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WMS: WRRL-Bewertung DE (sh-llur)

Gesamt- und Einzelbewertung der Küstengewässer Deutschlands gemäß Wasserrahmenrichtlinie für den Zeitraum 2003 - 2008. Es werden Qualitätskomponenten Phytoplankton (QE1_1), Großalgen und Angiospermen (QE1_2) und Makroinvertebraten (QE1_3) sowie der ökologische und chemische Gesamtzustand der Küstengewässer bis zur Hoheitsgrenze dargestellt.

WRRL-Bewertung Ostsee DE Grid

Gesamt- und Einzelbewertung der Ostseeküstengewässer Deutschlands gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Es werden Qualitätskomponenten Phytoplankton (QE1_1), Großalgen und Angiospermen (QE1_2) und Makroinvertebraten (QE1_3) sowie der ökologische und chemische Gesamtzustand der Küstengewässer bis zur Hoheitsgrenze auf dem 10x10 km Grid der Europäischen Umweltagentur dargestellt. >50%-Ansatz: Rasterzellen die ganz oder auch nur zum Teil Meeresgewässer beinhalten, bekommen den Wert, der von mehr als 50% der entsprechenden Meeresfläche des zu bewertenden Attributes eingenommen wird.

WRRL-Bewertung Nordsee DE Grid

Gesamt- und Einzelbewertung der Nordseeküstengewässer Deutschlands gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Es werden Qualitätskomponenten Phytoplankton (QE1_1), Großalgen und Angiospermen (QE1_2) und Makroinvertebraten (QE1_3) sowie der ökologische und chemische Gesamtzustand der Küstengewässer bis zur Hoheitsgrenze auf dem 10x10 km Grid der Europäischen Umweltagentur dargestellt. >50%-Ansatz: Rasterzellen die ganz oder auch nur zum Teil Meeresgewässer beinhalten, bekommen den Wert, der von mehr als 50% der entsprechenden Meeresfläche des zu bewertenden Attributes eingenommen wird.

WRRL-Bewertung Ostsee DE

Gesamt- und Einzelbewertung der Ostseeküstengewässer Deutschlands gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Es werden Qualitätskomponenten Phytoplankton (QE1_1), Großalgen und Angiospermen (QE1_2) und Makroinvertebraten (QE1_3) sowie der ökologische und chemische Gesamtzustand der Küstengewässer bis zur Hoheitsgrenze dargestellt.

WRRL-Bewertung Nordsee DE

Gesamt- und Einzelbewertung der Nordseeküstengewässer Deutschlands gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Es werden Qualitätskomponenten Phytoplankton (QE1_1), Großalgen und Angiospermen (QE1_2) und Makroinvertebraten (QE1_3) sowie der ökologische und chemische Gesamtzustand der Küstengewässer bis zur Hoheitsgrenze dargestellt.

WRRL-Bewertung Ostsee DE Grid

Gesamt- und Einzelbewertung der Ostseeküstengewässer Deutschlands gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Es werden Qualitätskomponenten Phytoplankton (QE1_1), Großalgen und Angiospermen (QE1_2) und Makroinvertebraten (QE1_3) sowie der ökologische und chemische Gesamtzustand der Küstengewässer bis zur Hoheitsgrenze auf dem 10x10 km Grid der Europäischen Umweltagentur dargestellt. >50%-Ansatz: Rasterzellen die ganz oder auch nur zum Teil Meeresgewässer beinhalten, bekommen den Wert, der von mehr als 50% der entsprechenden Meeresfläche des zu bewertenden Attributes eingenommen wird.

WRRL-Bewertung Nordsee DE Grid

Gesamt- und Einzelbewertung der Nordseeküstengewässer Deutschlands gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Es werden Qualitätskomponenten Phytoplankton (QE1_1), Großalgen und Angiospermen (QE1_2) und Makroinvertebraten (QE1_3) sowie der ökologische und chemische Gesamtzustand der Küstengewässer bis zur Hoheitsgrenze auf dem 10x10 km Grid der Europäischen Umweltagentur dargestellt. >50%-Ansatz: Rasterzellen die ganz oder auch nur zum Teil Meeresgewässer beinhalten, bekommen den Wert, der von mehr als 50% der entsprechenden Meeresfläche des zu bewertenden Attributes eingenommen wird.

WRRL-Bewertung Ostsee DE

Gesamt- und Einzelbewertung der Ostseeküstengewässer Deutschlands gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Es werden Qualitätskomponenten Phytoplankton (QE1_1), Großalgen und Angiospermen (QE1_2) und Makroinvertebraten (QE1_3) sowie der ökologische und chemische Gesamtzustand der Küstengewässer bis zur Hoheitsgrenze dargestellt.

WRRL-Bewertung Nordsee DE

Gesamt- und Einzelbewertung der Nordseeküstengewässer Deutschlands gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Es werden Qualitätskomponenten Phytoplankton (QE1_1), Großalgen und Angiospermen (QE1_2) und Makroinvertebraten (QE1_3) sowie der ökologische und chemische Gesamtzustand der Küstengewässer bis zur Hoheitsgrenze dargestellt.

Bericht: „WRRL: Bewertung Makrophyten und Angiospermen (2009)“

„Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Erfassung und Bewertung der Makrophyten/Angiospermen (hier: Röhrichte, Brack- und Salzmarschen) im Rahmen eines Praxistests zur Umsetzung der EG-WRRL in den Übergangsgewässern von Weser und Ems. Ziel war es, die für die Bewertung der Makrophyten der Übergangsgewässer entwickelten Verfahren, für die Übergangsgewässer Ems und Weser durch Auswertung aller verfügbarer sowie neu erhobener Daten umzusetzen, zu testen und an die gewässerspezifischen Bedingungen in den jeweiligen Übergangsgewässern anzupassen. Darauf aufbauend erfolgte für die Qualitätskomponente Makrophyten/Angiospermen in den Übergangsgewässern eine aktuelle Bewertung des Zustands der genannten Qualitätselemente. Da die Übergangsgewässer von Weser und Ems als erheblich veränderte Wasserkörper (HMWB) eingestuft sind, wird auch das ökologische Potenzial bestimmt. So ergab die Auswertung der einzelnen bearbeiteten Parameter unterschiedliche Ergebnisse bezüglich der Einstufung des ökologischen Zustands bzw. ökologischen Potenzials. Während einzelne Parameter einen guten oder sogar sehr guten Zustand und ein gutes oder sehr gutes ökologisches Potenzial ergaben, wiesen andere einen schlechten ökologischen Zustand bzw. ein schlechtes ökologisches Potenzial auf. Insgesamt zeigen die Übergangsgewässer Weser und Ems einen mäßigen ökologischen Zustand bzw. ein mäßiges ökologisches Potenzial auf. Der Parameter „Arten und Struktur der Pionierzone bzw. des Röhrichtgürtels“ floss in den Teilbereichen Ems-Ästuar und Außenweser nicht mit in die Gesamtbewertung ein. Die dortigen Bewertungsergebnisse für diesen Parameter deuten allerdings darauf hin, dass im Bereich der Pionierzone in diesen Gewässerabschnitten aus ökologischer Sicht erhebliche Defizite bestehen. Es werden Hinweise auf fortführende Arbeiten und Empfehlungen für die Durchführung künftiger Überwachungen gegeben.“

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