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Baugesetzbuch (BauGB)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht Erster Teil Bauleitplanung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften §   1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung §   1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz §   2 Aufstellung der Bauleitpläne §   2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht §   3 Beteiligung der Öffentlichkeit §   4 Beteiligung der Behörden §   4a Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung §   4b Einschaltung eines Dritten §   4c Überwachung Zweiter Abschnitt Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan) §   5 Inhalt des Flächennutzungsplans §   6 Genehmigung des Flächennutzungsplans §   6a Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet §   7 Anpassung an den Flächennutzungsplan Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) §   8 Zweck des Bebauungsplans §   9 Inhalt des Bebauungsplans §   9a Verordnungsermächtigung §  10 Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans §  10a Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren §  11 Städtebaulicher Vertrag §  12 Vorhaben- und Erschließungsplan §  13 Vereinfachtes Verfahren §  13a Bebauungspläne der Innenentwicklung Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung Erster Abschnitt Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen §  14 Veränderungssperre §  15 Zurückstellung von Baugesuchen §  16 Beschluss über die Veränderungssperre §  17 Geltungsdauer der Veränderungssperre §  18 Entschädigung bei Veränderungssperre Zweiter Abschnitt Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen §  19 Teilung von Grundstücken §  20 (weggefallen) §  21 (weggefallen) §  22 Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen §  23 (weggefallen) Dritter Abschnitt Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde §  24 Allgemeines Vorkaufsrecht §  25 Besonderes Vorkaufsrecht §  26 Ausschluss des Vorkaufsrechts §  27 Abwendung des Vorkaufsrechts §  27a Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter §  28 Verfahren und Entschädigung Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung Erster Abschnitt Zulässigkeit von Vorhaben §  29 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften §  30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans §  31 Ausnahmen und Befreiungen §  32 Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen §  33 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung §  34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile §  35 Bauen im Außenbereich §  36 Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde §  37 Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder §  38 Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen Zweiter Abschnitt Entschädigung §  39 Vertrauensschaden §  40 Entschädigung in Geld oder durch Übernahme §  41 Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen §  42 Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung §  43 Entschädigung und Verfahren §  44 Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche Vierter Teil Bodenordnung Erster Abschnitt Umlegung §  45 Zweck und Anwendungsbereich §  46 Zuständigkeit und Voraussetzungen §  47 Umlegungsbeschluss §  48 Beteiligte §  49 Rechtsnachfolge §  50 Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses §  51 Verfügungs- und Veränderungssperre §  52 Umlegungsgebiet §  53 Bestandskarte und Bestandsverzeichnis §  54 Benachrichtigungen und Umlegungsvermerk §  55 Umlegungsmasse und Verteilungsmasse §  56 Verteilungsmaßstab §  57 Verteilung nach Werten §  58 Verteilung nach Flächen §  59 Zuteilung und Abfindung §  60 Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen §  61 Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten §  62 Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhältnisse §  63 Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung §  64 Geldleistungen §  65 Hinterlegung und Verteilungsverfahren §  66 Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans §  67 Umlegungskarte §  68 Umlegungsverzeichnis §  69 Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme §  70 Zustellung des Umlegungsplans §  71 Inkrafttreten des Umlegungsplans §  72 Wirkungen der Bekanntmachung §  73 Änderung des Umlegungsplans §  74 Berichtigung der öffentlichen Bücher §  75 Einsichtnahme in den Umlegungsplan §  76 Vorwegnahme der Entscheidung §  77 Vorzeitige Besitzeinweisung §  78 Verfahrens- und Sachkosten §  79 Abgaben- und Auslagenbefreiung Zweiter Abschnitt Vereinfachte Umlegung §  80 Zweck, Anwendungsbereich, Zuständigkeiten §  81 Geldleistungen §  82 Beschluss über die vereinfachte Umlegung §  83 Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung §  84 Berichtigung der öffentlichen Bücher Fünfter Teil Enteignung Erster Abschnitt Zulässigkeit der Enteignung §  85 Enteignungszweck §  86 Gegenstand der Enteignung §  87 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung §  88 Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen §  89 Veräußerungspflicht §  90 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land §  91 Ersatz für entzogene Rechte §  92 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung Zweiter Abschnitt Entschädigung §  93 Entschädigungsgrundsätze §  94 Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter §  95 Entschädigung für den Rechtsverlust §  96 Entschädigung für andere Vermögensnachteile §  97 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten §  98 Schuldübergang §  99 Entschädigung in Geld § 100 Entschädigung in Land § 101 Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 102 Rückenteignung § 103 Entschädigung für die Rückenteignung Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren § 104 Enteignungsbehörde § 105 Enteignungsantrag § 106 Beteiligte § 107 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung § 108 Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk § 109 Genehmigungspflicht § 110 Einigung § 111 Teileinigung § 112 Entscheidung der Enteignungsbehörde § 113 Enteignungsbeschluss § 114 Lauf der Verwendungsfrist § 115 Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 116 Vorzeitige Besitzeinweisung § 117 Ausführung des Enteignungsbeschlusses § 118 Hinterlegung § 119 Verteilungsverfahren § 120 Aufhebung des Enteignungsbeschlusses § 121 Kosten § 122 Vollstreckbarer Titel Sechster Teil Erschließung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 123 Erschließungslast § 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot § 125 Bindung an den Bebauungsplan § 126 Pflichten des Eigentümers Zweiter Abschnitt Erschließungsbeitrag § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags § 128 Umfang des Erschließungsaufwands § 129 Beitragsfähiger Erschließungsaufwand § 130 Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands § 131 Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands § 132 Regelung durch Satzung § 133 Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht § 134 Beitragspflichtiger § 135 Fälligkeit und Zahlung des Beitrags Siebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz § 135a Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung § 135b Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung § 135c Satzungsrecht Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 136 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen § 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen § 138 Auskunftspflicht § 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung § 140 Vorbereitung § 141 Vorbereitende Untersuchungen § 142 Sanierungssatzung § 143 Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge § 145 Genehmigung § 146 Durchführung § 147 Ordnungsmaßnahmen § 148 Baumaßnahmen § 149 Kosten- und Finanzierungsübersicht § 150 Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen § 151 Abgaben- und Auslagenbefreiung Dritter Abschnitt Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften § 152 Anwendungsbereich § 153 Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung § 154 Ausgleichsbetrag des Eigentümers § 155 Anrechung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen § 156 Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung § 156a Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme Vierter Abschnitt Sanierungsträger und andere Beauftragte § 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde § 158 Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger § 159 Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger § 160 Treuhandvermögen § 161 Sicherung des Treuhandvermögens Fünfter Abschnitt Abschluss der Sanierung § 162 Aufhebung der Sanierungssatzung § 163 Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke § 164 Anspruch auf Rückübertragung Sechster Abschnitt Städtebauförderung § 164a Einsatz von Städtebauförderungsmitteln § 164b Verwaltungsvereinbarung Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 165 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 166 Zuständigkeit und Aufgaben § 167 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger § 168 Übernahmeverlangen § 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich § 170 Sonderregelung für Anpassungsgebiete § 171 Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme Dritter Teil Stadtumbau § 171a Stadtumbaumaßnahmen § 171b Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept § 171c Stadtumbauvertrag § 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen Vierter Teil Soziale Stadt § 171e Maßnahmen der Sozialen Stadt Fünfter Teil Private Initiativen § 171f Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht Sechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote Erster Abschnitt Erhaltungssatzung § 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) § 173 Genehmigung, Übernahmeanspruch § 174 Ausnahmen Zweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote § 175 Allgemeines § 176 Baugebot § 176a Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot § 178 Pflanzgebot § 179 Rückbau- und Entsiegelungsgebot Siebter Teil Sozialplan und Härteausgleich § 180 Sozialplan § 181 Härteausgleich Achter Teil Miet- und Pachtverhältnisse § 182 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 183 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke § 184 Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse § 185 Entschädigung bei Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 186 Verlängerung von Miet- oder Pachtverhältnissen Neunter Teil Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 187 Abstimmung von Maßnahmen; Bauleitplanung und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 188 Bauleitplanung und Flurbereinigung § 189 Ersatzlandbeschaffung § 190 Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme § 191 Vorschriften über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften Erster Teil Wertermittlung § 192 Gutachterausschuss § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses § 194 Verkehrswert § 195 Kaufpreissammlung § 196 Bodenrichtwerte § 197 Befugnisse des Gutachterausschusses § 198 Oberer Gutachterausschuss § 199 Ermächtigungen Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 200 Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster § 200a Ersatzmaßnahmen § 201 Begriff der Landwirtschaft § 201a Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt § 202 Schutz des Mutterbodens Zweiter Abschnitt Zuständigkeiten § 203 Abweichende Zuständigkeitsregelung § 204 Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Bauleitplanung bei Bildung von Planungsverbänden und bei Gebiets- oder Bestandsänderung § 205 Planungsverbände § 206 Örtliche und sachliche Zuständigkeit Dritter Abschnitt Verwaltungsverfahren § 207 Von Amts wegen bestellter Vertreter § 208 Anordnungen zur Erforschung des Sachverhalts § 209 Vorarbeiten auf Grundstücken § 210 Wiedereinsetzung § 211 Belehrung über Rechtsbehelfe § 212 Vorverfahren § 212a Entfall der aufschiebenden Wirkung § 213 Ordnungswidrigkeiten Vierter Abschnitt Planerhaltung § 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren § 215 Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften § 215a Beendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung § 216 Aufgaben im Genehmigungsverfahren Dritter Teil Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen § 217 Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 218 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 219 Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte § 220 Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen § 221 Allgemeine Verfahrensvorschriften § 222 Beteiligte § 223 Anfechtung von Ermessensentscheidungen § 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 225 Vorzeitige Ausführungsanordnung § 226 Urteil § 227 Säumnis eines Beteiligten § 228 Kosten des Verfahrens § 229 Berufung, Beschwerde § 230 Revision § 231 Einigung § 232 Weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für Baulandsachen Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften Erster Teil Überleitungsvorschriften § 233 Allgemeine Überleitungsvorschriften § 234 Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht § 235 Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen § 236 Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen § 237 (weggefallen) § 238 Überleitungsvorschrift für Entschädigungen § 239 Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung § 240 (weggefallen) § 241 (weggefallen) § 242 Überleitungsvorschriften für die Erschließung § 243 Überleitungsvorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz § 244 Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau § 245 Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen § 245a Überleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts § 245b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich § 245c Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt § 245d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland § 245e Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land § 245f Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften; Evaluierung Zweiter Teil Schlussvorschriften § 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte § 246a Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete § 246b Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie § 246c Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung § 246d Sonderregelungen für Biogasanlagen § 247 Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland § 248 Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie § 249 Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land § 249a Sonderregelung für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien § 249b Verordnungsermächtigungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Abbaubereichen des Braunkohletagebaus § 250 Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Anlage 1 (zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c) Anlage 2 (zu § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2)

