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Gründächer 2016

Ahrendt, J. (2007): Historische Gründächer: Ihr Entwicklungsgang bis zur Erfindung des Eisenbetons, Teil I. Promotion an der Fakultät VI der TU Berlin. Internet: depositonce.tu-berlin.de/bitstream/11303/1846/1/Dokument_1.PDF (Zugriff am: 15.03.2017) Ansel, W., Zeidler, J., Esch, Th. (2015): Fernerkundliche Identifizierung von Vegetationsflächen auf Dächern zur Entwicklung des für die Bereiche des Stadtklimas, der Stadtentwässerung und des Artenschutzes aktivierbaren Flächenpotenzials in den Städten. Abschlussbericht des Entwicklungsprojekts des Deutschen Dachgärtner Verbands e.V. (DDV) und des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR), gefördert von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU, Az 30299), Nürtingen / Oberpfaffenhofen. Internet: www.dbu.de/OPAC/ab/DBU-Abschlussbericht-AZ-30299.pdf (Zugriff am: 03.02.2017) BauGB (Baugesetzbuch) Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist. Internet: www.gesetze-im-internet.de/bbaug/ (Zugriff am: 15.03.2017) Betz, C.: (2010): Methodenentwicklung für den Aufbau eines Gründachkatasters von Berlin am Beispiel des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg, Masterarbeit am Fachbereich Landschaftsarchitektur, Geoinformatik, Geodäsie und Bauingenieruwesen der Hochschule Neubrandenburg. Download: digibib.hs-nb.de/file/dbhsnb_derivate_0000000845/Masterarbeit-Belz-2010.pdf (Zugriff am: 04.05.2017) BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist. Internet: www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/ (Zugriff am: 15.03.2017) BWB (Berliner Wasserbetriebe) (o. J.): Tarifrechner. Internet: www.bwb.de/content/language1/html/12266.php (Zugriff am: 15.05.2017) BMUB (Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit)(Hrsg.) 2015: Grünbuch Stadtgrün. Internet: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/ministerien/bmub/verschiedene-themen/2015/gruenbuch-2015-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (Zugriff am: 11.07.2019) Coenradie, B.; Haag, L., Damm, A.; Kleinschmit, B.; Hostert, P. (2007): Hauptstudie „Entwicklung und Umsetzung eines hybriden Verfahrensansatzes zur Versiegelungskartierung in Berlin“. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.). Download: /umweltatlas/_assets/literatur/ab_versiegelung_2007.pdf (Zugriff am: 07.12.2016) Coenradie, B.; Haag, L. (2016a): Erhebung und Aufbereitung von Informationen zum Gründachbestand in Berlin. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Hrsg.). Download: /umweltatlas/_assets/literatur/ab_gruendaecher_2016.pdf (Zugriff am: 31.03.2017) Coenradie, B.; Haag, L. (2016b): Versiegelungskartierung Berlin – Anwendung und Weiterentwicklung des hybriden Auswertungsverfahrens für das Jahr 2016 sowie Kartierung von Veränderungen. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Hrsg.). Download: /umweltatlas/_assets/literatur/ab_versiegelung_2016.pdf (Zugriff am: 31.03.2017) DBU (Deutsche Bundesstiftung Umwelt) (2011): Leitfaden Dachbegrünung für Kommunen-Nutzen, Fördermöglichkeiten, Praxisbeispiele-. Abschlussbericht Oktober 2011. Download: https://cms.dbu.de/media/29071409182171pn.pdf (Zugriff am: 15.05.2023) DDV (Deutscher Dachgärtner Verband e. V.) (2016): Kommunale Gründach-Strategien. Inventarisierung, Potenzialanalyse, Praxisbeispiele. Reichmann, B. (2009): Stadtökologische Modellvorhaben und Gebäudebegrünung. In: Tagungsband – Internationaler Gründach-Kongress 2009 “Dachbegrünung in der modernen Städtearchitektur”, S. 135-144. SenJust (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz) (2016): Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung – NWFreiV). Vom 24. August 2001. Letzte berücksichtigte Änderung: §§ 1 bis 4 geändert durch Verordnung vom 28.04.2016 (GVBl. S. 248). Internet: gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/ys6/page/bsbeprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-NiedSchlWasVBEpELS&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint (Zugriff am: 13.01.2017) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (2007): Ökologische Kriterien für Bauwettbewerbe. SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (2010): Konzepte der Regenwasserbewirtschaftung. Gebäudebegrünung, Gebäudekühlung. Leitfaden für Planung, Bau, Betrieb und Wartung. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) (2016): Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Berlin – AFOK. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/anpassung-an-den-klimawandel/programm-zur-anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels/ (Zugriff am: 04.05.2021) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) (2016a): StEP Klima KONKRET – Klimaanpassung in der wachsenden Stadt Download: www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/stadtentwicklungsplanung/download/klima/step_klima_konkret.pdf (Zugriff am: 04.05.2021) SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (o. J.): Liegenschaftskataster, Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Internet: www.berlin.de/sen/sbw/stadtdaten/geoportal/liegenschaftskataster/alkis/ (Zugriff am: 23.03.2023) SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (2017a): Ökologisches Bauen – Modellvorhaben, Projekte. KURAS „Konzepte für urbane Regenwasserbewirtschaftung und Abwassersysteme“. SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (2017b): Nachhaltiges Bauen. Ökologisches Bauen / Ökologische Gebäudekonzepte. Internet: www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/oekologisches_bauen/index.shtml (Zugriff am: 04.05.2017) SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (2017c): Ökologisches Bauen – Ökologische Gesamtkonzepte / Ökologische Bausteine. Baustein Grün. Internet: www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/oekologisches_bauen/de/bausteine/gruen.shtml (Zugriff am: 04.05.2017) SenUVK (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) (o. J.): Grüne Innenstadt – BFF – Biotopflächenfaktor. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/landschaftsplanung/bff-biotopflaechenfaktor/ (Zugriff am: 13.01.2017) Karten SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2014: Digitaler Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2014, Karte 06.10 Gebäude- und Vegetationshöhen, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/gebaeude-und-vegetationshoehen/2012/karten/artikel.968506.php SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2016b: Digitaler Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe 2016, Karte 06.08 Stadtstruktur – differenziert, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/stadtstruktur/2015/karten/artikel.1008639.php SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2016c: Geoportal Berlin / Digitale farbige Orthophotos 2016 (DOP20RGB). SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2016d: Geoportal Berlin / Gebäudegeschosse.

