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Störungsflächen und Flächen mit Vitalitätsveränderungen aus Sentinel-2-Daten

Die Datensätze bilden die zwischen Oktober 2017 und September 2024 infolge von Sturmschäden, Schneebruch und Borkenkäferbefall entstandenen Störungsflächen im Wald sowie Flächen mit Vitalitätsveränderungen. Diese Flächen stellen das Resultat einer mithilfe von Sentinel-2-Daten durchgeführten teilautomatisierten Satellitenbildauswertung dar. Dabei handelt es sich um Ergebnisse aus dem durch das Kompetenzzentrum Wald und Forstwirtschaft (Sachsenforst) initiierten „Sentinel-2-Projekt“. Ziel dieses Projekts war die Lokalisierung der zwischen Herbst 2017 und Herbst 2024 entstandenen Störungsflächen und Flächen mit Vitalitätsveränderungen im sächsischen Gesamtwald.

Straßen- und Parkbäume

Bäume an Straßen und in Parkanlagen prägen das Erscheinungsbild unserer Stadt. Sie verbessern nachhaltig das Stadtklima durch Sauerstoffproduktion, Staubbindung und Schattenbildung. Damit tragen sie wesentlich zum Wohlbefinden in der Stadt bei. Die folgenden Seiten enthalten Informationen zum Nutzen der Straßenbäume, zu Schutz und Pflege, Hinweise zu Krankheiten und Schädlingen und zu rechtlichen Grundlagen. Bäume sorgen dafür, dass wir uns in der Stadt wohlfühlen und steigern unsere Lebensqualität. Doch sie geben uns noch weitaus mehr. Bäume sind für Mensch und Tier von großem Nutzen. Sie sind Lebensraum für Tiere und bilden Trittsteine für den Biotopverbund. Aber Bäume haben noch viele weitere positive Wirkungen: Bild: SenUVK Zustand der Straßenbäume (Vitalität) Innerstädtische Straßenbäume sind unterschiedlichen schädlichen Einwirkungen ausgesetzt, die sich nachteilig auf die Gesundheit und die Vitalität der Bäume auswirken. Der Zustand und die Entwicklung der Berliner Straßenbäume werden im Straßenbaum-Zustandsbericht dokumentiert. Weitere Informationen Bild: SenUVK Krankheiten und Schädlinge Geschwächte Bäume sind besonders anfällig für Krankheiten und Schädlinge. Straßenbäumen steht oft nur ein eingeschränkter Lebensraum zur Verfügung. Verdichtete und versiegelte Wurzelbereiche wirken sich ebenso auf die Vitalität der Bäume aus wie Verletzungen oder Schäden durch äußere Einflüsse. Weitere Informationen Bild: SenUVK Baumpflege und Pflanzung In dicht bebauten Gebieten der Berliner Innenstadt entsprechen die Standortbedingungen nicht denen in der Landschaft. Infolgedessen kommt es zu Schädigungen, die die Gesundheit und Vitalität der Bäume beeinträchtigen. Deswegen bedürfen Straßenbäume einer intensiven Pflege. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Zielvereinbarung Straßenbäume Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat mit den für Straßen und Grünflächen sowie mit den für Finanzen zuständigen Stadträt*innen aller zwölf Berliner Bezirksämter und der Senatsverwaltung für Finanzen die gesamtstädtische Zielvereinbarung zur qualitätsvollen Pflege von Straßenbäumen abgeschlossen. Weitere Informationen Baumbestand Berlin (Straßen- und Park-/Anlagenbäume)

Tierische Schaderreger: Großer Waldgärtner

In den letzten Jahren wurden zunehmend Großkiefern als Gestaltungselement gepflanzt. Die Verwendung von Großkiefern im Stadtgrün ist nicht unproblematisch, da sie besonders während der ersten Standjahre durch den Befall mit Borkenkäfern gefährdet sind und absterben können. Vor allem Neupflanzungen in der Nähe von Altbäumen und in Waldrandlagen sind häufig von einem Befall betroffen. Ebenso hat der Witterungsverlauf der letzten Jahre die Entwicklung von Borkenkäfern äußerst begünstigt. Sie treten in bzw. nach warmen / heißen Trockenphasen/-jahren bevorzugt auf. Flugverlauf Lebensweise Erkennungsmerkmale Maßnahmen Am Standort Köpenick, der stark von Kiefern geprägt ist, konnte in dem Jahr 2023 kaum ein Waldgärtner nachgewiesen werden. Aufgrund der Witterungsbedingungen fand der Flug erst Ende April statt. Käfer konnten in der KW 17 bis KW 19 gefangen werden. Die hohen Fangzahlen der vergangenen Jahre konnten nicht bestätigt werden. . Besonders anfällig sind Bäume die verstärkt unter Trockenheit leiden bzw. sich noch im Umpflanzschock befinden. Hier bohren sich die Käfer zur Paarung und Eiablage sowohl in die Stämme als auch in die Astansatzstellen im unteren Kronenbereich ein und beeinträchtigen den Wasser- und Assimilatstrom. In der Folge kann es, je nach Stärke des Befalls, zu Welkeerscheinungen in der Krone aber auch zum Absterben des gesamten Gehölzes kommen. Von einem Befall können frisch gepflanzte Kiefern-Großbäume, kleinere Kiefernbüsche, geschwächte oder absterbende Bäume betroffen sein. Kronenverlichtungen und -missbildungen, schüttere und büschelige Triebe sowie am Boden liegende Absprünge sind die Merkmale eines Befalls. Zunächst reagiert der Baum mit Zuwachsverlusten und Verbräunungen, später dann mit partiellen Absterbeerscheinungen bis hin zum kompletten Absterben. Hinweise für einen beginnenden Befall können neben den Kronensymptomen auch Befallsmerkmale am Stamm sein. Einbohrlöcher, Harztrichter und -fluss, Bohrmehl, abblätternde Rinde oder Spechthiebe weisen auf einen Befall mit Borkenkäfern hin. Eine direkte Bekämpfung der Käfer ist nicht möglich. Daher sind eine optimale Wasser- und Nährstoffversorgung und der richtige Standort die besten Maßnahmen im Sinne des vorbeugenden Pflanzenschutzes. Folgende Faktoren sollten möglichst vermieden werden: Pflanzungen in einem Altbestand oder in die Nähe von Altbäumen dergleichen Gattung, besonders bei vorhandenem Befall Nachpflanzungen in einer bereits befallenen Neupflanzung schlechter Zustand der Gehölze: zu groß, überständig, von geringer Qualität, unzureichende Wurzeln unvorbereitete Standorte: Verdichtungen, Vernässungen Pflanzstress: Pflanzung zu ungünstigen Zeiten, zu tiefe Pflanzung Wasserstress: zu wenig Wasser => Austrocknung der Pflanzen vor oder nach der Pflanzung zu viel Wasser => zu wenig Bodenluft, die Folge sind absterbende Wurzeln Konkurrenz durch Unkrautbesatz Beschädigungen am Stammgrund oder an der Wurzel durch Maschinen oder Wühlmäuse Stammschutz Um der Besiedlung von Borkenkäfern entgegenzuwirken, kann bei Neuanlagen und Neupflanzungen durch gewerbliche Betriebe (Garten- und Landschaftsbau, gärtnerische Dienstleitungen) eine Stammstreichung mit einem zugelassenen Insektizid durchgeführt werden. Aktuell (April 2024) stehen dafür nur die Präparate Karate Zeon, ZulassungsNr. 024675-00 und Kusti ZulassungsNr. 024675-60 mit dem Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin zur Verfügung. Eine Genehmigung nach § 17 PflSchG (Pflanzenschutzgesetz) für die Anwendung im Streichverfahren liegt vor. (§ 17 PflSchG beinhaltet die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind.) Vor und bei der Anwendung sind die Regelungen des Natur-, Landschafts- und Wasserschutzes zu beachten bzw. entsprechende Genehmigungen der zuständigen Behörden einzuholen; ebenso sind die Gebrauchsanleitung und die Anwendungsbestimmungen zu beachten. Soll darüber hinaus ein Stammschutz mit Baumfarbe erfolgen, dann ist die Pflanzenschutzanwendung im Streichverfahren erst nach dem Auftragen der Stammfarbe durchzuführen. Die zur Verfügung stehenden Pflanzenschutzmittel haben keine Zulassung im Haus- und Kleingartenbereich . Treten in diesem Bereich starke Schäden (u.a. Absterben einzelner Äste oder der Krone, beim Ablösen der Rinde, zahlreiche Ein- und Ausbohrlöchern im Stamm- und unteren Kronenbereich) auf, so ist keine erfolgreiche Bekämpfung oder Wiedererholung des Baumes mehr möglich. Bei entsprechenden Problemen im Haus- und Kleingartenbereich bitte unsere Beratung in Anspruch nehmen. Grundsätzlich ist nach der Pflanzung auf eine ausreichende Wasserversorgung zu achten. Trockene und geschwächte Gehölze werden zuerst befallen.

