Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (B) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (B) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Zunächst wurden die Brutvogellebensräume nach der Einteilung von Flade (1994) flächenscharf ausgewiesen. Über die Addierung aller in einem Raster vorkommenden Lebensräume konnte eine Artenliste der für diese Flächen zu erwartenden Leitarten erstellt werden (Soll-Wert). Durch die Zuordnung der im Raster tatsächlich kartierten Brutvögel wurde aus den Brutvogelatlanten das Brutvogelvorkommen ermittelt (Ist-Wert). Aus diesen Soll- und Ist-Werten konnte dann eine Bilanz des Vorkommens von Brutvogelleitarten in Berlin erstellt werden. Schließlich wurden die Bilanzergebnisse zur besseren Einordnung mit einer potenziellen avifaunistischen Wertigkeit der Lebensräume (bezogen auf Indexwerte nach Witt 1991) unterlegt und eine Übersicht über das Vorkommen von Arten der Roten Liste erarbeitet. Ausweisung der Brutvogellebensräume Grundlage der Lebensraumkartierung waren die von Flade ausführlich beschriebenen Brutvogellebensraumtypen Deutschlands nördlich des Mittelgebirgskamms, aus denen die in Berlin vorkommenden Lebensräume ausgewählt und um den Typ der Flughäfen ergänzt wurden (vgl. Flade 1994). Die differenzierten Lebensraumtypen junger Nadelholzforsten wurden zum Typ der Nadelholzdickungen und -stangenhölzer zusammengefasst. Insgesamt wurden 44 Lebensraumtypen unterschieden (vgl. Kartenlegende). Bei der Ausweisung wurden nur Flächen berücksichtigt, die größer als 5 ha waren, bei wertvollen Kleinlebensräumen (Gewässer, Kiesgruben, offene Waldmoore, Feldgehölze, Weichholzauen, Seggenriede und Röhrichte; letztere überdimensional dargestellt), betrug die Mindestflächengröße 1 ha. Diese Mindestgrößen wurden berücksichtigt, da das Vorkommen anspruchsvoller Vogelarten im Allgemeinen an gewisse Mindestflächengrößen gebunden ist. Außerdem steigt mit der Flächengröße auch die Vorkommenswahrscheinlichkeit von charakteristischen Vogelarten (vgl. Tab.1, Abb. 3 und Bezzel 1982). Außer den Kanälen wurden auch alle linear ausgeprägten Lebensräume, wie Bahndämme, Gräben oder Randgehölze, aus Gründen der Darstellbarkeit nicht berücksichtigt. Entscheidend für die Zuordnung einer Fläche in eine der 44 Klassen waren ihre Struktur (Art des Grüns, Art und Dichte der Bebauung) und ihre Nutzung. Dies gilt auch für Mosaikflächen (mehrere Lebensraumtypen auf kleinem Raum) und Sonderflächen, für die Einzelfallentscheidungen getroffen wurden. So wurde eine Mosaikfläche aus Kleingärten, trockenen Ruderalflächen und Baumschulen der Klasse Kleingärten zugeordnet, da ihre Struktur insgesamt sehr kleingartenähnlich war. Rekultivierte Kippen als Beispiele von Sonderflächen wurden je nach Struktur und Zustand der Klasse Trockene Ruderalflächen oder der Klasse Parks zugewiesen. Zusammenfassend wurden fast alle Klassen um Einzelfallzuordnungen ähnlicher Strukturen erweitert, denen immer eine genaue Prüfung anhand von Luftbildern vorausging. Anschließend wurden alle Freiflächenverluste nach 1980 gekennzeichnet, um eine vergleichbare Bezugszeit von kartierten Lebensraumtypen und den Brutvogelkartierungen herzustellen. Dabei entstandene kleinflächige Insel- und Randbereiche von Flächen mit veränderter Nutzung wurden ebenfalls ausgeschieden, da in diesen Fällen von negativen Einflüssen auch auf die Randbereiche ausgegangen werden kann. Ermittlung der Artenlisten pro Raster (Soll-Wert) Um die Rasterkartierung der Brutvogelatlanten nutzen zu können, wurden pro Raster Leitartenlisten erstellt. Dazu wurde zunächst die Lebensraumkartierung mit den Rastergittern der Atlanten überlagert. Da sich die Kartierraster in den beiden Brutvogelatlanten unterschieden, konnten kleine Flächen im Bereich der ehemaligen Grenze zwischen dem Ost- und Westteil Berlins nicht abgedeckt und später auch nicht bilanziert werden. Anschließend wurde für jedes Raster durch Aufsummierung eine Lebensraumtypenliste erstellt, wobei lediglich die an den Rastergrenzen entstandenen Splitterflächen unberücksichtigt blieben. Auch die kleinflächigen Lebensräume wurden in die Liste aufgenommen und ggf. einem Raster vorrangig zugeordnet. Flade ordnet jedem Brutvogellebensraum eine potenzielle Leitartengruppe zu (vgl. Tab. 2). In Abstimmung mit der Arbeit von Flade und unter Berücksichtigung der nach der Roten Liste der Brutvögel in Berlin (Witt 1991) anzutreffenden Brutvogelarten wurden die Leitartengruppen für die 44 Berliner Lebensraumtypen gebildet. Dabei wurde unter Mitarbeit Berliner Ornithologen auch der ergänzte Lebensraumtyp der Flughäfen und der zusammengefasste Typ der Nadelholzdickungen und -stangenhölzer mit einer Leitartengruppe versehen sowie die der Trockenen Gebüschbrachen