Bebauungsplan Hauptschule II, nur textliche Festsetzungen zu Hochwasser angepasstem Bauen
Bebauungsplan Hauptschule II, nur textliche Festsetzungen zu Hochwasser angepasstem Bauen
Umweltbundesamt veröffentlicht Jahresbericht Schwerpunkte 2017 Das Umweltbundesamt (UBA) warnt vor möglichen Gesundheitsrisiken bei der Nutzung von Gebäuden durch nicht ausreichende europäische Standards. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das es den Mitgliedstaaten künftig nicht mehr erlaubt, an Bauprodukte strengere nationale Anforderungen zum Schutz der Gesundheit zu stellen. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Ob Parkett im Wohnzimmer oder Teppich im Kindergarten: Die EU darf bei Bauprodukten keine Abstriche bei der Gesundheit und beim Umweltschutz machen. Es muss auch weiterhin erkennbar bleiben, ob Bauprodukte der Gesundheit schaden oder nicht.“ Die gesunde Luft in Häusern und Wohnungen ist eines der Themen im heute veröffentlichten Jahresbericht „Schwerpunkte 2017“ des UBA. Bis zum Herbst 2016 verlangte das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für innenraumluftrelevante Bauprodukte anspruchsvolle Tests. Das vergebene nationale „Ü“-Zeichen (Ü für Übereinstimmung) stellte unter anderem strenge Anforderungen an flüchtige organische Verbindungen ( VOC ). Diese können etwa in Fußbodenbelägen, Lacken oder Dichtstoffen enthalten sein. In zu hohen Konzentrationen sind sie gesundheitsschädlich und können unter anderem Kopfschmerzen oder Schwindel auslösen. Das deutsche „Ü“-Zeichen ist nach dem Urteil des EuGH nicht mehr erlaubt. Die EU-Kommission hat zwar einen Vorschlag für eine Ergänzung der EU-weiten und einheitlichen CE-Kennzeichnung von Bauprodukten um gesundheitliche Aspekte vorgelegt. Dieser Vorschlag lässt jedoch Emissionen von VOC aus Lösemitteln und anderen chemischen Hilfsstoffen zu, ohne dies zu kennzeichnen. „Die hohen deutschen Standards sind in Gefahr. Da wir uns über 80 Prozent der Zeit in Innenräumen aufhalten, sehen wir das sehr kritisch. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen erkennen und nachprüfen können, ob Bauprodukte in Wohnung, Kindergarten und Büro gesund-heitlich unbedenklich sind“, so Krautzberger. „Dafür brauchen wir eine eindeutige Kennzeichnung.“ So könnte es analog zu Brandschutzklassen ein Klassensystem für VOC geben. Ein weiterer UBA -Jahresschwerpunkt ist die Landwirtschaft. Maria Krautzberger: „Wasser, Boden, Luft, Klima und Biodiversität sind durch die intensive Landwirtschaft belastet. Die durch die Landwirtschaft verursachten Umweltschäden zu beseitigen, kostet die Allgemeinheit Geld. Eine Untersuchung des UBA hatte jüngst gezeigt, dass Trinkwasser in einigen Regionen Deutschlands künftig deutlich teurer werden könnte, wenn die Nitrateinträge aus der Landwirtschaft nicht zurückgehen. „Mit der neuen Düngeverordnung werden wir allerdings Verbesserungen erreichen. So wird beispielsweise die Düngung im Herbst eingeschränkt, bei der die Gefahr besonders hoch ist, dass Nitrat ins Grundwasser gelangt“, so Krautzberger. Das UBA bezweifelt aber, ob mit den geänderten und neuen Regelungen im Düngerecht das Ziel aus der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von maximal 70 Kilogramm Stickstoffüberschuss pro Hektar bis 2030 erreicht werden kann. Klimaschutz zählt ebenfalls zu den UBA-Schwerpunkten 2017. Maria Krautzberger appellierte an die Politik, die eigenen Klimaschutzziele nicht aus den Augen zu verlieren. „Laut Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung soll die Energiewirtschaft bis 2030 ihre Treibhausgasemissionen gegenüber 2014 um die Hälfte senken. Dazu müssen bis 2030 deutlich mehr als die Hälfte der Stromerzeugungskapazitäten von Stein- und Braunkohlekraftwerken gekappt werden.“ Das UBA hat bereits im Januar 2017 mögliche Ausstiegspfade aus der Kohle vorgelegt, beispielsweise Preisaufschläge für fossile Brennstoffe wie Kohle oder begrenzte Restlaufzeiten für Kohlekraftwerke. Alle Vorschläge ließen sich national umsetzen, müssten aber durch eine Verschärfung des europäischen Emissionshandels flankiert werden. „In den betroffenen Regionen muss allerdings dringend ein geordneter Strukturwandel eingeleitet werden. Nur so haben Investoren Planungssicherheit, Beschäftigte neue Arbeitsplätze und Fehlinvestitionen durch neue oder erweiterte Tagebaue werden vermieden“, sagte Krautzberger. „Das deutsche Klimaschutzziel sind 80 bis 95 Prozent Minderung bis 2050 gegenüber 1990. Dies sollte in einem Klimagesetz verankert werden, das auch den Rahmen für eine Klimafolgenanpassung setzt“, so Krautzberger weiter.
