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GründachPLUS – Jetzt Förderung beantragen und Berlin grüner machen

Der Trend zum Solargründach setzt sich fort. Am 20.01.26 bietet das Umweltbundesamt eine zweistündige, kostenlose online-Weiterbildung zum Thema Solargründach an. Weitere Informationen und Anmeldung hier: Fachworkshop – Projekt Solargründach-Weiterbildung – BuGG e.V. Die zunehmende bauliche Verdichtung und der fortschreitende Klimawandel stellen Berlin vor besondere Herausforderungen. Vitale Dach- und Fassadenbegrünungen sind dabei ein Baustein, um das Leben in der Stadt angenehmer zu machen. Biodiversität, Luftqualität und Mikroklima werden verbessert, belastende Temperaturschwankungen besser ausgeglichen und zudem schenken Dachgärten den Stadtbewohnerinnen und -bewohnern als grüne Oasen einen erholsamen Ort im Alltag. Mit einer Dach- und Fassadenbegrünung leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel, zum Schutz unseres Klimas und schaffen gleichzeitig ein angenehmeres und verbessertes Stadtklima. Sie bringen zahlreiche positive Effekte für Umwelt, Klima und Lebensqualität mit sich. Hier sind die wichtigsten Vorteile im Überblick: 1. Verbesserung des Stadtklimas Grüne Flächen auf Dächern und Fassaden tragen dazu bei, die Temperaturen der Stadt zu senken. Sie wirken wie natürliche Klimaanlagen, reduzieren den sogenannten “Wärmeinseleffekt” und sorgen für angenehmere Temperaturen, besonders in heißen Sommermonaten. 2. Schutz für die Umwelt Durch die Begrünung werden Schadstoffe gefiltert und die Luftqualität verbessert. Zudem fördern grüne Dächer die Biodiversität, indem sie Lebensraum für Vögel, Insekten und andere Tiere bieten. 3. Energieeinsparung und Kostenersparnis Grüne Dächer isolieren Gebäude besser, was im Sommer für kühlere und im Winter für wärmere Räume sorgt. Das führt zu geringeren Heiz- und Kühlkosten und schont den Geldbeutel. 4. Beitrag zum Wassermanagement Grüne Fassaden und Dächer können Regenwasser aufnehmen und speichern, wodurch die Kanalisation entlastet wird und Überschwemmungen reduziert werden. 5. Ästhetik und Wohlbefinden Grüne Flächen schaffen eine angenehme Atmosphäre und verbessern das Stadtbild. Sie fördern nachweislich das Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner und laden zum Verweilen ein. 6. Nachhaltigkeit und Umweltschutz Der Einsatz von begrünten Flächen ist ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Stadtentwicklung. Sie tragen dazu bei, Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen. Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Flächenkonkurrenz von Stadtgrün und Bebauung bilden begrünte Dach- und Fassadenflächen eine „zweite grüne Ebene in der Stadt“. Diese bietet die Chance, die negativen Folgen der wachsenden Stadt und des Klimawandels zumindest teilweise zu kompensieren und das Stadtklima erträglicher zu machen. Fassadenbegrünungen sind in ihrer Fähigkeit, vertikale Flächen zu begrünen und nur geringe Bodenflächen in Anspruch zu nehmen, eine besonders zweckmäßige Ergänzung des städtischen Grüns. Dachbegrünungen bieten vielfältige gestalterische Lösungen und gehen mit positiven ökologischen und energierelevanten Effekten einher. Mit dem Förderprogramm GründachPLUS unterstützt das Land Berlin Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Verfügungsberechtigte finanziell bei der Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Genügend Potenzial ist vorhanden: Viele ungenutzte Dachflächen im Bestand eignen sich zur Dachbegrünung. Die innere Stadt, Südwestfassaden, Innenhöfe oder fensterlose Fassaden und eng bebaute