und Ruderalflächen modifiziert (vgl. Tab. 3). Insgesamt wurden 118 Brutvogelarten berücksichtigt (vgl. Tab. 4). Einige dieser Arten kommen nur in einem der beiden Stadthälften vor oder sind nach 1945 ausgestorben oder verschollen; für letztere besteht noch die Möglichkeit einer Wiederansiedlung in Berlin. Mit Hilfe der rasterbezogenen Lebensraumtypenlisten und der Leitartengruppen konnte letztlich für jedes Raster eine Liste der zu erwartenden Leitarten erstellt werden, deren Anzahl als Soll-Wert in die Bilanz einging. Ermittlung des tatsächlichen Bestandes Den ermittelten rasterbezogenen Soll-Werten wurden mit den Daten der Brutvogelatlanten die tatsächlich angetroffenen Arten (Ist-Werte) gegenübergestellt. Dabei wurde das Vorkommen der potentiellen Leitarten anhand der in den Atlanten benutzten Nachweisgrade B (mögliches Revier), C (wahrscheinliches Brüten) und D (sicheres Brüten) sowie für den Schwarzmilan an einer Flächenschraffur (Revierkennung) überprüft. Anschließend wurde die Zahl der in jedem Raster kartierten Leitarten ermittelt und mit der Anzahl der zu erwartenden Leitarten verglichen. Raster mit seit 1980 überwiegend veränderter Nutzung und Raster ohne großen Anteil an Berliner Flächen (Grenzraster zu Brandenburg) wurden dabei nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse der Bilanz wurden in der vorliegenden Karte mit Hilfe der Soll- und Ist-Werte und des prozentualen Anteils der kartierten Leitarten (in 20-%-Schritten) dargestellt. Der entstandenen Datei können darüber hinaus auch die fehlenden bzw. angetroffenen Vogelarten entnommen werden. Daten zur Verteilung und Bestandesentwicklung der einzelnen Arten sind in den Brutvogelatlanten aufgeführt. Aktuellere und detailliertere Einzelflächenuntersuchungen (Probeflächen) können in der Literatur-Datei des Berliner Landesbeauftragten für Naturschutz abgefragt werden (vgl. ÖKOGRUBE). Ermittlung der potenziellen avifaunistischen Wertigkeit Die potenzielle avifaunistische Wertigkeit soll als Hintergrundinformation bei der Einschätzung des Wertes der fehlenden oder vorkommenden Leitartengruppen (Bilanzergebnis) dienen. Die Rote Liste der Brutvögel in Berlin (Witt 1991) enthält für jede der verwendeten Vogelarten (vgl. Tab. 4) Indexwerte in Anlehnung an Bezzel (1980). Letztere charakterisieren die Verteilung der Arten über die ganze Fläche (Index A), ihr Vorkommen in Großflächen (Index B), ihre Revierzahlen (Index C) und die Bestandsentwicklung (Index D) und wurden für die vorliegende Karte über ihre einfache Summe (Index A + Index B + Index C + Index D = einfache Summe) bei der Lebensraumbewertung genutzt (vgl. Tab. 5). Lediglich für zwei Arten und den Sonderfall der seit 1945 ausgestorbenen oder verschollenen Arten mussten unter Mitarbeit Berliner Ornithologen neue Werte gebildet werden (vgl. Tab. 6). Mit Hilfe dieser Summenindexwerte der Brutvogelarten wurden schließlich für die Leitartengruppen jedes Berliner Lebensraumtyps Durchschnittsindexwerte errechnet, die in Zusammenarbeit mit den Berliner Ornithologen zur Bildung von fünf Wertungsstufen für die Berliner Brutvogellebensraumtypen herangezogen wurden. Klasse I beinhaltet dabei Vogellebensräume, die potentiell in Berlin besonders selten sind und/oder rückläufigen oder seltenen Arten geeignete Bruthabitate bieten; Klasse V dagegen fasst Lebensräume zusammen, die in Berlin weit verbreitet sind und nicht oder kaum seltene oder rückläufige Arten beheimaten (vgl. Tab. 7). Auffälligkeiten an dieser Wertstufenzuordnung (etwa die relativ schlechten Werte der Laubwälder, Brachen, Kleingärten und Gartenstädte oder die dazu verhältnismäßig guten Werte der Nadelwälder, Kippen/Halden, Altbauten und City-Bereiche) sind aus dem Wertungsansatz heraus erklärbar: Die im jeweiligen Lebensraumtyp potentiell beheimateten Leitarten weisen entsprechende Index-Werte nach Witt 1991 auf. Die Bewertung stellt insgesamt das avifaunistische Potential jedes Lebensraumtyps unabhängig von dem tatsächlichen Zustand und der Größe des einzelnen Lebensraumes dar, ist also nicht einzelflächenbezogen. Bewertung des Brutvogelbestandes nach Vorkommen von Arten der Roten Liste Die Anzahl der pro Kartierungsraster vorkommenden Rote-Liste-Arten wurde mit Hilfe der Brutvogelatlanten ermittelt und als Vignette dargestellt. Dabei fanden die Arten der Kategorien 1 (vom Aussterben bedroht), 2 (stark gefährdet), 3 (gefährdet) und P (potenziell gefährdet) der Roten Liste der Brutvögel in Berlin (Witt 1991) Anwendung. Darüber hinaus flossen auch die in den Brutvogelatlanten aus Artenschutzgründen nicht oder nur mittels einer Flächenschraffur dokumentierten Bestände der Arten Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard, Baumfalke, Sperber und Kolkrabe in die Wertung ein.
