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Spitzäcker - Neufassung nach Umlegung

Bebauungsplan "Spitzäcker - Neufassung nach Umlegung" der Ortsgemeinde Weilerbach

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Bebauungsplan "Spitzäcker - Neufassung nach Umlegung" der Ortsgemeinde Weilerbach

Kreis Viersen historisch - Amtskarten

Die Amtskarte wurde im Zuge der Aufstellung des neuen Liegenschaftskatasters als Inselkarte geführt und deckt den Zeitraum 1953 - 1978 ab. Die Amtskarte ist die Abzeichnung der Ur- oder Reinkarte bzw. die Neukartierung nach einem Bodenordnungsverfahren (Baulandumlegung, Flurbereinigung, Neuvermessung). Von den Amtskarten gibt es evtl. pro Flur mehrere Varianten (Karte/n vor der Flurbereinigung; Karte/n nach der Flurbereinigung und davon evtl. auch mehrere Varianten).<p></p><p></p> Alle Amtskarten des Kreis Viersen stehen als OpenData im Format PDF zur Verfügung.<p></p><p></p> Schlagwörter: Brüggen Grefrath Kempen Niederkrüchten Nettetal Schwalmtal Viersen Tönisvorst Willich Kreis Viersen 05166 Amtskarten Kataster Geschichte Archiv Flur Fluren Fluren Gemarkungen Bracht Brüggen-Born Born Lüttelforst Oedt Tönisberg St.Hubert Schmalbroich Breyell Hinsbeck Lobberich Leuth Kaldenkirchen Elmpt Amern Waldniel Vorst St.Tönis Süchteln Dülken Boisheim Anrath Schiefbahn Neersen St.Anton St.Georg Dilkrath Kirspelwaldniel Hüls Die Amtskarte wurde im Zuge der Aufstellung des neuen Liegenschaftskatasters als Inselkarte geführt und deckt den Zeitraum 1953 - 1978 ab. Die Amtskarte ist die Abzeichnung der Ur- oder Reinkarte bzw. die Neukartierung nach einem Bodenordnungsverfahren (Baulandumlegung, Flurbereinigung, Neuvermessung). Von den Amtskarten gibt es evtl. pro Flur mehrere Varianten (Karte/n vor der Flurbereinigung; Karte/n nach der Flurbereinigung und davon evtl. auch mehrere Varianten).<p></p><p></p> Alle Amtskarten des Kreis Viersen stehen als OpenData im Format PDF zur Verfügung.<p></p><p></p> Schlagwörter: Brüggen Grefrath Kempen Niederkrüchten Nettetal Schwalmtal Viersen Tönisvorst Willich Kreis Viersen 05166 Amtskarten Kataster Geschichte Archiv Flur Fluren Fluren Gemarkungen Bracht Brüggen-Born Born Lüttelforst Oedt Tönisberg St.Hubert Schmalbroich Breyell Hinsbeck Lobberich Leuth Kaldenkirchen Elmpt Amern Waldniel Vorst St.Tönis Süchteln Dülken Boisheim Anrath Schiefbahn Neersen St.Anton St.Georg Dilkrath Kirspelwaldniel Hüls

Umlegungsverfahren Hamburg

Durch gesetzlich geregelte Verfahren zur Grundstücksneuordnung Mit den im Baugesetzbuch (BauGB) beschriebenen Instrumenten Umlegung, vereinfachte Umlegung, städtebauliche Entwicklungsmaßnahme sowie der im Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) geregelten Flurneuordnung können Grundstücke neu geordnet werden, indem Grundstücksgrenzen verändert und Grundstücksflächen ausgetauscht werden. In der Umlegung (§§ 45 - 79 BauGB) werden in großem Umfang private und öffentliche Baugrundstücke, Wege- und Freiflächen gebildet. Das Eigentum an den bisherigen Grundstücken wird auf neu gebildete Baugrundstücke übertragen. Diese Umgestaltung und Neuordnung der Grundstücke entspricht einem gesetzlich geregelten Grundstückstausch. Durch vereinfachte Umlegung (§§ 80 - 84 BauGB) können unmittelbar aneinander grenzende oder in enger Nachbarschaft liegende Grundstücke untereinander getauscht oder Grundstücksteile einseitig zugeteilt werden. Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (§§ 165 - 171 BauGB) als Gesamtmaßnahme soll im Rahmen eines auf die unmittelbare Realisierung gerichteten Verfahrens die Entwicklung der Stadt zügig vorantreiben. Sie erlaubt der Gemeinde den Zwischenerwerb von Grundstücken, wenn die Planungs- und Entwicklungsziele anders nicht erreicht werden können. Zur Umsetzung dieser Ziele werden die neu geordneten Baugrundstücke an Bauwillige -vorrangig an die früheren Eigentümer- verkauft.

