Im Vergleich zu anderen Metropolen ist Berlin eine grüne Stadt. Die Oberste Naturschutzbehörde bietet hier Informationen zu den Themen: NATURA 2000, Schutzgebiete, Artenschutz, Biotopschutz, Baumschutz und Naturschutzverbände. Die Arbeit des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege und des Sachverständigenbeirats als beratendes Gremium aus Spezialisten verschiedener naturschutzrelevanter Fachgebiete wird vorgestellt. Bild: Florian Möllers NATURA 2000 Im Land Berlin sind derzeit mit 15 FFH- und fünf Vogelschutzgebieten ca. 6.300 Hektar als NATURA 2000-Gebiete gemeldet, das entspricht etwa 7 Prozent der Landesfläche. Sie gehören zu einem europaweiten zusammenhängenden Netz besonderer Schutzgebiete. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Schutzgebiete Die Unterschutzstellung ausgewählter Landschaftsbereiche ist das klassische Instrument zum Schutz von Natur und Landschaft. Um die Schutzgebiete in ihrer Qualität dauerhaft zu sichern, werden spezielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt. Weitere Informationen Bild: Dietmar Nill / linnea images Artenschutz Alle wild lebenden Tiere und wild wachsenden Pflanzen sind durch das Berliner Naturschutzgesetz geschützt. Für die besonders gefährdeten Arten gelten zusätzliche Zugriffs- und Störungsverbote, die den Schutz der Lebensstätten einschließen. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Biotopschutz In Berlin sind 18 besonders schutzwürdige Lebensräume – etwa Moore, Eichen-Buchenwälder und Feldhecken – unter gesetzlichen Schutz gestellt. Das Gesetz schützt diese Biotope unmittelbar. Für den Schutz der Uferröhrichte gibt es spezielle Regelungen. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Baumschutz Alle Laubbäume, die Waldkiefer sowie die Obstbäume Walnuss und Türkische Baumhasel stehen in Berlin unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung, sofern sie bestimmte Stammumfänge erreicht haben. Weitere Informationen Bild: Stefanie Schwetje Die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege Die Landesbeauftragte hat insbesondere die Aufgabe, die Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege fachlich und wissenschaftlich zu beraten. Es werden Daten über die Flora der Stadt gesammelt und für die Fortschreibung der Roten Liste genutzt. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Sachverständigenbeirat für Naturschutz und Landschaftspflege Das Gremium aus Spezialisten verschiedener Fachgebiete berät die Behörden in Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege, unterbreitet Vorschläge und Anregungen und fördert das Verständnis für Naturschutz und Landschaftspflege in der Öffentlichkeit. Weitere Informationen Bild: Jacob Schmidt Ausstellungen Auf einem Rundgang mit 42 Tafeln regt die Ausstellung “Bahnbrechende Natur” im Schöneberger Südgelände dazu an, die Stadtnatur zu entdecken. Die Ausstellung "natürlich BERLIN!" mit beeindruckenden Fotos von ausgezeichneten Naturfotografen bietet Blicke auf die vielen Naturschönheiten in Berlin. Weitere Informationen Bild: Bruno D'Amicis Vorkaufsrecht nach Naturschutzgesetz Dem Land Berlin steht nach § 53 Absatz 1 Berliner Naturschutzgesetz ein naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht an bestimmten Grundstücken zu. Sie können hier prüfen, ob für ein bestimmtes Grundstück das jeweilige Bezirksamt ein Vorkaufsrecht geltend machen könnte. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Naturschutzverbände Naturinteressierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger finden vielfach ihr Betätigungsfeld in anerkannten Naturschutzvereinigungen. Weitere Informationen Naturschutz- und NATURA 2000-Gebiete , Faltplan und Flyer zu den Publikationen Karte im Geoportal Berlin Schutzgebiete und Schutzobjekte nach Naturschutzrecht (inkl. Natura 2000) Rechtsvorschriften im Bereich Naturschutz Umweltkalender Berlin der Stiftung Naturschutz Berlin. Vielfältiges Angebot zu Natur- und Umweltthemen.
