UBA-Berechnung zeigt: Luft in den Innenstädten wird trotz neuer Abgas-Grenzwerte frühestens 2030 spürbar sauberer Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt eine grundsätzliche Neuorientierung in der Verkehrspolitik, vor allem in Städten. Das sagte die Präsidentin des UBA, Maria Krautzberger, bei der Vorstellung des Jahresberichts „Schwerpunkte 2015“. Grund sind die immer noch zu hohen Stickstoffdioxid-Werte, die vor allem durch Diesel-Fahrzeuge verursacht werden. Maria Krautzberger: „Bis 2030 wird sich die Luftqualität in unseren Städten nicht wesentlich verbessern, wie erste Modellrechnungen auf Basis der neuen geplanten EU-Abgas-Grenzwerte zeigen. Um die Gesundheit der Menschen zu schützen, müssen wir die Luft deutlich früher sauber bekommen. Ich sehe nicht, wie der Diesel in seiner heutigen Form in den hoch belasteten Innenstädten noch eine lange Zukunft haben kann.“ Sie warb für eine umfassende Verkehrswende: „Wir wollen eine Stadt, in der Supermarkt, Schreibtisch oder Kino am besten schnell zu Fuß, mit dem Rad oder mit sauberen Bussen und Bahnen zu erreichen sind.“ Die Luft in deutschen Städten ist nach wie vor stark mit Stickstoffdioxid belastet. Stickstoffdioxid ist vor allem für Asthmatiker gefährlich, es kann zu Atemnot und Bronchitis führen. UBA -Berechnungen zeigen, dass ohne weitere Maßnahmen in den Gebieten mit höchster NO2-Belastung, wie an der Landshuter Allee in München, erst gegen 2030 der NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft eingehalten werden wird. Erst dann wirkt die Erneuerung der Fahrzeugflotte mit Diesel-Pkw mit geringen Realemissionen. „Unsere Empfehlung an die Politik lautet: Die Kommunen müssen Maßnahmen ergreifen können, um die Stickstoffdioxid-Belastung in den Innenstädten kurzfristig zu reduzieren. Dazu gehört, dass die bestehenden Umweltzonen in den Großstädten für alte Diesel-Pkw, auch für solche bis zur Schadstoffklasse Euro 5, gesperrt werden können“, so Maria Krautzberger. Sie griff damit einen Punkt auf, für den das Bundesumweltministerium auf der jüngsten Umweltministerkonferenz Ende Oktober in Augsburg nur geringe Unterstützung im Kreise der Länderressorts gefunden hatte. Die UBA-Präsidentin kündigte stichprobenartige Abgasmessungen des UBA an, um zu prüfen, ob die neuen Grenzwerte auch im Fahrbetrieb wirken. Sie warb auch dafür, Elektromobilität zu fördern, und zwar sowohl für Fahrräder sowie für Autos und Busse. Denn E-Mobile stoßen im Betrieb keine Abgase aus: Weder gesundheitsschädliche Stickoxide noch Kohlendioxid. Maria Krautzberger: „Ich bin dafür, den Dieselsteuersatz nach und nach dem von Benzin anzupassen, um eine bessere Lenkungswirkung für Umwelt- und Klimaschutz zu erreichen.“ Die Privilegierung von Diesel bei der Energiesteuer kostet den Staat jährlich sieben Milliarden Euro an Einnahmen. „Dabei wäre auch zu prüfen, ob zunächst nur die privaten PKW erfasst und die Logistikbranche ausgespart werden sollte.“ Pro Liter ist Diesel um 18,4 Cent niedriger besteuert als Benzin. Dieselfahrzeuge verursachen deutlich mehr Umwelt- und Gesundheitsschäden als Benziner, nämlich 33 Milliarden Euro pro Jahr. Stickstoffverbindungen machen nicht nur in der Luft Probleme, sondern auch im Wasser: Über ein Viertel der Grundwasserkörper in Deutschland ist in einem sogenannten „schlechten chemischen Zustand“ und überschreitet den Grenzwert für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter. Nitrat ist insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder gesundheitsgefährdend. Noch liegt das Trinkwasser unter den Grenzwerten, allerdings könnte bald eine aufwendige und kostspielige