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s/bauschutz/Baumschutz/gi

geschützte Landschaftsbestandteile (Flächen)

geschützte Landschaftsbestandteile (Flächen) soweit von den zuständigen Behörden geliefert. Geschützte Landschaftsbestandteile sind nach § 29 BNatSchG durch Rechtsverordnung festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist. Als Teile von Natur und Landschaft kommen insbesondere Bäume, Baum- und Gehölzgruppen, Alleen, Hecken, Röhrichte, Feldgehölze und kleinere Wasserflächen in Betracht. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Weitere Informationen unter: https://naturschutz.rlp.de/de/fachinformationen/schutzgebiete-und-schutzobjekte

Innovative Betone in Hochbauprojekten

Der Bausektor stellt eine bedeutende CO₂ Emissionsquelle dar. Global gehen jährlich CO₂ Emissionen von rund 2,5 Milliarden Tonnen auf die Herstellung der Baustoffe Zement, Stahl und Aluminium für den Gebäudebau zurück. Mehr als 1,5 Milliarden Tonnen davon werden der Herstellung von Zement und Beton zugeschrieben, ca. 8 % der globalen CO₂ Emissionen. Gleichzeitig trägt die Bauwirtschaft wesentlich zur Ressourcenbeanspruchung bei. In Deutschland wurden in 2022 rund 571 Millionen Tonnen mineralische Rohstoffe aus der Umwelt entnommen. Mineralische Bauabfälle stellen mit knapp 210 Millionen Tonnen den mit Abstand größten Abfallmassenstrom dar, der entsprechend aufbereitet als wichtige Rohstoffquelle zur Baustoffproduktion dienen kann. Um die Treibhausgasemissionen und den Ressourcenverbrauch im Bausektor zu reduzieren, setzt Berlin auf nachhaltige Baustoffe und zirkuläres Bauen. Die Berliner Senatsumweltverwaltung förderte daher in drei aufeinander folgenden Projektphasen die Untersuchung und Markteinführung einer vielversprechenden Technologie mit großem Potenzial, künftig zur Verbesserung der Klimabilanz von ressourcenschonendem Recycling-Beton (RC-Beton) beizutragen. Partnerinnen von Teilprojekten der Reihe „CORE – CO₂-reduzierter R-Beton“, waren u. a. die neustark AG , die Heim Gruppe Cemex-Heim RC-Baustoffe GmbH & Co. KG, Berger Beton SE , CEMEX Deutschland AG, das ifeu Institut Heidelberg gGmbH und das Museum für Naturkunde Berlin. Im Mittelpunkt stand dabei eine Technologie der neustark AG, die aufbereitete RC-Gesteinskörnungen aus Altbeton mit biogenem CO₂ beaufschlagt. Dabei wird CO₂ über ein Injektionssystem in Verbindung mit gebrochenem Altbeton gebracht und reagiert mit dem Calcium des Altbetons zu Kalkstein in Form von Kalzit. Das entstandene Material kann gemäß der Betonproduktnorm (DIN 1045-2) analog zur klassischen RC-Gesteinskörnung in bestimmten Betonrezepturen verwendet werden und in Anteilen natürliche Gesteinskörnungen ersetzen sowie tendenziell den Bindemittelbedarf in Betonrezepturen senken. Dies schafft einen ressourcenschonenden RC-Baustoff, der gleichzeitig als CO₂-Senke dient. In Adlershof wird ein zweiter Standort für die notwendige räumliche Erweiterung des Museums für Naturkunde (MfN) entwickelt. Nachhaltigkeitsziele des Museums für Naturkunde Das Museum für Naturkunde verfolgt bei der Entwicklung der Standorte in Mitte und Adlershof ambitionierte Nachhaltigkeitsziele. Besondere Bedeutung kommt dem Bereich Bau und Baubetrieb zu. Von der gründlichen Prüfung der tatsächlichen Bedarfe über sinnfällige funktionale Anordnungen bis hin zur Optimierung einzelner Baukörper und Konstruktionen wurden die Ziele der Nachhaltigkeit in jedem Arbeitsschritt prioritär beachtet, bei gleichzeitiger Sicherstellung der angemessenen und sicheren Unterbringung der wertvollen Sammlungen. Die aus einer kompakten Sammlungsunterbringung resultierenden hohen Verkehrslasten sind nur in einem Bauwerk aus Stahlbeton zu verwirklichen. Der Neubau in Adlershof wurde aus diesem Grund als Stahlbetonskelettbau konzipiert. Der Einsatz von RC-Betonen war in diesem Kontext naheliegend und so bot sich die Gelegenheit, in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und weiteren Partnerinnen den Einsatz des innovativen, bereits in Bauvorhaben bewährten, CO₂-speichernden CORE-Betons weiter zu untersuchen. Wo sich der CORE-Beton bei der Errichtung des Zweitstandortes des MfN in Adlershof einsetzen ließe, wurde gemeinsam unter dem Titel „CORE 3 – CO₂-reduzierter R-Beton – Phase 3“ durch die Berliner Senatsumweltverwaltung, das ifeu Institut Heidelberg, die Heim-Gruppe, die Cemex Deutschland AG und das Museum für Naturkunde untersucht. Dabei lag das Hauptaugenmerk auf dem Einsatz von RC-Gesteinskörnung, dem Einsatz aktiv karbonatisierter RC-Gesteinskörnung und dem Einsatz von klinkereffizienten Zementen zur Herstellung CO₂-armer Betone. In der praktischen Anwendung getestet werden konnte überdies die neue Normung für den RC-Beton-Einsatz (die überarbeitete DIN 1045-2), welche wesentlich größere Mengenanteile an RC-Gesteinskörnung zulässt, als es bisher der Fall war. Ziel war ein möglichst breiter Einsatz der ‚neuen‘ Betone. Im Ergebnis ist es bei einer großen Zahl der Betonbauteile möglich, Recyclingbeton mit möglichst hohen Anteilen rezyklierter Körnung zu nutzen (alle bis zu einer Druckfestigkeitsklasse von C30/37). Lediglich die Deckenplatten der Sammlungsräume, welche für besonders hohe Verkehrslasten ausgelegt sind (15 kN/m²), werden in Spannbeton und damit in konventionellem Beton ausgeführt. Insgesamt können so Bauteile in einer Menge von ca. 12.000 m³ als RC-Beton ausgeführt werden (für die Gründung ca. 6.000 m³, die Innenbauteile ca. 3.000 m³, die Außenwände ca. 1.300 m³ und das Dach ca. 1.600 m³.) Ausgehend von den für das Bauvorhaben benötigten Betonsorten (v.a. Druckfestigkeiten und Expositionsklassen) wurden unter Berücksichtigung der Projektziele und unter Beachtung der neuen Vorgaben aus dem Regelwerk (DIN 1045-2) die maximal möglichen Anteile an mineralisierter RC-Gesteinskörnung in den einzelnen Betonrezepturen abgeleitet. Der Bericht zum Projekt kann am Seitenende heruntergeladen werden. Bezogen auf den Zweitstandort in Adlershof hätte eine Herstellung aller Betonbauteile, welche im Rahmen des CORE 3 Projektes in Recyclingbeton hergestellt werden, mit einem CEM I-Beton entsprechend dem Branchenreferenzwert des C.E.C. (CONCRETE for Engineering and Contracting) einen Ausstoß von 3.200 Tonnen CO₂ zur Folge (mit deutschem Durchschnittsbeton 2.700 Tonnen CO₂). Erfolgte die Herstellung dieser Bauteile mit der hier angesetzten Referenzrezeptur (RC-Beton mit 25 % grober RC-Gesteinskörnung, CEM II/C), wäre eine Verringerung des CO₂ Ausstoßes auf 1.800 Tonnen CO₂ möglich. Ziel des Projektes ist es zu zeigen, wie durch die individuelle, den jeweiligen Bauteilen spezifisch angepasste Betonrezeptur – und unter Beachtung der novellierten DIN 1045-2 – und die Speicherung von CO₂ der CO₂-Fußabdruck pro m³ Beton weiter verringert werden kann, soweit dies Vorgaben aus dem Regelwerk zu Mindestzementgehalten ermöglichen. Bei Errichtung des Gebäudes mit den Betonrezepturen, die im Projekt in Kombination von karbonatisierter RC-Gesteinskörnung und CO₂-armer Zemente (mit gleichzeitiger Reduktion der Bindemittelgehalte) entwickelt wurden, kann der Ausstoß auf 1.360 Tonnen CO₂ reduziert werden. Dies entspricht einer Einsparung gegenüber der Referenzrezeptur um gut 430 Tonnen CO₂, was einer relativen Einsparung von knapp 25 % entspricht (inklusive CO₂-Speicherwirkung). Der detaillierte Bericht CORE 3 kann am Ende der Seite heruntergeladen werden. CORE 1: Baustoff-Entwicklung im Labor und ökologisches Potenzial Von Dezember 2020 bis April 2021 lief die erste Projektphase. Hier wurden im Labormaßstab die Grundlagen zur Baustoffentwicklung gelegt und die Erkenntnisse ökologisch und ökonomisch bilanziert und bewertet. Dazu stellte die Heim-Gruppe gebrochenen Altbeton sowie RC-Gesteinskörnungen zur Verfügung, welche die neustark AG mit CO₂ beaufschlagte und karbonatisierte. Aus diesem Material sowie aus nicht karbonatisiertem Referenzmaterial wurden bei der Firma Berger Betonrezepturen mit erhöhten Recyclinggehalten und reduzierten Zementanteilen hergestellt. Dabei wurden sowohl aktuelle als auch zukünftige regulatorische Rahmenbedingungen für RC-Beton (insbesondere Verwendung von Brechsanden 0–2 mm) beachtet. Zudem erstellte das ifeu-Institut Heidelberg eine vereinfachte Ökobilanz des Verfahrens und eine Kostenrechnung für CO₂ aus Berliner Biogasquellen. Die Ergebnisse der ersten Projektphase bestätigten das enorme ökologische Potenzial des Verfahrens. Der detaillierte Bericht CORE 1 kann unter den unten genannten Kontaktdaten angefordert werden. In der zweiten Projektphase im Mai 2021 bis Dezember 2022 startete die praktische Anwendung im großen Maßstab: In der Aufbereitungsanlage für mineralische Bauabfälle der Firma Heim wurde RC-Gesteinskörnung aus reinem Altbeton (Typ 1) mit Hilfe einer mobilen Anlage der neustark AG mit CO₂ beaufschlagt. Die karbonatisierte RC-Gesteinskörnung erhielt erstmals eine Zertifizierung und Zulassung als Zuschlag nach DIN EN 12620 für Transportbeton. Im Herbst 2022 wurden rund 200 m³ dieses Betons in einem Bauabschnitt der Quartiersentwicklung Friedenauer Höhe in Berlin eingesetzt, die im Joint Venture mit OFB Projektentwicklung und Instone Real Estate realisiert wurde. Der Beton diente u.a. als Aufbeton für Geschossdecken sowie zur Betonierung von Wänden und des Aufzugsschachts. Parallel zeigte eine Bilanzierung des Umweltforschungsinstitut ifeu Heidelberg, dass mit den entwickelten Rezepturen eine relevante Umweltentlastung über alle betrachteten Umweltwirkungskategorien hinweg möglich ist. Je höher der Anteil insbesondere an feiner RC-Gesteinskörnung, desto höher die Bindungsrate für CO₂. Die Behandlung der RC-Gesteinskörnung zeigte, dass die Klimawirksamkeit des Betons bei gleichen Eigenschaften und Einhaltung aller einschlägigen Normen durch die Kombination von karbonatisierter RC-Gesteinskörnung und Bindemittelreduktion um bis zu 20 % verringert werden kann. Der detaillierte Bericht CORE 2 kann unter den unten genannten Kontaktdaten angefordert werden. Die im CORE-Pilotvorhaben demonstrierte Praxistauglichkeit der Technologie überzeugte alle Projektbeteiligten. Bereits mehr als 10 Anlagen der Firma neustark zur CO₂-Speicherung sind in der Schweiz in Betrieb. 2023 investierte Heim erstmals in Deutschland in eine entsprechende Anlage, sodass CO₂-speichernde RC-Gesteinskörnung seitdem auf dem Berliner Markt verfügbar ist. Die erste CO₂-Speicheranlage in Deutschland wurde am 28.09.2023 feierlich durch neustark und HEIM in Anwesenheit von über 100 Gästen und Vertreterinnen und Vertretern der Politik in Berlin Marzahn eröffnet. Bei einem flächendeckenden Einsatz der im CORE-Projekt entwickelten und in der Praxis erprobten Betonrezepturen ließen sich im Land Berlin durch die Kombination von karbonatisierter RC-Gesteinskörnung und den effizienten Einsatz CO₂-armer Zemente signifikante CO₂-Einsparungen erreichen. Bilanziell anrechenbar wären die Negativemissionen aus der karbonatisierten RC-Gesteinskörnung, wenn die aktuell zur Querfinanzierung des Baustoffs auf dem privaten CO₂-Markt emittierten Zertifikate durch den Bauherrn aufgekauft würden oder ein entsprechendes Arrangement dazu mit neustark gefunden würde. Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung bei der Vergabe von Bauleistungen ab einem geschätztem Auftragswert von 50.000 Euro ökologische Kriterien zu berücksichtigen und umweltfreundlichen und energieeffizienten Produkten, Materialien und Verfahren den Vorzug zu gegeben. Wesentliches Instrument zur Umsetzung dieser Vorgabe ist die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU). Die Federführung für die Entwicklung von Vorschlägen an den Senat zur Fortentwicklung der VwVBU liegt bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU Nachhaltiges Bauen in der öffentlichen Beschaffung Nachbericht Fachdialog zirkuläres Bauen am Beispiel ressourcenschonender Beton Leitfaden für nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt vom 07.10.2022 zum erstmaligen Einsatz von ressourcenschonendem und klimaverträglicherem Transportbeton in Berliner Bauvorhaben Friedenauer Höhe

