Das Projekt "Fachtagung 'Aktive Baulandpolitik für Stadt und Umland - vom kommunalen zum regionalen Bodenmanagement', 29./30.10.2001, Berlin" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung durchgeführt. Regionale Kooperationen bei der Bereitstellung von Baugrundstücken zeichnen eine vorsorgende kommunale Baulandpolitik aus. Ausgehend von der Lage auf den Grundstücksmärkten wurden Instrumente für eine nach Innen gerichtete Flächenbereitstellung modellhaft präsentiert. Die Lage auf den Bauland- und Immobilienmärkten in Deutschland ist in mehrfacher Hinsicht sehr unübersichtlich: Sie stellt sich in prosperierenden Regionen anders dar als in wirtschaftlich stagnierenden Gebieten, im Umland anders als in den Kernstädten und in 'starken' Stadtteilen anders als in 'schwachen'. Einigkeit besteht unter allen Beobachtern darin, dass der entscheidende Akteur auf den Baulandmärkten die Gemeinden sind, da ihnen aufgrund ihrer Planungshoheit das Monopol der Baulandschaffung zukommt. Aber auch hier sind die Erwartungen an die Gemeinden unterschiedlich: Der von der Bundesregierung eingerichtete Rat für Nachhaltigkeit fordert eine deutliche Einschränkung der Baulandausweisung, weil er hier eines der gravierendsten Umweltprobleme in Deutschland sieht. Von Seiten der Wirtschaft wird dagegen eine verstärkte Ausweisung von Bauland gefordert, um die Bodenpreise zu senken. Unstreitig dagegen ist, dass die Siedlungs- und Verkehrsfläche im Bundesgebiet sich in der Vergangenheit und auf absehbare Zeit um durchschnittlich fast 120 Hektar pro Tag erweitert hat und erweitern wird. Dieses Wachstum findet vor allem an den Rändern, nicht in den Kernen, der Agglomerationsräume statt. Angesichts dieser Unübersichtlichkeit der Bauland- und Immobilienmärkte wurde eine Fachtagung unter dem Titel 'Aktive Baulandpolitik für Stadt und Umland - vom kommunalen zum regionalen Bodenmanagement' durchgeführt. Dabei sollte nach einer Bestandsaufnahme das Augenmerk vornehmlich darauf gelenkt werden, welche Möglichkeiten der vorsorgenden Baulandpolitik den Gemeinden, insbesondere in Abstimmung zwischen Kernstadt und Umlandgemeinden, zur Verfügung stehen. Vor allem ging es auch um die Frage, ob und wie es Familien ermöglicht werden kann, statt ins Umland zu ziehen und die Suburbanisierung voranzutreiben auch in innerstädtischen Gebieten kostengünstig und bedarfsgerecht zu bauen. Berichte über erfolgreiche Modelle aus der Praxis standen daher im Mittelpunkt der Tagung. Die Tagung hat deutlich gemacht, dass Baulandpolitik von Region zu Region unterschiedlich zu sehen und zu werten ist und sein wird. Die notwendigen planerischen Instrumente zur Steuerung des Baulands sind vorhanden, müssen aber auf regionaler Ebene abgestimmt und konsequent eingesetzt werden, wenn sie Wirkung erzielen sollen. Offen bleibt die Frage, ob die Freiwilligkeit der Kooperation in jedem Fall erhalten bleiben kann. Zum Teil lassen sich Interessengegensätze auf diese Weise nicht überwinden.
