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Geltungsbereiche der Bebauungspläne des Landkreis Harburg

Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bau­leitplan, in dem die Zulässigkeit von Bodennut­zungen (z. B. Wohnbaugebiete, Straßenflä­chen, Grünflächen, Ausgleichsflächen, Gemeinbedarf usw.) und deren Ausgestaltung (wie überbaubare Fläche, Anzahl der Vollge­schosse, Anpflanzung von Grünbestandteilen, Anlagen zur äußeren Erschließung der Grundstücke usw.) festgesetzt werden können. Der B- Plan hat Rechtscharakter; er ist für jedermann verbindlich.

Erschließung einer Kiesgrube in Alterfing auf dem Grundstück Fl.Nr. 2084/2 und 2089 Gemarkung Kay, Stadt Tittmoning

Erschließung einer Kiesgrube in Alterfing auf dem Grunstück Fl.Nr. 2084/2 und 2089 Gemarkung Kay, Stadt Tittmoning

Entsorgung von Regen- und Abwasser 2017

02.09.1 Art der Kanalisation In Berlin werden vier Fünftel der Fläche des kanalisierten Stadtgebietes durch die Trennkanalisation, ca. ein Fünftel durch die Mischkanalisation entwässert. Damit sind insgesamt 52,8 % der Gesamtfläche Berlins kanalisiert. Das trennkanalisierte Stadtgebiet untergliedert sich in die 4 folgenden Arten: Die Trennkanalisation mit Schmutz- und Regenkanalisation stellt davon den größten Anteil dar (66,1 % der Art der Kanalsation), es folgt mit 12,4 % die Trennkanalisation mit Schmutzwasserkanal ohne Regenwasserkanal (z.B. in Bereichen mit vollständiger Versickerung des Regenwassers). Einen sehr kleinen Anteil an der Trennkanalisation stellen Flächen mit Regenkanal ohne Schmutzkanalisation dar (dabei handelt es sich überwiegend um Verkehrsflächen). Einen Sonderfall der Trennkanalisation zeichnen Bereiche aus, bei denen die Regenkanalisation in die Überläufe der Mischwasserkanalisation einleitet (2,2 % der Art der Kanalisation). Die Anzahl der Block- und Blockteilflächen, die über die Mischkanalisation entwässert werden, hat um knapp 5 % zugenommen. Ihr Anteil im gesamten Stadtgebiet beträgt, wie auch 2012, knapp 18 %. Nicht kanalisierte Siedlungsgebiete sind jene Block- und Blockteilflächen, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind und bei denen aufgrund ihrer Nutzung davon ausgegangen werden kann, dass dort Schmutzwasser anfällt. Die Entwässerung erfolgt hier überwiegend über Abwassersammelgruben. Das Abwasser wird somit über die Abfuhrunternehmen in den Klärwerken entsorgt. Seit dem Beginn der 90er Jahre, als noch 12 % der besiedelten Fläche (7 % im West- und 19 % im Ostteil der Stadt) nicht an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen waren, sank dieser Anteil in den letzten Jahren kontinuierlich und beträgt in der aktuellen Auswertung noch 1,3 %. Der einwohnerbezogene Gesamtanschlussgrad an die Schmutzwasserkanalisation liegt bei nahezu 100 %. In den letzten Jahren wurden durch zunehmende Bautätigkeit und die damit verbundene Zunahme versiegelter Flächen sowie durch die Aktivitäten der Berliner Wasserbertriebe zum Ausbau des Kanalnetzes in bisher nicht kanalisierten Siedlungsgebieten auch neue Gebiete an eine Kanalisation angeschlossen. Dies wird durch die neue Auswertung bestätigt, auch wenn sich die verwendeten Methoden zwischen 2012 und 2017 unterscheiden. Insgesamt ist der Anteil der an den Kanal angeschlossenen Flächen an der gesamten bebauten Fläche um ca. 2 % gestiegen. Zunehmende Bedeutung bekommt die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung , wobei das anfallende Regenwasser nicht abgeleitet wird, sondern direkt vor Ort verbleibt. Diese Form der Regenwasserbewirtschaftung benötigt nur bei ungünstigen Verhältnissen (z.B. schlechte Versickerungseigenschaften) eine zusätzlich gedrosselte Ableitung über Kanäle. Die Verbreitung dieser neuen Art der Regenwasserbewirtschaftung ist in der aktuellen Karte „Art der Kanalisation“ noch nicht erfasst. Sie soll zukünftig ebenfalls berücksichtigt werden. Betrachtet man die Verteilung der unterschiedlichen Systeme über das Stadtgebiet, so zeigen sich die nachfolgenden räumlichen Schwerpunkte. In den Innenbereichen Wedding, Tiergarten, Mitte, Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Kreuzberg, Schöneberg, Teilen von Neukölln und von Wilmersdorf, Westend, sowie der Spandauer Altstadt wird das Abwasser gemeinsam mit dem Regenwasser über die Mischwasserkanalisation entsorgt. Die Außenbereiche Reinickendorf, Pankow, Weißensee, Hohenschönhausen, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Köpenick, Neukölln, Tempelhof, Steglitz, Zehlendorf, Spandau sowie Teile von Wilmersdorf und Charlottenburg sind nach dem Trennsystem kanalisiert. Die Regenwasserkanalisation mit Schmutzwasserkanalisation ist die am häufigsten vorkommende Art der Trennkanalisation in Berlin. Gebiete mit dieser Art Kanalisation befinden sich vor allem im Außenbereich. Die betreffenden Bezirke sind Spandau, Reinickendorf, Pankow, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf, sowie südwestliche Teile von Wilmersdorf-Charlottenburg, ein kleiner Bereich im Nordwesten von Mitte und die Halbinsel Stralau im Südosten von Friedrichshain. In einigen Teilbereichen der Ortsteile Wilmersdorf, Weißensee und Spandau sowie in Bereichen um die Schloßstraße in Charlottenburg wurden zur Entlastung der Mischkanalisation Regenwasserkanäle mit Einleitung in die Regenüberlaufkanäle der Mischwasserkanalisation angelegt. Das Schmutzwasser gelangt dort weiterhin in die Mischkanäle. In den Gebieten mit Schmutzwasserkanalisation ohne Regenwasserkanalisation versickert das Regenwasser geordnet oder ungeordnet. Diese Gebiete findet man in den Randbezirken vor allem in den Ortsteilen Gatow, Kladow, Staaken, Konradshöhe, Heiligensee, Frohnau, Karow, Adlershof, Biesdorf, Kaulsdorf sowie in Teilen des Bezirkes Köpenick. Die Erschließung aller Altsiedlungsgebiete der Kategorie I (vorrangig zu kanalsierende Gebiete) ist erfolgt (Abgeordnetenhaus Berlin 2009). Die Erschließung der Siedlung Wartenberg wurde 2018 ebenfalls abgeschlossen, konnte in der Karte aber noch keine Berücksichtigung finden. Es gibt in Berlin noch eine Reihe weiterer Altsiedlungsgebiete ohne Kanalisation. Es wurde beschlossen, dass fünf dieser Gebiete (Biesenhorst, Buchholz Nord I, Schönholz, Karow Süd, Karow Ost) bis zum Jahr 2030 schmutzwasserseitig erschlossen werden. Für die übrigen acht Altsiedlungsgebiete (Schmöckwitz-Werder, Schmöckwitz Schwarzer Weg, Neu-Venedig, Rahnsdorf-Süd, Siedlung Schönhorst, Siedlung Spreewiesen, Gatow Siedlung Habichtswald, Blankenfelde Altsiedlung) erfolgt die Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt. Darüber hinaus gibt es noch diverse einzelne Straßenzüge, die ebenfalls nicht an die zentrale Abwasserbehandlung angeschlossen sind (Lückenschlussgebiete). Diese werden sukzessive erschlossen. Auch vereinzelte Grundstücke mit unterschiedlicher Nutzung (z.B. Gaststätten oder Sportanlagen) außerhalb von Siedlungsgebieten sind nach den vorliegenden Unterlagen nicht an eine Kanalisation angeschlossen. 