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Baustart am LANUK NRW

In diesem Jahr hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) neue Spezialfahrzeuge in Betrieb genommen, die im Umwelt- oder Bevölkerungsschutz bei Schadens- und Gefahrenfällen zum Einsatz kommen. Nun errichtet der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) eine Halle für die neuen LKW mit hoch sensibler Ausstattung. Nachdem die Baustelle am LANUK-Standort Essen eingerichtet wurde, konnten die Tiefbauarbeiten pünktlich Anfang November starten. Das neue Gebäude mit einer Fläche von rund 280 Quadratmetern hat nicht nur Platz für drei speziell ausgerüstete Sondereinsatzfahrzeuge, sondern bietet auch Umkleidemöglichkeiten und Sanitäranlagen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LANUK NRW. Vor der eingeschossigen Halle in Stahlkonstruktion wird zusätzlich ein Waschplatz für die Fahrzeuge und ein Bereich für spezielle Luftqualitätsmessungen entstehen. Besondere Anforderungen Die sensible Technik an Bord der Fahrzeuge stellt besondere Anforderungen an den Bau der funktionalen Halle. In den Fahrzeugen des LANUK-Sondereinsatzes stehen unterschiedliche Instrumente zur Messung von Luftschadstoffen bereit. Fest installierte und mitgeführte Messtechnik muss sofort einsatzbereit sein, wenn die LANUK-Fachleute zu Bränden, Stofffreisetzungen oder anderen Ereignissen mit möglichen Umweltschäden gerufen werden. Sie können damit mehr als 1.000 Stoffe messen oder Proben mit einem Spezialmikroskop mehr als 100.000-fach vergrößern, um gefährliche Bestandteile zu identifizieren. Zur Bestimmung zahlreicher Stoffe befindet sich weitere mobile Messtechnik an Bord. Aufgrund der sensiblen Technik in den Fahrzeugen darf die Temperatur in der Halle nicht unter sieben Grad Celsius sinken. Die Überwachung dieser Grenztemperatur wird durch eine spezielle Sensorik im Gebäude erfolgen. Eine moderne Wärmepumpe sorgt für die entsprechende Wärmeversorgung des Neubaus. Auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage installiert, die jährlich rund 54.000 Kilowattstunden klimafreundlichen Solarstrom produziert. Die Leistung der 120 Module wird direkt vor Ort genutzt. Überschüssiger Strom wird eingespeichert und für die Versorgung der Spezialfahrzeuge genutzt. Ergänzend wird eine LED-Beleuchtung installiert, um eine energieeffiziente Beleuchtung sicherzustellen. Der BLB NRW ist Eigentümer und Vermieter fast aller Immobilien des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit rund 4.000 Gebäuden und einer Mietfläche von etwa 10,3 Millionen Quadratmetern verantwortet der BLB NRW eines der größten Immobilienportfolios Europas. Seine Dienstleistungen umfassen unter anderem die Bereiche Entwicklung und Planung, Bau und Modernisierung sowie Bewirtschaftung und Verkauf von technisch und architektonisch hoch komplexen Immobilien. Darüber hinaus plant und realisiert der BLB NRW im Rahmen des Bundesbaus die zivilen und militärischen Baumaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland in Nordrhein-Westfalen. Der BLB NRW beschäftigt mehr als 3.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an acht Standorten. Weitere Informationen unter www.blb.nrw.de Fotos in druckfähiger Qualität stehen Ihnen zum Download hier zur Verfügung: https://membox.nrw.de/index.php/s/aaBS16wyxhZwy5t Passwort: blbnrw BLB NRW, Niederlassung Duisburg Presse und Kommunikation Liane Karsten Mail: presse(at)blb.nrw.de Tel.: +49 203 987 11605 Mobil: +49 152 2269 5605 Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW Pressestelle Birgit Kaiser de Garcia Mail: pressestelle(at)lanuk.nrw.de Tel.: +49 2361/305-1860 www.lanuk.nrw.de zurück