Lebensraumansprüche und Verbreitung
Leitlinien zur Errichtung von Horstschutzzonen für geschützte Vogelarten im Saarland Baumfalke - Graureiher - Habicht - Kolkrabe - Rotmilan - Schwarzstorch - Schwarzmilan - Uhu - Wespenbussard
Allgemeine Darstellung Zm " 8 Erweiterter Betrachtungsraum Nt " 8 " 8 Hdl Zm Zm " 8 " 8 " 8 " 8 Spezielle Darstellung Zm Arten mit Schutzkategorie nach EU-Recht " 8 " 8 Hdl " 8 Nt " 8 Swk Zm " 8 " 8 Ze Zm " 8 Hdl Zm " 8 " 8 " 8 " 8 Zm Zm Nt " 8 Zm " 8 Hdl " 8 " 8 " 8 " 8 Zm Zm " 8 " " 8 8 Hdl Zm " 8 " 8 " 8 Nt Zm " 8 " 8 Hdl " 8 " 8 "8 8 " " 8 " 8 " 8 " 8Nt Mops-Fledermaus * " 8 " 8 8 "Nt " 8 Zm " 8 " 8 Arten nach Anhang IV der EU-FFH-Richtlinie Zauneidechse Ze Hdl "8 " "8 8 Swk Ze Ze Hdl " 8 Zm " 8 " 8 Zm " 8 " 8 EU-FFH-RL Anh. IV / RL-LSA 3 Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie Brachpieper Brp EU-VSRL Anh. I / RL-LSA 2 / Leitart der Heiden (Anthus campestris) Heidelerche Hdl Zm Zm " 8 Hdl EU-VSRL Anh. I / RL-LSA - / Leitart der Heiden (Lullula arborea) " 8 Neuntöter Nt EU-VSRL Anh. I / RL-LSA - / Leitart der Heiden (Lanius collurio) Ze Ortolan Ort EU-VSRL Anh. I / RL-LSA V (Emberiza hortulana) Rohrweihe Rwh " 8 EU-FFH-RL Anh. II / RL-LSA 1 (Lacerta agilis) Nt Mf Zm Zm Nt " 8 " 8 "8 " 8 Rmi EU-FFH-RL Anh. II / RL-LSA 3 Hdl Zm Nt " 8 Zm Kamm-Molch Km (Barbastella barbastellus) " 8 Nt EU-FFH-RL Anh. II / RL-LSA 2 (Leucorrhinia pectoralis) (Triturus cristatus) Zm We Große Moosjungfer Gm Mf Ze "" 8 8 8 " " 8 Arten nach Anhang II der EU-FFH-Richtlinie Nt Nt Zm Swk Hdl " 8 Zm Nt Ssp " 8 Zm Hdl " 8 Nt " 8 " 8 Bfa Hdl Hdl " 8 " 8 Hdl Zm NATURA'2000-Gebiet "Glücksburger Heide" N " 8 " 8 Zm Nt EU-VSRL Anh. I / RL-LSA V (Circus aeruginosus) Hdl Rotmilan Rmi EU-VSRL Anh. I / RL-LSA 3 (Milvus milvus) Sperbergrasmücke Spgr EU-VSRL Anh. I / RL-LSA - (Sylvia nisoria) " 8 " 8 Hdl Schwarzspecht Ssp " 8 Zm Zm " 8 " 8 EU-VSRL Anh. I / RL-LSA - (Dryocopus martius) Zm Wespenbussard Wbu Ssp EU-VSRL Anh. I / RL-LSA 3 (Pernis apivorus) " 8 Ziegenmelker Zm EU-VSRL Anh. I / RL-LSA 2 / Leitart der Heiden (Caprimulgus europaeus) Zm Weitere wertgebende Arten ** " 8 Ssp Zm " 8 " 8 " 8 Zm Zm Hdl " 8 " 8 " 8 Zm " 8 Hdl Zm Zm Nt "" 8 8 " 8 " 8 Hdl " 8 Hdl " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 Nt " 8 Hdl " 8 " "8 8 " 8 " 8 " 8 Swk Rwh " 8 " 8 Km " 8 8 " Hdl Ssp " 8 We Zm " 8 Zm " 8 Zm " 8 " 8 Nt Hdl " 8 " "8 8 " 8 " 8 " 8 " 8 Zm " 8 " 8 Zm " 8 Zm " 8 Hdl " 8 Hdl Nt Nt " 8 " 8 " 8 Zm " 8 " 8 " 8 Zm Brp Hdl Nt Hdl " " 8 8 Zm " 8 " 8 Zm " 8 " 8 " 8 " 8 Zm " 8 Nt " 8 Ssp " 8 Swk Zm Hdl " "8 8 Hdl Hdl Hdl Zm " 8 " 8 " 8 Hdl Zm " 8Hdl " 8 " 8 " 8 " 8 Zm " 8 Zm Zm Zm " 8 " 8 " 8 " 8 Hdl " 8 " 8 " 8 Hdl " 8 " 8 Zm Dichte der Datenerhebung: Hdl " 8 Brp " 8 " 8 Zm Zm Zm " 8 " 8 Hdl " 8 " "8 8 Ssp " 8 Km " 8 " "8 8 " 8 Gm Km " 8 " "8 8 Km Hdl "8 8 " Gm Km Km "8 8 " " "8 8 " 8 " "8 " 8 8 " 8 Km Ort " 8 Managementplan für das NATURA'2000-Gebiet F68/S22 (DE 4143 401) " G l ü c k s b u r g e r Gm H e i d e " Landkreis Wittenberg Karte Hdl Nt Gm Hdl We We " 8 Gm Gm Mf " 8 Bereiche mit flächendeckender Bearbeitung (RANA, 2005) Ort Zm Km Gm " 8 Mf Nt Nt " 8 Hdl Ze Hdl " 8 " 8 " 8 Swk " 8 " 8 " 8 Zm " 8 Zm Swk Ze Hdl Nt Hdl " 8 " "8 8 Hdl Hdl " 8 Zm " 8 Hdl " 8 " 8 Hdl Nt "8 8 " Nt Nt " 8 Nt Nt Nt " 8 Swk Hdl Zm "8 8 " " 8 " 8 Zm Nt Ze "8 8 " " "8 8 Hdl Ze " "8 "8 8 " 8 Hdl Ze " 8 Nt Hdl " 8 " 8 Zm Zm Hdl " " 8 8 "8 8 " Hdl " 8 Zm Zm Ze Ze Zm Nt Swk " 8 " 8 Zm Zm "" 8 8 Hdl " 8 Hdl " 8 Hdl Wp Hdl Zm Zm Nt " 8 " 8 " 8 " 8 Zm Zm Spgr Zm Zm Zm " 8 " 8 Ze Spgr Zm " 8 " 8 Nt " 8 Nt " "8 8 "8 8 " " 8 Nt Nt " "8 8 " 8 Nt Nt Hdl Zm " 8 " 8 " "8 " 8 8 Hdl Nt Hdl Nt Hdl " 8 Nt Zm "8 8 " Spgr Hdl Zm " 8 " 8 " 8 Nt Zm Nt Ze " 8 Hdl Zm " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 Nt Hdl " 8 Zm " 8 " 8 Hdl Nt Zm " 8 Zm Hdl Hdl " 8 Hdl Nt " 8 " 8 " 8 " 8 Zm Ze Hdl " 8 " 8 8 " " 8 Hdl Zm " 8 Zm Zm " 8 "8 8 " " 8 Nt Zm " 8 Rw " 8 Hdl We " 8 " 8 Hdl Nt " 8 Nt Hdl " 8 " 8 Hdl " 8 " 8 " 8 " 8 Nt Brp " 8 " 8 Hdl Zm Zm " 8 " 8 Hdl Hdl nur soweit im Standarddatenbogen enthalten Hdl Zm " 8 soweit nicht bereits unter EU-VSRL aufgeführt *** Zm " 8 8 " 8 " Hdl Darstellung der Optimalhabitate (keine punktuell belegten Einzelvorkommen) ** We " 8 " 8 " 8 * Hdl Hdl " 8 " 8 Zm " 8 " 8 " 8 Zm Hdl Hdl " "8 8 Zm Rmi " 8 Zm " 8 " 8 Nt Nt (Falco subbuteo) Hdl " 8 Hdl " 8 Hdl Baumfalke Nt Nt " 8 Zm " 8 Mf Zm " 8 " " 8 8 Zm " 8 " 8 Hdl Zm Nt Zm " 8 Zm Arten mit besonderer nationaler Verantwortung [nach NIPKOW, 2005] Baf " 8 Zm Hdl Zm " 8 Zm " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 " 8 Zm Zm Zm Zm Zm " 8 " 8 " 8 Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) Zm Zm " 8 Hdl " 8 Ze " 8 " 8 Hdl Zm Zm " 8 " 8 Swk " 8 " 8 