Die Handreichung „Rückbaupfad“ wendet sich an Bauherrschaft und Planende selbst. Der Pfad stellt dabei einen auf Ressourcenschonung optimierten Umgang mit dem Gebäudebestand dar. Er ordnet die Schritte den Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und der Anweisung Bau (ABau) zu und macht notwendige Schritte mit Checklisten deutlich. Rückbaupfad: Vom Bestandserhalt bis zum Wiedereinsatz: Handreichung für Bauherr:innen und Planer:innen zum kreislaufgerechten Bauen in Berlin Vor der Wiederverwendung von Bauteilen steht immer ein selektiver Rückbau. Um diesen in der Praxis ideal zu organisieren, hilft ein Rückbaukonzept. Eine knappe Einleitung zu rechtlichen und organisatorischen Fragen gibt der Berliner Leitfaden zu dessen Erstellung. Leitfaden zur Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes und seine Anlagen
Bild: Kzenon / Depositphotos.com Genehmigungen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen Die Bewirtschaftung von Abfällen regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Wenn Sie Abfälle sammeln, befördern, mit ihnen handeln oder makeln ist dies vor Aufnahme dieser Tätigkeiten gemäß § 53 KrWG bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Weitere Informationen Bild: Corepics / Depositphotos.com Grenzüberschreitende Abfallverbringung Die grenzüberschreitende Abfallverbringung wird in der Verordnung (EG) 1013/2006 (VVA) und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) geregelt. Sie umfasst alle Entsorgungsvorgänge in die, durch die und aus der Europäischen Gemeinschaft. Weitere Informationen Bild: Visions-AD - Fotolia.com Bauabfall Bauabfälle sind Abfälle, die bei Bauarbeiten jeglicher Art anfallen. Diese Arbeiten umfassen Neumaßnahmen sowohl im Wohnungs- und Nichtwohnungsbau als auch im Straßen- und Wasserbau sowie Wohnraumsanierung und Gebäuderückbau. Weitere Informationen Bild: SenUVK Klärschlammentsorgung des Landes Berlin Klärschlämme entstehen in Kläranlagen bei der Reinigung von häuslichem, gewerblichem und industriellem Abwasser sowie von Niederschlagswasser. Im Land Berlin sind für die Abwasserentsorgung und -aufbereitung die Berliner Wasserbetriebe (BWB) als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zuständig. Weitere Informationen Bild: gph-foto.de / Depositphotos.com Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen verwertbarer Abfälle aus Haushalten müssen bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angezeigt werden. Die Behörde kann Bedingungen und Auflagen vorsehen oder die Sammlung zeitlich befristen. Weitere Informationen Bild: u.e.c. Berlin Verwertung von gewerblichen Siedlungs- und Bauabfällen gemäß Gewerbeabfallverordnung Durch die Umsetzung der Vorgaben der novellierten Gewerbeabfallverordnung sollen eine hochwertige Verwertung der Abfälle erreicht sowie relevante Umweltentlastungen für das Land Berlin bewirkt werden. Weitere Informationen Bild: RalucaIoanaCohn / Depositphotos.com Abfallentsorgung in Folge von Havarien und Brandereignissen Bei Havarien oder Brandereignissen entstehen gefährliche Abfälle, die umgehend entsorgt werden müssen. Für eine rechtssichere und effiziente Entsorgung zum Schutz von Umwelt und Gesundheit sind klare Richtlinien zu beachten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Mehrweg zum Mitnehmen Mehrwegverpackungen sind umwelt- und klimafreundliche Lösungen für den täglichen Konsum unterwegs. Sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch Verkaufsstellen haben viele Möglichkeiten, umweltfreundlich Mehrwegangebote zu nutzen. Weitere Informationen Bild: BSR / ZWA / Steffen Siegmund Zero-Waste-Agentur Die Agentur ist eine unabhängige Einheit bei der Berliner Stadtreinigung und soll dabei helfen, die Kreislaufwirtschaft in Berlin partizipativ weiterzuentwickeln und die Berlinerinnen und Berliner bei der Vermeidung von Abfällen zu unterstützen. Weitere Informationen
Teil der Statistik "Aufbereitung,Verwertung v. Bau- u. Abbruchabfällen" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (EVAS-Nr. 32141). 1.2 Grundgesamtheit Betreiber von zulassungsbedürftigen Bauschutt- aufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen mit Heißmischverfahren. Dabei handelt es sich in der Regel um den Eigentümer der Anlagen. Bei vermieteten Anlagen wird der Mieter befragt, falls der Eigentümer die behandelten Mengen nicht angeben kann. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Bauschuttaufbereitungsanlagen, Asphaltmischanlagen mit Heißmischverfahren 1.4 Räumliche Abdeckung Statistisches Bundesamt: Bundesgebiet und Bundesländer; statistische Ämter der Länder: zusätzlich Regierungsbezirke und Kreise 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 1996 zweijährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen oder wenn die Auskunftsgebenden eingewilligt haben, dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z.B. die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, die Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (EuroStat)). - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (ITZBund, Rechenzentren der Länder). Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen anonymisierten Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG dürfen an das Umweltbundesamt zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland zur Emissionsberichterstattung, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1. Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2. innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte (Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den Fällen, in denen primär geheimzuhaltende Angaben durch Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch tabellenübergreifend. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger statistischen Ämter der Länder, sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z. B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Daten der einzelnen Berichtspflichtigen obliegt den einzelnen statistischen Ämtern der Länder (Nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Da es sich um eine Totalerhebung handelt, wird die Qualität der Ergebnisse als sehr hoch bewertet. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Alle zwei Jahre werden Art und Menge der behandelten Bauabfälle sowie Anzahl und Kapazität der Anlagen erfragt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten (www.klassifikationsserver.de). Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Ziel der Erhebung ist es, das Aufkommen und die Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen zu dokumentieren. Der erfasste Abfallstrom fließt ein in die jährliche Berechnung des gesamten Abfallaufkommens. Dieses ist wesentlicher Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale im § 5 Absatz 1 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Mittels Online-Meldeverfahren übermitteln die Auskunftspflichtigen ihre Daten an die für sie zuständigen statistischen Ämter, wo die Daten zu einem Länderergebnis zusammengetragen werden. Aus den Länderergebnissen stellt das Statistische Bundesamt anschließend das Bundesergebnis zusammen. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Datenaufbereitung erfolgt dezentral. Möglichen Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch der Vergleich mit den Ergebnissen vor zwei Jahren kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Da es sich um eine Vollerhebung handelt, entfallen Hochrechnungsverfahren. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Die Organisationseinheit Standardkosten-Modell (SKM) hat für diese Primärerhebung einen Beantwortungsaufwand von durchschnittlich 12 Minuten pro Fall ermittelt. Durch die Vorbelegung mit Abfallschlüsseln findet eine Entlastung der Betriebe statt, da sie aus den vorbelegten Schlüsseln auswählen können und nicht den gesamten Abfallartenkatalog durchsuchen müssen. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Hiernach sind die Inhaber oder Leitungen der Anlagen auskunftspflichtig. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen und zur Verkleinerung des Berichtskreises werden seit 1996 nicht mehr die Abfallerzeuger, sondern die Abfallentsorger befragt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser zweijährlichen Erhebung als genau einzustufen, da es sich um eine Totalerhebung handelt. Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige Datenerfassung entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden. In den ersten Berichtsjahren (1996 bis 2004) gab es große Bemühungen, über den Standort der Anlagen den Ort des Abfallrecyclings mit zu erfassen. Dies erwies sich jedoch angesichts des hohen Anteils an vermieteten mobilen Anlagen als aufwändig und nicht effektiv. Zudem bestand bei länderübergreifender Vermietung die Gefahr von Doppelzählungen von Anlagen und Mengen. Seit dem Berichtsjahr 2016 werden nur die Mengen der Anlagen erfragt, die vom Betreiber selbst aufbereitet wurden. Mengen von vermieteten Anlagen werden direkt vom Mieter erfragt. Damit sind Doppelzählungen unwahrscheinlich geworden und die Gesamtqualität ist als höher einzuschätzen. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Trifft nicht zu. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Grundsätzlich sind alle Anlagen zur Behandlung von Bau- und Abbruchabfällen auskunftspflichtig. Die Daten über die genehmigten Anlagen werden den statistischen Landesämtern von den Genehmigungsbehörden übermittelt. Die Genehmigungspflicht ergibt sich für Asphaltmischanlagen aus der 4.BImschV Nr. 2.15. Nicht nach 4. BImschV genehmigungsbedürftige Anlagen werden überwiegend von behördlich anerkannten Entsorgungsfachbetrieben nach § 56 KrWG betrieben. Echte Antwortausfälle sind bei dieser Erhebung selten. Je nach den Umständen des Einzelfalls entscheiden die Bundesländer über das Verfahren. Die Qualität der Abfallstatistik basiert auf der richtigen und vergleichbaren Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV). Eine Kontrolle der direkten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Die statistischen Landesämter pflegen jedoch einen engen Kontakt mit den Auskunftspflichtigen, so dass durch Rückfragen, Vorjahresvergleiche und maschinelle Plausibilisierung ein guter Qualitätsgrad erreicht wird. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Erhebungsunterlagen werden im ersten Quartal des Folgejahres des jeweiligen Berichtsjahres von den statistischen Landesämtern versendet. Der hohe Prüfaufwand bedingt die Übermittlung der vorläufigen Länderergebnisse ca. 14 Monate nach Ende des Berichtszeitraums. Die detaillierten endgültigen Bundesergebnisse der zweijährlichen Erhebung werden 15 - 16 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung der Bau- und Abbruchabfälle wird in allen Bundesländern nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer sind daher räumlich vergleichbar. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings liegen einige Brüche in den Zeitreihen vor. Bis einschließlich des Berichtsjahres 1998 wurden auch Sortieranlagen für Baustellenabfälle, die nicht unmittelbar mit der Aufbereitung verbunden waren, einbezogen. Ab dem Berichtsjahr 2000 zählen nur noch Aufbereitungsanlagen und kombinierte Aufbereitungs- und Sortieranlagen für Bau- und Abbruchabfälle zur Erhebung dazu. Aufgrund des neuen Umweltstatistikgesetzes (§5 Abs. 1 UStatG) vom 16. August 2005, beginnend mit dem Berichtsjahr 2006, werden zusätzlich zu der Art und der Mengen der eingesetzten Abfälle, gewonnenen Erzeugnisse und entstandenen Abfälle, auch die Anzahl und die Kapazität der Anlagen erfragt. Grundlage der erfassten Abfallarten ist seit dem Berichtsjahr 2006 das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379). Dadurch wurde eine bessere Vergleichbarkeit mit den übrigen Abfallstatistiken, insbesondere der Erhebung der Abfallentsorgung, sichergestellt. Zuvor wurden individuell auf die Erhebung zugeschnittene Abfallbezeichnungen genutzt. Die Gesamtmenge der erfassten Abfälle ist für alle Berichtsjahre vergleichbar, bei den einzelnen Abfallarten ist der Vergleich mit Daten von 2004 und früher nur eingeschränkt möglich. Seit 2006 ist die regionale Auswertung nur noch eingeschränkt möglich. Von 2006 bis 2014 wurden die aufbereiteten Mengen von mobilen Anlagen dem Betriebsstandort des Vermieters zugeordnet, während zuvor der Standort der Aufbereitung ausschlaggebend war. Seit 2016 werden die Mengen von mobilen Anlagen direkt beim Mieter erfragt und wieder dem Standort der Aufbereitung zugeordnet. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Den Schritt vor der Behandlung, die Einsammlung, erfassen die Erhebungen über das Einsammeln von Hausmüll u.ä. im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr (§3(2) UStatG) und der getrennten Einsammlung von Verpackungen (§5(2) UStatG). Um etwas über die Erzeuger der Abfälle zu erfahren, wird im 4- jährlichen Rhythmus die Erhebung der Abfallerzeugung durchgeführt (§3(3) UStatG) und jährlich die Auswertung der Abfallbegleitscheine der transportierten gefährlichen Abfälle (§4 UStatG) vorgenommen. Voll additionsfähig zur Erhebung der Bau- und Abbruchabfälle ist die Erhebung der Abfallentsorgung (§3(1) UStatG). Die genannten Erhebungen nutzen die gleiche Abfallsystematik. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über die Bau- und Abbruchabfälle ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere Berechnungen, z.B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Eurostat-Datenbanken, Recyclingquoten, Baustoffrecyclingbericht, Abfallintensität. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Unregelmäßig. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen werden im Internet auch als vorläufige Ergebnisse unter www.destatis.de und als endgültige Werte in der Datenbank GENESIS-Online bereitgestellt. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32141 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Die Statistischen Ämter der Länder publizieren jeweils eigene Ergebnisse für ihr Bundesland. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2026
Teil der Statistik "Aufbereitung,Verwertung v. Bau- u. Abbruchabfällen" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (EVAS-Nr. 32141). 1.2 Grundgesamtheit Betreiber von zulassungsbedürftigen Bauschutt- aufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen mit Heißmischverfahren. Dabei handelt es sich in der Regel um den Eigentümer der Anlagen. Bei vermieteten Anlagen wird der Mieter befragt, falls der Eigentümer die behandelten Mengen nicht angeben kann. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Bauschuttaufbereitungsanlagen, Asphaltmischanlagen mit Heißmischverfahren 1.4 Räumliche Abdeckung Statistisches Bundesamt: Bundesgebiet und Bundesländer; statistische Ämter der Länder: zusätzlich Regierungsbezirke und Kreise 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 1996 zweijährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen oder wenn die Auskunftsgebenden eingewilligt haben, dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z.B. die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, die Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (EuroStat)). - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (ITZBund, Rechenzentren der Länder). Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen anonymisierten Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG dürfen an das Umweltbundesamt zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland zur Emissionsberichterstattung, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1. Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2. innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte (Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den Fällen, in denen primär geheimzuhaltende Angaben durch Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch tabellenübergreifend. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger statistischen Ämter der Länder, sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z. B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Daten der einzelnen Berichtspflichtigen obliegt den einzelnen statistischen Ämtern der Länder (Nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Da es sich um eine Totalerhebung handelt, wird die Qualität der Ergebnisse als sehr hoch bewertet. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Alle zwei Jahre werden Art und Menge der behandelten Bauabfälle sowie Anzahl und Kapazität der Anlagen erfragt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten (www.klassifikationsserver.de). Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Ziel der Erhebung ist es, das Aufkommen und die Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen zu dokumentieren. Der erfasste Abfallstrom fließt ein in die jährliche Berechnung des gesamten Abfallaufkommens. Dieses ist wesentlicher Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale im § 5 Absatz 1 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Mittels Online-Meldeverfahren übermitteln die Auskunftspflichtigen ihre Daten an die für sie zuständigen statistischen Ämter, wo die Daten zu einem Länderergebnis zusammengetragen werden. Aus den Länderergebnissen stellt das Statistische Bundesamt anschließend das Bundesergebnis zusammen. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Datenaufbereitung erfolgt dezentral. Möglichen Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch der Vergleich mit den Ergebnissen vor zwei Jahren kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Da es sich um eine Vollerhebung handelt, entfallen Hochrechnungsverfahren. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Die Organisationseinheit Standardkosten-Modell (SKM) hat für diese Primärerhebung einen Beantwortungsaufwand von durchschnittlich 12 Minuten pro Fall ermittelt. Durch die Vorbelegung mit Abfallschlüsseln findet eine Entlastung der Betriebe statt, da sie aus den vorbelegten Schlüsseln auswählen können und nicht den gesamten Abfallartenkatalog durchsuchen müssen. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Hiernach sind die Inhaber oder Leitungen der Anlagen auskunftspflichtig. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen und zur Verkleinerung des Berichtskreises werden seit 1996 nicht mehr die Abfallerzeuger, sondern die Abfallentsorger befragt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser zweijährlichen Erhebung als genau einzustufen, da es sich um eine Totalerhebung handelt. Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige Datenerfassung entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden. In den ersten Berichtsjahren (1996 bis 2004) gab es große Bemühungen, über den Standort der Anlagen den Ort des Abfallrecyclings mit zu erfassen. Dies erwies sich jedoch angesichts des hohen Anteils an vermieteten mobilen Anlagen als aufwändig und nicht effektiv. Zudem bestand bei länderübergreifender Vermietung die Gefahr von Doppelzählungen von Anlagen und Mengen. Seit dem Berichtsjahr 2016 werden nur die Mengen der Anlagen erfragt, die vom Betreiber selbst aufbereitet wurden. Mengen von vermieteten Anlagen werden direkt vom Mieter erfragt. Damit sind Doppelzählungen unwahrscheinlich geworden und die Gesamtqualität ist als höher einzuschätzen. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Trifft nicht zu. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Grundsätzlich sind alle Anlagen zur Behandlung von Bau- und Abbruchabfällen auskunftspflichtig. Die Daten über die genehmigten Anlagen werden den statistischen Landesämtern von den Genehmigungsbehörden übermittelt. Die Genehmigungspflicht ergibt sich für Asphaltmischanlagen aus der 4.BImschV Nr. 2.15. Nicht nach 4. BImschV genehmigungsbedürftige Anlagen werden überwiegend von behördlich anerkannten Entsorgungsfachbetrieben nach § 56 KrWG betrieben. Echte Antwortausfälle sind bei dieser Erhebung selten. Je nach den Umständen des Einzelfalls entscheiden die Bundesländer über das Verfahren. Die Qualität der Abfallstatistik basiert auf der richtigen und vergleichbaren Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV). Eine Kontrolle der direkten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Die statistischen Landesämter pflegen jedoch einen engen Kontakt mit den Auskunftspflichtigen, so dass durch Rückfragen, Vorjahresvergleiche und maschinelle Plausibilisierung ein guter Qualitätsgrad erreicht wird. