In Berlin stehen alle Laubbäume und die Nadelgehölzart Waldkiefer ( Pinus sylvestris ) sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkische Baumhasel unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung (BaumSchVO), sofern sie bestimmte Stammumfänge erreicht haben. Die Schutzbestimmungen der Baumschutzverordnung gelten für einstämmige Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm und mehrstämmige Bäume, wenn mindestens einer der Stämme einen Mindestumfang von 50 cm, wobei der Stammumfang jeweils in einer Höhe von 130 cm über dem Erdboden gemessen wird. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar unter der Krone maßgebend. Nicht dem Schutz der Baumschutzverordnung unterliegen Bäume auf Dachgärten oder Terrassen oder in Pflanzcontainern; auch nicht Bäume in Baumschulen oder Gärtnereien, wenn die Bäume gewerblichen Zwecken dienen. Auch fallen solche Bäume nicht in den Anwendungsbereich der Baumschutzverordnung, für die bereits andere besondere Schutzvorschriften bestehen. Das betrifft Bäume, die als Naturdenkmal ausgewiesen sind oder die ihren Standort in bestimmten geschützten Bereichen haben (z.B. auf Waldflächen, in Landschafts- oder Naturschutzgebieten oder in Grünanlagen ). § 4 BaumSchVO regelt, welche Handlungen an einem Baum verboten sind. Verboten ist danach nicht nur die Beseitigung eines Baumes; die Verbote betreffen auch Maßnahmen, die sich besonders schädigend auf die Bäume auswirken und ihren Weiterbestand gefährden können (z.B. Durchtrennen von Wurzeln). Ist es ausnahmsweise erforderlich, eine an sich verbotene Maßnahme durchzuführen, muss der jeweilige Baumeigentümer oder sonstige Berechtigte eine entsprechende Genehmigung nach § 5 BaumSchVO beantragen. Zuständig für den Vollzug der Baumschutzverordnung und das Erteilen der Ausnahmegenehmigungen sind grundsätzlich die unteren Naturschutzbehörden der Bezirksämter von Berlin. Baumschutzverordnung (BaumSchVO) Stadtgrün: Stadtbäume
Maßnahmen Nützlinge – Gegenspieler Bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Stadtgebiet Berlin wurden bislang nur Maßnahmen im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes durchgeführt, Eichen und Eichenbestände sind nicht gefährdet. Weiterhin gültig ist das Strategiepapier vom 04.03.2013 für die Vorgehensweise im Land Berlin. Es ist entstanden als Resultat aus insgesamt vier Fachgesprächen (von 2010 bis 2013), in denen in kurzen Beiträgen die Problemfelder im Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner zur jeweiligen Ausbreitungssituation, den Ergebnissen aus Bekämpfungsversuchen, zu rechtlich relevanten Bereichen (u.a. Natur-, Arten,- und Wasserschutz) und der jeweilig aktuellen Strategie der Bekämpfung, aufgezeigt wurden. Gegenmaßnahmen werden dann notwendig, wenn Menschen, die sich im Bereich von befallenen Eichen aufhalten durch Raupennester oder wandernde Raupen gefährdet werden. Dabei gilt es, möglichst die Gifthaarbildung zu verhindern. Sollte es nach Einschätzung des Befalls der Eichen durch die Eichenprozessionsspinner, der Aufenthaltsdauer und Anzahl von Menschen zu einer Bekämpfungsentscheidung im Sinne des Gesundheitsschutzes kommen, so ist die mechanische Beseitigung der Raupen und die Anwendung von Bioziden unter Beachtung aller rechtlichen Rahmenbedingungen möglich, um die Gifthaarbildung der Raupen zu verhindern. Zunächst wird die Befallsstärke am Standort der Bäume festgestellt. Als leichter Befall gilt, wenn einzelne Bäume mit nur wenigen und kleinen Nester betroffen sind. Bei einem starken Befall ist mehr als ein Baum mit mehreren großen Nestern pro Baum betroffen. Bei einem leichten Befall sind in aller Regel mechanische Maßnahmen ausreichend. Die unter Beachtung des Arbeitsschutzes zum Einsatz kommenden Methoden können sein: Absaugen Verkleben / Fixieren anschließend Absammeln Heißwasserbehandlung (in der Erprobung) Die Entsorgung der Nester erfolgt in der Regel über Müllverbrennungsanlagen. Bitte die Hinweise der örtlichen Entsorger beachten. Eine sehr sichere Methode, die Raupen zu entfernen, ist das Absaugen der Raupen, der Tagesnester und der alten Nester mit einem Spezialsauger mit entsprechenden Filtern. Eine mögliche Alternative könnte die Heißwasserbehandlung werden, bei der mit einer Lanze heißes Wasser auf die Nester ausgebracht wird. Dabei zerstört das heiße Wasser die Brennwirkung der Haare. Inwieweit die hohen Temperaturen zu Schäden an den Bäumen führen können befindet sich noch im Untersuchungsstadium. Das häufig angewandte Abflammen der Nester hat sich aus Arbeitsschutzgründen als ungünstig erwiesen, da die feinen Härchen durch die Wärmeentwicklung verdriftet werden. Zudem kann bei unsachgemäßer Durchführung die Hitzeentwicklung an den Stämmen