Berliner Stadtböden

Die Böden Berlins spiegeln die bewegte Natur- und Stadtgeschichte der Region wider. Die ältesten Landschaftselemente wurden maßgeblich durch die letzte Eiszeit, die Weichseleiszeit, bis vor rund 11.700 Jahren geprägt. Gletscher, Schmelzwässer und Flugsande formten eine abwechslungsreiche Landschaft, unter anderem aus Geschiebehochflächen, Warschau-Berliner Urstromtal und Dünenbildungen. Die abgelagerten Geschiebemergel, Kiese und Sande bilden bis heute die landschaftliche Grundlage der Berliner Böden. In der daran anschließenden relativ stabilen Warmzeit des Holozäns entwickelten sich in den eiszeitlichen Substraten unter anderem Braunerden, Parabraunerden, Podsole, Gleye, Auen- und Moorböden. Mit der Entwicklung zur Großstadt haben sich die natürlichen Böden Berlins jedoch stark verändert. Durch Bautätigkeit, Abgrabungen, Aufschüttungen und Ablagerungen entstanden anthropogen überprägte städtische Böden. Insbesondere in den innenstädtischen Gebieten sind besonders stark überprägte Böden aus Bauschutt, Trümmerschutt und anderen anthropogenen Materialien weit verbreitet. Sie überlagern und ersetzen die natürlich gewachsenen Böden. Aber auch die Rieselfeldnutzungen in Stadtrandbereichen, der Zweite Weltkrieg, die Trümmerberge und die Teilung Berlins durch den Berliner Mauerstreifen haben ihren Fußabdruck in den Berliner Böden hinterlassen. Aufgrund der intensiven kulturräumlichen und stadtgeschichtlichen Entwicklung weisen selbst die naturnächsten Böden Berlins, beispielsweise in den Berliner Forsten und Parken, eine anthropogene Überprägung auf, sodass auch diese Standorte nur noch als naturnah und nicht mehr als natürlich gelten. Vor diesem Hintergrund lassen sich die Berliner Stadtböden in naturnahe Böden und anthropogene Böden unterscheiden, wobei der Anteil anthropogener Böden bereits doppelt so hoch ist wie der Anteil naturnaher Böden. Neben relativ initialen Böden aus Bausanden und Bauschutt setzen sich die anthropogenen Böden Berlins unter anderem auch aus Friedhofsböden, Kleingartenböden und Deponieböden zusammen. Die Vielfalt der Berliner Böden abzubilden und auf ihre Bedeutung und Funktionalität aufmerksam zu machen, ist vor dem Hintergrund des Handlungsziels 4 der Berliner Bodenschutzkonzeption „Bodenschutz in Bildung, Fortbildung und Öffentlichkeitsarbeit verankern“ Aufgabe des vorsorgenden Bodenschutzes.

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) im Landkreis Vechta - Originär

Geltungsbereiche zu den geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB - insb. Wallhecken) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist: -zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, -zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, -zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder -wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz kann sich auf den Bestand von Alleen, Baumreihen, einzelnen Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Wallhecken sind per Gesetz geschützt.

Geschützte Landschaftsbestandteile, flächenhaft

Geschützte Landschaft Bestandteile flächenhaft: Dieser Begriff umfasst Elemente aus der Natur und Landschaft, die zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung unter Schutz gestellt werden. Weitere Bedeutung haben die Landschaftsbestandteile als Habitate für bestimmte wild lebende Tier- und Pflanzenarten. Geschützte Landschaftsbestandteile des Saarlandes; Es sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden: KENNUNG: Kennung OSIRIS; KENNUNG_ALT: Alte Kennung (Landkreise); ART: Art; FLAECHE_HA: Fläche in ha (offiziell); ERFASSUNG; BEMERKUNG; SCHUTZZWECK; EINSPEICHERUNGSDATUM; AMTSBLATT; AUSWEISUNG; BM_ART; BM_HOEHE; BM_ALTER; METADATEN; PROJEKT. Naturdenkmale flächenhaft: Naturdenkmäler sind unter Schutz gestellte Einzelobjekte der Landschaft wie beispielsweise ein bemerkenswerter Baum oder ein Felsen. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich aus der Seltenheit, dem besonderen Charakter, der Schönheit oder auch dem wissenschaftlichen Wert eines Naturdenkmals. Beispiele für bedeutende Naturdenkmäler des Saarlandes sind die Schlossberghöhlen in Homburg oder der Brennende Berg in Dudweiler. Attribute: KENZIFFER: Kennziffer; ART: Bezeichnung; RECHTSGR: Festlegung nach §§ des Saarländischen Naturschutzgesetzes- SNG; ERFASSUNG: Erfassungsgrundlage; AUSWEISUNG: Datum der Ausweisung; AMT_J_S: Veröffentlichung im Amtsblatt, LAGE: Lagebezeichnung; AUSG_DURCH: Stelle, die das ND ausgewiesen hat; ZUSTAENDIG: Zuständigkeit.

