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Entwicklung einer Erneuerungsstrategie fuer ein staedtisches Wasserversorgugnsnetz unter Zuhilfenahme eines Geographischen Informationssystemes

Jene Faktoren, die auf die Dringlichkeit der Erneuerung von Leitungsabschnitten Einfluss nehmen, seien es Untergrundverhaeltnisse, Druckschwankungsbereiche, Setzungen infolge anderer Baumassnahmen, und moeglicherweise im allgemeinen einen Raumbezug auf. Es erscheint daher als zweckmaessig diese Problematik mit Hilfe eines geographischen Informationssystemes zu bearbeiten, um somit Schluesse auf erforderliche Erneuerungen, ziehen zu koennen.

Beurteilung des Einsatzes von Recycling-Baustoffen und industriellen Nebenprodukten bei Erdbauwerken mittels Auswertung von Erfahrungen mit ausgeführten Bauprojekten (Region Nord)

Seit den 80-er Jahren wird verstärkt auf RC-Baustoffe und industrielle Nebenprodukte für den Straßenbau zurückgegriffen. Aus diesem Grund sind in den ZTV E-StB, den TL Min-StB sowie in verschiedenen Merkblättern diese Materialien berücksichtigt worden. Es fehlen aber konkret definierte Prüfverfahren sowie Erfahrungswerte, die die Eignung dieser Materialien für die jeweiligen Erdbauwerke festlegen. Die große Vielfalt dieser Materialien soll nun anhand einer Umfrage bei Landesstraßenverwaltungen und Tiefbauämtern (kleiner 100 000 Einwohner, Bezirk Nord) auf ihre Anwendung bzw. Anwendbarkeit bei den verschiedenen Erdbauwerken untersucht werden. Daneben werden auch die Anforderungen, die an diese Materialien gestellt wurden, erfasst. Dazu zählen u.a. Art und Umfang der Eignungsprüfungen, Art der Prüfverfahren bei der Qualitätssicherung in-situ. Nach der Auswertung der Umfragebögen soll es möglich sein, Erfahrungswerte mit dem Einsatz von RC-Baustoffen und industriellen Nebenprodukten bezüglich der jeweiligen Bauwerkstypen abrufen zu können. Diese Erfahrungen sollen zusammen mit detaillierteren Untersuchungen ausgewählter Bauprojekte die Grundlage für die Bearbeitung der Regelwerke und Merkblätter bilden.

Ingenieurgeologische Gefahrenhinweiskarte (IGHK50)

Die Ingenieurgeologische Gefahrenhinweiskarte Baden-Württemberg ist eine nach wissenschaftlichen Kriterien erstellte Übersichtskarte im Maßstab 1 : 50 000 und gibt einen Überblick über die geogenen Naturgefahren des Landes. Die Themen Massenbewegungen (Rutschungen, Steinschlag/Felssturz) und Verkarstungsstrukturen (z. B. Erdfälle, Dolinen i. w. S., Karstsenken) sind landesweit verfügbar. Die Gefahrenhinweisflächen (GHF) für setzungs- und hebungsgefährdeten Baugrund sowie veränderlich feste Gesteine sind an den jeweiligen Bearbeitungsstand der Integrierten Geowissenschaftliche Landesaufnahme (GeoLa) gebunden. Rutschungsgebiete: Die GHF "Rutschungsgebiete" sind Gebiete mit deutlichen Hinweisen auf aktive oder inaktive Rutschungen inkl. Hangzerreißung. Dargestellt ist der Prozessraum ohne Angabe der Gleitflächentiefe. Rutschungsprozesse sind bereits erfolgt, eine Reaktivierung bzw. Vergrößerung der Rutschung ist möglich. Die Rutschungsgebiete entstammen der Geologischen Karte sowie aus der fernerkundlichen Auswertung des hochauflösenden Digitalen Geländemodells. Steinschlag/Felssturz: Die GHF "Steinschlag/Felssturz" sind potenzielle Ausbruchgebiete für Steinschlag und Felssturz. Dargestellt sind mittels standardisierter Auswertung (Gestein, Hangneigung) teilautomatisiert abgeleitete Flächen ohne Angabe der Geometrie des vollständigen Prozessraums und möglicher Sturzkörpervolumina. Ölschieferhebungen: Die GHF "Ölschieferhebungen" stellen Gebiete mit der Gefahr von Baugrundhebungen dar, die bei Austrocknung bituminöser, pyritführender Ton- und Mergelsteine infolge Kristallisationsdrucks von Sulfatmineralneubildungen auf Schichtflächen entstehen. Die Angaben sind auf den oberflächennahen Baugrund (z. B. einfache Kellertiefe) beschränkt. Setzungen: Die GHF "Setzungen" stellen Gebiete mit der Gefahr von Setzungen dar. Die GHF sind hinsichtlich ihres mineralischen und organischen Aufbaus (z. B. organische bzw. bindige kompressive Lockergesteine, Auffüllungen) differenziert. Die Angaben sind auf den oberflächennahen Baugrund (z. B. einfache Kellertiefe) beschränkt. Jahreszeitliche Volumenänderung: Die GHF "Jahreszeitliche Volumenänderungen" stellen Gebiete dar mit der Gefahr von Baugrundsetzungen und -hebungen tonig-schluffiger Lockergesteine, die infolge Schrumpfen bei Austrocknung und Quellen bei Wiederbefeuchtung entstehen. Die Angaben sind auf den oberflächennahen Baugrund (z. B. einfache Kellertiefe) beschränkt. Veränderlich feste Gesteine: Die GHF "Veränderlich feste Gesteine" kennzeichnen Gebiete mit Ton-, Tonschluff-, Schluff- und Mergelgesteinen, die aufgrund ihrer tiefgründigen, selten homogen verlaufenden Verwitterung eine bekannte Erschwernis für Bauvorhaben (z. B. bei Anlage von Baugruben, von Geländeanschnitten bzw. Geländeeinschnitten, bei der Gründung von Bauwerken) darstellen. Die Angaben sind auf den oberflächennahen Baugrund (z. B. einfache Kellertiefe) beschränkt. Verkarstungsgefährdung: Die GHF "Verkarstungsgefährdung" stellen Gebiete dar, in denen Verkarstungserscheinungen auftreten können. Hierbei wird unterschieden, welche Gesteine (Sulfat- und/oder Karbonatgesteine) mögliche Verkarstungserscheinungen aufweisen können. Das geologische 3-D-Modell liegt bislang nicht landesweit vor. In den nicht bearbeiteten Bereichen wird zusätzlich grob nach Verkarstungswahrscheinlichkeit (möglich/unwahrscheinlich) unterschieden. Vermutete Verkarstungsstruktur Die Punkte zeigen "Vermutete Verkarstungsstrukturen" (Erdfälle, Dolinen i. w. S., Karstwannen etc.) über verkarstungsfähigem Untergrund ohne Angaben der Geometrie des vollständigen Prozessraums sowie der Verkarstungstiefe. Die Verkarstungsstrukturen entstammen dem verfügbaren Kartenmaterial (Geologische Karte, Topografische Karte, Bodenkarte) sowie der fernerkundlichen Auswertung des hochauflösenden Digitalen Geländemodells.