Flächennutzungsplan Hamburg

Im Flächennutzungsplan wird die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt Hamburg dargestellt (Baugesetzbuch § 5). Er ist verbindlich für Behörden und Träger öffentlicher Belange, begründet aber noch keine Bauansprüche. Als vorbereitender Bauleitplan mit dem Maßstab 1:20.000 stellt er die Planung in Grundzügen dar. Er lässt damit Spielraum für die aus ihm zu entwickelnden Bebauungspläne. Eine Vielzahl von Planungen und sonstige Nutzungsregelungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften sind Bestandteile des Flächennutzungsplans, der Übersichtlichkeit halber werden sie in einem gesonderten Beiblatt "Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke" zusammengefasst. Neue planerische Ziele der Stadt Hamburg wie z.B. die "HafenCity" sowie auch kleinräumige Änderungen machen ständige Aktualisierungen des Flächennutzungsplans erforderlich. Ergänzend zum Flächennutzungsplan ist das Landschaftsprogramm ein ökologischer und freiraumplanerischer Beitrag für die Stadtentwicklungsplanung, mit Betonung der landschaftlichen Qualitäten. Flächennutzungsplan Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom Oktober 1997 einschließlich der 1. - 189. Änderung und der 1. – 16. Berichtigung – Stand März 2025, einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs Bau-/Freiflächen September 2014 und aktualisierter nachrichtlicher Übernahmen – Stand September 2022. Hinweise: Soweit Änderungsübersichten in den Portalen bereitgestellt werden, zeigen diese den Planungsstand - siehe unten "Untergeordnete Objekte - Änderungsübersicht". Geo-Information-Systeme (GIS) - Daten, Internet, Intranet: Der Flächennutzungsplan Hamburg liegt vor: - In verschiedenen Internet- und Intranetportalen, für die Öffentlichkeit: http://www.hamburg.de/bebauungsplaene-online (inkl. Landschaftsprogramm Hamburg, Bebauungspläne); siehe auch hier unter "Verweise". - In bearbeitbaren und nicht bearbeitbaren Datenformaten für einen beschränkten Nutzerkreis. Zur maschinellen Weiterverarbeitung werden die Daten öffentlich als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst öffentlich bereitgestellt.

