Zweck der Waldkalkungen ist, der zum Teil tief reichenden Versauerung der Waldböden entgegenzuwirken. Die fortschreitende Versauerung der Böden geht mit erheblichen Schädigungen des Ökosystems Wald einher. So werden mit sinkenden pH-Werten (Säuregradmesser) das giftige Aluminium und Schwermetalle ausgewaschen, die die Wurzeln der Bäume schädigen und ins Grundwasser verlagert werden. Auch Nährstoffe werden dem Boden entzogen und stehen damit den Pflanzen nicht mehr zur Verfügung. Durch die Kalkungsmaßnahmen werden die Waldböden sozusagen mit einer Schutzhülle aus Kalk bedeckt. Der Kalk soll die über die Niederschläge eingetragenen Säuremengen in den obersten Bodenschichten über einen gewissen Zeitabschnitt neutralisieren, um damit den Bodenzustand zu stabilisieren und ggfs. auch wieder zu verbessern. Die Kalkung dient zudem auch dem Grundwasser- und damit letztlich dem Trinkwasserschutz. Besonders kalkungsbedürftig sind die Waldflächen der Buntsandsteingebiete im Saarland, da deren Böden von Natur aus ein nur geringes Pufferungsvermögen gegenüber Säureeinträgen aufweisen. Den Kalkungsmaßnahmen vorausgegangen waren bodenchemische Analysen durch das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA), um zuverlässige Aussagen über den Bodenzustand zu erhalten. Im Anschluss an die Kompensationskalkung wird es weitere Untersuchungen im Sinne einer Wirkungskontrolle geben. Von der Kalkung ausgeschlossen werden einerseits aus Naturschutzgründen sensible Flächen (z.B. Naturschutzgebiete, Naturwaldzellen u.ä.). Anderseits werden Verkehrsflächen und siedlungsnahe Flächen ausgeschlossen. Die Kompensationskalkung erfolgt ausschließlich in der vegetationsarmen Zeit, da nur dann sichergestellt ist, dass eine möglichst große Kalkmenge den Boden auch erreicht. Ausgebracht wird der Magnesiumkalk per Hubschrauber. Bei einer Menge von etwa 3 Tonnen pro Hektar können so pro Tag zwischen 60 und 75 Hektar Wald behandelt werden.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt reagiert fassungslos auf die wiederholten illegalen Baumfällungen im Berliner Grunewald. Im Januar hat ein Unbekannter am Nordhang des dortigen Drachenbergs offenbar rund 50 Bäume mit einer Motorsäge illegal gefällt. Zu einer ähnlichen Tat war es an gleicher Stelle bereits im August 2024 gekommen. Die bis zu 20 Jahre alten Bäume standen auf dem aus Trümmerschutt entstandenen Drachenberg und erfüllten dort essentielle ökologische Dienste. Senatorin Ute Bonde: „Diese verabscheuungswürdigen Taten machen mich fassungslos. Vor Ort ist ein immenser ökologischer Schaden entstanden. Wir können ein solches Umweltverbrechen nicht hinnehmen und hoffen auf schnellstmögliche Ermittlungserfolge durch die Berliner Polizei.“ Durch den Kahlschlag fehlt die schützende Wirkung der Baumkronen auf den Waldboden. Das führt einerseits zur Austrocknung, andererseits zur Vergrasung und zur Ausbreitung der Brombeere. Das wiederum erschwert eine natürliche Ansamung von Waldbäumen, da die Samen den Boden nicht erreichen bzw. die Gefahr von Vertrocknen besteht. Eine wichtige Funktion der Bäume an dieser Stelle war die Sicherung des Hanges vor Bodenerosion durch ihre Wurzeln. Ansamungen vorausgesetzt dauert es 15 bis 20 Jahre, bis der Zustand wiederhergestellt ist.
In Berlin stehen alle Laubbäume und die Nadelgehölzart Waldkiefer ( Pinus sylvestris ) sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkische Baumhasel unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung (BaumSchVO), sofern sie bestimmte Stammumfänge erreicht haben. Die Schutzbestimmungen der Baumschutzverordnung gelten für einstämmige Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm und mehrstämmige Bäume, wenn mindestens einer der Stämme einen Mindestumfang von 50 cm, wobei der Stammumfang jeweils in einer Höhe von 130 cm über dem Erdboden gemessen wird. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar unter der Krone maßgebend. Nicht dem Schutz der Baumschutzverordnung unterliegen Bäume auf Dachgärten oder Terrassen oder in Pflanzcontainern; auch nicht Bäume in Baumschulen oder Gärtnereien, wenn die Bäume gewerblichen Zwecken dienen. Auch fallen solche Bäume nicht in den Anwendungsbereich der Baumschutzverordnung, für die bereits andere besondere Schutzvorschriften bestehen. Das betrifft Bäume, die als Naturdenkmal ausgewiesen sind oder die ihren Standort in bestimmten geschützten Bereichen haben (z.B. auf Waldflächen, in Landschafts- oder Naturschutzgebieten oder in Grünanlagen ). § 4 BaumSchVO regelt, welche Handlungen an einem Baum verboten sind. Verboten ist danach nicht nur die Beseitigung eines Baumes; die Verbote betreffen auch Maßnahmen, die sich besonders schädigend auf die Bäume auswirken und ihren Weiterbestand gefährden können (z.B. Durchtrennen von Wurzeln). Ist es ausnahmsweise erforderlich, eine an sich verbotene Maßnahme durchzuführen, muss der jeweilige Baumeigentümer oder sonstige Berechtigte eine entsprechende Genehmigung nach § 5 BaumSchVO beantragen. Zuständig für den Vollzug der Baumschutzverordnung und das Erteilen der Ausnahmegenehmigungen sind grundsätzlich die unteren Naturschutzbehörden der Bezirksämter von Berlin. Baumschutzverordnung (BaumSchVO) Stadtgrün: Stadtbäume
06.03.2025 Mit den steigenden Temperaturen und Sonnenstunden zieht es viele raus in die Natur. Auch die Berliner Forsten freuen sich auf den Frühling und laden passend zum Internationalen Tag des Waldes und zum Frühlingsanfang am 22. März zum Forstamt Pankow und zur Revierförsterei Blankenfelde ein. Freuen Sie sich mit uns und lassen Sie sich auf dem Frühlingsfest von kulinarischen Köstlichkeiten verwöhnen oder erfreuen Sie sich an einem Frühjahrsbummel an den zahlreichen Marktständen. Unterhaltsames wird mit der Jagdhunderassenvorführung, dem Falkner und Mitmachangeboten wie Stockbrotbacken und Grünholzdrechseln geboten. Für Groß und Klein ist etwas dabei! Weitere Informationen 27.02.2025 In den Revieren Müggelsee und Grünau finden in den kommenden Wochen in Gebieten mit viel Publikumsverkehr Maßnahmen zur Verkehrssicherung statt. Das heißt, dass wir Bäume gründlich unter die Lupe nehmen und auf Pilzbefall oder tote und brüchige Äste prüfen. Finden wir etwas, beseitigen wir die Gefahren. Adlergestell / B96a Im Zeitraum vom 3. bis 21. März 2025 wird der gesamte Waldrandbereich entlang des Verkehrsknotenpunktes Adlergestell / B96a sowie die beiden dortigen Verkehrsinseln durch eine spezialisierte Fachfirma bearbeitet. Die Maßnahme dient der Verkehrssicherheit des Verkehrsknotenpunktes B96a / Adlergestell sowie der parallel verlaufenden Rad- und Fußwege. Während dieser Arbeiten wird der Waldrandbereich gesperrt und der Fuß- und Radweg durch Spursperrungen verengt. Weitere Informationen Hirschgartendreieck Im Zeitraum vom 17. bis 28. März 2025 wird der gesamte Waldrandbereich Hirschgartendreieck Nord entlang des Fürstenwalder Dammes bearbeitet. Um die Verkehrssicherheit der Tram-Linie 60 zu gewährleisten und akute Beeinträchtigungen im Betriebsablauf vorzubeugen, müssen forstliche Arbeiten an den angrenzenden Bäumen stattfinden. Während dieser Arbeiten ist der Waldrandbereich gesperrt. Aufgrund von Arbeiten nahe der Oberleitung, für welche ein Abstellen des Stroms notwendig ist, sind zudem Nachtarbeiten erforderlich. Tagarbeiten finden in der Regel von circa 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Zusätzliche Nachtarbeiten sind für den Zeitraum vom 24. bis 28. März 2025 immer zwischen 01:00 Uhr und 04:00 Uhr geplant. Weitere Informationen Abseits der Wege und Straßen lassen wir der Natur übrigens ihren Lauf: Absterbendes und totes Holz bietet dort vielen Lebewesen Unterschlupf und Nahrung. 