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Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten von Zwischennutzungen - Ein Beitrag zum 'Baurecht auf Zeit'

Das Projekt "Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten von Zwischennutzungen - Ein Beitrag zum 'Baurecht auf Zeit'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. In jüngerer Zeit wird durch Politik und Verwaltung der Wunsch nach zeitlich flexiblen Baurechten geäußert. Das gesteigerte Interesse entspringt der vermehrten Beobachtung von Konstellationen, deren planerische Steuerung Probleme bereitet, weil die Nutzungen - von vornherein angestrebt oder nicht - nur eine sehr beschränkte Lebensdauer aufweisen. Dies trifft etwa für Gartenschauen, die EXPO in Hannover oder den Abbau von Bodenschätzen zu. Gleiches gilt, wenn Gemeinden ein Grundstück für die mittelfristig vorgesehene Nutzung sichern und gleichzeitig bis zu deren Aufnahme eine sinnvolle Zwischennutzung zulassen wollen. Zudem verursachen nach Ablauf eines kürzeren Nutzungszyklus leerstehende Spezialbauten wie Musicalhallen ebenso städtebauliche Probleme wie Brachflächen im Innenbereich. Die Schaffung von Baurechten für Zwischennutzungen scheitert in der Praxis häufig an den eingeschränkten Möglichkeiten zur Umplanung nach dem Ende der Zwischennutzung. Zwar werden Baurechte nicht für die Ewigkeit vergeben, sondern können - auch nach einem kürzeren Zeitraum - durch die Bauleitplanung verändert oder entzogen werden. Jedoch muss die Gemeinde bei einer Herabzonung des Grundstücks nach dem Ende der Zwischennutzung mit der Entstehung von passivem Bestandsschutz und der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen für Bodenwertminderungen nach dem Planungsschadensrecht der Paragraphen 39 ff BauGB rechnen. Nicht zuletzt in Anbetracht der schlechten Haushaltslage der Gemeinden führen diese Regelungen häufig dazu, dass Baurechte für solche Zwischennutzungen erst gar nicht vergeben werden und diese dann gänzlich unterbleiben. Gerade für solche Fälle würde sich die Vergabe von zeitlich flexiblen Baurechten anbieten, deren Dauer sich der jeweiligen Konstellation anpassen ließe. Der Verfasser greift diese Problematik auf und untersucht im ersten Schritt die Möglichkeiten zur rechtlichen Gestaltung von Zwischennutzungen, die das geltende Baurecht bietet. Dabei überprüft er sowohl die verschiedenen Zulässigkeitstatbestände des Baugesetzbuches als auch die konsensualen Instrumente der Paragraphen 11,12 BauGB daraufhin, ob bzw. in welchem Umfang sie befristete oder bedingte Baurechte zulassen. In einem zweiten Schritt beschäftigt sich der Verfasser mit der Frage, inwieweit der Gesetzgeber befristete und bedingte Baurechte als Instrument zur Flexibilisierung der Bauleitplanung einführen könnte. Ein Schwerpunkt der vorliegenden Untersuchung liegt auf der Klärung der Frage, welche Anforderungen Art.14 GG an die Zulässigkeit eines solchen Baurechts auf Zeit stellt. In diesem Zusammenhang wird insbesondere der Umfang des Schutzes von baulichen Nutzungsrechten und die umstrittene Frage nach der sog. Baufreiheit umfassend behandelt. Der Verfasser untersucht auch den bislang wenig behandelten Aspekt der Eigentumsdogmatik, welche Vorgaben Art.14 GG dem Gesetzgeber im Hinblick auf die bloße Neugestaltung von Eigentumsrechten für die Zukunft macht. ...

KOBEK: Methode zur kombinierten Berechnung von Energiebedarf/Umweltbelastung und Baukosten in fruehen Planungsstadien

Das Projekt "KOBEK: Methode zur kombinierten Berechnung von Energiebedarf/Umweltbelastung und Baukosten in fruehen Planungsstadien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Karlsruhe (TH), Fakultät für Architektur, Institut für Industrielle Bauproduktion durchgeführt. In der oft heftigen beruflichen Diskussion ueber Energieeinsparung, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit in Verbindung mit der neuen Waermeschutzverordnung tauchen u.a. folgende Kritiken auf: - Die vorgesehenen Methoden betreffen nur einen Teil des laufenden Energieverbrauchs, sie beruecksichtigen im besonderen die vergegenstaendlichte Energie nicht. - Die vorgesehenen Methoden erlauben keine Beurteilung der Umweltbelastung - Die vorgesehenen Methoden verteuern das Bauen, verteuern und komplizieren die Planung und beeintraechtigen die schoepferische Freiheit der Architekten. Das vorliegende Projekt beinhaltet die kurzfristige Erarbeitung einer Methode der kombinierten Berechnung von: - Baukosten (Erstinvestition), Unterhalts- und Erneuerungskosten - Energieverbrauch fuer Heizung, Warmwasseraufbereitung und Stromverbrauch - Energieverbrauch fuer die Erstellung, Erneuerung und Entsorgung der Gebaeude - Umweltbelastung, vor allem Luft- und Wasserbelastung sowie Bauschuttaufkommen. Ausgangspunkt der Methode ist die Elementkostenberechnung, wie sie auf Grund von DIN 276 und der Elementgliederung der Architektenkammer Baden-Wuerttemberg durchgefuehrt wird. Die notwendigen grundlegenden Daten sind heute entweder in Kostenkatalogen, in Baustoffdateien oder in Forschungsberichten des Antragstellers vorhanden. Die Rechenalgorithmen koennen aus der Elementkostenberechnung, der Energieinhaltberechnung, der Umweltbuchhaltung und der Waermeschutzverordnung, resp. der CEN-Normen und SIA Normen (fuer Elektrizitaetsverbrauch) entnommen werden. Das nutzungsfaehige Resultat des Forschungsprojektes ist: - eine vollstaendig dokumentierte Methode (Vorgehen, Algorithmen) - die dazugehoerige Datenbanken in Papierform (Katalog) und in elektronischer Form - eine EDV Implementation in Form einer offenen Datei des zur Zeit am weitest verbreiteten Tabellenrechnungsprogrammes. Diese Implementation hat Prototyp-Charakter und dient Testzwecken mit potentiellen Anwendern.

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