Quartiere mit wenig Platz für Bäume eignen sich besonders zur Qualifizierung mit Fassadengrün. Einen Eindruck von den vielfältigen Begrünungsmaßnahmen an und auf Gebäuden bekommen Sie hier: Sie sind Grundeigentümerin oder Grundeigentümer, verfügungsberechtigt oder handeln im Namen einer Interessengruppe oder eines Vereins und möchten Ihr Dach oder Ihre Fassade begrünen? Das GründachPLUS Programm unterstützt Sie finanziell bei der Begrünung Ihres Bestandsgebäudes. Der räumliche Geltungsbereich konzentriert sich auf hochverdichtete Stadtquartiere, in denen die Wirkungen und die Funktionen von Dach- und Fassadenbegrünung dringend benötigt werden. Gefördert werden Planungs-, Material- und Baukosten inklusive Fertigstellungspflege. Die maximale Förderhöhe errechnet sich anhand der nachgewiesenen Kosten. Ihr Zuschuss für eine Dachbegrünung richtet sich nach der Höhe der Vegetationstragschicht: Für einen mindestens 10 cm starken Substrataufbau erhalten Sie bis zu 95 €/m². Ihre Förderung kann auf bis zu maximal 180 €/m² steigen, wenn die Schicht 26 cm oder mehr beträgt. Für die Umsetzung eines Biodiversitätsgründachs erhalten Sie zusätzlich 7,50 €/m² Förderung, um die Artenvielfalt auf Ihrem Dach zu unterstützen. Wenn auf dem Dach eine Solaranlage installiert wird und diese höchstens die Hälfte der Vegetationsfläche ausmacht, können bis zu 40 €/m² für die entstehenden Mehrkosten bei der Herstellung des Gründachs anerkannt werden. Ihr Zuschuss für eine Fassadenbegrünung beträgt 50 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme pro Gebäude. Ihr Zuschuss für eine Fassadenbegrünungen in Kombination mit einer Bewässerung durch Dachregenwasser beträgt 60 % der förderfähigen Kosten. Die IBB Business Team GmbH (IBT) ist mit der Durchführung der Fördermaßnahme gemäß dieser Richtlinie beauftragt. Alle Informationen sind hier zu finden: GründachPLUS Die Beantragung eines Zuschusses erfolgt in Papierform, in zwei Schritten: Im ersten Schritt reichen Sie einen Vorantrag ein. Daraufhin können Sie anfallende Planungskosten auslösen. Im zweiten Schritt übermitteln Sie den Hauptantrag mit allen Unterlagen zum Vorhaben. Nach Prüfung Ihrer eingereichten Rechnungen und Zahlungsbelege überweist Ihnen die IBT Ihre gewährten Zuschüsse. Die Berliner Regenwasseragentur bietet mit Unterstützung des Landes Berlin kostenfreie Beratung an und hält weiterführende Informationen zu Planung, Bau und Betrieb von Dach– und Fassadenbegrünungen sowie eine Anbietersuche bereit. Auf der Seite des Bundesverbands GebäudeGrün e.V. finden Sie verschiedene Hinweise und Hilfestellungen für die Planung und Durchführung einer Dach- oder Fassadenbegrünung: Dachbegrünung – Planungshinweise Fassadenbegrünung – Planungshinweise Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stellt zu allen Formen der Gebäudebegrünung inklusive Sonderformen wie zum Beispiel Biodiversitätsdächer und Retentionsdächer Maßnahmensteckbriefe mit den wichtigsten Informationen bereit. Die Hamburger Senatsverwaltung stellt Mustertexte für Ausschreibungen im Kontext von Dachbegrünungsmaßnahmen bereit. Planen Sie die Kombination einer Gebäudebegrünung mit einer PV-Anlage, erhalten Sie zudem eine Förderung der Mehrkosten einer Gründach-PV-Anlage oder einer Fassaden-PV-Anlage gegenüber den Kosten einer Standard-PV-Anlage aus dem Förderprogramm SolarPLUS der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Bild: BuGG Herfort Tipps zu Pflege und Wartung Das Dach und/oder die Fassade ist begrünt – und nun? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Infos zur Pflege und Unterhaltung. Weitere Informationen