20.02.2025 Im Rahmen ihres Evaluationsprozesses haben die Berliner Forsten am 18. Februar 2025 alle Beschäftigten zu einem ganztägigen fachlichen Austausch und Workshop mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis eingeladen. Die zahlreich Teilnehmenden hörten Fachvorträge zu den Themenbereichen Wald und Wasserangebot sowie Biodiversität und Baumartenwahl im Kontext der Klimakrise. Es gab Diskussionen und Gedankenaustausch zu waldbaulichen Konzepten sowie zur Bedeutung von Vielfalt und Flexibilität im künftigen waldbaulichen Handeln. Zudem bearbeiten seit einigen Wochen verschiedene Arbeitsgruppen – unter wissenschaftlicher Begleitung – die Schwerpunktthemen, die sich den Försterinnen und Förstern angesichts der Klimakrise und des Biodiversitätsverlustes stellen. Weitere Veranstaltungsformate werden innerhalb des Arbeitsprozesses folgen. Am Ende dieses Prozesses werden die Berliner Forsten ihre Waldbaurichtlinie überarbeitet und aktualisiert haben. Pressemitteilung vom 07.02.2025 Ute Bonde: „Umweltverbrechen nicht hinnehmbar“ Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt reagiert fassungslos auf die wiederholten illegalen Baumfällungen im Berliner Grunewald. Im Januar hat ein Unbekannter am Nordhang des dortigen Drachenbergs offenbar rund 50 Bäume mit einer Motorsäge illegal gefällt. Zu einer ähnlichen Tat war es an gleicher Stelle bereits im August 2024 gekommen. Die bis zu 20 Jahre alten Bäume standen auf dem aus Trümmerschutt entstandenen Drachenberg und erfüllten dort essentielle ökologische Dienste. Senatorin Ute Bonde: „Diese verabscheuungswürdigen Taten machen mich fassungslos. Vor Ort ist ein immenser ökologischer Schaden entstanden. Wir können ein solches Umweltverbrechen nicht hinnehmen und hoffen auf schnellstmögliche Ermittlungserfolge durch die Berliner Polizei.“ Durch den Kahlschlag fehlt die schützende Wirkung der Baumkronen auf den Waldboden. Das führt einerseits zur Austrocknung, andererseits zur Vergrasung und zur Ausbreitung der Brombeere. Das wiederum erschwert eine natürliche Ansamung von Waldbäumen, da die Samen den Boden nicht erreichen bzw. die Gefahr von Vertrocknen besteht. Eine wichtige Funktion der Bäume an dieser Stelle war die Sicherung des Hanges vor Bodenerosion durch ihre Wurzeln. Ansamungen vorausgesetzt dauert es 15 bis 20 Jahre, bis der Zustand wiederhergestellt ist. 04.02.2025 Der Berliner Wald braucht mehr Frauen. Denn sie sind noch immer unterrepräsentiert. Mit Beteiligungen am Girls‘Day und anderen Ausbildungsinitiativen versuchen die Berliner Forsten seit vielen Jahren das Verhältnis auszugleichen. Am 3. April bieten Reviere in allen vier Forstämtern wieder einen Tag lang Einblicke in die vielfältigen Tätigkeiten von Försterinnen, Forstwirtinnen, Gespannführerinnen und Waldpädagoginnen bei ihrer Arbeit für den Berliner Erholungswald. Neben Informativem gibt es die Möglichkeit sich selbst auszuprobieren, zum Beispiel Bäume zu pflanzen oder Werkzeuge in Augenschein zu nehmen. So können die Teilnehmerinnen herausfinden welcher Beruf der Richtige für sie ist. Weitere Informationen 30.01.2025 Ab dem 4. Februar 2025 bietet das Forstamt Tegel wieder regelmäßig die Möglichkeit, Wild und Wildprodukte direkt aus den Berliner Wäldern zu erwerben. Dienstag, 4. Februar 2025 14:00 bis 17:00 Uhr (und dann jeden Dienstag bis Ende März) Frisch, regional und bio – angeboten werden tiefgefrorene Portionen vom Wildschwein, wie Keule, Rücken, Blatt und Kamm. Verkauft wird nur solange der Vorrat reicht. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Adresse Forstamt Tegel Ruppiner Chaussee 78 13503 Berlin Bus 124, Haltestelle Forstamt Tegel Parkmöglichkeiten stehen nur sehr begrenzt zur Verfügung. Pressemitteilung vom 20.01.2025 Grüne Woche: Umweltsenatorin betont Wichtigkeit der Berliner Wälder – Ute Bonde besuchte Stand der Berliner Forsten „Die Wälder Berlins haben herausragende Bedeutung für die lufthygienische Situation und Trinkwasserversorgung der Stadt sowie durch ihre kühlende Wirkung. Ihnen kommt damit auch eine zentrale Rolle bei der Klimaanpassung zu. Der Wald ist für Berlin wertvoll, schützens- und erhaltenswert“, sagte die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Sie besuchte heute den Stand der Berliner Forsten. Die 260 Beschäftigten der Berliner Forsten sind Spezialisten und Experten in Sachen Waldgestaltung. Sie kümmern sich mit großem Engagement um den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Berliner Wälder als unverzichtbares Element nachhaltiger Stadtentwicklung und attraktive Erholungslandschaften. Auf der Grünen Woche sind sie in der Halle 27 mit einem eigenen Messestand anzutreffen. Auf einer großen Holzmurmelbahn mit Quiz-Elementen können Besuchende jeden Alters ihre Holzmurmel auf Entdeckungsreise schicken und dabei spielerisch erfahren, mit welchen Funktionen der Wald das Leben in der Metropole lebenswert macht, welche Leistungen der Wald und die Berliner Forsten für die Stadt Berlin erbringen und welche Menschen und Berufe sich hinter den Buchstaben „Berliner Forsten“ verbergen. Weitere Highlights auf dem Messestand sind das interaktive Angebot, mit dem die Berliner Waldschulen kleine und große Waldentdecker empfangen, sowie der beliebte Kletterbaum. An der knorrigen Kiefer können Wagemutige – seilgesichert – in die Höhe klettern. Bis zum 26. Januar sind am Messestand der Berliner Forsten jeden Tag Revierleitende sowie Forstwirtinnen und Forstwirten der Berliner Forsten für persönliche Gespräche und Fachfragen rund um den Berliner Erholungswald anzutreffen. Weitere Informationen 16.01.2025 Im Wildtierschaugehege am Schwarzen Weg (Revier Tegelsee) sind kurz vor Weihnachten einige Wildschweine erkrankt und verstorben, weitere mussten bedauerlicherweise erlegt werden. Die Mitarbeitenden der Berliner Forsten haben – gemeinsam mit der zuständigen bezirklichen Veterinäraufsicht – präventive Sofortmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Tierseuchen ergriffen. Dazu gehörten u.a. Absperrungen und Probenentnahmen. Die Laborergebnisse ergaben, dass es sich um die seltene Wild- und Rinderseuche handelt. Es bestanden und bestehen zu keiner Zeit Gefahren für Menschen und Hunde. Es gibt keine weiteren Krankheitsfälle in anderen Gehegen oder außerhalb. Mittelfristig wird es am Schwarzen Weg auch wieder Wildschweine im Gehege geben. Wir halten das für einen wertvollen Beitrag zur Umweltbildung. Forstamt und Revierleitung stehen im Austausch mit der zuständigen Veterinäraufsicht und führen die empfohlenen Maßnahmen innerhalb des Geheges durch, die vor einem Neubesatz ergriffen werden müssen. 