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Planfeststellungsverfahren 8-streifiger Ausbau A59, AD Sankt Augustin-West - AD Bonn-Nordost; Deckblattverfahren

Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt der Landesbetrieb Straßenbau NRW, vertreten durch die Regionalniederlassung Rhein-Berg, den Ausbau der Bundesautobahn A59 zwischen dem Autobahndreieck Sankt Augustin-West und Autobahndreieck Bonn-Nordost, von Bau-km 23+440 bis Bau-km 26+650 einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen. Das Straßenbauvorhaben hat Auswirkungen auf Gebiete der Städte Bonn und Sankt Augustin. Zur Erlangung des Baurechts für diese Maßnahme hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW bei der Bezirksregierung Köln (Anhörungsbehörde) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das für das Bauvorhaben durchzuführende Planfeststellungsverfahren wurde am 13.01.2016 eingeleitet. Die abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungen der betroffenen Privaten zu den Anfang 2016 offen gelegten Planunterlagen haben dazu geführt, dass die Ausgangsplanung vom Landesbetrieb Straßenbau NRW überarbeitet worden ist. Die Planänderung (Deckblatt) umfasst insbesondere: - die dem Bestand entsprechende Anpassung der Breite und Höhenlage des Wirtschaftsweges westlich der A 59 vom Norden kommen bis zur Anbindung an die L 16 eine Verbreiterung und für die Rettungsfahrzeuge geeignete Befestigung des Wirtschaftsweges im weiteren Verlauf zwischen der L 16 und der Bahnhofstraße, - die Berücksichtigung des Wohngebietes „Im Rebhuhnfeld“ (Bebauungsplan Nr. 416) in der schalltechnischen Untersuchung und die damit verbundene Erhöhung der geplanten Lärmschutzwände in Fahrtrichtung Köln, - die Berücksichtigung der Gasleitungsquerung bei km 24+726, - die Erweiterung der Ersatzmaßnahme E1CEF für die Zauneidechse (im Bereich der Grube Deutag), - die Ergänzung des Kompensationskonzeptes um eine Ökokontomaßnahme „Camp Altenrath“ infolge des Wegfalls der bisher vorgesehenen Ersatzmaßnahme in der Siegaue Mit Schreiben vom 27.04.2022 hat die Vorhabenträgerin weitere Planänderungen eingereicht (2. Deckblatt). Die Planänderung (2. Deckblatt) umfasst insbesondere: - die der Planung zugrundeliegende Verkehrsuntersuchung wurde für das Prognosejahr 2030 aktualisiert, - der Anschluss des Wirtschaftsweges westlich der A 59 erfolgt in ähnlicher Weise wie der vorhandene Anschluss, im weiteren Verlauf des Weges wird die S-Kurve aufgeweitet, der Weg teilweise bituminös befestigt und die Beleuchtung wiederhergestellt, - die auf beiden Seiten der L 16/Johann-Quadt-Straße vorhandenen Bushaltestellen und Fahrradabstellanlagen werden wiederhergestellt, - bei der vorhandenen Ferngasleitung Nr. 3/5, DN 150 wird eine neue Schiebergruppe vorgesehen, - der von der Rhein-Sieg-Netz AG geplante Ringschluss für die Gasleitung wird berücksichtigt, - die Einleitungsstelle 5208 5010 in die Sieg wird einschließlich der Leitungen und Bauten im Bereich der Einleitstelle zurückgebaut bzw. entfernt, - das Kataster für die ergänzenden Grunderwerbsunterlagen wurde aktualisiert. Mit Schreiben vom 18.12.2024 hat die Vorhabenträgerin weitere Unterlagen zum 2. Deckblatt eingebracht. - Fachbeitrag Klimaschutz Der Offenlagezeitraum ist vom 12.05.2025 bis zum 11.06.2025 einschließlich. Die Einwendungsfrist endet am 11.07.2025 einschließlich.

Bebauungsplan Maschen 57 - Gemeinde Seevetal

Maschen 57 "Sonnenblumenfeld" Neben der Errichtung des Polizeikommissariats sollen für klein- und mittelständische Unternehmen zusätzliche Gewerbegebietsflächen bereitgestellt werden, um den Gewerbestandort Maschen zu stärken. Zu diesem Zweck wurden mit der Bauleitplanung das erforderliche Baurecht geschaffen.

