Das Projekt "Das Instrument der Bedarfsplanung - Rechtliche Möglichkeiten für und verfahrensrechtliche Anforderungen an ein Instrument für mehr Umweltschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH durchgeführt. Das Forschungsvorhaben beschäftigt sich mit dem bisher nur selten im Sinne des Umweltschutzes angewandten Instrument der Bedarfsplanung. Es soll deutlich machen wie das Instrument aus rechtlicher Sicht so gestaltet werden kann, dass es für mehr Umweltschutz genutzt werden kann. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, eine fundierte rechtswissenschaftliche Grundlage für weitere Untersuchungen und Diskussionen der Weiterentwicklung und Einführung von Bedarfsplanungen als Instrumente des Umweltschutzes in verschiedenen Bereichen zu schaffen. Die Forschungsnehmerin oder der Forschungsnehmer sollen Empfehlungen entwickeln, wie eine Bedarfsplanung ausgestaltet sein kann, damit sie der Umwelt bestmöglich nützen kann und zugleich den rechtlichen (national, europäisch, international) Anforderungen sowie denen, die an ein gutes Verfahren zu stellen sind, genügt. Gibt es rechtliche Hürden, die eine solche Bedarfsplanung in einem bestimmten Bereich besonders erschweren, sollen diese ebenfalls dargestellt werden. Grundlage der Überlegungen sind die bereits bestehenden, am Bedarf orientierten Planungen insbesondere von umweltrelevanten Infrastrukturen, wie die Bundesverkehrswegeplanung oder die Bundesnetzplanung, aber auch Bedarfsplanungen in anderen Zusammenhängen, z. B. die Bedarfsplanung im medizinischen oder im schulischen Bereich. Zugleich soll der Blick aber auch offen sein für die Anwendung des Instruments in umweltrelevanten Bereichen, in denen eine Bedarfsplanung bisher noch nicht gesetzlich vorgesehen ist, wie zum Beispiel dem Luftverkehr oder dem Rohstoffabbau. Die Überlegungen bilden die Grundlage für Empfehlungen, die grundsätzlich für die Gestaltung aller Arten der Bedarfsplanung anwendbar sein und an einer Bedarfsplanung für regional bedeutsame Rohstoffe erprobt werden sollen.
Das Projekt "Rohstoffgewinnung im Kontext wachsender Nutzungsansprüche an den Untergrund; Anforderungen an die untertägige Raumordnung und das Bergrecht für einen umwelt- und ressourcenschonenden Bergbau, Lösung von Nutzungskonflikten und Steuerung einer nachhaltigen Nutzung des Untergrunds" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Die Nutzungsansprüche an den unterirdischen Raum intensivieren sich bereits heute und werden künftig weiter zunehmen, insbesondere zur Erreichung der Klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung (z. B. Geothermie, Speicher). Hiermit konkurriert die traditionelle Nutzung des Untergrunds, bspw. zur Wassergewinnung und zum Rohstoffabbau. All diese Nutzungen zeitigen auch Umweltbelastungen. Zudem sind Rohstoffe als knappe Güter anzusehen. Aufgrund der wachsenden Nachfrage nach Rohstoffen ist die Politik aufgerufen, die sich abzeichnenden Nutzungskonflikte mit der Weiterentwicklung von rechtlichen und planerischen Instrumenten zu einem Ausgleich zu bringen und vorsorgend die Ziele einer nachhaltigen, generationengerechten und umweltschonenden Nutzung des Untergrunds zu fördern. Dabei ist auch über eine Bewirtschaftung knapper Rohstoffe nachzudenken. Das Vorhaben baut auf UFOPlan-Vorhaben auf, die bereits Vorschläge zur Verankerung der untertägigen Raumplanung im Raumordnungs- und Bergrecht erbracht haben, damit verschiedene Nutzungen unter Berücksichtigung von geologischen Gegebenheiten und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten räumlich gesteuert und priorisiert werden können. Dieses Vorhaben soll darüber hinaus untersuchen, wie Umweltbelastungen des Bergbaus und anderer unterirdischer Nutzungen durch verbesserte Zulassungsverfahren verringert werden können und zudem auf einen möglichst sparsamen Rohstoffabbau hingewirkt werden kann. Dazu muss auch das vorhabenbezogene Bergrecht für die effektive Berücksichtigung des Umweltschutzes und für die Bewirtschaftung von Rohstoffen geöffnet werden. Dafür ist insbesondere ein stimmiges und machbares Konzept für eine Rohstoffbedarfsplanung auf regionaler und nationaler Ebene (ggf. europäisch) zu entwickeln. Die bereits vorhandenen Vorschläge für besseren Umweltschutz bei Abbauvorhaben sollen priorisiert werden. Es sollen zudem Vorschläge gemacht werden, um Defizite bei Öffentlichkeitsb. und Rechtsschutz im BergR zu beheben.