16.12.2024 Traditionell zur Weihnachtszeit haben auch in diesem Jahr unsere Forstämter ihre Pforten geöffnet und zu stimmungsvollen und vielseitigen Märkten eingeladen. Neben dem beliebten Wildfleischverkauf konnte an zahlreichen Verkaufs-, Aktions-, Imbiss- und Informationsständen ausgiebig gebummelt und geschlemmt werden. Den Anfang machte am ersten Adventssamstag, 30. November, der Wild- und Brennholztag im Forstamt Köpenick . Bei stimmungsvollen winterlichen Temperaturen und einladendem Sonnenschein kamen zahlreiche Besuchende zur begehrten Brennholzversteigerung und zum Wildfleischverkauf. Neben abwechslungsreichen Marktständen rundeten die Jagdhornbläsergruppe und die Jagdhunderassenvorführung den Besuch ab. Es folgte am 7. Dezember, der Advent im Forstamt Tegel . Lagerfeuer, Gesang und festlich geschmückte Marktstände verbreiteten hier Weihnachtszauber und lockten viele Besuchende an. Heiß erwartet wurde auch hier der Wildverkauf bei welchem sich früh eine lange Schlange bildete. Die besinnliche Atmosphäre im Lichterglanz konnte auch durch abendlich einsetzenden Nieselregen nicht getrübt werden. Am dritten Advent, 15. Dezember, trotzten Besuchende wie Mitarbeitende dem feuchten Wetter und genossen auf dem Weihnachtsmarkt im Forstamt Grunewald die festliche Stimmung und deckten sich mit Wildfleisch ein. An Lagerfeuern konnte sich mit Glühwein aufgewärmt werden, der Weihnachtsmann war zu Besuch und unsere Rückepferde konnten bestaunt werden. Wir freuen uns auf nächstes Jahr! 27.11.2024 Der Gesundheitszustand der Berliner Waldbäume hat sich – nach der leichten Verbesserung im vergangenen Jahr – wieder verschlechtert. Er liegt auf ähnlich schlechtem Niveau wie in den Jahren 2019 bis 2022. Die Hauptbaumarten sind dabei unterschiedlich betroffen: Während sich die Kiefer weiter leicht erholt, verschlechtert sich der Zustand der Eichen weiter. Die Vitalität der Eichen nimmt seit 2020 stufenweise ab. Unsere Wälder leiden unter den unmittelbaren Auswirkungen der Klimakrise, wie anhaltender Trockenheit, steigenden Temperaturen und hoher Sonnenscheindauer. Die Spätfröste Ende April haben den Blattaustrieb zudem negativ beeinflusst. Klimaschutz ist Waldschutz! Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die Belastungen für die Wälder durch wirksame Klimaschutzmaßnahmen zu minimieren. Alle Informationen wie den kompletten Waldzustandsbericht und die Pressemitteilung finden Sie hier: Weitere Informationen 20.11.2024 Dirk Riestenpatt ist der neue Leiter des Forstamts Köpenick. Am 1. November hat er die Nachfolge von Klaus Pogrzeba angetreten, der das Forstamt rund 25 Jahre leitete. Der 58-jährige kennt sich aus bei den Berliner Forsten. 24 Jahre lang arbeitete er im Referat Forstbetrieb des Landesforstamtes. Dabei verantwortete er u.a. so richtungsweisende Projekte wie die Zertifizierung des Berliner Waldes, der Berliner Waldbaurichtlinie, das Mischwaldprogramm, die Einführung einer Forsteinrichtung bzw. Waldinventur sowie einer Biotopkartierung für alle Waldflächen der Berliner Forsten. Außerdem verantwortete er die Einführung des Leitfadens für die Ermittlung von Kompensationsbedarfen bei Waldinanspruchnahmen. Riestenpatt freut sich auf die Herausforderungen seines neuen Aufgabengebietes: „Der Erhalt, die naturnahe und ökologische Pflege sowie die Gestaltung und Stabilisierung der Berliner Wälder zu klimastabilen Laubmischwäldern sind Kernpunkte der Arbeit aller Mitarbeitenden des Forstamtes“. Angesichts der sich beschleunigenden Klimatrends sei hier tatkräftiges Handeln notwendig. „Ich freue mich sehr darauf, nun unmittelbar mit den Revieren an der Umsetzung zu arbeiten“, so Riestenpatt. Er weist aber auch darauf hin: „Um den Wald auch für künftige Generationen zu sichern, bedarf es des Ausgleichs unterschiedlichster Nutzungsinteressen und Beanspruchungen“. Riestenpatt wolle dies gemeinsam mit seinem Team im Blick haben und bei den Waldnutzenden für Verständnis werben. Das Forstamt Köpenick betreut mit neun Revierförstereien ca. 8.500 Hektar Waldfläche in den Berliner Bezirken Treptow-Köpenick, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Tempelhof-Schöneberg. Mit sieben Waldspielplätzen, einem Waldlehrpfad, Reit- und Wanderwegen, dem Lehrkabinett Teufelssee sowie den Waldschulen Plänterwald und Teufelssee bietet das Forstamt viele Highlights des Erholungswaldes. 25.10.2024 Die Amerikanische Roteiche (Quercus rubra) ist der Baum des Jahres 2025. Ihr auffälliges Herbstlaub, in leuchtenden Rottönen, erstrahlt derzeit auch in den Wäldern Berlins. Sie kommt als Einzelbaum oder in Gruppen verstreut in vielen Waldgebieten vor. Sichtbare Vorkommen, bei denen die Roteiche als Hauptbaumart bezeichnet werden kann, sind im Grunewald, im Tegeler Forst sowie im Bereich des Müggelsee zu finden. Aber auch in den Wäldern der Stadt Berlin, die in Brandenburg liegen, findet man sie im Nordosten und Südwesten. Dort fühlt sie sich insbesondere als Mischung mit Rotbuchen, Kiefern und heimischen Eichen wohl. Im Bereich des Forstamtes Pankow haben die Berliner Forsten einen zertifizierten Saatgutbestand aus Roteichen, der regelmäßig beerntet wird. Aus den gesammelten Eicheln werden in Baumschulen junge Bäumchen für klimastabile Laubmischwälder gezogen. Die Roteiche hat eine robuste Wuchsform und ist in der Lage sich an die wechselhaften klimatischen Bedingungen anzupassen. Sie wächst vergleichsweise schnell und erreicht Höhen von bis zu 35 Metern. Das schwer entzündliche Laub der Roteiche kam dabei helfen, die Ausbreitung von Waldbränden zu verhindern. In größeren Kiefernwäldern, auf sandigen Böden können mit ihr sogenannte „Feuerriegel“ angelegt werden. Diese dienen dazu, eine Ausbreitung des Feuers zu vermeiden. Außerdem treibt die Roteiche nach Waldbränden schnell wieder aus, was wichtig für die Wiederbewaldung nach einem Brand ist. Die Roteiche ist keine heimische Baumart. Sie ist in den östlichen und zentralen Vereinigten Staaten sowie in Teilen Kanadas heimisch. In Berlin wurde die Roteiche in den Nachkriegsaufforstungen der 50er und 60er Jahre auf Kahlflächen und als Waldbrandriegel gepflanzt. Ab den 1990er Jahren wurde verstärkt auf heimische Baumarten gesetzt. Seitdem wird die Roteiche in den Berliner Wäldern nicht mehr gepflanzt. So sehen es auch das Berliner Landeswaldgesetz und die Waldbaurichtlinie der Berliner Forsten vor. Grund dafür sind die zu erwartenden negativen Auswirkungen von nicht-heimischen Arten – vor allem von anderen Kontinenten – auf die biologische Vielfalt des heimischen Ökosystems. Insbesondere im Grunewald hat sich die Roteiche als invasiv erwiesen. Unter den hiesigen Standortbedingungen zeigt sie enorme Konkurrenzkraft. Die natürliche Verjüngung von heimischen Baumarten wird dadurch extrem erschwert. Bei Pflegeeingriffen in den Berliner Waldbeständen werden Roteichen in der Regel zugunsten heimischer Baumarten entnommen. 