Genehmigung von Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen

Baustellen im öffentlichen Straßenland sind in Berlin keine Seltenheit. Der Verkehrsteilnehmer bekommt sie durch Sperrungen und Einschränkungen direkt zu spüren. Gebaut wird aus den unterschiedlichsten Gründen, so müssen: Straßen in verkehrssicherem und benutzungsfähigem Zustand gehalten, die Straßeninfrastruktur ausgebaut, Arbeiten an Leitungen für Gas, Wasser, Abwasser u. Strom ausgeführt, Gleise der Tram und U-Bahnen saniert oder neu gebaut, oder Hochbauten errichtet werden. Für die Einrichtung von Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenland ist neben der nach Berliner Straßengesetz notwendigen Erlaubnis zur Sondernutzung – Berliner Straßengesetz §§ 11 und 12 – eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung von Arbeitsstellen nach § 45 StVO einzuholen. Die Die Abt. VI (Verkehrsmanagement) erteilt die verkehrsrechtliche Anordnung für das übergeordnete Straßennetz in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger. Übergeordnetes Straßennetz Berlin (Karte im Geoportal) Für alle anderen Straßen wird die Anordnung von der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Bezirke erteilt. Die Anordnung regelt im Einzelfall: wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet wird, ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind und ob und wie der Verkehr zu regeln ist. Sie enthält: Verkehrszeichenpläne, ggf. Umleitungspläne sowie evtl. Pläne für Lichtsignalanlagen, und berücksichtigt: die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten, die für das Bauverfahren und den Verkehr erforderlichen Platzverhältnisse und unterschiedliche Bauphasen. Alle für die Erteilung erforderlichen Pläne und Erläuterungen hat der Bauherr rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der Abt. VI (Verkehrsmanagement) vorzulegen. Hier finden Sie Online-Formulare zur Beantragung von Nutzung öffentlichen Straßenlandes für Ihre Baumaßnahme. Formulare im Bereich Mobilität

Formulare im Bereich Mobilität und Verkehr

Vereinfachtes Verfahren Wechselsammelbehälter nach § 46 StVO i.V.m. § 13 BerlStrG Sondernutzung des öffentlichen Straßenlands Ausführungsvorschriften (AV) zu § 127 Absatz 4 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) – geringfügige bauliche Maßnahmen (AV 100/120) Verkehrsrechtliche Anordnungen (Verkehrsmanagement) Umweltzone – Stufe 2 Parkraumbewirtschaftung (Handwerkerparkausweis) Luftverkehr: Bauvorhaben / Kräne Kampfmittel Online-Formular Vereinfachtes Verfahren Wechselsammelbehälter nach § 46 StVO i.V.m. § 13 BerlStrG Online-Formulare Antrag auf Baustelleneinrichtungsflächen nach § 11 (3) Berliner Straßengesetz Erläuterung: Mit diesem Formular können Sie Sondernutzungserlaubnisse für Flächen zur Einrichtung von Baustellen beantragen. Es muss sich dabei um Flächen des öffentlichen Straßenlandes handeln, auf die Sie zur Durchführung Ihrer baulichen Maßnahme angewiesen sind. Bitte beachten Sie, dass nur der Bauherr den Antrag stellen darf! (§ 11 Abs. 11 des Berliner Straßengesetzes). Die ausführende Firma kann unter Vorlage einer Vollmacht des Bauherrn die Erlaubnis beantragen. Sie erhält den Bescheid übersandt, wenn sie vom Bauherrn entsprechend zum Empfang der Sondernutzungserlaubnis legitimiert worden ist. Andernfalls wird der Bescheid ausschließlich an den Sondernutzer (Bauherrn) übersandt. Weitere Informationen Antrag auf Sondernutzungen oder Provisorische Gehwegüberfahrt nach § 11 bzw. § 9 (4) des Berliner Straßengesetzes Erläuterung: Mit diesem Formular können Sie temporäre oder dauerhafte Sondernutzungserlaubnisse für solche Sondernutzungen des öffentlichen Straßenlands beantragen, die keine Inanspruchnahmen von Verkehrsflächen zur Einrichtung von Baustellen betreffen. (z.B. Apotheken- und Fahnenmaste, Fundamente, Betonsockel, Großflächenwerbeanlagen, Erker, Balkone, etc. oder Baugerüste, Kranschwenkbereiche, temporäre Freileitungen, Lichterketten, Ausschmückungen oder Beflaggungen etc.) Weitere Informationen Antrag auf Ausnahmegenehmigungen nach § 46 (1) StVO / § 13 BerlStrG für das Aufstellen von Infoständen, das Aufstellen von Großwerbetafeln für Wahlen, das Herausstellen von Stehtischen, Tischen und Stühlen, Waren oder sonstigen Gegenständen, für die Materiallagerung und für den Straßenhandel Mit diesem online ausfüllbaren Formular können Sie Ausnahmegenehmigungen beantragen, für die Sie öffentliches Straßenland in Anspruch nehmen möchten. Weitere Informationen Online-Formulare Anzeige zum Verlegen und Ändern von Telekommunikationslinien Aufgrabemeldung/Baubeginnanzeige Fertigstellungsanzeige Weitere Informationen Online-Formular Antrag auf Verkehrseinschränkungen aufgrund von Arbeitsstellen Mit diesem Formular können Unternehmen für Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, bei den Berliner Straßenverkehrsbehörden die Anordnung einer Arbeitsstelle nach § 45 Abs. 6) StVO beantragen. Weitere Informationen Informationen zur Umweltzone Berlin Online-Formular Feinstaubplakette Online-Formular Handwerkerparkausweis Weitere Informationen Weitere Informationen: Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln Technische Hinweise Hilfe und Tipps zum Ausfüllen und Speichern der Formulare Hinweise zum Datenschutz Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Erhebung personenbezogener Daten Datenschutzerklärung der VISS-Geschäftsstelle

Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Ersatzneubau und den Betrieb der 110-kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Hardebek und Kellinghusen/Nord

Die Vorhabenträgerin, Schleswig-Holstein Netz GmbH, Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25451 Quickborn, hat beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) für das Bauvorhaben einen Antrag auf Planfeststellung nach dem EnWG gestellt. Das zum Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein gehörende AfPE ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständig. Diese Entscheidung erfolgt mittels eines Planfeststellungsbeschlusses. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen der Vorhabenträgerin und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Für das Vorhaben besteht gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. mit Nr. 19.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG die Verpflichtung zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht. Die Vorhabenträgerin hat gemäß § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer UVP im Voraus beantragt und im Einverständnis mit der zuständigen Behörde entschieden, keine UVP-Vorprüfung durchzuführen. In dem Fall besteht für das Vorhaben eine UVP-Pflicht. Durch die Veröffentlichung und Auslegung der Planunterlagen erfolgt gleichzeitig die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 18 und § 19 UVPG. Wesentlicher Inhalt der Planung ist: • Errichtung und Betrieb einer zweisystemigen 110-kV-Freileitung LH-13-186 vom Umspannwerk Hardebek bis zum Umspannwerk Kellinghusen/Nord auf einer Länge von 15 km • Rückbau der einsystemigen 60-kV-Leitung zwischen dem neu zu errichtenden Umspannwerk Hardebek, dem Umspannwerk Brokstedt und dem derzeitigen Umspannwerk Kellinghusen • Umbindung der bestehenden 60-kV-Leitung von Brachenfeld nach Brokstedt an das neu zu errichtende Umspannwerk Hardebek • Errichtung und Betrieb eines einsystemigen Provisoriums im Bereich Kellinghusen zwischen den Bestandsmasten 37 und 39 der Leitung 441 • Erschließung des Baufeldes über das örtliche Wegenetz sowie über neue oder bestehende Zufahrten • Bauzeitliche Ertüchtigung sowie bauzeitlicher Ausbau diverser gemeindlicher Wege für die Erschließung der Baustelle • Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Kellinghusen, Quarnstedt, Brokstedt und Rosdorf im Kreis Steinburg sowie Borstel, Hasenkrug, Hardebek und Großenaspe im Kreis Segeberg.