Geplanter Sportboothafen bei Briedel im Kreis Cochem-Zell: SGD Nord führt Erörterung durch

Die Marina Weingarten Zell Projekt GmbH plant den Bau eines Sportboothafens samt Hafenbecken an der Mosel bei Briedel in der Verbandsgemeinde Zell. Nachdem zu Jahresbeginn die Planunterlagen öffentlich ausgelegt wurden, findet am 19. November 2024 nun die Erörterung statt, bei der die eingebrachten Einwendungen mit der Antragstellerin erörtert werden. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich und wird bei Bedarf am darauffolgenden Tag fortgesetzt. Das laufende Planfeststellungsverfahren bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord entscheidet darüber, ob der Sportboothafen samt Hafenbecken gebaut werden darf. Der Erörterungstermin ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu dieser Entscheidung. An dem Termin dürfen ausschließlich jene Akteure teilnehmen, die im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung Einwendungen eingereicht haben. Mit dem Ende des Erörterungstermins endet auch das Anhörungsverfahren. Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren und zur Erörterung sind unter nachfolgendem Link zu finden: https://s.rlp.de/OtjXf . Zum Hintergrund Bereits im Jahr 2016 erteilte die SGD Nord einen Planfeststellungsbeschluss zum Bau eines Sportboothafens in Briedel/Mosel nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz. Zu diesem Zeitpunkt war ein Hafen mit circa 130 Liegeplätzen im Überschwemmungsgebiet der Mosel geplant. Zudem sollten eine Hafenpromenade mit Anlegemöglichkeit für Tagesgäste, eine Slip Anlage zum Einlassen der Boote und ein Parkplatz entstehen. An dem komplexen Genehmigungsverfahren für den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss waren verschiedene Stellen innerhalb der SGD Nord sowie anerkannte Naturschutzverbände, Träger Öffentlicher Belange und weitere Behörden beteiligt. Das Projekt wurde umfassend und sorgfältig in den Bereichen Wasserwirtschaft, Immissionsschutzrecht sowie Bauplanungsrecht geprüft. Gegen den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss haben sechs Grundstückseigentümer und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geklagt. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat daraufhin entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss vom 15. März 2016 rechtswidrig sei. Der neue prüffähige Genehmigungsantrag berücksichtigt umfassend das verwaltungsgerichtliche Urteil, sodass einer Prüfung des Antrags keine offensichtlichen Hindernisse entgegenstehen. Der wichtigste Unterschied zum vorherigen Verfahren ist, dass die Vorhaben Sportboothafen mit Hafenbecken, Erschließungsstraße und Ferienanlage voneinander getrennt werden und somit den Kritikpunkten der Rechtsprechung entsprochen wird.