19.08.2024 Der Waldspielplatz Schulzendorfer Straße im Forstamt Tegel wurde am 14. August durch den Direktor der Berliner Forsten, Gunnar Heyne, und Kinder der örtlichen Kindertagesstätte eröffnet. Der rund 50 Jahre alte Waldspielplatz wurde in den vergangenen Monaten grundlegend saniert und erneuert. Zusammen mit dem benachbarten Waldlehrpfad und dem angrenzenden Wildtierschaugehege am Ehrenpfortensteig bildet der Waldspielplatz einen attraktiven Erholungs- und Erlebnisschwerpunkt der Berliner Forsten. Gunnar Heyne, Direktor der Berliner Forsten: „Unsere Waldspielplätze haben eine enorme Bedeutung für die Wertschätzung und somit den Erhalt unserer Berliner Wälder. Bereits die Kleinen entdecken hier spielerisch die Vielfalt der Natur und des Waldes. Die von den Forstwirtinnen und Forstwirten der Berliner Forsten entworfenen und kreativ gestalteten Holz-Spielelemente fördern das freie Spiel und bringen die Kinder in Kontakt mit dem nachhaltigen Naturstoff Holz.“ Das für die Erneuerung des Waldspielplatzes benötigte Eichen- und Robinienholz stammt überwiegend aus den reviereigenen Ressourcen. Einzelne Spielgeräte wurden instandgesetzt, andere neu gebaut. Neun neue Spielgeräte und einige neue Sitzgelegenheiten stehen nun zur Verfügung. Highlights sind u.a. ein Rutschenturm mit Kletternetz, Nestschaukel, ein Flugzeug, ein Eisenbahn-Bahnhof sowie ein Indigenen-Dorf mit Totempfahl und Zelten. Insgesamt 14 Waldspielplätze bieten die Berliner Forsten. Sie sind Ausflugsziele für die ganze Familie und machen dabei ganz nebenbei darauf aufmerksam, wie unschätzbar groß der Einfluss des Waldes auf die Lebensqualität in Berlin ist. Die Waldspielplätze werden fachgerecht durch erfahrene Mitarbeitende der Berliner Forsten erbaut und regelmäßig überarbeitet. Sie sind durch den TÜV abgenommen und unterliegen regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen durch die Forstämter. Waldspielplatz Blankenfelde 06.08.2024 Am 5. August 2024 hat der Direktor der Berliner Forsten, Gunnar Heyne, neun neue Auszubildende zur Forstwirtin bzw. zum Forstwirt am Landesforstamt begrüßt. Die sechs Frauen und drei Männer absolvieren ihre dreijährige Lehre in einem der vier Ausbildungsreviere der Berliner Forsten. Die Schwerpunkte der Ausbildung liegen auf der Waldpflege, Naturschutz, Forsttechnik und begleitenden theoretischen Grundlagen. Die Berliner Forsten benötigen dringend gut ausgebildete Forstwirtinnen und Forstwirte für die Erhaltung, naturnahe und ökologische Pflege sowie die Entwicklung und Stabilisierung der Berliner Schutz- und Erholungswälder. Unsere Wälder sind bedroht durch die Klimakrise. Als kühlende und ausgleichende Landschaftselemente für die lufthygienische Situation und Trinkwasserversorgung der Großstadt und als Erholungsort sind sie unverzichtbar für die Stadt Berlin. Momentan arbeiten rund 150 Forstwirtinnen und Forstwirte bei den Berliner Forsten. Zu jeder Jahreszeit und bei jedem Wetter leisten sie wertvolle Arbeit für die Metropole Berlin. Derzeit sind sie besonders mit den wachsenden Aufgaben der Verkehrssicherung in den Erholungswäldern und dem dringend notwendigen Umbau der Berliner Wälder zu klimastabilen naturnahen Mischwälder beschäftigt. Die Berliner Forsten bieten jedes Jahr acht jungen Menschen einen Ausbildungsplatz zum Forstwirt/in. Das Ausbildungsjahr startet am 1. August. Die Bewerbungsfrist endet bereits am 31. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Weitere Informationen zur Ausbildung zum Forstwirt/in bei den Berliner Forsten 23.07.2024 Böttcherberg in Wannsee gesperrt Wegen zunehmender Schäden am Baumbestand bleibt der Zugang zum Böttcherberg im Ortsteil Wannsee bis auf weiteres gesperrt. Trockenäste und abgestorbene Bäume bedeuten eine erhebliche Gefahr für Waldbesucher in dem beliebten Erholungsgebiet im Südwesten der Stadt. Die Berliner Forsten bitten um Verständnis für die erforderliche Sperrung des Böttcherberges und die damit verbundenen Einschränkungen. Pressemitteilung vom 22.07.2024
Das Wildkaninchen ( Oryctolagus cuniculus ) gehört zur Ordnung der Hasenartigen. Das Aussehen und die Lebensweise der Hasen und Kaninchen ist sehr unterschiedlich. Kaninchen sind kleiner als Hasen, haben eine gedrungenere Gestalt, kürzere, schwarz geränderte Ohren und kürzere Hinterläufe. Die Vorderläufe sind relativ kräftig entwickelt, da sie zum Graben der Gänge eingesetzt werden. Durchschnittlich beträgt die Kopf-Rumpf-Länge 40 – 45 cm, die Körperhöhe ca. 17 cm, das Gewicht ausgewachsener Tiere etwa 2 kg. Der runde Kopf hat auffällig große, dunkle Augen. Das glatte Fell ist auf der Oberseite grau bis graubraun, die Unterseite ist scharf weiß abgesetzt. Unterschiedliche Farbvariationen sind jedoch häufig und können durch Einkreuzen von entwichenen Hauskaninchen entstehen. Die ursprüngliche Heimat der Wildkaninchen ist die Pyrenäenhalbinsel und Nordafrika, wo die Art in fast unverändertem Zustand die letzte Eiszeit überdauerte. Durch die Phönizier wurde der Name Sphania, was soviel wie Kaninchen bedeutet, für Spanien geprägt. Von dort aus wurden die Tiere durch den Einfluss des Menschen nach West- und Mitteleuropa gebracht. Bereits im 1. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung wurden Kaninchen durch die Römer für kulinarische Genüsse aus Iberien importiert. Auch hielt man sich Kaninchen in Klöstern und an Höfen geistlicher Würdenträger, da das Fleisch neugeborener Tiere als Fastenspeise erlaubt war. Französische Mönche begannen im 16. Jahrhundert verschiedene Farbgebungen und Größen zu züchten. 