Kleinere naturschutzfachlich wertvolle Flächen können auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes als geschützter Landschaftsbestandteil gesichert werden. Diese Schutzgebiete sind für die Gliederung und Belebung des Orts- oder Landschaftsbildes, für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und als Lebensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenarten von Bedeutung. Dies können z. B. Hecken, Baumreihen, Inseln oder Pfuhle sein. In Berlin gibt es 20 geschützte Landschaftsbestandteile: GLB Grünanlage Hallesche Straße / Möckernstraße (Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg) Karte im Geoportal zur Verordnung GLB Insel Kratzbruch und Liebesinsel (Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg) Karte im Geoportal zur Verordnung GLB Alter Malchower Graben (Bezirk Lichtenberg) Karte im Geoportal zur Verordnung GLB Feldgehölz Margaretenhöhe-Nord (Bezirk Lichtenberg) Karte im Geoportal zur Verordnung GLB Luch an der Margaretenhöhe (Bezirk Lichtenberg) Karte im Geoportal zur Verordnung GLB Feuchtwiese am Bachrain (Bezirk Marzahn-Hellersdorf) Karte im Geoportal zur Verordnung GLB Rohrpfuhl Mahlsdorf (Bezirk Marzahn-Hellersdorf) Karte im Geoportal zur Verordnung GLB Weidengrund (Bezirk Marzahn-Hellersdorf) Karte im Geoportal zur Verordnung GLB Karower Teichberg (Bezirk Pankow) Karte im Geoportal zur Verordnung GLB Krugpfuhl Buchholz (Bezirk Pankow) Karte im Geoportal zur Verordnung GLB Teich Hansastraße (Bezirk Pankow) Karte im Geoportal zur Verordnung GLB Wiesen am Rübländer Graben (Bezirk Pankow) Karte im Geoportal zur Verordnung GLB Birkenhaag (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) Karte im Geoportal zur Verordnung GLB Brake Altglienicke (Bezirk Treptow-Köpenick) Karte im Geoportal zur Verordnung GLB Insel Bullenbruch (Bezirk Treptow-Köpenick) Karte im Geoportal zur Verordnung GLB Insel Seddinwall und Insel Kleiner Seddinwall (Bezirk Treptow-Köpenick) Karte im Geoportal zur Verordnung GLB Insel Weidenwall (Bezirk Treptow-Köpenick) Karte im Geoportal zur Verordnung GLB Insel Werderchen (Bezirk Treptow-Köpenick) Karte im Geoportal zur Verordnung GLB Insel Zeuthener Wall (Bezirk Treptow-Köpenick) Karte im Geoportal zur Verordnung GLB Kleiner Rohrwall (Bezirk Treptow-Köpenick) Karte im Geoportal zur Verordnung Darüber hinaus ist der Baumbestand in Berlin als geschützter Landschaftsbestandteil nach Maßgabe der Baumschutzverordnung geschützt, soweit nicht besondere Schutzvorschriften bestehen. Weitere Einzelheiten zum Baumschutz Baumschutzverordnung
Besonders geschützte Bäume und Sträucher sind rechtlich geschützt nach der Gehölzschutzsatzung der Stadt Dresden. Naturschutzfachlich handelt es sich um solche Bäume und Sträucher, die weit überdurchschnittlich alt oder selten oder wegen ihres Wuchses von besonderem, öffentlichem Interesse sind. Diese Gehölze sollen erhalten werden und deshalb allgemein bekannt sein. Sie sind Bestandteil des Katasters "Naturdenkmale und andere, besonderes wertvolle Gehölze" des Umweltamtes.
Die Gemeinde Nienhagen erlässt eine Baumschutzsatzung in diesem Bereich.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Lurup 37 vom 20. Oktober 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 278) wird wie folgt geändert: 1. Der bisherige Einzige Paragraph wird § 1. 2; Als neuer § 2 wird eingefügt: "§ 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften: 1. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. 2. Für das Plangebiet gilt die Baumschutzverordnung vom 17. September 1948 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 1 791-i), zuletzt geändert am 2. Juli 1981 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 167)."
Baumkataster (Straßen- bzw. Anlagenbäume): nach §1 der Baumschutzsatzung der Stadt Chemnitz geschützte Bäume
vollständige Antrags- und Genehmigungsunterlagen zu den im Rahmen der Neugestaltung des Werths in der Barmer Innenstadt erfolgten und noch erfolgenden Baumfällungen. In der Präsentation zur Entwurfsplanung (VO/0089/21 - Anlage 1) wurden diese Bäume noch als Bestandsbäume geführt. Ich bitte daher um die Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Fällung nach der Wuppertaler Baumschutzsatzung erstellt oder verwendet wurden. Konkret bitte ich um: Den Antrag bzw. die Anträge auf Fällgenehmigung nach der Wuppertaler Baumschutzsatzung einschließlich aller Anlagen (z. B. Lagepläne, Begründungen, Baumlisten) im Vorhabenbereich "Neugestaltung Werth". Die erteilten Genehmigungen (Bescheide) einschließlich etwaiger Auflagen, Ersatzpflanzungen oder sonstiger Bedingungen. Etwaige Stellungnahmen oder Beteiligungen anderer Dienststellen (z. B. Untere Naturschutzbehörde, Ressort Umweltschutz, Ressort Grünflächen). Dokumentationen oder interne Vermerke, die die Entscheidung zur Genehmigung oder Durchführung der Fällungen betreffen.