zu Schäden am Baum führen. Bei starkem, auch mehrjährigem Befall, besonders in sensiblen Bereichen wo sich viele Menschen aufhalten, kann nach Abwägung des Gefährdungspotentials eine Sprühbehandlung der jungen Raupen durchgeführt werden. Einsatz von Bioziden – chemische Maßnahmen Die Anwendung von chemischen Maßnahmen (im Sprühverfahren) muß nach dem Austrieb der Eiche Mitte / Ende April und bis zum 3. Raupenstadium ca. Mitte / Ende Mai (22. Woche) erfolgen. Bei der Ausbringung sind neben den Anwendungsbestimmungen auch die Witterungsbedingungen zu beachten. Gerade diese sind für den Erfolg der Maßnahmen entscheidend. Damit wird der Einwicklung von Brenn-, Gifthaaren entgegengewirkt. Bei chemischen Behandlungen, sind alle rechtlichen Rahmenbedingungen (Natur-, Arten-, Landschafts-, Wasserschutzverordnungen) zu beachten. Einsatz von Nematoden – biologische Maßnahmen Die Anwendung von Nematoden erfolgt nach dem Schlupf der Raupen Anfang / Mitte April und ist bis zum 3. Raupenstadium ca. Mitte / Ende Mai (22. Woche) möglich. Die Anwendung ist nach 10 bis 14 Tagen zu wiederholen. Wichtig : die Ausbringung sollte nachts zwischen 20.00 und 06.00 Uhr erfolgen. Die Ausbringung ist nur bei folgenden Witterungsbedingungen erfolgreich: Windstille (max. Windstärke 2), kein Regen (min. bis 2 Stunden nach der Ausbringung) und Temperaturen von min. 8°C (bis min. 2 Stunden nach der Ausbringung). Die Anwendungshinweise zum Umgang und Ausbringung der Nematoden sind unbedingt zu beachten. Weitere Informationen zum Artenschutz Raupenfliegen Brackwespen-Arten Schlupfwespen Laufkäfer In der Literatur werden bestimmte Vogelarten wie der Kuckuck, Meisen und Sperlinge als mögliche Gegenspieler der Raupen des Eichenprozessionsspinners benannt. In mehrjährigen Untersuchungen konnten im Berliner Stadtgebiet bisher keine eindeutigen Nachweise festgestellt werden, dass diese Vogelarten größere Populationen des Problemschädlings vertilgen. Unter den Insekten sind Raupenfliegen die wichtigsten Gegenspieler. Daneben konnten noch Brackwespen-Arten, Schlupfwespen und Laufkäfer als natürliche Feinde festgestellt werden. Die Raupenfliegen sind die wichtigsten Gegenspieler der Eichenprozessionsspinner im Stadtgebiet. Es konnten verschiedene Arten festgestellt werden. Besonders häufig trat in Jahren mit hoher Populationsentwicklung der Eichenprozessionsspinner die spezialisierte Raupenfliegenart Carcelia iliaca im Stadtgebiet auf. Sie ist ca. 15 mm groß und blaugrau ausgefärbt. Weitere Raupenfliegenarten schlüpften aus Nestern der Eichenprozessionsspinner. Lebensweise: Bei sonnigem Wetter im Juni sitzen die Raupenfliegen auf den Tagesnestern (tagaktiv). Die Eier werden einzeln auf der Nestoberfläche und am Rand abgelegt. Bei der Wanderung der Raupen haften die Eier an deren Körper an, aus denen anschließend die Jungmaden schlüpfen. Nach dem Eindringen der Jungmaden in die Raupe der Eichenprozessionsspinner entwickelt sie sich der im Inneren bis zur Verpuppung. An den Nestern der Eichenprozessionsspinner konnten Puppen von Brackwespen festgestellt werden. Meist handelt es sich dabei um die Gattung Meteorus . Diese Gegenspielerart konnte im Stadtgebiet an verschiedenen Standorten und Jahren auf den Nestern gefunden werden. Lebensweise: Die Imagines parasitieren die Larven der Spinnerraupen indem sie ihre Eier mittels Legebohrer in den Wirt ablegen. Nach der Entwicklung der Brackwespenlarven im Inneren der Raupe des Eichenprozessionsspinners sind die Puppen der Brackwespen an der Nestoberfläche erkennbar. Auch mittelgroße Schlupfwespen parasitieren die Puppen der Eichenprozessionsspinner. In Jahren mit einem hohen Befallsdruck durch die Eichprozessionsspinnerraupen konnten Schlupfwespen der Gattung Pimpla in Waldbeständen an den Eichen festgestellt werden. Sie sind etwa 12 mm groß und bei sonnigem Wetter auf Eichen zu sehen. Lebensweise: Mittels Legestachel belegen die adulten Schlupfwespen die Puppen der Eichenprozessionsspinner im Nest. Die Schlupfwespenlarve lebt bis zur Verpuppung im Inneren des Wirtes und tötet ihn. Großer Puppenräuber Calsoma sycophanta und Kleiner Puppenräuber Calsoma inquisitor Sie können eine Größe von bis zu 25 mm erreichen, sind dunkel metallisch gefärbt. Beide Arten leben in Baumbeständen. Sie bewegen sich dabei nicht nur am Boden sondern auch in den Kronen der Bäume. Bei Massenauftreten von Frostspanner, Schwammspinner und Eichenprozessionsspinnern übernehmen sie einen wichtigen Anteil in der Regulierung der Schadschmetterlingspopulation. Sie sind dann im Baumbestand und auch in den Nestern des Eichenprozessionsspinners zu finden. Lebensweise: Die Käfer und Larven leben räuberisch und verzehren unterschiedliche Schmetterlingsraupen und Puppen.