Forschungsinitiative Zukunft Bau - Forschungscluster 'Nachhaltiges Bauen/Bauqualität', Optimierung des Nachhaltigkeitsansatzes nach BNB bezüglich der Klimaschutzziele der Bundesregierung

Die Bundesregierung macht seit vielen Jahren Nachhaltigkeit zu einem Grundprinzip ihrer Politik und möchte im Bereich des nachhaltigen Bauens eine Vorbildrolle einnehmen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie das BNB weiterentwickelt werden kann, um die von der Bundesregierung beschlossenen Klimaschutzziele stärker zu adressieren. In diesem Forschungsvorhaben sollen neue Aspekte und Schwerpunkte im Rahmen der Nachhaltigkeitsbewertung im Bauwesen identifiziert, bewertet und hinsichtlich der Berücksichtigung in der Bewertungssystematik des BNB betrachtet werden. Ausgangslage: Maßnahmen des Klimaschutzes im Bauwesen orientieren in der Regel auf die Emissionsreduzierung klimaschädlicher Gase, die zum einen durch die Herstellung von Bauprodukten und zum anderen durch die Energieerzeugung für die Konditionierung der Gebäude entstehen. Diese Emissionen werden im BNB mit Hilfe einer Ökobilanz ermittelt und durch Flächenbezug vergleichbar gemacht und bewertet. Damit werden optimierende Maßnahmen durch die Wahl der Bauweise, der Bauprodukte, des Energieeffizienz- und Komfortniveaus in der Bewertung berücksichtigt. Darüber hinaus gibt es ungenutzte Potenziale wie z. B. die Reduzierung des absoluten Flächenverbrauchs und des Kühlbedarfs durch Dach- und Fassadenbegrünung sowie die Einbeziehung der technischen Ausstattung des Nutzers und der Nutzung von Ökostrom in eine Gesamtbetrachtung. Neben der Erweiterung des Betrachtungshorizonts soll auch die Effektivität von Planungsentscheidungen für einen erhöhten Klimaschutz verbessert werden. Dazu bedarf es mehr Transparenz bei der Darstellung der Wirkungszusammenhänge und der Auswirkungen von Bauherren-Entscheidungen vor allem in frühen Planungsphasen. Ziel: Die BNB-Anforderungen zur Erreichung eines höheren Klimaschutz-Standards sollen wirkungsbezogen geschärft und erweitert werden. Zusätzlich zur Ökobilanzierung des Gebäudes sollen Anforderungen zu den Themen 'Suffizienz', 'Ressourcenschonung', 'Recycling', 'Innovationen' und weiteren Aspekten ergänzt werden. Die Auswirkungen von Planungslösungen auf den Klimaschutz sollen transparenter gemacht werden. Die Bauherren und Planer müssen die Klimaauswirkungen ihrer Vorschläge und Entscheidungen erkennen und steuern können.

