Außergewöhnlich heftige oder langanhaltende Regenfälle sowie Schneeschmelze können zu Hochwasser führen. Hochwasser sind natürliche Ereignisse, die sich nicht verhindern lassen. Die nachteiligen Auswirkungen von Hochwasserereignissen werden durch die Zunahme von Siedlungsflächen und Vermögenswerten in gefährdeten Bereichen und die Verringerung der natürlichen Wasserrückhaltefähigkeit der Landschaft, insbesondere des Bodens infolge einer intensiveren Flächennutzung, verstärkt. Einen absoluten Schutz vor Hochwasser gibt es nicht. Um Hochwasserschäden nachhaltig zu reduzieren oder verhindern zu können, ist ein umfassendes Management des Hochwasserrisikos notwendig. Das Hochwasserrisikomanagement ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe und umfasst verschiedene Aspekte, wie Vermeidung, Schutz, Vorsorge und Wiederherstellung/Regeneration. Der Schlüssel zur Begrenzung von Hochwasserschäden liegt im Zusammenwirken von staatlicher Vorsorge und eigenverantwortlichem Handeln des Einzelnen. Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen (§5 (2) Wasserhaushaltsgesetz (WHG)). Nach § 72 WHG ist Hochwasser „(…) eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer (…). Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.“ Hochwasser kann jedoch auch durch Starkregen verursacht werden. Fachlich wird daher zwischen Überflutungen (pluvialen Hochwassern) und Überschwemmungen (fluvialen Ereignissen) unterschieden. Überflutungen treten auf, wenn Starkregen in urbanen Gebieten zu einer schnellen Ansammlung von Wasser führt, die das Kanalsystem und die Entwässerungsinfrastruktur überfordert. Diese Art der Überflutung betrifft vor allem städtische Gebiete, in denen ein hoher Versiegelungsgrad (vgl. Umweltatlaskarte 01.02 ) eine natürliche Versickerung des Wassers behindert. Überschwemmungen entstehen, wenn Flüsse aufgrund anhaltender Niederschläge, Starkregenereignisse oder Schneeschmelze überlastet sind und über die Ufer treten. Die Gefahren von pluvialen Hochwassern werden flächendeckend in der Starkregenhinweiskarte dargestellt. Diese bieten eine erste Orientierungshilfe für die Gefahrenabschätzung. Zusätzlich existiert eine detaillierte Starkregengefahrenkarte für bestimmte Gebiete. In dieser werden Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten bei verschiedenen Starkregenszenarien genau dargestellt. Eine detaillierte Beschreibung der Starkregen- und Überflutungsgefahren findet sich im Umweltatlas . Die am 23.10.2007 verabschiedete Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken ( HWRM-RL ) ist seit dem 26.11.2007 in Kraft und gibt den Prozess des Hochwasserrisikomanagement. Der 2. Zyklus zur Umsetzung der HWRM-RL wurde Ende 2021 mit Veröffentlichung des Hochwasserrisikomanagementplans abgeschlossen (HWRM-Plan 2021). Der 3. Zyklus ist bis 2027 umzusetzen. Im ersten Schritt des zyklischen Prozesses erfolgt die Überprüfung der Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete in Berlin gemäß § 73 WHG und wird mit der Veröffentlichung bis zum 22.12.2024 abgeschlossen (SenMVKU 2024). Die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten (HWGK) und Hochwasserrisikokarten (HWRK) stellt den zweiten Umsetzungsschritt der HWRM-RL dar und bildet die Grundlage für die anschließenden Aktualisierung des Hochwasserrisikomanagementplans bis Ende 2027. Der Hochwasserrisikomanagementplan enthält Maßnahmen, die nicht nur zu einer Verbesserung des Hochwasserschutzes, sondern auch zu einer verbesserten Hochwasservorsorge und zur Vermeidung von Hochwasserrisiken an der Elbe beitragen (HWRM-Plan 2021). HWGK beschreiben die räumliche Ausbreitung von Überschwemmungen sowie die Wassertiefe eines fluvialen Hochwassers bei drei verschiedenen Hochwasserszenarien. In den Gefahrenkarten werden Überschwemmungen dargestellt, die durch ein Hochwasser eines Gewässers selbst entstehen. Überschwemmungen, die durch kapazitative Überforderung der Abwasseranlagen, zu Tage tretendes Grundwasser, Versagen wasserwirtschaftlicher Stauanlagen oder Überflutungen die durch Starkregen entstehen, werden in den HWGK nicht dargestellt. HWRK geben Auskunft über die möglichen hochwasserbedingten nachteiligen Folgen dieser Hochwasserereignisse bezogen auf die in der europäischen HWRM-RL festgelegten Schutzgüter (LAWA 2018). Nach § 74 Absatz 1 WHG erstellt die zuständige Behörde des Landes Berlin HWGK und HWRK. Die Inhalte der Karten müssen gemäß § 74 Absätze 2 bis 4 WHG den Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 5 HWRM-RL entsprechen. Um weitgehend inhaltlich und gestalterisch einheitliche Kartenwerke zu erstellen, hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) entsprechende „Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten“ veröffentlicht (LAWA 2018). Sie enthalten Standards für Mindestanforderungen der HWRM-RL an die HWGK und HWRK. Die Überprüfung und ggf. Aktualisierung der HWGK und HWRK in Berlin folgt den LAWA Empfehlungen für die Kartenerstellung und den Signifikanzkriterien (LAWA 2017, 2018) sowie dem Umsetzungskonzept der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe (FGG 2018). Für eine detailliertere Darstellung der methodischen Ausgestaltung und Arbeitsschritte wird auf diese beiden Dokumente (LAWA 2018, FGG 2018) verwiesen. Aufgrund der Landesgrenze zu Brandenburg erfolgte zudem eine enge bilaterale Abstimmung mit dem Land Brandenburg. Die Bewertung des Hochwasserrisikos entsprechend der HWRM-RL ergab, dass für die Gebiete Tegeler Fließ, Panke, Erpe, Wuhle, Untere Havel/Untere Spree und Müggelspree inklusive Gosener Gewässer mit Seddinsee ein potentielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Diese wurden als Risikogebiete entsprechend § 73 WHG bestimmt (siehe Abbildung 1). Für diese Gebiete werden HWGK und HWRK erarbeitet bzw. aktualisiert und bis zum 22. Dezember 2025 veröffentlicht. Überschwemmungsgebiete werden in Risikogebieten ausgewiesen, in denen eine bedeutende Hochwassergefahr besteht. Überschwemmungsgebiete (ÜSG) gemäß § 76 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind Gebiete, die bei einem Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder für die Hochwasserrückhaltung genutzt werden. Im jursitischen Sinn ist das ÜSG eine Fläche, die statistisch gesehen einmal in 100 Jahren überschwemmt wird. In Berlin basieren die Überschwemmungsgebiete auf den Hochwassergefahrenkarten für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit. Die Überschwemmungsgebiete entlang hochwassergefährdeter Gewässer werden durch behördliche Verordnung rechtsverbindlich festgelegt oder vorläufig gesichert. Hier gilt ein weitreichender Pflichtenkatalog. Er beinhaltet Maßnahmen wie den Erhalt und die Wiederherstellung von Rückhalteflächen, das Verbot der Umwandlung von Grünland zu Ackerland sowie Einschränkungen für Bauvorhaben. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich durch Bauleitpläne oder sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt. Um die Schadenspotenziale nicht zu erhöhen, sind zusätzlich die Errichtung oder Erweiterung von Bauwerken gemäß den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuches verboten. Das Einbringen oder Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden sowie die längerfristige Lagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können, ist ebenfalls untersagt. Im ÜSG und in Gebieten mit Hochwassergefahren ist somit die Nutzung anzupassen, um Schäden durch Hochwasser zu minimieren sowie dem Verlust der Wasserrückhaltefähigkeit entgegen zu wirken. Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (WHG §78b) sind die Flächenkulisse der Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit bzw. das Extremszenario abzüglich der Fläche, die als festgesetztes oder vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet ausgewiesen ist. Dies sind somit Gebiete, die von Hochwasser betroffen werden, mit denen seltener als einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Mit den HWGK, HWRK und ÜSG liegen für Berlin Instrumente für den vorbeugenden Hochwasserschutz vor, mit welchem die Ausdehnung von Überschwemmungen und deren Auswirkungen bei bestimmten Hochwasserereignissen beschrieben werden. Des Weiteren soll das Bewusstsein für mögliche Hochwassergefahren durch HWGK und ÜSG gefördert werden.