Bekämpfung und Gegenspieler

Maßnahmen Nützlinge – Gegenspieler Bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Stadtgebiet Berlin wurden bislang nur Maßnahmen im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes durchgeführt, Eichen und Eichenbestände sind nicht gefährdet. Weiterhin gültig ist das Strategiepapier vom 04.03.2013 für die Vorgehensweise im Land Berlin. Es ist entstanden als Resultat aus insgesamt vier Fachgesprächen (von 2010 bis 2013), in denen in kurzen Beiträgen die Problemfelder im Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner zur jeweiligen Ausbreitungssituation, den Ergebnissen aus Bekämpfungsversuchen, zu rechtlich relevanten Bereichen (u.a. Natur-, Arten,- und Wasserschutz) und der jeweilig aktuellen Strategie der Bekämpfung, aufgezeigt wurden. Gegenmaßnahmen werden dann notwendig, wenn Menschen, die sich im Bereich von befallenen Eichen aufhalten durch Raupennester oder wandernde Raupen gefährdet werden. Dabei gilt es, möglichst die Gifthaarbildung zu verhindern. Sollte es nach Einschätzung des Befalls der Eichen durch die Eichen­prozessions­spinner, der Aufenthaltsdauer und Anzahl von Menschen zu einer Bekämpfungs­entscheidung im Sinne des Gesundheitsschutzes kommen, so ist die mechanische Beseitigung der Raupen und die Anwendung von Bioziden unter Beachtung aller rechtlichen Rahmenbedingungen möglich, um die Gifthaarbildung der Raupen zu verhindern. Zunächst wird die Befallsstärke am Standort der Bäume festgestellt. Als leichter Befall gilt, wenn einzelne Bäume mit nur wenigen und kleinen Nester betroffen sind. Bei einem starken Befall ist mehr als ein Baum mit mehreren großen Nestern pro Baum betroffen. Bei einem leichten Befall sind in aller Regel mechanische Maßnahmen ausreichend. Die unter Beachtung des Arbeitsschutzes zum Einsatz kommenden Methoden können sein: Absaugen Verkleben / Fixieren anschließend Absammeln Heißwasserbehandlung (in der Erprobung) Die Entsorgung der Nester erfolgt in der Regel über Müllverbrennungsanlagen. Bitte die Hinweise der örtlichen Entsorger beachten. Eine sehr sichere Methode, die Raupen zu entfernen, ist das Absaugen der Raupen, der Tagesnester und der alten Nester mit einem Spezialsauger mit entsprechenden Filtern. Eine mögliche Alternative könnte die Heißwasserbehandlung werden, bei der mit einer Lanze heißes Wasser auf die Nester ausgebracht wird. Dabei zerstört das heiße Wasser die Brennwirkung der Haare. Inwieweit die hohen Temperaturen zu Schäden an den Bäumen führen können befindet sich noch im Untersuchungsstadium. Das häufig angewandte Abflammen der Nester hat sich aus Arbeitsschutzgründen als ungünstig erwiesen, da die feinen Härchen durch die Wärmeentwicklung verdriftet werden. Zudem kann bei unsachgemäßer Durchführung die Hitzeentwicklung an den Stämmen zu Schäden am Baum führen. Bei starkem, auch mehrjährigem Befall, besonders in sensiblen Bereichen wo sich viele Menschen aufhalten, kann nach Abwägung des Gefährdungspotentials eine Sprühbehandlung der jungen Raupen durchgeführt werden. Einsatz von Bioziden – chemische Maßnahmen Die Anwendung von chemischen Maßnahmen (im Sprühverfahren) muß nach dem Austrieb der Eiche Mitte / Ende April und bis zum 3. Raupenstadium ca. Mitte / Ende Mai (22. Woche) erfolgen. Bei der Ausbringung sind neben den Anwendungsbestimmungen auch die Witterungsbedingungen zu beachten. Gerade diese sind für den Erfolg der Maßnahmen entscheidend. Damit wird der Einwicklung von Brenn-, Gifthaaren entgegengewirkt. Bei chemischen Behandlungen, sind alle rechtlichen Rahmenbedingungen (Natur-, Arten-, Landschafts-, Wasserschutzverordnungen) zu beachten. Einsatz von Nematoden – biologische Maßnahmen Die Anwendung von Nematoden erfolgt nach dem Schlupf der Raupen Anfang / Mitte April und ist bis zum 3. Raupenstadium ca. Mitte / Ende Mai (22. Woche) möglich. Die Anwendung ist nach 10 bis 14 Tagen zu wiederholen. Wichtig : die Ausbringung sollte nachts zwischen 20.00 und 06.00 Uhr erfolgen. Die Ausbringung ist nur bei folgenden Witterungsbedingungen erfolgreich: Windstille (max. Windstärke 2), kein Regen (min. bis 2 Stunden nach der Ausbringung) und Temperaturen von min. 8°C (bis min. 2 Stunden nach der Ausbringung). Die Anwendungshinweise zum Umgang und Ausbringung der Nematoden sind unbedingt zu beachten. Weitere Informationen zum Artenschutz Raupenfliegen Brackwespen-Arten Schlupfwespen Laufkäfer In der Literatur werden bestimmte Vogelarten wie der Kuckuck, Meisen und Sperlinge als mögliche Gegenspieler der Raupen des Eichenprozessionsspinners benannt. In mehrjährigen Untersuchungen konnten im Berliner Stadtgebiet bisher keine eindeutigen Nachweise festgestellt werden, dass diese Vogelarten größere Populationen des Problemschädlings vertilgen. Unter den Insekten sind Raupenfliegen die wichtigsten Gegenspieler. Daneben konnten noch Brackwespen-Arten, Schlupfwespen und Laufkäfer als natürliche Feinde festgestellt werden. Die Raupenfliegen sind die wichtigsten Gegenspieler der Eichenprozessionsspinner im Stadtgebiet. Es konnten verschiedene Arten festgestellt werden. Besonders häufig trat in Jahren mit hoher Populationsentwicklung der Eichenprozessionsspinner die spezialisierte Raupenfliegenart Carcelia iliaca im Stadtgebiet auf. Sie ist ca. 15 mm groß und blaugrau ausgefärbt. Weitere Raupenfliegenarten schlüpften aus Nestern der Eichenprozessionsspinner. Lebensweise: Bei sonnigem Wetter im Juni sitzen die Raupenfliegen auf den Tagesnestern (tagaktiv). Die Eier werden einzeln auf der Nestoberfläche und am Rand abgelegt. Bei der Wanderung der Raupen haften die Eier an deren Körper an, aus denen anschließend die Jungmaden schlüpfen. Nach dem Eindringen der Jungmaden in die Raupe der Eichenprozessionsspinner entwickelt sie sich der im Inneren bis zur Verpuppung. An den Nestern der Eichenprozessionsspinner konnten Puppen von Brackwespen festgestellt werden. Meist handelt es sich dabei um die Gattung Meteorus . Diese Gegenspielerart konnte im Stadtgebiet an verschiedenen Standorten und Jahren auf den Nestern gefunden werden. Lebensweise: Die Imagines parasitieren die Larven der Spinnerraupen indem sie ihre Eier mittels Legebohrer in den Wirt ablegen. Nach der Entwicklung der Brackwespenlarven im Inneren der Raupe des Eichenprozessionsspinners sind die Puppen der Brackwespen an der Nestoberfläche erkennbar. Auch mittelgroße Schlupfwespen parasitieren die Puppen der Eichenprozessionsspinner. In Jahren mit einem hohen Befallsdruck durch die Eichprozessionsspinnerraupen konnten Schlupfwespen der Gattung Pimpla in Waldbeständen an den Eichen festgestellt werden. Sie sind etwa 12 mm groß und bei sonnigem Wetter auf Eichen zu sehen. Lebensweise: Mittels Legestachel belegen die adulten Schlupfwespen die Puppen der Eichenprozessionsspinner im Nest. Die Schlupfwespenlarve lebt bis zur Verpuppung im Inneren des Wirtes und tötet ihn. Großer Puppenräuber Calsoma sycophanta und Kleiner Puppenräuber Calsoma inquisitor Sie können eine Größe von bis zu 25 mm erreichen, sind dunkel metallisch gefärbt. Beide Arten leben in Baumbeständen. Sie bewegen sich dabei nicht nur am Boden sondern auch in den Kronen der Bäume. Bei Massenauftreten von Frostspanner, Schwammspinner und Eichenprozessionsspinnern übernehmen sie einen wichtigen Anteil in der Regulierung der Schadschmetterlingspopulation. Sie sind dann im Baumbestand und auch in den Nestern des Eichenprozessionsspinners zu finden. Lebensweise: Die Käfer und Larven leben räuberisch und verzehren unterschiedliche Schmetterlingsraupen und Puppen.