Flächennutzungsplan Stadt Oldenburg

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Plan. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet und ordnet den voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzugsmöglichkeiten, wie z. B. Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung. Mit dem Flächennutzungsplan trifft die Gemeinde eine für sie verbindliche Vorentscheidung für ihre zukünftige städtebauliche Entwicklung. Unmittelbare rechtliche Wirkungen gegenüber den Bürgern entfaltet er nicht. Sie können daher keine Baurechte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes herleiten.

K 145, Ausbau der Kreisstraße Nr. 145 Ortsdurchfahrt Staudt, 2. Bauabschnitt

Die K 145 im Westerwaldkreis stellt die Verbindung des Mittelzentrums Wirges mit der B 255 dar. Gemäß Richtlinie für integrierte Netzgestaltung (RIN) hat sie die Einordnung der Verbindungsstufe III. Staudt liegt in der Verbandsgemeinde Wirges. Die K145 hat für eine Straße mit dieser Funktion eine sehr hohe Verkehrsbelastung. Der hier bearbeitete Bereich umfasst die K 145 im Bereich von VNK 5512 025 NNK 5513 116 von Stat. 0+000 bis Stat. 0+575 bzw. Bau-km 0+510 bis Bau-km 1+080 mit einer Gesamtlänge von rund 575 m. Es handelt sich um die Ortsdurchfahrt Staudt, II. Bauabschnitt (BA). Die K 145 befindet sich in einem schlechten Zustand; Schlaglöcher, Risse und Unebenheiten; was auch die Zustandserfassungen von 2011 und 2016 wiederspiegeln. Zur Herstellung des Straßenkörpers wird eine Vollsperrung benötigt. Die Umleitung erfolgt über die umliegenden Kreis- und Landesstraßen. Der Landesbetrieb Mobilität Diez überplant im Auftrag des Westerwaldkreises die Straße, Kostenträger ist der Westerwaldkreis. Die Ortsgemeinde baut die Nebenanlagen mit aus, die Verbandsgemeindewerke (VG-Werke) erneuern Kanal- und Wasserleitung. Die Länge des zweiten Bauabschnitts beträgt rund 575 m. Die K 145 verläuft größtenteils innerorts. Vor der Ortslage aus Richtung B 255 kommend wird eine geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme (GDM) zwischen Bau-km 1+030 und Bau-km 1+080 von 50 m Länge und eine Breite der Mittelinsel von 8,78 m und bei Bau-km 0+815 eine ungesicherte Überquerungshilfe errichtet. Die GDM wird auch als ungesicherte Querungsstelle genutzt. Beide Querungsstellen sind auf Wunsch der Ortsgemeinde entstanden, um den Fußgängern ein Überqueren zu erleichtern auf Grund der hohen Verkehrsbelastung. Die K 145 wird 6,50 m breit geplant mit beidseitigen 1,50 m breiten Gehwegen. Der Ausbau erfolgt im Vollausbau. Die vollständigen Planunterlagen für das Vorhaben können auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (lbm.rlp.de) in der Rubrik "Themen\ Baurecht\ Straßenrechtliche Planfeststellung\ Planfeststellungsverfahren\ Kreisstrassen" eingesehen werden.

Flächennutzungsplan Stadt Northeim

Durch den neuen Flächennutzungsplan, der am 23.01.2005 rechtswirksam wurde, werden umfangreiche Optionen für die zukünftige bauliche Nutzung weiterer Flächen vorbereitet. Der Flächennutzungsplan dient als "vorbereitender Bauleitplan" und umfasst das gesamte 14.552 Hektar große Stadtgebiet Northeims. Er stellt die Grundzüge der beabsichtigten Entwicklung dar, d.h. er zeigt, wo im Stadtgebiet welche Nutzungsarten (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Grünflächen, Gemeinbedarf, Landwirtschaft, Wald usw.) vorgesehen sind. Der Flächennutzungsplan bietet noch keine Grundlage für ein gesichertes Baurecht eines einzelnen Bauherren. Das bedeutet, auch wenn Ihr Grundstück im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt ist, können Sie hieraus noch nicht unmittelbar den Rechtsanspruch auf eine Bebauung herleiten. Man kann den Flächennutzungsplan also als ein die Kommune bindendes "planerisches Entwicklungsprogramm" bezeichnen, das aber selber keine Außenwirkung entfaltet. Der Flächennutzungsplan besteht aus einem Plan und einem Erläuterungsbericht. Erst ein aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelter Bebauungsplan trifft konkrete Planvorgaben.