1231 wurden erstmals aus England stammende Wildkaninchen auf der Insel Amrum ausgesetzt. Erst im 18. /19. Jahrhundert verbreiten sich die Tiere in Europa, so dass sie häufiger gejagt wurden. Die bevorzugten Lebensräume sind die halboffene Feldflur, Dünen, bewaldete Böschungen, Eisenbahndämme oder ähnliche Strukturen. Kaninchen bevorzugen mildes Klima. Zur Anlage ihrer Baue benötigen sie leichte und durchlässige Böden. Auch in Städten, mit entsprechenden halboffenen Strukturen und Sandboden, wie zum Beispiel auf Friedhöfen, in Grünanlagen, Gärten, Höfen oder auf Flugplätzen finden sie gute Lebensbedingungen. Wildkaninchen leben in territorial streng abgegrenzten hierarchischen Gemeinschaften und legen weit verzweigte Höhlensysteme mit mehreren Ein- und Ausgängen und Wohnkesseln an. Die Populationsdichte kann bis zu 150 Tiere pro Hektar erreichen. Oft werden die Siedlungsplätze so stark unterhöhlt, dass sie dadurch abrutsch- oder einsturzgefährdet sein können. Dabei kommt es vor, dass bei den Grabtätigkeiten Wurzeln von Bäumen freigelegt werden, was zu schweren Schäden an den Gehölzen führen kann. Auch im Winter sind Kaninchen aktiv. Das Revier wird gegen Eindringlinge meist erfolgreich verteidigt. Das kleine Kaninchen vertreibt dabei selbst Hasen, welche es durch Kehlbisse töten kann. Wildkaninchen sind nachtaktiv und haben eine genetisch bedingte Inaktivität in der Mittagszeit. Im Gegensatz zu Kaninchen graben Hasen keine Baue, sondern verstecken sich lediglich vor ihren Feinden. Die Jungen werden in sogenannte Sassen (weichen Vertiefungen) abgelegt, wo diese in eine Art Starre fallen und so, weitgehend gedeckt vor Feinden, geschützt sind. Hasen sind wesentlich scheuer als Kaninchen und nähern sich nur bei größter Futternot der Umgebung von Menschen. Bei der Nahrungssuche sind Kaninchen nicht wählerisch. Neben Gräsern, Kräutern, Trieben, Knospen werden auch Rinde, Getreide, Gemüse oder Rüben gefressen. Sie schrecken selbst vor Disteln oder Brennnesseln nicht zurück. Treten die possierlichen Nager in großer Dichte auf, werden fast alle Stauden und Gehölze gärtnerischer Kulturen geschädigt. Besonders in harten und schneereichen Wintern nagen die Tiere gern die Rinde junger Bäume und Sträucher ab und können fingerstarke Bäume ganz abbeißen. Um ihren Vitamin B1-Bedarf zu decken, wird zusätzlich im Winter ein im Blinddarm produzierter bakterien- und vitaminreicher Kot nach dem Ausscheiden sofort wieder aufgenommen. Bei gefangen gehaltenen Tieren wurde beobachtet, dass sie auch tierische Nahrung, wie Hackfleisch und Fleischreste an Knochen fressen. Die Paarungszeit beginnt zwischen Februar und März und dauert die gesamte warme Jahreszeit an. Die „Häsin“ – das Weibchen – bringt nach ca. 30 Tagen Tragzeit in „Setzröhren“ der Baue, die sie mit ausgerupfter Bauchwolle weich auspolstert, durchschnittlich 5 bis 10 wenig entwickelte und nackte Junge zur Welt, die am 10. Tag die Augen öffnen. Beim Verlassen des Erdbaues, verscharrt die Häsin sorgsam den Zugang zu ihren Jungen. Unter günstigen Bedingungen kann es bis zu 7 Würfen pro Jahr kommen. Die Jungen sind schon nach etwa vier Wochen selbstständig und mit etwa acht Monaten geschlechtsreif, so dass die Jungweibchen der ersten Würfe bereits im gleichen Jahr selbst trächtig werden können. Die lokale Dichte der Kaninchen kann in wenigen Jahren extrem stark zunehmen und auch in der Stadt zu einer Plage werden, da hier die natürlichen Feinde weitgehend fehlen. Im Gegensatz zu den Hasen leben Wildkaninchen gesellig in Ansiedlungen von acht bis zwölf Tieren unter denen eine strenge Rangordnung herrscht. Die Kolonien werden von einem weiblichen und einem männlichen Tier dominiert. Tagsüber halten sich die Tiere meist im Bau auf und gehen mit Einbruch der Dämmerung auf Nahrungssuche. In ruhigeren Arealen sind sie auch tagaktiv. Wildkaninchen entfernen sich kaum mehr als 200 m, selten 500 m von ihrem Bau. Bei drohender Gefahr klopft das Kaninchen mit den Hinterbeinen auf dem Boden und warnt somit andere Kaninchen in der Umgebung. Wildkaninchen können bei optimalen Bedingungen zwischen 7 und 10 Jahre alt werden, wobei die allgemeine Lebenserwartung in freier Wildbahn etwa zwei Jahre beträgt. Nur ca. 10 % einer Population erreichen das dritte Lebensjahr. Derzeit werden Kaninchenbestände von der Myxomatose und von der sogenannten Chinaseuche bedroht. In den letzten Jahren (seit ca. 1998 in Berlin) sind deshalb die Kaninchenbestände in Mitteleuropa stark zurückgegangen. In einigen Bundesländern denkt man bereits über Kaninchenschutzprogramme nach. Myxomatose ist eine Viruserkrankung aus Südamerika, die seit 1952 in Europa vorkommt und deren Übertragung durch Flöhe erfolgt. Im Krankheitsverlauf zeigen sich zahlreiche Tumore auf dem Körper, es entzündet sich die Bindehaut der Augen und die Ohren schwellen an. Die Tiere sterben, je nach Art des Virusstammes, nach 14 Tagen bis 50 Tagen einen qualvollen Tod. Tiere, die an Myxomatose erkranken, verlieren offensichtlich die Orientierung. Ein so erkranktes Kaninchen verkriecht sich nicht mehr in seinen Bau, sondern bleibt regungslos sitzen, auch wenn man sich dem Tier nähert. Aus Sicht des Tierschutzes und der Seuchenbekämpfung ist es angezeigt, ein solches Kaninchen dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit es von seinem Leiden erlöst und eingeschläfert werden kann. RHD (Rabbit Haemorrhagic Disease) oder „Chinaseuche“ beruht auf einem Virus, der 1988 von China aus eingeschleppt wurde. Der Virus befällt Haus- und Wildkaninchen und kann auch auf den Hasen übertragen werden. Das Krankheitsbild ist gekennzeichnet durch auffällige Blutungen der Luftröhre, der Lunge und im Bauchraum. Das Tier leidet unter Krämpfen und Atemnot. In einem Zeitraum von ein bis zwei Tagen führt dies zum Tod. Kaninchen können im Ausnahmefall den Tollwut-Virus übertragen. Sie sind jedoch aufgrund durchgeführter Impfkampagnen nicht als Risikofaktoren zu sehen. Schäden, insbesondere auf kleineren Grundstücken, sind sicherlich eher selten, da die ständige Benutzung eines Gartens durch Mensch und Haustier die Wildkaninchen meist vertreibt. Katzen zum Beispiel stellen eine ernsthafte Gefahr besonders für junge und unerfahrene Kaninchen dar. Gärten, die das Revier von Katzen sind, werden in jedem Fall gemieden. Leere oder große ungenutzte Grundstücksteile hingegen könnten Futter oder Gelegenheit für die Anlage eines Baus bieten. Möchte man die kleinen Nager nicht tolerieren, sind folgende Maßnahmen hilfreich: Einzäunen der zu schützenden Fläche mit Drahtzaun; dabei den Draht mindestens 20 cm tief in die Erde einlassen, da die Tiere gute Wühler sind einzelne Stämme können mit Drahtmanschetten gegen Verbiss geschützt werden betroffene Gewächse können mit Wildverbissmittel bestrichen werden (dieses Verfahren wirkt aber nur, wenn die Tiere in der Nähe noch unbehandelte Nahrung vorfinden) Fallobst entfernen begonnene Baue können unter der Voraussetzung, dass sich kein Wildkaninchen in den Gängen befindet, unzugänglich gemacht werden in den Wintermonaten – Ablenkung der Tiere von Gehölzen durch Auslegen von Zweigen, die beim Baumschnitt anfallen. Sollte das Bejagen der Tiere dennoch in Ausnahmefällen notwendig werden, ist dies mit natürlichen Gegenspielern wie Greifvögeln aber auch mit Frettchen möglich. Eine Bejagung darf nur durch Jäger bzw. Falkner und mit Genehmigung der Jagdbehörde erfolgen. Kaninchen sind weder gefährlich noch verursachen sie irreparable Schäden in unseren Gärten. Durch Krankheiten ohnehin dezimiert, muss ihnen, wie auch den noch selteneren Hasen, in menschlicher Nähe eine Nische gelassen werden. Für uns Menschen sollte die Möglichkeit für Beobachtungen der eher scheuen Tiere im Vordergrund stehen. Nur so können das Verständnis für die Natur und deren Geschöpfe sowie Zusammenhänge zwischen menschlichem Handeln und Veränderungen in der Natur erkannt werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln).