02.09.2 Einzugsgebiete der Regenwasserkanalisation Die Einzugsgebiete der Regenwasserkanalisation befinden sich je nach aufnehmendem Hauptgewässer im Einzugsgebiet von Spree und Dahme im Osten und Südosten Berlins, im Einzugsgebiet der Havel im Norden, Nordwesten und Südwesten Berlins und im Einzugsgebiet des Teltowkanals im Süden der Stadt. Landseen, Parkseen, Teichgewässer und andere abflusslose Gewässer sind in ihrer Lage auf das gesamte Stadtgebiet verteilt. Da im Bereich des inneren S-Bahnringes das Mischsystem vorherrscht und das Regenwasser hier nur in Ausnahmefällen in das Gewässersystem gelangt, wurde es auch keinem Einzugsgebiet der Regenkanalisation zugeordnet. Ausnahmen bilden die Bereiche des Tempelhofer Feldes und Teile von Wilmersdorf nördlich der Stadtautobahn, welche in die Kanäle südlich der Spree (Neuköllner Schifffahrtskanal und Landwehrkanal) entwässern. In der Tabelle 2 sind die Gesamtflächen der Einzugsgebiete der einzelnen Gewässerabschnitte dargestellt. Mit Hilfe der 2016 letztmalig kartierten Versiegelungsgrade der Block- und Blockteilflächen (vgl. Umweltatlas 01.02, SenStadtWohn 2017) können für die einzelnen Einzugsgebiete auch die versiegelten Flächen angegeben werden, die in den Einzugsgebieten liegen. Wie bereits geschildert, sind jedoch innerhalb der als regenwasserkanalisiert geltenden Block- und Blockteilflächen nicht immer alle versiegelten Flächen vollständig an die Regenkanalisation angeschlossen. Um die tatsächlich angeschlossene versiegelte Fläche abzuschätzen wurde auf die Tabelle 1 des Begleittextes zur Karte 02.13.1 „Oberflächenabfluss aus Niederschlägen“ (vgl. Umweltatlas 02.13.1, SenStadtUm 2013) zurückgegriffen. Diese Tabelle enthält pauschalisierte effektive Anschlussgrade für die Stadtstrukturtypen (Flächentypen), getrennt nach Gebäuden, Straßen und sonstigen versiegelten Flächen. In den Flächentypen des Außenbereiches beträgt danach der Anschlußgrad z. T. nur 30 % der versiegelten Flächen. In der Realität können die Anschlussgrade vor Ort erheblich abweichen, dennoch geben die Zahlen einen Eindruck von den charakteristischen Eigenschaften der Einzugsgebiete. Tabelle 5 des Begleittextes zur Karte 02.13.1 “Oberflächenabfluss aus Niederschlägen” zeigt die abschnittsweise zusammengefassten Einleitungsmengen in die Gewässer Berlins. Die Oberflächenabflüsse im Bereich des Mischsystems werden mit Ausnahme der Anteile, die bei Starkregen über die Notauslässe der Pumpwerke und die Regenüberläufe des Kanalnetzes ebenfalls direkt in die Gewässer gelangen, den Klärwerken zugeführt, von wo aus sie nach einer entsprechenden Abwasserbehandlung zusammen mit dem ebenfalls behandelten Schmutzwasser in die Gewässer eingeleitet werden. Mit mehr als 95 km 2 besitzt der Teltowkanal (einschließlich Rudower Arm) das größte Einzugsgebiet der Regenwasserkanalisation. Er nimmt im langjährigen Durchschnitt jährlich etwa 14 Mio. m 3 Regenwasser aus der Trennkanalisation auf. Danach folgt die Wuhle mit einer Einzugsgebietsfläche von ca. 23 km 2 und etwa 3 Mio. m 3 Abfluss und die Panke (ab Verteilerbauwerk) mit ca. 18 km 2 und ebenfalls etwa 3 Mio. m 3 Abfluss. Aus dem ca 84 km 2 großen Bereich der Mischkanalisation gelangen ca. 21 Mio. m 3 Regenwasser überwiegend in die Klärwerke (vgl. Umweltatlas 02.13.1, SenStadtUm 2019).

