Chrom ist ein in der Erde weit verbreitetes, in vielen Mineralen vorkommendes Element, das für Mensch und Tier lebensnotwendig ist. Es existiert in mehreren Oxidationsstufen, doch nur die drei- und sechswertigen Verbindungen sind im Boden stabil. Unbelastete Böden haben Chromgehalte zwischen 5 und 100 mg/kg. Der regionale Clarke des Erzgebirges beträgt 52 mg/kg (Totalgehalte). Chrom wird über die Metallurgie und Cr-verarbeitenden Industrien (Farben, Legierungen, Katalysatoren, Beizen, Poliermittel, Bauindustrie) anthropogen in die Umweltmedien eingetragen. In den Böden kann es durch Düngung (Cr im Thomasphosphat) und Klärschlammaufbringung noch zu einer zusätzlichen Belastung mit Chrom kommen. Die regional unterschiedliche Verteilung des Chroms in den sächsischen Böden resultiert aus der geogenen Spezialisierung der Substrate. Bei der Bodenbildung kommt es i. d. R. zu keiner größeren An- bzw. Abreicherung von Chrom. Die Gehalte der Böden liegen in etwa in der Höhe der Ausgangsgesteine. In den nördlichen bzw. nordwestlichen Landesteilen dominieren in den Böden über weitgehend sandigen Lockergesteinen niedrige Chromgehalte unter 20 mg/kg. Die Böden über sauren Magmatiten und Metamorphiten sowie über den Sandsteinen der Elbtalkreide und den Granodioriten der Lausitz liegen ebenfalls im unteren Gehaltsbereich. Über den stärker lössbeeinflussten Lockersedimenten, den Rotliegend-Sedimenten sowie den Tonschiefern, Phylliten, Glimmerschiefern und Paragneisen des Erzgebirges steigen die Chromgehalte in den Böden auf etwa 30 - 40 mg/kg an. Die höchsten Gehalte ( 100 mg/kg) treten in Sachsen punktuell über basischen Vulkaniten (Basalte, Serpentinite, Gabbros), über den größere Flächen bildenden Diabasen des Vogtlandes und lokal über Cr-haltigen Mineralisationen und Verwitterungsbildungen auf (Ni-Hydrosilikate bei St. Egidien). Serpentinite z. B. können bis zu 2000 mg/kg Chrom (Totalgehalte) enthalten. In den Auenböden treten deutliche Beziehungen zwischen den Chromgehalten und den Gesteinen der jeweiligen Einzugsgebiete auf. Die Auenböden der Weißen Elster, der Mulde und der Elbe (Einzugsgebiet Erzgebirge /Vogtland) führen mittlere bis leicht erhöhte Gehalte. Die Gehalte in den Flussauen der Lausitz sind dagegen deutlich niedriger. Infolge der unterschiedlichen Bindungsformen des Chroms in den Primärsubstraten ist die Umrechnung von Cr-Totalgehalten in Cr-Königswassergehalte (KW) äußerst problematisch. Praktische Erfahrungen bei den Bodenuntersuchungen zeigen, dass die KW-Gehalte von basischen bis ultrabasischen Magmatiten und Metamorphiten gegenüber den Totalgehalten bis zu ca. 50 % niedriger sind. Die geochemische Spezialisierung der basischen Substrate tritt deshalb im Kartenbild nur in abgeschwächter Form in Erscheinung. Die in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) festgelegten Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Mensch (KW-Gehalte) werden in Sachsen nur punktuell über den o. g. basischen und ultrabasischen Gesteinen überschritten. Im Vogtland kommt es über den Diabasen z. T. flächenhaft zur Überschreitung der Cr-Vorsorgewerte, wobei auf Grund der natürlichen Bindungsform aber keine verstärkte Freisetzung im Boden zu erwarten ist.
Die Kettenberger GmbH betragt am o.g. Standort eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Neubau einer Werkhalle zur Behandlung von Edelstahloberflächen. Die Beizanlage stellt eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage gem. Nr. 3.10.2 (Anlage, die 1 Kubikme-ter bis weniger als 30 Kubikmeter Volumen der Wirkbäder bei der Behandlung von Metalloberflächen durch Beizen unter Verwendung von Fluss- oder Salpetersäure) der Anlage 1 der 4. BImSchV dar. Für das Vorhaben wird eine immissionsschutzrechtliche Erstgenehmigung nach § 4 i. V. m. § 19 BIm-SchG beantragt. Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Abs. 2 UVPG sowie Nr. 3.9.2 der Anlage 1 UVPG durchgeführt.