Aufbereitung des Trinkwassers nötig werden. Hauptverursacher der hohen Nitratwerte ist die Massentierhaltung und übermäßige Düngung. Die „Schwerpunkte 2015“ zeigen, welche Maßnahmen für ein sauberes Wasser ergriffen werden müssen: Beispielsweise bringt eine um ein Prozent proteinärmere Kost für die Tiere eine Verminderung des Stickstoff- und Ammoniakausstoßes um zehn Prozent. Und wird Gülle aufs Feld ausgebracht, sollte sie innerhalb einer Stunde in den Boden eingearbeitet werden. Weiteres Thema der Schwerpunkte: Der Abfall. Ein erheblicher Anteil davon ist in Deutschland mit jährlich ca. 50 Millionen Tonnen der Bauschutt – das entspricht ungefähr der Masse von rund 180.000 Einfamilienhäusern. Das Recycling dieses Bauschutts erspart die Inanspruchnahme neuer Flächen für den Kiesabbau in einer Größenordnung von jährlich ca. 350 Fußballfeldern. Der Großteil des Bauschutts wird als Schüttung im Straßenbau verwertet, ein Verwertungsweg, der laut Studien des UBA zukünftig nicht mehr im heutigen Ausmaß zur Verfügung stehen wird. Betonbruch sollte deswegen auch anderweitig hochwertig recycelt werden. Dafür kommt besonders ein Einsatz als gütegesicherte rezyklierte Gesteinskörnung in Beton für den Hochbau infrage.
Umweltbundesamt legt neue Kostensätze für Umweltschäden vor Treibhausgase, Stickstoffemissionen und andere Umweltbelastungen schädigen unsere Gesundheit und zerstören Ökosysteme. Zudem führen sie zu Produktionsausfällen, Ernteverlusten und Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Für viele dieser Schäden gibt es etablierte wissenschaftliche Methoden, um sie in Geldwerten auszudrücken. Das Umweltbundesamt (UBA) hat in der neu veröffentlichten Methodenkonvention 3.1 die Kostensätze von Umweltbelastungen aktualisiert und um Kostensätze für Stickstoff- und Phosphoremissionen, Treibhausgase in der landwirtschaftlichen Lieferkette und Baustoffe erweitert. Prof. Dirk Messner, Präsident UBA: „Konsequenter Umwelt- und Klimaschutz spart uns und kommenden Generationen viele Milliarden Euro durch geringere Umwelt- und Gesundheitsschäden. Das Thema sollte bei den aktuellen Diskussionen zum EU-Klimaziel oder zur EU-Agrarpolitik und deren nationaler Umsetzung – aber zum Beispiel auch in der Handelspolitik – eine deutlich größere Rolle spielen.“ Die Produktion eines einzigen Kubikmeters tropischen Hartholzes verursacht mindestens 1.440 Euro Umweltschadenskosten, die Produktion von einer Tonne Beton mittlerer Festigkeit erzeugt Umweltschadenskosten von ca. 26 Euro. Allein durch die Produktion von Transportbeton (also Beton, der in stationären Betonmischanlagen hergestellt und mit Betonmischfahrzeugen zur Baustelle geliefert wird) entstanden so im Jahr 2019 Umweltschadenskosten in Höhe von ca. 3,2 Mrd. Euro. Sie waren damit fast so hoch wie der Gesamtumsatz der Branche von ca. 4,1 Mrd. Euro. Durch das Recyclen von Baustoffen lassen sich Umweltschadenskosten in beträchtlichem Ausmaß sparen. So sinken zum Beispiel durch die Verwendung von Recycling-Stahl die Umweltschadenskosten pro Tonne um mindestens 350 Euro, bei Recycling-Aluminium sogar um 970 Euro. Die neue „Methodenkonvention 3.1 zur Ermittlung von Umweltkosten“ berechnet auf wissenschaftlicher Basis die Kosten von Umweltbelastungen. Zu den Umweltschadenskosten gehören z.B. die Wiederherstellungskosten beschädigter Gebäude und anderer Infrastrukturen, der Marktwert von Ernteverlusten und Produktionsausfällen, aber auch Geldbeträge, die Menschen bereit wären für die Vermeidung von Gesundheitsschäden zu bezahlen. Gegenüber der „Methodenkonvention 3.0“ wurden die Kostensätze für Umweltbelastungen an das Jahr 