Bebauungsplan Langenhorn 51 2. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Langenhorn 51 vom 25. Juni 1976 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 166), zuletzt geändert am 4. November 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 494, 495, 504), wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Zweiten Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Langenhorn 51" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2. In § 2 werden folgende Nummern 5 bis 10 angefügt: "5. Die mit "D" bezeichnete Fläche wird als Gewerbegebiet festgesetzt. 6. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, elektronischen Bauteilen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466,479). 7. Auf der mit "D" bezeichneten Fläche können Läden ausnahmsweise zugelassen werden. 8. Auf den mit "A" und "B" bezeichneten Flächen sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. 9. Auf der mit "B" bezeichneten Fläche wird die Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß mit III festgesetzt. 10. Für die Erschließung der mit "D" bezeichneten Fläche sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt."

WFS Städtebauliche Erhaltungsverordnungen Hamburg

Der WebFeatureService (WFS) stellt Städtebauliche Erhaltungsverordnungen nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB zum Download bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Gestaltungsverordnungen Hamburg

Dieser WebMapService (WMS) stellt Gestaltungsverordnungen nach §81 Abs. 1 Nr. 2 HBauO dar. Die Daten sind Teil des Digitale Informationssystems Planrecht (DIP). Die festgestellten Gestaltungsverordnungen werden im aktuellen Datenbestand berücksichtigt. Eine kontinuierliche Fortführung des Datenbestandes erfolgt vierteljährlich. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Flächennutzungsplan Stadt Bremen

Flächennutzungsplan der Stadtgemeinde Bremen: Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) ist der Flächennutzungsplan der vorbereitende und damit der übergeordnete Bauleitplan einer Gemeinde. Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Flächennutzungsplan stellt die gegenwärtige und die geplante Bodennutzung, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans bilden die Grundlage für die detaillierten Festsetzungen der Nutzung der Grundstücke, da die für Teilgebiete der Gemeinde aufzustellenden Bebauungspläne (verbindlichen Bauleitplanung) aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Flächennutzungsplan ist nur für die Gemeinde und die öffentliche Planungsträger verbindlich. Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden: https://www.bauleitplan.bremen.de

Bebauungspläne Stadt Walsrode

Die Stadt Walsrode ist eine von 8 Gemeinden und 3 Samtgemeinden im Landkreis Heidekreis, die Bebauungspläne führt. Beim Bebauungsplan handelt es sich um das Instrument, bei dem der Bürger von der Stadtplanung am unmittelbarsten berührt wird.Als wichtigstes Element unterliegt er strengen gesetzlichen Normen des Baugesetzbuches (BauGB), die sowohl Inhalte als auch Verfahren regeln. Der Bebauungsplan setzt die Art und das Maß der Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Art der Bebauung für räumlich eng begrenzte Bereiche verbindlich fest. Er trifft Aussagen über Nutzungsart, welche Geschossigkeit, welche Bebauungsdichte und welches Überbauungsmaß bei einzelnen Grundstücken möglich ist. Darüber hinaus kann durch Baulinien und Baugrenzen die Bebauungsform festgelegt werden. Der Bebauungsplan wird als Satzung vom Stadtrat beschlossen, die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Der Bebauungsplan ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren. Aufgrund seiner Rechtsverbindlichkeit ist das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen strikt geregelt. Das Verfahren setzt sich in der Regel aus drei wesentlichen Elementen zusammen: - frühzeitige Bürgerbeteiligung - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Öffentliche Auslegung Durch dieses Verfahren wird gewährleistet, dass sowohl die Interessen des einzelnen Bürgers als auch die Belange der Gesamtheit der Bevölkerung in diesem rechtsverbindlichen Instrument Berücksichtigung finden.