Abfallverwertungsquote, Stoffliche Abfallverwertungsquote, Abfallrecyclingquote: Deutschland, Jahre, Abfallarten

Teil der Statistik "Abfallbilanz" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Abfallbilanz (EVAS-Nr. 32171). 1.2 Geltungsbereich Die Abfallbilanz stellt das inländische Abfallaufkommen für Deutschland nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist (stoffliche) Verwertungs- und Recyclingquoten auf Bundesebene aus. Zusätzlich werden die Abfallintensität und das Abfallaufkommen nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (zweijährlich) ausgewiesen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungseinheiten) Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechensystem handelt, hat sie nur aus der Datenbasis heraus Statistische Einheiten. Die zugrunde liegenden Daten werden aus der Erhebung der Abfallentsorgung (AE), der Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (BS) sowie der grenzüberschreitenden Abfallverbringung (GV) gewonnen. Bei diesen Erhebungen sind die Statistischen Einheiten die Abfallentsorgungsanlagen (AE), die Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (BS) bzw. die Exporteure (und Importeure) von Abfällen (GV). Die Bundesländer bestimmen die Genehmigungsbehörden, die eine abfallrechtliche Prüfung von Im- und Exportanträgen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung vornehmen. Für die Durchfuhr durch Deutschland ist das Umweltbundesamt zuständig. Das inländische Abfallaufkommen als Darstellungseinheit wird in 1 000 Tonnen berechnet. Die Darstellung der Ergebnisse der Abfall- und Bauabfallintensität werden auf das Bruttoinlandsprodukt bezogen. Als weitere Kennzahlen werden auch das Aufkommen an Siedlungsabfällen sowie an Haushaltstypischen Siedlungsabfällen in Relation zur Durchschnittsbevölkerung auf Basis des Zensus 2022 berechnet. Bis einschließlich Berichtsjahr 2023 basierte die Berechnung auf der fortgeschriebenen Bevölkerungszahl zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres nach dem Zensus 2011. Darüber hinaus wird das Abfallaufkommen nach WZ in 1 000 Tonnen ausgewiesen. 1.4 Räumliche Abdeckung Deutschland. Die Angaben beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990. Die vorliegende Abfallbilanz bezieht sich auf die vom Statistischen Bundesamt berechneten Bundesergebnisse. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtsjahr ist das Kalenderjahr 2024. 1.6 Periodizität Die Abfallbilanz wird jährlich erstellt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: § 6 Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394). - Für die Erstellung des Abfallaufkommens nach WZ ist das "Handbuch zur Abfallstatistik – Handbuch zur Datenerhebung über Abfallaufkommen und -behandlung" von Eurostat maßgeblich. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Gemäß § 16 Abs. 1 BStatG ist die deutsche amtliche Statistik dazu verpflichtet, Einzelangaben geheim zu halten. Eine Ausnahme bilden Einzelangaben, die dem Befragten nicht zuzuordnen sind, oder Einzelangaben, die mit denen anderer Befragter zusammengefasst sind, d. h. aggregierte Daten (Tabellen). Bei den Umweltstatistiken wird die grundsätzliche Geheimhaltung zusätzlich in § 16 UStatG geregelt. Die Abfallbilanz weist nur stark aggregierte Ergebnisse aus. Die Tabellen weisen keine Merkmale aus, anhand derer Merkmalsträger identifiziert werden können. Daher greifen diese Bestimmungen hier nicht. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die Geheimhaltung ist bei einem Rechensystem wie der Abfallbilanz im Allgemeinen unproblematisch. Verwendet werden im Wesentlichen Ergebnisse, die bereits in anderen Statistiken veröffentlicht wurden. Durch das Einbeziehen von mehreren Erhebungen und das Zusammenfassen von mehreren Abfallarten entsteht eine Aggregationsebene, bei der keine Rückschlüsse auf einzelne Betriebe gezogen werden können. Daher muss kein zusätzliches Geheimhaltungsverfahren angewandt werden. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Datenaufbereitung und Veröffentlichung werden unterschiedliche Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Datenqualität beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an verschiedenen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Zu diesen standardisierten Methoden zählt auch dieser Qualitätsbericht, in dem alle wichtigen Informationen zur Datenqualität zusammengetragen sind. Die Qualität der Abfallbilanz hängt entscheidend von der Datenqualität der verwendeten Basisstatistiken ab. Diesbezüglich wird auf die Qualitätsberichte der Erhebungen AE und BS verwiesen, sowie auf die weiterführenden Informationen des Umweltbundesamtes zur grenzüberschreitenden Abfallstatistik der notifizierten Abfälle (www.umweltbundesamt.de). Zusätzlich werden die Daten der Abfallbilanz jeweils mit den Ergebnissen des Vorjahres verglichen. So können Ausreißer identifiziert und bei der Erhebung der zugrundeliegenden Basisstatistiken bei den Auskunftsgebenden rückgefragt und verifiziert werden. Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder. 1.9.2 Qualitätsbewertung Insgesamt weist die jährliche Abfallbilanz, erstellt aus Daten der Basisstatistiken, eine sehr hohe Qualität auf. Da die Basisdaten aus qualitätsgesicherten Vollerhebungen resultieren, ist von einer hohen Genauigkeit der Daten auszugehen. Die Ergebnisse der grenzüberschreitenden Abfallverbringungen werden dem Statistischen Bundesamt vom UBA übermittelt. Dabei werden alle grenzüberschreitenden Abfallverbringungen, welche gemäß der Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen (VVA) dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen, vom UBA erfasst und an das Statistische Bundesamt übermittelt. Somit ist hier von einer hohen Datenqualität auszugehen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Abfallbilanz stellt jährlich das inländische Abfallaufkommen für Deutschland (Bundesebene) nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist (stoffliche) Verwertungs- und Recyclingquoten aus. Zusätzlich werden auch Abfallintensitäten veröffentlicht. Alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, wird zusätzlich das Abfallaufkommen nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige ermittelt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Dieses Verzeichnis legt seinen Schwerpunkt auf die Erfassung der branchenbezogenen Herkunft der Abfälle. Für den auf europäischer Ebene geforderten Ausweis des Abfallaufkommens nach WZ wird der European Waste Catalogue (EWC) verwendet. Hierbei handelt es sich um eine stoffbezogene statistische Abfallnomenklatur. Die Äquivalenztabelle zu dem durch die Entscheidung 200/532/EG eingeführten EAV ist in Anhang III der Abfallstatistikverordnung (VO (EG) Nr. 2150/2002 zu finden. Die Darstellung der WZ erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Mit der Einführung der WZ 2008 wird die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. EG Nr. L 393, S. 1) zur Einführung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) umgesetzt. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die nationale Abfallbilanz für Deutschland besteht aus den im Abschnitt 1.2 "Geltungsbereich" genannten Tabellen. Ziel der Abfallbilanz ist eine vollständige Bilanzierung der Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen, die das Abfallaufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der Hauptabfallströme darstellt. Dieses Abfallaufkommen ist wesentlicher Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erstellen zweijährlich in den geraden Jahren Statistiken über das Abfallaufkommen der von allen WZ und Haushalten erzeugten Abfälle (18 Kategorien der WZ und Haushalte gemäß Anhang I der Verordnung), gegliedert nach 51 Abfallkategorien. Bei der Erstellung der Statistiken ist die im Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wiedergegebene vorwiegend substanzbezogene statistische Nomenklatur (EWC-Stat) zu verwenden. Die Grundlage für das Rechensystem zur Abfallbilanz bilden die einheitliche Definition und Verschlüsselung der an den Behandlungs- und Entsorgungsanlagen erfassten Abfallarten. Diese Funktion erfüllt das EAV. Dieses gliedert sich in Abfallkapitel (EAV-2-Steller), Abfallgruppen (EAV-4-Steller) und Abfallarten (EAV-6-Steller) und Abfallarten, die systematisch - überwiegend nach der Herkunft - verschlüsselt sind. Sämtliche Zuordnungen in der Abfallbilanz erfolgen anhand der primär bei den Anlagenbetreibern erfragten Abfallarten. Gefährliche Abfälle sind die mit einem Sternchen "*" versehenen Abfallarten. Sie werden in der Abfallbilanz jeweils als zusammengefasste Größe dargestellt. In Anhang 1 des Statistischen Berichtes zur Abfallbilanz (siehe Tabellenblatt "32171-Anhang-01) werden für alle in der Bilanz dargestellten Abfallströme die jeweils zugeordneten Abfallschlüssel (lt. EAV) aufgelistet. Die EAV-Kataloge ab Berichtsjahr 2012 sind im Klassifikationsserver der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Internet (www.klassifikationsserver.de) abrufbar. Alle Angaben beziehen sich auf das Feuchtgewicht (Feuchtmasse) der Abfälle. Ab dem Berichtsjahr 2006 erfolgt die Bilanzierung des Abfallverbleibs anhand des Entsorgungsverfahrens der Anlagen (D-Verfahren/Beseitigungsverfahren und R-Verfahren/Verwertungsverfahren gemäß Anlagen 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes). Alle in einer Entsorgungsanlage angenommenen Abfälle erhalten den Verfahrenscode der jeweiligen Anlage. Detaillierte Angaben, Beschreibungen und Begriffsdefinitionen zu den jeweiligen Abfallbilanzen, Zeitreihen, Abfallintensitäten und dem Abfallaufkommen nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige sind im Statistischen Bericht der Abfallbilanz (www.destatis.de) abrufbar. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts "Umwelt", "Wirtschaft" und "Landwirtschaft", das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfallbilanzdaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus der für die Abfallbilanz genutzten Erhebungen, lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt unregelmäßig der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Basisstatistiken Für die Berechnung der Abfallbilanz werden die Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen nach § 3 (1), § 4 Nr. 2 und § 5 (1) Umweltstatistikgesetz mit Hilfe eines Rechenmodells zusammengeführt. Die übrigen Erhebungen werden zur Vermeidung von Mehrfachzählungen in der Bilanzrechnung nicht berücksichtigt, weil davon auszugehen ist, dass die hierbei erfassten Abfälle früher oder später als Input einer Entsorgungsanlage berichtet werden. Im Falle der zweijährlich durchzuführenden Erhebung bei den Anlagen zur Aufbereitung von Bauabfällen werden in den ungeraden Bilanzjahren die Ergebnisse aus dem vorherigen Erhebungsjahr übernommen. 