2020 angepasst und um Kostensätze für Stickstoff- und Phosphoremissionen, Treibhausgase in der landwirtschaftlichen Lieferkette und Baustoffe erweitert. Der Kostensatz für CO2 -Emissionen stieg aufgrund der im Zeitablauf steigenden Schäden und der Inflationsanpassung von 180 Euro/Tonne im Jahr 2016 auf 195 Euro/Tonne im Jahr 2020. Werden die Nutzen heutiger und zukünftiger Generationen gleichgewichtet, ergibt sich durch die dann stärker berücksichtigten zukünftigen Schäden sogar ein Kostensatz von 680 Euro/Tonne für das Jahr 2020. Mit den erweiterten Kostensätzen der „Methodenkonvention 3.1“ ergeben sich für die Ausbringung von einem Kilo Stickstoff in der landwirtschaftlichen Praxis konservativ geschätzt Umweltschadenskosten von 6,30 Euro, die Ausbringung von einem Kilo Phosphor 4,44 Euro. Bei einem durchschnittlichen Stickstoffüberschuss von 94 kg/ha und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 16,5 Mio. ha entspricht das jährlichen Gesamtkosten von ca. 11,5 Mrd. Euro allein in Deutschland. Dirk Messner: „Diese Beispiele zeigen die signifikante Dimension der Schäden, die jedes Jahr durch Umweltbelastungen in Deutschland entstehen. Es ist wichtig, diese oft übersehenen Kosten sichtbar zu machen: Denn die verursachten Gesundheits- und Umweltschäden sind real, für unsere heutige Gesellschaft, für unsere Kinder und Enkel, aber auch für Menschen in anderen Teilen der Welt. Gerade auch in der Diskussion um die Verwendung von Corona-Aufbauhilfen sollten wir sicherstellen, dass die öffentlichen Gelder nur für umweltgerechte Projekte und den Übergang zu einer klima- und umweltverträglichen Wirtschaft verwendet werden.“
Bau- und Abbruchabfälle stellen in Deutschland über die Hälfte des Gesamtabfallaufkommens dar. Durch eine verstärkte Nutzung des in diesen Materialströmen enthaltenen Wertstoffpotentials, kann ein wichtiger Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen geleistet werden. Ein hochwertiges Recycling von Bauschutt kann durch die möglichst sortenreine Erfassung und Behandlung der anfallenden Materialien erzielt werden. Die vorliegende Studie erfasst und beschreibt existierende Abbruch- und Bauschuttaufbereitungstechniken und leitet anhand der ökobilanziellen Bewertung verschiedener Szenarien für den selektiven und nicht selektiven Abbruch Handlungsempfehlungen für eine optimierte Vorgehensweise zum Abbruch, zur Bauschuttaufbereitung und somit zur umweltverträglichen Gewinnung hochwertiger RC-Gesteinskörnungen ab. Der Schwerpunkt liegt bei diesen Betrachtungen auf der Hochwertigkeit der RC-Gesteinskörnungen durch Sulfatentfrachtung. Da in Zukunft ein massiver Anstieg des Anteils an Gips und somit erhöhte Sulfatwerte im anfallenden Bauschutt zu erwarten sind, sollten Gipsbaustoffe schon beim Rückbau durch die Nutzung selektiver Vorgehensweisen separiert werden. Diese erweisen sich beim Abbruch und Rückbau für jedes der in der Studie bewerteten Szenarien zudem als ökologisch vorteilhafter. Veröffentlicht in Texte | 05/2013.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt (UBA), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Sanieren im Bestand ist Schlüssel für mehr bezahlbaren Wohnraum und Klimaschutz Der Wohnraummangel ist in vielen Großstädten und Ballungsräumen ein immenses soziales Problem. Gleichzeitig verfehlt der Gebäudesektor seit Jahren seine Umwelt- und Klimaziele. Wie sich mehr bezahlbare Wohnungen schaffen lassen, ohne dabei Umwelt und Gesundheit unnötig zu schaden, haben Umweltbundesamt (UBA) und die Kommission Nachhaltiges Bauen am UBA (KNBau) in einem aktuellen Positionspapier untersucht. Demnach ist die wichtigste Stellschraube für mehr Umweltschutz beim Wohnraumbau, dass der vorhandene Gebäudebestand wo immer möglich erhalten bleibt oder sinnvoll umgebaut und umgenutzt wird. Klimaemissionen und unnötig hohe Rohstoffverbräuche lassen sich so am einfachsten vermeiden. Heute hat UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner die Vorschläge der KNBau an Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesumweltministerin Steffi Lemke in Berlin überreicht. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wasserknappheit und Hitze in Folge der Klimakrise setzen unsere Städte und ihre Bewohner*innen unter Stress. Was wir brauchen, sind klimaresiliente Städte mit einer klug geplanten blauen und grünen Infrastruktur aus Wasser und Stadtgrün zur Erholung von Natur und Mensch. Beim dringend benötigten Wohnraum können wir gleichzeitig Umwelt und Klima schützen: Angesichts des enormen Ressourcenbedarfs im Bauwesen müssen wir Wohnraumschaffung, Ressourcenschonung und Klimaanpassung zusammendenken. Wenn neuer Wohnraum in erster Linie in Innenstädten und auf Siedlungsbrachen entsteht und Bestandsgebäude saniert und umgebaut werden, spart das Energie, Abfälle und Treibhausgase und senkt den Flächenverbrauch.“ Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Bauen und Klimaschutz müssen immer zusammen und sozial gedacht werden. Heute beim Bauen – ob Umbau, Aufstockung oder Neubau – auf Klimastandards zu verzichten, ist schon auf kurze Sicht unrentabel und schadet nachfolgenden Generationen. Wir brauchen eine Neuausrichtung. Dafür müssen wir weg von der Fokussierung auf den Primärenergieverbrauch hin zu einer Lebenszyklusbetrachtung von Neubau und Bestand, die die gesamte Treibhausgasbilanz in den Blick nimmt. Mit dem QNG-Siegel setzen wir das bereits um. Mit der anstehenden kommunalen Wärmeplanung als wichtigen Bestandteil der Wärmewende und der anstehenden großen Baugesetzbuchnovelle, die viele Forderungen aus dieser Studie aufgreifen wird, planen wir weitere notwendige Schritte auf dem Weg zum Dreiklang 'Bauen - Klimaschutz - Sozial'.“ UBA -Präsident Prof. Dr. Dirk Messner: „Neben dem dringend nötigen Neubau müssen wir vor allem den Umbau und die Umnutzung bestehender Gebäude stärker in den Fokus rücken. Sonst werden wir unsere Klima- und Ressourcenschutzziele im Gebäudesektor krachend verfehlen. Die sozial-ökologische Transformation unserer Städte braucht einen Paradigmenwechsel. Neuer Wohnraum im Bestand spart Rohstoffe und schützt die freie Landschaft vor weiterer Zersiedlung. Außerdem müssen wir viel mehr Baustoffe recyceln und im Kreislauf führen.“ Dr. Matthias Lerm, Leiter des Stadtplanungsamtes Magdeburg und gemeinsam mit Prof. Christa Reicher Leiter der KNBau: „Wir plädieren auch dafür, in der Stadtplanung das neue Leitbild der dreifachen Innenentwicklung festzuschreiben. Das bedeutet, dass die Stadtplanung der Zukunft die drei Säulen kompaktes Bauen, gesundes Stadtgrün und nachhaltige Mobilität nicht gegeneinander ausspielen darf: Wenn heutige Parkplatzhöfe wieder zu Hausgärten werden, muss dies einhergehen mit passenden Mobilitätsalternativen, also einem erweiterten ÖPNV- und Sharingangebot sowie zusätzlichen Fahrradstraßen und Fußgängerflächen. Und wenn statt kleinteilig und aufgelockert künftig verstärkt kompakt und flächensparend gebaut wird, dann sind auch intensiv nutzbare Spielplätze und klimawirksame Grünzüge in die Projekte aufzunehmen." Um die Klimaemissionen und den Rohstoffverbrauch beim Bau zu senken, empfiehlt die KNBau die Musterbauordnung und verschiedene Landesbauordnungen anzupassen. Sie sollten sich künftig an ambitionierten Nachhaltigkeitskriterien orientieren und beispielsweise Ressourcenschonung sowie den Vorrang des Bestandsschutzes vor Neubau vorsehen. Auch fördernde Rahmenbedingungen für den Einsatz besonders ökologischer Baustoffe wären dort zu verankern, ebenso wie reduzierte Mindestabstände für Photovoltaikanlagen auf Dächern zulassen. Zusätzlich sollten Rechtsgrundlagen in Landesbauordnungen so erweitert werden, dass auch Standards für die Vorsorge vor Gefahren für Gesundheit und Umwelt vorgeschrieben werden können.
