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Bautätigkeit

Statistiken zur Bautätigkeit im Hochbau (Baugenehmigungen, genehmigungsfreie Bauvorhaben, Baufertigstellungen im genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Bauen, Abriss bzw. Abgang von Gebäuden oder Gebäudeteilen, Bauüberhang, Wohngebäude- und Wohnungsbestandsfortschreibung, Bewilligungen im sozialen Wohnungsbau)

Überschwemmungsgefährdete Gebiete der Elbe vom 01.10.2018, geändert 21.01.2019 (WFS Dienst)

Überschwemmungsgefährdete Gebiete der Elbe (ügG) vom 01.10.2018, geändert 21.01.2019 Über das festgesetzte Überschwemmungsgebiet hinaus wurden für die Elbe auch die ügG ermittelt und in Kartenform öffentlich ausgelegt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit öffentlicher Bekanntmachung vom 20.09.2018 (Dresdner Amtsblatt, Nr. 38/2018) hingewiesen. Rechtsgrundlage für die Kartendarstellung und öffentliche Bekanntmachung sind § 75 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 4 SächsWG i. V. m. § 72 Abs. 3 SächsWG. Es handelt sich dabei um Gebiete, die erst bei Überschreiten eines HQ100 oder die bei Versagen von Hochwasserschutzanlagen, die vor einem HQ100 schützen sollen, überschwemmt werden. Überschwemmungsgefährdete Gebiete sind generell außerhalb der für HQ100 festgesetzten Überschwemmungsgebiete und schließen an deren Außengrenze an. Die lila bzw. pink schraffierten ügG befinden sich außerhalb der von öffentlichen Hochwasserschutzanlagen geschützten Bereiche und können bei einem Hochwasserereignis der Elbe, wie es statistisch einmal in 200 Jahren zu erwarten ist (HQ200), überschwemmt werden. Die fachliche Ermittlung der ügG für ein HQ200 erfolgte mit dem nach 2013 aktualisierten 2D-HN-Modell Elbe des Freistaates Sachsen, konkret anhand der Berechnungsergebnisse aus dem Jahr 2017 im Auftrag der LH Dresden. Die orange gestreiften ügG kennzeichnen deckungsgleich die Flächen, die im Fall des Versagens von öffentlichen Hochwasserschutzanlagen bei einem HQ100 und bei einem HQ200 von der Elbe überschwemmt werden. Fachliche Gründe: Für Flächen, die bei HQ100 und gleichzeitigem Versagen einer öffentlichen Hochwasserschutzanlage überschwemmt werden, liegen keine numerischen Modellergebnisse vor. Eine vereinfachte GIS-technische Ermittlung einer möglichen Überschwemmungsfläche bei einem Deichbruchszenario zeigte jedoch nur geringfügige Abweichungen (+/-) gegenüber der 2d-HN-modellierten Überschwemmungsfläche des HQ200 (Q=4930 m³/s). Dies liegt in einer unterschiedlichen Verteilung der Wasserspiegellage (WSP-Lage), welche für das Deichbruchszenario angenommen wurde, begründet. Aus dieser Überprüfung kann abgeleitet werden, dass die ügG nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SächsWG im Flächenumgriff und in der WSP-Lage nahezu deckungsgleich übereinstimmen, d. h., dass das HQ100 (bei Versagen der HWSA) und HQ200 hier praktisch identisch sind. Es wird daher ein gemeinsames überschwemmungsgefährdetes Gebiet mit identischer Außengrenze in den Karten dargestellt. Aufgrund der höheren Belastbarkeit der 2d-HN-Modellergebnisse für die flächige Ausbreitung und Verteilung der WSP-Lage hinter dem Deich wird hierfür das HQ200-Szenario verwendet. Damit können für Vorhaben auf den betreffenden Flächen die für HQ200 modellierten Wasserspiegellagen (Modellierung 2017) verwendet werden. Zu beachtende wasserrechtliche Vorschriften für Bauvorhaben und Bebauungspläne in diesen Gebieten befinden sich § 75 Abs. 5 und 6 SächsWG und ergänzend in § 78b WHG. Mit der öffentlichen Auslegung der neuen Karten im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 15. Oktober 2018 gemäß § 72 Abs. 3 SächsWG erlangen die ügG Gültigkeit. Gleichzeitig verlieren die bisher öffentlich ausgelegten Karten der ügG im geschützten Bereich hinter den öffentliche Hochwasserschutzanlagen der Gebiete Innenstadt/Friedrichstadt sowie Pieschen /Mickten /Kaditz ihre Gültigkeit.

Zirkuläre Wohnraumnutzung: kommunale Strategien, Erfolgsfaktoren, Effekte, Teilprojekt B: Reallabor Wohnraummobilisierung

WFS Baufertigstellung 2013

Der Web Feature Service (WFS) zeigt die Zahl der fertiggestellten Bauvorhaben pro Stadtteil in Hamburg im Jahr 2013. der dargestellten Daten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Kompensationsflächen Landkreis Lüneburg

Naturschutzrechtliche Kompensation wird erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch einen Eingriff, z.B. größere Bauprojekte entstehen (Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes). Auf den dargestellten Kompensationsflächen wird z.B. durch Gehölzpflanzungen, Gewässer-Renaturierungen, Extensivierung von Grünland aber auch Erhalt von Altbaumbeständen entsprechender Ausgleich für die negativen ökologischen Folgen von natur- und artenschutzrechtlich relevanten Eingriffen geschaffen.