Das Projekt "Trends und Tendenzen der Siedlungsentwicklung und deren Auswirkungen auf das Erreichen der flächenpolitischen Ziele des Bundes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ILS Research gGmbH durchgeführt. Auf der Basis von Analysen in Modellregionen untersucht das Projekt, inwieweit aktuelle Tendenzen der Siedlungsentwicklung dem Primat der Innenentwicklung entgegenstehen und die Erreichbarkeit der flächenpolitischen Ziele des Bundes gefährden. Die Kauf- und Pachtpreise für Grundstücke sind z. B. wesentliche Elemente bei der Realisierung kompakter und flächensparender Siedlungsstrukturen in den Städten. Die Dynamik der Bodenmärkte mit immer höheren Preisen insbesondere in Innenstadtlagen lassen - um bezahlbaren Wohnraum schaffen zu können - bereits deutliche Ausweichtendenzen hin zu dispersen Siedlungsstrukturen im günstigeren Außenbereich erkennen. In dem Vorhaben werden ökonomische und kommunalpolitische Wechselwirkungen dazu analysiert und es soll aufgezeigt werden, wie dem begegnet werden kann. Weiter untersucht das Vorhaben Nachfrage und Bedarf für Einfamilienhäuser in Regionen mit nicht angespannten Wohnungsmärkten. Auch in Schrumpfungsregionen ist Nachfrage nach Bauland für Einfamilienhäuser auf der 'Grünen Wiese' vorhanden. Die Kommunen reagieren in der Regel mit der Ausweisung von neuem Bauland. Die Folge sind innerörtliche Wohnungsleerstände bei gleichzeitigem Flächenneuverbrauch. Das Vorhaben soll diesen offensichtlichen Konflikt im Dialog mit den relevanten Akteuren genauer untersuchen und Handlungsvorschläge für die kommunale Flächen- und Wohnungspolitik erarbeiten. Des weiteren untersucht das Vorhaben Möglichkeiten und Grenzen bei der Realisierung von interkommunalen Kooperationen. Es erstellt dazu eine Bestandsaufnahme gescheiterter und durchgeführter interkommunaler Planungen für Wohn- und Gewerbegebiete und legt den Fokus liegt auf kommunale Kooperationen, die außerhalb geförderter Modellprojekte initiiert wurden. Die vom Vorhaben ermittelten Erfolgsfaktoren bzw. Gründe für das Scheitern der interkommunalen Planung sollen in eine Handlungshilfe für Kommunen einfließen.
Das Projekt "30 ha Ziel realisiert Konsequenzen des Szenarios Flächenverbrauchsreduktion auf 30 ha im Jahr 2020 für die Siedlungsentwicklung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GWS Gesellschaft für wirtschaftliche Strukturforschung mbH durchgeführt. Die Formulierung des 30-ha-Ziels in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2002 hat eine verstärkte wissenschaftliche und politische Auseinandersetzung zu Fragen eines nachhaltigen Umgangs mit Flächen initiiert. Im Rahmen des Forschungsprojekts wurden Szenarien zur Flächeninanspruchnahme 2020 entwickelt, um zu ermitteln, welche raum- und siedlungspolitischen Konsequenzen sich aus der Realisierung des 30-ha-Ziels im Jahr 2020 ergeben könnten. Ausgangslage: Das 30-ha-Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie sieht vor, die tägliche Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke von 129 ha im Jahr 2000 auf 30 ha im Jahr 2020 zu reduzieren. Im politischen Raum löst diese Strategie sehr unterschiedliche Reaktionen aus. Befragungen zeigen außerdem, dass nur eine Minderheit von Experten die Erreichung des Ziels für realistisch erachtet. Während es auf umweltpolitischer Seite gleichwohl breite Zustimmung gibt, mangelt es andererseits nicht an kritischen Stimmen: Im Fall einer tatsächlichen Verknappung von Bauland warnen Kritiker vor Boden- und Mietpreissteigerungen sowie vor negativen wachstums- und beschäftigungspolitischen Implikationen. Das 30-ha-Ziel bedinge eine breite Verknappung von Bauland; neben der lokal empfundenen Knappheit und den räumlich unterschiedlich ausgeprägten Verzichtskosten. Befürchtet werden auch eine übermäßige Einschränkung der kommunalen Entwicklungsspielräume und eine strukturpolitische Benachteiligung des ländlichen Raumes. Aktuelle Beobachtungen belegen, dass die Bautätigkeit schon jetzt auf historisch niedrigem Niveau liegt und die Flächenneuinanspruchnahme durch Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) bereits stark rückläufig ist. Im alten Bundesgebiet wurde 2008 mit 'nur' 61 ha täglich die niedrigste Neuinanspruchnahme seit fünfzig Jahren verzeichnet. Folgende Fragen standen im Zentrum des Forschungsprojektes: - Welche räumlichen Veränderungen in Folge des 30-ha Ziels werden in der aktuellen wissenschaftlichen Literatur diskutiert? - Welche Anpassungserfordernisse ergeben sich in den Regionen Deutschlands auf Grundlage verschiedener Konkretisierungen des 30 ha Ziels im Hinblick auf die zeitliche und räumliche Verteilung des Flächenausweisungsvolumens? - Wie hoch ist die zu erwartende Flächeninanspruchnahme im Jahr 2020 unter Status quo-Bedingungen? (Szenario Status quo) - Unter welchen Umständen oder Bedingungen kann das 30-ha-Ziel erreicht werden, und welche Konsequenzen hätten insbesondere Preisveränderungen (Szenario Zielerreichung)? - Welchen Einfluss nimmt die Baulandverfügbarkeit auf Preise, Bautätigkeit und Siedlungsdichte? - Welche raumordnungs- und siedlungspolitischen Konsequenzen sowie Handlungsempfehlungen lassen sich ableiten? Zielsetzung: Ziel des Forschungsprojekts war es, die möglichen Auswirkungen bei Realisierung des 30-ha-Ziels systematisch zu untersuchen.