Darstellung der gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1 SächsWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juli 2013 (GVBl S. 503) festgesetzten überschwemmungsgefährdeten Gebiete an Gewässern I. und II. Ordnung in der Stadt Chemnitz. Das überschwemmungsgefährdete Gebiet des Pleißenbaches wurden in der Zeit vom 24.09.2018 bis 05.10.2018 öffentlich ausgelegt. In überschwemmungsgefährdeten Gebieten gelten Restriktionen nach §78b WHG. Nachrichtliche Übernahme in die vorbereitende (FNP) und verbindliche (B-Pläne) Bauleitplanung. Berücksichtigung bei Bauvorhaben, bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten, Genehmigungsverfahren nach BImSchG, Lagerung wassergefährdender Stoffe, Verbot der Errichtung von Heizölanlagen u.a.
Die Zuordnung des Hamburger Stadtgebietes zu den Naturräumen Geest und Marsch wird dargestellt. Die Karte ist auch als Hilfskarte für den Kontext - Einbau Ersatzbaustoffe - zu verstehen. Hier gibt es unterschiedliche Richtlinien je nachdem, ob ein Bauvorhaben in bzw. auf Geest- oder Marsch-Boden geplant ist. Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst, WFS-Downloaddienst und über die OGC API - Features (OAF) Hamburg bereitgestellt.
Definition des Bodens Der Boden ist die an der Oberfläche entstandene, mit Luft, Wasser und Lebewesen durchsetzte sowie aus mineralischen und organischen Substanzen bestehende Verwitterungsschicht des obersten Teils der Erdkruste, die sich unter Einwirkung aller Umweltfaktoren gebildet hat. Natürliche Böden entstehen durch das Zusammenwirken von Ausgangsgestein, Klima, Wasser, Relief, Flora und Fauna, wobei sich in Abhängigkeit von den jeweiligen Standortverhältnissen und Bodenbildungszeiträumen unterschiedliche Bodentypen mit charakteristischem Profilaufbau und spezifischen physikalischen und chemischen Eigenschaften entwickeln. Zusammen mit Luft, Wasser und Sonnenlicht ist der Boden die Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen. Böden sind nicht nur Produktionsgrundlage für Nahrungs- und Futtermittel, nachwachsende Rohstoffe und selbst Rohstoffquelle, sondern haben bezüglich ihrer vielfältigen Funktionen eine herausragende Bedeutung im Naturhaushalt und sind eine bedeutende natürliche Ressource. Böden sind: naturgegebener Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Teil des Ökosystems mit seinen Stoffkreisläufen, Grundlage für die Erzeugung von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und pflanzlichen Rohstoffen, Filter und Speicher für das Grundwasser, Baugrund als Standort und Träger baulicher Anlagen, prägendes Element der Natur und Landschaft sowie Archiv für Natur- und Kulturgeschichte. Böden werden aber auch durch menschliche Aktivitäten (z.B. in der Landwirtschaft oder bei der Erstellung von Bauwerken) umgelagert, verändert, versiegelt und zerstört. Böden stellen somit ein begrenztes und nicht erneuerbares Schutzgut dar, mit dem verantwortungsvoll umgegangen werden muss. Bodenbildung Die Bodenbildung ist ein natürlicher, an der Erdoberfläche beginnender und in die Tiefe fortschreitender Prozess. Die in Tab. 1 genannten Faktoren und Prozesse führen in Abhängigkeit von der Zeit zu Differenzierungen in Aufbau und Eigenschaften und zur Bildung unterschiedlicher Bodenhorizonte (-schichten). Somit können sich unterschiedliche Bodentypen (als Kombinationen von Bodenhorizonten) herausbilden. Der durch bodenbildende Prozesse aus dem Ausgangsgestein entstandene Boden ist ein Dreikomponenten- und Dreiphasengemisch aus festen, flüssigen und gasförmigen Bestandteilen: feste Bestandteile mineralische Bestandteile wie Gesteinsfragmente, verschiedener Größe, Oxide, Salze, Kolloide, organische Bestandteile flüssige Bestandteile Bodenwasser mit gelösten Nährstoffen und andere Elemente gasförmige Bestandteile Bodenluft (Sauerstoff, Stickstoff, Kohlendioxid). Systematik der Böden Die Vielfalt der Böden wird in Abteilungen, Klassen, Bodentypen, Subtypen und Bodenformen systematisiert. Je nach Grundwasserstand werden folgende bodensystematische Abteilungen unterschieden: Terrestrische Böden (Landböden), Semiterrestrische Böden (halbhydromorphe Böden), Hydromorphe Böden (Grundwasserböden), Subhydrische Böden (Unterwasserböden) sowie Moore. Das Prinzip der Systematik wird an der Abteilung der Landböden, speziell an der Klasse der Braunerden, kurz verdeutlicht (vgl. Tab. 2). Eine ausführliche Beschreibung der Bodensystematik enthält die Bodenkundliche Kartieranleitung (1982, 1994 und 2005). Bodentypen – Horizontierung Bodentypen werden als unter bestimmten Umweltbedingungen relativ häufig anzutreffende Stadien der Bodenentwicklung angesehen. Sie vereinigen Böden mit gleichem oder ähnlichem Profilaufbau (Horizontfolgen), was auf die in ihrer Gesamtwirkung gleichartigen Stoffumwandlungs- und Stoffverlagerungsprozesse zurückzuführen ist. Die häufigsten Böden in Berlin sind die mineralischen Böden mit weniger als 30 Masse-Prozent organischer Substanz. Sie sind z. T. durch einen mehr oder weniger mächtigen organischen Horizont (H-, L- oder O-Horizont, mit mehr als 30 Masse-Prozent organische Substanz, vor allem in Wäldern) überlagert. Die Bodentypen der Mineralböden untergliedern sich beginnend an der Geländeoberfläche in folgende Horizonte: mineralischer Oberbodenhorizont – A-Horizont mineralischer Unterbodenhorizont – B-Horizont mineralischer Untergrundhorizont – C-Horizont. Der mineralische Oberbodenhorizont (A-Horizont) zeichnet sich durch Akkumulation von organischer Substanz und/oder Verarmung an mineralischer Substanz (Auswaschung von Ton, Huminstoffen, Eisen- und Aluminiumoxiden) aus. Stoffspezifische Anreicherungs- und Verlagerungsprozesse ermöglichen eine weitere Untergliederung des A-Horizontes. Diese Differenzierung in der Horizontbezeichnung wird mit den nachgestellten Kleinbuchstaben (z. B. Ah – h steht für eine Humusakkumulation, Al – l steht für Tonauswaschung) gekennzeichnet. Der mineralische Unterbodenhorizont (B-Horizont) zeigt durch Akkumulation von eingewaschenen Stoffen aus dem Oberbodenhorizont sowie durch Verwitterungs- und Umwandlungsprozesse (Verbraunung, Tonbildung usw.) gegenüber dem Ausgangsgestein eine andere Farbe und einen veränderten Stoffbestand. Eine weitere Differenzierung des B-Horizontes erfolgt analog dem A-Horizont (z. B. Bv – v steht für verwittert, verbraunt, verlehmt, Bt – t steht für tonangereichert). Der mineralische Untergrundhorizont (C-Horizont) wird durch das unter dem Boden liegende, relativ unveränderte Ausgangsgestein gebildet. Böden, die durch mehrere Stoffverlagerungs- oder Umwandlungsprozesse charakterisiert werden, weisen in ihrem Bodenprofil demnach mehrere übereinanderliegende A- und/oder B-Horizonte auf. Die Horizontabfolge ergibt das Horizontprofil, nach welchem die Differenzierung der Böden in Bodentypen erfolgt. Ein weiterer, hinsichtlich der Ausbildung von Bodentypen bestimmender Faktor ist der Einfluß des Grundwasserstandes. Die zeitweilige oder ständige Beeinflussung des Bodens durch das Grundwasser bewirkt die Ausbildung von Gleymerkmalen (z.B. Rost-, Bleichflecke) in terrestrischen und semiterrestrischen Bodentypen. Die Tiefenlage der Gleymerkmale findet Eingang in die Benennung des Bodentyps, z.B. der Braunerde: < 40 cm – Braunerde-Gley 40 – 80 cm – Gley-Braunerde 80 – 130 cm – vergleyte Braunerde. Anthropogene Veränderung des Bodens Der Grad der anthropogenen Veränderung des Bodens nimmt mit fortschreitender Technisierung sowie wachsender flächenhafter Inanspruchnahme zu. Heutzutage gibt es kaum noch unberührte und in ihrem Horizontaufbau anthropogen unbeeinflusste Böden. Wo die Horizontabfolge der Böden trotz Nutzungsüberprägung durch den Menschen weitgehend erhalten blieb, wie zumeist bei forstwirtschaftlicher Nutzung, werden die Böden als naturnahe Böden, bei Zerstörung der Horizontabfolge als anthropogene Böden eingestuft. Eine eindeutige Zuordnung der Böden in diese zwei Gruppen erweist sich aufgrund des fließenden Übergangs anthropogener Überprägung als äußerst schwierig. Bei landwirtschaftlicher Nutzung sind in der Regel die oberen 20 bis 30 cm des Bodenprofils durch Pflügen durchmischt. Bei Nutzung als Truppenübungsplatz oder Friedhof können naturnahe Böden z. T. in kleinräumigem Wechsel mit stark anthropogen veränderten Böden erhalten bleiben. Ohne entsprechende Bodenuntersuchungen ist der Grad der anthropogenen Beeinflussung bzw. der Grad der Zerstörung des Bodens schwer einschätzbar. Ebenso kommt es bei der jeweiligen Nutzung darauf an, ob das zu betrachtende Gebiet durch die Nutzung nur teilweise oder flächendeckend in Anspruch genommen wurde. Entwicklungsgeschichtlich gibt es relativ “alte” und relativ “junge” Böden. Von der Nutzung wenig beeinflusste Böden haben einen Entwicklungszeitraum bis zu einigen tausend Jahren. Der wesentliche Entstehungszeitraum der Böden in der Jungmoränenlandschaft des Berliner Raumes ist das Holozän, das vor rd. 12.000 Jahren begann. Günstige klimatische Verhältnisse sowie die damit verbundene rasche Ausbreitung der Vegetation bewirkten eine verstärkte Bodenbildung. Während der langen Entwicklungszeit dieser Böden liefen verschiedene bodenbildende Vorgänge ab, die sich in der Ausbildung typischer Horizonte widerspiegeln. Deshalb ist die Horizontabfolge dieser Bodentypen wesentlich differenzierter als die der relativ “jungen” Böden. Der Boden ist unvermehrbar. Seine Nutzung ist häufig mit einer Veränderung der ursprünglichen ökologischen Bedingungen verbunden und kann zu schwerwiegenden Gefährdungen der Funktionsfähigkeit oder gar des Bestandes des Bodens führen. Die Ressource Boden ist aufgrund fortschreitender Versiegelung in ihrer Quantität gefährdet. Die Intensität der Inanspruchnahme des Bodens als Industrie-, Gewerbe-, Verkehrs- und Wohnfläche nimmt immer weiter zu. Ehemals landwirtschaftlich genutzte, unversiegelte und in ihrem Bodenaufbau weitgehend naturnahe Böden der Stadtrandbereiche wurden durch Bauvorhaben umgelagert, durchmischt, großflächig versiegelt und zerstört. Belastungen durch Schadstoffe verändern den Boden in seiner Qualität . Schadstoffeinträge durch ungeregelte Abfallentsorgung, Unfälle, Leckagen und unsachgemäße Lagerung sowie Schadstoffeinträge aus den Emissionen von Industrie, Gewerbe und Verkehr schädigen die Böden irreparabel. Die eingetragenen Schadstoffe können direkt und indirekt zu einer Gefährdung aller Organismen einschließlich des Menschen führen. Im Vordergrund steht dabei die Aufnahme von Schadstoffen über den Nahrungskreislauf, aber auch der direkten oralen Bodenaufnahme (insbesondere durch Kleinkinder) muss Beachtung geschenkt werden. Der Boden kann nur eine bestimmte Menge an Schadstoffen speichern und filtern. Wird seine Speicher- und Filterkapazität überschritten, können sie den Boden ungehindert passieren und ins Grundwasser gelangen. Gerade in einem Ballungsraum wie Berlin treten die Probleme hinsichtlich des Flächenverbrauches, u. a. durch Versiegelung (quantitative Gefährdung), sowie der stofflichen Belastung des Bodens durch Altlasten und andere Bodenverunreinigungen (qualitative Gefährdung) konzentriert auf. Da der Boden nicht vermehrbar ist und stark beeinträchtigte Böden kaum in ihren ursprünglichen Qualitäten wiederherstellbar sind, ist der Schutz verbliebener naturnaher Böden dringend notwendig. Bodenschutz Diskussionen und Überlegungen zum Bodenschutz sind auf Bundes- und auf Landesebene erst zu Beginn der 1980er Jahre in Gang gekommen. Gesetzlich verankert wurde der Schutz des Bodens mit Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes im Jahre 1998. Dieses Gesetz wurde 2004 durch ein Berliner Landesgesetz ergänzt. Ziel des Berliner Bodenschutzgesetzes ist es, “den Boden als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen zu schützen, schädliche Veränderungen abzuwehren und Vorsorge gegen das Entstehen neuer zu treffen”. Nachhaltige Einwirkungen auf den Boden sollen vermieden und die natürlichen Bodenfunktionen geschützt werden. Voraussetzungen für einen wirksamen Bodenschutz sind Kenntnisse über den räumlichen Zustand der Böden sowie seine quantitative und qualitative Beeinträchtigung. In Berlin werden z. T. seit Jahrzehnten Informationen über die Nutzung, den Versiegelungsgrad und die stoffliche Belastung des Bodens erarbeitet, die die Grundlagen für die Bewertung der anthropogenen Belastung des Bodens darstellen. Ein Bodenbelastungskataster wurde aufgebaut sowie eine Versiegelungs- und Nutzungskartierung durchgeführt. Planungen von Bodenschutzmaßnahmen sowie die Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in den einzelnen Planungsebenen erfordern eine Bestimmung des Wertes, der Eignung oder der Empfindlichkeit der Böden. Hierzu müssen flächendeckende Daten bezüglich der Verbreitung der Böden und ihrer ökologischen Eigenschaften zur Verfügung stehen. Die vorliegende Karte bietet die Grundlage für die Ableitung ökologischer Kennwerte, die der Bewertung von Eigenschaften und Funktionen der Böden dienen.