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Erhebungsunterlagen werden im ersten Quartal des Folgejahres des jeweiligen Berichtsjahres von den statistischen Landesämtern versendet. Der hohe Prüfaufwand bedingt die Übermittlung der vorläufigen Länderergebnisse ca. 14 Monate nach Ende des Berichtszeitraums. Die detaillierten endgültigen Bundesergebnisse der zweijährlichen Erhebung werden 15 - 16 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung der Bau- und Abbruchabfälle wird in allen Bundesländern nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer sind daher räumlich vergleichbar. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings liegen einige Brüche in den Zeitreihen vor. Bis einschließlich des Berichtsjahres 1998 wurden auch Sortieranlagen für Baustellenabfälle, die nicht unmittelbar mit der Aufbereitung verbunden waren, einbezogen. Ab dem Berichtsjahr 2000 zählen nur noch Aufbereitungsanlagen und kombinierte Aufbereitungs- und Sortieranlagen für Bau- und Abbruchabfälle zur Erhebung dazu. Aufgrund des neuen Umweltstatistikgesetzes (§5 Abs. 1 UStatG) vom 16. August 2005, beginnend mit dem Berichtsjahr 2006, werden zusätzlich zu der Art und der Mengen der eingesetzten Abfälle, gewonnenen Erzeugnisse und entstandenen Abfälle, auch die Anzahl und die Kapazität der Anlagen erfragt. Grundlage der erfassten Abfallarten ist seit dem Berichtsjahr 2006 das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379). Dadurch wurde eine bessere Vergleichbarkeit mit den übrigen Abfallstatistiken, insbesondere der Erhebung der Abfallentsorgung, sichergestellt. Zuvor wurden individuell auf die Erhebung zugeschnittene Abfallbezeichnungen genutzt. Die Gesamtmenge der erfassten Abfälle ist für alle Berichtsjahre vergleichbar, bei den einzelnen Abfallarten ist der Vergleich mit Daten von 2004 und früher nur eingeschränkt möglich. Seit 2006 ist die regionale Auswertung nur noch eingeschränkt möglich. Von 2006 bis 2014 wurden die aufbereiteten Mengen von mobilen Anlagen dem Betriebsstandort des Vermieters zugeordnet, während zuvor der Standort der Aufbereitung ausschlaggebend war. Seit 2016 werden die Mengen von mobilen Anlagen direkt beim Mieter erfragt und wieder dem Standort der Aufbereitung zugeordnet. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Den Schritt vor der Behandlung, die Einsammlung, erfassen die Erhebungen über das Einsammeln von Hausmüll u.ä. im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr (§3(2) UStatG) und der getrennten Einsammlung von Verpackungen (§5(2) UStatG). Um etwas über die Erzeuger der Abfälle zu erfahren, wird im 4- jährlichen Rhythmus die Erhebung der Abfallerzeugung durchgeführt (§3(3) UStatG) und jährlich die Auswertung der Abfallbegleitscheine der transportierten gefährlichen Abfälle (§4 UStatG) vorgenommen. Voll additionsfähig zur Erhebung der Bau- und Abbruchabfälle ist die Erhebung der Abfallentsorgung (§3(1) UStatG). Die genannten Erhebungen nutzen die gleiche Abfallsystematik. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über die Bau- und Abbruchabfälle ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere Berechnungen, z.B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Eurostat-Datenbanken, Recyclingquoten, Baustoffrecyclingbericht, Abfallintensität. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Unregelmäßig. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen werden im Internet auch als vorläufige Ergebnisse unter www.destatis.de und als endgültige Werte in der Datenbank GENESIS-Online bereitgestellt. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32141 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Die Statistischen Ämter der Länder publizieren jeweils eigene Ergebnisse für ihr Bundesland. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2026
Abfrage nach eingesetzten Bauabfällen, gewonnenen Erzeugnissen und entstandenen Abfällen zur Beseitigung jeweils nach Art und Menge.
Ziel der Erhebung ist es, die Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen zu dokumentieren. Diese Dokumentation dient als Grundlage für die Beurteilung der Schonung der Ressourcen. Der erfasste Abfallstrom fließt ein in die jährliche Berechnung des gesamten Abfallaufkommens. Dieses ist wesentlicher Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG sowie zur Verordnung EG Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. Ältere und weitere Qualitätsberichte finden Sie im Bereich Methoden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 173 |
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| Daten und Messstellen | 11 |
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