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WFS XPlanung BPL „HM 005 1. Änderung "Zingel"“

WFS-Dienst des Bebauungsplans „HM 005 1. Änderung "Zingel"“ der Stadt Hildesheim aus XPlanung 5.2. Beschreibung: Zingel.

Steinbergstraße

Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um den Bebauungsplan „HW 019 "Steinbergstraße"“ der Stadt Hildesheim.

Moltkestraße

Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um den Bebauungsplan „HM 012 "Moltkestraße"“ der Stadt Hildesheim.

Bebauungsplan Fuhlsbüttel 9 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Fuhlsbüttel 9 vom 18. Juni 1968 (HmbGVBl. S. 144), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494,495, 500), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Fuhlsbüttel 9" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. Für die in der Anlage schraffiert dargestellten Wohngebiete gelten folgende Regelungen: 4.1 Es wird eine Grundflächenzahl von 0,3 als Höchstmaß festgesetzt. 4.2 Die zwingend festgesetzte Zweigeschossigkeit und die geschlossene Bauweise werden aufgehoben. 4.3 Bei Gebäuden mit einer Bebauungstiefe von 10 m wird die rückwärtige Baugrenze aufgehoben und von der vorderen, straßenseitigen Baugrenze an eine Bebauungstiefe von 12 m festgesetzt. Ab der straßenseitigen Baugrenze werden mit einer Bebauungstiefe von 8,5 m zwei Vollgeschosse als Höchstmaß sowie im Anschluss daran für eine Bebauungstiefe von 3,5 m ein Vollgeschoss als Höchstmaß festgesetzt. 4.4 Für eingeschossige Anbauten ist eine Überschreitung der seitlichen Baugrenzen bis zu 4 m zulässig, sofern die vorgeschriebenen Abstandsflächen nach der Hamburgischen Bauordnung vom 1. Juli 1986 (HmbGVBl. S. 183), zuletzt geändert am 20. Februar 2001 (HmbGVBl. S. 27, 31), eingehalten werden. Auf den Flurstücken 1829, 1830, 1437, 2762, 1433, 1428, 1425, 1418,1391 und 1368 der Gemarkung Fuhlsbüttel ist in dem zweigeschossig festgesetzten Bereich eine Überschreitung der seitlichen Baugrenzen bis zu 4 m zulässig; dabei ist ein seitlicher Grenzabstand von mindestens 3 m einzuhalten".

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Scheibenberg" der Gemeinde Lachendorf

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Scheibenberg" beinhaltet die Aufhebung der örtl. Bauvorschrift vom 05.07.1976

17 "Innenstadt Teil II Süd", 4. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

17 "Innenstadt Teil II Süd", 3. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

106 "Lehmweg Süd" mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

95 "Moorkamp II" mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

101 "Moorkamp III" mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

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