Die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung für das innerstädtische Grüne Netz wird in der Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019 (Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“) festgelegt und ist in der Anlage ergänzend zu Petitum I.4. als stark verkleinerte und vereinfachte Karte enthalten. Da die Karte als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung der Lage von geplanten Bebauungsplänen und Bauvorhaben im Grünen Netz dienen soll, wurde eine präzisere Fassung dieser Karte zur Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021 (Vertrag für Hamburgs Stadtgrün) erstellt. Die Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 (Grünes Netz) bezieht sich gemäß der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nur auf das Grüne Netz in der inneren Stadt bis zum äußeren Rand des 2. Grünen Rings. Der räumliche Geltungsbereich für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 wird somit durch die Außengrenze des 2. Grünen Ringes definiert. Innerhalb dieses Bereiches gehören zur Flächenkulisse des Grünen Netzes: • die Abschnitte der Landschaftsachsen, • beide Grüne Ringe, • gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen, • alle öffentlichen Parkanlagen (alle Kategorien, auch die nicht typisierten Parkanlagen) sowie Spielplätze. Außerhalb des 2. Grünen Ringes gilt ein Schutzstatus nach Pet. I.5 („öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“) für alle öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze. Die im Pet. I.4 verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe ohne Kompensation) findet sich in einer Anlage der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Diese „geeinten Flächen“ sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. Ausgenommen von der Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet. Ausgenommen sind auch die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten. Wegen der Vielfalt und vor allem Kleinräumlichkeit dieser Maßnahmen sind sie nicht in der Karte dargestellt. Folgende sonstige Darstellungen der Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung werden in diesem Geodatensatz „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“, da bereits im FHH-Atlas / Geoportal vorhanden, nicht dargestellt: • „Bauflächen in Baustufenplänen und Bebauungsplänen“ sind im Fachdienst „XPlanung Bebauungspläne – Vektordarstellung“ enthalten. • „Bezirksgrenzen“ und „Landesgrenzen“ sind im Fachdienst „ALKIS Verwaltungsgrenzen Hamburg“ enthalten. • „Hafennutzungsgebiet“ und „Hafenerweiterungsgebiet“ den sind im Fachdienst „Hafengebietsgrenzen“ enthalten. Die Darstellung der „Gewässer“ wurde für die Kartenfassung zur Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nachrichtlich zur besseren Orientierung aus dem Landschaftsprogramm übernommen. Diese können im FHH-Atlas / Geoportal nicht einzeln eingeblendet werden. Zur besseren Orientierung lassen sich diverse Kartengrundlagen bzw. Luftbilder einblenden. Die Fachdienste des Geodatensatzes „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“ werden wie folgt präzisiert: 1 Hauptwegenetz des Freiraumverbundes Die Hauptwege sollen die Vernetzung und Nutzbarkeit des übergeordneten Grünen Netzes – in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen – für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Sie sind insbesondere für den beabsichtigten Verlauf der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen von Bedeutung. 2 Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen Das System der Landschaftsachsen und Grünen Ringe wird durch Grünverbindungen ergänzt und das Netz dadurch engmaschiger. Die Grünverbindungen übernehmen als stadtteilbezogene „Grüne Zubringer“ wichtige Verbindungsfunktionen insbesondere durch die verdichteten Stadtquartiere und Gewerbegebiete zu den Landschaftsachsen und zu den weiter entfernten Parkanlagen und Naherholungsgebieten. Die hierzu dargestellten Abgrenzungen kennzeichnen symbolisch den Verlauf der Grünverbindungen und müssen durch die Bezirke konkretisiert werden. In der Regel bestehen die einzelnen Grünverbindungen aus unterschiedlichen Abschnitten und werden durch grüne Elemente geprägt. Die Grünverbindungen verlaufen • zum Teil in breiten Grünzügen abseits vom Straßenverkehr (autofrei) und werden durch öffentliche Grünanlagen und andere Grünflächen geprägt, z.B. Alster-Bille-Elbe-Grünzug, • zum Teil im Straßenraum an wenig befahrenen, ruhigen Straßen oder befahrenen aber breiten Straßen, wo der grüne Charakter durch schmale, begleitende Grünflächen sowie Baumreihen und –alleen vorhanden ist oder entwickelt werden kann. Neben der freizeitbezogenen Funktion und der Verbindungsfunktion für den Fuß- und Fahrradverkehr können die Grünverbindungen auch weitere Funktionen haben, z.B. für Regenwasserrückhaltung und/oder als ökologischer Trittstein für den Biotopverbund. Zudem weisen manche Grünverbindungen einen kulturhistorischen Hintergrund auf (z.B. alte Postwege, Dorfwege, Alleen und städtebauliche Achsen) und können somit zur Lesbarkeit der Stadt- und Landschaftsgeschichte beitragen. 3 Potenzialflächen ohne Kompensation Die im Pet. I.4 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ findet sich in der Anlage dieser Drucksache. Diese „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Gewerbe und Wohnungsbau) sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. 4 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze bis inkl. 2. Grüner Ring Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß Pet. I.4 Teil der kompensationspflichtigen Flächenkulisse. Innerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für den vollständigen Bestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die als solche bekannt gemacht werden und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Das sind die Kategorien öffentliche Parkanlagen, öffentliche Spielplätze, öffentliche Grünflächen an Kleingärten, Schutzgrünflächen, Sportplätze. Auch Kleingärten und Friedhöfe gehören bei Lage in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und Grünverbindungen zur Flächenkulisse des Grünen Netzes, in der die Schutz- und Kompensationsregelung gilt. Außerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung (in „Streulage“) ist die Darstellung und somit die Anwendung der Schutz- und Kompensationsregelung auf die für das Grüne Netz besonders wichtigen Flächenkategorien beschränkt worden. Von besonderer Bedeutung sind alle gewidmeten, bestehenden öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Ausgenommen von der Kompensationsregelung sind somit Sportplätze, Kleingärten und Friedhöfe in Streulage. 5 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grüner Ring Gemäß Pet. I.5 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darf der „vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Wie unter Punkt 4 ausgeführt, beschränkt sich diese Aussage und somit die Darstellung auf die Grünflächenkategorien mit einer hohen Bedeutung für die quartiersbezogene Erholungsnutzung, nämlich die öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Sofern diese innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. 