Bebauungspläne Quierschied/Göttelborn - Umlegung Strasse Zur Berghalde Ost

Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Quierschied (Saarland), Ortsteil Göttelborn:Bebauungsplan "Umlegung Strasse Zur Berghalde Ost" der Gemeinde Quierschied, Ortsteil Goettelborn

Geoportal Hamburg

Das Geoportal Hamburg ist das zentrale Kartenportal der Stadt Hamburg. Es enthält alle verfügbaren Geodaten der Hamburger Verwaltung in der stets aktuellen Version. Die Daten werden hierbei durch die einzelnen Fachbehörden gepflegt und über die Urban Data Platform, der zentralen Datendrehscheibe der Stadt veröffentlicht. Es stehen so mehr als 500 Datensätze verschiedener Kategorien zur Verfügung sowie zahlreiche Werkzeuge zum Suchen, Zeichnen, Messen oder Drucken. Die technische Basis des Geoportals ist die Opensource-Software „Masterportal“ die vom Landesbetreib Geoinformation und Vermessung entwickelt und von zahlreichen anderen Städten und Kommunen genutzt und in Zusammenarbeit gepflegt und weiterentwickelt wird.

Bebauungsplan "Umlegung Strasse Zur Berghalde Ost"

Bebauungsplan "Umlegung Strasse Zur Berghalde Ost" der Gemeinde Quierschied

Umlegung der OGE Leitung 16/5/23 in der Stadt Witten

Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Umlegung der Leitung 16/5/23 auf einer Strecke von 230 m in Witten. Hintergrund sind Korrosionsschäden an der bestehenden Leitung. Die Umlegung stellt die dauerhafte Integrität der Leitung sicher.

Änderung der Leitung Nr. 3 (DN300, DP50) in Form einer Stilllegung und Umlegung.

Die Vorhabenträgerin beabsichtigt die Änderung der Leitung Nr. 3 (DN300, DP50) in Form einer Stilllegung und Umlegung. Diese Leitung der Open Grid Europe GmbH dient dem Trans-port von Erdgas und führt von Köln Porz über Bad Honnef nach Meisenhof.

Antrag der Open Grid Europe GmbH für das Vorhaben "2. Umlegung der Leitung Nr. 001/016/002 in Herne"

Die Open Grid Europe GmbH plant die 2. Umlegung der Gasversorgungsleitung Nr. 001/016/002 in Herne. Bei der Leitung handelt es sich um eine in Betrieb befindliche oberirdische Ferngastransportleitung. Zur langfristigen Absicherung der Transportverfügbarkeit soll die Leitung in der Nennweite DN 300 auf einer Länge von 402 m erdverlegt werden. Nördlich des Evonik-Chemieparks, im Bereich der Herzogstraße, soll die neue Leitung angebunden und von dort in Richtung Süden bis zur bestehenden Übergabestation auf dem Gelände der Evonik geführt werden. Als zusätzliche Funktion soll die Leitung eine bisher noch nicht integrierte Absperrmöglichkeit erhalten, die durch eine neu zu errichtende Armaturenstation realisiert wird. Das Vorhaben ist gem. § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG i.V.m. § 9 Abs. 5 UVPG als Änderung eines Vorhabens einzustufen, für das keine UVP durchgeführt worden ist, da der Bau der Anlage im Jahr 1954 erfolgte. Das Änderungsvorhaben erreicht oder überschreitet nicht den Größen- oder Leistungswert für die unbedingte UVP-Pflicht gem. § 6 UVPG.

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