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Bebauungsplan Fuhlsbüttel 9 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Fuhlsbüttel 9 vom 18. Juni 1968 (HmbGVBl. S. 144), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494,495, 500), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Fuhlsbüttel 9" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. Für die in der Anlage schraffiert dargestellten Wohngebiete gelten folgende Regelungen: 4.1 Es wird eine Grundflächenzahl von 0,3 als Höchstmaß festgesetzt. 4.2 Die zwingend festgesetzte Zweigeschossigkeit und die geschlossene Bauweise werden aufgehoben. 4.3 Bei Gebäuden mit einer Bebauungstiefe von 10 m wird die rückwärtige Baugrenze aufgehoben und von der vorderen, straßenseitigen Baugrenze an eine Bebauungstiefe von 12 m festgesetzt. Ab der straßenseitigen Baugrenze werden mit einer Bebauungstiefe von 8,5 m zwei Vollgeschosse als Höchstmaß sowie im Anschluss daran für eine Bebauungstiefe von 3,5 m ein Vollgeschoss als Höchstmaß festgesetzt. 4.4 Für eingeschossige Anbauten ist eine Überschreitung der seitlichen Baugrenzen bis zu 4 m zulässig, sofern die vorgeschriebenen Abstandsflächen nach der Hamburgischen Bauordnung vom 1. Juli 1986 (HmbGVBl. S. 183), zuletzt geändert am 20. Februar 2001 (HmbGVBl. S. 27, 31), eingehalten werden. Auf den Flurstücken 1829, 1830, 1437, 2762, 1433, 1428, 1425, 1418,1391 und 1368 der Gemarkung Fuhlsbüttel ist in dem zweigeschossig festgesetzten Bereich eine Überschreitung der seitlichen Baugrenzen bis zu 4 m zulässig; dabei ist ein seitlicher Grenzabstand von mindestens 3 m einzuhalten".

Gestaltungssatzungen

Wiedergabe der Geltungsbereiche aller rechtskräftigen Gestaltungssatzungen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Gestaltungssatzungen (auch örtliche Bauvorschriften genannt) regeln zum Beispiel die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (auch Werbeanlagen) oder benennen besondere Anforderungen an bauliche Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung.

Gestaltungssatzungen (WMS Dienst)

Wiedergabe der Geltungsbereiche aller rechtskräftigen Gestaltungssatzungen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Gestaltungssatzungen (auch örtliche Bauvorschriften genannt) regeln zum Beispiel die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (auch Werbeanlagen) oder benennen besondere Anforderungen an bauliche Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung.

Gestaltungssatzungen (WFS Dienst)

Wiedergabe der Geltungsbereiche aller rechtskräftigen Gestaltungssatzungen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden. Gestaltungssatzungen (auch örtliche Bauvorschriften genannt) regeln zum Beispiel die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (auch Werbeanlagen) oder benennen besondere Anforderungen an bauliche Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung.

Taunusstein, Rothehustert / Im Dornbusch, 1. Änderung (XPlanung)

XPlanung Version 6.0 inklusive Sachinformationen (siehe Pflichtenheft Version 1.0 unter https://www.gdi-suedhessen.de/geoportal/#Fachthemen). Bereitgestellt über die Plattform www.gdi- inspireumsetzer.de - Ein Service der GDI-Südhessen. 👉 Downloadlink der XPlanGML-Datei inklusive der externen Referenzen: https://www.gdi-inspireumsetzer.de/store/data/buckets/org/45/c4db3617-69a4-4d51-95dd-b54f75cb5a5c/zip

Erweiterung und Optimierung der Beschneiungsanlage Sparkassen-Skiarena-Oberwiesenthal

Der WSC Erzgebirge Oberwiesenthal e.V. beantragte gemäß § 72 Abs. 1 der Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169) geändert worden ist, die Erteilung einer Bau-genehmigung für die Erweiterung und Optimierung der Beschneiungsanlage der Sparkassen-Skiarena-Oberwiesenthal auf den Flurstücken 657/3; 657/4; 657/7; 665/3; 671; 672/1; 672/3; 673/3; 676; 799/3; 805; 673/2 200/4 und 200/9 der Gemarkung Oberwiesenthal. Gegenstand ist konkret die Errichtung des „Speicherteiches Sparkassenarena“ mit zugehöriger Pumpstation inkl. Kühlturmanlage.

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Scheibenberg" der Gemeinde Lachendorf

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Scheibenberg" beinhaltet die Aufhebung der örtl. Bauvorschrift vom 05.07.1976

B-Plan Nr. 15A und Örtliche Bauvorschrift "Ehemaliges Wochenendhausgebiet Trift"

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Ovelgönne.

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Brömmerkamp" der Gemeinde Lachendorf

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Brömmerkamp“ wird erforderlich, um eine höhere Ausnutzung der Grundstücke zu ermöglichen. Zu diesem Zweck soll die textliche Festsetzung Nr. 3 (Unzulässigkeit von Garagen und Nebenanlagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 17 entfallen. Alle übrigen Festsetzungen sowie die örtliche Bauvorschrift bleiben unverändert bestehen.

Bebauungsplan "Im langen Felde", 1. Änderung der Gemeinde Wietze

Gemeinde Wietze Steinförder Str. 4 29323 Wietze Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Im langen Felde“ bleiben im Wesentlichen bestehen. Die Änderung wird erforderlich, weil die Mindestgrundstücksgröße sowie die örtliche Bauvorschrift zur Errichtung von Doppelhäusern (mind. 2/3 aneinander gebaut) entfallen sollen. Rechtswirksamkeit 27.05.2016

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