Krankheiten und Schädlinge

Bäumen im innerstädtischen Bereich, insbeondere Straßenbäumen, steht in der Regel nur ein eingeschränkter Lebensraum zur Verfügung. Vor allem der verdichtete und versiegelte Wurzelbereich wirkt sich nachhaltig auf die Vitalität der Bäume aus. Oft kommen mechanische Verletzungen hinzu, die den Eintritt für holzzerstörende Pilze begünstigen. Schäden an Bäumen werden auch durch Streusalz, Erdgas und Hundeurin verursacht. Geschwächte und bereits geschädigte Bäume sind besonders anfällig für Krankheiten und Schädlinge. Aus der Vielzahl der Schaderreger an Berliner Bäumen einige Beispiele: Fast alljährlich werden vor allem Sommer-Linden von Spinnmilben befallen. Heiße und trockene Jahre begünstigen ihre Vermehrung. Befallene Bäume zeigen bereits im Juni ein Vergilben der Blätter im unteren Kronenbereich. Bei starkem Befall kann sich das bis in die Krone hinauf fortsetzen. Es kommt dabei zum fortschreitenden Verbräunen und Vertrocknen der Blätter, was zu frühem Laubfall führt. Blattläuse sind besonders an jungen Blättern und Trieben zu finden. In trockenen und heißen Jahren werden verstärkt Linden von Blattläusen befallen. Die klebrigen Ausscheidungen der Blattläuse, der sog. Honigtau, sind wiederum Nahrungsgrundlage für Rußtaupilze, erkennbar an den geschwärzten Blättern. Verklebte und verschmutzte Flächen unter den Linden, oft auch auf Autos, sind eine weniger beliebte Folgeerscheinung. Die Blattbräune oder Blattnervenkrankheit bei Platanen ist auf einen Pilz ( Apiognomonia veneta ) zurückzuführen, der braune Blattflecken entlang der Blattadern verursacht. Bei Befall kommt es bereits im Frühjahr zum Welken und Vertrocknen der jungen Austriebe, Starkäste werden nicht befallen. Die Kastanien-Miniermotte ( Cameraria ohridella ), ein Insekt, das erst 1985 in Mazedonien entdeckt wurde, ist in Berlin erstmalig 1998 festgestellt worden. Befallen werden vorwiegend weißblühende Rosskastanien. Die Larven der Kastanien-Miniermotte zerstören durch ihre Fraßtätigkeit das Innere der Blätter, was äußerlich an einer hellbraunen Fleckung erkennbar ist. Bei starkem Befall kommt es zum vorzeitigen Blattfall. Jahrelanger Befall führt zur Schwächung des Baumes. Die Wollige Napfschildlaus ( Pulvinaria regalis ), gehört zu den saugenden Schadorganismen, in Berlin wurde sie erstmals im Jahr 2000 festgestellt. Die Larven des Schädlings setzen sich auf Blättern und Zweigen fest und saugen hier den Pflanzensaft. Die Wollige Napfschildlaus bevorzugt insbesondere Linden und Rosskastanien und ist hier durch watteartige, weiße Gebilde am Stamm, die sich bei starkem Befall auch an den Ästen bilden, zu erkennen. Der zu den Schlauchpilzen zählende Schwächeparasit an Platane ( Splanchnonema platani ) verursacht ein rasches Absterben von Ästen. Diese als Massaria bezeichnete Krankheit wurde in Deutschland erstmals 2003 nach einem heißen und besonders trockenen Sommer nachgewiesen. Auch größere Äste mit geringer Vitalität können befallen werden und rasch ganz oder teilweise abgetötet werden. Breite, leicht violett bis hellrötlich verfärbte Rindenbereiche der Astoberseite sind ein Zeichen des Befalls. Später färben dunkle Pilzsporen diese Partien fleckig-schwarz. Es folgt eine rasch voranschreitende Holzfäule im Gewebe der Astoberseite. Da die Astunterseite noch nicht befallen ist, bleibt der Ast weiterhin belaubt. Voll belaubte und dis dahin unauffällige, stärkere Äste können innerhalb einiger Wochen absterben und zu einer Gefahr werden. Die Weiße Mistel (Weißbeerige Mistel, Viscum album ) wächst als immergrüner Halbschmarotzer auf den Ästen bestimmter Wirtsbäume und kann im Laufe der Jahre Büsche von bis zu einem Meter Durchmesser bilden. Die Samen der Mistel werden durch Vögel verbreitet, für die sie einen wichtigen Teil der Winternahrung darstellen. Das Berliner Pflanzenschutzamt hat bei Untersuchungen im Raum Steglitz-Zehlendorf seit 1987 eine Zunahme des Auftretens der Laubholz-Mistel verzeichnet. Die vielfältigen Beeinträchtigungen am Straßenstandort schwächen die Bäume und machen sie anfällig für die Besiedlung mit Misteln. Misteln – Möglichkeiten zur Vitalisierung von Wirtsbäumen Weitere Informationen Pflanzenschutzamt Berlin: Überwachung von Schadorganismen im Berliner Stadtgebiet

Zustand der Straßenbäume (Vitalität)