2. Grüner Ring liegen, sind sie in der Karte dunkelgrün dargestellt und es gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für das Grüne Netz für diese Flächen (siehe oben). Davon grafisch unterschieden sind die öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze, die jenseits des 2. Grünen Rings bis zur Landesgrenze vorhanden sind; sie sind in der Karte grün schraffiert dargestellt. Der Schutz dieser Flächen vor Bebauung ist in Pet. I.5 festgelegt. Bei Inanspruchnahmen von öffentlichen Grünflächen jenseits des 2. Grünen Rings muss die Anforderung des funktionalen Ersatzes in die Abwägung eingestellt werden. Sollte beispielsweise ein Spielplatz bebaut werden, ist dieser in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. zu ersetzen. 6 Grüne Ringe Die beiden Grünen Ringe stellen zusammen mit Hamburgs Landschaftsachsen das grüne Grundgerüst der Stadt dar und sind deshalb für sämtliche Schutzgüter von großer Bedeutung. Für sie gilt die Schutz- und Kompensationsregelung uneingeschränkt. 7 Landschaftsachsen bis inkl. 2- Grüner Ring Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfasst und zu einem für die Erholungsnutzung und die Stadtökologie wichtigen Verbundsystem zusammengeführt. Die Lage der Achsen ist wesentlich durch die noch erhaltenen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Strukturen wie Gewässerläufe, Kanäle, Marsch und Geest bestimmt. Das Spektrum ihrer Ausprägungen reicht von schmalen, grüngeprägten Straßen von nur geringer Breite als Verbindungsglied isoliert liegender städtischer Grünräume bis hin zum weiten Elbe-Urstromtal. In Teilbereichen der Landschaftsachsen liegen auch Siedlungsflächen, die durch möglichst hohe Begrünung die Grünvernetzung bis zur nächsten Grünfläche ermöglichen sollen. Für die Landschaftsachsen gilt die Schutz- und Kompensationsregelung in der Innenstadt, daher sind nur die innerstädtischen Landschaftsachsen dargestellt. Hinweise: Die Karte „Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung“ zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün liegt sowohl im Maßstab 1:20.000 (Hamburg dargestellt in 6 Blättern) als auch im Zusammenschnitt im Maßstab 1:60.000 vor. Die Abgrenzungen sind nicht immer parzellenscharf, so dass über die konkrete Abgrenzung im Zweifel einzelfallbezogen im Einvernehmen mit der Fachbehörde (Umweltbehörde) entschieden werden muss. In der Regel ist die Außenkante der Abgrenzungslinie maßgebend. Zu beachten ist, dass die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung Grünes Netz Abweichungen in der Darstellung der Landschaftsachsen im Vergleich zu den im geltenden Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachsen aufweist. Bei der Abgrenzung der Grünen Ringe gibt es sehr geringfügige Abweichungen. Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen sind im geltenden Landschaftsprogramm gekennzeichnet; Teilbereiche davon sind dort allerdings als Milieus „Parkanlage“ oder „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ oder als „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Weitere Informationen zur Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten und zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün können unter www.hamburg.de entnommen werden z.B. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15204244/2021-06-22-bukea-vertrag-fuer-hamburgs-stadtgruen/ https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/aktuelles/pressemeldungen/wie-steht-es-um-hamburgs-gruen-1084932
Erweiterungsbau aus Holz an Freier Waldorfschule Kastellaun wird mit 100.000 Euro über das Klimabündnis Bauen gefördert „Rund die Hälfte des weltweiten Rohstoffverbrauchs und etwa 40 Prozent aller CO2-Emissionen fallen im Bausektor an. Es ist deshalb besonders wichtig, dass wir in diesem Bereich eine Wende hin zu mehr Nachhaltigkeit und effizienterer Ressourcennutzung schaffen. Der neue dreigeschossige Erweiterungsbau der Freien Waldorfschule Kastellaun kombiniert den Anspruch, einer steigenden Anzahl an Schülerinnen und Schülern räumlich gerecht zu werden mit einer nachhaltigen Holzbauweise, die durch eine besonders angenehme Atmosphäre auch das Wohlbefinden und die Kreativität während des Unterrichts steigern soll. Als Referenzprojekt für zukünftige Vorhaben setzt das Gebäude neue Maßstäbe für nachhaltigen, wirtschaftlichen und kreislauffähigen Holzbau“, sagte Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich einer Förderung für das Projekt in Höhe von 100.000 Euro über das Klimabündnis Bauen. Das Erd- und Obergeschoss sowie die überdachten Bereiche des Gebäudes werden komplett in Vollholz gebaut. Zudem erhält das Gebäude ein begrüntes Flachdach. Im Erweiterungsbau entstehen neue moderne Klassenzimmer, ein Mehrzweckraum, eine großzügig überdachte Pausenhalle sowie ein Raum für bildende Kunst. Bianca Dörrheide, Geschäftsführerin der Freien Waldorfschule Kastellaun, sagte: „Mit unserem Erweiterungsbau setzen wir ein klares Zeichen: Modernes Bauen und kon-sequenter Klimaschutz gehören untrennbar zusammen. Durch die innovative, zirkulä-re Massivholzbauweise schaffen wir nicht nur ein ökologisches Vorbildprojekt, sondern vor allem dringend benötigten Raum für unsere Schulgemeinschaft. In den neuen, lichtdurchfluteten Räumen entsteht ein inspirierendes pädagogisches Umfeld, das Kreativität und Wohlbefinden fördert und in jeder Hinsicht den Werten von morgen entspricht.“ Für das Bauvorhaben werden insgesamt 2,1 Millionen Euro aufgewendet. Als sogenanntes „Nachhaltiges Gebäude Plus“ hat das Gebäude sehr geringe Treibhausgas-Emissionen und es werden schadstofffreie Materialien eingesetzt. Das Projekt ist das erste Schulgebäude in dieser Größenordnung, das ein zirkuläres Massivholzkonstruktionssystem einsetzt, das ganz ohne Metall und Kleber auskommt. Die Holzwände werden nur mit Holz-Holz-Verbindungen zusammengehalten. Geschossdecken und Dach bestehen aus einer einfachen, rückbaubaren Holzbalkenlage – die Dämmung des Gebäudes wird ausschließlich aus natürlichen, nachwachsenden und kompostierbaren Rohstoffen wie Holzfaser oder Zellulose hergestellt. Beim Bau kommen Hölzer verschiedener Baumarten zum Einsatz: Für die tragenden Konstruktionshölzer werden überwiegend Nadelhölzer wie Fichte und Tanne verwendet. Die Außenfassade wiederum wird aus Lärche gefertigt und die Holzfedern im Vollholzwandsystem aus Buche. Die insgesamt rund 550m3 Holz stammen allesamt aus der Region und sind FSC-, PEFC- oder gleichwertig zertifiziert. Innerhalb der Holzwerk- und Dämmstoffe können mehr als 380 Tonnen CO2 gespeichert werden. „Besonders beeindruckend ist die Zirkularität des Gebäudes: Am Ende seiner Nutzungsdauer kann es fast vollständig zerlegt und die Materialien wiederverwendet oder natürlich abgebaut werden. Dadurch bleibt das Gebäude modular und langfristig erweiterbar“, zeigte sich Katrin Eder begeistert. Hintergrund zu Projekten des „Klimabündnis Bauen“ Seit der Beschlussfassung durch den Ministerrat am 24. Mai 2022 über das Konzept „Klimabündnis Bauen in Rheinland-Pfalz – nachwachsende und kreislaufeffiziente Rohstoffe stärken“ wurden nachstehende Projekte über dieses Programm durch das Klimaschutzministerium finanziell unterstützt (Stand 18. November 2025): Forschungsprojekte zur Stärkung der Verwendung nachwachsender Rohstoffe Im Bereich der Forschung wurden insgesamt sieben Forschungsprojekte finanziell mit über zwei