Länder machen sich für bessere Finanzierung des Hochwasserschutzes stark

Gemeinschaftsaufgabe zur gemeinsamen Finanzierung von Klimaschutz und Klimaanpassung wird geprüft, um vor allem die Kommunen zu unterstützen – Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden gefordert – Appell an Bund zur auskömmlichen Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen Die Umweltministerkonferenz der Länder hat sich mit Blick auf die extremen Hochwasserereignisse in Bayern und Baden-Württemberg dafür ausgesprochen, die Anstrengungen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung deutlich zu verstärken. Bund, Länder und Kommunen, aber auch die Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Beitrag zu dieser weitreichenden Aufgabe leisten. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder fordern den Bund auf, ohne weiteren Zeitverzug sicherzustellen, dass auch in Zukunft die Finanzierung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen auskömmlich und verlässlich gestaltet wird. Dies gelte auch für den Hochwasserschutz – unter anderem im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK). Zugleich dankten die Mitglieder der UMK den zahlreichen Einsatzkräften und Helferinnen und Helfern vor Ort, die tagelang im Einsatz waren und sind, um Überschwemmungen und Zerstörungen abzuwenden oder zu mindern, Häuser und Ortschaften zu evakuieren sowie Schäden zu beseitigen. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder griffen das Thema der gemeinsamen Finanzierung von Maßnahmen zur Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe auf. Hierzu wäre eine Grundgesetzänderung notwendig. Durch eine Gemeinschaftsaufgabe würden Bund und Länder zur Kooperation und der gemeinsamen Finanzierung kommunaler Klimaaufgaben verpflichtet. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, in diesem Zusammenhang zeitnah über die laufende Prüfung offener Rechtsfragen zu berichten. Zudem wird der Bund gebeten, diese Gemeinschaftsaufgabe auch für den Klimaschutz als langfristige Finanzierungslösung zu prüfen, um die Umsetzung von insbesondere kommunalen Klimaaufgaben zu gewährleisten. Schließlich wird der Bund gebeten, zeitnah einen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden vorzulegen, damit das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann. Hierzu erklärte Katrin Eder, rheinland-pfälzische Umweltministerin und Vorsitzende der Umweltministerkonferenz: „Klimaschutz und Klimaanpassung sind Zukunftsaufgaben, die wir parteiübergreifend bewältigen müssen. In Rheinland-Pfalz haben wir verheerende Extremwetterereignisse erlebt, wie die Flutkatastrophe im Ahrtal oder auch die großen Überschwemmungen an Pfingsten. Die Häufung dieser Ereignisse erfüllt mich mit großer Sorge. In Rheinland-Pfalz investieren wir bereits gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen intensiv in Wasserrückhaltemaßnahmen, Gewässerwiederherstellung, Renaturierungen, aber auch in moderne Simulationsprogramme. Um aber weitere große Zukunftsinvestitionen stemmen zu können, brauchen wir eine auskömmliche Finanzierung für Klimaschutz und Klimaanpassung für Bund, Länder und Kommunen. Daher haben die Länder das Thema Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz adressiert. Sie soll der gemeinsamen Finanzierung von Klimaschutz und Klimafolgenanpassung dienen und vor allem die Kommunen unterstützen. Zugleich müssen wir schauen, dass wir die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern möglichst gut unterstützen. Hier ist eine Pflichtversicherung für Elementarschäden ein guter Ansatz – Extremwetterereignisse können jede und jeden treffen, dafür müssen wir die Folgen gemeinschaftlich bewältigen.“ Bundesumweltministerin Steffi Lemke erklärte: „Bei dieser Umweltministerkonferenz sind unsere Gedanken bei den Menschen, die noch immer mit den Folgen des Starkregens zu kämpfen haben. Mein tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen der Menschen, die durch das Hochwasser ihr Leben verloren haben. Mit Sorge blicke ich auch auf die angekündigten starken Regenfälle für die nächsten Tage.  Den vielen Helferin-nen und Helfern, die noch immer unermüdlich im Einsatz sind, ist nicht genug zu danken.“ Die Bundesministerin betonte weiter: „Diese erneute Hochwasserkatastrophe führt uns schmerzhaft vor Augen, dass die Auswirkungen der Klimakrise auch bei uns im Land zu spüren sind, mit gravierenden Folgen für die Menschen und mit hohen ökonomischen Schäden. Konsequenter Klimaschutz ist daher ganz wesentlich, zugleich brauchen wir einen guten Hochwasserschutz, müssen Risikovorsorge treffen und Anpassungsmaßnahmen ergreifen, um uns vor den Folgen der Klimakrise zu schützen. Mit dem ersten Klimaanpassungsgesetz, das am 1. Juli in Kraft tritt, haben wir die Voraussetzung dafür geschaffen. Neben der gesetzlichen Grundlage brauchen wir auch ausreichend finanzielle Mittel. Dazu gehört auch eine neue Gemeinschafts-aufgabe Klimaanpassung. Das bedeutet eine Verfassungsänderung, damit der Bund gemeinsam mit den Ländern mehr Geld in Städte und Gemeinden investieren kann.“ Die saarländische Umweltministerin Petra Berg betonte: „Das Pfingsthochwasser im Saarland sowie die aktuellen Ereignisse in Süddeutschland führen erneut vor Augen, welche verheerenden Auswirkungen der Klimawandel hat. Auch in Zukunft muss damit gerechnet werden, dass sich solche Ereignisse wiederholen. Daher müssen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung verstärkt werden. Diese Starkregen- und Hochwasserereignisse machen deutlich, wie wichtig eine Pflichtversicherung für Elementarschäden ist. Denn die Betroffenen kommen teilweise an ihre existenziellen Grenzen. Das Saarland setzt sich daher weiterhin für die Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung ein. Der Bundesrat hatte aufgrund der Zunahme von Unwetterereignissen bereits 2023 einstimmig beschlossen, dass eine Elementarschaden-Pflichtversicherung bundesweit gelten muss.