3.2 Vorgehensweise bei der Datenberechnung Bei der Abfallbilanz handelt es sich um ein Rechensystem. Die Berechnung erfolgt ab dem Berichtsjahr 2006 nach dem Bruttomengenprinzip. Ausgehend vom Input aller registrierten Abfallentsorgungsanlagen werden die entsorgten Abfallmengen, aufgeschlüsselt nach im Inland erzeugten Abfallarten, zusammengefasst. Grundlage hierfür ist der Input der Inlandsmenge aller Abfallentsorgungsanlagen (einschließlich Bauschuttaufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen) zuzüglich der Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle. Mehrfach behandelte Abfallströme erhöhen dabei in gewissem Umfang das Abfallaufkommen. Deshalb werden die erneut behandelten Sekundärabfälle, die bereits aus einer Abfallbehandlung entstanden sind, separat ausgewiesen. Die Recyclingquoten in der Abfallbilanz werden nach den Input-Mengen aller mit dem Verfahren "Stoffliche Verwertung" eingestuften Behandlungsanlagen berechnet (input-orientierte Recyclingquote). Hier sind Materialien, die im weiteren Verlauf des Abfallbehandlungsprozesses abgeschieden und entweder verbrannt oder abgelagert werden, noch mit enthalten. Eine Vergleichbarkeit der Input-Recyclingquoten in der Abfallbilanz mit den an die EU zu berichtenden output-orientierten Recyclingquoten ist daher nicht gewährleistet. Bis einschließlich des Berichtsjahres 2023 wurde in der Abfallbilanz das Verwertungsverfahren Verfüllung in die ausgewiesene Recyclingquote einbezogen. Bei der Verfüllung handelt es sich jedoch nicht um Recycling im engeren Sinne, sondern um ein stoffliches Verwertungsverfahren, bei dem ungefährliche Abfälle als Ersatz für andere Materialien genutzt und Abfälle zum Beispiel aus sicherheitstechnischen Gründen, zum Neigungsausgleich oder zur landschaftlichen Gestaltung in Aushubbereiche (z. B. Tiefbau- oder Kiesgruben) eingebracht werden. Ab dem Berichtsjahr 2024 werden die Recyclingquoten in der Abfallbilanz unter Ausschluss der Verfüllung ausgewiesen. Damit wird eine klarere Abgrenzung zwischen Recycling und anderen Formen der Abfallverwertung vorgenommen und die Vergleichbarkeit mit den unionsrechtlichen Begriffsbestimmungen verbessert. Bis zum Jahr 2020 war es nach den damals geltenden EU-Vorgaben zulässig, Verfüllungsmaßnahmen bei der Erreichung der Recyclingziele zu berücksichtigen. Die geänderte Ausweisung ab dem Berichtsjahr 2024 stellt somit eine methodische Anpassung dar und ist bei Zeitreihenvergleichen zu berücksichtigen. 3.3 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden nicht preis- oder saisonbereinigt. Die Abfallbilanz stellt ausschließlich Jahresergebnisse bereit. Bei der Darstellung der Abfallintensität des Abfallnettoaufkommens, des Abfallbruttoaufkommens sowie der Bau- und Abbruchabfälle werden zusätzlich im Nenner jeweils die aktuellen, rückgerechneten Angaben des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes verwendet. Aufgrund dieser rückwirkenden Anpassungen können Abweichungen gegenüber den in früheren Berichtsjahren ausgewiesenen Werten auftreten. 3.4 Beantwortungsaufwand Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechenmodell handelt, in dem bereits vorliegende Daten von abfallstatistischen Erhebungen zusammengeführt werden, findet keine Belastung von Auskunftspflichtigen statt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Qualität der Abfallbilanz hängt maßgeblich von der Qualität der Basisstatistiken ab. Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebungen als genau einzustufen, da es sich bei den im Statistischen Verbund durchgeführten Erhebungen um Vollerhebungen handelt. Zudem werden die Ausgangsstatistiken bereits einer Qualitätskontrolle unterzogen. So wird Fehlerquellen in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Bei der GV handelt es sich um Verwaltungsdaten, welche das Statistische Bundesamt vom UBA zur Verfügung gestellt bekommt (siehe Punkt 1.9.2). Zur Gesamtmenge der Abfallbilanz trägt die GV nur geringfügig (ca. 10%) bei. Illegale Verbringungen müssen vom Verursacher rückabgewickelt werden. Dieser hat die Kosten für die Rückführung und eine umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle im Versandstaat zu tragen. Daher ist davon auszugehen, dass auch diese Daten, welche außerhalb der amtlichen Statistik produziert wurden, ebenfalls eine gute Qualität aufweisen. 4.2 Qualität der Datenquellen Für die Abfallbilanz werden Angaben aus der amtlichen Statistik sowie aus anderen amtlichen Quellen mit vergleichbarer Qualität berücksichtigt. Dazu zählen insbesondere die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallentsorgung (§ 3 Absatz 1 UStatG), der grenzüberschreitenden Verbringung von notifizierungspflichtigen Abfällen gemäß dem Basler Übereinkommen (§ 4 Nr. 2 UStatG) und der Entsorgung bestimmter Abfälle, wie Bau- und Abbruchabfälle (§ 5 Absatz 1 UStatG). 4.3 Revisionen 4.3.1 Revisionsgrundsätze Die Abfallbilanz veröffentlicht sowohl vorläufige als auch endgültige Daten. Da die Basisdaten u. a. aus dezentralen (in den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführten) Erhebungen entstammen, kann es zu nachträglichen Korrekturen kommen. Auch die im Statistischen Bundesamt erstellten Tabellen für die Abfallbilanz können Korrekturen aufweisen. Da im Rahmen der Hauptmeldung (Statistischer Bericht und GENESIS-Online) ausschließlich endgültige Ergebnisse veröffentlicht werden, finden Revisionen regulär nicht statt. Lediglich für die Berechnung der Abfallintensitäten werden im Nenner ggf. revidierte Ergebnisse für das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt verwendet. Die Zeitreihe für die Abfallintensität wird daher in Folgejahren ebenfalls revidiert. 4.3.2 Revisionsverfahren Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 4.3.3 Revisionsanalysen Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Veröffentlichung von vorläufigen Ergebnissen der Abfallbilanz erfolgt spätestens 16 Monate nach Ende des aktuellen Berichtsjahres. Die endgültigen Ergebnisse werden gemäß UStatG § 6 (2) spätestens 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Im Regelfall werden alle angekündigten Veröffentlichungstermine eingehalten. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Das Modell zur Berechnung der Abfallbilanz basiert auf einer Aggregation des Abfallinputs über alle statistisch erfassten Abfallentsorgungsanlagen hinweg. Es handelt sich also um eine rein entsorgungsseitige Betrachtung der Abfallströme. Die regionale Herkunft der entsorgten Abfälle wird dabei nicht nach einzelnen Gemeinden differenziert; diese Information dürfte den befragten Betrieben auch nicht bekannt sein und wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu beschaffen. Die Berechnung von Abfallbilanzen und daraus abgeleiteten Recyclingquoten auf kommunaler Ebene sind folglich mit den vorliegenden Daten nicht möglich. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegenden Zeitreihen des Abfallaufkommens reichen von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings gibt es Brüche in den Zeitreihen. Zunächst kam es 1999 mit der Einführung des Europäischen Abfallkatalogs (EAK) zu Mengenverschiebungen zwischen den einzelnen Abfallschlüsseln, da den Erhebungen in den Jahren vor 1999 noch der Abfallkatalog der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfallstatistik (LAGA) zu Grunde lag. Weitere Mengenverschiebungen resultierten aus dem Übergang vom EAK zum EAV 2002. Vor dem Berichtsjahr 2004 waren die gefährlichen Abfälle nicht vollständig in den Daten enthalten. Ein weiterer Bruch in der Zeitreihe erfolgte durch die Einführung des Bruttomengenprinzips in 2006. Das Nettoabfallaufkommen enthält keine Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, ist jedoch seit 1996 vergleichbar. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Statistikextern besteht zu anderen Abfallstatistiken Kohärenz bezüglich der Verwendung der gleichen Klassifikationen und der Darstellung der gleichen Berichtsjahre. Lediglich für die zweijährliche Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen liegen in den ungeraden Jahren keine Ergebnisse vor (Nutzung der Ergebnisse der geraden Jahre). Bei der Abfallbilanz werden ebenso wie bei den anderen Abfallstatistiken entsorgte Abfallmengen in Tausend Tonnen dargestellt. Eine Inkohärenz besteht zur Erhebung der Abfallerzeugung insofern, dass zwar in beiden Erhebungen Angaben für eine Abfallerzeugung bzw. ein Abfallaufkommen in Deutschland dargestellt werden. Allerdings werden bei der Erhebung der Abfallerzeugung nicht alle WZs und nicht alle Betriebe in Deutschland befragt, da entsprechende Informationen (Verteilung des Abfallaufkommens nach dessen Herkunft für Zwecke der EU-Berichterstattung) aus anderen Quellen gezogen werden. Die Erhebung der Abfallerzeugung zeichnet daher kein vollständiges Bild. Daher ist auch keine Hochrechnung mit Aussagekraft für Deutschland möglich. Diese würde aufgrund der unterschiedlichen Berichtskreise und Methodik andere Ergebnisse als die Abfallbilanz ergeben. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Ergebnisse innerhalb der Statistik (statistikintern) sind vergleichbar, da die Modellierung des Abfallaufkommens für alle Abfallströme und Verbleibswege durch die gleiche Methodik erfolgt. Die statistikinterne Kohärenz ist somit seit dem Berichtsjahr 2006 (berechnet nach dem Bruttomengenprinzip) gegeben. 7.3 Input für andere Statistiken Die Abfallbilanz dient auf internationaler Ebene als Grundlage für weitere Berechnungen bzw. Berichterstattungen, für die Ermittlung von Indikatoren (SDG 11.6.1 Siedlungsabfälle, 12.5.1 Stoffliche Verwertung, 12.4.2 gefährliche Abfälle) sowie für EU-Berichterstattungen (Joint Questionnaire zu den Siedlungsabfällen, Deponierichtlinie). Auf nationaler Ebene bildet die Abfallbilanz den Input für weitere Berechnungen, z. B. für die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) des Statistischen Bundesamtes, sowie für die UGR der Länder und das Bauabfällemonitoring des Bundesverbandes Baustoffe. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Ergebnisse der Abfallbilanz für Deutschland werden jährlich veröffentlicht. Die vorläufigen Jahresergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt in der Regel in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden außerdem im Statistischen Bericht "Abfallbilanz" veröffentlicht (www.destatis.de). Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32171 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Kein Zugang zu Mikrodaten vorhanden. Sonstige Verbreitungswege: Weitere Informationen zur Abfallbilanz (Pressemitteilungen, Grafiken, Publikationen) stehen auf www.destatis.de zur Verfügung. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik - Weitere Informationen und Erläuterungen zur Methodik enthält der Statistische Bericht für die Abfallbilanz. Der Statistische Bericht kann kostenlos unter www.destatis.de -> Themen -> Gesellschaft und Umwelt -> Umwelt -> Abfallwirtschaft -> Publikationen -> Abfallbilanz abgerufen werden. - Weitere Informationen, insbesondere zur Methodik der Abfallbilanz, finden Sie in unserem separaten PDF-Dokument "Erläuterungen zur Abfallbilanz". Dieses wird nur auf Anfrage herausgegeben. Bei Interesse fordern Sie bitte die "Erläuterungen zur Abfallbilanz" über das Kontaktformular (www.destatis.de) an. - Handbuch zur Abfallstatistik (Handbuch zur Datenerhebung über Abfallaufkommen und -behandlung) von Eurostat (ec.europa.eu/eurostat). 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Die Abfallbilanz wird nicht im Veröffentlichungskalender nachgewiesen. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2026