Millionen Euro unterstützt: * „Erstellung eines Bauwerks mit einem neuartigen Tragsystem aus Eichenschwachholz“ (Hochschule Trier) * „HIVE HOME“ (Hochschule Koblenz) * „Kreislaufeffizientes Bauen mit Holz/Re-Use-Holzbauelemente“ (Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau) * „Gewachsene Dorfstrukturen stärken – Aufwertung der Bausubstanz mit Methoden der seriellen Sanierung“ (Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau) * „Reversibler Holzmodulbau in einer Bestandshalle“ – Landesgartenschau 2027 (Stadt Neustadt an der Weinstraße) * „PV-Parkplatzüberdachung aus acetylierter Buche“ – Landesgartenschau 2027 (Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau) * Bauen mit Lehm und Eichenholz (Fachwerk 2.0, „TiCO“) (Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau) Machbarkeitsstudien Eine Machbarkeitsstudie ist eine systematische Voruntersuchung, die prüft, ob ein Sanierungsvorhaben technisch, wirtschaftlich, rechtlich und organisatorisch realisierbar ist. Sie dient als Entscheidungsgrundlage für den Bauherren, bevor detaillierte Planungen beginnen: * „Machbarkeitsstudie über die energetische und serielle Sanierung der Skatehalle in Trier“ (Stadt Trier) * „Machbarkeitsstudie über die serielle Sanierung des St.-Willibrord-Gymnasiums in Bitburg“ (Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm) * „Machbarkeitsstudie über die serielle Sanierung und evtl. Erweiterung der Kindertagesstätte in der Gemeinde Morscheid (Verbandsgemeinde Ruwer) „Leuchtturmprojekte“ des Holzbaus Ein weiterer Schwerpunkt vom Klimabündnis besteht in der Förderung von hoch innovativen und musterhaften Holzbauten, die Vorbildcharakter für den modernen Holzbau haben. Insgesamt wurden rund 2,55 Millionen Euro an Förderung an folgende Projekte ausgereicht: * „Neubau von drei Feuerwehrhäusern als Systembaukasten mit regionalem Holz in den Gemeinden Börrstadt, Breunigweiler und Steinbach“ (Verbandsgemeinde Winnweiler) * „Mörs:DORF - Neubau eines generationsübergreifenden Dorfzentrums in Holzbauweise als Begegnungs- und Lernort in der Gemeinde Mörsdorf“ (Verbandsgemeinde Kastellaun) * „Bau einer Wetterschutzhütte“ als Ergebnis eines Studierendenwettbewerbs im Forstamt Westrich“ * „Nachhaltige Sanierung der Dachlandschaft der Grundschule in der Gemeinde Essenheim” (Verbandsgemeinde Nieder-Olm) * „Neubau multifunktionaler Forsthof in Annweiler mit Kastanienhybridträgern“ (Trifels Natur GmbH) * „Neubau eines Gesundheitszentrums in Holz in Bad Kreuznach“ (Unternehmen Enk Verwaltung GmbH/Langenlonsheim) * „Bau von innovativen Fahrzeughallen in Holz-Beton-Hybridbauweise für die Betriebsfahrzeuge der Stadtwerke und der Stadt Trier im Energie- und Technikpark“ (Stadtwerke Trier) * „Neubau eines vierstöckigen energieeffizienten Verwaltungsgebäudes aus Holz in Ingelheim“ (Kreisverwaltung Mainz-Bingen) * „Neubau einer Interimsschule für das Regino-Gymnasium Prüm in demontierbarer Holz-Modulbauweise“ (Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm) * „Neubau eines Aussichtsturms auf dem Idarkopf bei Stipshausen“ (Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen) * „Sanierung der Fassade und energetische Komplettsanierung der Grundschulturnhalle in der Gemeinde Körperich“ (Verbandsgemeinde Südeifel) * „Neubau von zwei Feuerwehrgerätehäusern in modularer Holzbauweise als Prototyp in den Gemeinden Palzem und Lampaden“ (Verbandsgemeinde Saarburg-Kell) * Neubau einer multifunktionalen Begegnungsstätte aus Holz in der Stadt Rheinböllen (Rhein-Hunsrück-Kreis) Öffentlichkeitsarbeit: Eine weitere wichtige Säule des Klimabündnisses ist die Vermittlung von Wissen an die verschiedenen Zielgruppen zur Steigerung des klimafreundlichen Bauens. Dafür wurde unter anderem eine eigene Homepage aufgebaut und verschiedene Veranstaltungen finanziell unterstützt: * „Westerwälder Holztage 2025“ in Oberhonnefeld-Gierend * Zweitägiges Fachsymposium zum Thema „Kommunales Bauen, Serielles Sanieren und kostengünstiges Bauen mit Holz“ in Saarburg und Konz * Preisverleihung „Holzbaupreis Rheinland-Pfalz 2024“ in Mainz * „7. Trierer Waldforum – Auf dem Holzweg!? Mit Holznutzung und verstärktem Holzbau unterwegs zu mehr Klimaschutz und gesunden Wäldern“ in Trier * Beteiligung am Forum Bois Construction 2025 und 2026 in Paris Außerdem setzt sich das Klimabündnis für die Umsetzung des eingeführten Umweltlabels „Holz von Hier®“ ein. Weitere Informationen zum Klimabündnis Bauen finden Sie unter klimabuendnis-bauen.rlp.de <https://klimabuendnis-bauen.rlp.de>
In dieser Handlungshilfe wird anschaulich aufgezeigt, welche Zusammenhänge zwischen den geplanten Bauvorhaben und den Kohlenstoffvorräten in Vegetation und Boden bestehen. Sie soll Kommunen in die Lage versetzen, selbstständig quantitative Abschätzungen zum CO2-Fußabdruck der Bauvorhaben durchzuführen. Die Handlungshilfe ist das Ergebnis eines Forschungsvorhabens, in dem Untersuchungen zur Klimawirkung des Flächenverbrauchs durchgeführt wurden. Im Fokus standen dabei die LULUCF-bedingten Wirkungen im Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft. Im Ergebnis wurde u. a. berechnet, dass bis zum Jahr 2030 pro Jahr die jährlichen Emissionen einer Stadt mit bis zu 100.000 Einwohner*innen eingespart werden könnten, wenn die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie eingehalten werden. Neben der Handlungshilfe und dem Ergebnisbericht des Forschungsvorhabens wurde auch ein Rechentool (Testversion) erarbeitet mit dem die Kommunen ihre individuellen Planungen abbilden, die Treibhausgaswirkung abschätzen und mit den Emissionen alternativer Planungsoptionen vergleichen können.
In der Praxis hat sich die Finite-Elemente-Methode (FEM) für geotechnische Verformungsnachweise durchgesetzt. Über den vorhandenen Kenntnisstand hinaus soll Wissen zum Nachweis von Standsicherheitsbetrachtungen unter Einsatz numerischer Methoden erworben werden. Ziel ist es, Grundlagen und Empfehlungen für eine durchgehende geotechnische Bemessung mit numerischen Verfahren zu geben. Aufgabenstellung und Ziel Bauvorhaben der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) werden zunehmend komplexer. Das liegt zum einen daran, dass sie fast alle in unmittelbarer Nähe von vorhandener, oftmals maroder Infrastruktur liegen und räumlich oft keine Ausweichmöglichkeiten bestehen (z. B. Wehre, Schleusen und Fischaufstiegsanlagen an Neckar, Mosel und Main, Schleuse Lüneburg). Zum anderen liegt es auch an erhöhten Anforderungen an das Bauvorhaben, die sich einerseits aus den Einwirkungen ergeben (z. B. Bemessungshochwasser) und die andererseits im Hinblick auf die Beeinflussung der Umwelt gestellt werden (z. B. Grundwasser). Die Komplexität von Geometrie und Belastungen, Baugrundeigenschaften und Grundwasserverhältnissen ist mit analytischen Modellen nur schwer zu erfassen. Mithilfe numerischer Verfahren können die vorhandene Altsubstanz im Baufeld, die Belastungsgeschichte des Baugrunds, die angrenzende Infrastruktur, die reellen Baugrundeigenschaften und insbesondere die nichtlinearen Zusammenhänge realitätsnäher abgebildet werden. In der Praxis hat sich hierfür die Finite-Elemente-Methode (FEM) durchgesetzt. Derzeit werden mit der FEM Gebrauchstauglichkeits- bzw. Verformungsnachweise geführt oder Eingangswerte für die Bemessung