“ Auch Hessen hat sich für eine bundesweite Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung ausgesprochen. Ingmar Jung, der hessische Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, sagte: „Klimaanpassung in Verbindung mit einem wirkungsvollen Hochwasserschutz sind elementar. Sie sind notwendig, um unser Leben, unseren Wohlstand und unsere Heimat zu schützen. Aber eine absolute Sicherheit vor Hochwasser und Starkregen wird es nicht geben, deshalb ist Vorsorge so wichtig. Wir brauchen jetzt eine Pflichtversicherung für Eigentümerinnen und Eigentümer. Die große Herausforderung ist, diese verfassungskonform und sozialverträglich zu gestalten.“ Für alle Betroffenen müssen die gleichen Bedingungen gelten, betonte der hessische Umweltminister: „Es ist nicht zu vermitteln, dass der Steuerzahler immer dann einspringt, wenn das Ausmaß groß und die Berichterstattung der Medien besonders intensiv ist, die Betroffenen bei medial wenig beachteten Ereignissen oft aber allein dastehen.“ Jung appellierte zudem an die Verantwortung in besonders schadensgefährdeten Gebieten: Dort gelte es, alle am Bauplanungsrecht Beteiligten noch mehr zu sensibilisieren. Der nordrhein-westfälische Umweltminister Oliver Krischer erklärte zum Abschluss der UMK: „Die Klimakrise wird in Zukunft zu immer häufigeren Extremwetter führen. Die zahlreichen Jahrhundert-Hochwasser, die in den letzten Jahren immer häufiger auftreten, zeigen, dass die Folgen des globalen Temperaturanstiegs unsere Lebensgrundlagen und unsere Infrastruktur bedrohen und Milliarden-Schäden verursachen. Wir brauchen daher eine Klimaoffensive mit einem ambitionierten Klimaschutz und vorsorgende Klimaanpassungspolitik. Ein umfassender Hochwasserschutz, der neben Deichen und Poldern auch die Renaturierungen der Gewässer in der Fläche umfasst, sind daher dringend notwendig. Hierzu zählt auch, dass sich der Bund an einer gemeinsamen Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen als Gemeinschaftsaufgabe mit den Ländern beteiligt.“ Auch Minister Krischer ging auf das Thema Pflichtversicherung für Elementarschäden ein. „Wir brauchen aber auch private Vorsorge, durch klimaresilientes Bauen und die Einführung einer Pflichtversicherung für Elemen-tarschäden. Hier haben die Länder einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorgelegt." Weitere Beschlüsse der Umweltministerkonferenz in Bad Dürkheim: Schnellere Entnahme Wolf Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder wollen das Verfahren zur schnelleren Entnahme von Wölfen rechtssicher machen. Es müssten die Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die rechtssichere Entnahme von Wölfen beschleunigen zu können. Dazu soll der Praxisleitfaden zum Schnellabschussverfahren bis August präzisiert werden. Sollte auch ein ergänzter Praxisleitfaden nicht rechtssicher angewandt werden, wird der Bund notwendige Rechtsänderungen unter Ausschöpfung des FFH-Rahmens identifizieren. Fortführung des europäischen Grünen Deals Die Länder fordern, dass der europäische Grüne Deal in der kommenden europäischen Legislatur- und Mandatsperiode von 2024 bis 2029 weiter umgesetzt und zu einem europäischen Grünen Deal 2.0 fortentwickelt werden muss. Hierbei sei verstärkt darauf zu achten, dass die neue Wachstumsstrategie auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit berücksichtige und Wachstumsimpulse für die europäische Wirtschaft auslöse. Zugleich müssten neue bürokratische Lasten vermieden werden. Auf diese Weise bleibe der Grüne Deal eine Chance für Klima, Umwelt und Wohlstand. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder fordern die nächste EU-Kommission auf, die weitere Anpassung und Umsetzung des europäi-schen Grünen Deals zu einem Leitvorhaben zu erklären. Weniger Fluglärm Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder betonen noch einmal, dass die Aufgaben der Deutschen Flugsicherung um einen effekti-ven Lärmschutz bei der Abwicklung des Flugverkehrs erweitert werden sollen. Auf diese Weise soll die Lärmbelastung durch den Flugverkehr im Umfeld von Flughäfen vermindert werden. Die Bundesregierung wird gebeten, zeitnah einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erarbeiten und in Kraft zu setzen. Kreislaufwirtschaft Die Länder begrüßen die Richtlinie des EU-Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften zu Förderung der Reparatur von Waren als wichtigen Schritt zur Kreislaufwirtschaft. Das Recht auf Reparatur werde dazu beitragen, Produkte länger gebrauchsfähig zu halten und dadurch Abfälle zu vermeiden. Hierdurch würden Rohstoffe eingespart und der Energiebedarf- und CO2-Ausstoß gesenkt. Der Bund wird hier gebeten, Wege aufzuzeigen, wie das Recht auf Reparatur durch geeignete Maßnahmen gefördert werden kann. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder weisen auf einen besorgniserregenden Anstieg faserbasierter Verbundverpackungen hin – vor allem im Bereich Lebensmittel-, Reinigungs- und Kosmetikverpackungen. Hierbei wird nicht allein auf Papier, Pappe oder Karton zurückgegriffen, sondern es kommen faserbasierte Verbundpackungen zum Einsatz, deren Recyclingfähigkeit häufig kaum bis gar nicht gegeben ist. Hier appellieren die Länder mit Nachdruck an die Hersteller, Lösungen zu finden – angefangen von fehlenden Kennzeichnungen bis hin zu mangelnden Recyclingfähigkeiten beziehungsweise fehlenden Recyclingkapazitäten. Die Länder erwarten zudem, dass bei der Einführung der von der Bundesregierung geplanten Plastikabgabe sichergestellt wird, dass ein Ausweichen auf faserbasierte Verbundverpackungen verhindert wird. Ausblick Die nächste Amtschef- und Umweltministerkonferenz der Länder findet vom 27. bis 29. November 2024 in Bad Neuenahr-Ahrweiler im Ahrtal statt.