Gemeinsame Plattform zum klimakonformen Handeln auf Gemeinde- und Landkreisebene in Mittelgebirgsregionen - Erweitern, Vertiefen, Übertragen, Teilprojekt 4: Grüne Infrastruktur auf kommunaler Ebene

Hamburger Gründachförderung – Karte PLUS Förderung

Gefördert wird der Bau von Dachbegrünung auf Gebäuden im Innenstadtbereich Hamburg und Innenstadtbereich Bergedorf im Rahmen der Hamburger Gründachstrategie. Bei Maßnahmen in der Inneren Stadt sowie im Innenbereich von Bergedorf (s. Markierung auf der Karte) erhöht sich die Grundförderung im Förderprogramm der Investitions- und Förderbank um 15%.

Entwicklung eines ökoeffizienten Combi-Substrats aus einheimischen pflanzlichen und tierischen Fasern für Erwerbs- und Hobby-Gartenbau, IBÖM09: EcoFa2 - Entwicklung eines ökoeffizienten Combi-Substrats aus einheimischen pflanzlichen und tierischen Fasern für Erwerbs- und Hobby-Gartenbau

Florierende Altstädte: Dach- und Fassadenbegrünung an historischen Gebäuden und Bauwerken - Grundlagen zur Machbarkeit, Umsetzung und Pflege

Zielsetzung: Im Sommer heizen sich Altstädte besonders auf, denn es fehlen kühlende Grünstrukturen und Frischluftschneisen, was für die Einwohnenden zu einer gesundheitlichen Belastung führen kann. Zudem führt der hohe Versiegelungsgrad bei einem Starkregenereignis zu einer hohen Abflussmenge, wodurch Kanalisationen an ihre Kapazitätsgrenze stoßen und die Überflutungsgefahr steigt. Dabei sind insbesondere die historisch wertvollen Gebäude vor Beschädigungen zu schützen und zum Teil auch als Kulturdenkmal zu erhalten. Mit Blick auf die spürbaren Folgen des Klimawandels ist es wichtig, Altstädte klimagerecht und zukunftssicher anzupassen, die Lebensqualität im Zentrum der Stadt zu erhalten und eine zeitgemäße Nutzung zu ermöglichen. Die modernen Anforderungen an die Umgestaltung von Altstädten können jedoch zu Konflikten mit den Interessen des Denkmalschutzes führen, historische Gebäude möglichst in ihrer originalen Form zu bewahren. Naturbasierte Lösungen, wie die Gebäudebegrünung, gelten als wirkungsvolle Maßnahmen zur Klimaanpassung. Der große Vorteil von Dach- und Fassadenbegrünung liegt im geringen Freiflächenbedarf, wodurch auch dicht bebaute Gebiete begrünt werden können. Die Dach- und Fassadenbegrünung gewinnen bundesweit an Bedeutung, denn sie bilden einen Mehrfachnutzen für die Stadt. Als einschränkender Faktor für mehr Begrünung an bestehenden Gebäuden wird bislang der Denkmalschutz betrachtet sowie Vorbehalte und Unsicherheiten, alte Gebäude und Bauwerke zu begrünen. Darunter zählt beispielsweise die schädigende Wirkung der Begrünung auf die Bausubstanz sowie Unsicherheit bei der Pflege und Wartung bereits bestehender Gebäudebegrünungen. Dabei können die häufig zentral gelegenen historischen Gebäude als kühle Rückzugsorte in den Städten ausgebildet werden und durch eine Begrünung als wichtige urbane Trittsteinbiotope dienen. Während für den Umgang mit erneuerbaren Energien im Denkmalbestand bereits Praxishinweise erarbeitet wurden, existiert bislang kein Leitfaden für die Denkmalpflege zum fachgerechten Umgang mit Dach- und Fassadenbegrünungen. Jeder Fall wird individuell behandelt und ohne Entscheidungshilfe bewertet. Diese Wissenslücke gilt es zu schließen und darüber hinaus Schulungen für den Denkmalschutzbereich anzubieten, um über die Möglichkeiten und Chancen von Gebäudebegrünung zu informieren.