Etablierung einer Kreislaufwirtschaft zu Wärmedämmplatten aus geschäumten Polystyrol, Teilvorhaben: Aufbereitung und Weiterverarbeitung von EPS-Baustellen-Abfällen

DATIPilot - Sprint - pipe-safe: Lebensadern für unsere Wirtschaft: Sichere Verlegung von Gas- und Wasser-Rohrleitungsinfrastruktur durch KI-gestützte Qualitätssicherung;' EP '

Projekt EDDY - European Digital Dynamic Mapping

Das Projekt EDDY wurde vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr über das mFund Programm gefördert. Hochaufgelöste, dynamische Karten bilden eine wichtige Voraussetzung für die Optimierung des urbanen Verkehrs mit dem Ziel der Reduktion von Emissionen, dem Schutz von vulnerablen Verkehrsteilnehmern sowie der Ermöglichung höherer Stufen des automatisierten Fahrens. EDDY liefert die Grundlagen, damit Städte und Kommunen statische und dynamische Daten gemeinwohlorientiert und diskriminierungsfrei in einer Urban Dynamic Map bereitstellen können. In EDDY werden die Anforderungen an offen zugängliche Kartendaten unter Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen im europäischen Kontext erfasst und evaluiert. Für die exemplarische Umsetzung werden statische Daten und dynamische Daten aufbereitet und fusioniert. Hier werden die im Projekt erarbeiteten Ergebnisse zur Verfügung gestellt. Unter Verweise finden sich die bei den Projektpartnern gehosteten Ressourcen.

Sulfatsaure Böden in niedersächsischen Küstengebieten 1 : 50 000 - Tiefenbereich 0-2 m

In dieser Karte wird das Risiko für die Verbreitung von aktuell und potenziell sulfatsauren Böden von 0 bis 2 m Tiefe dargestellt. Wichtig: Diese Karte wurde neu überarbeitet anhand der neuen Bodenkarte BK50, für deren Erstellung insbesondere auch die hier relevanten Küstengebiete neu kartiert wurden. Daher kann es deutlich andere Einschätzungen geben als in der vorherigen Karte der Sulfatsauren Böden (Tiefenbereich 0-2 m). Die erläuternden Geofakten 24 befinden sich derzeit noch in Überarbeitung. Sogenannte „Sulfatsaure Böden“ kommen in Niedersachsen vor allem im Bereich der Küstengebiete vor. Diese Bezeichnung umfasst sowohl Böden als auch tiefergelegene Sedimente sowie Torfe. Charakteristisch für die verschiedenen sulfatsauren Materialien (SSM) sind hohe, geogen bedingte Gehalte an reduzierten anorganischen Schwefelverbindungen. Ursprünglich gelangte der Schwefel in Form von Sulfationen aus dem Meerwasser in die holozänen Ablagerungen. Aufgrund wassergesättigter, anaerober Bedingungen wurden die Sulfationen zu Sulfid reduziert und vor allem als Pyrit und FeS über lange Zeit wegen konstant hoher Grundwasserstände konserviert. Typische SSM sind tonreiche Materialien mit höheren Gehalten an organischer Substanz und/oder groben Pflanzenresten sowie über- und durchschlickte Niedermoortorfe. Bei Entwässerung und Belüftung dieser Materialien kommt es zur Oxidation der Sulfide und zur Bildung von Schwefelsäure, wenn sie z. B. im Rahmen von Bauvorhaben entwässert oder aus dem natürlichen Verbund herausgenommen werden. Aus potenziell sulfatsauren Böden können so aktuell sulfatsaure Böden werden. Das hohe Gefährdungspotenzial ergibt sich durch: • extreme Versauerung (pH < 4,0) des Baggergutes mit der Folge von Pflanzenschäden, • deutlich erhöhte Sulfatkonzentrationen im Bodenwasser bzw. Sickerwasser, • erhöhte Schwermetallverfügbarkeit bzw. -löslichkeit und erhöhte Konzentrationen im Sickerwasser; • hohe Korrosionsgefahr für Beton- und Stahlkonstruktionen. Zur Gefahrenabwehr bzw. -minimierung bedürfen in den betroffenen Gebieten alle Baumaßnahmen mit Bodenaushub oder Grundwasserabsenkungen einer eingehenden fachlichen Planung und Begleitung. Dabei ist zu beachten, dass die Verbreitung der Eisensulfide in der Fläche und in der Tiefe oft eher fleckenhaft ist. Daher sollten die Identifikation von aktuell und potenziell SSM sowie Bauplanung und -begleitung nur durch qualifiziertes bodenkundliches Fachpersonal vorgenommen werden. Aufgrund der oft geringen Tragfähigkeit dieser Böden und insbesondere der Torfe müssen bei Baumaßnahmen relativ große Baugruben ausgehoben werden, so dass in kurzer Zeit viel SSM als Aushubmaterial anfällt. Zudem laufen Oxidation und Versauerung oft sehr schnell ab. Diese Auswertungskarte kann schon bei Planung und Ausweisung von Gebieten, z. B. im Rahmen von Trassenplanungen, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen etc., genutzt werden. Konkrete Handlungsanweisungen zu Bauplanung und -begleitung sowie zu Beprobung und Laboranalyse des umzulagernden SSM finden sich in den Geofakten 25. Achtung: Die Karte ist nur die Grundlage für eine konkrete Erkundung am Ort der Baumaßnahme.