Das Projekt "Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten von Zwischennutzungen - Ein Beitrag zum 'Baurecht auf Zeit'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. In jüngerer Zeit wird durch Politik und Verwaltung der Wunsch nach zeitlich flexiblen Baurechten geäußert. Das gesteigerte Interesse entspringt der vermehrten Beobachtung von Konstellationen, deren planerische Steuerung Probleme bereitet, weil die Nutzungen - von vornherein angestrebt oder nicht - nur eine sehr beschränkte Lebensdauer aufweisen. Dies trifft etwa für Gartenschauen, die EXPO in Hannover oder den Abbau von Bodenschätzen zu. Gleiches gilt, wenn Gemeinden ein Grundstück für die mittelfristig vorgesehene Nutzung sichern und gleichzeitig bis zu deren Aufnahme eine sinnvolle Zwischennutzung zulassen wollen. Zudem verursachen nach Ablauf eines kürzeren Nutzungszyklus leerstehende Spezialbauten wie Musicalhallen ebenso städtebauliche Probleme wie Brachflächen im Innenbereich. Die Schaffung von Baurechten für Zwischennutzungen scheitert in der Praxis häufig an den eingeschränkten Möglichkeiten zur Umplanung nach dem Ende der Zwischennutzung. Zwar werden Baurechte nicht für die Ewigkeit vergeben, sondern können - auch nach einem kürzeren Zeitraum - durch die Bauleitplanung verändert oder entzogen werden. Jedoch muss die Gemeinde bei einer Herabzonung des Grundstücks nach dem Ende der Zwischennutzung mit der Entstehung von passivem Bestandsschutz und der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen für Bodenwertminderungen nach dem Planungsschadensrecht der Paragraphen 39 ff BauGB rechnen. Nicht zuletzt in Anbetracht der schlechten Haushaltslage der Gemeinden führen diese Regelungen häufig dazu, dass Baurechte für solche Zwischennutzungen erst gar nicht vergeben werden und diese dann gänzlich unterbleiben. Gerade für solche Fälle würde sich die Vergabe von zeitlich flexiblen Baurechten anbieten, deren Dauer sich der jeweiligen Konstellation anpassen ließe. Der Verfasser greift diese Problematik auf und untersucht im ersten Schritt die Möglichkeiten zur rechtlichen Gestaltung von Zwischennutzungen, die das geltende Baurecht bietet. Dabei überprüft er sowohl die verschiedenen Zulässigkeitstatbestände des Baugesetzbuches als auch die konsensualen Instrumente der Paragraphen 11,12 BauGB daraufhin, ob bzw. in welchem Umfang sie befristete oder bedingte Baurechte zulassen. In einem zweiten Schritt beschäftigt sich der Verfasser mit der Frage, inwieweit der Gesetzgeber befristete und bedingte Baurechte als Instrument zur Flexibilisierung der Bauleitplanung einführen könnte. Ein Schwerpunkt der vorliegenden Untersuchung liegt auf der Klärung der Frage, welche Anforderungen Art.14 GG an die Zulässigkeit eines solchen Baurechts auf Zeit stellt. In diesem Zusammenhang wird insbesondere der Umfang des Schutzes von baulichen Nutzungsrechten und die umstrittene Frage nach der sog. Baufreiheit umfassend behandelt. Der Verfasser untersucht auch den bislang wenig behandelten Aspekt der Eigentumsdogmatik, welche Vorgaben Art.14 GG dem Gesetzgeber im Hinblick auf die bloße Neugestaltung von Eigentumsrechten für die Zukunft macht. ...