Katrin Eder: „Die PV-Anlage auf dem Parkplatz der Deichwelle ist ein innovatives Beispiel, wie Klimaschutz im Land funktioniert“

Parkplatz-PV in Neuwied mit einer Million Euro aus dem KIPKI gefördert – Klimaschutzministerin informierte sich vor Ort über den Baufortschritt „Der Klimawandel ist längst keine abstrakte Bedrohung mehr, sondern eine Realität, die wir in unserem Alltag spüren – sei es durch Hitzesommer, Starkregenereignisse oder die Herausforderungen einer nachhaltigen Energieversorgung. Klimaschutz ist daher eine große Gemeinschaftsaufgabe, die nur gelingt, wenn wir alle Verantwortung übernehmen: Bund, Länder, Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger. Gerade die Kommunen spielen dabei eine Schlüsselrolle. Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI, haben wir ein Förderprogramm geschaffen, das den Kommunen unkompliziert Mittel zur Verfügung stellt. Die mit einer Million Euro aus KIPKI-Mitteln geförderte Errichtung einer Parkplatz-Überdachung mit Photovoltaik hier an der Deichwelle zeigt, wie Klimaschutz flächenschonend umgesetzt werden kann. Um Flächen zu schonen ist der Ausbau der Photovoltaik auf bereits versiegelten Flächen wirtschaftlich und vernünftig. Der Bau einer solchen PV-Anlage auf dem Parkplatz der Deichwelle ist ein innovatives Beispiel, wie Klimaschutz im Land funktioniert. Das sollte zukünftig der Standard werden“, sagte Klimaschutzministerin Katrin Eder heute in Neuwied, wo sie sich auf dem Gelände des Schwimmbads über den aktuellen Stand des Bauvorhabens informierte. Die rund 3.500m2 Parkfläche an der Deichwelle Neuwied sollen mit Überdachungen witterungssicher aufgestellt werden. Zugleich wird die hinzugewonnene Fläche auf den Dächern für eine nachhaltige Energiegewinnung mit Photovoltaik genutzt. Auf diese Weise können bis zu 166,88 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. Ralf Seemann, Beigeordneter der Stadt Neuwied, sagte: „Die PV-Anlage auf dem Deichwellen-Parkplatz ist unser Paradebeispiel. Insgesamt setzen wir in Neuwied mit den KIPKI-Mitteln neun Projekte um – vom Ausbau der Ladeinfrastruktur über die Förderung von Balkonkraftwerken bis zu einem Unterstützungsprogramm für Dach- und Fassadenbegrünung. Das Besondere an KIPKI ist, dass der Fördergeber uns vertraut und wir selbst entscheiden können, welche Projekte zu uns und unserer Stadt passen. Das ist etwas, was wir ausdrücklich zur Nachahmung empfehlen.“ „Wir finanzieren den Betrieb der Deichwelle und stehen zur Energiewende in unserer Stadt. PV-Anlagen wie diese erhöhen die Akzeptanz für die Energiewende und ich verstehe, dass sich die Menschen noch mehr Doppelnutzungen von Parkplätzen wünschen“, erklärte der Geschäftsführer der Stadtwerke Neuwied, Stefan Herschbach. „Durch Tiefbau und Aufständerung betragen die Kosten jedoch ein Mehrfaches gegenüber Freiflächen-PV. Nur durch die Förderung mit den KIPKI-Mitteln lässt sich das wirtschaftlich darstellen. Wir sind dem Ministerium und der Stadt daher sehr dankbar, dass wir mit der Unterstützung einen Teil des Stroms für die Deichwelle sehr günstig produzieren können, zumal hier durch die Direktabnahme auch keine Netzentgelte und Umlagen anfallen.“ „Die Maßnahme zeigt eindrucksvoll, wie Klimaschutz konkret funktioniert: Mit dem Projekt wird der Verbrauch fossiler Energien gesenkt und eine nachhaltige Stromversorgung für eine zentrale Freizeit- und Sporteinrichtung geschaffen. Darüber hinaus entsteht mit der Möglichkeit überdacht zu parken noch ein weiterer spürbarer Nutzen für die Besucherinnen und Besucher. Damit leisten Sie nicht nur einen Beitrag zur Energiewende, sondern auch zum Erhalt der Deichwelle. Kommunale Schwimmbäder sind essenzielle Bausteine der Daseinsvorsorge, da sie neben dem sozialen Aspekt und Freizeitwert auch die Möglichkeit zur Abhaltung von Schwimmkursen sowie für Schul-, Fort- und Ausbildungsveranstaltungen bieten. Das ist gerade vor dem besorgniserregenden Rückgang der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen ein wichtiger gesellschaftlicher Beitrag“, betonte Ministerin Katrin Eder. Erfolgsprogramm KIPKI Alle 194 berechtigten Kommunen in Rheinland-Pfalz haben über die Online-Plattform KIPKI-Anträge gestellt. Sämtliche Anträge mit rund 1.300 Teilprojekten wurden bewilligt, mit der Projektumsetzung in den Kommunen ist bereits begonnen worden. „Allein diese Zahlen zeigen eindrucksvoll den großen Erfolg des Kommunalen Investitionsprogramms“, so Katrin Eder. Ohne komplizierte Antragsverfahren habe die Landesregierung für die rheinland-pfälzischen Gebietskörperschaften ein Förderprogramm geschaffen, das ein Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro umfasst, so Eder weiter. Eine weitere Besonderheit bei KIPKI ist, dass ein Eigenanteil der Kommunen nicht nötig sei. „Dadurch konnten auch bei weniger gut gefüllten Gemeindekassen Projekte umgesetzt werden. Denn oft scheitert es bei Förderungen am Eigenanteil. Damit haben wir die Grundlage geschaffen, dass Klimaschutz nicht durch Bürokratie verhindert wird, sondern schnell und praxisnah umgesetzt werden kann. Eine Vielzahl an Kommunen investiert zusätzlich zu den Fördergeldern eigene Mittel. So entfaltet KIPKI eine große Hebelwirkung und es zeigt sich: Kommunen wollen Klimaschutz. So kommen zu den 180 Millionen Euro KIPKI-Mitteln des Zuweisungsverfahrens weitere 80 Millionen Euro hinzu, die die Kommunen in Eigenleistung finanzieren. Und damit ein weiteres Plus in Sachen CO2-Einsparung“, so die Ministerin. Mehr als 1,9 Millionen Euro aus dem Landesförderprogramm erhält die Stadt Neuwied für ihre insgesamt neun Teilprojekte. Investiert wird dabei neben der PV-Anlage für die Deichwelle noch in eine weitere auf der Großsporthallte in Neuwied-Niederbieber. Außerdem fließen weitere KIPKI-Gelder in Sonnenschutz- und Beschattungsmaßnahmen an elf Kitas sowie in energetische Sanierungsmaßnahmen, den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur, Förderungen für private Balkon-PV-Anlagen und private Begrünungsmaßnahmen. „Klimaschutz ist machbar, er ist konkret, er ist vor Ort sichtbar. Ihr Projekt hier an der Deichwelle Neuwied ist ein leuchtendes Beispiel dafür. Mit KIPKI haben wir die Grundlage geschaffen, dass viele solcher Projekte entstehen können. Jede eingesparte Kilowattstunde fossiler Energie, jede Investition in nachhaltige Technologien bringt uns dem Ziel näher, Rheinland-Pfalz klimaneutral zu machen“, so Katrin Eder.