Straßenbäume sind laut Berliner Straßengesetz Zubehör einer Straße. Demnach sind Straßenbaumpflanzungen vorzusehen, zu erhalten und zu schützen. Selbstverständlich gelten für den Straßenbaumbestand auch die Berliner Baumschutzverordnung und die sonstigen naturschutzrechtlichen Regelungen. Die Ansprüche an den öffentlichen Straßenraum sind allerdings vielfältig. Insbesondere die Unternehmen der Ver- und Entsorgung (Wasser, Abwasser, Strom, Kabeltrassen etc.) und der Tiefbau (Fahrbahn, Geh- und Radwege etc.) führen immer wieder Baumaßnahmen im Bereich der Straßenbäume durch. Dabei werden oftmals unrechtmäßig auch sehr dicke Baumwurzeln abgetrennt, Anfahrschäden verursacht und Baumscheiben verdichtet oder verschmutzt, was regelmäßig zu Schädigungen am Baumbestand – insbesondere im Wurzelbereich – führt. Die Folgen für die Verkehrssicherheit der betroffenen Bäume können gravierend sein. Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik und alternative, baumschonende Bauweisen werden trotz entsprechender Auflagen vielfach nicht durchgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Verfüllung der Baugruben, ohne dass ein Schaden am Baumbestand kommuniziert wird. Insofern bleiben Schädigungen oftmals verborgen, bis der betroffene Baum – der trotz starker Schäden voll begrünt sein kann – dann beispielsweise durch einen Sturm zu Fall gebracht wird. Das erfolgt teilweise erst Jahre nach Abschluss der Arbeiten. Der/Die Verursachende ist dann in der Regel nicht mehr zu ermitteln und/oder die Schuld nicht mehr nachzuweisen. Die dadurch verursachten monetären und ökologischen Schäden für das Land Berlin sind enorm. Trotz der Auflagen der Bezirksämter und der anerkannten Normen und Regelwerke wie der DIN 18920 und der Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen ( R SBB 2023, Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ), die den Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen zum Inhalt haben, mangelt es an der praktischen Umsetzung dieser Regelungen und der notwendigen Kontrolle der Bauarbeiten. Ein Baumbestand kann aber nur gedeihen und seine vielfältigen Wohlfahrtswirkungen voll entfalten, wenn ihm keine gravierenden Verletzungen zugefügt werden. Die nach den „Verwaltungsvorschriften über die Kontrolle der Verkehrssicherheit von Bäumen auf öffentlichen Flächen“ vom 12. Juli 2016 durchzuführenden Kontrollen des Baumzustandes können die Standsicherheit des Baumes nur sehr oberflächlich bewerten, da die durchgeführten Bauarbeiten im Bereich des Baumbestands und damit der Zustand der Bäume in der Regel nicht bekannt und die Schädigungen an der Krone und dem Stamm nicht immer sichtbar sind. Aus diesem Grund ist ein großer Teil von Baumstürzen nicht vorhersehbar. Der Berliner „Fachausschuss Stadtbäume” der Berliner Gartenamtsleiterkonferenz hat ein informatives Faltblatt zum Schutz von Bäumen bei Bauarbeiten im Straßenland erarbeitet, das kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Ferner gibt es den Aushang (Grafik) „Schutz von Bäumen auf Baustellen” . Werden gravierende Schäden im Zusammenhang an Bäumen im Straßenland beobachtet, sind die jeweiligen bezirklichen Ordnungsämter bzw. die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter die richtigen Adressaten. Um in der Praxis den öffentlichen Baumbestand besser zu schützen und unkontrollierte Baumstürze zu vermeiden, ist eine sogenannte baumfachliche Baubegleitung für die Baumaßnahmen im Bereich von Straßenbäumen erforderlich. Diese hat bereits im Planungsstadium die Voruntersuchungen zum Schutz des Baumbestandes durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen sowie die Möglichkeiten zur Schadensminimierung für Bäume zu formulieren, zu begleiten und zu kontrollieren, den Rückbau von Schutzeinrichtungen baumschonend zu gestalten, zu begleiten und zu kontrollieren und die gesamte Baumaßnahme im Hinblick auf den Baumschutz zu dokumentieren. Ausführungsvorschriften zu § 12 des Berliner Straßengesetzes – Sondernutzung öffentlicher Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung – Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) DIN 18920, Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen (R SBB 2023), 2023 Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) Die R SBB 2023 ist kostenpflichtig über den FGSV-Verlag zu beziehen. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB 12), 2012 Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Die ZTV A-StB 12 ist kostenpflichtig über den FGSV-Verlag zu beziehen. Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen, 2013, Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Das Merkblatt ist kostenpflichtig über den FGSV-Verlag zu beziehen. Auch durch das Parken von Pkw auf einer Baumscheibe kommt es zu Schäden am Baum. Neben den direkten Beschädigungen der Wurzeln und des Stammes bewirkt das Gewicht des Fahrzeugs eine Verdichtung des Bodens. Dadurch kommt es für die Wurzeln zu Sauerstoffmangel, aber auch zu einem Mangel an Wasser- und Nährstoffen. Diese Schäden können zum Absterben des Baumes führen. Werden die Schäden nicht rechtzeitig erkannt, kann der Baum unkontrolliert umstürzen. Für das Beparken einer Baumscheibe wird daher ein Verwarnungsgeld erhoben. Baumstandorte sind keine Müllkippen. Durch Ablagerungen wird der Boden verdichtet und es können Bodenverunreinigen durch Schadstoffe auftreten.
Im Zuge der Auswertung des Hochwasserrisikomanagementplans (HWRMP) für die Selke - Stufe 3 wird in der Ortslage Gatersleben eine Verbesserung des Hochwasserschutzes nötig. Dafür wird zwischen Flusskilometer 7,670 und 7,770 rechtsseitig der Selke ein neuer Deich angelegt. Die Selke durchfließt die Ortslage Gatersleben, von Südosten nach Nordwesten in Richtung Hausneindorf und weiter zur Mündung in die Bode. Das Planungsgebiet liegt unterhalb der Hühnerbrücke, rechtsseitig der Selke. Zwischen dem Wirtschaftsweg und der Selke und zwischen Erdwall und dem alten Pumpenhaus hinter der Linkskurve ist der Hochwasserschutzdeich mit einer Länge von ca. 108,50 m geplant. Der vorgesehene Deich verläuft bogenförmig, etwa an der Grenze des Auwaldrestes, rechtsseitig der Selke unmittelbar am vorhandenen Wirtschaftsweg. Er wird dabei an seinem südlichen Ende an den bestehenden Erdwall angeschlossen und geht an seinem nordwestlichen Ende in das dort erhöhte Gelände über. Der vorhandene, verfallene Schuppen wird dabei abgerissen und das anfallende Abbruchmaterial fachgerecht entsorgt. Für den Hochwasserschutz ist ein homogener Deich geplant. Dieser wird aus schwer durchlässigem, bindigen, gemischtkörnigen Boden lagenweise verdichtet aufgebaut. Die Deichkrone ist bei ca. 110,67 m ü. NHN vorgesehen. Die Höhe ergibt sich aus dem Bemessungswasserstand = HQ100 mit ca. 110,13 m NHN zzgl. 50 cm Freibord. Mit dieser Lösung bleibt der Auwaldrest mit dem naturschutzfachlich wertvollen Baumbestand im FFH-Gebiet zwischen dem Deich und der Selke erhalten. Außerdem ergibt sich, mit ca. 15 - 30 m Breite, ein ausreichendes Deichvorland zur Selke. Zusätzlich dient das Vorland als Retentionsfläche bei Hochwasserereignissen. Auf der Landseite, an den Deich anschließend, wird der vorhandene Wirtschaftsweg neu ausgebaut. Die Wegtrasse verläuft parallel zum Deich. Die Gesamtbreite des Wegs beträgt 4,5 m (3,5 m Fahrspur mit 2 x 0,5 m Bankett). Auf der Wasserseite des Deiches wird unter den Böschungsfuß eine 2,0 m lange Spundwand als Wurzelschutz eingebracht. Diese soll Schäden an der Deichstruktur durch Baumwurzeln des angrenzenden Bewuchses (Auwaldrest) unterbinden. - Vermessungsleistungen sind abgeschlossen - Baugrunduntersuchungen sind abgeschlossen - Genehmigungsplanung liegt vor - Bauerlaubnisverträge liegen vor