Methode CIR Straßenbaum-Zustandsbericht 2020 Ursachen der Straßenbaumschäden Straßenbaum-Zustandsberichte 2020, 2015, 2010 Unsere Straßenbäume sind vielfältigen Schadfaktoren ausgesetzt, die in Kombination auftreten und sich teilweise durch Wechselwirkungen verstärken. Um Erkenntnisse über den Zustand der Straßenbäume in der Berliner Innenstadt zu erhalten, wird seit über 40 Jahren turnusmäßig alle 5 Jahre die Bewertung anhand von Colorinfrarot (CIR) – Luftbildaufnahmen von dem Berliner Senat beauftragt. Die Ergebnisse werden im „Straßenbaum-Zustandsbericht Berliner Innenstadt“ zusammengefasst. Dieser Bericht stellt den Zustand der Straßenbäume nach den untersuchten innerstädtischen Bereichen sowie nach den Baumgattungen Linde, Ahorn, Rosskastanie und Platane dar. Ferner enthält der Bericht einen Vergleich mit den Ergebnissen der vorhergehenden Auswertungen. Nun liegt die Auswertung der Befliegung im Sommer 2020 vor. Der Vergleich der Straßenbaum-Zustandsberichte von 2015 und 2020 offenbart hinsichtlich der Kronenvitalität der Innenstadt-Straßenbäume einen deutlichen Trend zur Verschlechterung. Genaue Aussagen über die Ursachen der Schädigungen und über die Verkehrssicherheit von Bäumen können mit der Methode der Color-Infrarot-Luftbildauswertung allerdings nicht gewonnen werden. Die Methode, den Zustand der Straßenbäume anhand von Colorinfrarot-Luftbildern zu erfassen und zu bewerten, basiert darauf, dass die Bilder den jeweiligen Vitalitätszustand der Kronen durch Reflexionsunterschiede abbilden. Die unterschiedlichen Reflexionen werden beispielsweise durch Laubschädigungen und Laubverluste hervorgerufen. Um die Vitalität der Bäume anhand eines Luftbildes bewerten zu können, ist der Vergleich von Laubfarbe, Blattmasse, Kronenform und Verzweigung mit sogenannten Referenzbäumen notwendig. Diese Referenzbäume werden zum Zeitpunkt der Befliegung vor Ort vom Boden aus auf ihren Kronenzustand hin untersucht und im Hinblick auf Schadenssymptome und Besonderheiten beschrieben. Dieser sogenannte Interpretationsschlüssel dient dem folgenden Abgleich des vor Ort festgestellten Erscheinungsbildes mit dem des Luftbildes. Nur mit Hilfe dieses Abgleiches kann der Vitalitätszustand der Bäume anhand des CIR-Luftbildes bewertet werden. Für die CIR- Methode werden Stichproben-Bäume der Hauptbaumgattungen Linde, Ahorn, Rosskastanie und Platane in Stichprobengebieten bewertet und die Ergebnisse anschließend auf den Gesamtbestand aller bis zum Jahr 1990 gepflanzten Straßenbäume der Berliner Innenstadt statistisch hochgerechnet. Die Bewertung des Zustands der Bäume nimmt eine Einteilung in Kronenvitalitätsstufen vor. Die untersuchten Hauptbaumgattungen bilden zusammen mehr als 3/4 des Innenstadt-Straßenbaumbestandes. Weitere Gattungen konnten aufgrund ihrer geringen Bestandsanteile nicht berücksichtigt werden. Als Berliner Innenstadt gilt hierbei das Gebiet innerhalb des S-Bahn-Ringes, erweitert um die geschlossenen bebauten Bereiche der Alt-Bezirke Steglitz, Weißensee, Pankow und den kompletten Alt-Bezirk Wedding. Im Ergebnis der Zustandserfassung der Befliegung des Jahres 2020 ist bei den Straßenbäumen in fast allen Berliner Bezirken eine bedeutende Zustandsverschlechterung im Vergleich zu 2015 nachzuweisen. Damit ist leider festzustellen, dass sich der schon mit dem Straßenbaum-Zustandsbericht des Jahres 2015 aufgezeigte negative Trend fortgesetzt hat. Während im Jahre 2015 insgesamt rd. 52 % der untersuchten Bäume als nicht geschädigt eingestuft wurden, sind es für 2020 noch rd. 44 %. Im Einzelnen zeigen die Linden mit einem Anteil von rund 56 % nicht geschädigter Bäume wieder die beste Kronenvitalität (2015: rd. 60 %). Die Platane folgt mit einem Anteil von 30 % nicht geschädigter Bäume (2015: rd. 50 %). Die Rosskastanie weist rd. 11 % nicht geschädigte Stichprobenbäume auf (2015: 47 %) und der Ahorn rd. 29 % (2015: rd. 38 %). Damit gibt es insbesondere bei der Rosskastanie im Vergleich zu 2015 einen sehr deutlichen Trend zur Verschlechterung. Die jeweiligen Ursachen der Straßenbaumschäden sind durch das Luftbild nicht zu ermitteln. Ferner wirken verschiedene Schadfaktoren zusammen, so dass eine eindeutige Ursache ohne eine vorherige genaue Analyse nicht festgestellt werden kann. Die Verschlechterung des Kronenzustandes der innerstädtischen Berliner Straßenbäume zeigt aber, dass zumindest die Summe der schädigenden Einflüsse zugenommen hat. Diese dürften eine Mischung sein aus den Hauptfaktoren Stadtklima mit erhöhter Hitze, Trockenheit und Strahlung, verstärkt durch die Auswirkungen des Klimawandels, mechanische Schäden durch Bauarbeiten im Wurzelbereich und durch allgemeine Bautätigkeiten, Schädigungen durch Tausalz Beeinträchtigungen durch Bodenversiegelung und -verdichtung, Schäden durch Verkehrsunfälle und Verätzungen durch Hunde-Urin. Die Wetterextreme der letzten Jahre haben insbesondere durch die trocken-heiße Witterung mit zunehmender Strahlung die Bäume sehr gestresst und die sonstigen negativen Einflüsse verstärkt. Auch das Tausalz ist ein bedeutender Schadfaktor für die Straßenbäume der Berliner Innenstadt. Zwar wird nur bei bestimmten Wetterlagen Feuchtsalz auf bestimmten Straßen ausgebracht, doch dieses lagert sich im Boden an. Auch von privater Seite wird auf Gehwegen Tausalz gestreut, obwohl dieses verboten ist. Als Folge werden in den letzten Jahren – und besonders in den Sommern seit 2010 – wieder vermehrt tausalzbedingte Blattschadens-Symptome beobachtet, auch an jüngeren Straßenbäumen. Das Tausalz entfaltet seine negative Wirkung auf die Straßenbäume insbesondere bei hohem Wassermangel im Sommer, was wiederum durch die Auswirkungen des Klimawandels verstärkt wird.

