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Immissionsoekologische Dauerbeobachtungsflaechen in Fichten-, Kiefern- und Buchenbestaenden mit Zuwachsmessungen bei Fichte

Die Untersuchungen dienen der Aufklaerung der Waldschadensdynamik und der Zusammenhaenge zwischen Schaedigungsgrad und Zuwachs durch wiederholte Ansprache der Gesundheit von Fichten, Kiefern und Buchen in ausgewaehlten Bestaenden vom Boden her oder anhand von Color-Infrarot-Luftbildern und zusaetzlichen Messungen des jaehrlichen Dickenzuwachses in ausgewaehlten Fichtenbestaenden.

Untersuchungen baumschaedigender organischer Spurenstoffe in der Atmosphaere im Stadtgebiet der Stadt Friedberg

Modellvorhaben: Integration und bauliche Realisierung umweltrelevanter Anforderungen bei der Instandsetzung der durch Umweltbelastungen geschaedigten Fachwerkfassade an Haus 8 bis 13 der Franckeschen Stiftungen/Halle

Verschiedene Formen des Weisstannensterbens

Seit ueber 100 Jahren wird ein Weisstannensterben beschrieben. Es scheint nicht ein sondern mehrere Formen des Sterbens zu geben. Bisher zeichnet sich ab: 1. Eine primaer durch kalte Winter mit besonderen Witterungskonstellationen verursachte Krankheit; 2. Eine Form, bei der die Weisstannenstammlaus eine erhebliche Rolle spielt; 3. Eine Form die ueberwiegend auf verschiedene Insekten zurueck geht; 4. Eine Form, bei der der Wind, bzw. der Sturm ausloesende Wirkung hat. Alle Formen werden durch die seit Jahrzehnten erwaehnten Jahre mit warmer Witterung beguenstigt bzw. durch feucht-kuehle Sommer behoben.

Five years of monitoring sooty bark disease (Cryptostroma corticale) on sycamore maple (Acer pseudoplatanus) in the floodplain forest of Leipzig, Germany

As part of the "Lebendige Luppe" project, sooty bark disease was recorded on more than 1500 sycamore maples (Acer pseudoplatanus) (trunks >5cm breast hight diameter) on 60 plots (each 2500 m²) in the late summers of 2020 to 2024. The selection of trees (according to their size) was based on 2 forest inventories (2016 and 2020) (Rieland et al. 2024, Scholz et al. 2022). As a result, new trees were added for recording in 2021. Tree damage caused by sooty bark disease was assessed via five damage classes according to the methodology outlined by Burgdorf and Straßer (2019). Trees that could not be found again were described as NA if there were no signs of felling.

