Das Projekt "Die europäische Beihilfenaufsicht im Umweltschutz - Analyse und Kritik des neuen Gemeinschaftsrahmens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Köln - Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut durchgeführt. Untersuchung des neuen 'Gemeinschaftsrahmens für Umweltschutzbeihilfen' der Europäischen Kommission auf Kohärenz von Wettbewerbsschutz- und Umweltschutzziel nach Maßgabe des Integrationsgebotes in Art. 6 EG V. Inhaltliche und z.T. empirische Überprüfung der einzelnen Regelungsmechanismen des Gemeinschaftsrahmens hinsichtlich ihrer Wettbewerbs- und umweltpolitischen Konsequenzen für EU-Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft sowie hinsichtlich ihrer Praktizierbarkeit. Ausgewählte Ergebnisse: Das von der Kommission in der Beihilfenaufsicht verwendete Wettbewerbsparadigma greift im Bereich der Umweltpolitik zu kurz, da es allokative Verzerrungen des Wettbewerbs durch externe Effekte ignoriert. Daraus - und aus unzureichender Berücksichtigung des Integrationsgebots - folgen diverse Hindernisse für fortschrittliche Umweltpolitik in der Gemeinschaft, die nicht mit einem verbesserten Wettbewerbsschutz einhergehen. Betroffen sind vor allem 'moderne' Bereiche, wie ökologische Besteuerung, kooperativer Umweltschutz und prozessintegrierter Umweltschutz.
Das Projekt "Rechtliche Untersuchung des Begriffs der 'umweltbezogenen Mehrkosten' in den Umweltbeihilfeleitlinien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von REDEKER SELLNER DAHS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB durchgeführt. Die im Jahr 2008 von der EU-Kommission veröffentlichten Umweltbeihilfeleitlinien stellen bei der Ermittlung der Beihilfehöhe auf die 'umweltbedingten Mehrkosten' ab. Im Rahmen dieses UFOPLAN-Vorhabens sollen die 'umweltbedingten Mehrkosten' rechtlich hinterfragt und auf ihre Praxistauglichkeit bei der Gewährung von Umweltbeihilfen untersucht werden. Im Gegensatz zu dem Vorläufer-Vorhaben 'Politikberatung bei der vorfristigen Überarbeitung des Beihilferahmens' (Forschungsnehmer: Finanzwirtschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln), bei dem der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der wirtschaftlichen Untersuchung des Begriffs der umweltbedingten Mehrkosten lag, wird es bei diesem Vorhaben um eine juristische Auseinandersetzung gehen. Ziel ist sowohl eine abstrakte, kritische Analyse der Umweltbeihilfeleitlinien als auch die Untersuchung konkreter Kommissionsentscheidungen auf die korrekte juristische und - soweit überhaupt möglich - logische Anwendung des Begriffs der umweltbedingten Mehrkosten.