Synergetische Integration der Photovoltaik in die Landwirtschaft als Beitrag zu einer erfolgreichen Energiewende - Vernetzung und Begleitung des Markthochlaufs der Agri-PV in Deutschland, Vernetzung und Begleitung des Markthochlaufs der Agri-PV in Deutschland; TP 8

Das Projekt "Synergetische Integration der Photovoltaik in die Landwirtschaft als Beitrag zu einer erfolgreichen Energiewende - Vernetzung und Begleitung des Markthochlaufs der Agri-PV in Deutschland, Vernetzung und Begleitung des Markthochlaufs der Agri-PV in Deutschland; TP 8" wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, Fakultät I Rechts- und Kommunalwissenschaften, Professur Raumordnungs- und Baurecht, Energierecht, Europarecht, Staats- und Verwaltungsrecht.

Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung - Integrierte Entwicklung ordnungsrechtlicher, prozess- und maßnahmenbezogener Lösungsansätze für die kommunale Wärmewende

Das Projekt "Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung - Integrierte Entwicklung ordnungsrechtlicher, prozess- und maßnahmenbezogener Lösungsansätze für die kommunale Wärmewende" wird/wurde ausgeführt durch: Stiftung Umweltenergierecht.Mit Blick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands bestehen vielfältige Planungsbedarfe auf kommunaler Ebene. Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch Einbindung erneuerbarer Energien und Abwärme sind in Einklang zu bringen. Aufgrund der dringenden Handlungserfordernisse rückt die kommunale Wärmeplanung auch in Deutschland in den Mittelpunkt der Debatte. Die Implementierung innovativer Lösungen für die Wärmeversorgung wirft dabei nicht nur technische Fragen auf, sondern betrifft in erheblichem Maße auch die organisatorische Ausgestaltung und rechtliche Umsetzung. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Erfordernisse des Klimaschutzes und nicht zuletzt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 müssen die Wärmeplanungen konsequent auf das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet werden. Bislang fehlt es jedoch nahezu vollständig an spezifischen Vorgaben für die Umsetzung der Wärmepläne. Die allgemeinen Regelungen des Baurechts können dies nur in Ansätzen leisten. Es sollen daher ergänzende ordnungsrechtliche sowie prozess- und maßnahmenbezogener Ansätze untersucht werden. Zudem gilt es die kommunalen Anwendungsfelder sowie notwendige Fortentwicklungen des Rechtsrahmens zu klären. Die Wärmeplanung ist zudem in die Governance-Architektur des Klimaschutzrechts einzuordnen. Da kleinere Gemeinden mit der Aufgabe der Aufstellung und Umsetzung einer Wärmeplanung häufig überfordert sein dürften, wird untersucht, welche Kooperationsmöglichkeiten der Rechtsrahmen bereits bietet und wie diese ggf. fortentwickelt werden müssen, um eine interkommunale Zusammenarbeit zu ermöglichen. Zusätzlich müssen für einen prozessorientierte Strategieentwicklung die planerischen Abläufe innerhalb der Kommune untersucht und mögliche Interessenkonflikte innerhalb der der Akteurslandschaft und regionalen Planungsaufgaben identifiziert und Lösungsvorschläge entwickelt werden.

Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung - Integrierte Entwicklung ordnungsrechtlicher, prozess- und maßnahmenbezogener Lösungsansätze für die kommunale Wärmewende, Teilvorhaben: Rechtswissenschaftliche Untersuchungen