Erschließung und Kiesabbau sowie Verfüllung in Alterfing auf dem Grundstück Fl.Nr. 2084/2 und 2089 der Gemarkung Kay, Stadt Tittmoning

Erschließung und Kiesabbau sowie Verfüllung in Alterfing auf dem Grundstück Fl.Nr. 2084/2 und 2089 der Gemarkung Kay, Stadt Tittmoning. Die Abgrabungsfläche beträgt ca. 7,5 ha. Der Abbau ist bis in eine Tiefe von max. 32 m vorgesehen, wobei eine Grundwasserüberdeckung von 2 m erhalten bleibt. Das Rekultivierungsziel ist eine Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung. Der Kiesabbau ist in drei Abschnittenvorgesehen

Ergebnis Allg. Vorprüfung für die Beseitigung eines Gewässers III. Ordnung in Kluse

Die Gemeinde Kluse beantragt auf dem Grundstück Gemarkung Steinbild, Flur 3, Flurstück 84/8 die Beseitigung eines Gewässers III. Ordnung auf einer Länge von ca. 77,50 Metern im Zuge der Erschließung des Plangebietes "Am Kindergarten" (Bebauungsplan Nr. 30). Für dieses Vorhaben war gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Mellrichstadt - Neubau einer Brücke über den Klippergraben (Gew. III. Ordnung)

Neubau einer Brücke über den Klippergraben (Gewässer III. Ordnung) im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 11936/0 Gemarkung Mellrichstadt für die Erschließung des REWE-Marktes. Plangenehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Admira Handels- und Gewerbe-Bau GmbH & Co. Verwaltungs GK, Geigenreuth 2, 95447 Bayreuth, beantragte mit Schreiben und Planunterlagen vom 04.04.2019 die wasserrechtliche Genehmigung zum Neubau einer Brücke über den Klippergraben für die Erschließung des REWE-Marktes auf dem Grundstück Fl.Nr. 11936/0 Gemarkung Mellrichstadt. Für diese Maßnahme war nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), i.d. Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370), i.V.m. mit Anlagen 1 und 3 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.

Allg. Vorprüfung für die Herstellung eines Regenrückhaltegrabens und den Ausbau des Straßenseitengrabens in Dalum

Die Gemeinde Geeste beantragt auf dem Grundstück Gemarkung Dalum Flur 25, Flurstück 21/1 die Herstellung eines Regenrückhaltegrabens und auf dem Grundstück Gemarkung Dalum, Flur 25, Flurstücke 74/12, 86/8, 74/11, 86/6, 86/7, 74/10, 68 u. 85 sowie Flur 5, Flurstücke 4/30, 1/605, 152/4, 1/513, 4/38, 4/34 u. 4/36 den Ausbau eines Straßenseitengrabens im Zuge der Erschließung des Industriegebietes „Nördlich Wietmarscher Damm“ im Ortsteil Dalum. Für das Vorhaben war gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Teil 2: Hausanschluesse