Die Nachfrage an Gips als vielseitiger Rohstoff wird in Deutschland derzeit zum überwiegenden Teil durch REA‐Gips (Nebenprodukt aus der Kohleverstromung) und durch die Gewinnung von Naturgips gedeckt. In Konsequenz aus den nationalen Klimaschutzzielen und der Energiewende wird die Versorgung der Gipsindustrie mit REA‐Gips mittel‐ und langfristig stark zurückgehen. Das Recycling von Gips, insbesondere die Nutzung des anthropogenen „Gipslager“ im Gebäudebestand, wird als ein Beitrag zur Dämpfung von möglichen zukünftigen Versorgungsproblemen gesehen. Das Recycling von gipshaltigen Abfällen spielt in Deutschland heute noch eine untergeordnete Rolle im Gipsmarkt und kommt nur langsam voran. Der vorliegende Bericht gibt hierzu u. a. einen Überblick über den aktuellen Stand des Gipsrecyclings in Deutschland, stellt die Hemmnisse dar, die zur aktuellen Situation führen, und soll eine Hilfestellung bieten, um das Gipsrecycling flächendeckend auch in Deutschland in gewerblichem Maßstab auf den Weg zu bringen. Veröffentlicht in Texte | 33/2017.
Die Herstellung von Baustoffen und Bauteilen ist sehr ressourcenintensiv. Deren Recycling und Wiederverwendung können daher einen Beitrag zur Einsparung von Ressourcen und Energie leisten. Bisher ist die Wiederverwendung durchaus funktionsfähiger Bauteile jedoch noch nicht etabliert und erst in geringem Umfang umgesetzt. Die vorliegende Studie identifiziert daher geeignete Instrumente, die die Wiederverwendung von Bauteilen und eine hochwertige Verwertung von Baustoffen deutlich verbessern und bewertet diese hinsichtlich ihrer ökologischen, technischen und regulativen Kriterien. Dazu wurden in einer Hemmnisanalyse zunächst die Rahmenbedingungen beschrieben, die einem optimalen Umgang mit bereits verwendeten Bauteilen entgegenstehen. Hierauf aufbauend wurden Lösungsansätze formuliert sowie dafür notwendige Weichenstellungen benannt. Hemmnisse einer Wiederverwendung von gut erhaltenen Bauteilen als Ganzes ergeben sich aus Informationsdefiziten zu den Einsatzmöglichkeiten und dem Aufkommen gebrauchter Bauteile und Imageproblemen von Sekundärprodukten. Zudem sind die eindeutigen wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile eines Produktrecyclings im Vergleich zum Materialrecycling nicht geklärt. Oftmals mangelt es an verfügbaren Kenndaten zu Betonbauteilen, Haftungs- und Gewährleistungsfragen sind nicht geklärt und es besteht bislang keine Regelung zum Wiedereinsatz von Bauteilen als Bauprodukte. Für Händler fehlen wirtschaftliche Vorteile durch hohe Abbruch- und Aufbereitungsaufwendungen. Um die Wiederverwendung von Bauteilen verbessern zu können, müssten daher Verwertungsstrukturen auf Bundesebene hergestellt werden. Dazu sind weiterführende Informationen für die beteiligten Akteure einschließlich von Hinweisen auf bestehende Annahme- und Verkaufsstellen in kommunalen Medien und die Erarbeitung von Regularien zur Haftung und Gewährleistung von gebrauchten Bauteilen notwendig. Ein einheitliches Prüfsiegel für entsprechende Produkte könnte hierzu ein nützliches Instrument sein. Veröffentlicht in Texte | 93/2015.