Das Projekt "Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung - Integrierte Entwicklung ordnungsrechtlicher, prozess- und maßnahmenbezogener Lösungsansätze für die kommunale Wärmewende, Teilvorhaben: Rechtswissenschaftliche Untersuchungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stiftung Umweltenergierecht.Mit Blick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands bestehen vielfältige Planungsbedarfe auf kommunaler Ebene. Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch Einbindung erneuerbarer Energien und Abwärme sind in Einklang zu bringen. Aufgrund der dringenden Handlungserfordernisse rückt die kommunale Wärmeplanung auch in Deutschland in den Mittelpunkt der Debatte. Die Implementierung innovativer Lösungen für die Wärmeversorgung wirft dabei nicht nur technische Fragen auf, sondern betrifft in erheblichem Maße auch die organisatorische Ausgestaltung und rechtliche Umsetzung. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Erfordernisse des Klimaschutzes und nicht zuletzt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 müssen die Wärmeplanungen konsequent auf das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet werden. Bislang fehlt es jedoch nahezu vollständig an spezifischen Vorgaben für die Umsetzung der Wärmepläne. Die allgemeinen Regelungen des Baurechts können dies nur in Ansätzen leisten. Es sollen daher ergänzende ordnungsrechtliche sowie prozess- und maßnahmenbezogener Ansätze untersucht werden. Zudem gilt es die kommunalen Anwendungsfelder sowie notwendige Fortentwicklungen des Rechtsrahmens zu klären. Die Wärmeplanung ist zudem in die Governance-Architektur des Klimaschutzrechts einzuordnen. Da kleinere Gemeinden mit der Aufgabe der Aufstellung und Umsetzung einer Wärmeplanung häufig überfordert sein dürften, wird untersucht, welche Kooperationsmöglichkeiten der Rechtsrahmen bereits bietet und wie diese ggf. fortentwickelt werden müssen, um eine interkommunale Zusammenarbeit zu ermöglichen. Zusätzlich müssen für einen prozessorientierte Strategieentwicklung die planerischen Abläufe innerhalb der Kommune untersucht und mögliche Interessenkonflikte innerhalb der der Akteurslandschaft und regionalen Planungsaufgaben identifiziert und Lösungsvorschläge entwickelt werden.

Forschungsinitiative Zukunft Bau, Erstellung eines Evaluationskonzeptes für das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

Das Projekt "Forschungsinitiative Zukunft Bau, Erstellung eines Evaluationskonzeptes für das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)" wird/wurde gefördert durch: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Es wird/wurde ausgeführt durch: ee concept GmbH.Das nachhaltige Bauen - als wichtiger Bestandteil der nationalen bzw. seit 2017 angepassten Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie - ist auf Bundesebene seit vielen Jahren etabliert. Zur Umsetzung und Quantifizierung der Anforderungen an das nachhaltige Bauen wurde in Ergänzung zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundesbauministeriums für die ganzheitliche Bewertung von Bundesgebäuden das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) erarbeitet. In diesem Forschungsvorhaben soll ein Evaluationskonzept ausgearbeitet werden, das die Wirksamkeit, Zielerreichung und Optimierungspotentiale des BNB untersucht. Ausgangslage: Mit der verpflichtenden Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen ist das nachhaltige Bauen selbstverständlicher Teil in der Planung und Ausführung für alle im Auftrag des Bundes entstehenden, umzubauenden oder zu modernisierenden Gebäude geworden. Dafür werden die einzelnen Systemvarianten seit Einführung der Variante BNB-BN-2009 unter Anpassung an die normativen und baurechtlichen Erfordernisse sowie in Reaktion auf die differenzierten Bauaufgaben des Bundes stetig weiterentwickelt und fortgeschrieben. Die mittlerweile eingeführten und zur Verfügung stehenden Systemvarianten und deren Module wurden anhand einer repräsentativen Anzahl abgeschlossener Baumaßnahmen angewandt. Nun soll eine erste Bilanz gezogen werden. Ziel: Ziel des Forschungsprojektes ist die Ausarbeitung eines Evaluationskonzeptes zur Prüfung der Wirksamkeit des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen als eingeführtes Qualitätssicherungstool für das Planen, Bauen, Nutzen und Betreiben von Gebäuden. Berücksichtigt werden sollen hierbei einerseits die Umsetzung der bestehenden übergeordneten politischen Zielsetzungen und andererseits die sich für den Baubereich ergebenden Einzelzielsetzungen. In die Evaluation sollen verschiedene Akteure des Bauwesens miteinbezogen werden.

Entwicklung einer automatisierten Technologie zur additiven Herstellung von leichtbaugerechten betonbasierten Wand- und Deckenmodulen für Modulhäuser, Teilvorhaben: Materialentwicklung für leicht mineralisch gedämmte Betonmodule mit Recyclingkonzept

Das Projekt "Entwicklung einer automatisierten Technologie zur additiven Herstellung von leichtbaugerechten betonbasierten Wand- und Deckenmodulen für Modulhäuser, Teilvorhaben: Materialentwicklung für leicht mineralisch gedämmte Betonmodule mit Recyclingkonzept" wird/wurde ausgeführt durch: Steinbeis Innovation gGmbH.

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