Mehr als 10.600 Hektar öffentliche Grünflächen gibt es in Berlin. Neben Parks gehören Spielplätze, botanische Anlagen, die beiden Zoos, Freibäder, Kleingärten, Friedhöfe, Straßengrün und das Grün von Sportanlagen, Schulen, Kitas und anderen öffentlichen Gebäuden dazu. Zusammen ergibt das 12 Prozent der Stadtfläche – und einen Kernbaustein der grünen Metropole. Wie Berlin diese Flächen pflegt und gestaltet, ist deshalb entscheidend für die Artenvielfalt in der Stadt. Die öffentlichen Grünflächen Berlins sind im Grünflächeninformationssystem (GRIS) erfasst. Mit diesem Instrument steuern die Grünflächenämter der Bezirke die Pflege ihrer Flächen. Standards dafür empfiehlt das Handbuch Gute Pflege. Die Biodiversität zu fördern, ist dabei ein wichtiger Aspekt. Grünflächeninformationssystem (GRIS) Der Spektegrünzug ist eine Niederung, die von der Eiszeit geprägt wurde. In dem Grünzug liegen der Große Spektesee und die Spekte-Lake mit ihren naturnahen Uferbereichen, aber auch weite, teils beweidete Wiesen und Bereiche mit artenreichem Gebrauchsrasen. Was überall gilt, gilt auch hier: Biodiversität ist nie statisch. Pflege oder Klimawandel sind nur zwei Beispiele für entscheidende Einflüsse. Die Pflege des Grünzugs ist deshalb so konzipiert, dass sie die biologische Vielfalt, soweit das technisch und wirtschaftlich möglich ist, stützt und fördert. Der Grünzug an der Pankower Gartenstraße ist ein grüner Brückenschlag vom Weißen See Richtung Orankesee und Fauler See – und als solcher für die Pflanzen- und Tierwelt genauso wichtig wie für Anwohnerinnen und Anwohner. 2017 hat der Bezirk Pankow eine Studie zur Rekultivierung der alten Industriebahntrasse und Schaffung einer neuen grünen Infrastruktur erstellt. Der Grünzug wurde dabei als Vertiefungsbereich für die ökologische Aufwertung ausgewählt. 2019 wurden zunächst die Wege erneuert und die Nutzbarkeit der Anlage verbessert. Im Herbst 2021 folgen Maßnahmen, um die Biodiversität zu fördern. So werden etwa reich blühende Säume aus Wildstauden und Kultursorten angelegt. Sie werden künftig so gepflegt, dass Tiere übers Jahr immer eine blühende Langgraswiese finden. Auch weitere Gehölze sollen gepflanzt werden. Der 49 Hektar große Volkspark Friedrichshain ist Heimat unzähliger Arten von Pflanzen und Tieren. Mindestens 35 Vogelarten brüten hier. Weil einige der alten Baumbestände an den Bunkerbergen bruchgefährdet waren, entwickelt der Bezirk sie nach und nach zu Mischbeständen aus gebietsheimischen Eichen, Hainbuchen, Eschen und Winterlinden. 2018 fanden erste Baumaßnahmenstatt. Die Stämme der bruchgefährdeten Bäume wurden zur Hangsicherung vor Ort verwendet. Das Totholz bietet so weiter vielen Insekten und Pilzen einen Lebensraum. Im Bereich des Totholzes sammelt sich außerdem Regenwasser, das den jungen Bäumen zugutekommt, die hier gepflanzt werden. Handbuch Gute Pflege
Magdeburg. Startschuss für die diesjährige Wertholzsubmission: Damit beginnt in Sachsen-Anhalt eine der wichtigsten Vermarktungsaktionen für hochwertiges Holz. Rund 1.000 Festmeter an besonders wertvollen Baumstämmen stehen an den Submissionsplätzen in Bischofswald (Landkreis Börde) und Rothenschirmbach (Burgenlandkreis) zur Auktion bereit. Sachsen-Anhalts Forststaatssekretär Gert Zender hat zum Start den Submissionsplatz im Bischofswald besucht und zeigte sich beeindruckt von der hohen Qualität der angebotenen Stämme: „Die Qualität unserer heimischen Hölzer spricht für sich. Sie sind gefragte Rohstoffe für edle Möbel und hochwertige Furniere. Das zeigt auch das große Interesse von Käufern aus dem In- und Ausland. Wir können stolz darauf sein, dass unser Wald über die Landesgrenzen hinaus nicht nur für die Natur wichtig ist, sondern auch wirtschaftlich tragfähig ist.“ Starke Nachfrage und Spitzenqualität Das Holz stammt aus den Landes-, Kommunal- und Privatwäldern Sachsen-Anhalts. Besonders begehrt sind Stämme aus Eiche, die über 1.000 Festmeter des Angebots ausmachen. Der stärkste Stamm ist in diesem Jahr eine Eiche mit einem Durchmesser von 108cm. Die Aufteilung der Submission 2025 im Überblick: Rund 82 Prozent des angebotenen Holzes stammen aus dem Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt, je 9 Prozent aus privaten und kommunalen Wäldern. Erstmals digitale Gebotsabgabe Ein Novum in diesem Jahr: Die Gebotsabgabe erfolgt erstmals vollständig digital über eine speziell entwickelte Auktionsplattform. Diese digitale Submission soll für mehr Effizienz, Fairness und Transparenz im Vergabeverfahren sorgen. Bis zum 10. März Gebote online abgeben Bis zum 10. März 2025 um 10:00 Uhr können Kaufinteressierte ihre Gebote online abgeben. Die Zuschläge an die Höchstbietenden werden am 11. März 2025 erteilt. Das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt rechnet mit einem Gesamterlös von rund 250.000 Euro. Weitere Informationen zur Submission sowie Zugang zur Auktionsplattform finden Interessierte unter: 🔗 https://holzsubmission-sachsen-anhalt.de/Home/Index