SGD Nord startet Öffentlichkeitsbeteiligung für Bau eines Sportboothafens in Briedel/Mosel

Die Marina Weingarten Zell Projekt GmbH hat der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord im November 2022 erneut Antragsunterlagen zum Bau eines Sportboothafens und dem dazu gehörigen Hafenbecken bei Mosel Kilometer 89,85 linkes Ufer in der Gemarkung Zell/Briedel vorgelegt. Die SGD Nord führt derzeit als Obere Wasserbehörde ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren zum Gewässerausbau nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch und zur Errichtung und dem Betrieb eines Sportboothafens gemäß § 43 Landeswassergesetz (LWG). Alle Behörden, deren Aufgabenbereich durch die Planungen berührt ist, und die anerkannten Naturschutzverbände wurden von der SGD Nord um Stellungnahme zum Vorhaben gebeten. Auch die Öffentlichkeit soll nun Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen, darum wird bis einschließlich Montag, 4. März 2024 die Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung der Planunterlagen erfolgen. Unter https://s.rlp.de/OtjXf sind die Unterlagen ebenfalls einsehbar. Die Offenlage der Planunterlagen wird montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags durchgehend von 08.00 bis 13.00 Uhr bei der Verbandsgemeinde Zell erfolgen. Der Öffentlichkeit wird damit Gelegenheit zur Einsicht der Unterlagen gegeben. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis Donnerstag, 4. April 2024 Einwendungen erheben. Zum Hintergrund Bereits im Jahr 2016 erteilte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord einen Planfeststellungsbeschluss zum Bau eines Sportboothafens in Briedel/Mosel nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Zu diesem Zeitpunkt war ein Hafen mit circa 130 Liegeplätzen im Überschwemmungsgebiet der Mosel geplant. Außerdem sollten eine Hafenpromenade mit Anlegemöglichkeit für Tagesgäste, eine Slip Anlage zum Einlassen der Boote und ein Parkplatz entstehen. An dem komplexen Genehmigungsverfahren für den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss waren verschiedene Stellen innerhalb der SGD Nord sowie anerkannte Naturschutzverbände, Träger Öffentlicher Belange und weitere Behörden beteiligt. Das Projekt wurde umfassend und sorgfältig in den Bereichen Wasserwirtschaft, Immissionsschutzrecht sowie Bauplanungsrecht geprüft. Gegen den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss haben sechs Grundstückseigentümer und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geklagt. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat darauffolgend entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss vom 15. März 2016 rechtswidrig sei. Der neue prüffähige Genehmigungsantrag berücksichtigt umfassend das verwaltungsgerichtliche Urteil, sodass einer Prüfung des Antrags keine offensichtlichen Hindernisse entgegenstehen. Der wichtigste Unterschied zum vorherigen Verfahren ist, dass die Vorhaben Sportboothafen mit Hafenbecken, Erschließungsstraße und Ferienanlage voneinander getrennt werden und somit den Kritikpunkten der Rechtsprechung entsprochen wird.

Sanierungsgebiete Stadt Bremen

Eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme ist ein Instrument des besonderen Städtebaurechts und dienen der Behebung städtebaulicher Misstände. Zu den Sanierungsgebieten der Stadt Bremen zählen derzeit: Huckelriede Hemelingen Zu den ehemaligen Sanierungsgebieten der Stadt Bremen gehören: Gröpelingen Hohentor / Alte Neustadt