Baugesetzbuch (BauGB)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht Erster Teil Bauleitplanung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften §   1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung §   1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz §   2 Aufstellung der Bauleitpläne §   2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht §   3 Beteiligung der Öffentlichkeit §   4 Beteiligung der Behörden §   4a Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung §   4b Einschaltung eines Dritten §   4c Überwachung Zweiter Abschnitt Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan) §   5 Inhalt des Flächennutzungsplans §   6 Genehmigung des Flächennutzungsplans §   6a Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet §   7 Anpassung an den Flächennutzungsplan Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) §   8 Zweck des Bebauungsplans §   9 Inhalt des Bebauungsplans §   9a Verordnungsermächtigung §  10 Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans §  10a Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren §  11 Städtebaulicher Vertrag §  12 Vorhaben- und Erschließungsplan §  13 Vereinfachtes Verfahren §  13a Bebauungspläne der Innenentwicklung Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung Erster Abschnitt Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen §  14 Veränderungssperre §  15 Zurückstellung von Baugesuchen §  16 Beschluss über die Veränderungssperre §  17 Geltungsdauer der Veränderungssperre §  18 Entschädigung bei Veränderungssperre Zweiter Abschnitt Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen §  19 Teilung von Grundstücken §  20 (weggefallen) §  21 (weggefallen) §  22 Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen §  23 (weggefallen) Dritter Abschnitt Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde §  24 Allgemeines Vorkaufsrecht §  25 Besonderes Vorkaufsrecht §  26 Ausschluss des Vorkaufsrechts §  27 Abwendung des Vorkaufsrechts §  27a Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter §  28 Verfahren und Entschädigung Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung Erster Abschnitt Zulässigkeit von Vorhaben §  29 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften §  30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans §  31 Ausnahmen und Befreiungen §  32 Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen §  33 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung §  34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile §  35 Bauen im Außenbereich §  36 Einvernehmen der Gemeinde und Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde §  36a Zustimmung der Gemeinde §  37 Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder §  37a Außenbereichsvorhaben zur Herstellung oder Lagerung von Produkten zur Landesverteidigung §  38 Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen Zweiter Abschnitt Entschädigung §  39 Vertrauensschaden §  40 Entschädigung in Geld oder durch Übernahme §  41 Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen §  42 Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung §  43 Entschädigung und Verfahren §  44 Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche Vierter Teil Bodenordnung Erster Abschnitt Umlegung §  45 Zweck und Anwendungsbereich §  46 Zuständigkeit und Voraussetzungen §  47 Umlegungsbeschluss §  48 Beteiligte §  49 Rechtsnachfolge §  50 Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses §  51 Verfügungs- und Veränderungssperre §  52 Umlegungsgebiet §  53 Bestandskarte und Bestandsverzeichnis §  54 Benachrichtigungen und Umlegungsvermerk §  55 Umlegungsmasse und Verteilungsmasse §  56 Verteilungsmaßstab §  57 Verteilung nach Werten §  58 Verteilung nach Flächen §  59 Zuteilung und Abfindung §  60 Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen §  61 Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten §  62 Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhältnisse §  63 Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung §  64 Geldleistungen §  65 Hinterlegung und Verteilungsverfahren §  66 Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans §  67 Umlegungskarte §  68 Umlegungsverzeichnis §  69 Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme §  70 Zustellung des Umlegungsplans §  71 Inkrafttreten des Umlegungsplans §  72 Wirkungen der Bekanntmachung §  73 Änderung des Umlegungsplans §  74 Berichtigung der öffentlichen Bücher §  75 Einsichtnahme in den Umlegungsplan §  76 Vorwegnahme der Entscheidung §  77 Vorzeitige Besitzeinweisung §  78 Verfahrens- und Sachkosten §  79 Abgaben- und Auslagenbefreiung Zweiter Abschnitt Vereinfachte Umlegung §  80 Zweck, Anwendungsbereich, Zuständigkeiten §  81 Geldleistungen §  82 Beschluss über die vereinfachte Umlegung §  83 Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung §  84 Berichtigung der öffentlichen Bücher Fünfter Teil Enteignung Erster Abschnitt Zulässigkeit der Enteignung §  85 Enteignungszweck §  86 Gegenstand der Enteignung §  87 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung §  88 Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen §  89 Veräußerungspflicht §  90 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land §  91 Ersatz für entzogene Rechte §  92 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung Zweiter Abschnitt Entschädigung §  93 Entschädigungsgrundsätze §  94 Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter §  95 Entschädigung für den Rechtsverlust §  96 Entschädigung für andere Vermögensnachteile §  97 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten §  98 Schuldübergang §  99 Entschädigung in Geld § 100 Entschädigung in Land § 101 Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 102 Rückenteignung § 103 Entschädigung für die Rückenteignung Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren § 104 Enteignungsbehörde § 105 Enteignungsantrag § 106 Beteiligte § 107 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung § 108 Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk § 109 Genehmigungspflicht § 110 Einigung § 111 Teileinigung § 112 Entscheidung der Enteignungsbehörde § 113 Enteignungsbeschluss § 114 Lauf der Verwendungsfrist § 115 Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 116 Vorzeitige Besitzeinweisung § 117 Ausführung des Enteignungsbeschlusses § 118 Hinterlegung § 119 Verteilungsverfahren § 120 Aufhebung des Enteignungsbeschlusses § 121 Kosten § 122 Vollstreckbarer Titel Sechster Teil Erschließung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 123 Erschließungslast § 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot § 125 Bindung an den Bebauungsplan § 126 Pflichten des Eigentümers Zweiter Abschnitt Erschließungsbeitrag § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags § 128 Umfang des Erschließungsaufwands § 129 Beitragsfähiger Erschließungsaufwand § 130 Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands § 131 Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands § 132 Regelung durch Satzung § 133 Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht § 134 Beitragspflichtiger § 135 Fälligkeit und Zahlung des Beitrags Siebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz § 135a Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung § 135b Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung § 135c Satzungsrecht Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 136 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen § 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen § 138 Auskunftspflicht § 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung § 140 Vorbereitung § 141 Vorbereitende Untersuchungen § 142 Sanierungssatzung § 143 Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge § 145 Genehmigung § 146 Durchführung § 147 Ordnungsmaßnahmen § 148 Baumaßnahmen § 149 Kosten- und Finanzierungsübersicht § 150 Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen § 151 Abgaben- und Auslagenbefreiung Dritter Abschnitt Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften § 152 Anwendungsbereich § 153 Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung § 154 Ausgleichsbetrag des Eigentümers § 155 Anrechung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen § 156 Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung § 156a Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme Vierter Abschnitt Sanierungsträger und andere Beauftragte § 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde § 158 Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger § 159 Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger § 160 Treuhandvermögen § 161 Sicherung des Treuhandvermögens Fünfter Abschnitt Abschluss der Sanierung § 162 Aufhebung der Sanierungssatzung § 163 Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke § 164 Anspruch auf Rückübertragung Sechster Abschnitt Städtebauförderung § 164a Einsatz von Städtebauförderungsmitteln § 164b Verwaltungsvereinbarung Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 165 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 166 Zuständigkeit und Aufgaben § 167 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger § 168 Übernahmeverlangen § 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich § 170 Sonderregelung für Anpassungsgebiete § 171 Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme Dritter Teil Stadtumbau § 171a Stadtumbaumaßnahmen § 171b Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept § 171c Stadtumbauvertrag § 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen Vierter Teil Soziale Stadt § 171e Maßnahmen der Sozialen Stadt Fünfter Teil Private Initiativen § 171f Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht Sechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote Erster Abschnitt Erhaltungssatzung § 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) § 173 Genehmigung, Übernahmeanspruch § 174 Ausnahmen Zweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote § 175 Allgemeines § 176 Baugebot § 176a Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot § 178 Pflanzgebot § 179 Rückbau- und Entsiegelungsgebot Siebter Teil Sozialplan und Härteausgleich § 180 Sozialplan § 181 Härteausgleich Achter Teil Miet- und Pachtverhältnisse § 182 