Der Hobrechtswald ist das ganze Jahr geöffnet und hat für jeden etwas zu bieten. Um den vielfältigen Nutzungsinteressen gerecht zu werden und dabei den Lebensraum der Pflanzen und Tiere zu wahren, sind im gegenseitigen Respekt einige Regeln zur Erholung, zum Radfahren sowie zu Hunden im Wald einzuhalten. Lassen Sie keine Abfälle im Wald zurück und verschmutzen Sie die Gewässer nicht! Tiere könnten die Abfälle fressen und davon krank werden. Vermeiden Sie unnötigen Lärm! Der Wald ist ein Ort der Ruhe und Erholung. Wenn Sie leise sind, bekommen Sie außerdem die Möglichkeit scheue Waldtiere zu entdecken. Halten Sie Hunde an der Leine! Zu allen Jahreszeiten sind Hunde im Wald anzuleinen. Nur in ausgeschriebenen Hundeauslaufflächen können Sie Ihren Hund freilaufen lassen. Lassen Sie Ihren Hund außerdem nicht in Gewässern schwimmen. Zünden Sie im Wald niemals ein Feuer an! Ein offenes Feuer ist sehr gefährlich und kann leicht zu Waldbränden führen. Auch Rauchen ist in allen Berliner Wäldern ganzjährig verboten. Halten Sie sich bei Gewitter nicht im Wald auf! Sie könnten von herunterfallenden Ästen oder einem durch Blitzeinschlag umstürzenden Baum verletzt werden. Autos und Motorräder müssen stets draußen bleiben! Es sei denn, Sie haben eine Genehmigung des Forstamtes. Parken Sie bitte nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen, da Sie sonst Rettungswagen und Holztransporter behindern könnten. Fahren und reiten Sie nicht abseits der Wege! Das Radfahren und Reiten ist im Wald nur auf breiten bzw. speziell ausgewiesenen Wegen erlaubt. Nehmen Sie Rücksicht auf Spaziergänger und Wanderer. Umgehen Sie niemals forstliche Absperrungen! Bei Fällarbeiten besteht Lebensgefahr durch herabstürzende Bäume. Klettern Sie nicht auf Hochsitze! Jagdliche Einrichtungen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden. Steigen Sie nicht über Kulturzäune! Vermeiden Sie auf junge Pflanzentriebe zu treten und brechen Sie keine Äste ab. Damit schädigen Sie die Natur. Ritzen Sie die Rinde der Bäume nicht ein! Der Stamm eines Baumes ist an beschädigten Stellen ungeschützt. Pflücken Sie keine geschützten Pflanzen! Nur wenn Sie Blumen und Kräuter kennen und wissen, dass sie nicht unter Naturschutz stehen, können Sie diese pflücken sowie Früchte sammeln. Streicheln Sie keine zutraulichen Tiere! Es besteht Tollwutgefahr. Die Berliner Forsten weisen außerdem auf besondere Regeln für Reiter hin. Beachten Sie bitte auch die Verhaltenshinweise an den Eingängen der Weideflächen .
Straßenbäume sind laut Berliner Straßengesetz Zubehör einer Straße. Demnach sind Straßenbaumpflanzungen vorzusehen, zu erhalten und zu schützen. Selbstverständlich gelten für den Straßenbaumbestand auch die Berliner Baumschutzverordnung und die sonstigen naturschutzrechtlichen Regelungen. Die Ansprüche an den öffentlichen Straßenraum sind allerdings vielfältig. Insbesondere die Unternehmen der Ver- und Entsorgung (Wasser, Abwasser, Strom, Kabeltrassen etc.) und der Tiefbau (Fahrbahn, Geh- und Radwege etc.) führen immer wieder Baumaßnahmen im Bereich der Straßenbäume durch. Dabei werden oftmals unrechtmäßig auch sehr dicke Baumwurzeln abgetrennt, Anfahrschäden verursacht und Baumscheiben verdichtet oder verschmutzt, was regelmäßig zu Schädigungen am Baumbestand – insbesondere im Wurzelbereich – führt. Die Folgen für die Verkehrssicherheit der betroffenen Bäume können gravierend sein. Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik und alternative, baumschonende Bauweisen werden trotz entsprechender Auflagen vielfach nicht durchgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Verfüllung der Baugruben, ohne dass ein Schaden am Baumbestand kommuniziert wird. Insofern bleiben Schädigungen oftmals verborgen, bis der betroffene Baum – der trotz starker Schäden voll begrünt sein kann – dann beispielsweise durch einen Sturm zu Fall gebracht wird. Das erfolgt teilweise erst Jahre nach Abschluss der Arbeiten. Der/Die Verursachende ist dann in der Regel nicht mehr zu ermitteln und/oder die Schuld nicht mehr nachzuweisen. Die dadurch verursachten monetären und ökologischen Schäden für das Land Berlin sind enorm. Trotz der Auflagen der Bezirksämter und der anerkannten Normen und Regelwerke wie der DIN 18920 und der Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen ( R SBB 2023, Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ), die den Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen zum Inhalt haben, mangelt es an der praktischen Umsetzung dieser Regelungen und der notwendigen Kontrolle der Bauarbeiten. Ein Baumbestand kann aber nur gedeihen und seine vielfältigen Wohlfahrtswirkungen voll entfalten, wenn ihm keine gravierenden Verletzungen zugefügt werden. Die nach den „Verwaltungsvorschriften über die Kontrolle der Verkehrssicherheit von Bäumen auf öffentlichen Flächen“ vom 12. Juli 2016 durchzuführenden Kontrollen des Baumzustandes können die Standsicherheit des Baumes nur sehr oberflächlich bewerten, da die durchgeführten Bauarbeiten im Bereich des Baumbestands und damit der Zustand der Bäume in der Regel nicht bekannt und die Schädigungen an der Krone und dem Stamm nicht immer sichtbar sind. Aus diesem Grund ist ein großer Teil von Baumstürzen nicht vorhersehbar. Der Berliner „Fachausschuss Stadtbäume” der Berliner Gartenamtsleiterkonferenz hat ein informatives Faltblatt zum Schutz von Bäumen bei Bauarbeiten im Straßenland erarbeitet, das kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Ferner gibt es den Aushang (Grafik) „Schutz von Bäumen auf Baustellen” . Werden gravierende Schäden im Zusammenhang an Bäumen im Straßenland beobachtet, sind die jeweiligen bezirklichen Ordnungsämter bzw. die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter die richtigen Adressaten. Um in der Praxis den öffentlichen Baumbestand besser zu schützen und unkontrollierte Baumstürze zu vermeiden, ist eine sogenannte baumfachliche Baubegleitung für die Baumaßnahmen im Bereich von Straßenbäumen erforderlich. Diese hat bereits im Planungsstadium die Voruntersuchungen zum Schutz des Baumbestandes durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen sowie die Möglichkeiten zur Schadensminimierung für Bäume zu formulieren, zu begleiten und zu kontrollieren, den Rückbau von Schutzeinrichtungen baumschonend zu gestalten, zu begleiten und zu kontrollieren und die gesamte Baumaßnahme im Hinblick auf den Baumschutz zu dokumentieren. Ausführungsvorschriften zu § 12 des Berliner Straßengesetzes – Sondernutzung öffentlicher Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung – Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) DIN 18920, Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen (R SBB 2023), 2023 Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) Die R SBB 2023 ist kostenpflichtig über den FGSV-Verlag zu beziehen. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB 12), 2012 Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Die ZTV A-StB 12 ist kostenpflichtig über den FGSV-Verlag zu beziehen. Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen, 2013, Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Das Merkblatt ist kostenpflichtig über den FGSV-Verlag zu beziehen. Auch durch das Parken von Pkw auf einer Baumscheibe kommt es zu Schäden am Baum. Neben den direkten Beschädigungen der Wurzeln und des Stammes bewirkt das Gewicht des Fahrzeugs eine Verdichtung des Bodens. Dadurch kommt es für die Wurzeln zu Sauerstoffmangel, aber auch zu einem Mangel an Wasser- und Nährstoffen. Diese Schäden können zum Absterben des Baumes führen. Werden die Schäden nicht rechtzeitig erkannt, kann der Baum unkontrolliert umstürzen. Für das Beparken einer Baumscheibe wird daher ein Verwarnungsgeld erhoben. Baumstandorte sind keine Müllkippen. Durch Ablagerungen wird der Boden verdichtet und es können Bodenverunreinigen durch Schadstoffe auftreten.
Damit Sie auch von den S-Bahnhöfen Pichelsberg und Grunewald den Weg durch den Wald zu unserer Ausstellung finden, haben wir für Sie ein Wegeleitsystem realisiert. Folgen Sie einfach den Markierungen an den Baumstämmen , dann können Sie den Weg nicht verfehlen! Die Wege sind besonders für die Anreise mit dem Fahrrad geeignet, laden aber auch zu einer schönen Wanderung im Grunewald ein. Vom S-Bahnhof Grunewald aus durchqueren Sie die Unterführung der AVUS und betreten den Parkplatz am Schmetterlingsplatz. Von hier aus startet das Wegeleitsystem am Schildhornweg. Vom S-Bahnhof Pichelsberg aus folgen Sie der Schirwindter Allee in südlicher Richtung, bis sie in “Am Postfenn” übergeht. An der Ecke Heerstraße/Am Postfenn, wo sich auch das Restaurant “Tiroler Bauernstuben” befindet, startet das Wegeleitsystem auf der rechten Straßenseite mit dem Radweg. Die Routen von beiden S-Bahnhöfen aus treffen sich im Wald an der Kreuzung Alte Spandauer Poststraße/Schildhornweg und führen gemeinsam auf dem Alten Saubuchtweg zum Nebeneingang an Infoinsel 4.