Verkehrsregelungszentrale (VKRZ)

Die Berliner Verkehrsregelungszentrale ist eine der größten Verkehrsleitzentralen in Deutschland. In der Verkehrsregelungszentrale wird die Verkehrslage auf über 1.600 km Straße beobachtet, werden die Berliner Ampeln (auch “Lichtsignalanlagen” – LSA genannt) an über 2.100 Kreuzungen und drei Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) in Tunnelanlagen und Hauptverkehrsstraßen überwacht und bei Bedarf manuell geschaltet, sowie Verkehrsmeldungen der Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst (TMC-Verfahren) gesendet. Die Verkehrsregelungszentrale ist besonders wichtig für die Arbeit der Abteilung Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Durch die Zusammenfassung aller verkehrlichen Informationen an einer Stelle kann die Abt. Verkehrsmanagement gezielt in das Berliner Verkehrsgeschehen eingreifen und Störungen minimieren oder sogar komplett verhindern. Das Personal der VKRZ überprüft rund um die Uhr die Berliner Lichtsignal- und Verkehrsbeeinflussungsanlagen, veranlasst eine umgehende Beseitigung von Störungen und stellt so die Funktionsfähigkeit der Anlagen sicher. Mit über 2.100 angeschlossenen Lichtsignalanlagen bestehen unmittelbare Verkehrssteuerungs- und -beeinflussungsmöglichkeiten. Bei planbaren und unvorhersehbaren Ereignissen wie z.B. Baustellen, Veranstaltungen, Demonstrationen oder Unfällen können Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsablaufs schnell und gezielt eingeleitet werden. Die wichtigsten hierfür erforderlichen Informationen werden u.a. auf einer rund 20 Quadratmeter großen Multimediawand visualisiert. Rund 100 Videokameras, vor allem in Tunnelanlagen, ergänzen die Informationen. So kann die VKRZ in verkehrskritischen Situationen eingreifen oder bei Gefahrensituationen – besonders in den Tunnelabschnitten – Warnmeldungen platzieren, Geschwindigkeiten reduzieren oder Tunnel sperren. Die Steuerung der Autobahnen in Berlin erfolgt durch die Autobahn GmbH des Bundes. Bei Fragen zum Thema Autobahn wenden sie sich bitte direkt an die Autobahn GmbH unter: Mail: presse.nordost@autobahn.de Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordost An der Autobahn 111 16540 Hohen Neuendorf OT Stolpe Die in die VKRZ integrierte Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst sendet über das TMC-Verfahren (Traffic Message Channel) aktuelle Informationen über besondere Ereignisse wie Staus, Baustellen oder Demonstrationen an die angeschlossenen Rundfunkanstalten, Printmedien und Navigationsgeräte. In Berlin finden fast täglich Protokollfahrten u.a. von Staatsgästen der Bundesrepublik Deutschland statt, die aus Sicherheitsgründen von der Berliner Polizei begleitet werden. Hier sorgt die VKRZ dafür, dass die Lichtsignalanlagen entsprechend angepasst werden.