Hdl Hdl Swk Zm Nt Ze " 8 Gm Nt Ze " 8 Hdl " 8 Zm Km " "8 8 " 8 " 8 Hdl Zm Zm Zm Ze Nt " 8 " 8 We " 8 We " 8 " 8 " 8 Ze Hdl " 8 Leitarten der Heide [nach FLADE, 1994] Zm " 8 Nt " 8 " 8 Hdl " 8 8 " " 8 " 8 Zm Ze " 8 Zm Hdl " 8 " 8 " 8 Hdl Hdl Hdl Zm Hdl Hdl " "8 8 Zm " 8 " 8 Zm " 8 8 " " 8 8 " " 8 Zm Hdl " 8 Zm " 8 Hdl " 8 Zm Nt RL-LSA 1 / Leitart der Heiden (Upupa epops) Nt " 8 " 8 " 8 " 8 Wiedehopf Wp Zm Hdl Hdl " 8 " 8 Zm Zm Zm " "8 8 " 8 " 8 RL-LSA V (Jynx torquilla) " 8 Zm RL-LSA 3 / Leitart der Heiden Wendehals We Nt "8 8 " Hdl Zm " 8 Raubwürger (Lanius excubitor) " 8 Hdl Spgr Hdl Hdl " " 8 8 Wbu Gefährdete Arten nach Rote Liste Sachsen-Anhalt *** Rw Zm Zm Ze Ssp " 8 " 8 " 8 Zm Nt Ze " 8 " 8 Zm Zm Zm " 8 Hdl We " 8 " 8 Hdl Zm " 8 " 8 Zm " 8 Zm " 8 Hdl Zm We " 8 " 8 Rw " 8 " "8 8 6 Fauna - Wertgebende Arten - Bearbeiter:Dr. B. SimonKarte:Dipl.-Ing. H. Klobautschnik Maßstab:1:10.000Stand:26.11.2007 Quelle:F & E - Projekt (RANA, 2005); eigene Erhebungen Auftraggeber:Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, D-06116 Halle, Reideburger Straße 47 Öko & Plan Landschaftsplanung, Ökologie & Umweltberatung Dr. Bernd Simon - 06922 Plossig, Im Winkel 4
Legende SPA-Gebiet "Vogelschutzgebiet Fiener Bruch" # 12 HSch S $ $ $ 1 RBu Y 140 Bh # $ 250 SaG U% 800 Ki #U% S U%U% U% 30110 2 HSch#S Kornweihe und Rauhfußbussard 1 Rw # Y U% 1 RBu 1 RBu 1 RBu 1 RBu U% 2 GBr 1 GBr #Y Y # 1 Rw 1 RBu 1 Wi U% 1200 Ki 1 RBu 1 RBu 1 RBu 1 RBu U% 220 Ki U% 600 Ki 300 Ki U% 1 RBu 250 Ki 1 RBu 1 RBu U% 1 RBu 1 RBu 1 GrG 1 RBu S # 1 RBu Managementplan für das EU SPA "Vogelschutzgebiet Fiener Bruch" einschließlich des FFH-Gebietes "Fiener Bruch" 1 Rw Y 1 Rw # S # 5 GrG 2 GrG 1 RBu 1 RBu 30101 Enten und Gänse #Y 1 Rw Y# # Y 1 Rw Y 1 Rw # S 5 GrG # S ##S# ### 1 Rw SS # S 22 GrG # S # 2 HSch 1 RBu 1 RBu $ 30111 Kornweihe und Rauhfußbussard Y # S # Y # 11 GrG U% 250 Ki 1 RBu 1 HSch 2 HSch 1 KrE 6 SnE 4 GSae 7 GSae 11 GrG 33 GrG SPA_0013 (DE 3639 401) und FFH_0158 (DE 3639 301) Karte 4-2 Nachweise und Habitatflächen von Zug- und Rastvogelarten Bestandserfassung 2010/11 Weitere relevante Arten Maßstab 1 : 20.000 Auftraggeber: 1 RBu $ 1 Rw # Y #Y $ 2 Rw $ $$ $ 400 Ki 1 Rw 1 RBu U% 2 GBr 1 Rw # Y 1 RBu 1 RBu $ U% U% 180 Ki U % 500 Ki U% S# # S 2 HSch $ 30105 U% 1200 Ki Goldregenpfeifer Y 1 Rw 1 RBu 450 Ki # 2 HSch $ 1 RBu aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt: Stockente, Graureiher, Mäusebussard, Habicht, Sperber, Turmfalke sowie Überflieger U% 70 Ki $ 30106 Goldregenpfeifer S # $ 550 Ki $ 850 Ki U% 11 HSch U% 1 RBu 150 Ki U% 180 Ki 120 Ki $ $$ U% U% 2 GBr $ 1 RBu 30112 Kranich $ U% 200 Ki U% U% 80 Ki $ U% $ 200 Ki 85 Ki U% $ #Y 1 BFk 30102 Gänse 2 KrE $ $ $ $ U% 60 Ki 1 Rw S # $ $ $ 1 RBu 1 Rw 30116 Watvögel 9 Bek 1 RBu Y # Y # 1 Rw 200 UFG # 39 Bek 1 RBu 1 RBu %U% #Y1 Rw 8 Bek U U% 300 Ki U 50 Ki % % 90 Ki 100 Ki U U% U% 1 Bek 3 KiRe 2 GBr 1 Rw 250 Ki #Y 2 Rw #Y U% 1 RBu 1 Rw 1 Rtch $ 1 RBu U% U% $ 30104 Goldregenpfeifer 85 Ki 1 RBu Alpenstrandläufer Bekassine Baumfalke Berghänfling Blässgans Großer Brachvogel Graugans Gänsesäger Höckerschwan Kiebitz > 50 Ind. Kiebitzregenpfeifer Krickente Lachmöwe Rauhfußbussard Rotschenkel Raubwürger Saatgans Schnatterente Sturmmöwe Unbestimmte Feldgänse Wiedehopf Zwergtaucher $ 750 Ki #Y #Y $$ 1 Rw 1 Rw 30113 U% Kranich 70 Ki U% 1 RBu S 100 Ki # U% 2 HSch Y # 1 Rw U% Astr U% Bek BFk Y Bh # S BlG # U% GBr S GrG # # GSae S HSch # U% Ki U% KiRe # KrE [% LM RBu U% Rtch Y Rw # S SaG # # SnE [% StM S UFG # Y Wi # # ZT 1 RBu $ 30108 Kornweihe 1 LM 30109 Kornweihe und Rauhfußbussard 1 RBu $ 1 Rw #Y weitere relevante Arten 30107 Goldregenpfeifer [% $ #Y U% 1000 Ki [%U% 70 LM 50 Ki #Y 1 RBu U% 90 Ki 190 Ki 30114 Möwen 1 Rw Art bzw. Gilde 5-stellige Habitat-ID $ 30100 Enten und Gänse U% $ 50 Ki U% 330 LM [%[% 1 StM $ $ ##S U% 420 Ki 1 RBu 7 KrE 19 KrE 50 KrE 120 KrE 2 GrG 30101 Kornweihe 4 GrG 1 RBu 5 HSch # S S 8 GrG # #Y #Y 1 Rw Habitatflächen 500 Ki Rw ##Y11 Rw Y 250 Ki 80 Bh 30103 Gänse 1 Rw 1 RBu 1 Rw Baumgruppe Gebüsch ohne Bäume Gebüsch mit Bäumen Laubmischwald Mischwald Nadelmischwald Feuchtwald (Bruch-/Sumpfwald) Stillgewässer, anthropogen Bebauung im Siedlungs- und Außenbereich Grünfläche vegetationsfreie Fläche, anthropogen $ #Y # S $ #Y 1 Rw U% Acker und Erwerbsgartenbau Grünland Grünland mit Einzelgebüschen/-bäumen Staudenflur Staudenflur mit Einzelgebüschen/-bäumen Staudenflur mit mäßiger Verbuschung (10-50%) Staudenflur mit dichter Verbuschung (50-75%) Magerrasen mit Einzelgebüschen/-bäumen Magerrasen mit mäßiger Verbuschung (10-50%) Flachmoor/Sumpf Flachmoor/Sumpf mit Einzelgebüschen/-bäumen Flachmoor/Sumpf mit mäßiger Verbuschung (10-50%) 170 BlG $ 1 Rw U% 1 GBr $ Y # $ $ Y # 1 Rw U% 300 Ki Raubwild-sichere Umzäunung zum Großtrappenschutz $ 1 RBu #S U% 2 HSch U % 500 Ki U% #Y % 1 Rw 2 GBr U 250 Ki #Y #Y 1 Rw U% 230 Ki U% 550 Ki U% 2 AStr U% KiRe 5 HSch # S 7100 Ki 30117 Watvögel 1 Rw 1 RBu 150 Ki 1 RBu 2 RBu 30115 U% 150 Ki Rauhfußbussard # 1 ZT #Y 1 RBu 1 RBu $ 1 Rw $ #Y FFH-Gebiet "Fiener Bruch" Y # Sachsen-Anhalt 1 Rw LANDSCHAFTS- PLANUNG DR. REICHHOFF GmbH Landesamt für Umweltschutz Fachbereich 4 Planungsbüro für Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltbildung Zur Großen Halle 15 06844 Dessau-Roßlau Tel./Fax: (0340) 230490-0 / 230490-29 Datum der Ausfertigung: August 2011 Kartengrundlage: Topographische Karte 1 : 25.000; Erlaubnis-Nr.: LVermGeo/P/086/1995
LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung Glücksburger Heide (DE 4143-401) Natura 2000–Gebiet: FFH 0068 Das FFH-Gebiet „Glücksburger Heide“ (DE 4143-401) ist Teil des zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie in Landesrecht verordneten NSG „Glücksburger Heide“ (NSG0196_). Für das FFH-Gebiet „Glücksburger Heide“ (DE 4143-401) gelten im Besonderen die für die hier vorkommenden Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie formulierten Schutz- und Erhaltungsziele des Gesamtgebietes. Die Schutz- und Erhaltungsziele sind im §3 (Schutzzweck) in der Verordnung des NSG „Glücksburger Heide“ (NSG0196_) VO v. 13.10.2011 (Amtsbl. d. Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt – 11/2011 v. 15.11.2011) formuliert. §3 Schutzzweck 1) Das Naturschutzgebiet befindet sich in der Landschaftseinheit „Südliches Fläming- Hügelland“. Das ehemalige Waldgebiet wurde jahrzehntelang militärisch genutzt. Rodungen, Brände und der Übungsbetrieb führten zur Zurückdrängung des Waldes. Es entstand eine artenreiche, offene Landschaft mit Heiden, Sandtrockenrasen und vegetationsfreien Flächen, die von teilweise naturnahen Wäldern nach außen abgeschirmt wird. Seit der Aufgabe der militärischen Nutzung im Jahr 1990 unterlagen große Teile der naturschutzfachlich wertvollen Heidekomplexe der natürlichen Sukzession. In den vergangenen Jahren entwickelten sich auf den ehemals offenen Flächen an vielen Stellen Pionierwälder. Im westlichen Teil des Gebietes befinden sich die „Marcolinischen Wiesen“ – ein Komplex aus feuchten bis frischen Grünlandflächen, Seggenriedern und einem Erlenbruch. Weiterhin befinden sich im Gebiet einige Kleingewässer. Das Naturschutzgebiet ist Lebensraum für zahlreiche an Heiden, Sandtrockenrasen, feuchte Lebensräume beziehungsweise Wälder gebundene Tier- und Pflanzenarten. (2) Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung des großflächigen, unzersiedelten, von Offenlandbereichen und ausgedehnten Waldungen geprägten Landschaftsraumes mit der zum Teil durch den militärischen Übungsbetrieb geförderten Vielfalt an Arten und Biotopen und zur Erhaltung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorhandenen Lebensraumtypen und Arten. (3) Der gebietsspezifische Schutzzweck besteht insbesondere in: 1. der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der unten aufgeführten Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie der Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie, 2. der Bewahrung der in einem günstigen Erhaltungszustand befindlichen Heideflächen beziehungsweise der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Heideflächen in einem schlechten Zustand sowie der Sicherung der Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung Habitatansprüche heidetypischer Zielarten wie zum Beispiel Ziegenmelker, Heidelerche, Neuntöter, Sperbergrasmücke, Blauflügelige Sandschrecke und Haar- Ginster, 3. der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung weiterer naturschutzfachlich wertvoller Biotope im Offenland wie Borstgras-, Mager- und Sandtrockenrasen, 4. der Erhaltung und Entwicklung strukturreicher und möglichst ausgedehnter Übergangsbereiche zwischen ausgedehnter Übergangsbereiche zwischen Offenland- und Waldkomplexen, 5. der Erhaltung verschiedener Stadien der Gehölzsukzession im Komplex mit Zwergstrauchheiden, 6. der Erhaltung und Schaffung von Gehölzinseln innerhalb großer, offener Heideflächen, 7. dem Zulassen der eigendynamischen Entwicklung von Heideflächen und Pionierwäldern auf den am stärksten munitionsbelasteten Flächen, 8. der Erhaltung und Entwicklung von natürlichen und naturnahen Waldgesellschaften und naturnahen Waldgesellschaften mit allen Altersphasen in mosaikartigem Wechsel und einem den natürlichen Verhältnissen nahekommenden Anteil an Alt- und Totholz, insbesondere als Lebensraum von Wespenbussard, Rotmilan, Schwarzspecht, Raufußkauz und Mopsfledermaus, 9. dem Zulassen von eigendynamischer natürlicher Entwicklung von naturnah