Oldenburg. Er gilt eigentlich als Baumeister der Natur und wichtiger Landschaftsgestalter – in Oldenburg indes bereitet die Aktivität des Bibers entlang der Hunte zunehmend Sorgen um den Hochwasserschutz. Der Grund: Das Gelände im Süden der Stadt liegt teils deutlich tiefer als der Wasserstand des Flusses. Hochwasserschützer arbeiten deshalb mit Hochdruck an Strategien, um den Herausforderungen durch Biber- und Nutriabauten an der Hunte zu begegnen. Er gilt eigentlich als Baumeister der Natur und wichtiger Landschaftsgestalter – in Oldenburg indes bereitet die Aktivität des Bibers entlang der Hunte zunehmend Sorgen um den Hochwasserschutz. Der Grund: Das Gelände im Süden der Stadt liegt teils deutlich tiefer als der Wasserstand des Flusses. Hochwasserschützer arbeiten deshalb mit Hochdruck an Strategien, um den Herausforderungen durch Biber- und Nutriabauten an der Hunte zu begegnen. Zuletzt hatte Mitte November der Einbruch eines Biberbaus am Huntedeich im Bereich Achterdiek für Aufsehen gesorgt. Der Biber hatte sich hier von der Wasserseite aus bis unter den auf der Deichkrone befindlichen Weg gegraben – und von dort aus weiter in den binnenseitigen Deichkörper. Zwar habe zu keinem Zeitpunkt die Gefahr eines Durchbruchs bestanden, wie der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) betont. In diesem Abschnitt des Deiches sorgt auf der Landseite zusätzlich eine Spundwand für Sicherheit. Zudem ist bereits einen Tag nach seiner Entdeckung der vom Biber geschaffene Hohlraum im Deich durch die Hunte-Wasseracht mit bindigem Bodenmaterial verfüllt und gesichert worden. „Dennoch unterstreicht der jüngste Vorfall noch einmal eindrücklich die enormen Herausforderungen, welche die in der jüngeren Vergangenheit in der Region zugenommene Nutria- und Biberaktivität für den Hochwasserschutz mit sich bringt“, so Armin Heine, Geschäftsbereichsleiter beim NLWKN Brake. Der Landesbetrieb ist für den Hochwasserschutz in diesem Bereich zuständig. Bereits seit einiger Zeit sind die Hochwasserexperten in der Thematik aktiv und mit geeigneten Maßnahmen befasst. Ziel des NLWKN ist es, ganz im Sinne der gegenwärtig auf landesweiter Ebene laufenden Überlegungen am „Runden Tisch Biber“ des Umweltministeriums, gemeinsam mit der Hunte-Wasseracht, den zuständigen Naturschutzbehörden – dem Kreis und der Stadt Oldenburg – sowie örtlichen Naturschutzverbänden eine abgestimmte Strategie zu entwickeln. Hierzu besteht bereits seit längerer Zeit ein enger fachlicher Kontakt. Denn Fakt ist auch: Biber gehören im Gegensatz zu Nutria, die ebenfalls entlang der Hunte aktiv sind, zu den nach Bundesnaturschutzgesetz besonders und streng geschützten Arten. Sie dürfen zum Beispiel nicht ohne Weiteres aktiv vergrämt oder abgefangen werden. Nach der letzten landesweiten Kartierung im Winter 2018/19 liegt die Gesamtpopulation der Biber in Niedersachsen bei etwa 500 Tieren, die sich auf vier Verbreitungsschwerpunkte sowie einige Einzelvorkommen beziehen. Das Stadtgebiet von Oldenburg zählte bisher nicht dazu. „An vielen Gewässern in Deutschland bereitet die langsame Rückkehr des Bibers in der Regel keine größeren Probleme und hat sogar sehr positive Effekte auf die Gewässerlandschaft – etwa für den Wasserrückhalt in der Fläche, die Vielfalt der Gewässerstruktur oder den Artenreichtum. Hier in Oldenburg, wo die Deiche unmittelbar bis an das Ufer heranreichen und der Stauwasserspiegel der Hunte in weiten Teilen mehr als zwei Meter über dem angrenzenden Gelände liegt, ist die Situation allerdings deutlich sensibler“, betont Armin Heine. Beschädigungen der Hochwasserdeiche könnten im schlimmsten Fall zu weiträumigen Überschwemmungen führen und würden daher eine erhebliche Gefährdung für die Anwohner bedeuten. Um sich ein genaues Bild von der Situation und vorhandener Biber- und Nutria-Bauten zu machen, hatte der Landesbetrieb deshalb im September den Stauwasserstand in Teilen der Hunte erstmalig abgesenkt. Die dabei vom Wasser aus kartierten Bauten – insgesamt zählten die Fachleute 37 Biberbauten – sind seither dort, wo sie die Standsicherheit eines Deiches beeinträchtigen könnten, teils fachmännisch verfüllt und gesichert worden oder werden dies in den kommenden Wochen. Das alles erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Naturschutzbehörden. Zusätzliche konkrete Maßnahmen für die gesamte Gewässerstrecke, für die der NLWKN zuständig ist, sind fest eingeplant und zwischen den beteiligten Akteuren abgestimmt. So soll noch in diesem Winter der Startschuss für die umfangreiche Entnahme von Weichhölzern im Bereich zwischen L870 und Wasserkraftwerk Oldenburg erfolgen, um den Abschnitt für den Biber durch Wegnahme des Nahrungsangebots unattraktiv zu machen. Dabei steht vorrangig der jetzt auch durch den entdeckten Biberbau betroffene, besonders sensible Bereich Achterdiek im Fokus. Denkbar sind darüber hinaus auch weitergehende Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes. Bereits vor einem Jahr, nach ersten Hinweisen auf den Biber in der Region, waren bestimmte Baumstämme bis zu einer Höhe von knapp 1,20 Meter durch ein Drahtgeflecht geschützt worden, um kein attraktives Nahrungsangebot zu bieten. Einzelne Bäume waren bereits seinerzeit entfernt worden. In einer Stellungnahme unterstreicht der NLWKN, dass er im Interesse eines verlässlichen Hochwasserschutzes in sensiblen Gewässerabschnitten wie in Oldenburg weder Nutria- noch Biberbaue in den Deichen tolerieren könne. In jenen Bereichen der Hunte, in welchen es genügend Raum zwischen Ufer und Deich gibt, sollen die Biberbaue dagegen belassen werden, um nicht zusätzliche Grabaktivitäten zu provozieren. „Wir nehmen den jüngsten, durch den Biber verursachten Einbruch am Huntedeich und die verständlichen Sorgen der Anwohner sehr ernst. Entsprechend schnell hatten wir Fachleute und Baumaschinen vor Ort, um den Schaden zu bewerten und zu reparieren. Mit unseren Partnern vor Ort prüfen wir aktuell alle Optionen, die zur Verfügung stehen und machbar sind, um den Hochwasserschutz für Oldenburg auch künftig sicherstellen zu können, wie wir es in der Vergangenheit verlässlich getan haben“, betont Armin Heine. Spaziergänger, die auf den Wegen entlang der Hunte unterwegs sind, bittet der Landesbetrieb aktuell um besondere Vorsicht.
