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Baumschutzsatzung der Stadt Elmshorn

Umringslinien der durch die Baumschutzsatzung zu schützenden Bäume im Bereich der Stadt Elmshorn mit Satzungstext, Rechtswirksam seit dem 13.04.2018 Koordinatensystem: EPSG Code 25832

Besonders wertvolle Gehölze

Besonders geschützte Bäume und Sträucher sind rechtlich geschützt nach der Gehölzschutzsatzung der Stadt Dresden. Naturschutzfachlich handelt es sich um solche Bäume und Sträucher, die weit überdurchschnittlich alt oder selten oder wegen ihres Wuchses von besonderem, öffentlichem Interesse sind. Diese Gehölze sollen erhalten werden und deshalb allgemein bekannt sein. Sie sind Bestandteil des Katasters "Naturdenkmale und andere, besonderes wertvolle Gehölze" des Umweltamtes.

Baumschutzsatzung der Stadt Elmshorn

Umringslinien der durch die Baumschutzsatzung zu schützenden Bäume im Bereich der Stadt Elmshorn mit Satzungstext, Rechtswirksam seit dem 13.04.2018 Koordinatensystem: EPSG Code 25832

geschützte Landschaftsbestandteile im Gebiet der Stadt Laatzen

Darstellung der geschützten Landschaftsbestandteile gemäß § 29 BNatSchG im Gebiet der Stadt Laatzen mit Ausnahme der Baumschutzsatzung der Stadt Laatzen

Bebauungsplan Lurup 37 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Lurup 37 vom 20. Oktober 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 278) wird wie folgt geändert: 1. Der bisherige Einzige Paragraph wird § 1. 2; Als neuer § 2 wird eingefügt: "§ 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften: 1. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. 2. Für das Plangebiet gilt die Baumschutzverordnung vom 17. September 1948 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 1 791-i), zuletzt geändert am 2. Juli 1981 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 167)."

Bäume Chemnitz

Baumkataster (Straßen- bzw. Anlagenbäume): nach §1 der Baumschutzsatzung der Stadt Chemnitz geschützte Bäume

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

Die Themengruppe beinhaltet die in Dresden nach SächsNatSchG zum Schutz von Natur und Landschaft ausgewiesenen Naturschutzgebiete (§ 16), Landschaftsschutzgebiet (§ 19), Naturdenkmale und Flächennaturdenkmale (§ 21), geschützte Landschaftsbestandteile (§ 22), Besonders wertvolle Gehölze nach der Gehölzschutzsatzung der Stadt Dresden sowie das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000: Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (RL 92/43/EWG) und Vogelschutzgebiete (RL 79/409/EWG). Quelle: Die Daten stammen aus verschiedenen Rechtsverordnungen und Karten zu den einzelnen Schutzgebieten.