Das Projekt "Teil 2: Hausanschluesse" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hettler und Partner Ingenieurbüro durchgeführt. In den alten Bundeslaendern fallen pro Tag ca 12 Millionen m3 Abwasser aus den Haushalten, ca 26 Millionen m3 Abwasser aus Industrie und Gewerbe sowie ca 50 Millionen m3 Kuehlwasser aus Kraftwerken an. Zur ordnungsgemaessen Beseitigung muessen diese erheblichen Wassermengen in fachgerecht hergestellten Kanalisationen gesammelt und weitergeleitet werden, um dann in entsprechend ausgebauten Klaeranlagen gereinigt zu werden. Da die Grundstuecksentwaesserungsanlagen eine Kanallaenge von ca 600000 km im Vergleich zu den ca 24000 km des oeffentlichen Kanalnetzes umfassen, geht schon daraus hervor, dass das davon ausgehende Gefaehrdungspotential fuer das Grundwasser und den Boden entsprechend hoeher anzusetzen ist. Werden die Bedingungen beim Bau und Betrieb ebenfalls zu einem solchen Vergleich herangezogen, so laesst sich schnell feststellen, dass der Instandhaltung von Grundstuecksentwaesserungsanlagen ein weitaus hoeherer Stellenwert zugemessen werden muss als das derzeit der Fall ist. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, den Anschlussnehmern eine Leitlinie fuer die Massnahmen zur Instandhaltung von Grundstuecksentwaesserungsanlagen zur Hand zu geben, um auf dieser Basis das von Kanalisationen ausgehende Gefaehrdungspotential fuer die Umwelt aufzuheben oder zumindest zu minimieren. Undichte Kanaele stellen ein staendig moegliches Gefaehrdungspotential fuer die Schutzgueter Boden und Grundwasser dar. Die Beseitigung einmal entstandener Schaeden ist nur unter erheblichem technischem und finanziellem Aufwand moeglich. Dadurch kommt der Feststellung des vorhandenen Schadensausmasses unter Beruecksichtigung der wasserwirtschaftlichen, aber auch der wirtschaftlichen Belange eine grundlegende Bedeutung zu. Die Forschungsergebnisse bilden die Grundlage fuer die zu entwickelnde Strategie zur Beseitigung der Schaeden. Die konkreten Massnahmen der Schadensbeseitigung (Erneuerung, Instandhaltung, Sanierung) muessen im Einzelfall unter Beruecksichtigung der jeweiligen Randparameter festgelegt werden. Wichtig ist dabei gerade fuer Hausanschluesse die genaue Erkennung des Schadens als Grundlage der zu ergreifenden Sanierungsstrategie. Der vorliegende Leitfaden fuer die Sanierung von Grundstuecksentwaesserungsanlagen zeigt als Einfuehrung die Rechtsgrundlagen auf. Dabei wird auch auf Haftungsfragen (sowohl der Kommunen als auch der Anschlussnehmer) eingegangen. Im Kapitel Grundstuecksentwaesserungsanlagen werden die Anforderungen an die Anlage dargestellt, das moegliche Entwaesserungssystem und die technischen Ausfuehrungsbestimmungen werden vorgestellt. Grundsaetze zur Entwaesserung tiefliegender Raeume und der Schutz gegen Rueckstau bilden den Uebergang zur Grundstuecksentwaesserung im gewerblichen/industriellen Bereich. Hier wird auch das Thema ...

Gewässerausbau-Verlegung eines verrohrten Bachs und Teilöffnung auf dem Grundstück Fl. Nrn. 612 und 612/5 Gemarkung Vachenau, Gemeinde Ruhpolding

Zur Erschließung des Baugebiets Siedlung Schwaig Nord in Ruhpolding ist beabsichtigt, eine bestehende Bachverrohrung auf dem Grundstück Fl. Nrn. 612 und 612/5 Gemarkung Vachenau zu verlegen und ein Teil der Gewässerstrecke auch wieder zu öffnen. Das Vorhaben stellt einen Gewässerausbau dar, für den eine wasserrechtliche Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 WHG beantragt wird.

Umgestaltung und Verrohrung des Spechtentaler Grabens im Zuge der Erschließung des Sondergebietes "Elektrolyseur" auf den Grundstücken Fl.Nrn. 691/0, 617/0, 1012/0, 1016/0, 1014/0, Gemarkung Pfeffenhausen, Markt Pfeffenhausen

Der Markt Pfeffenhausen beantragt die Erteilung einer Plangenehmigung für die Umgestaltung und Verrohrung des Spechtentaler Grabens im Zuge der Erschließung des Sondergebietes "Elektrolyseur" auf den Grundstücken Fl.Nrn. 691/0, 617/0, 1012/0, 1016/0, 1014/0, Gemarkung Pfeffenhausen, Markt Pfeffenhausen

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