ausgeprägten Waldgesellschaften bei Verzicht auf jegliche menschliche Nutzung (Prozessschutz), 10. der Erhaltung des Waldgebietes in seiner Weiträumigkeit, Unzerschnittenheit und Ungestörtheit und mit seinen Funktionen als Schutzzone zur Erhaltung störungsempfindlicher Vegetationsbereiche und Tierarten, insbesondere von Greifvogel- Eulen- und Spechtvogelarten, 11. der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung des Wiesenkomplexes „Marcolinische Wiesen“ mit arten- und strukturreichen frischen bis feuchten Grünlandbeständen, seggen-, binsen- und hochstaudenreichen Nasswiesen, Seggenriedern und dem Erlenbruchwald, 12. der Erhaltung und Entwicklung der im Gebiet vorhandenen Kleingewässer einschließlich der dazu gehörigen, angrenzenden Sumpf- und Niedermoorvegetation, insbesondere zur Förderung von Großer Moosjungfer und Kammmolch, 13. der Erhaltung weitgehend störungsfreier Wald-Ackergrenzen innerhalb des Naturschutzgebietes zur Sicherung der Ortolan- Vorkommen, 14. der Erhaltung und Entwicklung der Vielfalt seltener, besonders geschützter und bestandsbedrohter Arten und Pflanzengesellschaften im Gebiet und als Ausgangspunkt für Wiederbesiedlungen umliegender Landschaftsteile durch diese Arten, 15. der Sicherung des Gebietes als Nationales Naturerbe. Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 11/2011 184 (4) Der Schutzzweck der Glücksburger Heide, die als Vorkommensgebiet zahlreicher Tierarten und Lebensräume nach Vogelschutz- und FFH-Richtlinie Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung „Natura 2000“ ist, umfasst die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes durch schutzzweckverträgliche Nutzungsregelungen und gezielte Pflegemaßnahmen, insbesondere von: 1. Arten nach Artikel 4 Abs. 1 (Anhang I-Arten) der Vogelschutzrichtlinie, hierzu zählen insbesondere: Brachpieper (Anthus campestris, Code A255), Heidelerche (Lullula arborea, Code A246), Kornweihe (Circus cyaneus, Code A082), Kranich (Grus grus, Code A127), Neuntöter (Lanius collurio, Code A338), Ortolan (Emberiza hortulana, Code A379), Raufußkauz (Aegolius funereus, Code A223), Rohrweihe (Circus aeruginosus, Code A081), Rotmilan (Milvus milvus, Code A074), Schwarzspecht (Dryocopus martius, Code A236), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria, Code A307), Wespenbussard (Pernis apivorus, Code A072) und Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus, Code A224). 2. Arten nach Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie, hierzu zählen insbesondere: Baumfalke (Falco subbuteo, Code A099), Feldlerche (Alauda arvensis, Code A247), Raubwürger (Lanius excubitor, Code A340), Schwarzkehlchen (Saxicola torquata, Code A276), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe, Code A277), Wendehals (Jynx torquilla, Code A233) und Wiedehopf (Upupa epops, Code A232). 3. natürlichen Lebensräumen und Lebensraumtypen (LRT) von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang I der FFH-Richtlinie, hierzu zählen insbesondere: - LRT 4030: Trockene europäische Heiden, - LRT 6510: Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis). 4. Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II der FFH- Richtlinie, hierzu zählen insbesondere: Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis, Code 1042), Kammmolch (Triturus cristatus, Code 1166) und Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus, Code 1308). 5. streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, hierzu zählen insbesondere: Glattnatter (Coronella austriaca, Code 1283), Moorfrosch (Rana arvalis, Code 1214) und Zauneidechse (Lacerta agilis, Code 1261). Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt
LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung Glücksburger Heide (DE 4143-401) Natura 2000–Gebiet: SPA 0022 Das EU SPA „Glücksburger Heide“ (DE 4143-401) ist Teil des zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie in Landesrecht verordneten NSG „Glücksburger Heide“ (NSG0196_). Für das Vogelschutzgebiet „Glücksburger Heide“ (DE 4143-401) gelten im Besonderen die speziell für die Vogelarten und ihre Lebensräume formulierten Schutz- und Erhaltungsziele. Für weitere Arten und /oder Lebensraumtypen gelten die Schutz- und Erhaltungsziele für das Gesamtgebiet entsprechend. Die Schutz- und Erhaltungsziele sind im §3 (Schutzzweck) in der Verordnung des NSG „Glücksburger Heide“ (NSG0196_) VO v. 13.10.2011 (Amtsbl. d. Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt – 11/2011 v. 15.11.2011) formuliert. §3 Schutzzweck 1) Das Naturschutzgebiet befindet sich in der Landschaftseinheit „Südliches Fläming- Hügelland“. Das ehemalige Waldgebiet wurde jahrzehntelang militärisch genutzt. Rodungen, Brände und der Übungsbetrieb führten zur Zurückdrängung des Waldes. Es entstand eine artenreiche, offene Landschaft mit Heiden, Sandtrockenrasen und vegetationsfreien Flächen, die von teilweise naturnahen Wäldern nach außen abgeschirmt wird. Seit der Aufgabe der militärischen Nutzung im Jahr 1990 unterlagen große Teile der naturschutzfachlich wertvollen Heidekomplexe der natürlichen Sukzession. In den vergangenen Jahren entwickelten sich auf den ehemals offenen Flächen an vielen Stellen Pionierwälder. Im westlichen Teil des Gebietes befinden sich die „Marcolinischen Wiesen“ – ein Komplex aus feuchten bis frischen Grünlandflächen, Seggenriedern und einem Erlenbruch. Weiterhin befinden sich im Gebiet einige Kleingewässer. Das Naturschutzgebiet ist Lebensraum für zahlreiche an Heiden, Sandtrockenrasen, feuchte Lebensräume beziehungsweise Wälder gebundene Tier- und Pflanzenarten. (2) Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung des großflächigen, unzersiedelten, von Offenlandbereichen und ausgedehnten Waldungen geprägten Landschaftsraumes mit der zum Teil durch den militärischen Übungsbetrieb geförderten Vielfalt an Arten und Biotopen und zur Erhaltung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorhandenen Lebensraumtypen und Arten. (3) Der gebietsspezifische Schutzzweck besteht insbesondere in: 1. der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der unten aufgeführten Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie der Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie, 2. der Bewahrung der in einem günstigen Erhaltungszustand befindlichen Heideflächen Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung beziehungsweise der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Heideflächen in einem schlechten Zustand sowie der Sicherung der Habitatansprüche heidetypischer Zielarten wie zum Beispiel Ziegenmelker, Heidelerche, Neuntöter, Sperbergrasmücke, Blauflügelige Sandschrecke und Haar- Ginster, 3. der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung weiterer naturschutzfachlich wertvoller Biotope im Offenland wie Borstgras-, Mager- und Sandtrockenrasen, 4. der Erhaltung und Entwicklung strukturreicher und möglichst ausgedehnter Übergangsbereiche zwischen ausgedehnter Übergangsbereiche zwischen Offenland- und Waldkomplexen, 5. der Erhaltung verschiedener Stadien der Gehölzsukzession im Komplex mit Zwergstrauchheiden, 6. der Erhaltung und Schaffung von Gehölzinseln innerhalb großer, offener Heideflächen, 7. dem Zulassen der eigendynamischen Entwicklung von Heideflächen und Pionierwäldern auf den am stärksten munitionsbelasteten Flächen, 8. der Erhaltung und Entwicklung von natürlichen und naturnahen Waldgesellschaften und naturnahen Waldgesellschaften mit allen Altersphasen in mosaikartigem Wechsel und einem den natürlichen Verhältnissen nahekommenden Anteil an Alt- und Totholz, insbesondere als Lebensraum von Wespenbussard, Rotmilan, Schwarzspecht, Raufußkauz und Mopsfledermaus, 9. dem Zulassen von eigendynamischer natürlicher Entwicklung von naturnah ausgeprägten Waldgesellschaften bei Verzicht auf jegliche menschliche Nutzung (Prozessschutz), 10. der Erhaltung des Waldgebietes in seiner Weiträumigkeit, Unzerschnittenheit und Ungestörtheit und mit seinen Funktionen als Schutzzone zur Erhaltung störungsempfindlicher Vegetationsbereiche und Tierarten, insbesondere von Greifvogel- Eulen- und Spechtvogelarten, 11. der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung des Wiesenkomplexes „Marcolinische Wiesen“ mit arten- und strukturreichen frischen bis feuchten Grünlandbeständen, seggen-, binsen- und hochstaudenreichen Nasswiesen, Seggenriedern und dem Erlenbruchwald, 12. der Erhaltung und Entwicklung der im Gebiet vorhandenen Kleingewässer einschließlich der dazu gehörigen, angrenzenden Sumpf- und Niedermoorvegetation, insbesondere zur Förderung von Großer Moosjungfer und Kammmolch, 13. der Erhaltung weitgehend störungsfreier Wald-Ackergrenzen innerhalb des Naturschutzgebietes zur Sicherung der Ortolan- Vorkommen, 14. der Erhaltung und Entwicklung der Vielfalt seltener, besonders geschützter und bestandsbedrohter Arten und Pflanzengesellschaften im Gebiet und als Ausgangspunkt für Wiederbesiedlungen umliegender Landschaftsteile durch diese Arten, Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung 15. der Sicherung des Gebietes als Nationales Naturerbe. Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 11/2011 184 (4) Der Schutzzweck der Glücksburger Heide, die als Vorkommensgebiet zahlreicher Tierarten und Lebensräume nach Vogelschutz- und FFH-Richtlinie Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung „Natura 2000“ ist, umfasst die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes durch schutzzweckverträgliche Nutzungsregelungen und gezielte Pflegemaßnahmen, insbesondere von: 1. Arten nach Artikel 4 Abs. 1 (Anhang I-Arten) der Vogelschutzrichtlinie, hierzu zählen insbesondere: Brachpieper (Anthus campestris, Code A255), Heidelerche (Lullula arborea, Code A246), Kornweihe (Circus cyaneus, Code A082), Kranich (Grus grus, Code A127), Neuntöter (Lanius collurio, Code A338), Ortolan (Emberiza hortulana, Code A379), Raufußkauz (Aegolius funereus, Code A223), Rohrweihe (Circus aeruginosus, Code A081), Rotmilan (Milvus milvus, Code A074), Schwarzspecht (Dryocopus martius, Code A236), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria, Code A307), Wespenbussard (Pernis apivorus, Code A072) und Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus, Code A224). 2. Arten nach Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie, hierzu zählen insbesondere: Baumfalke (Falco subbuteo, Code A099), Feldlerche (Alauda arvensis, Code A247), Raubwürger (Lanius excubitor, Code A340), Schwarzkehlchen (Saxicola torquata, Code A276), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe, Code A277), Wendehals (Jynx torquilla, Code A233) und Wiedehopf (Upupa epops, Code A232). 3. natürlichen Lebensräumen und Lebensraumtypen (LRT) von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang I der FFH-Richtlinie, hierzu zählen insbesondere: - LRT 4030: Trockene europäische Heiden, - LRT 6510: Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis). 4. Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II der FFH- Richtlinie, hierzu zählen insbesondere: Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis, Code 1042), Kammmolch (Triturus cristatus, Code 1166) und Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus, Code 1308). 5. streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, hierzu zählen insbesondere: Glattnatter (Coronella austriaca, Code 1283), Moorfrosch (Rana arvalis, Code 1214) und Zauneidechse (Lacerta agilis, Code 1261). Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt
± Karte 5c - Arten nach Anhang I der EU-VS-RL und sonstige Wert gebende Vogelarten Grenze FFH-Gebiet 156 "Zeitzer Forst" und SPA-Gebiet 0031 "Zeitzer Forst" Grenze Fläche B (Standortübungsplatz) Arten nach Anhang I Grsp - Grauspecht Picus canus Msp - Mittelspecht Dendrocopus medius 30032 Nt - Neuntöter - Lanius collurio Grsp B Spgr - Sperbergrasmücke - Sylvia nisoria Hdl - Heidelerche Lullula arborea Ssp - Schwarzpecht - Drycopus martius 30032 SSto - Schwarzstorch - Ciconia nigra (im gesamten SCI) Grsp Wbu - Wespenbussard - Pernis apivorus (im gesamten SCI) B Bewertung des Erhaltungszustandes 30038 30037 30039 Nt Nt C B 300313003030029 SspWbuSSto BBB 30041 Hdl C 00000 Habitat-ID SpgrZzZz BX 30034 Msp B 3003430031 MspSsp BB 30040 30036Sonstige Wert gebende Vogelarten SpgrNtCBBFk - Baumfalke - Falco subbuteo Bek - Bekassine - Gallinago gallinago Brk - Braunkehlchen - Saxicola rubetra Fdl - Feldlerche - Alauda arvensis GrA - Grauammer - Emberiza calandra Gsp - Grünspecht - Picus viridis Htb - Hohltaube - Columba oenas Ko - Kolkrabe - Corvus corax KrE - Krickente - Anas crecca Ku - Kuckuck - Cuculus canorus Pi - Pirol - Oriolus oriolus Rw - Raubwürger - Lanius excubitor Ssl - Schlagschwirl - Locustella fluviatilis Swk - Schwarzkehlchen - Saxicola torquata Ttb - Turteltaube - Streptopelia turtur WK - Waldkauz - Strix aluco WO - Waldohreule - Asio otus WSn - Waldschnepfe - Scolopax rusticola Wa - Wachtel - Coturnix coturnix Wh - Wendehals - Jynx torquilla Wp - Wiesenpieper - Anthus pratensis ZT - Zwergtaucher - Tachybaptus ruficollis 30033 Grsp B 3003330035 GrspMsp BB 30031 Ssp B 3003430033 MspGrsp BB Art-Kürzel Erhaltungszustand: A hervorragend (nicht vorhanden) B gut C mittel bis schlecht - keine Bewertung (nicht vorhanden) Die sonstigen Wert gebenden Vogelarten sind nicht in der Karte dargestellt. 30031 Ssp B Managementplan für das FFH-Gebiet "Zeitzer Forst" (Fläche A und B) 30034 FFH0156/SPA0031 (DE 4836 305) Msp B 30031 Ssp Karte 5c - Arten nach Anhang I der EU-VS-RL und sonstige Wert gebende Vogelarten B 0 Maßstab: 1:10.000 125 250 500 m Landesamt für Umweltschutz Fachbereich 4 Auftraggeber: Sachsen-Anhalt 30034 Msp Auftragnehmer: B Dipl.-Ing. (FH) Burkhard Lehmann Magdeburger Straße 23 06112 Halle (Saale) Tel.: 0345 - 122 76 78-0 Fax: 0345 - 122 76 78-30 E-Mail: info@myotis-halle.de 30034 Bearbeitung: Techn. MA Uwe Knöfler Dipl. Ing (FH) Andreas Pschorn Dipl. Ing (FH) Ralf Zschäpe Msp B Datum der Ausfertigung: Kartographie:Juni 2016 Stefanie Verchau-Makala Kartengrundlage:Topografische Karte Maßstab 1 : 10.000 (TK 10) Erlaubnisnummer:Geobasisdaten © LVermGeo LSA (www.lvermgeo@sachsen-anhalt.de) / 10008