WMS Baufertigstellungen 2013

Der Web Map Service (WMS) zeigt die Zahl der fertiggestellten Bauvorhaben pro Stadtteil in Hamburg im Jahr 2013. Zur genaueren Beschreibung der Daten und der Datenverantwortung Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Überschwemmungsgefährdete Gebiete der Elbe vom 01.10.2018, geändert 21.01.2019 (WMS Dienst)

Überschwemmungsgefährdete Gebiete der Elbe (ügG) vom 01.10.2018, geändert 21.01.2019 Über das festgesetzte Überschwemmungsgebiet hinaus wurden für die Elbe auch die ügG ermittelt und in Kartenform öffentlich ausgelegt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit öffentlicher Bekanntmachung vom 20.09.2018 (Dresdner Amtsblatt, Nr. 38/2018) hingewiesen. Rechtsgrundlage für die Kartendarstellung und öffentliche Bekanntmachung sind § 75 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 4 SächsWG i. V. m. § 72 Abs. 3 SächsWG. Es handelt sich dabei um Gebiete, die erst bei Überschreiten eines HQ100 oder die bei Versagen von Hochwasserschutzanlagen, die vor einem HQ100 schützen sollen, überschwemmt werden. Überschwemmungsgefährdete Gebiete sind generell außerhalb der für HQ100 festgesetzten Überschwemmungsgebiete und schließen an deren Außengrenze an. Die lila bzw. pink schraffierten ügG befinden sich außerhalb der von öffentlichen Hochwasserschutzanlagen geschützten Bereiche und können bei einem Hochwasserereignis der Elbe, wie es statistisch einmal in 200 Jahren zu erwarten ist (HQ200), überschwemmt werden. Die fachliche Ermittlung der ügG für ein HQ200 erfolgte mit dem nach 2013 aktualisierten 2D-HN-Modell Elbe des Freistaates Sachsen, konkret anhand der Berechnungsergebnisse aus dem Jahr 2017 im Auftrag der LH Dresden. Die orange gestreiften ügG kennzeichnen deckungsgleich die Flächen, die im Fall des Versagens von öffentlichen Hochwasserschutzanlagen bei einem HQ100 und bei einem HQ200 von der Elbe überschwemmt werden. Fachliche Gründe: Für Flächen, die bei HQ100 und gleichzeitigem Versagen einer öffentlichen Hochwasserschutzanlage überschwemmt werden, liegen keine numerischen Modellergebnisse vor. Eine vereinfachte GIS-technische Ermittlung einer möglichen Überschwemmungsfläche bei einem Deichbruchszenario zeigte jedoch nur geringfügige Abweichungen (+/-) gegenüber der 2d-HN-modellierten Überschwemmungsfläche des HQ200 (Q=4930 m³/s). Dies liegt in einer unterschiedlichen Verteilung der Wasserspiegellage (WSP-Lage), welche für das Deichbruchszenario angenommen wurde, begründet. Aus dieser Überprüfung kann abgeleitet werden, dass die ügG nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SächsWG im Flächenumgriff und in der WSP-Lage nahezu deckungsgleich übereinstimmen, d. h., dass das HQ100 (bei Versagen der HWSA) und HQ200 hier praktisch identisch sind. Es wird daher ein gemeinsames überschwemmungsgefährdetes Gebiet mit identischer Außengrenze in den Karten dargestellt. Aufgrund der höheren Belastbarkeit der 2d-HN-Modellergebnisse für die flächige Ausbreitung und Verteilung der WSP-Lage hinter dem Deich wird hierfür das HQ200-Szenario verwendet. Damit können für Vorhaben auf den betreffenden Flächen die für HQ200 modellierten Wasserspiegellagen (Modellierung 2017) verwendet werden. Zu beachtende wasserrechtliche Vorschriften für Bauvorhaben und Bebauungspläne in diesen Gebieten befinden sich § 75 Abs. 5 und 6 SächsWG und ergänzend in § 78b WHG. Mit der öffentlichen Auslegung der neuen Karten im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 15. Oktober 2018 gemäß § 72 Abs. 3 SächsWG erlangen die ügG Gültigkeit. Gleichzeitig verlieren die bisher öffentlich ausgelegten Karten der ügG im geschützten Bereich hinter den öffentliche Hochwasserschutzanlagen der Gebiete Innenstadt/Friedrichstadt sowie Pieschen /Mickten /Kaditz ihre Gültigkeit.