FÖJ - Landesaktionstag FÖJ Landesaktionstag 2026: Freiwillige legen Agroforststreifen im Ökodorf Sieben Linden an FÖJ Landesaktionstag 2025: Freiwillige schaffen Platz für heimische Traubeneiche FÖJ-Landesaktion 2024: „FÖJ bringt Vielfalt – Pflanzen einer Biotophecke“ FÖJ-Landesaktion 2023: „Frühjahrsschmutz? -  Nein, FrühjahrsPUTZ dank FÖJ!“ FÖJ-Landesaktion 2022: „Aktiv in Arendsee – FÖJ schützt nachhaltige Lebensräume“ – 30 Jahre FÖJ Hintergrund

Jährlich findet im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) in Sachsen-Anhalt trägerübergreifend eine Landesaktion statt. Der Landesaktionstag des FÖJ in Sachsen-Anhalt wird  ab November in monatlichen Treffen von den aktuellen 12 FÖJ-Sprecherinnen und -Sprechern des Jahrganges in Zusammenarbeit mit den beiden Trägern Internationale Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd) und Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) geplant und mit Leben gefüllt. 40 Freiwillige des FÖJ setzen ein Zeichen für nachhaltige Landwirtschaft und fordern bessere Finanzierung des Freiwilligen Ökologischen Jahres Beetzendorf/Sieben Linden – Am 18. März 2026 legten 40 junge Menschen, die aktuell ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) in Sachsen-Anhalt absolvieren, im Ökodorf Sieben Linden drei Agroforststreifen an. Im Rahmen des jährlichen FÖJ-Landesaktionstages pflanzten engagierte FÖJlerinnen und FÖJler insgesamt 300 Feldbäume und Sträucher, sechs Obstbäume, legten eine Benjeshecke an und errichteten Ansitzstangen für Greifvögel. Der FÖJ Landesaktionstag bringt FÖJler aus ganz Sachsen-Anhalt zusammen Der Landesaktionstag ist ein gemeinsamer Arbeitseinsatz der FÖJ-Teilnehmenden, die sonst auf verschiedene Einsatzstellen in ganz Sachsen-Anhalt verteilt arbeiten. Das FÖJ ist über die ijgd (internationale Jugendgemeinschaftsdienste) und die SUNK (Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz) als Träger-Organisationen hinaus landesweit in Sachsen-Anhalt vernetzt. Jedes Jahr wählen die Freiwilligen aus ihren Reihen FÖJ-Sprecherinnen und -Sprecher,  die Vernetzung betreiben, den FÖJ Landesaktionstag organisieren und im Austausch mit den Trägern sowie der Politik stehen. Agroforst – alle packen mit an für nachhaltige Landwirtschaft In diesem Jahr fiel die Wahl auf das Agroforstprojekt des Ökodorfs Sieben Linden, um gemeinsam ein Zeichen für zukunftsfähige Landwirtschaft zu setzen. "Wir sind der Überzeugung, dass landwirtschaftliche Produktion angesichts der Klimakrise eines Umdenkens bedarf und sehen Agroforstsysteme als eine mögliche Lösungsstrategie", erklärt Tom Dangeleit den teilnehmenden des Landesaktionstag. "50 Prozent der Fläche der Bundesrepublik sind Agrarfläche und 90 Prozent davon konventionelle Monokulturen. Agroforstsysteme können hier ansetzen und Biodiversität auf den Acker bringen sowie die Bodenqualität stärken und damit auch Ernteerträge sichern." Uwe Zischkale (Abteilungsleiter im Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt), Wenke Dargel und Marco Heide (Die Linke), Madeleine Linke (Bündnis 90/Die Grünen), Elrid Passbrig (SPD), Stefan Voelkel (Bio-Saftproduzent und Agroforst-Fan) machten sich durch ihren Besuch direkt vor Ort ein eigenes Bild vom großen Engagement der Freiwilligen, tauschten sich mit ihnen zu den Rahmenbedingungen des FÖJ aus und zeigten damit ihre Wertschätzung. Dies zeugt von der Unterstützung, welche die Freiwilligendienste weiterhin aus Politik und Gesellschaft haben. 50 Freiwillige des FÖJ ist bewusst: In der Pflanzenwelt kann Konkurrenz ein Problem sein. Deshalb griffen die Teilnehmenden des Freiwilligen Ökologischen Jahres Sachsen-Anhalt (FÖJ) beim Landesaktionstag zur Heckenschere. Blankenburg (Harz) – Am 21. Februar 2025 pflanzten 50 junge Menschen, die im Jahrgang 2024/2025 ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) in Sachsen-Anhalt absolvierten, im Naturerbewald Blankenburg neue Bäume. Der FÖJ Landesaktionstag bringt FÖJler aus ganz Sachsen-Anhalt zusammen. Der von den Landessprecherinnen und -sprechern des FÖJ Sachsen-Anhalt organisierte Landesaktionstag wird mit Unterstützung der beiden FÖJ-Träger Sachsen-Anhalts durchgeführt: die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) sowie die Internationalen Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd). Ziel der Aktion war es, die heimische Traubeneiche zu fördern und das Nationale Naturerbe im Harz zu bewahren. „Dass die anpacken können, war mir klar. Aber dass die Freiwilligen in nur vier Stunden über die geplante Fläche hinauskommen, hätte ich wirklich nicht erwartet!“, sagt Ulrich Jabin, SUNK-Mitarbeiter und Leiter des Naturerbewaldes. Nach werkzeuglosem Handeinsatz bis zur Kettensäge verlangten die unterschiedlichen Douglasien-Kaliber, um die gewohnte senkrechte Haltung aufzugeben. Mit der Aktion erfüllten die FÖJlerinnen und FÖJler den Naturerbe-Entwicklungsplan. Denn während die Douglasie in Wirtschaftswäldern wegen ihres schnellen Wachstums und ihrer Holzeigenschaften beliebt ist, verdrängt sie im Naturerbewald die heimische Traubeneiche. „Zwei Dinge begeistern mich immer wieder: zum einen die vielfältige und kostbare Naturlandschaft Sachsen-Anhalts und zum andern junge Menschen, die sich für sie einsetzen. Ich bedanke mich im Namen der Stiftung bei den Freiwilligen“, so Dr. Nele Herkt, Geschäftsführerin der SUNK. Zum Landesaktionstag folgten Dr. Steffen Eichner, Staatssekretär des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Alexander Luft, Die Linke Halberstadt und Kathrin Grub, Bündnis '90 / Die Grünen Quedlinburg der Einladung der Freiwilligen an und machten sich ein Bild, was vor Ort geleistet wurde. Der Landesaktionstag des FÖJ in Sachsen-Anhalt wird jährlich von den aktuellen FÖJ-Sprecherinnen und -Sprechern in Zusammenarbeit mit den beiden Trägern Internationale Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd) und Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) geplant und vorbereitet. In diesem Jahr fand die Aktion am 4. und 5. April 2024 auf dem Parzivalhof, Wölpe 7 in Kuhfelde statt. Ziel war es, eine Biotop-Hecke zu pflanzen. Über 600 heimische Sträucher wie Pfaffenhütchen, Weißdorn, Hartriegel, Haselnuss und Felsenbirne und dazwischen Bäume wie Feld- und Bergahorn, Buche, Eiche und Ulme wurden von der SUNK gefördert. Die Bäume, die zunächst im Schutz der anderen Sträucher heranwachsen, werden später hoffentlich viele Jahrhunderte Schatten spenden, als „Wasserpumpen“ dienen und ein günstiges Mikroklima für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten schaffen. Im Vorfeld der Pflanzaktion hatte Familie Siedler Pflanzfurchen in die Pflanzfläche gezogen und mit Zaunpfählen die Hecke genau eingemessen. Am ersten Aktionstag trafen sich morgens die FÖJ-Sprecherinnen und -Sprecher und die Träger, um alles vorzubereiten. So wurde bei Nachbarn ein Schlafsaal eingerichtet und auf dem Parzivalhof die Feldküche und die Essensscheune. Am Nachmittag trafen die restlichen Freiwilligen ein. In einem Workshop erklärten Daniel und Anselm Siedler vom Parzivalhof, wie die Pflanzen gesetzt werden müssen, damit sie ein langes Leben haben. Dazu erläuterten sie die Bedeutung der Hecke als Landschaftselemente. Nach dem Workshop teilten sich die Arbeitsgruppen auf in vier Pflanzgruppen, eine Zaungruppe und eine Gruppe, die die noch eingeschlagenen Pflanzen verteilte und darauf achtete, dass die Verteilung der Pflanzen den trockeneren und feuchteren Bereichen der Fläche angepasst wird. Für das leibliche Wohl sorgten das ijgd-Team und der ijgd-Landesvorstand mit Unterstützung zweier FÖJ-Sprecherinnen und -Sprecher, gewohnt lecker vegan und vegetarisch, mit frischen Zutaten aus dem Hofladen. Aufgrund des