Das Projekt "Stadtumbau - einzige Moeglichkeit zur Naturentlastung durch Bauen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Dortmund, Fachbereich Architektur durchgeführt. Zusaetzliche Neubauten fuehren grundsaetzlich zu einer Mehrbelastung der Natur, auch sogenannte 'Energiesparhaeuser' und 'Nullenergiehaeuser'. Es lassen sich grundsaetzlich nur drei Baumassnahmen denken, die zu einer Naturentlastung fuehren koennen: Altbausanierung, Ersatzbau fuer weniger oekologischen Altbau und Schliessung einer Bauluecke. Naturentlastung kann deshalb grundsaetzlich nur durch Stadtumbau betrieben werden, d.h. durch Nachverdichtung, Bestandsverbesserung, Innenentwicklung und Beseitigung vermeidbarer Energieverlustflaechen. Alle oekonomischen, oekologischen, energietechnischen, infrastrukturellen und kulturellen Gesichtspunkte wirken eindrucksvoll dahingehend zusammen, die Neuausweisung von Bauland zugunsten des Stadtumbaus aufzugeben. Diese Feststellung kollidiert keineswegs mit dem tatsaechlichen Baubedarf. Die Summe aller innerstaedtischen Brachflaechen, Bauluecken und Konversionsflaechen uebersteigt insgesamt den Baulandbedarf der Republik. Dennoch verlaeuft die reale Entwicklung genau umgekehrt: weg vom notwendigen und oekologischen Stadtumbau, hin zum weiteren Auskippen minderwertigen (aber teuren) Neubauvolumens in die Landschaft, weg von einer Naturentlastung hin zu weiterer Naturbelastung. Ursache ist vor allem die Finanznot der Kommunen und oeffentlichen Haushalte: Die exponentielle Zentrifugalwirkung der Geldordnung fuehrt in Spaetzeiten zinsorientierter Volkswirtschaften zu einer extremen, meist leistungsunabhaengigen Anhaeufung von Geldvermoegen, vor allem im privaten Bereich (Gesamtvermoegen der Deutschen 1996: 5 Billionen Mark). Da alles angehaeufte Geld wieder ausgeliehen wird, entspricht diesem Gesamtvermoegen eine genau gleiche Gesamtverschuldung, diese allerdings vor allem im oeffentlichen Bereich. Raumordnug, Staedtebau und Bauwesen folgen dieser Symmetrie. Da die verschuldeten Kommunen den immer hoeheren Forderungen der Grossinvestoren nicht mehr gerecht werden koennen, ergiesst sich ein immer groesserer Teil der Ueberschuesse in die Landschaft. Diese Negativentwicklung wird durch Politik und Fachwelt z.T. verstaerkt: Die Hoffnung, den Beschaeftigungsrueckgang im Bauwesen durch weitere Deregulierung zu bremsen (Bauerleichterungsgesetze), hat sich nicht erfuellt, sondern nur die Qualitaet von Architektur und Landschaft weiter verschlechtert. Die immer weiter ausufernden Groessen der Ballungsgebiete und die schlechte Stadtqualitaet fuehren zu einer Wiederbelebung doerflicher und laendlicher Leitbilder, die ausserordentlich oekologiefeindlich sind. 'Oekologisches Bauen' und 'Stadtoekologie' subsumieren zahlreiche Massnahmen unter dem Begriff 'oekologisch', die keineswegs zur Naturentlastung beitragen. Darueberhinaus fehlen gute, ausgefuehrte Beispiele, die zeigen koennten, dass Stadtumbau zur Aufwertung bestehender Volumina und zur Verbesserung der Stadt- und Landschaftsqualitaet beitragen kann.
Das Projekt "Pilotprojekt zur Erfassung der Neuausweisung von Bauflächen im Außenbereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Regionalverband Mittlerer Oberrhein Karlsruhe durchgeführt. Vor dem Hintergrund der zwischen dem Wirtschaftsministerium und den Regierungspräsidien des Landes Baden-Württemberg getroffenen Zielvereinbarung zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sollen die Flächennutzungspläne in der Region Mittlerer Oberrhein im Zeitraum 2000 - 2010 analysiert und ausgewertet werden. Eine jährliche Übersicht der Ausweisungen gibt Auskunft über vorgenommene und genehmigte Neuausweisungen von Bauflächen in den einzelnen Planungsräumen der Region. Die Erhebung soll jährlich fortgeführt werden. Im Rahmen des Projekts sollen die für das Monitoring relevanten Flächendarstellungen präzise beschrieben, eine treffsichere Erhebungsmethode entwickelt und der erforderliche Zeitaufwand für die Analyse von Flächennutzungsplänen erhoben werden, um das Projekt auch auf andere Planungsräume übertragen zu können. Die Ergebnisse dieses Projekts sollen in bestehende Datenbankstrukturen integriert werden können. Mit dem Pilotprojekt für das Gebiet der Region Mittlerer Oberrhein soll außerdem eine Grundlage geschaffen werden, um anschließend in einem Folgeprojekt die Frage der Übertragbarkeit im Hinblick auf die Erhebungsmethode in Kenntnis des Aufwands und der Ergebnisse prüfen zu können.
