API src

Found 2850 results.

Related terms

Entwicklung und Erprobung eines neuen emissionsarmen Verfahrens zur Kunstharzimpraegnierung von Bauteilen mit direkter Rueckgewinnung des Impraegnierharzes zwecks Wiedereinsatz

Oberflächengewässer Berlins

Berlin ist eine Wasserstadt im Sinne des Wortes. Nimmt man alle Flächen, die das Wasser innerhalb der Stadt bildet, zusammen, dann sind es immerhin 6,6 % der Berliner Gesamtfläche mit beachtlichen 58,9 km². Über 600 Brücken überspannen die Gewässer. Die Wasserlandschaft Berlins und seiner unmittelbaren Umgebung ist gekennzeichnet durch mehrere große und viele kleine Fließgewässer, meist natürlichen Ursprungs, jedoch auch künstlicher Natur sowie zahlreiche Seen, Teiche, Pfuhle und Weiher. Unter den größeren Seen gibt es wiederum etliche, die als Flussseen von Spree, Dahme und Havel durchzogen werden. Innerhalb der Stadtgrenzen durchfließen Spree, Dahme und Havel eine Strecke von 89 km, die Kanäle bringen es auf eine Gesamtlänge von 67 km. Die kleineren Nebenwasserläufe wie Panke, Fredersdorfer Fließ, Tegeler Fließ und Nordgraben, ohne die Aufzählung vollständig zu gestalten, weisen eine Länge von ca. 75 km auf. Daneben gibt es weitere kleine und kleinste Gräben, die hauptsächlich noch aus der Zeit des Rieselfeldbetriebes stammen, mit einem Hauptanteil von rund 330 km. Der größte See Berlins ist der Große Müggelsee mit rd. 7,6 km² Wasseroberfläche, der tiefste der Flughafensee mit rd. 34 m. Die notwendige Regulierung der Wasserstände und Abflüsse erfolgt über mehrere Schleusen und Wehre. Trotz des Gewässerreichtums in und um Berlin ist die Region insgesamt als wasserarm einzustufen. Das Wasservolumen, das über Spree und Dahme sowie Oder-Spree-Kanal von Südosten der Stadt zufließt bzw. über die Oberhavel von Norden, liegt im Mittel der Jahresreihe 2001/2005 bei 34,7 m³/s. Im Verhältnis zum Rhein oder zur Elbe ist das sehr bescheiden, dort liegen die Vergleichswerte für den mittleren Abfluss bei 2.430 m³/s (Pegel Rees) bzw. 699 m³/s (Pegel Neu Darchau). Die Ursachen für diesen Unterschied sind neben der Einzugsgebietsgröße von Spree und Havel die Lage im Nord-Ostdeutschen Tiefland, welches bereits deutlich vom trockenen Kontinentalklima mit seinen spürbar geringeren Niederschlägen und wärmeren Sommern beeinflusst wird sowie die starke anthropogene Nutzung im Oberlauf der Spree. Wasserportal Berlin Das Portal informiert über hydrologische Messwerte, Wassertemperatur und kontinuierlich gemessene Wasserqualitätsparameter der Berliner Flüsse und Seen. Weitere Informationen Bauliche Anlagen Bauliche Anlagen sind grundsätzlich alle Bauwerke, die sich im, über, unter und am Gewässer befinden. In jedem Fall muss geprüft werden, ob sie einer Genehmigung bedürfen. Weitere Informationen Biologische Gewässergüte Anhand der mittleren Chlorophyll-a-Gehalte wurde eine Einstufung der Berliner Hauptfließgewässer in Güteklassen vorgenommen Weitere Informationen EU-Badegewässer Hier wird die EU-Badegewässerliste veröffentlicht. Weitere Informationen Chemisch-physikalische Gewässergüte Hier wird die Wasserbeschaffenheit der Berliner Fließgewässer anhand ausgewählter chemisch-physikalischer Parameter dargestellt und die Entwicklung dokumentiert. Weitere Informationen Gefahrenabwehr Sind wassergefährdende Stoffe in ein oberirdisches Gewässer, ins Grundwasser oder eine Entwässerungsleitung gelangt, muss unverzüglich reagiert werden, um Verunreinigungen des Wassers zu verhindern. Weitere Informationen Gewässerstrukturgütekarte Die Karte dokumentiert den Ist-Zustand der Gewässerstruktur und stellt somit eine Grundlage für die Gewässerentwicklungs- und Pflegeplanung. Weitere Informationen Monitoring Oberflächenwassergüte Seit über 50 Jahren werden die Oberflächengewässer umfangreich und regelmäßig untersucht. Alle Messdaten fließen automatisiert in das Wasserwirtschaftliche Informationssystem Berlin. Weitere Informationen Planfeststellungsverfahren Alle Planfeststellungsverfahren, die den Aus- und Umbau von Gewässern betreffen, werden hier veröffentlicht. Weitere Informationen Der Rummelsburger See Die historische industrielle Nutzung hat zu einer starken Belastung des Sees geführt. Das aktuelle Ausmaß der Sedimentbelastung wurde inzwischen umfangreich untersucht. Weitere Informationen Sondernutzungen Oberirdische Gewässer dürfen von jedem für den Gemeingebrauch genutzt werden. Darüber hinaus ist eine Sondernutzungserlaubnis nötig. Weitere Informationen Wasserstände und Abflüsse Die Kenntnis von Wasserständen und Durchflüssen in den oberirdischen Gewässern ist eine Grundlage für wasserwirtschaftliche und wasserbauliche Planungen und Maßnahmen. Weitere Informationen Kontakte und Zuständigkeiten Die Zuständigleiten sind nach der Einstufung der Gewässer aufgeteilt. Hier finden Sie die entsprechenden Auskunftsstellen. Weitere Informationen Gewässer­übersicht