Baumpflege Pflanzung Straßenbäume in der Stadt haben es nicht leicht. Insbesondere in den dicht bebauten Gebieten der Berliner Innenstadt entsprechen die Standortbedingungen in der Regel nicht denen in der Landschaft. Infolgedessen kommt es zu einer Reihe von Schädigungen, die die Gesundheit und Vitalität der Bäume massiv beeinträchtigen. Das ist der Grund, warum insbesondere die Straßenbäume in der Stadt einer intensiven Pflege bedürfen. Aus Gründen der Pflege wie auch der Verkehrssicherheit sind auch fachgerechte Schnittmaßnahmen an Straßenbäumen notwendig. Dabei werden in der Regel kranke, absterbende, tote, sich kreuzende und sich reibende Äste entfernt, Verkehrssignalanlagen frei geschnitten, der Verkehrsraum unter Beachtung eines zusätzlichen Sicherheitsabstandes frei geschnitten (Lichtraumprofil), Äste entfernt, die eine Gefahr bilden, Fassaden freigeschnitten sowie Kronen und Habitus je nach Baumart geschnitten, In besonderen Fällen werden Kürzungen im Starkastbereich vorgenommen, um einen Baum, dessen Standfestigkeit eingeschränkt ist, im Kronenbereich zu entlasten und dadurch die Fällung des Baumes zu vermeiden. Ferner werden dicke Äste auch in den Fällen stark eingekürzt, wenn der Baum unter sehr beengten Bedingungen steht, so dass die natürliche Wuchsform durch ein unverhältnismäßiges Längenwachstum verloren gegangen ist. Für die Durchführung der Schnittarbeiten werden in einschlägigen Regelwerken Empfehlungen gegeben. Siehe Berliner Standards zur Baumpflege – Teil 1, Schnittmaßnahmen . Pflegemaßnahmen betreffen auch das Umfeld des Baumes zur Verbesserung der physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften. Hierzu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenstruktur, der Durchlüftung, der Nährstoffversorgung und -verfügbarkeit der Wasserversorgung und -verfügbarkeit sowie des Wurzelwachstums. Eine gute Baumpflege beginnt bereits bei der Pflanzung. Durch die fachgerechte Durchführung können Bäume vor schädigenden Einflüssen geschützt werden. Dazu gehört vor allem die Schaffung eines optimalen Wurzelraumes, die Verwendung pflanzenverträglicher Substrate und sonstiger Baustoffe, die standortgerechte Baumauswahl sowie der Einbau von Schutzeinrichtungen. Ferner ist eine gute Pflege (Wässern!) von Anfang an wichtig. Die Berliner Standards für die Pflanzung und die anschließende Pflege von Straßenbäumen der Berliner Gartenamtsleiterkonferenz (GALK Berlin) vom 27. Januar 2011 und die Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 1 und Teil 2 , der FLL geben Hinweise, wie Baumpflanzungen nachhaltig von der Planung bis zum Erreichen der vorgesehenen Funktionen durchzuführen sind. Das Rundschreiben III C / 2021 über die Pflanzung und Pflege von Straßengrün vom 27. Oktober 2021 , das auf Grundlage des § 7 des Berliner Straßengesetzes erarbeitet wurde, enthält hierzu Empfehlungen für den Bereich der Berliner Straßenbäume. Für die Bäume auf öffentlichem Straßenland und in Grünanlagen sind die entsprechenden Fachbereiche der zwölf bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter Berlins zuständig. Für den Schutz von Bäumen in unserer Stadt bildet die Berliner Baumschutzverordnung die Rechtsgrundlage. Auf der Seite Naturschutz in Berlin / Baumschutz gibt es dazu nähere Informationen. Rechtsvorschriften für öffentliche Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspielplätze und Stadtbäume
Landesrecht Bundesrecht Internationales Recht Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz – NatSchGBln) Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Berliner Baumschutzverordnung – BaumSchVO) Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in Berlin (Einige der in der Liste aufgeführten Objekte mussten aus zwingenden Gründen (z.B. Standsicherheit) inzwischen gefällt werden.) Gesetz über den Schutz, die Hege und Jagd wildlebender Tiere im Land Berlin (Landesjagdgesetz Berlin – LJagdG Bln) die verschiedenen Rechtsverordnungen zum Schutz von Teilen von Natur und Landschaft (siehe unter Schutzgebiete ) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV) Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Links auf www.bfn.de ; www.gesetze-im-internet.de ) Hierzu gehören: die Ramsar-Konvention zur Erhaltung der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel (Ziel: Schutz und nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten und deren Ressourcen durch nationale Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit); die Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Ziel: die wandernden Tierarten an Land, in der Luft und im Wasser sowie deren Lebensräume in ihrer Gesamtheit zu schützen); die Berner Konvention von 1979, zum Schutz der europäischen wildlebenden Arten und ihrer Lebensräume (wird in den EU-Ländern durch die FFH-Richtlinie umgesetzt); das Washingtoner Artenschutzübereinkommen / (CITES) über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen sowie die entsprechenden EU-Rechtsakte zur Umsetzung dieser Übereinkommen, beispielsweise: EG-Vogelschutzrichtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) EG-Artenschutzverordnung Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse (Links auf www.bfn.de ; www.eurobats.org ; www.bgbl.de )
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 9 |
| Kommune | 6 |
| Land | 42 |
| Zivilgesellschaft | 9 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 4 |
| Gesetzestext | 2 |
| Text | 20 |
| Umweltprüfung | 10 |
| unbekannt | 19 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 34 |
| offen | 18 |
| unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 55 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 17 |
| Keine | 14 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 26 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 15 |
| Lebewesen und Lebensräume | 54 |
| Luft | 14 |
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| Wasser | 20 |
| Weitere | 48 |