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 183 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke § 184 Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse § 185 Entschädigung bei Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 186 Verlängerung von Miet- oder Pachtverhältnissen Neunter Teil Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 187 Abstimmung von Maßnahmen; Bauleitplanung und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 188 Bauleitplanung und Flurbereinigung § 189 Ersatzlandbeschaffung § 190 Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme § 191 Vorschriften über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften Erster Teil Wertermittlung § 192 Gutachterausschuss § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses § 194 Verkehrswert § 195 Kaufpreissammlung § 196 Bodenrichtwerte § 197 Befugnisse des Gutachterausschusses § 198 Oberer Gutachterausschuss § 199 Ermächtigungen Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 200 Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster § 200a Ersatzmaßnahmen § 201 Begriff der Landwirtschaft § 201a Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt § 202 Schutz des Mutterbodens Zweiter Abschnitt Zuständigkeiten § 203 Abweichende Zuständigkeitsregelung § 204 Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Bauleitplanung bei Bildung von Planungsverbänden und bei Gebiets- oder Bestandsänderung § 205 Planungsverbände § 206 Örtliche und sachliche Zuständigkeit Dritter Abschnitt Verwaltungsverfahren § 207 Von Amts wegen bestellter Vertreter § 208 Anordnungen zur Erforschung des Sachverhalts § 209 Vorarbeiten auf Grundstücken § 210 Wiedereinsetzung § 211 Belehrung über Rechtsbehelfe § 212 Vorverfahren § 212a Entfall der aufschiebenden Wirkung § 213 Ordnungswidrigkeiten Vierter Abschnitt Planerhaltung § 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren § 215 Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften § 215a Beendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung § 216 Aufgaben im Genehmigungsverfahren § 216a Unwirksamkeit von Bebauungsplänen mit Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm Dritter Teil Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen § 217 Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 218 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 219 Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte § 220 Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen § 221 Allgemeine Verfahrensvorschriften § 222 Beteiligte § 223 Anfechtung von Ermessensentscheidungen § 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 225 Vorzeitige Ausführungsanordnung § 226 Urteil § 227 Säumnis eines Beteiligten § 228 Kosten des Verfahrens § 229 Berufung, Beschwerde § 230 Revision § 231 Einigung § 232 Weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für Baulandsachen Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften Erster Teil Überleitungsvorschriften § 233 Allgemeine Überleitungsvorschriften § 234 Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht § 235 Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen § 236 Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen § 237 (weggefallen) § 238 Überleitungsvorschrift für Entschädigungen § 239 Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung § 240 (weggefallen) § 241 (weggefallen) § 242 Überleitungsvorschriften für die Erschließung § 243 Überleitungsvorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz § 244 Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau § 245 Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen § 245a Überleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts § 245b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich § 245c Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt § 245d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland § 245e Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land § 245f Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften sowie aus Anlass der Einführung des § 249c; Evaluierung Zweiter Teil Schlussvorschriften § 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte § 246a Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete § 246b Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie § 246c Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung § 246d Sonderregelungen für Biogasanlagen § 246e Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau § 247 Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland § 248 Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie § 249 Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land § 249a Sonderregelung für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien § 249b Verordnungsermächtigungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Abbaubereichen des Braunkohletagebaus § 249c Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land § 250 Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Anlage 1 (zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c) Anlage 2 (zu § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2) Anlage 3 (zu § 249c Absatz 3 Satz 3)