Versiegelung 2016

AGU Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung 1988: Fortschreibung und Übernahme der Versiegelungskarte des Umweltatlasses in das räumliche Bezugssystem des ökologischen Planungsinstruments Berlin (öPB), im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, unveröffentlicht. AGU Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung 1991: Fortschreibung der ökologischen Planungsgrundlagen Berlin: Erstellung der Umweltatlaskarten 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen, 06.02 Grün- und Freiflächenbestand, 01.02 Versiegelung (einschließlich Bebauungsgrad) für das Stadtgebiet der östlichen Bezirke und Integration in das Umweltinformationssystem (UIS), im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, unveröffentlicht. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2014: Kernindikatoren zur nachhaltigen Entwicklung Berlins. 2. Datenbericht 2014 Download: www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/foren_initiativen/nachhaltige_stadtentwicklung/download/kernindikatorenbericht_2014.pdf (Zugriff am 17.08.2018) BauGB, Baugesetzbuch: vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), 2014. BNatSchG, Bundesnaturschutzgesetz: vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154), 2013. BBodSchG, Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998 Bundes-Bodenschutzgesetz. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 30 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), 2012. Bundesverwaltungsgericht 1972: Beschl. v. 12.06.1972, Az.: BVerwG VII B 117.70 BWB (Berliner Wasserbetriebe) 1998: Getrenntes Entgelt für Schmutz- und Niederschlagswasser ab dem Jahr 2000. Anschreiben an die Eigentümer im September 1998. Berlin BKleingG (Bundeskleingartengesetz) 2006: Bundeskleingartengesetz vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetz es vom 19.9.2006 (BGBl. I S.2146). Coenradie, B. (2003): Waldzustandserfassung und -monitoring mit hochauflösenden Satellitenbilddaten. Dissertation, TU Berlin. Internet: depositonce.tu-berlin.de/handle/11303/957 (Zugriff am 17.08.2018) Coenradie, B.; Haag, L., Damm, A.; Kleinschmit, B.; Hostert, P. 2007: Hauptstudie “Entwicklung und Umsetzung eines hybriden Verfahrensansatzes zur Versiegelungskartierung in Berlin”. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.). Download: /umweltatlas/_assets/literatur/ab_versiegelung_2007.pdf (Zugriff am 17.08.2018) Coenradie, B.; Haag, L. 2012: Versiegelungskartierung Berlin – Anwendung und Weiterentwicklung des hybriden Auswertungsverfahrens für das Jahr 2011 sowie Kartierung von Veränderungen. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.). Download: /umweltatlas/_assets/literatur/ab_versiegelung_2011.pdf (Zugriff am 17.08.2018) Coenradie, B.; Haag, L. 2016: Versiegelungskartierung Berlin – Anwendung und Weiterentwicklung des hybriden Auswertungsverfahrens für das Jahr 2016 sowie Kartierung von Veränderungen. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.). Download: /umweltatlas/_assets/literatur/ab_versiegelung_2016.pdf (Zugriff am 17.08.2018) Copernicus (o. J.): Europe’s eyes on Earth. Internet: www.copernicus.eu/en (Zugriff am 17.08.2018) Deutscher Bundestag 2017: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt. Drucksache 18/11439. Download: dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/114/1811439.pdf (Zugriff am 17.08.2018) DLR e.V. (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt) 2013: Bestimmung von Gebäude- und Vegetationshöhen im Berliner Stadtgebiet, Ergebnisdokumentation. Download: /umweltatlas/_assets/literatur/0610_ausgabe2013_endbericht_gebaeude_vegetationshoehen_berlin.pdf (Zugriff am: 24.11.2016) Die Bundesregierung 2002: Perspektiven für Deutschland. Unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung Die Bundesregierung 2007: Nachhaltige Entwicklung. Die Bundesregierung 2015: Flächenverbrauch und das 30-Hektar-Ziel der Bundesregierung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/3974). Drucksache 18/4172. Download: dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/041/1804172.pdf (Zugriff am 17.08.2018) Die Bundesregierung 2016: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016 (Neuauflage 2016). 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Diplomarbeit TU-Berlin, Berlin. Download: www.berlin.de/umweltatlas/_assets/literatur/2006_haag_diplomarbeit.pdf (Zugriff am 17.08.2018) Haag, L.; Coenradie, B.; Kleinschmit, B.; Damm, A.; Hostert, P.; Goedecke, M.; Schneider, T. 2008: Hybrides Kartierungsverfahren der Bodenversiegelung im urbanen Raum – das Ergebnis für Berlin. Bodenschutz. Ausgabe 3/2008. S. 82-87. Internet: www.bodenschutzdigital.de/ce/hybrides-kartierungsverfahren-der-bodenversiegelung-im-urbanen-raum-das-ergebnis-fuer-berlin/detail.html (Zugriff am 17.08.2018) Hildebrandt, G. (1996): Fernerkundung und Luftbildmessung: für Forstwirtschaft, Vegetationskartierung und Landschaftsökologie. Wichmann-Verlag, 1. 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Internet: www.berlin.de/sen/uvk/service/rechtsvorschriften/umwelt/wasser-und-geologie/ (Zugriff am 22.06.2020) Oberverwaltungsgericht Lüneburg 1968: Urt. v. 14.06.1968, III A 168/64 Oberverwaltungsgericht Lüneburg 1980: Urt. v. 10.04.1980, 3 A 258/75 Oerder, M. 1999: Bundes-Bodenschutzgesetz. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten. Kommentar von Oerder, M.; Numberger, U.; Schönfeld, T.. Boorberg. Stuttgart. Rat für Sachverständige 2016: Umweltgutachten 2016 – Impulse für eine integrative Umweltpolitik Internet: www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2016_2020/2016_Umweltgutachten_KF.pdf?__blob=publicationFile&v=8 (Zugriff am 18.09.2020) Reusswig, F., Becker, C., Lass, W., Haag, L., Hirschfeld, J., Knorr, A., Lüdeke, M. K.B., Neuhaus, A., Pankoke, C., Rupp, J., Walther, C., Walz, S., Weyer, G. & Wiesemann, E. 2016: Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Berlin (AFOK). Klimaschutz Teilkonzept. Hauptbericht. Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Sonderreferat Klimaschutz und Energie (SRKE). Potsdam, Berlin. Download: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/klimaschutz/anpassung-an-den-klimawandel/programm-zur-anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels/afok_endbericht_teil1_hauptbericht.pdf (Zugriff am 22.06.2020) Richards, J.A.; Jia, X. (1999): Remote Sensing Digital Image Analysis – An Introduction. Springer-Verlag, , 3rd Edition, 363 S., Berlin / Heidelberg. SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) 2001: Neuer Umgang mit Niederschlagswasser in Berlin. Broschüre. Berlin. SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) 2006: Statistik zu Befestigung und Fahrbahnbelägen Berliner Straßen, Rad- und Gehwege VI C 12 (Stand 01.01.2006). SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) 2009: Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken vom 15. Dezember 2009. Stadt I C 216. Download: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/natur-gruen/service/rechtsvorschriften/stadtgruen/vvzpv.pdf (Zugriff am 22.06.2020) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) 2012: Berliner Strategie zur biologischen Vielfalt. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) 2015: Planungshinweise zum Bodenschutz – Leitbild und Maßnahmenkatalog für den vorsorgenden Bodenschutz in Berlin, Download: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/bodenschutz-und-altlasten/leitbild-massnahmenkat_2015-07-21_mitanhang.pdf (Zugriff am 22.06.2020) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) 2016a: Klimafolgenmonitoring des Landes Berlin. Sachstandsbericht 2016. Download: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/klimaschutz/publikationen/klimafolgen-monitoringbericht2016_barrierefrei.pdf (Zugriff am 22.06.2020) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) 2016b: Tabelle Fahrbahndecken und Beläge der Straßen und Gehwege in der Baulast Berlins. Auswertung einer Straßenstatistik von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt VII D 41, Grundsatzangelegenheiten der Straßenbautechnik und der Straßenerhaltung, unveröffentlicht. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) (o. J.): Liegenschaftskataster Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Internet: www.berlin.de/sen/sbw/stadtdaten/geoportal/liegenschaftskataster/alkis/ (Zugriff am 23.03.2023) Statistische Ämter der Länder 2016: Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL): Inanspruchnahme der Umwelt durch Produktion und Konsum in den Bundesländern – Ausgewählte Indikatoren und Kennzahlen. Indikator Versiegelung. Internet: www.statistikportal.de/de/ugrdl (Zugriff am: 22.04.2021) Umweltbundesamt (UBA) 2016: Flächenverbrauch in Deutschland und Strategien zum Flächensparen. Was bedeutet Flächenverbrauch und was steckt hinter dem 30-Hektar-Ziel, 2016. WTE 2004: WTE betriebsgesellschaft mbh. Internet: https://www.wteb.de/ (Zugriff am 17.08.2018) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2014: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2014, Karte 06.10 Gebäude- und Vegetationshöhen, 1 : 50.000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/gebaeude-und-vegetationshoehen/2012/karten/artikel.968506.php (Zugriff am 17.08.2018) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2015: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2015, Karte 01.13 Planungshinweise zum Bodenschutz, 1 : 50.000, Berlin. Internet: /umweltatlas/boden/planungshinweise-bodenschutz/2015/karten/artikel.955826.php (Zugriff am 17.08.2018) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2016: Umweltatlas Berlin, Karte 01.16 Entsiegelungspotenziale, 1 : 50.000, Berlin. Internet: /umweltatlas/boden/entsiegelungspotenziale/fortlaufend-aktualisiert/karten/artikel.1088436.php (Zugriff am 27.09.2021)