Regens war das Team froh, für den ersten Tag nicht mehr geplant zu haben. So konnten sich alle nach einer warmen Mahlzeit am Lagerfeuer oder im Öko-Café kennenlernen und gemeinsam austauschen. Am zweiten Tag hörte der Regen zum Glück zunächst erst einmal auf und nach dem Frühstück konnten alle Gruppen aktiv werden: Zwei Gruppen begannen am äußeren Rand des Planungsgebiets, zwei in der Mitte beginnend, so dass die Gruppen aufeinander zu arbeiten konnten, bis alle Sträucher und Bäume gepflanzt waren. Um die frisch gepflanzte Hecke vor allem in den ersten Jahren vor Wildbiss zu schützen, wurden mit Hilfe eines Bohrers Zaunelemente gesetzt, denn der Wilddruck ist auch in dieser Region immens. Der schwere, aufgeweichte Boden und die Tatsache, dass nur ein Erdbohrer zur Verfügung stand, führten dazu, dass der Zaunbau in den geplanten sechs Stunden nicht abgeschlossen werden konnte. Über die Hälfte aller Pfähle konnten erfolgreich gesetzt werden. Die Nacharbeiten, das Setzen der restlichen Zaunpfähle und das Aufhängen des Zaunes, wurden von der Familie Siedler übernommen. Journalistinnen und Journalisten der Volksstimme und des MDR konnten sich von der Tatkraft der Freiwilligen überzeugen. Auch ein Filmteam der Why-Not-Filme, die jugendliches Engagement in Sachsen-Anhalt filmisch dokumentiert, war vor Ort. FÖJ-Sprecher, Freiwillige und die Referentinnen der beiden Träger standen für Interviews zur Verfügung. Als Gäste begrüßten die Freiwilligen Herrn Michael Stief vom Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU), der es sich nicht nehmen ließ, selbst einen Baum auf der aufgeweichten Fläche zu pflanzen, sowie Herrn Dr. Willy Boß als Vorstand der SUNK. Herr Paul Reiter war als Vorstandsmitglied der ijgd während der gesamten Zeit im Catering-Team aktiv. Dieses sorgte für das leibliche Wohl aller. Weder Regenwetter noch Schlamm auf der Pflanzfläche konnten die 35 engagierten FÖJlerinnen und FÖJler abschrecken. Mit unermüdlicher Tatkraft und Ausdauer fanden über 600 Pflanzen einen Platz zum Wurzeln und Wachsen für einen zukünftigen Lebensraum. Der Landesaktionstag des Jahres 2023 fand am 05. Mai in Halle statt. Unbeabsichtigt aber passend, reihte sich der Landesaktionstag in den Hallenser Freiwilligentag "Engel für einen Tag" (05. und 06. Mai 2023) ein. Leider kommt es noch viel zu häufig vor, dass Abfälle an Ort und Stelle fallen gelassen und in der Natur entsorgt werden. Müll schmückt trauriger Weise oft das Stadtbild. Doch dabei ist der unschöne Anblick nicht das größte Übel. Durch das Wetter und Winde zersetzen sich die Kunststoffe unterschiedlich schnell oder gar nicht. Eine verheerende Folge: Entstehung von Mikroplastik und weitergetragene Abfälle, welche in Flüsse, Seen und letztendlich in die Meere gelangen. Verschiedenste Ökosysteme werden gefährdet! Die FÖJlerinnen und FÖJler wollten ein Zeichen setzen gegen den Müll und für das umweltbewusste Handeln. Um mit Passantinnen und Passanten ins Gespräch zu kommen hatten die FÖJ-Sprecherinnen und Sprecher ein Quizz rund um das Thema Müll vorbereitet und als Preis selbst designte Stickerbögen zum Thema drucken lassen. Von 12 bis 16 Uhr sammelten 60 FÖJlerinnen und FÖJler aus ganz Sachsen-Anhalt auf der Peißnitz in Halle jede Menge Müll. Vom Treffpunkt auf der Ziegelwiese an der Fontäne aus war kein Abfall vor Sammelwütigen in Sicherheit, von etlichen Zigarettenstummeln bis zu großen Elektrogeräten war alles dabei. Staatssekretär Dr. Steffen Eichner, Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-​Anhalt, Landtagsabgeordneter Wolfgang Aldag, die Beisitzende Katarina Bredelow für Bildung und Soziales der Stadt Halle und Michael Harms, Geschäftsführer der ijgd, machten sich durch ihren Besuch direkt vor Ort ein eigenes Bild vom großen Engagement der Freiwilligen und drückten damit ihre Wertschätzung aus. Dass Engagement für die Umwelt in Gemeinschaft auch noch Spaß macht, erlebten alle Anwesenden an diesem Tag. Die beiden Träger des FÖJ, Internationale Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd) und Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) unterstützen den Landesaktionstag  bei der Planung und der Umsetzung. In diesem Jahr fand die FÖJ-Landesaktion im Jubiläumsjahr 30 Jahre FÖJ in Sachsen-Anhalt als Landesaktionswoche unter dem Motto „Aktiv am Arendsee – FÖJ schützt nachhaltige Lebensräume“ bereits vom 28. März bis 1. April in Arendsee statt. In Zusammenarbeit mit dem Jugendwaldheim in Arendsee wurden unter anderem mehr als 8000 neue Bäume am Grünen Band, im Bereich des Harper Moores sowie in der Wische auf 6,8 Hektar Schadflächen gepflanzt. Diese Flächen mussten, bedingt durch die jahrelange Trockenheit sowie Sturmschäden, beräumt werden und neu mit Lärchen, Esskastanien, Stieleichen sowie Vogelkirschen, aber auch mit Kiefern neu bepflanzt werden. Im Bereich des Grünen Bandes wurden kleine Kiefern entfernt, um den Heidecharakter der Landschaft um die Wirler Spitze zu erhalten und nicht zuwachsen zu lassen. Außerdem wurden im Jugendwaldheim Nist- und Brutkästen für Vögel und Fledermäuse gebaut. Die FÖJ-Sprecherinnen und -Sprecher luden am Ende der Woche Gäste zu einer Gesprächsrunde und einem Rundgang, dazu gehörten unter anderem Dr. Herbert Wollmann MdB Juliane Kleemann MdL Sachsen-Anhalt, Herr Uwe Zischkale als Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, Vertreterinnen und Vertreter der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz, des Arendseer Betreuungsforstamtes sowie der Stadt Arendsee. Ihnen allen wurde die positive Entwicklung des seit 1991 in Sachsen- Anhalt angebotenen FÖJ dargestellt. Erklärt wurde auch, welche vielfältigen Möglichkeiten ein FÖJ bietet. Das FÖJ ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr, in dem sich die Teilnehmenden im Alter zwischen 16 und 26 Jahren in einer der über 120 Einsatzstellen in Sachsen-Anhalt, wie beispielsweise im Bereich des Naturschutzes, Tierschutzes, erneuerbaren Energien oder Nachhaltigkeit beruflich orientieren und sich für die Natur und Umwelt ehrenamtlich engagieren können. Teilnehmen können Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 26 Jahren, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Ein besonderer Schulabschluss ist nicht erforderlich, wichtig sind Interesse und Motivation. Seit 1991 bietet Sachsen-Anhalt ein FÖJ an und war mit eines der ersten Bundesländer, die mit dem FÖJ begonnen haben: Pädagogisch begleitete Seminare, den Austausch und die Vernetzung zwischen den jungen Erwachsenen untereinander sowie eine Aus- und Fortbildung in Belangen der Bildung für nachhaltige Entwicklung. In Sachsen-Anhalt gibt es zwei Träger, die das FÖJ anbieten: Die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) und die Internationalen Jugendgemeinschaftsdienste Landesverein Sachsen-Anhalt e.V. (ijgd). Jugendliche zwischen 16 und 26 Jahren, die sich für ein Jahr für Umwelt- und Naturschutz engagieren wollen, können in unterschiedlichen Arbeitsfeldern Berufs- und Lebenserfahrung sammeln, z. B. in Umweltbildungszentren, auf Biobauernhöfen, in staatlichen Naturschutzbehörden, in Naturschutzverbänden oder Tierheimen. Die Teilnehmenden erhalten monatlich 290 EURO Taschengeld sowie einen monatlichen Zuschuss von 70 EURO für Verpflegung. Interessierte können sich bei den anerkannten Trägern Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz Sachsen-Anhalt (SUNK) sowie Internationale Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd e.V.) bewerben. Das Freiwillige Ökologische Jahr wird durch den Europäischen Sozialfond (ESF) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Weiterführende Informationen finden sich unter: Freiwilliges Ökologisches Jahr (sachsen-anhalt.de)