Die Sanasilva-Inventur

*Der Gesundheitszustand der Bäume im Schweizer Wald wird seit 1985 mit der Sanasilva-Inventur repräsentativ erfasst. Die wichtigsten Merkmale sind die Kronenverlichtung und die Sterberate. Das systematische Probeflächen-Netz der Inventur ist im Laufe der Zeit ausgedünnt worden. In der Periode von 1985 bis 1992 wurden rund 8000 Bäume auf 700 Flächen im 4x4 km-Netz aufgenommen, 1993, 1994 und 1997 rund 4000 Bäume im 8x8 km-Netz und in den Jahren 1995, 1996 und 1998 bis 2002 rund 1100 Bäume im 16x16 km-Netz . Aufnahmemethode Alle drei Jahre (1997, 2000) wird die Sanasilva-Inventur auf dem 8x8-km Netz (ca. 170 Probeflächen ) durchgeführt. In den Jahren dazwischen findet die Inventur auf einem reduzierten 16x16-km Netz (49 Probeflächen) statt. Jede Fläche besteht aus zwei konzentrischen Kreisen. Der äussere Kreis hat ein Radius von 12.62 m (500 m2) und der innere ein Radius von 7.98 m (200 m2). Auf dem inneren Kreis werden alle Bäume mit einem Mindestdurchmesser in Brusthöhe von 12 cm und auf dem äusseren Kreis mit einem Mindestdurchmesser in Brusthöhe von 36 cm aufgenommen. In Nordrichtung wird zusätzlich in 30 m Entfernung eine identische Satellitenprobenfläche eingerichtet. Die Aufnahme findet in Juli und August statt. Eine Aufnahmegruppe besteht aus zwei Personen, von denen eine die Daten erhebt, und die andere die Daten eintippt. Die Daten werden mit dem Feldkomputer Paravant und der Software Tally erfasst. Die Aufgabenteilung wechselt zwischen Probeflächen. Auf dem 8x8-km Netz werden zusätzlich 10 Prozent der Flächen von einer unabhängigen zweiten Aufnahmegruppe zu Kontrollzwecken aufgenommen. Hauptmerkmale der Sanasilva-Inventur: Die Sanasilva-Inventur erfasst vor allem folgende Indikatoren des Baumzustandes: Die Kronenverlichtung wird beschrieben durch den Prozentanteil der Verlichtung einer Krone im Vergleich zu einem Baum gleichen Alters mit maximaler Belaubung/Benadelung an diesem Standort, den Anteil dieser Verlichtung, der nicht durch bekannte Ursachen erklärt werden kann, den Ort der Verlichtung, den Anteil und den Ort von unbelaubten/unbenadelten Ästen und Zweigen. Die Kronenverfärbung wird durch die Abweichung der mittleren Farbe (aufgenommen als Farbton, Reinheit und Helligkeit nach den Munsell Colour Charts) eines Baumes zu der für diese Baumart typischen Normalfarbe (Referenzfarbe) und durch das Vorhandensein, das Ausmass und den Ort der von der Referenzfarbe abweichenden Farben beschrieben. Der Zuwachs eines Baumes wird durch die zeitliche Veränderung der aufgenommen Baumgrössen beschrieben (Brusthöhendurchmesser, Höhe des Baumes, Kronenlänge und Kronenbreite). Weitere Merkmale sind die erkannten Ursachen der Kronenverlichtung, die Kronenkonkurrenz und das Vorkommen von Epiphyten, Mistel und Ranken in der Baumkrone.

Nine years of monitoring ash dieback in the floodplain forest of Leipzig, Germany

As part of the Lebendige Luppe project, ash dieback disease was recorded on European ash trees (Fraxinus excelsior, trunks >5cm breast height diameter) on 60 plots (each 2500m²) in the late summers of 2016 to 2024. The trees were assessed according to Langer et al. (2015). However, an additional category 6 (dead tree) was introduced to distinguish between dead and dying trees. The selection of trees (according to their size) was based on 2 forest inventories (2016 and 2020) (Rieland et al. 2024, Scholz et al. 2022). As a result, new trees were added for recording in 2021. From 2020, the additional parameter Tree damage class, ash bark beetle was introduced to assess the damage caused by the ash bark beetle in 4 categories. From 2023, an additional parameter Tree damage class, ash dieback crown was introduced, which based on Lenz et al. (2012) and indicates the damage in the crown of the tree. This classification was added because, unlike the Langer et al. (2015) classification, it describes the damage class independently of the beetle infestation. A comparison of the different damage classifications enables a better description of the damage pattern. A more detailed description of the three parameters used (Tree damage class, ash dieback; Tree damage class, ash bark beetle and Tree damage class, ash dieback crown) is provided in the dataset comment.

