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Biodiversität Übereinkommen über die biologische Vielfalt EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt Landesstrategie zur Biologischen Vielfalt Dokumente

Die Jahre 2021 bis 2030 wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur UN-Dekade für die "Wiederherstellung von Ökosystemen" erklärt. Sie folgt auf die UN-Dekade "Biologische Vielfalt", die mit dem Jahr 2020 zu Ende gegangen ist. Ziel der neuen Dekade ist es, die globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen, indem die weltweite Zerstörung von Ökosystemen beendet, ihre Erhaltung sichergestellt und ihre Wiederherstellung initiiert wird. Diese Dekade versteht sich dabei als komplementär zu den drei UN-Konventionen zu Biodiversität (CBD), Klimawandel (UNFCCC) und Wüstenbekämpfung (UNCCD) sowie als Schnittstelle zur Umsetzung der verschiedenen Konventionen. Im Oktober 2021 fand die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (CBD COP 15) mit knapp 200 beteiligten Ländern, u. a. auch Deutschland, virtuell im chinesischen Kunming statt. Bei einem zweiten Treffen, das für April 2022 geplant ist, soll dann in Anwesenheit aller beteiligten Länder ein neues Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen werden. Vor dem Hintergrund der zuvor genannten UN-Dekade und dem Auslaufen der bisherigen europäischen Strategie mit dem Titel "Unsere Lebensversicherung, unser Naturkapital – eine Biodiversitätsstrategie bis 2020" hat die Europäische Kommission im Mai 2020 eine neue EU-Biodiversitätsstrategie vorgelegt. Sie trägt den Namen „Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ und verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 zu stärken. Als zentraler Bestandteil des "Green Deal" der EU-Kommission ist die Strategie Teil des europäischen Weges aus der COVID-19 Krise. Sie soll Wachstum und Nachhaltigkeit miteinander verbinden. Erstmals werden rechtsverbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen formuliert. Die Strategie zeigt auf, wie Europa dazu beitragen kann, dass bis 2050 alle Ökosysteme der Welt wiederhergestellt werden, widerstandsfähig sind und angemessen geschützt werden. Die Strategie behandelt die fünf Hauptursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt: Veränderungen bei der Land- und Meeresnutzung, übermäßige Ressourcennutzung, Klimawandel, Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten. Um gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme aufzubauen, werden in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 u. a. folgende Ziele festgelegt: Gesetzlicher Schutz von mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meeresgebiete der EU, davon ein Drittel streng geschützt Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, auch durch rechtlich verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur Umkehr des Rückgangs an Bestäubern Reduzierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden um 50 Prozent Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt auf mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Ökologische Landwirtschaft auf mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Wiederherstellung von mindestens 25.000 Flusskilometern in der EU als frei fließende Flüsse Bekämpfung von Beifängen und Schädigungen des Meeresbodens Seit dem Jahr 2007 besteht in Deutschland die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt . Sie hatte zum Ziel, bis zum Jahr 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland aufzuhalten und eine positive Entwicklung anzustoßen. Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird in besonderem Maße auch durch die gezielte Förderung biodiversitätsstärkender Projekte unterstützt. In dem Zusammenhang ist vor allem das Bundesprogramm Biologische Vielfalt genannt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt beteiligt sich hierbei an der Kofinanzierung einiger Projekte auf dem Gebiet unseres Bundeslandes. Die neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt berücksichtigt die strategischen Vorgaben der globalen Gemeinschaft (z.B. zukünftiges Rahmenprogramms der CBD) sowie die neue EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Es ist angedacht, bis zum Frühjahr 2023 in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt für Deutschland sowie die dazugehörigen Aktionspläne zu erarbeiten. Die Landesregierung räumt der Biodiversität hohe Priorität ein und hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die bestehende Strategie zur Biologischen Vielfalt und den dazugehörenden Aktionsplan