Tiny Forest, Schulbienen und Projekte: Die Schülerinnen und Schüler des Max-Delbrück-Gymnasiums engagieren sich in vielen Bereichen für den Umwelt- und Klimaschutz. Klimaschutzprojekte Das Max-Delbrück-Gymnasium hat mit mehreren Projekten am Wettbewerb Berliner Klima Schulen teilgenommen. Nun hängt eine Checkliste mit Energiespartipps an jeder Klassentür. Eine andere Liste soll die Jugendlichen dazu ermutigen, den eigenen Konsum nachhaltiger zu gestalten und regionale Produkte sowie Angebote von Unverpacktläden, Second-Hand-Geschäften und Flohmärkten zu nutzen. Über den Druckern der Schule hängen von den Schülerinnen und Schülern gestaltete Poster, die den doppelseitigen Druck empfehlen um Papier zu sparen. Auch beim Thema Mobilität setzt das Max-Delbrück-Gymnasium an: Ein Plakat wirbt für das Radfahren. Die Teilnahme am Projekt Stadtradeln mit einem schuleigenen Team ist für die Schule in Niederschönhausen selbstverständlich. Im Rahmen des Tiny-Forest-Projekts haben engagierte Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte unter fachkundiger Anleitung 51 heimische Bäume auf eine kleine Fläche vor der Mensa gepflanzt. Der Mikrowald ist Ort der Begegnung, Beteiligungsprojekt, Klimaschutzbeitrag, Biotop, grünes Klassenzimmer und Reallabor zur Entwicklung eines Waldökosystems zugleich. Die 15 vertretenen Arten – darunter Schlehe, Holunder, Stieleiche, Ilex und Haselnuss – gelten als robust gegen den Klimawandel und bieten Vögeln, Nagern und Insekten Nahrung und Schutz. Die Bäume und Sträucher wurden vermessen. Nun erfassen die Schülerinnen und Schüler, wie sich der schuleigene Wald entwickelt und welche Tiere sich darin tummeln. Das Max-Delbrück-Gymnasium ist Vorreiter in Pankow: In Zukunft sollen weitere Tiny Forests im Bezirk entstehen, zum Beispiel am Nordenddreieck. Kürzlich wurden auf dem Schulgelände eine üppig blühende Blumenwiese und eine Kräuterspirale für das Bienenprojekt angelegt. Das Bienenvolk wohnt hinter der Mensa, nun wird zusätzlich eine Klotzbeute – eine Bienenbehausung aus einem ausgehöhlten Baumstamm – aufgestellt. Im projektbezogenen Profilierungskurs für die 8. Klasse lernen die Schülerinnen und Schüler, warum die fleißigen Insekten für die Ökologie so wichtig sind, was sie brauchen und wie man mit ihnen umgeht. Auch Wildbienen und Hummeln finden im Kurs Berücksichtigung. Unterstützt werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von zwei erfahrenen Imkern, die der Schule auch das Bienenvolk zur Verfügung stellen. Langfristiges Ziel des Projekts ist, mit dem erworbenen Know-how ein eigenes Bienenvolk anzusiedeln und eigenständig zu betreuen. Ökologisches Schulessen | Schulgarten | Schulprogramm | Projekte | Abfallvermeidung | Umweltfreundlicher Schulweg Die rund 100 Lehrkräfte an dem Gymnasium in Niederschönhausen unterrichten etwa 1100 Schülerinnen und Schüler. Das Gymnasium ist eine “Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage”. Für sie gehört Weltoffenheit zum Schulleben dazu, aber auch Menschlichkeit, Geselligkeit und Demokratie. Weitere Schwerpunkte sind individuelle Förderung, Profilierungskurse ab der 8. Klasse sowie Sprach- und Austauschreisen. Bild: Platanus Schule Berlin Weitere engagierte Schulen in Pankow Übersicht: Diese Pankower Schulen engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Dmyrto_Z/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen
Um sowohl die unterschiedlichen Ansprüche der Nutzer an die Flächen des Landschaftsschutzgebietes (LSG) als Erholungsraum einerseits und die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft andererseits in Einklang zu bringen, sieht der Pflege- und Entwicklungsplan spezielle Orte für das Natur- und Freizeiterleben vor. Folgende Angebote werden dabei vorgesehen: Städtische Naturerfahrungsräume sind große “wilde” Freiräume für Kinder und Jugendliche zum Spielen in der Natur, die sie eigenständig aufsuchen und nutzen können. In Naturerfahrungsräumen sollen Kinder und Jugendliche (6 bis 12 Jahre) einzeln und in Gruppen