Der Umwelt zuliebe: Gartenabfälle verwerten statt verbrennen Wie Sie Gartenabfall klimafreundlich verwerten und entsorgen Gartenabfälle sollten verwertet und nicht offen verbrannt werden. Abhängig vom Wohnort ist dies sogar verboten. Kompostieren Sie Gartenabfälle oder geben Sie diese in die kommunale Abfallentsorgung (Biotonne oder Grünabfallsammelstellen). Schaffen Sie neue Lebensräume durch Gartenabfälle (z.B. Reisighaufen). Gewusst wie Als Gartenabfälle gelten Laub, Grün- und Strauchschnitt, Äste und Wurzeln von Sträuchern oder kleineren Bäumen sowie Rasenschnitt. Nicht offen verbrennen: Sie sollten Gartenabfälle unter keinen Umständen offen verbrennen. Beim Verbrennungsprozess im Garten werden sehr viele Schadstoffe und Feinstaub freigesetzt. Gründe hierfür sind, dass das Material meistens noch sehr feucht und die Luftzufuhr nicht ausreichend ist. Es kommt so zu einer unvollständigen Verbrennung mit sehr starker Rauchentwicklung. In vielen Kommunen ist die offene Verbrennung von Gartenabfällen deshalb explizit verboten. Kompostieren: Am besten ist es, Gartenabfälle an Ort und Stelle und ggf. mit den pflanzlichen Küchenabfällen zu kompostieren, soweit ein Bedarf für den selbst erzeugten Kompost vorhanden ist. Auf diese Weise können Nährstoffe wie Phosphor, Kalium und Stickstoff, aber auch organische Substanzen, welche im Pflanzenmaterial bzw. Kompost enthalten sind, wieder dem Garten zugeführt werden. Holzschnitt und andere grobe Bestandteilesollten zuvor mit einem Häcksler zerkleinert werden. Sie können Rasenschnitt, Blätter und ähnliches aber auch gut zum Mulchen verwenden. Diese Abdeckung des Bodens schützt den Boden vor Austrocknung und hält ihn locker. Kranke oder von Schädlingen befallene Pflanzenteile sollten stets über die kommunalen Systeme entsorgt werden, da eine vollständige Hygienisierung bei der Eigenkompostierung meist nicht gewährleistet werden kann. Kommunale Entsorgungsmöglichkeiten nutzen: Gartenabfälle können auch in der Biotonne (Braune oder grüne Tonne) entsorgt werden. Viele Kommunen bieten zudem zentrale Sammelstellen oder Straßensammlung für Gartenabfall an. Beachten Sie die Hinweise der Entsorger, was bei den Sammelstellen abgegeben werden darf. Neue Lebensräume schaffen: Ein Reisighaufen ist ein nützlicher Lebensraum für viele Kleinst- und Kleintiere. Igel richten hier gerne ihre Schlafstube ein. Schattige Orte mit geringem Bewuchs eignen sich für einen Reisighaufen besonders gut. Was Sie noch tun können: Bioabfälle getrennt sammeln: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zu Bioabfällen . Kompostieren: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zur Eigenkompostierung . Hintergrund Von den Kommunen gesammelte Gartenabfälle können in zentralen Kompostierungsanlagen zu hochwertigem Kompost verarbeitet werden. Durch die in Kompostanlagen erreichten hohen Temperaturen (über 55°C für 2 Wochen) werden Pflanzenkrankheiten und Unkrautsamen im Gegensatz zum heimischen Kompost sicher abgetötet. Der erzeugte Kompost wird den Bürgerinnen und Bürgern häufig wieder zur Nutzung angeboten, zum Beispiel als Blumenerde. So schließt sich der regionale Kreislauf. Holzige Bestandteile des Gartenabfalls werden in vielen Fällen maschinell abgetrennt und dienen dann als Brennstoff für Biomasseheizkraftwerke. Damit trägt das Holz im Gartenabfall zur Versorgung mit erneuerbaren Energien bei.
Der Straßenzug Unter den Linden ist auch wegen seines Straßengrüns und seiner großen Flächen für Berlin von besonderer Bedeutung. Mit einer Referenzfläche für die Mittelpromenade wird aktuell verdeutlicht, wie die Aufenthaltsqualität künftig verbessert werden kann. Die Umgestaltung der Mittelpromenade wurde Anfang Juni 2021 vor dem Hotel Adlon – angrenzend an den Pariser Platz und das Brandenburger Tor – fertiggestellt. Dieser Abschnitt wurde als Beispielfläche ausgewählt, weil hier der Straßenquerschnitt bereits den historischen Vorgaben entspricht und der Gehweg breiter als in den angrenzenden Abschnitten ist. Bereits 2012 wurden hier nach historischem Vorbild Kaiserlinden gepflanzt. Unter diesen Bäumen wurden auf der Mittelpromenade jetzt Stauden im klassischen, zurückhaltenden Farbdreiklang blau-weiß-rot gepflanzt, die von Mai bis zum Frost blühen. Das Frühjahr wird durch Narzissen, Tulpen und Hasenglöckchen im gleichen Farbenspiel begrüßt und einzelne Gräser sorgen auch im Winter für ein ansprechendes Bild. Eine 5 Zentimeter starke Mulchschicht aus Sand und eine automatische Bewässerungsanlage stellen eine permanent gute Wasserversorgung für die Stauden unter den Linden sicher. Zum Schutz der Baumwurzeln und der Stauden wurden die Pflanzflächen mit einem Rabattengitter auf einem 30 cm starken umlaufenden Natursteinsockel aus Granit umfriedet. Die Pfosten des Rabattengitters wurden im Stil der vorhandenen Mastleuchten als Rechtecksäule mit seitlichen Vertiefungen geformt. So eingefasst bilden die Flächen mit den Beeten am Pariser Platz eine gestalterische Einheit. Grüne Bänke laden entlang der Beete zum Verweilen ein. Die Wegeflächen sind nach historischem Vorbild aus Mosaikpflaster und in der Mitte aus einer gelben wassergebundenen Wegefläche hergestellt. Stärker frequentierte Flächen wie an den U-Bahn-Ausgängen sind ebenfalls aus Mosaikpflaster hergestellt. Der Straßenzug Unter den Linden soll mit einem grundlegenden Umbau seine Bedeutung als attraktiver Hauptstadtboulevard Berlins zurückgewinnen. Modernisierung Unter den Linden
Renaturierung der Ufer an Schlachtensee und Krumme Lanke GIS-Monitoring mit CIR-Luftbildauswertung Berlin verfügt wie kaum eine andere Großstadt über einen Reichtum an Seen und Fließgewässern. Diese prägen das Landschaftsbild der Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft. Die Gewässer im Ballungsraum der Großstadt Berlin sind seit jeher Erholungsschwerpunkte, die von der Bevölkerung gerne zum Baden und für den Wassersport aufgesucht werden. Hinzu kommen weitere Gewässernutzungen wie Binnenschifffahrt, Vorfluter für Klärwerke, Entnahme von Kühlwasser für Kraftwerke und Förderung von Rohwasser aus dem Uferfiltrat für die Trinkwassergewinnung, die auf unterschiedliche Weise die empfindlichen Röhrichte beeinträchtigen. Anfang der 1960er Jahre war der dramatische Rückgang der Röhrichtbestände in Berlin nicht mehr zu übersehen und Anlass dafür, dass das Abgeordnetenhaus 1986 Sofortmaßnahmen zum Schutz und Erhalt der Röhrichte im Rahmen eines Röhrichtschutzprogramms beschloss. Untersuchungen über die Ursachen des Röhrichtrückganges, die Dokumentation über die Entwicklung der Röhrichtbestände sowie Maßnahmen zur Sicherung vorhandener Röhrichte und zur Wiederansiedlung sind Bestandteil dieses Programms. Man begann an den Gewässern 1. Ordnung die noch vorhandenen Bestände und Flachwasserzonen mit Wellenschutzbauten vor dem Wellenschlag des Schiffsverkehrs zu sichern. Inzwischen sind rund 23 Kilometer mit Röhricht bestandenes Ufer durch Palisaden geschützt. Darüber hinaus wurden seit 1995 zahlreiche Neuanpflanzungen von Röhricht an bereits vegetationsfreien Ufern durchgeführt. Auch die Wasserqualität zahlreicher Gewässer hat sich seit 1990 erheblich verbessert. Erste erfolgreiche Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern 2. Ordnung wie Schlachtensee und Krumme Lanke begannen zwischen 1991 und 2007. Wegen des fehlenden Wellenschlags sind Wellenschutzbauten hier nicht erforderlich. Renaturierung der Ufer an Schlachtensee und Krumme Lanke Diese Maßnahmen führten dazu, dass der Röhrichtrückgang und die damit einhergehende Erosion der Ufer insgesamt gestoppt werden und der Zustand der Ufer und Röhrichte deutlich verbessert werden konnte. Zwischen 1990 bis 2010 ist ein Zuwachs der Berliner Röhrichtfläche um 23 Prozent zu verzeichnen. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass es weiterhin Gewässerabschnitte gibt, die einen starken Röhrichtrückgang aufweisen, an denen der Schutz des Ufers und die Anpflanzung neuer Röhrichte auch zukünftig dringend notwendig sein werden. Ein Vergleich der Entwicklung der durch Palisaden geschützten Röhrichtbestände mit nicht geschützten Beständen bestätigt dabei die eindeutig positiven Effekte der Wellenschutzbauten. Darüber hinaus schützen sie Makrozoobenthos und Fischbrut vor schiffsinduziertem Wellenschlag, reduzieren die Ufererosion, erschweren das Befahren bzw. Betreten der Röhrichte und sind somit auch im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie wirksam. Ursache für den Röhrichtrückgang war und ist häufig eine Kombination mehrerer Faktoren – die Wichtigsten sind: Gewässereutrophierung, schiffsinduzierter Wellenschlag, ankernde Boote und Badenutzung im Röhricht, Verbiss durch Bisam und Wasservögel, Grundwasserabsenkung, Uferverbau, Stauregulierung, Munitionsbergung. Weiterführende Informationen in Natur und Landschaft, Heft 7, 2015. In Berlin wurden zum Schutz des Uferröhrichts spezielle Regelungen im Berliner Naturschutzgesetz verankert. Als Röhrichte geschützt sind u.a. Schilf, beide Rohrkolbenarten und die Gemeine Teichbinse sowie Schwimmblattpflanzenbestände aus Teichrose, Seerose und Krebsschere. Die Entwicklung der Röhrichtbestände wird mit Hilfe von Luftbildauswertungen an 210 km Uferlänge außerhalb der Innenstadt erfasst und in einer Datenbank dokumentiert. GIS-Monitoring mit CIR-Luftbildauswertung Erfolg, den es zu schützen gilt Die Grunewaldseenkette, zu der Schlachtensee und Krumme Lanke gehören, wurde im 19. Jahrhundert durch Grundwasserabsenkung so stark beeinflusst, dass der Wasserstand um mehrere Meter sank. Als Gegenmaßnahme wird seit Anfang des 20. Jahrhunderts Havelwasser aus dem Wasserwerk Beelitzhof in den Schlachtensee eingeleitet und über den Fenngraben in Richtung des Grunewaldsees gepumpt. Die Ufer der Seen waren noch bis 1953 von ausgedehnten Röhrichtgürteln gesäumt, die zusammen genommen an beiden Seen etwa eine Fläche von rund 35.000 Quadratmetern bildeten. Bis 1990 waren von den Röhrichten nur noch etwas über 600 Quadratmeter übrig. Eine Fläche, die gerade noch zwei Prozent des alten Bestandes entsprach! Die Gründe für diesen extremen Rückgang waren vielseitig: Starke Nährstoffanreicherung durch die Einleitung von Havelwasser, die intensive Badenutzung, der Vertritt der Ufer durch Menschen wie Hunde und Verschattung gehörten dazu. Nachdem die Wasserqualität durch die Einspeisung von entphosphatisiertem Wasser seit den 1980er Jahren deutlich verbessert werden konnte, begannen erste erfolgreiche Renaturierungsmaßnahmen einzelner Uferabschnitte im Rahmen des Berliner Röhrichtschutzprogrammes der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zwischen 1991 und 2007. Durch die Wiederanpflanzungen ist es gelungen den Röhrichtbestand an beiden Seen deutlich zu verbessern. Bis 2010 ist der Bestand auf eine Fläche von rund 12.000 Quadratmetern angewachsen – das sind etwa 35 Prozent des Bestandes von 1953. Die kontinuierliche Bestandszunahme seit 1990 um 2.000 Prozent ist beachtenswert. Nicht nur der Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten wurde wieder hergestellt, sondern auch das Landschaftsbild hat sich erheblich verbessert. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Berlin geleistet. Um die Standortbedingungen für die Neubegründung der Röhrichtgürtel zu verbessern, mussten Ufergehölze ausgelichtet und Sandschüttungen angelegt werden – die renaturierten Flächen bleiben zu ihrem Schutz eingezäunt. Die übrigen Uferböschungen sind durch Vertritt stark erodiert, Wurzeln einzelner Bäume entlang des Uferwegs wurden durch buddelnde Hunde frei gelegt. Die für die Verkehrssicherheit zuständigen Behörden bemühen sich regelmäßig um die Sicherung der Uferböschungen. Leider mussten in der Vergangenheit an einzelnen Uferabschnitten auch Steine zum Schutz des Ufers und der Uferbäume eingebaut werden. Mit der Verlagerung der Grenzen des Hundeauslaufgebietes vom Ufer weg ist die Voraussetzung gegeben, dass schrittweise die betretbaren Uferabschnitte für Erholungssuchende wieder in einen attraktiveren Zustand versetzt werden können. 96 Prozent der Flächen des Hundeauslaufgebiets rund um die beiden Seen bleiben erhalten. Außerhalb des Hundeauslaufgebietes müssen Hunde an einer max. 2 m langen Leine geführt werden. Die Mitnahme an öffentliche Badestellen ist während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September nicht gestattet. Die neuen Grenzen und Regeln werden durch die “Hundeampel” im Gelände deutlich. Weitere Informationen zum Hundeauslauf Zur Dokumentation und Quantifizierung des Röhrichtrückgangs wurde ein Monitoringprogramm aufgelegt. Das Ziel des Untersuchungsprogramms bestand in: der flächendeckenden Kartierung und Bilanzierung aller Röhricht- und Schwimmblattpflanzenbestände der Berliner Gewässer Spree, Dahme und Havel, dem Vergleich der Kartierungen aktueller und historischer Jahrgänge, der umfassenden Ursachenanalyse der Röhrichtbestandsentwicklung, der Erfolgskontrolle durchgeführter Maßnahmen des Röhrichtschutzprogramms. Zu diesem Zweck wurden Luftbilder interpretiert. Für das gesamte Stadtgebiet liegen CIR-Luftbilder (Color-Infra-Rot) aus den Jahren 1990, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2015 vor. Die Luftbildauswertung erfolgte für 210 km Uferlänge der Berliner Spree-, Dahme- und Havelgewässer als stereoskopische Interpretation. Dafür wurden u.a. verschiedene Röhrichte, benachbarte Wasser- und Landvegetation sowie Röhrichtschutzanlagen erfasst. Um langfristige Veränderungen der Röhrichtbestandsentwicklung zu ermitteln, wurden zusätzlich Schwarz/Weiß-Luftbilder der Jahre 1928, 1944 und 1953 analysiert. Entsprechend der Bildqualität und dem Bildmaßstab wurden speziell angepasste Legenden entwickelt, die als übergeordnete Einheiten den Vergleich zu den CIR-Kartierungen zulassen. Die Ergebnisse liegen als Interpretationskarten vor. Sie wurden digitalisiert und zu Datensätzen in einem geographischen Informationssystem (GIS) zusammengestellt, die die Ufersituation der Berliner Gewässer für die jeweiligen Jahre zeigen. Es wurden spezielle Abfrage- und Auswertungsalgorithmen zur Bilanzierung der Flächenkartierungen entwickelt. Es ist sowohl eine Bewertung der Bestandssituation jedes Standortes, jedes Einzelgewässers und aller untersuchten Seen mit detaillierter Artenzusammensetzung und den Veränderungen möglich. Die Datenhaltung der thematischen und räumlichen Informationen in einem GIS ermöglicht die Darstellung der Bestandsdaten und Analyseergebnisse in unterschiedlichen Maßstäben und Jahrgängen. Das “Röhricht-GIS” steht im Fach-Informationssystem Naturschutz-Artenschutz-Landschaftspflege (FINAL) zur Verfügung und hat sich in der Praxis als Planungs-, Überprüfungs- und Dokumentationsinstrument bewährt. Es dient auch der Ermittlung der potenziell mit Röhricht bepflanzbaren Flächen und der konkreten Auswahl geeigneter Standorte für Röhrichtpflanzungen. Die Ergebnisse der Luftbildauswertung zeigen, dass die Berliner Gewässer bis 1990 fast zwei Drittel ihrer Röhrichtbestände verloren. Bezugsjahr ist 1953 mit einem Bestand von rund 166,5 ha. 1990 betrug der Bestand aller in diesem Programm untersuchten Gewässer nur noch 61,3 ha. 2015 konnten hingegen wieder 46 % (71,3 ha) des Ausgangsbestands kartiert werden. Zwischen 1990 und 2015 erfolgte somit ein Zuwachs von 10 ha. Rückgangsgeschehen wie Zuwachs verlaufen dabei von Gewässer zu Gewässer unterschiedlich. An ungeschützten Uferabschnitten kommt es auch weiterhin zur Auflösung geschlossener Bestände.
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