ALKIS - Gebäude Land Bremen

ALKIS - Gebäude beinhalten die Gebäude und Bauwerke für die Stadt Bremen und die Stadt Bremerhaven. Sie werden in dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt und als separater Datenbestand daraus abgeleitet.

Bebauungsplan Bergedorf 40 1. Änderung Hamburg

§ 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergedorf 40 vom 2. Januar 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 5) wird wie folgt geändert: 1.Die Einleitung erhält folgende Fassung: "Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:". 2.Die bisherige Vorschrift wird Nummer 1. 3.Es werden folgende Nummern 2 und 3 angefügt: "2. Im Kerngebiet zwischen den Straßen Sachsentor und Hinterm Graben sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. 3. Das in Nummer 2 bezeichnete Kerngebiet, für das die Verordnung zum Schutze des Milieubereichs Sachsentor vom 13. Juni 1978 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 202) gilt, wird als "Erhaltungsbereich" nach § 172 des Baugesetzbuchs festgelegt. In diesem Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beantragte bauliche Anlage beeinträchtigt wird."

Gewässerbauwerke Hamburg

Bauwerke in und an Gewässern der FHH

Bebauungsplan Bergedorf 42 1. Änderung Hamburg

In § 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Bergedorf 42 vom 21. April 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verord-nungsblatt Seite 159) werden folgende Vorschriften angefügt: "3. Im Kerngebiet zwischen der Straße Sachsentor und der Bergedorfer Schloßstraße von der Westgrenze des Flurstücks 572 bis zur Ostgrenze des Flurstücks 543 (neu: 4535) der Gemarkung Bergedorf sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. 4. Das in Nummer 3 bezeichnete Kerngebiet, für das die Verordnung zum Schutze des Milieubereichs Sachsentor vom 13. Juni 1978 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 202) gilt, wird als "Erhaltungsbereich" nach § 172 des Baugesetzbuchs festgelegt. In diesem Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beantragte bauliche Anlage beeinträchtigt wird."

Bebauungsplan Bergedorf 35 1. Änderung Hamburg

In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergedorf 35 vom 2. Oktober 1975 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 176) werden folgende Vorschriften angefügt: "4. In den Kerngebieten nördlich der Bergedorfer Straße mit Ausnahme des Flurstücks 4009 sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. 5. Kerngebiete, in denen die Verordnung zum Schutze des Milieubereichs Sachsentor vom 13. Juni 1978 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 202) gilt, werden als "Erhaltungsbereich" nach § 172 des Baugesetzbuchs festgelegt. In diesem Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beantragte bauliche Anlage beeinträchtigt wird."

Alarmstufe 2 - Kontrolldienst

Weiterleiten von Informationen über festgestellte Gefährdungen und getroffene Abwehrmaßnahmen aufgrund der laufenden Kontrolle der Gewässer, Hochwasserschutzanlagen, gefährdeten Bauwerke und Ausuferungsgebiete, Alarmierung der zuständigen Einsatzkräfte und Herstellen ihrer Einsatzbereitschaft, Vorbereitung der aktiven Hochwasserbekämpfung und von Evakuierungsmaßnahmen.

WFS ST ALKIS Vereinfacht

Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Der vorliegende Web Feature Service ermöglicht das gezielte Herunterladen von in ALKIS geführten GeoObjekten auf Basis einer Suchanfrage (Direktzugriffs-Downloaddienst). Der Dienst stellt ausschließlich folgende GeoObjekte beschränkt auf die wesentlichen Eigenschaften im Format eines vereinfachten Datenaustauschschemas bereit, das in dieser Produktspezifikation festgelegt ist: Flurstücke, Gebäude, Tatsächliche Nutzungen, Verwaltungseinheiten, Katasterbezirke. Der Dienst ist konzipiert zur Nutzung in einfachen praxisgängigen GIS-Clients ohne komplexe Funktionalitäten. Maßstab: 1:1000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null

WFS Geotourismus

Dieser WFS (WebFeatureService) Geotourismus, stellt die Geotourismuskarte im Maßstab 1:60 000 zum Download bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

1 2 3 4 5283 284 285