Sanierungsgebiete Stadt Bremen - Downloaddienst

Dieser Downloaddienst stellt Daten zum INSPIRE-Thema Bodennutzung in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) bereit. Eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme ist ein Instrument des besonderen Städtebaurechts und dienen der Behebung städtebaulicher Misstände. Zu den Sanierungsgebieten der Stadt Bremen zählen derzeit: Huckelriede Hemelingen Zu den ehemaligen Sanierungsgebieten der Stadt Bremen gehören: Gröpelingen Hohentor / Alte Neustadt

Evaluierung der praktischen Anwendung der neuen Regelungen der BauGB-Novellen 2011/2013 zur Förderung einer klimagerechten und flächensparenden Siedlungsentwicklung durch die kommunale Bauleitplanung anhand von Fallstudien

Aufgrund der unterschiedlichen und langfristig im Rahmen der kommunaler Planungshoheit sich entwickelnden kommunalen Planungs- und Entscheidungskultur ist der Einfluss der Novellen des BauGB 2011 und 2013 sehr unterschiedlich. Insbesondere die bereits vor 2011 bzw. 2013 in Klimaschutz und Innenentwicklungsbelangen engagierten Kommunen nutzen die Regelungen. Kritisch einzuschätzen ist, dass Klimaanpassung, Klimaschutz und Flächensparen insbesondere Gegenstand informeller Planung sind, aber noch nicht in der Breite in der formalen kommunalen Planung angekommen sind. Das betrifft sowohl die Bauleitplanung als auch die Instrumente des Besonderen Städtebaurechts. Das mag auch daran liegen, dass es, wie die Erfahrungen mit anderen umweltschutzbezogenen BauGB-Novellen zeigen, vielfach längerer Zeiträume bedarf, bis Novellierungen vollständig in die in vielen Kommunen eingeübten und gängigen Planungsprozesse integriert werden. Der stärkste Einfluss lässt sich auf die Verfahren zur Erstellung der Bauleitpläne feststellen, da der Begründungsaufwand für planerische Abwägungsentscheide gestiegen ist - dies wird von kommunaler Seite, häufig mit Verweis auf fehlende personelle und finanzielle Ressourcen, als Planungserschwernis gesehen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie Kommunen, insbesondere kleinere und mittlere, entsprechende planerische Kapazitäten entwickeln können, um die mit Planungsprozessen verbundene Komplexität besser zu bewältigen. Die Chance, durch eine tiefergehende Auseinandersetzung mit den â€Ì auch neu aufgenommenen - städtebaulichen Belangen zu besseren planerischen Lösungen zu kommen, wird demgegenüber nur von den Gemeinden erkannt, bei denen eine nachhaltige, umweltgerechte Entwicklung im Allgemeinen und Klimaschutz und Klimaanpassung auch schon vor 2011 / 2013 Teil der kommunalen Planungs- und Entscheidungskultur waren. Quelle: Forschungsbericht