Stadtgrün

Bild: sp4764 - Fotolia.com Daten und Fakten Daten zum Bestand an öffentlichen Grünflächen, Kleingärten, Friedhöfen und Stadtbäumen werden angeboten. Weitere Informationen Bild: SenUVK Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zur Benutzung der Anlagen sowie Hinweise zu den einschlägigen Gesetzen und den Ansprechpartnern in den Behörden. Weitere Informationen Bild: Manuel Frauendorf Stadtgrün-Projekte Erfahren Sie mehr zu aktuellen und besonderen Projekten des Berliner Stadtgrüns – vom Tempelhofer Feld bis zu Berlins grünen Dächern. Weitere Informationen Bild: SenUVK Gärtnern in der Stadt Gärten in der Stadt – ein wesentlicher Teil des städtischen Grünflächensystems. Informationen zur Kleingartenentwicklung und über die Vielzahl der Berliner Gemeinschaftsgärten. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Kinderspielplätze Hier finden Sie Informationen zu öffentlichen und privaten Spielplätzen in Berlin sowie die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den bezirklichen Gartenämtern. Weitere Informationen Bild: spuno - Fotolia.com Stadtbäume Bäume in der Stadt haben viele positive Wirkungen. Ihr Erhalt ist wichtig. Informationen zu Schutz und Pflege werden angeboten. Über die Spendenkampagne können mehr Straßenbäume gepflanzt werden. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Gebäudegrün Grüne Dächer und Fassaden bieten zahlreiche Vorteile für Umwelt und Gebäude. Sie verbessern das Stadtklima, speichern Regenwasser, filtern Schadstoffe und bieten Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Zudem wirken sie isolierend, was zu Energieeinsparungen und einem angenehmen Raumklima führt. Mit dem GründachPLUS Programm fördern wir die Begrünung von Dächern und Fassaden auf Bestandsgebäuden. Informieren Sie sich auf unserer Seite über Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Friedhöfe und Begräbnisstätten Die Friedhöfe sind ein bedeutendes Potenzial des Stadtgrüns und der Kulturgeschichte Berlins. Informationen über die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft einschließlich der drei sowjetischen Ehrenmale ergänzen diesen Themenkomplex. Weitere Informationen Bild: Philipp Eder Planen und Bauen Der Landschaftsbau bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt umfasst das Spektrum von Freiflächen an Gebäuden, Grün an Straßen und Plätzen sowie von besonderen Bauvorhaben. Weitere Informationen Bild: SenUVK Pflegen und Unterhalten des Berliner Stadtgrüns Rund 12 % der Berliner Stadtgebietsfläche sind öffentliche Grünflächen. Die Pflege und Unterhaltung dieser Flächen sowie der weit über 430.000 Straßenbäume sind eine anspruchsvolle und sehr vielgestaltige Aufgabe. Weitere Informationen Bild: SenUVK Grünflächeninformationssystem (GRIS) Das GRIS ist ein DV-Fachverfahren der 12 Gartenämter und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Es umfasst die fünf Module: "Fachdatenbank", "Geo-Informationssystem (GIS)", "Bestandsstatistiken", "Internetauskunft" und digitale "Bilddatenbank". Weitere Informationen Bild: SenUMVK / Dagmar Schwelle Peter-Joseph-Lenné-Preis des Landes Berlin Der seit 1965 verliehene Lenné-Preis ist ein Ideenwettbewerb zur Landschaftsent­wicklung und Freiraum­planung. Er richtet sich an junge Landschaftsarchitekten, Planer, Wissen­schaftler, Architekten und Künstler. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Geschichte des Berliner Stadtgrüns Zur Geschichte Berlins gehört auch die städtische Grünentwicklung. Diese wird in sechs Kapiteln, beginnend mit den kurfürstlichen und königlichen Garten- und Alleeplanungen im Zentrum der Stadt bis heute beschrieben. Weitere Informationen Wässern von Stadtbäumen Richtiges Gießen ist einfach, dennoch sollten einige Hinweise beachtet werden. Weitere Informationen Stadtbäume für Berlin Spenden Sie für Straßenbäume. Jeder Euro zählt. Weitere Informationen Kleingarten­entwicklungs­plan Berlin 2030 Der Plan beschreibt die Entwicklungs­perspektive der knapp 880 Klein­garten­anlagen Berlins. Weitere Informationen GründachPLUS Das Land Berlin bietet zur Förderung der Gebäudebegrünung von Bestandsgebäuden das Berliner Programm „GründachPLUS“ an. Weitere Informationen Immer aktuell Kein Müll im Park Weitere Informationen Plattform Produktives Stadtgrün Die Plattform informiert über die Vielzahl der Berliner Gemeinschaftsgärten. Weitere Informationen Das Touristische Informationssystem besteht aus zwei Komponenten: Den saphirblauen Wegweisern und den Informationsstelen. Start der Pilotphase: Neue Informationsstelen bieten bessere Orientierung für Tourist*innen und Berliner*innen Weitere Informationen: Grün Berlin Rechtsvorschriften zum Stadtgrün Karten online Grünanlagen-, Spielplatz-, Friedhofs- und Kleingartenbestand Radfahren, Grillen, Hundefreilauf Benutzung von Grünanlagen – Regeln und Angebote Berliner Kulturlandschaften Ein Projekt des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla). Machen Sie sich auf den Weg durch die Stadt, um das grüne Berlin zu erleben…