GHK: Gefahrenhinweiskarte des linksrheinischen Mainzer Beckens (Rutschungen)

Die Hangstabilitätskarte des linksrheinischen Mainzer Beckens wurde erstmals von KRAUTER & STEINGÖTTER 1983 erstellt. In ihr sind im Maßstab 1 : 50 000 von Hangbewegungen betroffene bzw. gefährdete Gebiete dargestellt worden. In der 2. Auflage von ROGALL & SCHMITT (2005) wurden auf Basis aktueller Karten und neueren Schadensfällen weitere kritische Hangbereiche identifiziert. Bei der nun vorliegenden 3. Auflage der Gefahrenhinweiskarte handelt es sich um eine komplette Überarbeitung und Neukartierung der Rutschgebiete. Als Grundlage für die Arbeiten diente das Digitale Geländemodell (DGM) des Landes Rheinland-Pfalz aus den Jahren 2016 bis 2022. Das hochauflösende Geländemodell stellt die Geländeoberfläche in bisher unerreichter Genauigkeit dar, so dass Abrisse, Geländekanten, Senken und Wülste bei richtiger Betrachtung deutlich hervortreten und präzise kartiert und bewertet werden können. Mit Hilfe des Digitalen Geländemodells konnten die Rutschgebiete wesentlich detaillierter und präziser identifiziert werden, so dass nicht nur Aussagen zur Ausdehnung der Rutschungen gemacht werden konnten, sondern es auch möglich war, die Aktivität der Rutschmassen abzuschätzen und zu bewerten. Für die Bereiche innerhalb der dargestellten Gefahrengebiete gilt nicht zwangsläufig, dass sie stark gefährdet oder nicht bebaubar sind. Im Vorfeld der Bauplanung ist hier jedoch ein erhöhter Untersuchungsaufwand hinsichtlich der Hangstabilität notwendig und oft sind auch konstruktive Anpassungen der Bauwerke bei der Bauplanung vorzusehen. Umgekehrt kann jedoch nicht gefolgert werden, dass Baumaßnahmen, die außerhalb der ausgewiesenen Gefahrengebiete liegen, grundsätzlich unbedenklich sind. Die Gefahrenhinweiskarten sollten als ergänzende Planungsgrundlage im Vorfeld von Bauvorhaben dienen. Zu beachten sind die verlinkten weiterführenden Erläuterungen.

AAK: Altbergbau - Ampelkarte

Das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) stellt ab dem 01.01.2026 eine sogenannte 'Ampelkarte' zur Frage der bergbaulichen Betroffenheit von Gemarkungen in Rheinland-Pfalz online zur Verfügung. $Absatz$ Diese Karte richtet sich sowohl an Gemeinden und Kommunen als Planungsträger als auch an Bürgerinnen und Bürger (private Bauanfragen).$Absatz$ Aus der Karte ist ersichtlich, ob das LGB zwingend zu beteiligen ist. $Absatz$ Dies ist erforderlich, wenn die Gemarkungen mit einer entsprechenden Kennzeichnung zu vermutetem oder nachgewiesenem Altbergbau versehen sind. $Absatz$ Bei Planungen innerhalb von Gemarkungen ohne diese Kennzeichnung ist eine Beteiligung des LGB hierzu nicht erforderlich.$Absatz$ Für die Erstellung der „Ampelkarte“ wurden alle beim LGB diesbezüglich vorhandenen Archivunterlagen und verfügbare Literatur ausgewertet und den einzelnen Gemarkungen des Landes zugeordnet.$Absatz$ Es ist zu beachten, dass dem LGB vorrangig nur Informationen vorliegen, soweit auf Grund früherer oder aktuell geltender gesetzlicher Bestimmungen jeweils eine Zuständigkeit der Behörde bzw. eine Verpflichtung zur Vorlage und Dokumentation seitens der Rechteinhaber bestand oder besteht. $Absatz$ Darüber hinaus wären die für die Gewinnung sonstiger Bodenschätze zuständigen Behörden, beispielsweise die Gewerbeaufsicht, zu beteiligen. $Absatz$ Unsere Unterlagen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.$Absatz$ So kann es etwa vorkommen, dass nicht dokumentierter historischer Bergbau stattgefunden hat, Unterlagen verloren gegangen sind oder nicht überliefert wurden – etwa durch Brände oder Kriegsereignisse.$Absatz$ Das LGB arbeitet im Rahmen der Digitalisierung fortlaufend an der Aufarbeitung vorhandener Daten und erfasst ebenso neu hinzukommende. $Absatz$ In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine regelmäßige Aktualisierung der Ampelkarte. Der aktuelle Stand ist jeweils auf der Karte verzeichnet.$Absatz$ Sollten Sie im Rahmen der Planung, der Umsetzung der Bauvorhaben bzw. Recherchen in von uns als unbedenklich gekennzeichneten Gebieten Hinweise auf Bergbauaktivitäten feststellen oder konkrete Informationen darüber erlangen, bitten wir Sie, unverzüglich Kontakt mit uns aufzunehmen.

Bebauungsplan Nr. 30 , "4-Generationen-Park", 4. Änderung, Gemeinde Wathlingen

Innerhalb des Sonstigen Sondergebietes - „4 - Generationen - Park“ werden neue Baufenster zur Umsetzung diverser Nutzungskompatibler Bauprojekte geschaffen.

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