Behördliche Zulassungen im Bereich Schutzgebiete und Baumschutz

Mit den Verordnungen über Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile (hierzu gehört in Berlin auch die Baumschutzverordnung), Naturdenkmale oder einstweilig sichergestellte Flächen wird der Fortbestand wertvoller Teile von Natur und Landschaft gesichert. Die vielfältigen Tier- und Pflanzenarten, die Schönheiten der Natur und die Möglichkeiten, sich in freier Natur erholen zu können, sollen dauerhaft allen Menschen zur Verfügung stehen und auch zukünftigen Generationen erhalten bleiben. Hier setzen deshalb die Schutzverordnungen an: Sie ermöglichen alle Handlungen in den Schutzgebieten oder an einem Schutzobjekt (z.B. einem Baum, der ein Naturdenkmal ist), die der Natur nicht schaden, und garantieren so den vielfältigen Genuss und die Freude an der Natur für möglichst viele Menschen. Damit diese Qualität erhalten bleibt, sind im Bundesnaturschutzgesetz , im Berliner Naturschutzgesetz und in den Schutzverordnungen bestimmte Vorkehrungen getroffen worden. Handlungen, die dem Gebiet oder Objekt unter bestimmten Umständen schaden könnten, unterliegen einem Genehmigungsvorbehalt. Dies bedeutet, dass eine entsprechende Handlung nur vorgenommen werden darf, wenn die zuständige Naturschutzbehörde dafür die Genehmigung erteilt hat. Damit erhält die Naturschutzbehörde die Möglichkeit, auf die Umstände der Durchführung Einfluss zu nehmen und durch Schutzvorkehrungen in Form von Auflagen oder Bedingungen dafür zu sorgen, dass kein Schaden an der geschützten Natur entsteht. Dies schließt eine Versagung der Genehmigung im Einzelfall ein. Handlungen, bei denen mit einer Schädigung des Schutzgebietes oder -objektes zu rechnen ist, sind verboten . Dies bedeutet, dass solche Handlungen grundsätzlich nicht vorgenommen werden dürfen. Damit im Einzelfall aber keine rechtswidrigen, unzumutbaren oder ungewollten Situationen entstehen, gibt es von diesem Grundsatz Ausnahmen. In bestimmten Fällen kann die zuständige Naturschutzbehörde von dem betroffenen Verbot eine sogenannte “Befreiung” erteilen (oder in Natura 2000-Gebieten die Abweichung über eine “Ausnahmezulassung” ermöglichen). Die Erteilung der jeweiligen Genehmigung oder Befreiung (bzw. Ausnahmezulassung) ist an unterschiedliche, in der Verordnung, dem Bundesnaturschutzgesetz oder dem Berliner Naturschutzgesetz festgelegte Voraussetzungen geknüpft. Dabei sind die Voraussetzungen, die vorliegen müssen, damit die Behörde eine Befreiung (bzw. Ausnahmezulassung) erteilen kann, wegen des höheren Schadensrisikos durch die jeweiligen Handlungen strenger, als wenn es um die Erteilung einer Genehmigung geht. Die einschlägigen Rechtsvorschriften, die Abweichungsvoraussetzungen und die jeweils zuständigen Behörden sind der Tabelle zu entnehmen. Um eine Genehmigung oder Befreiung (bzw. Ausnahmezulassung) zu erhalten, ist ein Antrag bei der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde zu stellen. Der Antrag sollte möglichst genau beschreiben, was der Antragsteller vorhat, also folgende Fragen beantworten: Wer möchte was, wo, wann, wie lange, wie und weshalb tun? Hilfreich sind Karten, Lagepläne, Zeichnungen, Baubeschreibungen etc. Ein Antragsformular und einen Leitfaden dazu können Sie sich hier weiter unten auf dieser Seite herunterladen. Sie erleichtern damit die Bearbeitung und stellen sicher, dass bei der Antragstellung möglichst alle erforderlichen Angaben gemacht und die notwendigen Unterlagen beigefügt werden. Das kann die Bearbeitungszeit verkürzen, weil weitere Nachfragen entfallen. Antrag auf Befreiung nach § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes von Verboten einer Schutzverordnung Bei der Antragsbegründung sollte auch bereits auf die o.g. Voraussetzungen für eine Genehmigung oder Befreiung (bzw. Ausnahmezulassung) eingegangen werden (Warum meinen Sie, dass z.B. eine unzumutbare Belastung vorläge, wenn Ihrem Antrag nicht stattgegeben würde? Bei genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben: Wurde bereits ein Bauantrag gestellt oder liegt eine Baugenehmigung vor?). Wichtig: Wenn das Vorhaben zu einer bestimmten Zeit stattfinden soll, ist aufgrund der Vielzahl der zu bearbeitenden Einzelvorgänge eine möglichst frühzeitige Antragstellung dringend geraten.