Weg 5 - Nord-Süd-Weg (44 km)

Länge: 44 Kilometer Start: Pölnitzwiesen an der Stadtgrenze zu Zepernick, ÖPNV: S-Bahnhof Röntgental, Bus-Haltestelle Zepernicker Straße Ziel: Marienfelder Feldmark an der Stadtgrenze, Kreuzung mit Berliner Mauerweg, ÖPNV: S-Bahnhof Lichtenrade Der Weg verbindet folgende Landschaftsräume, Grünflächen und sehenswerte Orte miteinander (Auswahl): Pankegrünzug Pölnitzwiesen – Naturschutzgebiet Schlosspark Buch – Naturschutzgebiet Karower Teiche – Fischteiche an der Pasewalker Straße – Schlosspark Schönhausen – Bürgerpark – Panke Grünzug Nord – Amtsgericht Wedding – Grünzug Südpanke – Invalidenpark – Charité-Gelände / HU-Campus Nord – Historische Pankemündung in die Spree – Historisches Zentrum mit Reichstag und Brandenburger Tor – Großer Tiergarten – Potsdamer Platz und Tilla-Durieux-Park – Park am Gleisdreieck (Westpark und Ostpark) – Dora-Dunker-Park – Mezitli Park – Hans-Baluschek-Park – Der Insulaner – Mariendorfer-Hafen-Steg – Marienpark Berlin (ehemaliges Gaswerk Mariendorf) – Friedhof Lutherkirchhof – Maximilian-Kaller-Grünzug mit Klosterteich – Freizeitpark Marienfelde – Landschaftsschutzgebiet Wäldchen am Königsgraben – Marienfelder Feldmark Wegverlauf als Download: GPX-Datei – KML-Datei – PDF-Datei Hinweis zum Verlauf am HU Campus Nord in Mitte: Der Zugang zum Geländer des HU Campus Nord an der Reinhardtstraße ist aufgrund einer Baustelle seit Februar 2025 bis voraussichtlich Anfang 2029 gesperrt. Eine Umleitung führt über die angrenzende Albrechtstraße, die Schumannstraße (vorbei am Deutschen Theater Berlin) und die Luisenstraße bis zum Robert-Koch-Platz. Dort trifft die Umleitung wieder auf die reguläre Wegführung. Auf der ersten Streckenhälfte begleitet der Nord-Süd-Weg die Panke von der nördlichen Stadtgrenze im Pankower Ortsteil Buch bis zur historischen Mündung der Panke in die Spree gegenüber dem Bahnhof Friedrichstraße. Die Panke ist Berlins drittlängster Fluss. Auf ihrem Weg durch den Bezirk Pankow , der ihr seinen Namen verdankt, quert der Weg verschiedene Parkanlagen wie den Schlosspark Buch , den Schlosspark Schönhausen und den Bürgerpark Pankow. . Die Südpanke beginnt südlich der Brücke über die Schulzendorfer Straße. Dort wurde die Panke künstlich in den Nordhafen geführt. Der ursprüngliche Panke-Verlauf zwischen Schulzendorfer Straße und Spree wird heute Südpanke genannt und liegt an einigen Stellen leider unter der Erde. Nach der Mündung der Südpanke in die Spree verläuft der Nord-Süd-Weg durch das historische Zentrum Berlins inklusive Reichstag , Brandenburger Tor und Potsdamer Platz . Über die Parkanlagen am Gleisdreieck , dem Dora-Dunker-Park und dem Hans-Baluschek-Park , die entlang der S-Bahn-Trasse angelegt wurden, erreicht man den Teltowkanal am Hafen Mariendorf. Nach der Teltowkanal-Querung folgt man der S-Bahn-Trasse nach Lankwitz, wo der Nord-Süd-Weg mehrere kleine Grünzüge und den Freizeitpark Marienfelde durchquert, der auf einer ehemaligen Mülldeponie errichtet wurde. Südlich des Wäldchens am Königsgraben erreicht man schließlich die Marienfelder Feldmark , wo der Nord-Süd-Weg an der Stadtgrenze am Berliner Mauerweg endet.

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