Das Projekt "Raumordnerisches Auswahlverfahren fuer die gesamtdeutsche Bedarfsplanung Bundesfernstrassen 1991/92" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Klaus Hochstrate, Ingenieurbüro für Stadtingenieurwesen, Kommunalwirtschaft und Infrastrukturplanung durchgeführt. Das vorliegende Projekt stuetzt sich auf Erkenntnisse des 1989 abgeschlossenen Projekts 87.11 'Ueberpruefung' des raumordnerischen Bewertungsverfahrens bei der Bedarfsplanung Bundesfernstrassen - Grundlagenstudie'. Fuer die praktische Anwendung/Stellungnahme des Bmbau im Rahmen der ersten gesamtdeutschen Bedarfsplanung Bundesfernstrassen sollen das im Projekt 87.11 vorgeschlagene interaktive computergestuetzte Auswahlverfahren modifiziert sowie in einem Anwendungstest die nicht mehr zweckmaessigen oder fehlenden raumordnerischen Beschreibungsgroessen verbessert oder ergaenzt werden.
Das Projekt "Ueberpruefung des raumordnerischen Bewertungsverfahrens bei der Bedarfsplanung Bundesfernstrassen - methodische Grundlagenstudie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Karlsruhe (TH) durchgeführt. Das bei der Bedarfsplanung fuer die Bundesfernstrassen eingesetzte zweistufige quantitative und qualitative Bewertungsverfahren soll methodisch verbessert und die verwendeten raumordnerischen, staedtebaulichen und umweltbezogenen Kriterien unter Beruecksichtigung der bisherigen Erfahrungen und neuester wissenschaftlicher Erkenntisse ueberprueft, ggf durch geeignetere ersetzt und um weitere ergaenzt werden, um den raumordnerischen Bewertungsrahmen zu komplettieren. Das auf diese Weise modifizierte, zweistufige Bewertungsverfahren soll sodann in einem Probelauf auf die Projektreihe der Bedarfsplanfortschreibung 1985 angewendet werden.
Für die Energiewende ist der Ausbau der Stromnetze erforderlich. Um diesen zu beschleunigen, hat der Gesetzgeber das gesetzliche Verfahren zur Genehmigung von Stromnetzen mehrfach geändert. Diese Studie im Auftrag des Umweltbundsamtes untersuchte, ob die Änderungen aus den Jahren 2011 und 2015 wirklich zu einer Beschleunigung des Netzausbaus beitragen und welchen Einfluss sie auf die Berücksichtigung von Umweltbelangen haben können.
Dieser wissenschaftliche Beitrag entwickelt ein Konzept für eine Rohstoffbedarfsplanung, das insbesondere auf eine verbesserte Steuerungsleistung des Raumordnungsgesetzes (ROG) bzw. des Bundesberggesetzes (BBergG) abstellt. Aufgebaut wird dabei auch auf Vorüberlegungen in Wissenschaft und Behörden, auf die später noch eingegangen wird. Ausgehend von dem hier entwickelten Vorschlag zur Ausgestaltung und verfahrensrechtlichen Einbettung einer Rohstoffbedarfsplanung wird empfohlen, das Konzept der Bedarfsplanung vor Einführung zunächst im Rahmen von praktischen Prüfungen versuchsweise zu erproben und anhand der Ergebnisse weiter zu verfeinern. Abhängig von den Ergebnissen der Machbarkeits- und Effektivitätsprüfung könnte anschließend eine Umsetzung verfolgt werden. Für alle Rohstoffgruppen wurde zunächst eine informelle, d. h. rechtlich unverbindliche Bedarfsplanung in Gestalt von Rohstoffkonzepten einschließlich der Einrichtung sog. Rohstoffdialoge entwickelt. Darüber hinaus wurde für die Grundeigentümer-Bodenschätze eine formelle (verbindliche) Bedarfsplanung über die Raumplanung (Regionalplanung und Landesabbaumengenvorgaben) mit Bindungswirkung für das die Vorhaben zulassende Fachrecht (soweit vorhanden Abgrabungsrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht und Baurecht) erarbeitet, nach der die bestehende raumordnerische Regionalplanung hin zu einer aktiven, moderierenden Bedarfsplanung ausgebaut werden soll. Diese sollte aus Praktikabilitätsgründen schrittweise, d. h. zunächst auf die weitgehend regional geförderten und eingesetzten Gruppen der "Kiese und Sande (inkl. Spezialkies/-sand)" sowie auf die "Naturwerksteine (gebrochenen Natursteine)" erstreckt werden, um in einem weiteren Schritt auch die bergfreien, grundeigenen und übrigen Grundeigentümer-Bodenschätze zu erfassen. Quelle: Forschungsbericht
Vorschläge zur Reform des BBergG werden bereits seit Jahren von unterschiedlichen Akteuren mit vielfältigen Zielrichtungen publiziert. Mit dieser Position möchte auch das Umweltbundesamt mit Empfehlungen an den Bundesgesetzgeber aus Sicht des Umwelt- und Ressourcenschutzes Stellung beziehen. Unser Hauptanliegen war es dabei, die Genehmigungsverfahren von Betrieben unter dem Regime des BBergG für die effektivere Berücksichtigung von Belangen des Umwelt- und Ressourcenschutzes zu öffnen. Weitere Vorschläge sollen die Transparenz des Bergbausektors, insbesondere durch eine Stärkung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und des Rechtsschutzes von Betroffenen des Bergbaus sowie von anerkannten Umweltvereinigungen, fördern.
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Bund | 7 |
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