in dieser Legislaturperiode (2021-2026) fortzuschreiben. Darauf haben sich die Koalitionspartner im aktuellen Koalitionsvertrag verständigt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt übernimmt die Federführung über die Fortschreibung der Landesstrategie. Es ist beabsichtigt, bei der Fortschreibung die Ziele der Europäischen und Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu berücksichtigen. Im Jahr 2010 verabschiedete Sachsen-Anhalt die Strategie des Landes zur Biologischen Vielfalt (pdf, nicht barrierefrei). Die Strategie bietet die Chance, dass alle Akteure in den jeweiligen Themenfeldern sich konkrete Ziele setzen und Maßnahmen ergreifen, mit deren Realisierung sie einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten können. Ziel ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln, so dass sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Sachsen-Anhalt deutlich verringert und als Fernziel die biologische Vielfalt einschließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten wieder zunimmt. In der Strategie werden für alle biodiversitätsrelevanten Themen Ziele festgelegt, die nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten im Sinne des Leitprinzips Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen. Ein vom Kabinett am 24. September 2013 beschlossener Aktionsplan Biologische Vielfalt (pdf, 4 MB) ergänzt die Strategie des Landes zur biologischen Vielfalt und benennt Maßnahmen für rund 60 Handlungsschwerpunkte. Er soll die Umsetzung der Landesstrategie beschleunigen und den Fortschritt messbar machen. Im Aktionsplan werden zu den einzelnen Maßnahmen Angaben zum Zeitrahmen gemacht sowie Zuständigkeiten und Partner für die Durchführung benannt. Wichtige Partner bei der Durchführung der Maßnahmen sind zum Beispiel Landnutzer, Fachverbände, Kommunen sowie Forschungs- und Hochschuleinrichtungen. Die Landesverwaltung informiert und unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dabei kommt den Förderprogrammen, die überwiegend aus EU-Mitteln gespeist werden, eine wichtige Rolle zu. Die Landesstrategie sowie der dazugehörige Aktionsplan Biologische Vielfalt sollen die Verantwortung in allen Handlungsfeldern insgesamt deutlich machen, geeignete Wege zum erfolgreichen Biodiversitätsschutz aufzeigen und einen ausreichenden Personal- und Finanzeinsatz zur Erreichung dieser strategischen Ziele begründen. Darüber hinaus hat sie strategische Ansätze entwickelt, um auch konzeptionell eine Verzahnung innerhalb des Landes u. a. mit den Strategien zur Nachhaltigkeit und anderen Bereichen herzustellen. Die strategischen Zielsetzungen richten sich an alle Ressorts, Fachbereiche und Verwaltungsebenen. Es ist von essentieller Bedeutung für die Zielerreichung, das fachliche und verwaltungsmäßige Handeln an den Anforderungen der biologischen Vielfalt zu orientieren. Für die Begleitung der konzeptionellen Umsetzung der Strategie durch wissenschaftliche Forschungseinrichtungen und Facheinrichtungen des Landes bestehen darüber hinaus gute Voraussetzungen. Erfreulicherweise haben bereits die zahlreichen Aktivitäten sowie die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit im Internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt (2010) dazu geführt, dass das Thema Biodiversität auch in Sachsen-Anhalt stärker in den Fokus beziehungsweise in das öffentliche Bewusstsein gerückt ist und inzwischen Eingang in die unterschiedlichen Politikfelder gefunden hat. Die Strategie zur biologischen Vielfalt hat den Anstoß dazu gegeben, dass man sich auf breiter Front mit dem Thema Biodiversität beschäftigt. Dies widerspiegelt sich auch in den Zielsetzungen der aktuellen Koalitionsvereinbarung, wo Handlungsansätze zur Förderung der Biodiversität formuliert wurden, insbesondere auch im wichtigen Bereich der Landwirtschaft sowie beim Ausbau der erneuerbaren Energien. So will die Landesregierung unter anderem mit einem Förderprogramm in fünf Modellregionen unter anderem zu Fragen der Biodiversität und dem Insektenschutz auf landwirtschaftlichen Nutzflächen forschen. Außerdem sollen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt in den intensiv genutzten Agrarlandschaften Feldraine, Hecken, Wegränder und Feuchtgebiete in die landwirtschaftliche Förderkulisse aufgenommen werden. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen neben der klimafreundlichen Energiegewinnung auch einen wertvollen Beitrag zum Biotopverbund in der offenen Agrarlandschaft zu leisten. Hierzu will sich die Landesregierung für biodiversitätsfreundliche Planungen einsetzen.