Das Wildkaninchen

Das Wildkaninchen ( Oryctolagus cuniculus ) gehört zur Ordnung der Hasenartigen. Das Aussehen und die Lebensweise der Hasen und Kaninchen ist sehr unterschiedlich. Kaninchen sind kleiner als Hasen, haben eine gedrungenere Gestalt, kürzere, schwarz geränderte Ohren und kürzere Hinterläufe. Die Vorderläufe sind relativ kräftig entwickelt, da sie zum Graben der Gänge eingesetzt werden. Durchschnittlich beträgt die Kopf-Rumpf-Länge 40 – 45 cm, die Körperhöhe ca. 17 cm, das Gewicht ausgewachsener Tiere etwa 2 kg. Der runde Kopf hat auffällig große, dunkle Augen. Das glatte Fell ist auf der Oberseite grau bis graubraun, die Unterseite ist scharf weiß abgesetzt. Unterschiedliche Farbvariationen sind jedoch häufig und können durch Einkreuzen von entwichenen Hauskaninchen entstehen. Die ursprüngliche Heimat der Wildkaninchen ist die Pyrenäenhalbinsel und Nordafrika, wo die Art in fast unverändertem Zustand die letzte Eiszeit überdauerte. Durch die Phönizier wurde der Name Sphania, was soviel wie Kaninchen bedeutet, für Spanien geprägt. Von dort aus wurden die Tiere durch den Einfluss des Menschen nach West- und Mitteleuropa gebracht. Bereits im 1. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung wurden Kaninchen durch die Römer für kulinarische Genüsse aus Iberien importiert. Auch hielt man sich Kaninchen in Klöstern und an Höfen geistlicher Würdenträger, da das Fleisch neugeborener Tiere als Fastenspeise erlaubt war. Französische Mönche begannen im 16. Jahrhundert verschiedene Farbgebungen und Größen zu züchten. 1231 wurden erstmals aus England stammende Wildkaninchen auf der Insel Amrum ausgesetzt. Erst im 18. /19. Jahrhundert verbreiten sich die Tiere in Europa, so dass sie häufiger gejagt wurden. Die bevorzugten Lebensräume sind die halboffene Feldflur, Dünen, bewaldete Böschungen, Eisenbahndämme oder ähnliche Strukturen. Kaninchen bevorzugen mildes Klima. Zur Anlage ihrer Baue benötigen sie leichte und durchlässige Böden. Auch in Städten, mit entsprechenden halboffenen Strukturen und Sandboden, wie zum Beispiel auf Friedhöfen, in Grünanlagen, Gärten, Höfen oder auf Flugplätzen finden sie gute Lebensbedingungen. Wildkaninchen leben in territorial streng abgegrenzten hierarchischen Gemeinschaften und legen weit verzweigte Höhlensysteme mit mehreren Ein- und Ausgängen und Wohnkesseln an. Die Populationsdichte kann bis zu 150 Tiere pro Hektar erreichen. Oft werden die Siedlungsplätze so stark unterhöhlt, dass sie dadurch abrutsch- oder einsturzgefährdet sein können. Dabei kommt es vor, dass bei den Grabtätigkeiten Wurzeln von Bäumen freigelegt werden, was zu schweren Schäden an den Gehölzen führen kann. Auch im Winter sind Kaninchen aktiv. Das Revier wird gegen Eindringlinge meist erfolgreich verteidigt. Das kleine Kaninchen vertreibt dabei selbst Hasen, welche es durch Kehlbisse töten kann. Wildkaninchen sind nachtaktiv und haben eine genetisch bedingte Inaktivität in der Mittagszeit. Im Gegensatz zu Kaninchen graben Hasen keine Baue, sondern verstecken sich lediglich vor ihren Feinden. Die Jungen werden in sogenannte Sassen (weichen Vertiefungen) abgelegt, wo diese in eine Art Starre fallen und so, weitgehend gedeckt vor Feinden, geschützt sind. Hasen sind wesentlich scheuer als Kaninchen und nähern sich nur bei größter Futternot der Umgebung von Menschen. Bei der Nahrungssuche sind Kaninchen nicht wählerisch. Neben Gräsern, Kräutern, Trieben, Knospen werden auch Rinde, Getreide, Gemüse oder Rüben gefressen. Sie schrecken selbst vor Disteln oder Brennnesseln nicht zurück. Treten die possierlichen Nager in großer Dichte auf, werden fast alle Stauden und Gehölze gärtnerischer Kulturen geschädigt. Besonders in harten und schneereichen Wintern nagen die Tiere gern die Rinde junger Bäume und Sträucher ab und können fingerstarke Bäume ganz abbeißen. Um ihren Vitamin B1-Bedarf zu decken, wird zusätzlich im Winter ein im Blinddarm produzierter bakterien- und vitaminreicher Kot nach dem Ausscheiden sofort wieder aufgenommen. Bei gefangen gehaltenen Tieren wurde beobachtet, dass sie auch tierische Nahrung, wie Hackfleisch und Fleischreste an Knochen fressen. Die Paarungszeit beginnt zwischen Februar und März und dauert die gesamte warme Jahreszeit an. Die „Häsin“ – das Weibchen – bringt nach ca. 30 Tagen Tragzeit in „Setzröhren“ der Baue, die sie mit ausgerupfter Bauchwolle weich auspolstert, durchschnittlich 5 bis 10 wenig entwickelte und nackte Junge zur Welt, die am 10. Tag die Augen öffnen. Beim Verlassen des Erdbaues, verscharrt die Häsin sorgsam den Zugang zu ihren Jungen. Unter günstigen Bedingungen kann es bis zu 7 Würfen pro Jahr kommen. Die Jungen sind schon nach etwa vier Wochen selbstständig und mit etwa acht Monaten geschlechtsreif, so