Magistralen Masterplan - Gesamtplan

Der Gesamtplan Mit dem Masterplan Magistralen 2040+ schafft die FHH ein gemeinsames Zielbild, das als Orientierungsrahmen für alle zukünftigen Planungen und Projekte an den Magistralen dient. Der Masterplan widmet sich zwölf Magistralen, die zusammengenommen ein wichtiges verkehrliches und auch siedlungsstrukturelles Rückgrat der gesamten Stadt bilden. Zu diesen zwölf Straßenzügen, die stellvertretend für die weiteren Ein- und Ausfallstraßen der Stadt stehen, zählen acht nördlich der Elbe verlaufende Magistralen (M1–M8), zwei Magistralen südlich der Elbe in Harburg (M9 und M10) sowie der sogenannte Ring 2 (M11), der sich um die Innere Stadt legt, und die Verbindungsachse über die Elbinseln (M12). Die Ziele des Masterplans Magistralen 2040+ lauten: • Magistralen sind lebendige und vielfältige Räume. • Magistralen sind Schwerpunkträume der Innenentwicklung. • Magistralen sind zukunftsfähige Mobilitätsräume. • Magistralen sind klimaangepasste Räume. Die Ziele werden in einem Gesamtplan gebündelt und verortet. Der Gesamtplan dient als prägnantes Bild der Magistralenentwicklung. Er stellt die wichtigsten Themen und Handlungsbedarfe für die unterschiedlichen Stadtbereiche auf einen Blick dar und zeigt auf, wo die räumlichen Schwerpunkte in der Anwendung einzelner Ziele liegen: • Wo ein gewisses Maß an Lebendigkeit und Funktionsvielfalt vorhanden ist, insbesondere in den Zentren und den Bereichen der Inneren Stadt, werden diese Qualitäten weiter gestärkt – mit besonderem Augenmerk auf attraktive öffentliche Räume. • In der durch das Schnellbahnnetz gut erschlossenen Urbanisierungszone und in der angrenzenden Äußeren Stadt werden die Magistralen zu Schwerpunkten der Innenentwicklung für zusätzliches Wohnen und Gewerbe sowie die Entwicklung gemischter Quartiere. Dem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün mit dem Ziel, das Grüne Netz zu erhalten und weiterzuentwickeln, wird dabei Rechnung getragen. • Auch in der Äußeren Stadt bieten sich an den Magistralen in gut erreichbaren Lagen Möglichkeitsräume einer behutsamen Innenentwicklung. Hier werden die Magistralen zu Vorreitern einer höheren Dichte und Sinnbild für urbanes Wohnen und Arbeiten im Übergang zwischen Stadt und Verflechtungsraum, ohne Hamburgs Charakter als grüne Metropole zu verlieren. • Dort, wo Rahmenbedingungen es ermöglichen, wird angestrebt, die Magistralen zugunsten des Umweltverbundes umzugestalten. Ein strategisches Handeln mit dem Ziel der Klimaanpassung ist, in unterschiedlichem Maße und als Reaktion auf unterschiedliche Auswirkungen des Klimawandels, an vielen Abschnitten der Magistralen erforderlich. Insbesondere dort, wo ein Umbau im Straßenraum erfolgt, werden die Chancen für eine klimagerechte Gestaltung der Magistralen genutzt. Eine differenzierte Darstellung von Handlungsstrategien und -räumen, die sich aus den vier übergeordneten Zielen des Masterplans Magistralen ergeben, erfolgt in vier Strategiekarten: Lebendigkeit und Vielfalt der Magistralen stärken, Magistralen als Schwerpunkträume der Innenentwicklung qualifizieren, Klimaangepasste und gesund Magistralenräume schaffen, Mobilitätsräume zukunftsfähig gestalten . Weitere Inhalte des Masterplans Magistralen 2040+ sind: • Für jede einzelne der zwölf Magistralen werden wichtige Planungsinhalte analog zu den Zielen in einem Magistralen-Profil übersichtlich dargestellt und konkretisiert. Die Profile stellen thematische und räumliche Schwerpunkte im linearen Zusammenhang der Magistrale dar. • Neben den räumlich-strategischen Aussagen der Strategiekarten und Magistralen-Profile (Wo gibt es Entwicklungspotenzial für verschiedene Funktionen?) beinhaltet der Masterplan qualitativ-gestalterische Zielbilder (Wie sollen die Magistralenräume in verschiedenen räumlichen Situationen zukünftig aussehen?). Anhand von Gestaltungsprinzipien wurden für neun Raumtypen - d.h. für unterschiedliche, wiederkehrende