Solea solea (Linnaeus, 1758) Seezunge Meeresfische und -neunaugen Ungefährdet

Die Seezunge, die in der vorherigen Roten Liste auf der Vorwarnliste stand, wird in der vorliegenden Roten Liste als ungefährdet eingestuft. Bei dieser Art wurde die aktuelle Bestandssituation aufgrund eines Kenntniszuwachses von der Kriterienklasse „mäßig häufig“ zu „häufig“ geändert. Bei einer neuen Auswertung der verfügbaren Daten zum langfristigen Bestandstrend zeigte sich in der Präsenz-Zeitserie des BITS für die deutsche Ostsee eine deutliche Zunahme der Art seit den 1990er Jahren. Unter Hinzuziehung von neu ausgewerteten Fangdaten aus Schleswig-Holstein für den Zeitraum von 1920 bis 2021 und der Trendeinschätzungen aus Heessen et al. (2015) wurde die ursprüngliche Experteneinschätzung des langfristigen Bestandstrends der Art revidiert und von der Kriterienklasse „starker Rückgang“ zu „stabil“ geändert. OSTSEE: In der deutschen Ostsee ist die Art im Beifang vertreten und nicht gefährdet. Durch die HELCOM (2013) wird die Seezunge für die gesamte Ostsee als ungefährdet (Least Concern) eingeschätzt. NORDSEE: Nach Einschätzung des ICES (ICES Advice 2022) liegt die Laicherbestandsbiomasse der Art in der Nordsee unterhalb des Referenzwertes (MSY Btrigger; zur Erläuterung siehe Glossar in Barz & Zimmermann 2024). Die fischereiliche Sterblichkeit liegt über dem Referenzwert (FMSY; zur Erläuterung siehe Glossar in Barz & Zimmermann 2024).

IWaTec - Integrated Water Technologies

Egypt passed a revolution and changed its political system, but many problems are still lacking a solution. Especially in the field of water the North African country has to face many challenges. Most urgent are strategies to manage the limited water resources. About 80% of the available water resources are consumed for agriculture and the rest are for domestic and industrial activities. The management of these resources is inefficient and a huge amount of fresh water is discarded. The shortage of water supply will definitely influence the economic and cultural development of Egypt. In 2010, Egypt was ranked number 8 out of 165 nations reviewed in the so-called Water Security Risk Index published by Maplecroft. The ranking of each country in the index depends mainly on four key factors, i.e. access to improved drinking water and sanitation, the availability of renewable water and the reliance on external supplies, the relationship between available water and supply demands, and the water dependency of each countrys economy. Based on this study, the situation of water in Egypt was identified as extremely risky. A number of programs and developed strategies aiming to efficiently manage the usage of water resources have been carried out in the last few years by the Egyptian Government. But all these activities, however, require the availability of trained and well-educated individuals in water technology fields. Unfortunately, the number of water science graduates are decreasing and also there are few teaching and training courses for water science offered in Egypt. However, there is still a demand for several well-structured and international programs to fill the gap and provide the Egyptian fresh graduates with the adequate and up-to-date theoretical and practical knowledge available for water technology. IWaTec is designed to fill parts of this gap.

Verwertete inländische Entnahme biotischer und abiotischer Rohstoffe in Sachsen-Anhalt