AAK: Altbergbau - Ampelkarte

Das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) stellt ab dem 01.01.2026 eine sogenannte 'Ampelkarte' zur Frage der bergbaulichen Betroffenheit von Gemarkungen in Rheinland-Pfalz online zur Verfügung. $Absatz$ Diese Karte richtet sich sowohl an Gemeinden und Kommunen als Planungsträger als auch an Bürgerinnen und Bürger (private Bauanfragen).$Absatz$ Aus der Karte ist ersichtlich, ob das LGB zwingend zu beteiligen ist. $Absatz$ Dies ist erforderlich, wenn die Gemarkungen mit einer entsprechenden Kennzeichnung zu vermutetem oder nachgewiesenem Altbergbau versehen sind. $Absatz$ Bei Planungen innerhalb von Gemarkungen ohne diese Kennzeichnung ist eine Beteiligung des LGB hierzu nicht erforderlich.$Absatz$ Für die Erstellung der „Ampelkarte“ wurden alle beim LGB diesbezüglich vorhandenen Archivunterlagen und verfügbare Literatur ausgewertet und den einzelnen Gemarkungen des Landes zugeordnet.$Absatz$ Es ist zu beachten, dass dem LGB vorrangig nur Informationen vorliegen, soweit auf Grund früherer oder aktuell geltender gesetzlicher Bestimmungen jeweils eine Zuständigkeit der Behörde bzw. eine Verpflichtung zur Vorlage und Dokumentation seitens der Rechteinhaber bestand oder besteht. $Absatz$ Darüber hinaus wären die für die Gewinnung sonstiger Bodenschätze zuständigen Behörden, beispielsweise die Gewerbeaufsicht, zu beteiligen. $Absatz$ Unsere Unterlagen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.$Absatz$ So kann es etwa vorkommen, dass nicht dokumentierter historischer Bergbau stattgefunden hat, Unterlagen verloren gegangen sind oder nicht überliefert wurden – etwa durch Brände oder Kriegsereignisse.$Absatz$ Das LGB arbeitet im Rahmen der Digitalisierung fortlaufend an der Aufarbeitung vorhandener Daten und erfasst ebenso neu hinzukommende. $Absatz$ In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine regelmäßige Aktualisierung der Ampelkarte. Der aktuelle Stand ist jeweils auf der Karte verzeichnet.$Absatz$ Sollten Sie im Rahmen der Planung, der Umsetzung der Bauvorhaben bzw. Recherchen in von uns als unbedenklich gekennzeichneten Gebieten Hinweise auf Bergbauaktivitäten feststellen oder konkrete Informationen darüber erlangen, bitten wir Sie, unverzüglich Kontakt mit uns aufzunehmen.

