Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Die Betreiber von kommunalen Infrastruktursystemen der Wasserver- und Abwasserentsorgung stehen infolge des Klimawandels, steigender Energiekosten und demographischen Wandels vor großen Herausforderungen. Zeitgleich gibt es eine Reihe neuartiger Systemlösungen, die aufgrund sozialer und institutioneller Barrieren sowie schwieriger Entscheidungsfindungsprozesse noch nicht flächendeckend umgesetzt werden. Ziel von netWORKS 3 ist es, Kommunen und Wasserwirtschaft bei der Umsetzung neuartiger Systemlösungen zu unterstützen. Diese zielen vor allem auf die Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und auf eine nachhaltige Wassernutzung und Abwasserbehandlung. Dazu gehören beispielsweise die Wärmerückgewinnung aus Abwasser, die Aufbereitung von Grauwasser und Regenwasser für die Toilettenspülung oder der Weiterbetrieb sehr alter Kanalnetze unter veränderter Nutzung. In ausgewählten Wohngebieten in Frankfurt am Main und Hamburg werden die verschiedenen neuen Systemlösungen simuliert, bewertet und in einem Frankfurter Gebiet auch umgesetzt. Die in den Modellregionen und den einzelnen Arbeitspaketen gewonnenen Ergebnisse fließen in eine integrierte Bewertung ein, aus der heraus dann Aussagen zur Übertragbarkeit auf andere Kommunen und deren Wasserwirtschaft getroffen werden. In diesem Rahmen leitet das Difu das Arbeitspaket zu den 'Spielräumen siedlungswasserwirtschaftlicher Akteure' und widmet sich hier der Analyse von Geschäftsmodellen kommunaler Infrastrukturbetreiber und dem Rechtsrahmen. Neue Dienstleistungsstrategien in Verbindung mit neuen technischen Optionen und interkommunalen Allianzen machen die dynamischen Entwicklungen in der Ver- und Entsorgung sowie der Kommunalwirtschaft deutlich. Dies betrifft vor allem die lokale Energieversorgung, hingegen verfolgen die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung noch eher traditionelle Geschäftsmodelle. Mit neuartigen Systemlösungen dürften jedoch auch in der Siedlungswasserwirtschaft neue unternehmerische Strategien verbunden sein, die das Difu systematisch analysiert und Handlungsempfehlungen für Transformationsstrategien entwickelt. In der Analyse des Rechtsrahmens gilt es, neuartige technische Lösungen im bestehenden Recht zu verorten. Dies schließt die Auseinandersetzung mit Fragen, die sich in der Rechtspraxis stellen werden, ein. Hieraus können sich Empfehlungen für die Gesetzgebung auf Bundes- oder Landesebene sowie zur Anpassung vorhandener Verfahren, Standards und Normen ergeben. Im Fokus stehen insbesondere das Wasser- und Abwasserecht mit den angrenzenden Gebieten des Energie- und Abfallrechts, das Gebührenrecht, das Beihilfe- und Vergaberecht, die Behördenstruktur und mögliche Kooperationsformen mit anderen Akteuren wie Wohnungsbauunternehmen und Energieversorgern. Ferner liegt die Integration, Verallgemeinerung und Kommunikation der Ergebnisse des Gesamtvorhabens in der Verantwortung des Difu.
Das Projekt "Verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Fragen zur Weiterentwicklung der ETS-Richtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Bei der laufenden Reform der Emissionshandels-Richtlinie (ETS-RL) und der daran anschließenden Verhandlung untergesetzlicher Rechtsakte (delegierte Rechtsakte und Umsetzungs-Rechtsakte) stellen sich umfassende verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Fragen. Anders als bei bisherigen Reformen der ETS-RL, die stets nur Teilbereich betrafen, wir die Richtlinie bei dieser Reform umfassend geändert und sowohl an die Anforderungen der 4. Handelsperiode (2020-2030) und des Pariser Abkommens als auch an die Vorgaben des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) angepasst. Dazu gehört die Umstellung der bisherigen Komitologie-Verfahren auf die im AEUV verankerten Verfahren der tertiären Rechtsetzung. Zu den Einzelheiten und zukünftigen Verfahren haben Europäische Kommission, Europäisches Parlament und der Rat im April 2016 eine Inter-Institutionelle Vereinbarung unterzeichnet. Im Nachgang zur Reform der ETS-RL werden die untergesetzlichen Rechtsakte auf Grundlage der neuen Verfahren neu verhandelt und an die Anforderungen der 4. Handelsperiode angepasst. Mit diesen Reformen sind zahlreche Fragestellungen des Emissionshandelsrecht verbunden, die fundierte verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Analysen erfordern. Mit diesem Vorhaben sollen Rechtsfragen bearbeitet werden, die extern vergeben werden müssen.