Westberliner Grünentwicklung 1948 bis 1990

Von 1948 bis 1966 Von 1966 bis 1980 Von 1980 bis 1990 In Berlin (West) wurde 1948 ein neues Hauptamt für Grünflächen und Gartenbau gebildet, dessen Leiter Fritz Witte (1900-1972) bis 1965 war. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit war ein grünes Notstandsprogramm, das u.a. die Instandsetzung des Großen Tiergartens und des Humboldthains beinhaltete. An der innerstädtischen Spree und an den Kanälen im Stadtgebiet wurden frühere Ladestraßen und ihre Häfen zu Grünanlagen umgewandelt. Bis 1970 wurden von 290 km Wasserstraßen 150 km begrünt. Am 22. August 1949 wurde das Gesetz über städtebauliche Planung im Land Berlin verabschiedet. Als Teilplan zum Flächennutzungsplan sah dieses Gesetz auch einen Hauptgrünflächenplan vor, der 1959 aufgestellt und 1960 vom Abgeordnetenhaus bestätigt wurde. Nicht durch einzelne Grünanlagen, sondern durch ein zusammenhängendes Netz von Hauptgrünzügen sollte die Bebauung der Innenstadt gegliedert werden. Die Hauptgrünzüge bezogen nach Möglichkeit vorhandene Grün- und Sportanlagen mit ein, berücksichtigten landschaftliche Gegebenheiten und stellten verlorengegangene landschaftliche Zusammenhänge wieder her. Die Hauptgrünzüge wurden in drei bis vier Kilometer Entfernung zueinander geplant und sollten die Innenstadt mit dem Umland verbinden. Grünzüge zweiten Grades verbanden die Hauptgrünzüge für Fußgänger. Bis 1970 bildete der Hauptgrünflächenplan die Grundlage der Freiraumentwicklung. Nachfolger im Amt des Abteilungsleiters für Grünflächen und Gartenbau beim Senator für Bau- und Wohnungswesen wurde 1966 Norbert Schindler (geb. 1918) . Ab 1970 wurde der Flächennutzungsplan vom 30. Juli 1965 die Grundlage für die Freiraumentwicklung. Die Darstellungen des Hauptgrünflächenplanes wurden übernommen, wobei die zusammenhängenden innerstädtischen Grünzüge aufgegeben wurden. Die Verdichtung der Wohngebiete in der Innenstadt wurde zugunsten der Neuausweisung von Großsiedlungen am Stadtrand (Falkenhagener Feld, Märkisches Viertel, Gropiusstadt) aufgegeben. In der Innenstadt wurden Sanierungsgebiete im Umfang von 56.000 Wohnungen festgelegt. Ein großdimensioniertes Verkehrssystem sollte die Großsiedlungen mit den Industrie- und Gewerbebereichen verbinden. Die damit ausgelöste starke bauliche Entwicklung im Wohnungsbau, Gewerbeansiedlung, Verkehrsbau und sonstiger Infrastrukturmaßnahmen vollzog sich zu Lasten des Freiraums, insbesondere der landwirtschaftlich und kleingärtnerisch genutzten Flächen. An der Vernichtung von Freiraum in der Inselsituation von Berlin (West) entzündete sich bald öffentliche Kritik. Norbert Schindler versuchte über gutachterliche Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Berlin die Position der Freiraumplanung zu stärken. Zahlreiche Gesetze wurden in den 70er Jahren erlassen: das Denkmalschutzgesetz vom 24. April 1995, das Kinderspielplatzgesetz vom 15.01.1979, das Landeswaldgesetz vom 30.01.1979 und das Berliner Naturschutzgesetz vom 11.02.1979. Bundesweite Anerkennung erhielten die Gartendenkmalpflege, die Landschaftsplanung, der Umweltatlas , die Eingriffsregelung, der erweiterte Biotop- und Artenschutz, der Spielplatzentwicklungsplan und das Hofbegrünungsprogramm. 1980 übernahm Erhard Mahler (geb. 1938) die Leitung der Abteilung Grünflächen und Gartenbau. 1981 wurde die Abteilung, inzwischen umbenannt in “Landschaftsentwicklung und Freiraumplanung”, der neuen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz zugeordnet. Das Pflanzenschutzamt und das Landesforstamt wurden der Abteilung nachgeordnet. In der Stadtentwicklungsplanung hatte sich in den letzten 10 Jahren ein erheblicher Wandel vollzogen. Die prognostizierte Bevölkerungszunahme von 2,6 Mio. Einwohnern des Flächennutzungsplanes von 1965 musste auf 1,7 Mio. Einwohner korrigiert werden. Daneben führte die öffentliche Kritik an den Großsiedlungen am Stadtrand, den “Kahlschlagsanierungen” in der Innenstadt, am überdimensionierten Verkehrssystem (“autogerechte Stadt”) sowie die Wiederentdeckung der Urbanität 1984 zur völligen Überarbeitung und Neufassung des Flächennutzungsplanes. Auf Grundlage des Naturschutzgesetzes wurde 1984 neben dem Flächennutzungsplan das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm erarbeitet und als weiteres Planungsinstrument eingeführt. Das Landschaftsprogramm ist behördenverbindliche Grundlage für Erfordernisse, Maßnahmen und Projekte, die zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Grünordnung erforderlich sind. Auf der örtlichen Ebene wird der Landschaftsplan analog zum Bebauungsplan durch Rechtsverordnung festgesetzt und dadurch allgemein verbindlich. Zur Verbesserung des Wohnumfeldes, besonders in den Innenhöfen der gründerzeitlichen Blockbebauung, wurde von 1983 bis 1997 ein von der Stadt gefördertes Programm zur Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung durchgeführt. Im Rahmen der Bundesgartenschau 1985 konnte der Bau eines 90 ha großen Erholungsparks in Britz realisiert werden. Er war die erste großräumige Parkanlage seit den Berliner Volksparks der 20er Jahre. Hier sollen ca. 600.000 Berliner der Bezirke Neukölln, Tempelhof und Kreuzberg Erholung finden, die seit 1961 von ihren traditionellen Erholungsgebieten in Treptow und Köpenick abgeschnitten sind. Zwischen 1984 und 1987 wurde auf dem Gelände des ehemaligen Görlitzer Bahnhofs in Kreuzberg ein 14 ha großer Stadtteilpark gebaut – der heutige Görlitzer Park. Ab 1979 schuf die Stadt die finanziellen Voraussetzungen der gartendenkmalgerechten Betreuung und Wiederherstellung öffentlicher und privater historischer Parks, Stadtplätze, Gärten und Friedhöfe. Besonders zur 750-Jahr-Feier Berlins 1987 konnten der Pleasure-Ground in Klein-Glienicke, Bereiche des Großen Tiergartens, der Schustherus-Park sowie der Gutspark Britz wieder hergestellt werden. In den folgenden Jahren schlossen sich Maßnahmen im Schlosspark Charlottenburg sowie im Viktoriapark an. Schwerpunkte der künftigen Grünpolitik Berlin Die Berliner Grünplanung von 1945 bis 1970 Vom Humboldthain zum Britzer Garten Gartenwesen und Grünordnung in Berlin