Planfeststellungsverfahren für die Herstellung der Deichsicherheit im Bereich Kloster Blankenburg in der Stadt Oldenburg (Oldb)

Der I. Oldenburgische Deichband hat mit Schreiben vom 05.05.2021 für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Oldenburg, Im Dreieck 12, 26127 Oldenburg, beantragt. Nach Vollständigkeitsprüfung und Überarbeitung der Planunterlagen hat der Antragsteller mit Schreiben vom 23.11.2021 entsprechend geänderte Unterlagen vorgelegt. Die vorliegende Planung umfasst den Neu- und Ausbau des rechten Schutzdeiches der Hunte im Bereich des Klosters Blankenburg in der Stadt Oldenburg (Oldb). Der ca. 1,6 km lange Bauabschnitt erstreckt sich von der Autobahn A 29 in Richtung Osten bis zum Polder „Würdemanns Groden“. Für das Bauvorhaben einschließlich der zur Eingriffskompensation vorgesehenen Maßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Oldenburg (Oldb) und der Gemeinde Hude (Oldb) beansprucht.

Bebauungsplan "07 09 00 GE und GI im Schwamm"

Bebauungsplan "07 09 00 GE und GI im Schwamm" der Gemeinde Losheim

Baustoffkreislauf im Massivbau (BiM), Erstellung eines Bauwerks unter Verwendung von Beton mit Sekundärzuschlägen

Die Anwendung von Beton mit Recyclingbaustoffen setzt neben der technischen Gleichwertigkeit zu Beton nach DIN 1045 auch eine Akzeptanz beim Nutzer des Bauwerks voraus. Mit dem Demonstrationsvorhaben soll gezeigt werden, dass die Gleichwertigkeit vorliegt. Es sind bei der Planung solcher Bauvorhaben Besonderheiten gegenüber einem Bauwerk aus Primärzuschlägen herauszuarbeiten. Die Ausführung des Rohbaus mit Beton aus Sekundärzuschlägen setzt eine Zustimmung im Einzelfall voraus. Es sind hierfür die Versuchsergebnisse zusammenzustellen und für den Antrag aufzuarbeiten. Dazu gehören die Bewertung des Zuschlags und die Ergebnisse der Eignungsprüfung.

Beurteilung des Einsatzes von Recycling-Baustoffen und industriellen Nebenprodukten bei Erdbauwerken mittels Auswertung von Erfahrungen mit ausgeführten Bauprojekten (Region Süd)

In den ZTV E-StB werden die RC-Baustoffe und industriellen Nebenprodukte nur insoweit behandelt, als sie mit natürlichen mineralischen Baustoffen vergleichbar sind. Sofern sie nicht vergleichbar sind, werden gesonderte Untersuchungen erforderlich, die jedoch nicht weiter beschrieben sind. Die Übertragbarkeit der Einbau- und Verdichtungsanforderungen für Boden und Fels ist nicht in jedem Fall gegeben. Da die Palette der vorgenannten Stoffe sehr groß ist, soll im Sinne einer Datensammlung geklärt werden, in welchem Umfang die verschiedenen Stoffe bisher überhaupt bei Erdbauten zur Anwendung gekommen sind, wobei nach den verschiedenen Bauwerkstypen wie Verkehrsdämmen, Hinterfüllungen, Sickeranlagen, Abdichtungen, Bodenverbesserungen, Lärmschutzwällen u. a. zu unterscheiden sein wird (Region Süd). Weiterhin soll geklärt werden, welche Anforderungen in der Praxis an die diversen RC-Baustoffe und industriellen Nebenprodukte bei verschiedenen Bauprojekten gestellt wurden, wie Art und Umfang der Eignungsprüfungen der Baustoffe festgelegt wurden und welche Prüfverfahren bei der Qualitätssicherung in-situ zum Einsatz kamen. Die diesbezüglichen Erfahrungen sind zusammenzutragen und auszuwerten.

BIM-basierte Zustimmungs- bzw. Genehmigungsverfahren für den Breitbandausbau, Teilvorhaben: STRABAG AG

Kiesvorfilter als Vorbehandlungsstufe zu Langsamsandfiltern

Eingehende Labor- und Pilotversuche haben gezeigt, dass der horizontal durchflossene Kiesfilter ein einfaches und daher vielversprechendes Verfahren fuer die Vorbehandlung von Oberflaechenwasser ist, das hohe Truebung aufweist und daher nicht direkt in einem Langsamsandfilter aufbereitet werden kann. Ziel der naechsten Projektphase ist die praktische Erprobung und Verbreitung solcher Kiesvorfilter in verschiedenen Entwicklungslaendern. Zur Zeit sind Demonstrationsanlagen in Tanzania, Kenya und Peru in Planung oder in Ausfuehrung. Weitere Projekte zeichnen sich fuer Kolumbien, Togo, Sudan und Indien ab. Ungefaehr 12 Demonstrationsanlagen in 6 verschiedenen Laendern sollen gebaut, betrieben und evaluiert werden. Der FB HYGEL uebernimmt die technische Beratung fuer die Bauprojekte, erarbeitet Vorschlaege fuer das Monitoring und evaluiert die Felderfahrungen. Sobald genuegend Felderfahrungen vorhanden sind (in 2-3 Jahren), soll das Projekt mit der Herausgabe eines Leitfadens fuer Dimensionierung, Betrieb und Unterhalt eines Kiesvorfilters abgeschlossen werden.

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