Die Firma C.D. Wälzholz GmbH, Feldmühlenstr. 55, 58093 Hagen, hat mit Datum vom 12.04.2023 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Oberflächenbehandlung (Beize) am Standort 58093 Hagen, Buschmühlenstr. 24 beantragt.
Die Firma Karl Lehner Oberflächenbehandlung, Hofäckerweg 5, 92723 Tännesberg, plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung mit einem Volumen der Wirkbäder von 1 m³ bis weniger als 30 m³ bei der Behandlung von Metalloberflächen durch Beizen unter Verwendung von Flusssäure auf dem Grundstück Flur-Nr. 441 der Gemarkung Tännesberg. Merkmale des Neuvorhabens: - Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung mit einem Volumen der Wirkbäder von 18,8 m³, davon 4,5 m³ HF-haltiges Bad (Anlage nach Nr. 3.10.2 Verfahrensart V des Anhangs 1 der 4. BImSchV) Dafür wurde dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab ein Antrag auf immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung nach § 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und der Nr. 3.10.2 Verfahrensart V des Anhangs 1 der 4. BImSchV vom August 2019 vorgelegt.
Die Firma Rogers Germany GmbH, Am Stadtwald 2, 92676 Eschenbach, plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung mit einem Volumen der Wirkbäder von 1 m³ bis weniger als 30 m³ bei der Behandlung von Metalloberflächen durch Beizen unter Verwendung von Flusssäure auf dem Grundstück Flur-Nr. 2694/19 der Gemarkung Eschenbach. Merkmale des Neuvorhabens: - Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung mit einem Volumen der Wirkbäder von 2,61 m³ (Anlage nach Nr. 3.10.2 Verfahrensart V des Anhangs 1 der 4. BImSchV) Dafür wurde dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab ein Antrag auf immissionsschutz-rechtliche Neugenehmigung nach § 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und der Nr. 3.10.2 Verfahrensart V des Anhangs 1 der 4. BImSchV vom 19.12.2019 vorgelegt.
Die Firma Kunststofftechnik Bernt GmbH hat mit Schreiben vom 11.08.2021 bei der Stadt Kaufbeuren, Untere Immissionsschutzbehörde als zuständige Genehmigungsbehörde eine wesentliche Änderung nach § 16 BImSchG ihrer bestehenden Galvanikanlage beantragt. Der KT Bernt GmbH liegt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metallen oder Kunststoffen, Gesamtleistung der Wirkbäder > 30 m3 nach Ziffer 3.10.1 des Anhangs zur 4. BImSchV vor. Diese umfasst die beiden Galvanikanlagen GA1 und GA2, sowie die dazugehörigen Nebenanlagen. Im Mai 2021 erfolgte für die GA2 eine Änderungsanzeige gemäß § 15 BImSchG, in der die Nutzung des zweiten Chrom-III-Bades (TriChrom dark), die dazugehörigen Ausgleichsbehälter für die beiden Chrom- III-Bäder und ein neuer Ionenaustauscher angezeigt wurden (Az. 171/06/35/02). Aufgrund der weiterhin anhaltenden guten Auftragslage plant die KT Bernt GmbH den Ausbau der GA2 mit weiteren Bädern und Trocknern. Das aktuell genehmigte Gesamtwirkbadvolumen beträgt 341,6 m3. Das tatsächlich am Standort vorhandene Wirkbadvolumen unterscheidet sich jedoch vom genehmigten Stand. Dies wird hiermit korrigiert. Das Gesamtwirkbadvolumen beider Kunststoffgalvanik-Anlagen beträgt nach der geplanten Erweiterung 240,4 m3. Für die Änderung der Kunststoffgalvanikanlage GA2 und deren Nebeneinrichtungen beantragt die Kunststofftechnik Bernt GmbH die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gemäß § 16 BImSchG i.V.m. Nr. 3.10.1 Anhang I der 4. BImSchV: „Anlage zur Oberflächenbehandlung mit einem Volumen der Wirkbäder von 30 Kubikmeter oder mehr bei der Behandlung von Metall- oder Kunststoffoberflächen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren“. Die geplanten Änderungen erfolgen ausschließlich an der Kunststoffgalvanikanlage GA2. Im Detail sind folgende Erweiterungen an der GA2 vorgesehen: • 1 zusätzlicher Ausschleusetrockner (Pos. 171) • 1 zusätzlicher Gestelltrockner (Pos. 353) • 1 Doppelstation Beize (Pos. 222-223) • 1 Doppelstation Kupfer (Pos. 263-264) • 2 Einzelstationen Mattnickel mit 2 Ablassbehälter (Pos. 314 – 317) • Versetzung von 2 IBCs • 4 neue Dosierbehälter Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderung gemäß § 16 BImSchG Seite 5 von 41 Stand: August / 2021 Rev. 0 • Neue Gleichrichter • 2 neue Transportwagen Es werden keine baulichen Änderungen vorgenommen.