Teil der Statistik "Entnahme" Raum: Sachsen-Anhalt Gesamt Die Rohstoffentnahme ist eine Position der Entnahmeseite des Materialkontos der UGR. Sie umfasst alle abiotischen und biotischen Rohstoffe, die der inländischen Natur entnommen werden. Unterschieden wird in verwertetet Entnahmen (gehen in den Produktions- und Konsumprozess der Volkswirtschaft ein) und nicht verwertete Entnahme von Rohstoffen. Zur verwerteten Entnahme gehören beispielsweise fossiler Energieträger, Erze und sonstige mineralische Rohstoffe, pflanzliche Biomasse aus der Landwirtschaft, Biomasse aus der Forstwirtschaft (Holz) und Biomasse von Tieren (Hochsee- und Küstenfischerei und Jagdstrecke). Die nicht verwerteten Rohstoffe werden zusammen mit den verwerteten Rohstoffen (außer Bodenaushub) der inländischen Natur entnommen jedoch wieder in die Natur eingebracht, ohne in den Produktions- und Konsumprozess gelangt zu sein. Hierunter werden z. B. der Abraum der Braunkohle, das Bergematerial von Energieträgern und mineralischen Rohstoffen, Beifang aus der Hoch-see- und Küstenfischerei oder Stroh, das bei der Getreideernte anfällt, jedoch auf dem Feld verbleibt und wieder in den Boden eingearbeitet wird, ausgewiesen.

Cetorhinus maximus (Gunnerus, 1765) Riesenhai Meeresfische und -neunaugen Extrem selten

Bei der Verantwortlichkeitsanalyse für den Riesenhai wurde berücksichtigt, dass die Art durch die IUCN aktuell weltweit als stark gefährdet (Endangered) eingestuft wird (IUCN 2023). Im Ostatlantik ist die Art von Island über Norwegen bis in die westliche Barentssee sowie in der Nordsee und den Übergangsgewässern zur Ostsee verbreitet und nach Süden reicht das Verbreitungsgebiet des Riesenhais bis um die Iberische Halbinsel herum, einschließlich Mittelmeer, und weiter bis zum Senegal (Zidowitz et al. 2017). Insofern liegen die deutschen Meeresgebiete der Nordsee im Hauptareal der Art. Der Bestandsanteil des Riesenhais beträgt hier weniger als 10% seines Weltbestandes. Insgesamt ist Deutschland in besonders hohem Maße für die weltweite Erhaltung der Art verantwortlich. NORDSEE: Nach Einschätzung der OSPAR-Kommission (Status Assessment 2021) für die Region II (Greater North Sea) ist der Zustand des Riesenhais schlecht (Poor) und indirekte Auswirkungen der Fischerei, wie der unbeabsichtigte Beifang in Stell- und Schleppnetzen sowie das Verheddern in Angelschnüren, stellen die größte Gefährdung für diese Art dar. Auch führen die oberflächennahe Ernährungsweise und die vertikalen Bewegungen des Riesenhais zu verstärkten Interaktionen mit dem Schiffsverkehr, sowohl mit dem maritimen Tourismus sowie mit der kommerziellen Fischerei als auch der Freizeitfischerei (ICES 2019). Weiterhin führen Wasserbau, Wasserverschmutzung und Grundschleppnetzfischerei zur Verschlechterung der Wasserqualität und beeinträchtigen damit die Nahrungsverfügbarkeit dieser filtrierenden Art (z.B. Beaugrand et al. 2002). Forschungsergebnisse stützen die Hypothese, dass kleinräumige Verhaltensänderungen des Riesenhais mit großskaligen Reaktionen auf Klimaveränderungen in Verbindung stehen (Sims 2008).

Untersuchung der Konflikte zwischen geschützten Arten, insbesondere Baltischen Stören, und der Stellnetzfischerei im Oderhaff, Achterwasser und Peenestrom

Galeorhinus galeus (Linnaeus, 1758) Hundshai Meeresfische und -neunaugen Vom Aussterben bedroht