Flächenpotenziale für dezentrale Versickerungsmaßnahmen 2019

Die nachfolgend beschriebenen Randbedingungen werden auf Grundlage öffentlich verfügbarer Geodaten abgebildet (s. Datengrundlage) und in ein GIS-basiertes Modell integriert. Jede Randbedingung wird als eigenständige Ebene modelliert. Durch die Überlagerung verschiedener Ebenen entsteht die vollständige Potenzialkarte für die jeweilige Maßnahme. Die Karten werden für jede der im Kapitel Methode aufgeführten Versickerungsmaßnahmen mit maßnahmenspezifisch angepassten Parametereinstellungen berechnet und für das gesamte Stadtgebiet Berlin mit einer räumlichen Auflösung auf Grundstücksebene ausgewiesen. Die dargestellten Ergebnisse sind als überschlägige Erstbewertung zu verstehen und ersetzen keine standortbezogene Einzelfallprüfung vor Ort. GIS-gestützte Modellierungen sind in hohem Maße von der Qualität und Vollständigkeit der zugrunde liegenden Datensätze abhängig. Für das Berliner Stadtgebiet steht insgesamt eine umfangreiche und qualitativ hochwertige Geodatengrundlage zur Verfügung. Dennoch können unvollständige oder ungenaue Eingangsdaten oder die getroffenen Annahmen und Vereinfachungen die realitätsnahe Abbildung der tatsächlichen Verhältnisse einschränken. Darüber hinaus stehen bestimmte als sensibel eingestufte Informationen, etwa zu Altlasten oder unterirdischen Leitungsnetzen, nicht öffentlich zur Verfügung und können daher bei der Bewertung der Umsetzbarkeit einzelner Maßnahmen nicht berücksichtigt werden. Allgemein geltende Planungshilfen Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen werden verschiedene Karten mit Bedingungen und Richtwerten aus geltenden Regelwerken, Richtlinien und Hinweisblättern in den allgemein geltenden Planungshilfen aufgeführt. Diese gelten für alle sechs betrachteten Versickerungsmaßnahmen. Bei der Planung von Versickerungsmaßnahmen sind Mindestabstände zu Gebäuden einzuhalten, die in Abhängigkeit zur Baugrundtiefe stehen (HSE 2015). Aus den genutzten Grundlagendaten kann nicht mit Sicherheit abgeleitet werden, welche Gebäude mit welcher Tiefe unterkellert sind. Gebäude, die als Tiefgarage betitelt sind, werden mit einem pauschalen sechs Meter Abstand versehen (KURAS 2018). Diese Bereiche werden nicht als Ausschlussflächen definiert, sondern dienen als Hinweis auf einen erhöhten Prüfbedarf im Rahmen einer vertieften Einzelfallbetrachtung. Zusätzlich wird ein Mindestabstand von einem Meter zu allen Gebäudeflächen als restriktiv angenommen. Bei der Anordnung unterirdischer Versickerungsanlagen in die Nähe von Bäumen und Sträuchern sind abhängig von der jeweiligen Bauweise der Anlage sowie von der Art des Gehölzes geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Wurzeleinwuchs vorzusehen, oder die Anlagen entsprechend wurzelfest auszubilden (HSE 2015). In der Ebene Baumbestand wird zum Schutz der unterirdischen Versickerungsanlagen ein Abstand von der Hälfte des Kronendurchmessers bestehender Bäume, mindestens jedoch drei Metern, angesetzt. Auf Flächen mit ausgeprägter Hangneigung ist die Realisierung von Versickerungsmaßnahmen durch den hohen Oberflächenabfluss mit erhöhtem baulichem Aufwand verbunden und daher üblicherweise wirtschaftlich nicht tragbar. Bereiche mit Hangneigungen von mehr als 12 % werden ausgeschlossen (KURAS 2018). Diese Einstufung gilt für alle oberflächlichen Versickerungsmaßnahmen. Die Ermittlung der Hangneigung erfolgt über die vektorielle Übersetzung eines 1×1 Meter Raster-Geländemodells. Schutzgebiete wie NATURA 2000 oder Flora-Fauna-Habitate werden als Umsetzungsflächen für Versickerung ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Wasserschutzzonen I und II, in denen nach dem „Hinweisblatt 2 zur Antragstellung: Versickerung von Niederschlagswasser“ der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt eine Versickerung ausgeschlossen ist (DWA A-138, 2024). Die Realisierung oberirdisch sichtbarer Maßnahmen auf denkmalgeschützten Flächen in Berlin setzt eine entsprechende behördliche Genehmigung voraus. In der Betrachtung werden sämtliche Denkmalarten einbezogen. Entsprechende Genehmigungserfordernisse gelten ebenso für Flächen innerhalb der Wasserschutzzonen III A und III B. Diese Bereiche werden in den Potenzialkarten gesondert dargestellt und als Hinweis auf genehmigungsrelevante Rahmenbedingungen gekennzeichnet. Ein weiteres entscheidendes Genehmigungskriterium für verschiedene Versickerungsmaßnahmen ist der Verschmutzungsgrad des anfallenden Niederschlagswassers (DWA A-138, 2024). Die Einschätzung der stofflichen Belastung erfolgt auf Grundlage der potenziellen Flächenverschmutzung der angeschlossenen abflusswirksamen Flächen. Hierfür werden sowohl Verkehrsflächen als auch Gebäudeflächen berücksichtigt. Für Straßenflächen ist die maßgebliche Kenngröße die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) einzelner Straßenabschnitte. Auf Basis dieser Verkehrsmengen werden die Straßenabschnitte den Verschmutzungskategorien mittel oder hoch zugeordnet. Gebäudeflächen werden in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen Nutzung ebenfalls einer dieser zwei Verschmutzungsklassen zugewiesen. Insgesamt werden dabei 188 unterschiedliche Gebäudenutzungen innerhalb des Berliner Stadtgebiets berücksichtigt und entsprechend klassifiziert. Die erstellten Datensätze zu Straßen- und Gebäudeflächen werden anschließend zusammengeführt und mit einem Puffer von fünf Metern versehen, um die potenziell lokal anschließbaren, abflusswirksamen Flächen für Maßnahmenflächen abzubilden. Diese Pufferbereiche werden entsprechend der jeweiligen Verschmutzungsklasse farblich dargestellt. Die resultierenden Darstellungen geben einen Hinweis auf den möglichen Verschmutzungsgrad der abflusswirksamen Flächen, die im Umfeld der beurteilten Gebäude- und Fahrbahnflächen liegen. Da im Rahmen der Analyse keine konkrete Zuordnung einzelner abflusswirksamer Flächen zu geplanten Versickerungsmaßnahmen erfolgt, ist die dargestellte Information als indikativ zu verstehen. Die Karten liefern somit eine erste Einschätzung, ob grundsätzlich mit einer geringen, mittleren oder hohen stofflichen Belastung des Niederschlagswassers zu rechnen ist. Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen wird die Versickerungsfähigkeit nach geltendem Regelwerk und fachlichen Annahmen bewertet (HSE 2015). Die Karte der Versickerungsfähigkeit ist ein Verschnitt aus der Analyse der Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds und des Grundwasserflurabstands jeweils für alle untersuchten Versickerungsmaßnahmen. Die Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds wird über die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht ab Geländeoberkante angegeben. Für unterschiedliche Versickerungsmaßnahmen sind unterschiedliche Mindestanforderungen an die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht festgelegt. Zusätzlich muss für die Umsetzung von dezentralen Versickerungsmaßnahmen ein Abstand von einem Meter von Maßnahmensohle bis Bemessungsgrundwasserstand eingehalten werden. Für die untersuchten Versickerungsmaßnahmen wurden Regeltiefen festgelegt, um die jeweiligen einzuhaltenden Flurabstände flächendeckend auszuwerten. Daten zum Bemessungsgrundwasserstand sind nur für das Panke- und Urstromtal und der Wasserschutzzone III vorhanden. Für die Hochflächen Berlins wurden andere Grundwasserflurabstandsdaten ausgewertet. Häufig auftretendes Schichtenwasser in den Hochflächen erschwert die Umsetzung von Versickerungsmaßnahmen kann jedoch nicht kartenbasiert dargestellt werden, aufgrund saisonaler und örtlicher Schwankungen. Wasserdurchlässigkeit Ein wesentlicher Bewertungsparameter für die Eignung von Flächen zur Umsetzung von Versickerungsmaßnahmen ist die hydraulische Leitfähigkeit des Bodens, ausgedrückt durch den Durchlässigkeitsbeiwert (kf). Für das Berliner Stadtgebiet wurde von der Senatsverwaltung für Mobilität, Ver-kehr, Klimaschutz und Umwelt auf Basis zahlreicher, räumlich verteilter Bohrprofile ein Datensatz erarbeitet, der die Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes beschreibt. Erfasst wurde dabei die Mächtigkeit jener Bodenschichten, deren kf-Werte im Bereich von 1 × 10⁻³ bis 1 × 10⁻⁶ m/s liegen und damit als grundsätzlich versickerungsfähig gelten (HSE 2015). Je nach Art der Versickerungsmaßnahme sind unterschiedliche, maßnahmenspezifische Mindestmächtigkeiten dieser durchlässigen Schichten erforderlich, die im Modell entsprechend differenziert gefiltert und dargestellt werden. Grundwasserflurabstand Für die Planung von Versickerungsanlagen ist ein Mindestabstand von einem Meter zwischen der Sohle der Anlage und dem Bemessungsgrundwasserstand einzuhalten (HSE 2015). Zur Bewertung dieses Kriteriums werden für alle betrachteten Maßnahmen standardisierte Regeltiefen zugrunde gelegt. Die Ermittlung des maßgeblichen Flurabstands erfolgt auf Basis des zu erwartenden mittleren höchsten Grundwasserstandes (HSE 2015). Innerhalb der Wasserschutzzone III ist hingegen der zu erwartende höchste Grundwasserstand heranzuziehen (DWA A-138, 2024). Für die Hochflächen Berlins wurden gesonderte Datensätze zum Grundwasserflurabstand ausgewertet. Das dort häufig auftretende Schichtenwasser kann die Umsetzung von Versickerungsmaßnahmen zusätzlich erschweren, lässt sich aufgrund seiner starken saisonalen und lokalen Variabilität jedoch nicht flächendeckend kartenbasiert abbilden. In den maßnahmenspezifischen Ergebnisrelationen werden jene Bereiche ausgewiesen, in denen der erforderliche Mindestflurabstand eingehalten wird.