Der Bundestag stimmte am 30. März 2017 der neuen Gewerbeabfallverordnung zu. Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sieht sie anspruchsvolle Vorgaben für ein hochwertiges Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vor. Kernstück der neuen Verordnung ist die Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling einen klaren Vorrang zuweist. Die Verordnung setzt bereits beim Abfallerzeuger an und verpflichtet zur Getrennthaltung und zum Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Unvermeidliche Abfallgemische müssen vorbehandelt und aufbereitet werden. Vorbehandlungsanlagen haben in Zukunft anspruchsvolle Anforderungen an die Sortierung der Abfälle zu erfüllen, damit auch Gemische hochwertig verwertet werden können. Da damit deutlich weniger Gewerbeabfälle thermisch verwertet werden dürfen, stehen zukünftig mehr Wertstoffe für das Recycling zur Verfügung, wie Kunststoffe, Holz und Bioabfälle. Auch im Bereich der Bauabfälle soll zukünftig ein höherwertiges Recycling insbesondere von mineralischen Bauabfällen und Gips erfolgen.
Gips ist ein Baustoff, der in den letzten Jahrzehnten in Deutschland mit steigender Tendenz nachgefragt wurde. Diese Nachfrage wird derzeit zum überwiegenden Teil (gut 60%) durch Rauchgasentschwefelungsgips (REAĄ]Gips) als Nebenprodukt aus der Kohleverstromung gedeckt. Der weitere Gipsbedarf wird durch die Gewinnung von Naturgipsvorkommen in Deutschland befriedigt. In Konsequenz aus den nationalen Klimaschutzzielen und der Energiewende wird die Versorgung der Gipsindustrie mit REAĄ-Gips mittelĄ- und langfristig sehr stark zurückgehen. Das Recycling von Gips wird als ein Beitrag zur Dämpfung von möglichen zukünftigen Versorgungsproblemen gesehen. Das wichtige Verbrauchsegment Gipskartonplatten ist gleichzeitig die wichtigste potentielle Versorgungsquelle fur das Gipsrecycling. Ziel des UfoplanĄ-Vorhabens. "Ökobilanzielle Betrachtung des Recyclings von GipskartonplattenĄ" war es, den aktuellen Stand des Gipsrecyclings in Deutschland und in ausgewahlten anderen europäischen Staaten zu fassen. Die Szenarienergebnisse zum Ufoplanprojekt ergeben eineindeutig wachsendes Potenzial fur die Gewinnung von RCĄ-Gips aus rückgebauten Gipskartonplatten in Deutschland. Die Ökobilanzergebnisse, die im Rahmen des Projekts gewonnen wurden, zeigen bei fast allen Wirkungskategorien eine ökologische Vorteilhaftigkeit der Recyclingroute gegenuber der Versorgung mit REAĄ-Gips. Im Falle des Vergleichs zwischen der RCĄ-Gips-Route und der Route aus heimischem Naturgips ergeben sich differenzierte Ökobilanzergebnisse. Der Einstieg der deutschen Gipsindustrie in den RCĄ-GipsĄ-Markt ist zumindest für die Herstellung von Gipskartonplatten zunächst gelungen. Nun gilt es in den nächsten Jahren die Mengen an RCĄ-Gips in Deutschland zu erhöhen. Für die Etablierung weiterer Gipsrecyclinganlagen in Deutschland ist deren Wirtschaftlichkeit durch Vermeidung von zu niedrigen Deponiepreisen fur Gipsabfälle zu unterstützen. Perspektivisch ist für eine möglichst gute Umweltbilanz des Gipsrecyclings in Deutschland die Etablierung einer höheren Zahl von Recyclinganlagen (ausgehend von den 2 Anlagen im Jahr 2016) für Gipskartonplatten sehr wichtig. Quelle: Forschungsbericht