Für die Verantwortlichkeitsanalyse in Bezug auf den Hundshai wurde berücksichtigt, dass die Art durch die IUCN aktuell weltweit als vom Aussterben bedroht (Critically Endangered) eingestuft wird (IUCN 2023). Der Hundshai ist weltweit in den borealen und gemäßigten Zonen der Nord- und Südhalbkugel verbreitet. Sein Verbreitungsgebiet im Ostatlantik reicht von Island und Nordnorwegen bis Südafrika, auch im Mittelmeer kommt die Art vor (Zidowitz et al. 2017). Insofern liegen die deutschen Meeresgebiete mit im Hauptareal der Art. Der Bestandsanteil des Hundshais beträgt hier weniger als 10% seines Weltbestandes. Insgesamt ist Deutschland für die weltweite Erhaltung der Art in besonders hohem Maße verantwortlich. Beim Hundshai (Abb.: siehe Publikation für Abbildungsnummer) änderte sich aufgrund von Kenntniszuwachs durch die Berücksichtigung der Analysen zur historischen Bestandsentwicklung der Art seit 1902 in den neueren Arbeiten von Fock et al. (2014) und Sguotti et al. (2016) die Einschätzung des langfristigen Bestandstrends von der Kriterienklasse „starker Rückgang“ auf „Rückgang unbekannten Ausmaßes“. Reale Veränderungen in Form von stark abnehmenden Präsenzen der Art in der deutschen Nordsee im Zeitraum von 2002 bis 2021 waren der Grund für die geänderte Einschätzung des kurzfristigen Bestandstrends von der Kriterienklasse „Abnahme unbekannten Ausmaßes“ hin zu „starke Abnahme“. Zusätzlich liegt ein Risikofaktor vor. Dies führte insgesamt zur Einstufung der Art in der vorliegenden Roten Liste in die RL-Kategorie „Vom Aussterben bedroht“, während die Art in der vorherigen Roten Liste noch als stark gefährdet eingestuft worden war. NORDSEE: Ein Hauptgrund für die Gefährdung des Hundshais ist sein Beifang in der Schleppnetz- und Langleinenfischerei (vgl. Kap. (siehe Publikation für Kapitelnummer), Gefährdungsursache: Fischerei indirekt). Weiterhin ist er eine wichtige Zielart in der hobbymäßigen Angelfischerei (ICES 2019, Zidowitz et al. 2017). Zukünftige Risiken für die Art bestehen im geplanten massiven Ausbau der Offshore-Windparks (BMWK 2023) in Verbindung mit der Verlegung von Seekabeln und der vorgesehenen Schlickverklappung südlich von Helgoland. OSTSEE: Durch die HELCOM (2013) wird die Art für die gesamte Ostsee als gefährdet (Vulnerable) eingestuft. NORDSEE: Genetische Untersuchungen und Markierungsdaten haben gezeigt, dass es mindestens fünf getrennte Teilpopulationen des Hundshais gibt, ohne dass bisher Belege für eine Vermischung zwischen ihnen existieren. Hundshaie sind generell sehr wanderungsfreudig. Auch in europäischen Gewässern führen sie Wanderungen über große Distanzen durch, so z.B. von der Deutschen Bucht durch den Ärmelkanal bis in den Nordostatlantik.

Phocoena phocoena phocoena (Linné, 1758) Schweinswal Säugetiere Stark gefährdet

Durch genetische Analysen mit „single nucleotide polymorphism“ (SNP) wurde nachgewiesen, dass sich die Tiere der inneren Ostsee von denen der dänischen Beltsee deutlich unterscheiden (Lah et al. 2016). Morphologische und akustische Daten stützen diesen Befund (Sveegaard et al. 2015). Populationsunterschiede zwischen Nordsee und der dänischen Beltsee sind auch mit anderen Methoden deutlich nachweisbar (Wiemann et al. 2010). Für die unterschiedlichen Einheiten stehen jedoch bisher keine Namen zur Verfügung, so dass sie hier gemeinsam unter dem Artnamen betrachtet werden. Die Gefährdungseinstufung für Deutschland ergibt sich aus der Zusammenschau der Gefährdungen in Nord- und Ostsee; die Population der Nordsee wird durch weiträumige schiffs- und luftgestützte Untersuchungen beobachtet. Sie zeigen, dass es Wanderungen zwischen nördlichen Bereichen der Britischen Inseln und Dänemarks und der deutschen und niederländischen Küste gibt (Hammond et al. 2013). Im Schutzgebiet Borkum-Riffgrund gibt es einen leichten Anstieg der Abundanz (Peschko et al. 2016). Aufgrund der anhaltenden Gefährdung durch Beifang in Stellnetzen, Umweltgifte und Lärm muss der Status trotz des insgesamt stabilen kurzfristigen Bestandstrends als „Gefährdet“ eingeschätzt werden. In der dänischen Ostsee und den angrenzenden Bereichen deuten Untersuchungen auf stabile Populationsgrößen um 30.000 Tiere hin (Sveegaard et al. 2013, Viquerat et al. 2014). Für die innere Ostsee werden dagegen nur noch ca. 500 Tiere (mit größerer Unsicherheit) geschätzt (SAMBAH 2016). Die Population pflanzt sich höchstwahrscheinlich auf der Midsjöbank in Schweden fort. Im Winter verteilen sich die Tiere auch in deutsche Gewässer. Der Status der Gesamtpopulation der inneren Ostsee und auch für die deutschen Ostsee-Anteile muss als „Vom Aussterben bedroht“ angesehen werden. Die größten Gefahren drohen durch das Ertrinken in Fischernetzen (Berggren et al. 2002), Umweltverschmutzung (Ochiai et al. 2013, van de Vijver et al. 2004), Unterwasserlärm durch Offshore-Installationen (Dähne et al. 2013, 2017) und durch reduzierte Beuteverfügbarkeit (DeMaster et al. 2001).