Das Projekt "Untersuchung zur Auswirkung des neuen Umweltbeihilferahmens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Köln, Gesellschaft zur Förderung der finanzwissenschaftlichen Forschung durchgeführt. Der Umweltbeihilferahmen der EU (UBR) ist zum Ende des Jahres 1999 ausgelaufen. Er wurde verlaengert bis zum Jahresende 2000. Entgegen den Erwartungen, dass die EU-Kommission eine Gruppenfreistellungsverordnung Umwelt vorlegt, erarbeitet sie z.Z. einen neuen UBR. Ein erster Entwurf liegt vor und macht deutlich, dass einschneidende Aenderungen im Vergleich zum vorher genannten UBR zu erwarten sind. Vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung der nationalen rechtlichen Regelungen zur Foerderung von Umweltschutzmassnahmen, wie im Bereich Oekosteuern, erneuerbarer Energien und integrierter Technologien sollen die Auswirkungen des UBR geprueft werden. Weiterhin ist die Kohaerenz des UBR mit den anderen EU-Beihilferegelungen zu pruefen. Die Ergebnisse sollen in einer Form aufbereitet werden, die fuer eine Verwendung im europaeischen Rahmen geeignet ist.
Das Projekt "Rechtliche Untersuchung des Begriffs der 'umweltbezogenen Mehrkosten' in den Umweltbeihilfeleitlinien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von REDEKER SELLNER DAHS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB durchgeführt. Die im Jahr 2008 von der EU-Kommission veröffentlichten Umweltbeihilfeleitlinien stellen bei der Ermittlung der Beihilfehöhe auf die 'umweltbedingten Mehrkosten' ab. Im Rahmen dieses UFOPLAN-Vorhabens sollen die 'umweltbedingten Mehrkosten' rechtlich hinterfragt und auf ihre Praxistauglichkeit bei der Gewährung von Umweltbeihilfen untersucht werden. Im Gegensatz zu dem Vorläufer-Vorhaben 'Politikberatung bei der vorfristigen Überarbeitung des Beihilferahmens' (Forschungsnehmer: Finanzwirtschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln), bei dem der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der wirtschaftlichen Untersuchung des Begriffs der umweltbedingten Mehrkosten lag, wird es bei diesem Vorhaben um eine juristische Auseinandersetzung gehen. Ziel ist sowohl eine abstrakte, kritische Analyse der Umweltbeihilfeleitlinien als auch die Untersuchung konkreter Kommissionsentscheidungen auf die korrekte juristische und - soweit überhaupt möglich - logische Anwendung des Begriffs der umweltbedingten Mehrkosten.
Das Projekt "EG-Rechtsfragen bei Erneuerbaren Energien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Doerte Fouquet Rechtsanwältin durchgeführt. Das Vorhaben soll in unmittelbarer Weiterfuehrung des Vorhabens FKZ 20018148 ('Regenerativer Strom - rechtliche Fragen') EG-Rechtsentwicklungen im Hinblick auf den optimalen Ausbau erneuerbarer Energien begleiten. Dies betrifft Themen wie die EG-Richtlinie fuer erneuerbare Energien, das EG-Beihilferecht, Zertifizierung von Strom aus erneuerbare Energien/gruenem Strom, Stromhandel und Harmonisierungsfragen (Binnenmarkt). Ziel ist - wie im 1. Vorhaben - die Prozessbegleitung der aktuellen Entwicklungen im Jahr 2001. Das Vorhaben soll - entsprechend der Aufteilung des 1. Vorhabens in nationales und EG-Recht - in zwei getrennten Vorhaben weitergefuehrt werden.