Berechnungsbeispiele

Für jedes Grundstück ergeben sich unterschiedliche Varianten zur Gestaltung der Flächen. Grundsätzlich haben die Maßnahmen Vorrang, die zur Vergrößerung der Vegetationsflächen am Boden führen. Erst danach sollten weitere Möglichkeiten, wie der Ersatz von Asphalt- und Betonflächen durch andere Beläge, ausgeschöpft werden. Im vorliegenden Beispiel soll ein Grundstück für die Wohnnutzung mit einer Gesamtfläche von 750 m² und 330 m² Gebäudefläche aufgrund baulicher Änderungen BFF-gerecht entwickelt werden. Aus dem Überbauungsgrad von 0,43 ergibt sich ein Ziel-BFF von 0,45. Der BFF des Grundstückes berechnet sich aus dem Anteil anzurechnender BFF-Fläche an der gesamten Grundstücksfläche. Für diese Berechnungsbeispiele sind die Anrechnungsfaktoren für BFF-Landschaftspläne, die nach Dezember 2019 als Rechtsverordnung festgesetzt wurden oder werden, zu Grunde gelegt. Der Großteil der nicht überbauten Fläche ist als Hof- oder Wegefläche voll- oder teilversiegelt. Die Niederschläge werden überwiegend an die Kanalisation abgeführt und die positive Wirkung der wenigen Vegetationsflächen auf den Naturhaushalt ist äußerst geringfügig. Flächentyp Fläche (m²) Anrechnungsfaktor BFF-Fläche (m²) Versiegelte Flächen 262 0 0 Teilversiegelte Flächen 142 0,1 14 Vegetationsflächen (mit Bodenanschluss) 16 1 16 Summe 30 Biotopflächenfaktor im Bestand = 30 : 750 = 0,04 Zum Erreichen des Ziel-BFFs von 0,45 sind Maßnahmen erforderlich, die den BFF um 0,41 erhöhen. Durch Entsiegelungsmaßnahmen wird Raum für weitere Vegetationsflächen geschaffen. Diese leisten fortan wichtige Ökosystemdienstleistungen, steigern das Wohlbefinden der Bewohner und dienen zur vollständigen Versickerung der auf den Gebäudedächern anfallenden Niederschläge. Durchlässige und begrünte Belagsarten ersetzen vollversiegelte Beläge auf Stellplätzen und geeigneten Flächen und tragen so zur Entlastung der Kanalisation bei. Flächentyp Fläche (m²) Anrechnungsfaktor BFF-Fläche (m²) Teilversiegelte Flächen 32 0,1 3 Durchlässige Flächen 48 0,2 10 Begrünte Belagsflächen 80 0,4 32 Vegetationsflächen (mit Bodenanschluss) 230 1 230 Regenwasserversickerung 320 0,2 64 Summe 339 Biotopflächenfaktor BFF = 339 : 750 = 0,45 Für den Bau eines Spielbereiches und überdachten Fahrradstellplatzes müssen der Anteil durchlässiger Wegflächen erhöht und Vegetationsflächen reduziert werden. Einige der verbleibenden Vegetationsflächen werden dabei in Flächen ohne Baumbesatz umgewandelt. Um den BFF-Zielwert dennoch zu erreichen, werden die Dach- und Wandflächen der Nebengebäude begrünt. Zusätzlich erhält ein Gebäude eine intensive Dachbegrünung zur gemeinschaftlichen Nutzung durch alle Bewohner. Flächentyp Fläche (m²) Anrechnungsfaktor BFF-Fläche (m²) Teilversiegelte Flächen 32 0,1 3 Durchlässige Flächen 78 0,2 16 Begrünte Belagsflächen 80 0,4 32 Vegetationsflächen (mit Bodenanschluss) 176 0,8* 141 Regenwasserversickerung 220 0,2 44 Extensive Dachbegrünung 35 0,5 18 Intensive Dachbegrünung 100 0,8 80 Bodengebundene Vertikalbegrünung 15 0,5 8 Summe 342 *Aufgrund der Etablierung geringer Vegetationsvolumen wird der Anrechnungsfaktor reduziert. Biotopflächenfaktor BFF = 342 : 750 = 0,45 Für einen Neubau müsste auf der gleichen Fläche ein BFF-Zielwert von 0,6 erreicht werden, unabhängig vom Überbauungsgrad. Eine alternativlose Reduktion von Vegetationsflächen bedingt die vermehrte Umsetzung von Maßnahmen der Gebäudebegrünung zur Realisierung des Ziel-BFF. Eine optimierte Wegführung reduziert notwendige Belagsflächen, und ausreichende Substratauflagen ermöglichen hohe Vegetationsvolumen auch auf unterbauten Flächen. Flächentyp Fläche (m²) Anrechnungsfaktor BFF-Fläche (m²) Teilversiegelte Flächen 25 0,1 3 Durchlässige Flächen 54 0,2 11 Begrünte Belagsflächen 59 0,4 24 Vegetationsflächen (mit Bodenanschluss) 40 1,0 40 Wasserfläche 10 0,5 5 Einfach-intensive Dachbegrünung 225 0,7 158 Intensive Dachbegrünung 100 0,8 80 Bodengebundene Vertikalbegrünung 20 0,5 10 Wandgebundene Vertikalbegrünung 100 0,7 70 Summe 457 Biotopflächenfaktor BFF = 457 : 750 = 0,6

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