mit analytischen Verfahren (z. B. Erddruck) ermittelt. Für eine durchgehende Bemessung von Bauwerken und Bauteilen mithilfe numerischer Verfahren fehlen in Deutschland erprobte Grundlagen und Regeln. Bedeutung für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Die gewonnenen Erkenntnisse werden die Beratungsleistungen der BAW gewinnbringend ergänzen. Die fachliche Zusammenarbeit mit der WSV in Projekten an den Bundeswasserstraßen wird damit qualitativ weiter verbessert. Mit der Einführung des neuen Eurocode DIN EN 1997-1 (EC7) ist mit einem zunehmenden Einsatz numerischer Verfahren in der geotechnischen Bemessung zu rechnen. Diese Thematik wird auch im „Arbeitskreis Baugruben“ und im „Arbeitsausschuss Ufereinfassungen“ ausführlich diskutiert. Für die Beurteilung der Standsicherheit, z. B. von bestehenden und neu zu planenden Bauwerken, wird ein vertieftes Verständnis numerischer Bemessungsverfahren bei der Beratung der WSV zwingend erforderlich sein. Untersuchungsmethoden Für im Wasserbau übliche geotechnische Bauwerkskonstruktionen sollen verschiedene Nachweisformate numerisch untersucht und Anwendungsgrenzen definiert werden. Die Nachweisführung soll entsprechend dem Teilsicherheitskonzept zusätzlich mit bewährten analytischen Berechnungsverfahren erfolgen, um einen Vergleich der Berechnungsergebnisse zu ermöglichen. Fragen zu Einfluss und Sensitivität von Baugrundkenngrößen und Grundwasserverhältnissen bei der durchgehenden Bemessung mit numerischen Verfahren stehen über die praktischen Fragestellungen hinaus im Fokus. Es ist geplant, die analytischen und numerischen Berechnungen an Bemessungsbeispielen bestehender Bauvorhaben bzw. Projekten durchzuführen. Reale Bemessungsbeispiele bestehender Vorhaben bieten den Vorteil, dass Messdaten von Verformungen vorliegen. Somit können die FEM-Berechnungen abglichen bzw. kalibriert werden. (Text gekürzt)
Der Bausektor stellt eine bedeutende CO₂ Emissionsquelle dar. Global gehen jährlich CO₂ Emissionen von rund 2,5 Milliarden Tonnen auf die Herstellung der Baustoffe Zement, Stahl und Aluminium für den Gebäudebau zurück. Mehr als 1,5 Milliarden Tonnen davon werden der Herstellung von Zement und Beton zugeschrieben, ca. 8 % der globalen CO₂ Emissionen. Gleichzeitig trägt die Bauwirtschaft wesentlich zur Ressourcenbeanspruchung bei. In Deutschland wurden in 2022 rund 571 Millionen Tonnen mineralische Rohstoffe aus der Umwelt entnommen. Mineralische Bauabfälle stellen mit knapp 210 Millionen Tonnen den mit Abstand größten Abfallmassenstrom dar, der entsprechend aufbereitet als wichtige Rohstoffquelle zur Baustoffproduktion dienen kann. Um die Treibhausgasemissionen und den Ressourcenverbrauch im Bausektor zu reduzieren, setzt Berlin auf nachhaltige Baustoffe und zirkuläres Bauen. Die Berliner Senatsumweltverwaltung förderte daher in drei aufeinander folgenden Projektphasen die Untersuchung und Markteinführung einer vielversprechenden Technologie mit großem Potenzial, künftig zur Verbesserung der Klimabilanz von ressourcenschonendem Recycling-Beton (RC-Beton) beizutragen. Partnerinnen von Teilprojekten der Reihe „CORE – CO₂-reduzierter R-Beton“, waren u. a. die neustark AG , die Heim Gruppe Cemex-Heim RC-Baustoffe GmbH & Co. KG, Berger Beton SE , CEMEX Deutschland AG, das ifeu Institut Heidelberg gGmbH und das Museum für Naturkunde Berlin. Im Mittelpunkt stand dabei eine Technologie der neustark AG, die aufbereitete RC-Gesteinskörnungen aus Altbeton mit biogenem CO₂ beaufschlagt. Dabei wird CO₂ über ein Injektionssystem in Verbindung mit gebrochenem Altbeton gebracht und reagiert mit dem Calcium des Altbetons zu Kalkstein in Form von Kalzit. Das entstandene Material kann gemäß der Betonproduktnorm (DIN 1045-2) analog zur klassischen RC-Gesteinskörnung in bestimmten Betonrezepturen verwendet werden und in Anteilen natürliche Gesteinskörnungen ersetzen sowie tendenziell den Bindemittelbedarf in Betonrezepturen senken. Dies schafft einen ressourcenschonenden RC-Baustoff, der gleichzeitig als CO₂-Senke dient. In Adlershof wird ein zweiter Standort für die notwendige räumliche Erweiterung des Museums für Naturkunde (MfN) entwickelt. Nachhaltigkeitsziele des Museums für Naturkunde Das Museum für Naturkunde verfolgt bei der Entwicklung der Standorte in Mitte und Adlershof ambitionierte Nachhaltigkeitsziele. Besondere Bedeutung kommt dem Bereich Bau und Baubetrieb zu. Von der gründlichen Prüfung der tatsächlichen Bedarfe über sinnfällige funktionale Anordnungen bis hin zur Optimierung einzelner Baukörper und Konstruktionen wurden die Ziele der Nachhaltigkeit in jedem Arbeitsschritt prioritär beachtet, bei gleichzeitiger Sicherstellung der angemessenen und sicheren Unterbringung der wertvollen Sammlungen. Die aus einer kompakten Sammlungsunterbringung resultierenden hohen Verkehrslasten sind nur in einem Bauwerk aus Stahlbeton zu verwirklichen. Der Neubau in Adlershof wurde aus diesem Grund als Stahlbetonskelettbau konzipiert. Der Einsatz von RC-Betonen war in diesem Kontext naheliegend und so bot sich die Gelegenheit, in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und weiteren Partnerinnen den Einsatz des innovativen, bereits in Bauvorhaben bewährten, CO₂-speichernden CORE-Betons weiter zu untersuchen. Wo sich der CORE-Beton bei der Errichtung des Zweitstandortes des MfN in Adlershof einsetzen ließe, wurde gemeinsam unter dem Titel „CORE 3 – CO₂-reduzierter R-Beton – Phase 3“ durch die Berliner Senatsumweltverwaltung, das ifeu Institut Heidelberg, die Heim-Gruppe, die Cemex Deutschland AG und das Museum für Naturkunde untersucht. Dabei lag das Hauptaugenmerk auf dem Einsatz von RC-Gesteinskörnung, dem Einsatz aktiv karbonatisierter RC-Gesteinskörnung und dem Einsatz von klinkereffizienten Zementen zur Herstellung CO₂-armer Betone. In der praktischen Anwendung getestet werden konnte überdies die neue Normung für den RC-Beton-Einsatz (die überarbeitete DIN 1045-2), welche wesentlich größere Mengenanteile an RC-Gesteinskörnung zulässt, als es bisher der Fall war. Ziel war ein möglichst breiter Einsatz der ‚neuen‘ Betone. Im Ergebnis ist es bei einer großen Zahl der Betonbauteile möglich, Recyclingbeton mit möglichst hohen Anteilen rezyklierter Körnung zu nutzen (alle bis zu einer Druckfestigkeitsklasse von C30/37). Lediglich die Deckenplatten der Sammlungsräume, welche für besonders hohe Verkehrslasten ausgelegt sind (15 kN/m²), werden in Spannbeton und damit in konventionellem Beton ausgeführt. Insgesamt können so Bauteile in einer Menge von ca. 12.000 m³ als RC-Beton ausgeführt werden (für die Gründung ca. 6.000 m³, die Innenbauteile ca. 3.000 m³, die Außenwände ca. 1.300 m³ und das Dach ca. 1.600 m³.) Ausgehend von den für das Bauvorhaben benötigten Betonsorten (v.a. Druckfestigkeiten und Expositionsklassen) wurden unter Berücksichtigung der Projektziele und unter Beachtung der neuen Vorgaben aus dem Regelwerk (DIN 1045-2) die maximal möglichen Anteile an mineralisierter RC-Gesteinskörnung in den einzelnen Betonrezepturen abgeleitet. Der Bericht zum Projekt kann am Seitenende heruntergeladen werden. Bezogen auf den Zweitstandort in Adlershof hätte eine Herstellung aller Betonbauteile, welche im Rahmen des CORE 3 Projektes in Recyclingbeton hergestellt werden, mit einem CEM I-Beton entsprechend