Dipturus intermedius (Parnell, 1837) Großer Glattrochen Meeresfische und -neunaugen Daten unzureichend

In die vorliegende Rote Liste wurde die Art neu als etabliert aufgenommen. In der vorherigen Roten Liste (Thiel et al. 2013) wurden die inzwischen als Dipturus intermedius bezeichneten Bestände bei Dipturus batis mit eingeschlossen. Für die Verantwortlichkeitsanalyse in Bezug auf den Großen Glattrochen wurde berücksichtigt, dass die Art durch die IUCN derzeit weltweit als vom Aussterben bedroht (Critically Endangered) eingestuft wird (IUCN 2023). Historisch umfasste die Verbreitung der Art den gesamten Nordostatlantik und das Mittelmeer (Zidowitz et al. 2017), so dass die deutschen Meeresgebiete danach im Hauptareal der Art liegen. In der Verbreitungskarte des Großen Glattrochens bei der IUCN (2023) werden nur im nördlichen Randbereich der deutschen Meeresgebiete Vorkommen der Art angenommen. Diese Darstellung berücksichtigt nicht die Modellierungen von Bache‑Jeffreys et al. (2021). Im Ergebnis dieser Modellierungen ist von einer relativ hohen Vorkommenswahrscheinlichkeit der Art in der südlichen Nordsee, einschließlich der deutschen Meeresgebiete, auszugehen. Der Bestandsanteil der Art beträgt in den deutschen Meeresgebieten weniger als 10% ihres Weltbestandes. Insgesamt ist Deutschland in besonders hohem Maße für die weltweite Erhaltung der Art verantwortlich. Die aktuelle Bestandssituation des Großen Glattrochens ist in den deutschen Meeresgebieten generell unklar. Möglicherweise ist die Art in Deutschland ausgestorben oder verschollen. D. intermedius wurde historisch allerdings nicht von D. batis getrennt; im Nachhinein sind die verfügbaren Informationen artbezogen kaum auflösbar. NORDSEE: Nach Einschätzung der OSPAR-Kommission (Status Assessment 2021) für die Region II (Greater North Sea) ist der Zustand des Großen Glattrochens schlecht (Poor). Der Fischereidruck wird als größte Gefährdungsursache für die Nordsee-Population der Art genannt. Seit 2009 ist es verboten, die Art in EU-Gewässern zu fischen und anzulanden, was die fischereiliche Sterblichkeit verringern dürfte. Der Große Glattrochen wird jedoch nach wie vor ungewollt wegen seiner Größe in der Grundschleppnetz- und Stellnetzfischerei mitgefangen (Zidowitz et al. 2017). Die Entwicklungsphase bis zur Geschlechtsreife dauert bei Glattrochen außergewöhnlich lange. Aufgrund ihrer Größe werden sie aber durch die Fischerei schon vor Erreichen der Geschlechtsreife als Beifang erfasst. In stark befischten Gebieten wird damit die Möglichkeit ihrer Reproduktion stark beeinträchtigt. NORDSEE: In der deutschen Fischereistatistik wurde diese Art auch als Theeben geführt. Nach Zidowitz et al. (2017) gab es auch in Schleswig-Holstein eine Fischerei auf die Art.