Die Firma OFB Oberflächenbearbeitung Kimax GmbH, Radelandweg 18 in 04916 Herzberg (Elster) beabsichtigt eine Anlage zur Oberflächenbehandlung mit einem Volumen der Wirkbäder von 50,82 m³ bei der Behandlung von Metalloberflächen durch ein elektrolytisches sowie ein chemisches Verfahren (Galvanikanlage) auf dem Grundstück in 04916 Herzberg (Elster) in der Gemarkung Herzberg, Flur 10, Flurstück 226 zu errichten und zu betreiben. In der vorhandenen Galvanikanlage mit einem Volumen der Wirkbäder von 50,82 m³ werden Werkstücke und Produkte für Buntmetalle nach einer Vorbehandlung mit einer Nickel- oder Chrom-Oberfläche versehen. Die Vorbehandlungsverfahren sind Entfetten, Beizen, Dekapieren sowie das Aktivieren der Metalloberflächen. Durch die Aufstellung einer Handgalvanikanlage in einer bestehenden Montagehalle erhöht sich das gesamte Wirkbadvolumen um 15,12 m³ auf insgesamt 65,94 m³. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummer 3.10.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 3.9.1 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Dezember 2020 vorgesehen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen entsprechend den Kriterien der Anlage 3 des UVPG. Nach Durchführung dieser Prüfung gemäß der Kriterien nach Anlage 3 UVPG können unter Berücksichtigung der in den Antragsunterlagen enthaltenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen nachteilige Umweltauswirkungen durch das beantragte Vorhaben auf die in § 2 Absatz 1 UVPG genannten Schutzgüter und deren Wechselwirkung, ausgeschlossen werden. Die Genehmigung für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Galvanikanlage in 04916 Herzberg wurde erteilt.
Als Sonderabfallkleinmengen (Problem- oder gefährliche Abfälle) werden z.B. ätzende, giftige, explosive und leicht entflammbare Produkte wie etwa Reste von Lacken, Frostschutzmitteln oder Fleckentfernern, Fotochemikalien und Altbatterien bezeichnet. Derartige Abfälle haben zwar nur einen relativ geringen Anteil am Hausmüll (bis zu 1 %), sie sind jedoch maßgeblich für Umwelt- und Gesundheitsgefährdungen bei dessen Entsorgung (Deponierung, Verbrennung) verantwortlich. Sonderabfallkleinmengen fallen in Haushalten sowie beim Handel, Handwerk und Gewerbe an. Diese Sonderabfallkleinmengen sind von anderen Abfällen getrennt zu halten und können bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) auf ihren Schadstoffsammelhöfen abgegeben werden. Schadstoffsammelstellen Um mehr über die Entsorgung zu erfahren, wenden sie sich bitte an das Servicetelefon der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Tel.: (030) 7592-4900 Sprechzeiten: Mo. – Do. 08:00-16:00 Uhr und Fr. 08:00-15:00 Uhr Problemabfälle gefährliche Abfälle in kleiner Menge privater Sondermüll Haushalts-Sonderabfall Schadstoffmüll umweltgefährdende Abfälle Abflußreiniger Altöl Autopolitur Backofenreiniger Batterien Beizen Benzin Bremsflüssigkeit Energiesparlampen Entkalker Farbreste Fensterreiniger Pulver-Feuerlöscher Fleckenentferner Fotoentwickler und Fixierbäder Frostschutzmittel Holzbehandlungsmittel Imprägniermittel Klebstoffe Kosmetika Lackreste Laugen Leuchtstofflampen Lösungsmittel Medikamente Nagellackentferner Ölfilter Pflanzenschutzmittel Putzmittel Rostschutzmittel Säuren Schädlingsbekämpfungsmittel Spraydosen Terpentin Thermometer Unkrautbekämpfungsmittel Verdünner Wachsreiniger WC-Reiniger
Im Projekt wurde ermittelt, dass in Deutschland ca. 1000 Anlagen zum Verchromen und Beizen von Kunststoffen betrieben werden, in denen PFOS flächendeckend durch 6:2 FTS substituiert wurde. Für den Einsatz von Netzmitteln oder Cr(VI) gibt es bereits viele Prozessalternativen. Die Ergebnisse des Projekts können u.a. für die Berichtspflichten gemäß POP -Verordnung und den Austausch über die Besten Verfügbaren Techniken auf EU-Ebene genutzt werden. Im Projekt wurde ein umfassender Überblick über die verchromenden und Kunststoff beizenden Betriebe erhoben. Ziel dieses Forschungsvorhabens war es, den Stand der Technik bei der Verchromung und Kunststoffbeize sowie Prozessalternativen zu ermitteln. Veröffentlicht in Texte | 211/2020.