Bewerbungsfrist bis zum 22.05.2020 verlängert Die Bewerbungsfrist für den 2020 erstmals ausgelobten Bundespreis UMWELT & BAUEN wird aus aktuellem Anlass verlängert. Bewerber haben daher noch bis zum 22.05.2020 die Möglichkeit sich für den Bundespreis zu bewerben. Alle Akteure des Baubereichs sind daher eingeladen, die verlängerte Bewerbungsfrist für eine Bewerbung zu nutzen: Bauherren und Bauträgern, Büros für Architektur, Gebäudetechnik-, Stadt- oder Landschaftsplanung sowie Herstellen oder Forschungseinrichtungen. Die Ausschreibung richtet sich an in Deutschland realisierte Bauwerke oder Quartiere in fortgeschrittener Planung. Der Bundespreis umfasst die Kategorien „Wohngebäude“, „Nicht-Wohngebäude“, „Quartiere“ und „Nachhaltigkeit und Innovationen“. Neben diesen Wettbewerbskategorien werden noch drei Sonderpreise für besonders innovative Ansätze vergeben. Unter den Stichworten „Resilienz“ und „Suffizienz“ geht es um die Anpassung an den Klimawandel und um Strategien zur Verringerung des Ressourceneinsatzes. Auch sollen Bauvorhaben honoriert werden, die Aspekte der Biologischen Vielfalt in besonderer Weise berücksichtigen und damit einen substanziellen Beitrag zum Schutz und zur Umsetzung von „Stadtnatur“ leisten. Das dritte Feld „Gebäudehülle & Bauprodukt“ ist für neuartige Lösungen mit innovativen Materialien und Baukonstruktionen gedacht. Mehrfachbewerbungen in verschiedenen Kategorien sind möglich. Weitere Informationen zum Bundespreis und zum Bewerbungsprozess unter: https://www.umweltbundesamt.de/bundespreis-umwelt-bauen-start Fragen zur Bewerbung beantwortet das Projektbüro Bundespreis UMWELT & BAUEN: Projektbüro Bundespreis UMWELT & BAUEN c/o Öko-Zentrum NRW GmbH Sachsenweg 8 59073 Hamm Tel.: 02381 / 30220-99 E-Mail: bundespreis-umwelt-und-bauen [at] oekozentrum-nrw [dot] de
In its brochure "Protecting natural resources by creating material cycles in the construction sector ", the Commission for Sustainable Construction Agency (KNBau) explains how material cycles in the construction sector can be better implemented. The KNBau identifies two fields of action: the recovery of secondary raw materials from existing structures and the planning of resource-conserving structures recyclable in the future. Among other things, it recommends to the public sector how to achieve high recycling rates for construction and demolition waste - by supporting innovative technologies and by promoting the acceptance among construction specialists, e.g. through further training courses.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit BMU und UBA loben den ersten „Bundespreis Umwelt & Bauen“ aus Alle reden über Nachhaltigkeit – auch die Baubranche. Den passenden Gesprächsstoff liefert ein Preis, den das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) seit heute ausschreiben: Mit dem neuen „Bundespreis Umwelt und Bauen“, der 2020 erstmals vergeben wird, wollen die Initiatoren Projekte mit Vorbildcharakter in puncto Nachhaltigkeit auszeichnen – nicht nur in den klassischen Bereichen Bestand und Neubau, sondern zudem in fünf weiteren Kategorien. Bewerben können sich alle Akteure des Baubereichs. Teilnahmeschluss ist der 15. April 2020. Schirmherrin des Wettbewerbs ist die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Svenja Schulze. Der Wunsch von immer mehr Bauherren und Planern, hohen Gebrauchsnutzen und architektonische Qualität mit Klima - und Umweltschutz zu verbinden, bringt viele spannende Projekte hervor. Sie belegen am praktischen Beispiel, dass nachhaltiges Bauen über den Lebenszyklus hinweg betrachtet viele Vorteile bietet – auch im Hinblick auf die Kosten. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Genau da setzt der Bundespreis Umwelt und Bauen an. Der Preis soll zum einen das Spektrum dessen veranschaulichen, was heute schon baulich und technisch möglich ist. Zum anderen soll er den herausragenden Beispielen durch die Prämierung größere Bekanntheit verschaffen und so zur Nachahmung einladen.“ Professor Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts: „Es geht um ganzheitliche Lösungen, die die Technik, die Gestaltung des Gebäudes und sein Umfeld einbeziehen. Einzelvorhaben auf der ‚grünen Wiese‘ werden ausdrücklich nicht unterstützt. Bei keinem anderen Wettbewerb wird das Zusammenspiel von Umwelt und Bauen so bewertet, wie im Bundespreis Umwelt & Bauen.“ Über den Bundespreis : Um die Breite des nachhaltigen Bauens zu zeigen, umfasst der Bundespreis die Kategorien „Wohngebäude“, „Nicht-Wohngebäude“, „Quartiere“ und „Nachhaltigkeit und Innovationen“. Besonders im Fokus der ersten beiden steht die energetische Sanierung von Bestandsbauten, weil hier aus Sicht des Klimaschutzes der größte Handlungsbedarf besteht. Neben diesen Wettbewerbskategorien vergeben BMU und UBA noch drei Sonderpreise für besonders innovative Ansätze. Unter den Stichworten „Resilienz“ und „Suffizienz“ geht es um die Anpassung an den Klimawandel und um Strategien zur Verringerung des Ressourceneinsatzes. Auch sollen Bauvorhaben honoriert werden, die Aspekte der Biologischen Vielfalt in besonderer Weise berücksichtigen und damit einen substanziellen Beitrag zum Schutz und zur Umsetzung von „Stadtnatur“ leisten. Das dritte Feld „Gebäudehülle & Bauprodukt“ ist für neuartige Lösungen mit innovativen Materialien und Baukonstruktionen gedacht. Teilnahmebedingungen : Aufgrund der thematischen Breite sind alle Akteure des Baubereichs eingeladen, sich zu bewerben: von Bauherren und Bauträgern über Büros für Architektur, Gebäudetechnik-, Stadt- oder Landschaftsplanung bis hin zu Herstellern oder Forschungseinrichtungen. Die Ausschreibung richtet sich an in Deutschland realisierte Bauwerke oder Quartiere in fortgeschrittener Planung; Mehrfachbewerbungen in verschiedenen Kategorien sind möglich. Was die Gewinner erwartet : Den Preisträgern winkt öffentliche Wahrnehmung auf mehreren Ebenen. Die feierliche Preisverleihung erfolgt am 29. September auf einem Kongress zum nachhaltigen Bauen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in Berlin, wo die prämierten Projekte der Fachwelt und den Medien vorgestellt werden. Auch auf den Websites des UBA und des Bundesumweltministeriums werden die ausgezeichneten Projekte und ihre Pluspunkte dargestellt – unter anderem in Form von Videos: Denn zu den preisgekrönten Nachhaltigkeitsbeispielen lässt das UBA Filme erstellen, die die Gewinner anschließend für ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit nutzen können. Des Weiteren werden alle prämierten Projekte in einem Buch dokumentiert. Näheres zu den Teilnahmebedingungen des Bundespreises Umwelt & Bauen und dem Auswahlverfahren finden Interessenten auf der Website des UBA: https://www.umweltbundesamt.de/bundespreis-umwelt-bauen-start Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 15. April 2020. _______________________________ Hinweis an die Redaktionen: Für Fragen zum „Bundespreis Umwelt und Bauen“ steht Ihnen die Pressestelle des Umweltbundesamtes zur Verfügung: felix [dot] poetschke [at] uba [dot] de oder Tel. 0340-2103-2245 sowie das Projektbüro Bundespreis Umwelt & Bauen c/o Öko-Zentrum NRW GmbH Sachsenweg 8 59073 Hamm Tel.: 02381 / 30220-99 oder bundespreis-umwelt-und-bauen [at] oekozentrum-nrw [dot] de