Squalus acanthias Linnaeus, 1758 Dornhai Meeresfische und -neunaugen Stark gefährdet

Der Dornhai (Abb.: siehe Publikation für Abbildungsnummer) wird in der vorliegenden Roten Liste der RL-Kategorie „Stark gefährdet“ zugeordnet, während er in der vorherigen Roten Liste noch als vom Aussterben bedroht eingestuft worden war. Beim Dornhai wird durch die Präsenz-Zeitserie für die Nordsee für den Zeitraum von 2002 bis 2021 ein stabiler Bestandstrend belegt. Aufgrund dieser realen Veränderung wurde die Einschätzung des kurzfristigen Bestandstrends von der Kriterienklasse „starke Abnahme“ zu „stabil“ geändert. Die Einschätzung der aktuellen Bestandssituation wurde ebenfalls aufgrund einer realen Veränderung von der Kriterienklasse „extrem selten“ zu „selten“ geändert. Diese Änderung geht auf eine im Vergleich zur vorherigen Roten Liste höhere Anzahl von Präsenznachweisen im Zeitraum von 2012 bis 2021 zurück, der als Grundlage für die Einschätzung der aktuellen Bestandssituation verwendet wurde. Zusätzlich entfielen die unter dem Kriterium „Risiko/stabile Teilbestände“ herausgestellten verstärkten direkten Einwirkungen. Der Dornhai wird weltweit als gefährdet (Vulnerable) eingestuft (IUCN 2023). NORDSEE: Derzeit liegt kein Status Assessment der OSPAR-Kommission vor. Die Art wird aber in der Liste der gefährdeten Arten geführt (OSPAR 2023). Wahrscheinlich ist der Dornhai die am meisten befischte Haiart in der kommerziellen Fischerei (vgl. Kap. (siehe Publikation für Kapitelnummer), Gefährdungsursache: Fischerei direkt), insbesondere im Nordatlantik; aber auch Beifang (vgl. Kap. (siehe Publikation für Kapitelnummer), Gefährdungsursache: Fischerei indirekt) ist als Gefährdungsursache der Art von Bedeutung (Zidowitz et al. 2017). Dabei sind die ausgewachsenen Weibchen besonders begehrt, da sie größer als die Männchen werden. Vermarktet werden Fleisch, Leberöl und Flossen. Die Bauchlappen des Dornhais werden in Deutschland als „Schillerlocke“ und die Rückenfilets als „Seeaal“ vermarktet. Die Art wird vor allem in der Grundschleppnetzfischerei, aber auch mit Kiemennetzen und Langleinen, Ringwaden, Fischfallen sowie mit anderen Fanggeräten und durch Angler bei der Freizeitfischerei gefangen. Zusätzlich sind chemische Belastungen und klimatisch bedingte Temperatur- und Salzgehaltsänderungen Gefährdungen für den Dornhai. OSTSEE: Durch die HELCOM (2013) wird der Dornhai für die gesamte Ostsee als vom Aussterben bedroht (Critically Endangered) eingestuft. Aus der deutschen Ostsee gibt es nur sehr unregelmäßige Einzelnachweise, deshalb wird die Art hier als unbeständig geführt. Von 2011 bis 2022 war die gezielte Befischung des Dornhais in den Gewässern der Europäischen Union (EU) und des Vereinigten Königreichs (UK) verboten. Dieses Verbot galt auch für EU/UK-Schiffe in internationalen Gewässern. Nach aktueller Einschätzung des ICES (ICES Advice 2022) liegt die Gesamtbiomasse des Dornhais im Nordostatlantik und angrenzenden Gewässern derzeit über dem Referenzwert (MSY Btrigger; zur Erläuterung siehe Glossar in Barz & Zimmermann 2024). Der ICES hat daher seit vielen Jahren erstmalig für 2023 und 2024 wieder eine Empfehlung für den gezielten Fang abgegeben.

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