dass die Jungweibchen der ersten Würfe bereits im gleichen Jahr selbst trächtig werden können. Die lokale Dichte der Kaninchen kann in wenigen Jahren extrem stark zunehmen und auch in der Stadt zu einer Plage werden, da hier die natürlichen Feinde weitgehend fehlen. Im Gegensatz zu den Hasen leben Wildkaninchen gesellig in Ansiedlungen von acht bis zwölf Tieren unter denen eine strenge Rangordnung herrscht. Die Kolonien werden von einem weiblichen und einem männlichen Tier dominiert. Tagsüber halten sich die Tiere meist im Bau auf und gehen mit Einbruch der Dämmerung auf Nahrungssuche. In ruhigeren Arealen sind sie auch tagaktiv. Wildkaninchen entfernen sich kaum mehr als 200 m, selten 500 m von ihrem Bau. Bei drohender Gefahr klopft das Kaninchen mit den Hinterbeinen auf dem Boden und warnt somit andere Kaninchen in der Umgebung. Wildkaninchen können bei optimalen Bedingungen zwischen 7 und 10 Jahre alt werden, wobei die allgemeine Lebenserwartung in freier Wildbahn etwa zwei Jahre beträgt. Nur ca. 10 % einer Population erreichen das dritte Lebensjahr. Derzeit werden Kaninchenbestände von der Myxomatose und von der sogenannten Chinaseuche bedroht. In den letzten Jahren (seit ca. 1998 in Berlin) sind deshalb die Kaninchenbestände in Mitteleuropa stark zurückgegangen. In einigen Bundesländern denkt man bereits über Kaninchenschutzprogramme nach. Myxomatose ist eine Viruserkrankung aus Südamerika, die seit 1952 in Europa vorkommt und deren Übertragung durch Flöhe erfolgt. Im Krankheitsverlauf zeigen sich zahlreiche Tumore auf dem Körper, es entzündet sich die Bindehaut der Augen und die Ohren schwellen an. Die Tiere sterben, je nach Art des Virusstammes, nach 14 Tagen bis 50 Tagen einen qualvollen Tod. Tiere, die an Myxomatose erkranken, verlieren offensichtlich die Orientierung. Ein so erkranktes Kaninchen verkriecht sich nicht mehr in seinen Bau, sondern bleibt regungslos sitzen, auch wenn man sich dem Tier nähert. Aus Sicht des Tierschutzes und der Seuchenbekämpfung ist es angezeigt, ein solches Kaninchen dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit es von seinem Leiden erlöst und eingeschläfert werden kann. RHD (Rabbit Haemorrhagic Disease) oder „Chinaseuche“ beruht auf einem Virus, der 1988 von China aus eingeschleppt wurde. Der Virus befällt Haus- und Wildkaninchen und kann auch auf den Hasen übertragen werden. Das Krankheitsbild ist gekennzeichnet durch auffällige Blutungen der Luftröhre, der Lunge und im Bauchraum. Das Tier leidet unter Krämpfen und Atemnot. In einem Zeitraum von ein bis zwei Tagen führt dies zum Tod. Kaninchen können im Ausnahmefall den Tollwut-Virus übertragen. Sie sind jedoch aufgrund durchgeführter Impfkampagnen nicht als Risikofaktoren zu sehen. Schäden, insbesondere auf kleineren Grundstücken, sind sicherlich eher selten, da die ständige Benutzung eines Gartens durch Mensch und Haustier die Wildkaninchen meist vertreibt. Katzen zum Beispiel stellen eine ernsthafte Gefahr besonders für junge und unerfahrene Kaninchen dar. Gärten, die das Revier von Katzen sind, werden in jedem Fall gemieden. Leere oder große ungenutzte Grundstücksteile hingegen könnten Futter oder Gelegenheit für die Anlage eines Baus bieten. Möchte man die kleinen Nager nicht tolerieren, sind folgende Maßnahmen hilfreich: Einzäunen der zu schützenden Fläche mit Drahtzaun; dabei den Draht mindestens 20 cm tief in die Erde einlassen, da die Tiere gute Wühler sind einzelne Stämme können mit Drahtmanschetten gegen Verbiss geschützt werden betroffene Gewächse können mit Wildverbissmittel bestrichen werden (dieses Verfahren wirkt aber nur, wenn die Tiere in der Nähe noch unbehandelte Nahrung vorfinden) Fallobst entfernen begonnene Baue können unter der Voraussetzung, dass sich kein Wildkaninchen in den Gängen befindet, unzugänglich gemacht werden in den Wintermonaten – Ablenkung der Tiere von Gehölzen durch Auslegen von Zweigen, die beim Baumschnitt anfallen. Sollte das Bejagen der Tiere dennoch in Ausnahmefällen notwendig werden, ist dies mit natürlichen Gegenspielern wie Greifvögeln aber auch mit Frettchen möglich. Eine Bejagung darf nur durch Jäger bzw. Falkner und mit Genehmigung der Jagdbehörde erfolgen. Kaninchen sind weder gefährlich noch verursachen sie irreparable Schäden in unseren Gärten. Durch Krankheiten ohnehin dezimiert, muss ihnen, wie auch den noch selteneren Hasen, in menschlicher Nähe eine Nische gelassen werden. Für uns Menschen sollte die Möglichkeit für Beobachtungen der eher scheuen Tiere im Vordergrund stehen. Nur so können das Verständnis für die Natur und deren Geschöpfe sowie Zusammenhänge zwischen menschlichem Handeln und Veränderungen in der Natur erkannt werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln).