vielfältige Aktivitäten ausüben, die nicht durch Geräte vorprogrammiert, sondern von den natürlichen Gegebenheiten inspiriert sind. Dies kann das Bauen von Höhlen und Burgen, Klettern auf Bäumen, Verstecken oder Spielen im Matsch umfassen (REIDL & SCHEMEL 2003). Die Erhaltung und Gestaltung naturnaher Flächen als Naturerfahrungsräume ist wichtiges Ziel der LSG-Verordnung. Naturerfahrungsräume für Berliner Kinder Auch klassische Spielplätze mit Spielgeräten, Sandkästen, befestigten Flächen und sonstiger intensiv gepflegter Infrastruktur und Flächengestaltung kommen im LSG vor. Es handelt es sich im Wesentlichen um schon bestehende Spielplätze, ein neu geplanter ist vorgesehen. Neben den Naturerfahrungsräumen und den klassischen Spielplätzen sind in den naturbelasseneren Freiflächen des ehemaligen Mauerstreifens weitere Möglichkeiten für Spiel und Sport angedacht. Um den “wilden”, landschaftlichen Charakter des Mauerstreifens zu bewahren, sollen diese möglichst naturnah und ohne versiegelte Flächen gestaltet werden. Beispiele sind Rasen-Bolzplätze oder zweckungebundene Rasenflächen für Frisbee, Federball oder Drachensteigen, kleinere Spiel-Sandflächen sowie Flächen mit Spiel- und Kletterelementen aus natürlichen, teilweise unbearbeiteten Materialien wie z.B. große Steine zum Klettern oder Baumstämme als Balancier-Vorrichtung. Der Kinderbauernhof Pinke Panke als besonderer Lern- und Erlebnisort für Kinder und Jugendliche aus Pankow, Reinickendorf und Wedding soll erhalten bleiben. Mit seinem Bauerngarten, verschiedenen Tieren, Werkstatt, Bauplatz und vielen anderen Angeboten bietet er ein breites Spektrum an Erfahrungsfeldern und versteht sich als sozialer und ökologischer Lernort. Der Pflege- und Entwicklungsplan sieht Flächen für die Erweiterung der Einrichtung vor. Kinderbauernhof Pinke Panke Sitzgelegenheiten zum Ausruhen und Picknickplätze werden vorgesehen, um Bewohnern umliegender Wohngebiete als Treffpunkt und Spaziergängern sowie Radfahrern entlang des Mauerweges als Rastplatz zu dienen. Hierzu werden an geeigneten Orten im Mauerstreifen verteilt Sitzmöglichkeiten eingerichtet, die sich am naturnahen Erscheinungsbild des Grünzugs anlehnen. Dabei werden natürliche, weitgehend unbearbeitete Materialien wie große Steine oder Baumstämme als Sitzmöglichkeiten und Tische verwendet, die auch mit den naturnahen Spiel- und Sportangeboten kombiniert werden können. Gemäß LSG-Verordnung ist es verboten, Hunde oder andere Haustiere außerhalb der gekennzeichneten Flächen unangeleint umherlaufen zu lassen. Um den Bedarf an Flächen für den Hundefreilauf zu decken und gleichzeitig eine räumliche Trennung von frei laufenden Hunden und Erholungssuchenden ohne Hund herbeizuführen, ist die Einrichtung von speziellen Hundefreilaufgebieten vorgesehen. Hundefreilauf Intensiv genutzte und ausgestaltete Sportflächen werden nur im Bestand ausgewiesen. Die Flächen sind geprägt durch regelmäßig gemähten Sportrasen, teil- bis komplettversiegelte Flächen sowie einzelne Gebäude. Teilweise sind die Flächen eingeschränkt betret- und nutzbar. Der Schießplatz in der Schönholzer Heide ist als spezielle Sportanlage mit nur eingeschränkter Nutzbarkeit markiert. Die Fläche ist durch Trittrasen, Parkbäume und bauliche Anlagen geprägt. Versiegelte oder anderweitig vorbelastete Flächen im LSG sollen als Flächen für das Befahren mit Skateboards, Rollerskates oder Snake-Boards vorgesehen werden. Als ergänzende Nutzung oder als Alternative könnten auf den versiegelten Flächen auch andere Sportarten wie Streetball oder Tischtennis angeboten werden. BMX- oder Mountainbike-Parcours können sowohl auf den Flächen für Skaten vorgesehen werden und mit dieser Nutzung parallel als auch in naturnahem Gelände ausgeübt werden. Aktuell wird ein Bereich zwischen Kopenhagener und Klemkestraße als Mountainbike-Parcours genutzt. Dieser soll, sofern sich ein Träger findet, erhalten oder in Absprache mit den Nutzern umgelagert werden.
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