Baumpflege und Pflanzung

Baumpflege Pflanzung Straßenbäume in der Stadt haben es nicht leicht. Insbesondere in den dicht bebauten Gebieten der Berliner Innenstadt entsprechen die Standortbedingungen in der Regel nicht denen in der Landschaft. Infolgedessen kommt es zu einer Reihe von Schädigungen, die die Gesundheit und Vitalität der Bäume massiv beeinträchtigen. Das ist der Grund, warum insbesondere die Straßenbäume in der Stadt einer intensiven Pflege bedürfen. Aus Gründen der Pflege wie auch der Verkehrssicherheit sind auch fachgerechte Schnittmaßnahmen an Straßenbäumen notwendig. Dabei werden in der Regel kranke, absterbende, tote, sich kreuzende und sich reibende Äste entfernt, Verkehrssignalanlagen frei geschnitten, der Verkehrsraum unter Beachtung eines zusätzlichen Sicherheitsabstandes frei geschnitten (Lichtraumprofil), Äste entfernt, die eine Gefahr bilden, Fassaden freigeschnitten sowie Kronen und Habitus je nach Baumart geschnitten, In besonderen Fällen werden Kürzungen im Starkastbereich vorgenommen, um einen Baum, dessen Standfestigkeit eingeschränkt ist, im Kronenbereich zu entlasten und dadurch die Fällung des Baumes zu vermeiden. Ferner werden dicke Äste auch in den Fällen stark eingekürzt, wenn der Baum unter sehr beengten Bedingungen steht, so dass die natürliche Wuchsform durch ein unverhältnismäßiges Längenwachstum verloren gegangen ist. Für die Durchführung der Schnittarbeiten werden in einschlägigen Regelwerken Empfehlungen gegeben. Siehe Berliner Standards zur Baumpflege – Teil 1, Schnittmaßnahmen . Pflegemaßnahmen betreffen auch das Umfeld des Baumes zur Verbesserung der physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften. Hierzu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenstruktur, der Durchlüftung, der Nährstoffversorgung und -verfügbarkeit der Wasserversorgung und -verfügbarkeit sowie des Wurzelwachstums. Eine gute Baumpflege beginnt bereits bei der Pflanzung. Durch die fachgerechte Durchführung können Bäume vor schädigenden Einflüssen geschützt werden. Dazu gehört vor allem die Schaffung eines optimalen Wurzelraumes, die Verwendung pflanzenverträglicher Substrate und sonstiger Baustoffe, die standortgerechte Baumauswahl sowie der Einbau von Schutzeinrichtungen. Ferner ist eine gute Pflege (Wässern!) von Anfang an wichtig. Die Berliner Standards für die Pflanzung und die anschließende Pflege von Straßenbäumen der Berliner Gartenamtsleiterkonferenz (GALK Berlin) vom 27. Januar 2011 und die Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 1 und Teil 2 , der FLL geben Hinweise, wie Baumpflanzungen nachhaltig von der Planung bis zum Erreichen der vorgesehenen Funktionen durchzuführen sind. Das Rundschreiben III C / 2021 über die Pflanzung und Pflege von Straßengrün vom 27. Oktober 2021 , das auf Grundlage des § 7 des Berliner Straßengesetzes erarbeitet wurde, enthält hierzu Empfehlungen für den Bereich der Berliner Straßenbäume. Für die Bäume auf öffentlichem Straßenland und in Grünanlagen sind die entsprechenden Fachbereiche der zwölf bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter Berlins zuständig. Für den Schutz von Bäumen in unserer Stadt bildet die Berliner Baumschutzverordnung die Rechtsgrundlage. Auf der Seite Naturschutz in Berlin / Baumschutz gibt es dazu nähere Informationen. Rechtsvorschriften für öffentliche Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspielplätze und Stadtbäume

Baumkataster Hannover als Grundlage fuer eine Baumschutzsatzung

Das Projekt "Baumkataster Hannover als Grundlage fuer eine Baumschutzsatzung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hannover, Institut für Landschaftspflege und Naturschutz durchgeführt. Die neuesten Berichte ueber Waldschaeden zeigen eine weitere Zunahme der Erkrankungen. Ueber 50 Prozent der Waldbaeume (vor allem Tanne, Fichte, Kiefer, Buche, Eiche) sind bereits sichtbar geschaedigt. Fuer das Baumsterben sind vorwiegend Schadgase verantwortlich, die aus Kraftwerken, Industriebetrieben und dem Autoverkehr ermittiert werden. Baeume im besiedelten Bereich sind von diesen Schaedigungen nicht ausgenommen. Hier treten aber noch weitere gravierende Belastungen hinzu, wie Bodenverdichtung (z.B. durch parkende Fahrzeuge oder Baumaschinen), Einpflasterung, Verletzungen des Wurzel- und Stammbereichs bei Baumassnahmen, Verwendung von Streusalz im Winter usw. Dadurch wird vor allem die Versorgung der Wurzeln mit Sauerstoff, Wasser und Naehrsalzen stark beeintraechtigt; die Baumkrone wird schuetter, Zweige und Aeste sterben ab, hinzu kommen Faeulnis und Vermorschung. Um eine Uebersicht ueber die Lebensbedingungen und den Schaedigungsgrad der Baeume in Hannover zu erhalten, werden in Zusammenarbeit mit dem Gruenflaechenamt der Stadt Hannover etwa 30.000 Strassenbaeume beurteilt. Erfasst werden die Standortbedingungen, der Zustand von Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich. Stammumfang und erkennbare Schaeden. Die Auswertung der EDV-gespeicherten Daten gibt u.a. Hinweise auf Schadursachen sowie Zusammenhaenge zwischen Baumstandort und Baumzustand. Ziel des Baumkatasters ist auch die Erstellung eines Pflegeprogramms zur Verbesserung der Lebensbedingungen fuer die Strassenbaeume.

Durchfuehrung eines Fortbildungsseminars 'Baumschutzverordnung in der Praxis'

Das Projekt "Durchfuehrung eines Fortbildungsseminars 'Baumschutzverordnung in der Praxis'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Die Umwelt-Akademie e.V. durchgeführt.

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