Situationen an den Magistralen - idealtypische gestalterische Zielbilder erarbeitet als Leitfaden für die weitere planerische Arbeit in den Magistralenräumen. • Um die Umsetzung des Masterplans an konkreten Orten einzuleiten, werden Modellräume benannt, für die gemeinsam mit den Bezirksämtern und Fachbehörden an Ideen für die Umsetzung der Magistralenziele weitergearbeitet wird. • Eine Übersicht planerischer Instrumente zeigt Möglichkeiten auf, wie die planerischen Ziele des Masterplans Magistralen in die Umsetzung gebracht werden können. Mit der Erstellung des Masterplans Magistralen wird der Grundstein für die integrierte Entwicklung der Magistralen in Hamburg gelegt. Die genannten Bausteine des Masterplans bilden die Grundlage für vertiefende Konzepte und Projekte, die sich zu einem stimmigen Gesamtbild zusammenfügen sollen. Bereits vorliegende strategische Konzepte und räumlichen Planungen der Behörden und Bezirksämter wurden bei der Erarbeitung des Masterplans Magistralen berücksichtigt. Die Inhalte des Masterplans Magistralen werden nach der Beschlussfassung durch die Behörden und Realisierungsträger, Bezirksämter und operativen Dienststellen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit in Planung und Umsetzung aufgegriffen und konkretisiert. Dies geschieht insbesondere in weiteren Fachplanungen, informellen bezirklichen Planungen wie auch in der verbindlichen Bauleitplanung, in die der Masterplan Magistralen als Abwägungsbelang einzubeziehen ist. Die Aufstellung von Bebauungsplänen liegt bei den Bezirken. Für die Bezirksämter ist der Masterplan Magistralen als strategischer Rahmen für die verschiedenen Projekte und Maßnahmen zu Grunde zu legen (städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB)) und gemäß den lokalen Möglichkeiten und Notwendigkeiten räumlich und inhaltlich zu konkretisieren.   Der Masterplan Magistralen 2040+ umfasst vier thematische Strategiekarten, die die Ziele der Magistralenentwicklung räumlich umsetzen und den Gesamtplan konkretisieren. Jede der vier Strategiekarten bildet das Magistralennetz auf gesamtstädtischer Ebene ab. Die Karten widmen sich dabei jeweils einem thematischen Schwerpunkt und wurden gemeinsam mit den zuständigen Hamburger Fachbehörden, den Bezirksämtern und wesentlichen Stakeholdern erarbeitet: 1. Lebendigkeit und Vielfalt der Magistralen stärken 2. Magistralen als Schwerpunkträume der Innenentwicklung qualifizieren 3. Mobilitätsräume zukunftsfähig gestalten 4. Klimaangepasste Magistralenräume schaffen Die Karten basieren auf einer Auswertung von vorliegenden Analysen und Konzepten der Freien und Hansestadt Hamburg (Stand: Mai 2023) sowie eigenen Erhebungen. Die formulierten Handlungsstrategien geben konkretere Entwicklungsrichtungen vor und zeigen auf, wo an den Magistralen Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Ziele der Magistralenentwicklung zu erreichen. Für alle künftigen Entwicklungen und Projekte an Magistralen bieten sie einen Überblick der zu berücksichtigenden Belange. Wenn die vier Strategiekarten übereinandergelegt werden, kommt es zu einer Überlagerung von Zielen, die Synergien aufzeigen, aber auch in Konkurrenz zueinander stehen können. Hier gilt es, in jedem Magistralenraum, der entwickelt wird, die verschiedenen Belange und möglichen Zielkonflikte frühzeitig zu erkennen und gegeneinander abzuwägen, wie die Magistralen als vielfältige und qualitätsvolle Lebens-, Arbeits- und Bewegungsräume gestaltet werden können.

Bebauungspläne Hamburg

Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus der Planzeichnung, dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen sowie einer Begründung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Die Begründungen sind dort ebenfalls als PDF-Dateien verfügbar. Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen erteilt das jeweilige zuständige Bezirksamt.

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