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat einen Flyer mit einer Übersicht der berlinweiten Annahmestellen für Gipskartonplatten und faserfreien Gipsakustikplatten neu aufgelegt und veröffentlicht. Aus altem Gipsmaterial können ohne Qualitätseinbuße neue Gipsprodukte hergestellt werden. Das Kreislaufwirtschaftsrecht verlangt daher eine Getrenntsammlung und die Wiederverwendung bzw. ein hochwertiges Recycling auch von Bauabfällen. Der einmal abgebaute Naturgips kann unendlich häufig wiederverwendet werden – vollständig und abfallfrei. Hochwertige Gipsabfälle, wie z.B. Gipskartonplatten und faserfreie Gipsakustikplatten, gehören deshalb nicht auf die Deponie, sondern sollten in einer der gelisteten Annahmestellen abgegeben werden. Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt : „Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Gips ist unter diesem Aspekt ein idealer Baustoff, der nicht auf die Deponie gehört, sondern in den Stoffkreislauf. Immer wieder. So kommen wir auf unserem Weg zur Zero-Waste-Hauptstadt ein gutes Stück voran.“ In Berlin fallen beim Neubau, bei der Sanierung oder beim Rückbau von Gebäuden jedes Jahr etwa 30.000 Tonnen Gipsabfälle an. Bis vor wenigen Jahren landeten diese Abfälle ausschließlich auf Deponien. Wenn Gips aber recycelt wird, bleiben natürliche Lagerstätten unberührt und somit Landschaften erhalten. Zusätzlich wird knapper Deponieraum geschont. Recycling-Gips kompensiert in Folge des Kohleausstiegs auch zunehmend den Wegfall des sogenannten Rauchgasentschwefelungsanlagengipses (REA-Gips), welcher bei der Kohleverstromung entsteht. Die gesammelten Gipskartonplatten und faserfreien Gipsakustikplatten werden von den Annahmestellen aus zur Gipsrecyclinganlage der Mitteldeutschen Umwelt- und Entsorgung GmbH (MUEG) nahe Leipzig transportiert. Aus dem recycelten Gips können wieder neue Gipsprodukte hergestellt werden, womit der Kreislauf geschlossen wird. Wir danken den beteiligten Annahmestellen und der MUEG für die gemeinsame Bestrebung die Kreislaufwirtschaft im Bausektor weiter voranzutreiben. Das Vorgehen trägt dazu bei, dass die Ziele des Berliner Abfallwirtschaftskonzepts mit dem Leitbild Zero-Waste erreicht werden können. Aktueller Flyer zum Recycling von Gips und zu den Annahmestellen (Pdf-Datei): https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/kreislaufwirtschaft/projekte/recycling-von-gips/flyer_gips.pdf
Das Tiefbau-Fachsymposium zum Thema Ressourceneffizienz im Tiefbau fand am 13.11.2017 in Berlin im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit ca. 50 Teilnehmenden statt. Das VDI ZRE lud dazu Vertreter der öffentlichen Hand, ausführende Unternehmen, Forschungsinstitute und Universitäten ein. Es wurde über die Möglichkeiten und Hemmnisse der Ressourceneffizienz im Straßenbau, vor allem in Bezug auf Asphaltrecycling, informiert und diskutiert.
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