Neue Studie sieht hohen Ausbildungs- und Qualifizierungsbedarf im Bau- und Architektursektor Die energetische Sanierung von Gebäuden bietet große Chancen für Klimaschutz und Beschäftigung. Bis zum Jahr 2030 lassen sich im Gebäudesektor nahezu 30 Prozent der Treibhausgasemissionen einsparen. Wie eine neue Studie für das UBA zeigt, mangelt es jedoch zunehmend an einschlägig qualifizierten Fachkräften, um Sanierungen optimal zu planen und umzusetzen. Auch aus diesem Grund werden derzeit nur etwa ein Drittel der wirtschaftlich lohnenden Energiesparpotenziale im Gebäudebestand ausgeschöpft. UBA-Präsident Jochen Flasbarth erklärte angesichts der Studienergebnisse: „Wir brauchen eine Ausbildungsoffensive für die energetische Gebäudesanierung. Green Jobs sind eine riesige Zukunftschance. Das Thema Energiesparen sollte in allen Bauberufen eine größere Rolle bei der Aus- und Weiterbildung spielen; sonst leiden Klimaschutz und Beschäftigung. Auch in Studiengängen wie Architektur oder Bauingenieurwesen braucht die energetische Gebäudesanierung mehr Platz im Lehrplan.“ Die Baubranche hat die Zeichen der Zeit schon erkannt: Rund 80 Prozent der Handwerksbetriebe und rund 90 Prozent der Ingenieurbüros sehen ihren künftigen Arbeitsschwerpunkt im Bausektor bei der Altbausanierung. Falls wirtschaftlich vorteilhafte Energieeinsparmaßnahmen nicht oder nicht sachgerecht ausgeführt werden, schadet das erstens dem Klimaschutz . Zweitens entstehen unnötig hohe Kosten für die Gebäudeeigentümer und Mieterinnen und Mieter; vor allem bei steigenden Energiepreisen für fossile Rohstoffe. Zudem wirkt der beschriebene Fachkräftemangel als Investitionsbremse - mit negativen Folgen für die Beschäftigung. Fachkräfte für die energetische Gebäudesanierung müssen sich ständig neues Wissen über die angebotenen Technologien und Produkte aneignen und zugleich fundierte Grundlagenkenntnisse haben . Neben den fachlichen Kompetenzen werden auch die sogenannten „soft skills“ immer wichtiger. Energetische Gebäudesanierung erfordert einen deutlich höheren Planungs- und Materialaufwand als eine Sanierung ohne energetische Modernisierung. Der „Blick für das Ganze“ ist dabei ein wesentlicher Faktor, ebenso die Koordination der einzelnen (Bau-)Gewerke. Die Auswahl der Baumaterialien sollte den gesamten Lebenszyklus berücksichtigen, also auch den Energie- und Ressourcenverbrauch bei der Herstellung von Bau- oder Dämmstoffen und ihre Recyclingfähigkeit. Da die planenden und ausführenden Gewerke durch ihre Beratung die Materialauswahl beeinflussen, ist eine spezielle Qualifizierung sinnvoll. Ebenso sollte es Angebote in der Aus- und Weiterbildung geben, die das Zusammenspiel von planenden und ausführenden Gewerken fördern. Die Zusammenfassung der Ergebnisse mit Handlungsempfehlungen zu „Beschäftigungswirkungen sowie Ausbildungs- und Qualifizierungsbedarf im Bereich der energetischen Gebäudesanierung “ steht unter http://www.uba.de/uba-info-medien/3970.html zum kostenlosen Download zur Verfügung. Die Langfassung der Studie erscheint in Kürze. Die Studie wurde vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) in Kooperation mit Prof. Dr. Karin Rebmann und Dr. Tobias Schlömer von der Universität Oldenburg und dem Wissenschaftsladen Bonn im Auftrag des UBA angefertigt.