Waldzustandsbericht 2024: Gesundheitszustand der Berliner Waldbäume hat sich wieder verschlechtert

Der Gesundheitszustand der Berliner Waldbäume hat sich – nach leichter Verbesserung im Vorjahr – wieder verschlechtert. Er liegt auf ähnlich schlechtem Niveau wie in den Jahren 2019 bis 2022. 37 Prozent der Berliner Waldbäume zeigen deutliche Schäden (2023: 30 Prozent). Der Anteil der gesunden Bäume ist wieder gesunken: Nur noch vier Prozent der Bäume weisen keine sichtbaren Schäden auf; eine Verschlechterung auf das Allzeittief aus 2022 (2023: sechs Prozent). Ergebnis der vergangenen trocken-heißen Jahre und einer stagnierenden Regeneration. Die Hauptbaumarten sind unterschiedlich betroffen: Im zweiten Jahr in Folge hat sich der Zustand der Kiefern verbessert. Nur noch 13 Prozent sind deutlich geschädigt (2023: 14 Prozent). Der Anteil an Kiefern ohne sichtbare Kronenschäden stieg leicht auf sieben Prozent (2023: sechs Prozent). Die Vitalität der Eichen nimmt seit 2020 stufenweise ab. Das setzt sich 2024 mit einem neuen Höchstwert weiter fort. 87 Prozent der Eichen zeigen deutliche Schäden (2023: 60 Prozent). Wie schon im Vorjahr konnten keine Exemplare ohne Schäden aufgenommen werden. Spätfröste haben den Blattaustrieb negativ beeinflusst. Die Absterberate ist wieder zurückgegangen, liegt jedoch auf dem vierthöchsten je beobachteten Wert (nach 2023, 2020 und 2003). Bezogen auf 10.000 Bäume ist im Mittel mit einem jährlichen Absterben von 28 Kiefern bzw. 47 Eichen zu rechnen. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Die Klimakrise bedroht unsere Wälder. Intakte Wälder sind aber – als natürlicher CO 2 -Speicher – wichtig im Kampf für bessere Luft und sauberes Wasser. Wir müssen also alle Anstrengungen unternehmen, um Belastungen und Risiken für die Wälder durch wirksame Klimaschutzmaßnahmen zu minimieren. Erfreulich: Flächiges Absterben von Wäldern, wie in anderen Regionen Deutschlands, gibt es in Berlin nicht.“ Die Zahlen des Waldzustandsberichts belegen auch in diesem Jahr: Die klimatischen Bedingungen verändern sich zu schnell für eine natürliche Anpassung unserer Waldökosysteme. Die Anstrengungen der Berliner Forsten zum Umbau der Berliner Wälder über Naturverjüngung und Pflanzungen zeigen erste Erfolge. Der Anteil der Laubbäume und die Artenvielfalt in den Wäldern nimmt weiter zu. Diese Bemühungen müssen für eine weitere Stabilisierung fortgesetzt und intensiviert werden. Die Methoden und Konzepte des Waldumbaus – wie z.B. das Mischwaldprogramm und die Waldbaurichtlinie – werden im Angesicht der Herausforderungen der Klimakrise derzeit evaluiert.

Waldzustandsberichte der Länder Berlin und Brandenburg

Die Waldzustandsberichte werden jährlich von den Ländern Berlin und Brandenburg herausgegeben. Sie enthalten die aktuellen Ergebnisse der Waldschadenserhebung sowie eine Diskussion der Ursachen wie z.B. Wirkungen von Luftschadstoffen und Klimawandel auf den Wald. Der Gesundheitszustand der Berliner Waldbäume hat sich – nach der leichten Verbesserung im vergangenen Jahr – wieder verschlechtert. Er liegt auf ähnlich schlechtem Niveau wie in den Jahren 2019 bis 2022. 37 Prozent aller Bäume der Waldzustandserhebung im Land Berlin zeigen deutliche Schäden (2023: 30 Prozent). Der Anteil der gesunden Bäume ist wieder gesunken: Nur noch vier Prozent der Bäume weisen keine sichtbaren Schäden auf. Eine Verschlechterung auf das Allzeittief aus 2022 (2023: 6 Prozent; 2022: 4 Prozent). Zurückzuführen ist das auf Auswirkungen der vergangenen trocken-heißen Jahre und auf eine stagnierende Regeneration. Die Hauptbaumarten sind unterschiedlich betroffen: Während sich die Kiefer weiter leicht erholt, verschlechtert sich der Zustand der Eichen weiter. Im zweiten Jahr in Folge hat sich der Zustand der Kiefern verbessert – wenn auch nur leicht. Die Vitalität der Eichen nimmt seit 2020 stufenweise ab. Das setzt sich 2024 mit einem neuen Höchstwert weiter fort. Wie schon im Vorjahr konnten keine Exemplare ohne Schäden aufgenommen werden. Spätfröste haben den Blattaustrieb negativ beeinflusst. Unsere Wälder leiden unter den unmittelbaren Auswirkungen der Klimakrise, wie anhaltender Trockenheit und steigenden Temperaturen. Klimaschutz ist Waldschutz! Es müssen daher alle Anstrengungen unternommen werden, die Belastungen für die Wälder durch wirksame Klimaschutzmaßnahmen zu minimieren. Pressemitteilung vom 27.11.2024

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