dem Branchenreferenzwert des C.E.C. (CONCRETE for Engineering and Contracting) einen Ausstoß von 3.200 Tonnen CO₂ zur Folge (mit deutschem Durchschnittsbeton 2.700 Tonnen CO₂). Erfolgte die Herstellung dieser Bauteile mit der hier angesetzten Referenzrezeptur (RC-Beton mit 25 % grober RC-Gesteinskörnung, CEM II/C), wäre eine Verringerung des CO₂ Ausstoßes auf 1.800 Tonnen CO₂ möglich. Ziel des Projektes ist es zu zeigen, wie durch die individuelle, den jeweiligen Bauteilen spezifisch angepasste Betonrezeptur – und unter Beachtung der novellierten DIN 1045-2 – und die Speicherung von CO₂ der CO₂-Fußabdruck pro m³ Beton weiter verringert werden kann, soweit dies Vorgaben aus dem Regelwerk zu Mindestzementgehalten ermöglichen. Bei Errichtung des Gebäudes mit den Betonrezepturen, die im Projekt in Kombination von karbonatisierter RC-Gesteinskörnung und CO₂-armer Zemente (mit gleichzeitiger Reduktion der Bindemittelgehalte) entwickelt wurden, kann der Ausstoß auf 1.360 Tonnen CO₂ reduziert werden. Dies entspricht einer Einsparung gegenüber der Referenzrezeptur um gut 430 Tonnen CO₂, was einer relativen Einsparung von knapp 25 % entspricht (inklusive CO₂-Speicherwirkung). Der detaillierte Bericht CORE 3 kann am Ende der Seite heruntergeladen werden. CORE 1: Baustoff-Entwicklung im Labor und ökologisches Potenzial Von Dezember 2020 bis April 2021 lief die erste Projektphase. Hier wurden im Labormaßstab die Grundlagen zur Baustoffentwicklung gelegt und die Erkenntnisse ökologisch und ökonomisch bilanziert und bewertet. Dazu stellte die Heim-Gruppe gebrochenen Altbeton sowie RC-Gesteinskörnungen zur Verfügung, welche die neustark AG mit CO₂ beaufschlagte und karbonatisierte. Aus diesem Material sowie aus nicht karbonatisiertem Referenzmaterial wurden bei der Firma Berger Betonrezepturen mit erhöhten Recyclinggehalten und reduzierten Zementanteilen hergestellt. Dabei wurden sowohl aktuelle als auch zukünftige regulatorische Rahmenbedingungen für RC-Beton (insbesondere Verwendung von Brechsanden 0–2 mm) beachtet. Zudem erstellte das ifeu-Institut Heidelberg eine vereinfachte Ökobilanz des Verfahrens und eine Kostenrechnung für CO₂ aus Berliner Biogasquellen. Die Ergebnisse der ersten Projektphase bestätigten das enorme ökologische Potenzial des Verfahrens. Der detaillierte Bericht CORE 1 kann unter den unten genannten Kontaktdaten angefordert werden. In der zweiten Projektphase im Mai 2021 bis Dezember 2022 startete die praktische Anwendung im großen Maßstab: In der Aufbereitungsanlage für mineralische Bauabfälle der Firma Heim wurde RC-Gesteinskörnung aus reinem Altbeton (Typ 1) mit Hilfe einer mobilen Anlage der neustark AG mit CO₂ beaufschlagt. Die karbonatisierte RC-Gesteinskörnung erhielt erstmals eine Zertifizierung und Zulassung als Zuschlag nach DIN EN 12620 für Transportbeton. Im Herbst 2022 wurden rund 200 m³ dieses Betons in einem Bauabschnitt der Quartiersentwicklung Friedenauer Höhe in Berlin eingesetzt, die im Joint Venture mit OFB Projektentwicklung und Instone Real Estate realisiert wurde. Der Beton diente u.a. als Aufbeton für Geschossdecken sowie zur Betonierung von Wänden und des Aufzugsschachts. Parallel zeigte eine Bilanzierung des Umweltforschungsinstitut ifeu Heidelberg, dass mit den entwickelten Rezepturen eine relevante Umweltentlastung über alle betrachteten Umweltwirkungskategorien hinweg möglich ist. Je höher der Anteil insbesondere an feiner RC-Gesteinskörnung, desto höher die Bindungsrate für CO₂. Die Behandlung der RC-Gesteinskörnung zeigte, dass die Klimawirksamkeit des Betons bei gleichen Eigenschaften und Einhaltung aller einschlägigen Normen durch die Kombination von karbonatisierter RC-Gesteinskörnung und Bindemittelreduktion um bis zu 20 % verringert werden kann. Der detaillierte Bericht CORE 2 kann unter den unten genannten Kontaktdaten angefordert werden. Die im CORE-Pilotvorhaben demonstrierte Praxistauglichkeit der Technologie überzeugte alle Projektbeteiligten. Bereits mehr als 10 Anlagen der Firma neustark zur CO₂-Speicherung sind in der Schweiz in Betrieb. 2023 investierte Heim erstmals in Deutschland in eine entsprechende Anlage, sodass CO₂-speichernde RC-Gesteinskörnung seitdem auf dem Berliner Markt verfügbar ist. Die erste CO₂-Speicheranlage in Deutschland wurde am 28.09.2023 feierlich durch neustark und HEIM in Anwesenheit von über 100 Gästen und Vertreterinnen und Vertretern der Politik in Berlin Marzahn eröffnet. Bei einem flächendeckenden Einsatz der im CORE-Projekt entwickelten und in der Praxis erprobten Betonrezepturen ließen sich im Land Berlin durch die Kombination von karbonatisierter RC-Gesteinskörnung und den effizienten Einsatz CO₂-armer Zemente signifikante CO₂-Einsparungen erreichen. Bilanziell anrechenbar wären die Negativemissionen aus der karbonatisierten RC-Gesteinskörnung, wenn die aktuell zur Querfinanzierung des Baustoffs auf dem privaten CO₂-Markt emittierten Zertifikate durch den Bauherrn aufgekauft würden oder ein entsprechendes Arrangement dazu mit neustark gefunden würde. Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung bei der Vergabe von Bauleistungen ab einem geschätztem Auftragswert von 50.000 Euro ökologische Kriterien zu berücksichtigen und umweltfreundlichen und energieeffizienten Produkten, Materialien und Verfahren den Vorzug zu gegeben. Wesentliches Instrument zur Umsetzung dieser Vorgabe ist die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU). Die Federführung für die Entwicklung von Vorschlägen an den Senat zur Fortentwicklung der VwVBU liegt bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU Nachhaltiges Bauen in der öffentlichen Beschaffung Nachbericht Fachdialog zirkuläres Bauen am Beispiel ressourcenschonender Beton Leitfaden für nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt vom 07.10.2022 zum erstmaligen Einsatz von ressourcenschonendem und klimaverträglicherem Transportbeton in Berliner Bauvorhaben Friedenauer Höhe
Der Dienst Bezirke der Bauordnung SBMS bietet eine aktuelle Übersicht über die Zuständigkeiten der Bauordnungsbehörde der Stadtgemeinde Bremen. Für jedes Bauvorhaben wird der jeweils zuständige Bauordnungsbezirk angezeigt – einschließlich des Sonderbaus. Die Daten werden regelmäßig gepflegt und stehen sowohl der Verwaltung als auch der Öffentlichkeit zur Verfügung.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 725 |
| Europa | 8 |
| Kommune | 50 |
| Land | 1521 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 83 |
| Wirtschaft | 2 |
| Wissenschaft | 143 |
| Zivilgesellschaft | 86 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Formular | 2 |
| Förderprogramm | 494 |
| Hochwertiger Datensatz | 5 |
| Text | 428 |
| Umweltprüfung | 660 |
| unbekannt | 698 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1028 |
| Offen | 650 |
| Unbekannt | 610 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2231 |
| Englisch | 136 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 111 |
| Bild | 52 |
| Datei | 36 |
| Dokument | 1066 |
| Keine | 645 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 1192 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 877 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1595 |
| Luft | 632 |
| Mensch und Umwelt | 2273 |
| Wasser | 777 |
| Weitere | 2288 |