Waldzustandsbericht 2025

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] WALDZUSTANDS- BERICHT 2025 1 Impressum Herausgeber Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Telefon: 06131 16-0 www.mkuem.rlp.de www.wald.rlp.de Mainz, Dezember 2025 Durchführung, Auswertung und Gestaltung Zentralstelle der Forstverwaltung Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz Hauptstraße 16 67705 Trippstadt Telefon: 06131-884-268-0, Fax: 06131-884-268-300 zdf.fawf@wald-rlp.de www.fawf.wald.rlp.de nur als Download https://fawf.wald.rlp.de/de/veroeffentlichungen/waldzustandsbericht/ Titelbild: Traktmittelpunkt mit Messmarke des Aufnahmepunktes 1151 im Biosphärenreservat Pfälzerwald in der Nähe von Hinterweidenthal auf der „Große Boll“, im Hintergrund vor den Felsen Probebäume der Aufstellung 1 (Nord); (Foto: Friedrich Engels) 2 WALDZUSTANDS- BERICHT 2025 Vorwort........................................................................................................................................................4 Waldzustand 2025 - Ein Überblick..........................................................................................................6 Waldzustandserhebung (WZE)................................................................................................................8 Einflüsse auf den Waldzustand ............................................................................................................ 30 „Entwicklung der Luftschadstoffbelastung ...............................................................................31 „Klimawandel und Witterungsverhältnisse.............................................................................. 37 „Waldschutz................................................................................................................................... 41 Die Douglasie - Baum der Zukunft oder Dauerpatient?.................................................................. 46 Anhang „Entwicklung der Waldschäden.......................................................................................................60 „Statistische Signifikanz der Veränderung der mittleren Kronenverlichtung.........................66 „Probebaumkollektiv 2025............................................................................................................... 67 „Regionale Abweichung vom Monatsniederschlag in Prozent (Januar bis Dezember)..........68 „Abkommen und gesetzliche Regelungen zur Luftreinhaltung...................................................71 3 VORWORT 2025 ist eine Verschnaufpause für den Wald: Wie die Ergebnisse der Waldzustandserhebung zeigen, ist der Anteil geschädigter Bäume deutlich zurückgegangen. Bäume ohne Schäden wurden dank eines insgesamt günstigen Witterungsver- laufs wieder zahlreicher. Vergessen sind dabei schon fast wieder ein rekordverdächtig trockenes Frühjahr und die überdurchschnittlich hohen Temperaturen über das ganze Jahr. Der Wald hat nach den Krisenjahren seine Regenerationsphase und das ist gut so. Angesichts der immer deutlicher werdenden Klimawandelfolgen bliebe diese gute Nachricht indes nur eine Randnotiz, wenn wir nicht ent- schlossen einen langfristig angelegten Schutz des Klimas und damit den Schutz der Wälder betrei- ben. Vor diesem Hintergrund ist es eine mindes- tens ebenso gute Nachricht, dass mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes Rheinland-Pfalz und der Bereitstellung von 50 Mio. Euro zusätzlich in der Wald-Klima-Offensive nun auch die langfristigen Weichen für einen gesunden Wald in einem le- benswerten Klima gestellt sind. In unserem wald- reichsten Bundesland sind wir auf die Leistungen der Wälder angewiesen für den Schutz z.B. des Trinkwassers, für den Wasserrückhalt und für den Schutz von Böden, Siedlungen und Infrastruktur. 4 ©MKUEM/Christof Mattes Es steht also viel auf dem Spiel. Dies erfordert weitere Anstrengungen beim Klimaschutz, bei der Luftreinhaltung und bei der Bewirtschaftung der Wälder. In der Art und Weise der Waldbewirt- schaftung ist der rheinland-pfälzische Weg inzwi- schen ein bundesweit anerkanntes Markenzeichen und Sinnbild einer gelingenden Kooperation aller Waldeigentumsarten unter dem Dach des Ge- meinschaftsforstamtes geworden. Nur die über- zeugte Arbeit auch der kommunalen und privaten Waldbesitzenden hat den ausweislich der Bun- deswaldinventur 4 guten ökologischen Zustand unserer Wälder ermöglicht. Ein Sonderkapitel des diesjährigen Waldzu- standsberichtes beschäftigt sich mit der Bau- mart Douglasie, die eine besondere Rolle als Wirtschaftsbaumart auch im Privat- und Kör- perschaftswald spielt. Inzwischen weit über ein Jahrhundert im Land etabliert und bewährt, sind allerdings viele ökologische Wechselwirkungen der Baumart in Waldökosystemen noch wenig er- forscht. Gemeinsame Projekte mit Forschungsein- richtungen aus anderen Bundesländern versuchen Licht in die Zusammenhänge der Nährstoffauf- nahme und Resilienz gegenüber Pathogenen zu bringen, die im Klimawandel immer bedeutsamer werden. Das eingespielte Team von Landesforsten um die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forst- wirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) hat die Erhe- bungen auch in diesem Jahr wieder zuverlässig und präzise ausgewertet und aufbereitet. Den zahlreichen internen und externen Fachleu- ten, die an ganz unterschiedlichen Stellen mit den Arbeiten befasst waren, und allen beteiligten Mit- arbeitenden von Landesforsten danke ich herzlich für ihre Beiträge zum Gelingen. Ihnen wünsche ich spannende Erkenntnisse bei der Lektüre des Waldzustandsberichts 2025. Ihre Katrin Eder Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz 5