Der Mensch hat grundsätzlich vielfältige Möglichkeiten, negativen gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels vorzubeugen, beispielsweise mithilfe von Informations- und Aufklärungskampagnen über ein angepasstes individuelles Vorsorgeverhalten, von verwaltungsseitig eingerichteten Frühwarnvorhersagesystemen und Notfallplänen oder von Empfehlungen zum hochwasserangepasstem Bauen. Da das Wissen über die gesundheitlichen Auswirkungen veränderter Umweltbedingungen im Zuge des Klimawandels derzeit jedoch noch sehr lückenhaft ist, gilt es die Erforschung von gesundheitlichen Auswirkungen der Klimaerwärmung und die nationale und internationale Netzwerkbildung zu intensivieren, um zukünftig gesicherte und effektive Anpassungsmaßnahmen zu entwickeln, die die „Verwundbarkeit“ gegenüber dem Klimawandel reduzieren. Veröffentlicht in Ratgeber.
Am 2. November 2016 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines "Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes" (Hochwasserschutzgesetz II). Damit werden Planung, Genehmigung und Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen erleichtert und beschleunigt. Es werden mit dem neuen Gesetz auch Regelungslücken geschlossen, um Schäden durch Hochwasser zu verhindern oder zu vermindern. Hierzu gehören z. B. das Verbot von neuen Heizölverbraucheranlagen und die Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen in Risikogebieten. Zudem sollen die Regelungen den Kommunen und Behörden ausreichend Möglichkeiten verschaffen, das hochwasserangepasste Bauen in Risikogebieten weiter zu forcieren. Schließlich soll das Gesetz auch dabei helfen, die Entstehung von Hochwasser z. B. durch weitere Entsiegelungen einzudämmen.
Die Möglichkeiten von Normen und technischen Regeln zur Förderung von Aktivitäten zur Anpassung an den Klimawandel werden in Deutschland bereits seit längerem erwogen. Die "Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS)" empfahl bereits 2008 u. a. die Berücksichtigung klimatischer Entwicklungen bei technischen Baubestimmungen und Normen mit Bezug zu Bautechnik (Bundesregierung 2008: 20). Besonders bei baulichen Strukturen und großen Inf-rastruktursystemen (Energie, Verkehr usw.), die auf jahrzehntelange Nutzung ausgelegt sind, ist eine Beachtung der Klimaveränderung notwendig, um Sicherheitsstandards und Resilienz langfristig zu wahren (vgl. CEN-CENELEC o. D.). Bereiche, in denen Normung die Anpassung an den Klimawandel konkret unterstützt und Beiträge zur Resilienz gegenüber den Folgen des Klima-wandels liefern kann, sind u. a.: der Schutz von Personen und Gütern durch klimaangepasstes Bauen, die Reduzierung der Auswirkung von Hitzewellen durch angepasste Gebäudetechnik und die verbesserte Hochwasservorsorge durch Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels auf Starkniederschläge. Bisher sind die Folgen des Klimawandels oder die Notwendigkeiten zur Anpassung kaum in Normen und technischen Regeln berücksichtigt. Wenn das Thema dort auftaucht, dann meist in wenig verbindlicher Art und Weise. Will man Klimafolgen und Anpassung mittelfristig in umfassender Art und Weise in Normen berücksichtigt sehen, scheinen verschiedene Dinge nötig, u. a.: Einbezug von Klimafolgen und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen muss in den jeweiligen Arbeitsbereichen stärker als Stand der Technik etabliert bzw. wahrgenommen werden, Normungsgremien müssen vertrauter werden beim Einbezug von Klimadaten in ihre Arbeit und hierfür Unterstützung erfahren. Darüber hinaus müssen normierende Organisationen dem Thema mehr strategische Priorität einräumen und durch Vorgaben an Gremien die Sensibilitäten schärfen und eine Berücksichtigung begünstigen. Quelle: Forschungsbericht
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