Versiegelung 2021

AGU Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung 1988: Fortschreibung und Übernahme der Versiegelungskarte des Umweltatlasses in das räumliche Bezugssystem des ökologischen Planungsinstruments Berlin (öPB), im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, unveröffentlicht. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2021: Indikatorenbericht 2021. Nachhaltige Entwicklung Berlin. Download: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/nachhaltigkeit/indikatorenbericht-nachhaltige-entwicklung-in-berlin-2021.pdf (Zugriff am 08.08.2022) BauGB, Baugesetzbuch 2022: vom 03. November 2017 (BGBl I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), 2022. BNatSchG, Bundesnaturschutzgesetz 2022: vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1362), 2022. BWB (Berliner Wasserbetriebe) 1998: Getrenntes Entgelt für Schmutz- und Niederschlagswasser ab dem Jahr 2000. Anschreiben an die Eigentümer im September 1998. Berlin. Coenradie, B. (2003): Waldzustandserfassung und -monitoring mit hochauflösenden Satellitenbilddaten. Dissertation, TU Berlin. Internet: depositonce.tu-berlin.de/items/1e5190e9-ac9a-4f4c-9bb9-face67fd1b1c (Zugriff am 08.08.2022) Coenradie, B.; Haag, L., Damm, A.; Kleinschmit, B.; Hostert, P. 2007: Hauptstudie “Entwicklung und Umsetzung eines hybriden Verfahrensansatzes zur Versiegelungskartierung in Berlin”. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.). Download: /umweltatlas/_assets/literatur/ab_versiegelung_2007.pdf (Zugriff am 08.08.2022) Coenradie, B.; Haag, L. 2012: Versiegelungskartierung Berlin – Anwendung und Weiterentwicklung des hybriden Auswertungsverfahrens für das Jahr 2011 sowie Kartierung von Veränderungen. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.). Download: /umweltatlas/_assets/literatur/ab_versiegelung_2011.pdf (Zugriff am 08.08.2022) Coenradie, B.; Haag, L. 2016: Versiegelungskartierung Berlin – Anwendung und Weiterentwicklung des hybriden Auswertungsverfahrens für das Jahr 2016 sowie Kartierung von Veränderungen. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.). Download: /umweltatlas/_assets/literatur/ab_versiegelung_2016.pdf (Zugriff am 08.08.2022) Coenradie, B.; Pauligk, A; Fienitz, M. 2021: Versiegelungskartierung Berlin – Anwendung und Weiterentwicklung des hybriden Auswertungsverfahrens für das Jahr 2021 sowie Kartierung von Veränderungen. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (Hrsg.). Download: /umweltatlas/_assets/literatur/ab_versiegelung_2021.pdf (Zugriff am 17.10.2022) Copernicus (o. J.): Europe’s eyes on Earth. Internet: www.copernicus.eu/en (Zugriff am 08.08.2022) Deutscher Bundestag 2017: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt. Drucksache 18/11439. Download: dserver.bundestag.de/btd/18/114/1811439.pdf (Zugriff am 08.08.2022) Die Bundesregierung 2015: Flächenverbrauch und das 30-Hektar-Ziel der Bundesregierung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/3974). Drucksache 18/4172. Download: dserver.bundestag.de/btd/18/041/1804172.pdf (Zugriff am 08.08.2022) Die Bundesregierung 2021: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie. Weiterentwicklung 2021. Internet: www.bundesregierung.de/resource/blob/998006/1873516/7c0614aff0f2c847f51c4d8e9646e610/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1 (Zugriff am 08.08.2022) DLR e.V. (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt) 2013: Bestimmung von Gebäude- und Vegetationshöhen im Berliner Stadtgebiet, Ergebnisdokumentation. Download: /umweltatlas/_assets/literatur/0610_ausgabe2013_endbericht_gebaeude_vegetationshoehen_berlin.pdf (Zugriff am: 08.08.2022) Frie, B; Hensel, R. 2007: Schätzverfahren zur Bodenversiegelung: UGRdL-Ansatz. In: Statistische Analysen und Studien NRW, Band 44 S. 19 ff. Download : webshop.it.nrw.de/gratis/Z089%20200755.pdf (Zugriff am 08.08.2022) Goedecke, M.; Gerstenberg, J.H. 2013: Datengrundlagen aus dem Informationssystem Stadt und Umwelt für das Niederschlags – Abflussmodell ABIMO der Bundesanstalt für Gewässerkunde. Download: /umweltatlas/_assets/literatur/abimo2012_doku_20141001_final.pdf (Zugriff am 08.08.2022) Haag, L. 2006: Wie hoch sind die Versiegelungsgrade in Berlin wirklich? – Ein Methodenvergleich. Diplomarbeit TU-Berlin, Berlin. 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Internet: www.labo-deutschland.de/Veroeffentlichungen-Flaecheninanspruchnahme.html (Zugriff am 21.10.2022) LUP GmbH (Luftbild Umwelt Planung GmbH) 2022: Qualifizierung des Straßenlandes der ISU5_UA, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Potsdam, unveröffentlicht. Mählenhoff, S. 1989: Ökologische Folgen der Bodenversiegelung, in: Mitteilungen der Niedersächsischen Naturschutzakademie 4/91, S. 6-16. Niederschlagswasserfreistellungsverordnung 2001: Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser – NWFreiV vom 24. August 2001. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/service/rechtsvorschriften/umwelt/wasser-und-geologie/ (Zugriff am 08.08.2022) Oberverwaltungsgericht Lüneburg 1968: Urt. v. 14.06.1968, III A 168/64 Oberverwaltungsgericht Lüneburg 1980: Urt. v. 10.04.1980, 3 A 258/75 Pannicke-Prochnow, N., Krohn, C., Albrecht, J., Thinius, K., Ferber, U., Eckert, K. 2021: Bessere Nutzung von Entsiegelungspotenzialen zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen und zur Klimaanpassung. Texte | 141/2021. Umweltbundesamt. Internet: www.umweltbundesamt.de/publikationen/bessere-nutzung-von-entsiegelungspotenzialen-zur (Zugriff am 21.10.2022) Reusswig, F., Becker, C., Lass, W., Haag, L., Hirschfeld, J., Knorr, A., Lüdeke, M. K.B., Neuhaus, A., Pankoke, C., Rupp, J., Walther, C., Walz, S., Weyer, G. & Wiesemann, E. 2016: Anpassung an die Folgen des Klima-wandels in Berlin (AFOK). Klimaschutz Teilkonzept. Hauptbericht. 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Diskussionspapier zu Überarbeitung des Bodenschutzrechts – vorab veröffentlicht

Bild: Jing auf Pixabay Sieben verschiedene Diskussionspapiere sind im Vorfeld im Rahmen eines Ressortforschungsvorhabens des Bundesumweltministeriums zur Überarbeitung des Bodenschutzrechts entstanden. Die Diskussionspapiere dienen dem Zweck, Lösungen für die Herausforderungen bei der Novelle des BBodSchG aufzuzeigen, die in einem Eckpunktepapier des BMUV vom März 2022 benannt wurden. Die Diskussionspapiere vertiefen und ergänzen verschiedene rechtliche Lösungsoptionen und erläutern Vor- und Nachteile. Eine Zusammenführung aller sieben Diskussionspapiere in einem Berichtsentwurf ist nun vorab erschienen . Der formale Abschlussbericht wird demnächst auf der Internetseite des Umweltbundesamts veröffentlicht. BMUV, UBA und Auftragnehmer haben sich für diese Form der Vorabveröffentlichung entschieden, weil die Informationen zeitnah der Fachöffentlichkeit zur Diskussion zur Verfügung gestellt werden sollen. In dem Diskussionspapier werden unter anderem die beiden folgenden Schwerpunkte bearbeitet, zum Stoffeintrag durch die Landwirtschaft und zum Flächenverbrauch und Versiegelung durch Urbanisierung und Straßenbau. Weitere Schwerpunkte sind Boden als Schutzgut für sich, Bezüge zu anderen Rechtsbereichen, u.a. zur Wasserrahmenrichtlinie, dem Kreislaufwirtschaftsgesetzt, Düngemittelverordnung und dem Bauplanungsrecht. Den Berichtsentwurf finden Sie hier . Quelle: ecologic

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