Katrin Eder: „Maßnahmenbündel gegen Schäden durch Saatkrähen soll zur Konfliktlösung beitragen“

Erster Handlungsleitfaden zeigt Maßnahmen zum Umgang mit Schäden durch Saatkrähen – Maissilage lässt Populationen wachsen – Fehlende hohe Bäume in der Landschaft fördern Anwachsen der Populationen in Städten – Allgemeinverfügung soll letale Entnahme erleichtern „Auch, wenn sich die Bestände der Saatkrähe nach dem dramatischen Rückgang in den 1970er-Jahren in einigen Regionen in Rheinland-Pfalz erholt haben, gilt die Saatkrähe auf europäischer Ebene als gefährdet und hat damit einen gesetzlichen Schutzstatus. Ihre Zunahme führt auch zu immer mehr Konflikten, sowohl in der Landwirtschaft als auch innerhalb von Orten. In einem Handlungsleitfaden versuchen wir daher alle Interessen zu berücksichtigen“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Mittwoch. Der erste Handlungsleitfaden wurde im Auftrag des Klimaschutzministeriums von der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt (LfU) erstellt. Er zeigt den Ist-Zustand sowie präventive und aktive Maßnahmenempfehlungen zur Lösung dieses Mensch-Tier-Konfliktes auf und soll je nach neusten Erkenntnissen und aktueller Datenlage, etwa aus den Einträgen im Meldeportal Vogelschäden, fortgeschrieben werden. Derzeit gibt es vor allem in Rheinhessen, der Vorderpfalz und im Raum Zweibrücken Saatkrähenkolonien von teilweise über 1.000 Brutpaaren. In Höhenlagen wie beispielsweise im Westerwald sind sie hingegen kaum anzutreffen. Insgesamt ist die Zahl der Brutpaare auf etwa 12.500 Brutpaare in ganz Rheinland-Pfalz angewachsen. Der Winterbestand beläuft sich aktuell in Rheinland-Pfalz auf durchschnittlich 16.000 Individuen. Die Populationszunahme beruht dabei auf verschiedenen Ursachen: Eine Auswertung im Handlungsleitfaden zeigt, dass im Süden von Rheinland-Pfalz einige der großen Kolonien von Saatkrähen in der Nähe von Biogasproduzenten liegen. Dort lagert in der Regel Fahrsilage, etwa aus Mais – und steht den Krähen ganzjährig als „Kraftfutter“ zur Verfügung. Eine natürliche Nahrungsknappheit in den Wintermonaten besteht demnach nicht – was dazu führt, dass die Wintersterblichkeit sich verringert und damit auch mehr Jungvögel aufgezogen werden. Fehlende hohe Bäume in der Landschaft, wie etwa Pappeln, sorgen außerdem dafür, dass sich die Saatkrähen Schutz und Brutplätze in der Stadt auf Platanen suchen. Innerorts haben sie keine Fressfeinde, wie