Pressemitteilung Nr. 260 vom 22. Juli 2026 23,1 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle in Deutschland im Jahr 2024

Presse 23,1 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle in Deutschland im Jahr 2024 Seite teilen Pressemitteilung Nr. 260 vom 22. Juli 2026 Menge gefährlicher Abfälle steigt um 0,5 Millionen Tonnen im Vergleich zum Vorjahr Bau- und Abbruchabfälle weiterhin mit größtem Anteil am Gesamtaufkommen WIESBADEN – Im Jahr 2024 sind 23,1 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle in Deutschland angefallen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Menge gefährlicher Abfälle damit um 2,4 % oder 0,5 Millionen Tonnen gegenüber dem Jahr 2023, als mit 22,5 Millionen Tonnen der niedrigste Stand seit 2015 erreicht worden war. Gefährliche Abfälle sind Abfallarten mit bestimmten Gefährlichkeitsmerkmalen, die eine Bedrohung für Mensch und Umwelt darstellen. Sie können beispielsweise brandfördernd, krebserregend oder reizend sein. Für sie sind Begleitscheine zu führen und sie müssen speziellen Entsorgungswegen und -verfahren zugeführt werden, die eine sichere und umweltverträgliche Zerstörung der enthaltenen Schadstoffe gewährleisten. Bau- und Abbruchabfälle machen über ein Drittel aller gefährlichen Abfälle aus Nach Abfallarten betrachtet machten Bau- und Abbruchabfälle wie schon in den Vorjahren den größten Anteil an der Gesamtmenge gefährlicher Abfälle aus. Im Jahr 2024 betrug ihr Anteil 8,9 Millionen Tonnen oder 38,8 % des Gesamtaufkommens. Die zweitgrößte Menge stammte aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie aus der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und für industrielle Zwecke (darunter Kläranlagen und Wasserwerke) mit zusammen 7,2 Millionen Tonnen oder 31,2 %. Im Jahr 2023 hatten die Anteile beider Abfallarten 38,4 % (8,6 Millionen Tonnen) beziehungsweise 31,0 % (7,0 Millionen Tonnen) der Gesamtmenge gefährlicher Abfälle betragen. Mehr als 60 % der gefährlichen Abfälle aus zwei Wirtschaftsabschnitten Der Großteil der gefährlichen Abfälle wurde im Jahr 2024, wie in den Vorjahren, in zwei Wirtschaftsabschnitten erzeugt: 9,4 Millionen Tonnen oder 40,9 % der Abfälle stammten aus dem Abschnitt "Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen" (2023: 9,1 Millionen Tonnen; 40,3 %). Dazu zählen beispielsweise Entsorgungsanlagen wie Deponien oder Anlagen zur Aufbereitung flüssiger und wasserhaltiger Abfälle mit organischen Stoffen, die bei unsachgemäßer Entsorgung über das Abwasser indirekt in Gewässer und damit in die Umwelt gelangen können. 4,5 Millionen Tonnen oder 19,6 % der gefährlichen Abfälle (2023: 4,9 Millionen Tonnen; 21,5 %) stammten aus dem Wirtschaftsabschnitt "Verarbeitendes Gewerbe", und dort insbesondere aus Betrieben zur Herstellung von Maschinen, Metallerzeugnissen und chemischen Erzeugnissen. Überwiegender Anteil durch Primärerzeuger 16,4 Millionen Tonnen (71,0 %) der gefährlichen Abfälle stammten im Jahr 2024 von Primärerzeugern, bei denen die Abfälle im eigenen Betrieb erstmalig angefallen sind. Das waren 1,6 % oder 0,3 Millionen Tonnen mehr als im Jahr 2023. 6,7 Millionen Tonnen (29,0 %) waren sogenannte sekundär erzeugte Abfallmengen aus Zwischenlagern oder von Abfallentsorgern, bei denen der Abfall nicht ursprünglich entstanden ist. Die Menge gefährlicher Abfälle stieg hier gegenüber 2023 um 4,3 % oder 0,3 Millionen Tonnen. Methodische Hinweise: Die Erhebung der gefährlichen Abfälle erfasst alle im Inland erzeugten gefährlichen Abfälle, die der sogenannten Begleitscheinpflicht unterliegen. Dazu zählen beispielsweise Verpackungen mit Verunreinigungen, blei-, nickel- oder cadmiumhaltige Batterien, Leuchtstoffröhren, chlorierte Maschinen-, Getriebe-, Schmieröle. Abfälle aus privaten Haushalten unterliegen nicht der Begleitscheinpflicht und sind daher in den Ergebnissen nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind innerbetrieblich entsorgte Abfälle sowie von und nach Deutschland exportierte und importierte Abfälle, die gesondert erfasst werden. Weitere Informationen: Weitere Ergebnisse zur Erhebung der gefährlichen Abfälle für das Jahr 2024 und zurückliegende Jahre stehen in den Tabellen 32151 in der Datenbank GENESIS- Online zur Verfügung. Detaillierte Informationen und methodische Erläuterungen sind im Qualitätsbericht enthalten. Über das gesamte Abfallaufkommen in Deutschland im Jahr 2024 einschließlich der Abfallverwertung informiert die Pressemitteilung Nr. 185 vom 1. Juni 2026 . Ergebnisse zu den Themen Ressourcen, Klima und Umwelt bietet auch die Klima-Sonderseite ( www.destatis.de/klima ) im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. +++ Daten und Fakten für den Alltag: Folgen Sie unserem WhatsApp-Kanal . +++ #abbinder-75-pm.l-content-wrapper { padding-top:30px; } #abbinder-75-pm .column-logo { width: 130px; height: 130px; } #abbinder-75-pm .picture .wrapper img { max-width: 100px; max-height: 100px; height: 100px; width: 100px; } #abbinder-75-pm .picture { margin-left:0px; padding:0 10px; } @media only screen and (min-width: 1024px) { #abbinder-75-pm .picture { margin-left:0px;padding:0 20px; } } Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Abfallwirtschaft Telefon: +49 611 75 8950 Zum Kontaktformular Zum Thema Abfallwirtschaft

Geschützte Landschaftsbestandteile Landkreis Lüneburg

Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist ein nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, dessen besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erforderlich ist. Bestandteile der Landschaft wie z.B. Bäume, Hecken, Feldraine, Röhrichte, Brutstätten oder kleinere Wasserläufe können unter Schutz gestellt werden, wenn sie für den Naturhaushalt eine besondere Bedeutung haben oder das Landschaftsbild bereichern.

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