Das Projekt "Flächenmanagement und Bodenentsiegelung in Ober-, Mittel- und Unterzentren des Freistaates Sachsen (Beispielgebiete)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Projektgruppe Stadt und Entwicklung, Ferber, Graumann und Partner durchgeführt. Das Vorhaben zielt auf die Reduzierung des Flächenverbrauchs im Freistaat Sachsen mit Hilfe kommunalen Flächenmanagements. Für die spezifische Situation in sächsischen Ober-, Mittel- und Unterzentren sollen anhand von drei Pilotkommunen - ein System kommunalen Flächenmanagements, - ein leistungsfähiges und übertragbarer GIS-Ansatz für die Informationsverarbeitung im Rahmen des kommunalen Flächernmanagements, - ein planerisches, rechtliches, institutionelles und finanzielles Instrumentarium zur Implementierung kommunalen Flächenmanagements entwickelt werden. Weiterhin werden Handlungsempfehlungen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs im Freistaat Sachsen erarbeitet.
Das Projekt "Bedeutungswandel von Kleingartenanlagen in der Bundesrepublik Deutschland. Zwischen Alltagskultur und staedtischer Baulandreserve" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Jena, Institut für Geographie durchgeführt.
Das Projekt "Einflussfaktoren der Neuinanspruchnahme von Flächen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Raumordnung und Entwicklungsplanung durchgeführt. Die Umwandlung von Freiflächen in bebaute Flächen bewegt sich in Deutschland seit Jahrzehnten auf hohem Niveau. Empirisch gesicherte Kenntnisse über die Ursachen gibt es hingegen kaum. Diese sind aber zentral, wenn es um die Verminderung der Flächeninanspruchnahme geht, wie etwa Bundesregierung und kommunale Spitzenverbände jüngst gemeinsam forderten. In dem Forschungsvorhaben wurden Erklärungsvariablen der Flächeninanspruchnahme für verschiedene räumliche Ebenen ermittelt: - international - regional - und lokal. Die Ergebnisse dieses Forschungsvorhabens zeigen insgesamt, dass die regionale Varianz der Flächeninanspruchnahme durch ein komplexes Bündel von demographischen, ökonomischen, raum- und infrastrukturellen sowie naturräumlichen Variablen erklärt werden kann. Gründe für die Inanspruchnahme von Flächen sind etwa verbesserte Erreichbarkeiten, der Zuzug junger Familien auf der Suche nach einem preisgünstigen Eigenheim und die wirtschaftliche Entwicklung. Hohe Bodenpreise, Verdichtung, aber auch landesplanerische Regulierung durch Raumordnung bremsen diese hingegen. Eine restriktivere Siedlungspolitik hat nicht zwangsläufig negative ökonomische und soziale Implikationen. Die Untersuchung belegt, dass die Angebotsplanung, d.h. die Baulandausweisung durch die Kommunen das Hauptproblem ist.
Das Projekt "Steuerung der Flaechennutzung ueber marktwirtschaftliche Instrumente" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung durchgeführt. Die Baulandproblematik ist nicht nur eine Frage der Ausweisung neuen Baulandes, sondern auch eine Frage der Verfuegbarkeit vorhandenen Baulandes. Diese mangelnde Marktverfuegbarkeit vorhandener baureifer Wohnbaugrundstuecke kann vorrangig auf ein ausgepraegtes privatnuetziges Verhalten der Eigentuemer zurueckgefuehrt werden; herausragende Bedeutung wird dabei der individuellen Bodenbevorratung beigemessen. Eine durchgreifende Entspannung auf den regionalen und lokalen Baulandmaerkten ist dann zu erwarten, wenn die individuelle Marktbeteiligung der privaten Eigentuemer staerker mobilisiert werden kann. Eine entsprechende baulandmobilisierende Wirkung wird vor allem von steuerlichen Massnahmen erwartet. Von einer derartigen Steuerung mit Hilfe von Preisen werden aber auch flaechensparende Wirkungen erwartet. Die Untersuchung befasst sich ex ante mit den Voraussetzungen und zu erwartenden Wirkungen marktwirtschaftlicher Instrumente zur Steuerung der Flaechennutzung.
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