den Uhu. Lärm und Licht stören die Tiere nicht. Anwohnerinnen und Anwohner fühlen sich durch die Rufe, Verkotung und herabfallendes Nestmaterial zunehmend gestört. Landwirtinnen und Landwirte melden Schäden bis hin zu Ernteausfällen. Dies betrifft vor allem frische Mais- oder Zuckerrübenaussaaten und den Obstbau, vor allem Kirschanbauflächen. Leitfaden stellt neue Maßnahmen vor Neben den bereits praktizierten Maßnahmen zeigt der „erste Handleitungs-Leitfaden Saatkrähe Rheinland-Pfalz“ auch neue Ansätze auf. Zu den bereits angewendeten gehören etwa zahlreiche Präventivmaßnahmen vor und während der Aussaat. Im Obstbau wird die Einhausung von Obstbäumen mit Netzen empfohlen. Auch der Einsatz von Knallschussanlagen und die letale Vergrämung durch den Abschuss einzelner Saatkrähen ist möglich, bedarf jedoch der behördlichen Genehmigung, die sich auf Grundlage dieses Handlungsleitfadens vereinfachter begründen lässt. Als neue Maßnahme stellt das 40-seitige Papier den Schutz von Saatkrähen-Kolonien in ausgewählten Bereichen außerhalb von Ortschaften vor. Dies könnte beispielsweise über die Ausweisung geschützter Landschaftsbestandteile erfolgen, in denen es hohe Bäume – und damit Brutplätze für die Tiere gibt. Mitunter werden die Tiere illegal vergrämt – was dann wiederum zu Abwanderungen führt – und zu noch mehr Krähen in Ortslagen. Durch den gezielten Schutz von konfliktarmen Kolonien kann vermieden werden, dass die Tiere zum Brüten in Siedlungen einwandern. Neu ist außerdem der Vorschlag für eine Allgemeinverfügung zur letalen Vergrämung. So muss nicht jeder betroffene Betrieb für seinen Bereich eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Damit wird die Genehmigung zum Abschuss von Krähen per Ausnahme sowohl für die Landwirtinnen und Landwirte als auch für die Verwaltung vereinfacht. Das Verfahren soll präventiv ernste landwirtschaftliche Schäden vermeiden. Eingetretene Vogelschäden können über das „Meldeportal Vogelschäden“ übermittelt werden ( https://www.isip.de/isip/servlet/isip-de/regionales/rheinland-pfalz/regionsuebergreifend/vogelschaeden ). Über die Sommermonate sind zusätzlich weitere fachliche Abstimmungen mit dem Landwirtschaftsministerium geplant, etwa zu ackerbaulichen Maßnahmen und zu solchen, wie Fahrsilos besser abgedeckt werden können. Der Leitfaden ist hier einsehbar: https://lfu.rlp.de/natur/staatliche-vogelschutzwarte-rheinland-pfalz/handlungsleitfaden-saatkraehe

Tierische Schaderreger: Großer Waldgärtner

In den letzten Jahren wurden zunehmend Großkiefern als Gestaltungselement gepflanzt. Die Verwendung von Großkiefern im Stadtgrün ist nicht unproblematisch, da sie besonders während der ersten Standjahre durch den Befall mit Borkenkäfern gefährdet sind und absterben können. Vor allem Neupflanzungen in der Nähe von Altbäumen und in Waldrandlagen sind häufig von einem Befall betroffen. Ebenso hat der Witterungsverlauf der letzten Jahre die Entwicklung von Borkenkäfern äußerst begünstigt. Sie treten in bzw. nach warmen / heißen Trockenphasen/-jahren bevorzugt auf. Flugverlauf Lebensweise Erkennungsmerkmale Maßnahmen Am Standort Köpenick, der stark von Kiefern geprägt ist, konnte in dem Jahr 2023 kaum ein Waldgärtner nachgewiesen werden. Aufgrund der Witterungsbedingungen fand der Flug erst Ende April statt. Käfer konnten in der KW 17 bis KW 19 gefangen werden. Die hohen Fangzahlen der vergangenen Jahre konnten nicht bestätigt werden. Im Jahr 2024 konnte lediglich ein Waldgärtner in der KW 24 gefangen werden. Besonders anfällig sind Bäume die verstärkt unter Trockenheit leiden bzw. sich noch im Umpflanzschock befinden. Hier bohren sich die Käfer zur Paarung und Eiablage sowohl in die Stämme als auch in die Astansatzstellen im unteren Kronenbereich ein und beeinträchtigen den Wasser- und Assimilatstrom. In der Folge kann es, je nach Stärke des Befalls, zu Welkeerscheinungen in der Krone aber auch zum Absterben des gesamten Gehölzes kommen. Von einem Befall können frisch gepflanzte Kiefern-Großbäume, kleinere Kiefernbüsche, geschwächte oder absterbende Bäume betroffen sein. Kronenverlichtungen und -missbildungen, schüttere und büschelige Triebe sowie am Boden liegende Absprünge sind die Merkmale eines Befalls. Zunächst reagiert der Baum mit Zuwachsverlusten und Verbräunungen, später dann mit partiellen Absterbeerscheinungen bis hin zum kompletten Absterben. Hinweise für einen beginnenden Befall können neben den Kronensymptomen auch Befallsmerkmale am Stamm sein. Einbohrlöcher, Harztrichter und -fluss, Bohrmehl, abblätternde Rinde oder Spechthiebe weisen auf einen Befall mit Borkenkäfern hin. Eine direkte Bekämpfung der Käfer ist nicht möglich. Daher sind eine optimale Wasser- und Nährstoffversorgung und der richtige Standort die besten Maßnahmen im Sinne des vorbeugenden Pflanzenschutzes. Folgende Faktoren sollten möglichst vermieden werden: Pflanzungen in einem Altbestand oder in die Nähe von Altbäumen dergleichen Gattung, besonders bei vorhandenem Befall Nachpflanzungen in einer bereits befallenen Neupflanzung schlechter Zustand der Gehölze: zu groß, überständig, von geringer Qualität, unzureichende Wurzeln unvorbereitete Standorte: Verdichtungen, Vernässungen Pflanzstress: Pflanzung zu ungünstigen Zeiten, zu tiefe Pflanzung Wasserstress: zu wenig Wasser => Austrocknung der Pflanzen vor oder nach der Pflanzung zu viel Wasser => zu wenig Bodenluft, die Folge sind absterbende Wurzeln Konkurrenz durch Unkrautbesatz Beschädigungen am Stammgrund oder an der Wurzel durch Maschinen oder Wühlmäuse Stammschutz Um der Besiedlung von Borkenkäfern entgegenzuwirken, kann bei Neuanlagen und Neupflanzungen durch gewerbliche Betriebe (Garten- und Landschaftsbau, gärtnerische Dienstleitungen) eine Stammstreichung mit einem zugelassenen Insektizid durchgeführt werden. Aktuell (April 2024) stehen dafür nur die Präparate Karate Zeon, ZulassungsNr. 024675-00 und Kusti ZulassungsNr. 024675-60 mit dem Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin zur Verfügung. Eine Genehmigung nach § 17 PflSchG (Pflanzenschutzgesetz) für die Anwendung im Streichverfahren liegt vor. (§ 17 PflSchG beinhaltet die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind.) Vor und bei der Anwendung sind die Regelungen des Natur-, Landschafts- und Wasserschutzes zu beachten bzw. entsprechende Genehmigungen der zuständigen Behörden einzuholen; ebenso sind die Gebrauchsanleitung und die Anwendungsbestimmungen zu beachten. Soll darüber hinaus ein Stammschutz mit Baumfarbe erfolgen, dann ist die Pflanzenschutzanwendung im Streichverfahren erst nach dem Auftragen der Stammfarbe durchzuführen. Die zur Verfügung stehenden Pflanzenschutzmittel haben keine Zulassung im Haus- und Kleingartenbereich . Treten in diesem Bereich starke Schäden (u.a. Absterben einzelner Äste oder der Krone, beim Ablösen der Rinde, zahlreiche Ein- und Ausbohrlöchern im Stamm- und unteren Kronenbereich) auf, so ist keine erfolgreiche Bekämpfung oder Wiedererholung des Baumes mehr möglich. Bei entsprechenden Problemen im Haus- und Kleingartenbereich bitte unsere Beratung in Anspruch nehmen. Grundsätzlich ist nach der Pflanzung auf eine ausreichende Wasserversorgung zu achten. Trockene und geschwächte Gehölze werden zuerst befallen.

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