INL - PRIVATES INSTITUT FÜR NACHHALTIGE LANDBEWIRTSCHAFTUNG GmbH Reilstraße 128 06114 Halle (Saale) Bericht zum Projekt eines „PBSM-Wirkstoffranking Sachsen-Anhalt“ 2020 Erarbeitet im Auftrag des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Was- serwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt Bearbeiter: M. Sc. Jana Rech Tel.: 0345 2798795 Fax: 0345 2799132 Mail: jana.rech@inl-mail.de Halle (S.), 15.11.2020 Dr. habil. Wolfgang Heyer Tel.: 0345 2798796 Fax: 0345 2799132 Mail: wolfgang.heyer@inl-mail.de PBSM-Wirkstoffranking Sachsen-Anhalt 2020 Inhalt Abkürzungsverzeichnis............................................................................................. 4 Tabellenverzeichnis .................................................................................................. 6 Abbildungsverzeichnis .............................................................................................. 8 Zusammenfassung ................................................................................................... 9 1Anliegen des Berichts ..................................................................................... 12 2Methodisches Vorgehen ................................................................................. 13 2.1 Datenquellen und Informationsfluss .............................................................. 13 2.2 Betriebs-, Wirkstoff- und Flächendaten sowie Stichprobenumfang ............... 14 2.3 Kriterien der Rangbildung ............................................................................. 17 2.4 GIS-Projekt ................................................................................................... 20 3 Datengrundlagen ............................................................................................ 21 3.1 PBSM-Wirkstoffdaten ..................................................................................... 21 3.1.1Wirkstoffverkauf und aktuelle Wirkstoffzulassung ................................. 21 3.1.2PBSM-Anwendung in landwirtschaftlichen Fruchtarten ........................ 30 3.1.3Übersicht der Anwendung von PBSM-Wirkstoffen in Beizmitteln ......... 32 3.1.3Weitere Datenquellen ........................................................................... 36 3.2Anbau landwirtschaftlicher Fruchtarten ....................................................... 40 3.3Verständnishinweise und Diskussion zu den Datengrundlagen .................. 44 4 Befunde aus dem LHW-Gewässermonitoring 2010 – 2019............................. 46 4.1 Grundwasser-Monitoring zu PSM-Wirkstoffen ............................................... 46 4.1.1Zulassungsstand .................................................................................. 47 4.1.2Rangbildung der Wirkstoffe nach Monitoringbefunden ......................... 48 4.1.3Konzentrationsentwicklung im Zeitraum 2010 – 2019 .......................... 52 4.2 Oberflächenwasser ........................................................................................ 58 4.2.2Rangbildung der Wirkstoffe nach Anzahl Positivfunde .......................... 61 4.2.3Rangbildung nach Konzentration........................................................... 62 4.3 Metaboliten .................................................................................................... 63 4.3.1Grundwasser-Monitoring zu Metaboliten ............................................... 63 4.3.2Oberflächenwasser-Monitoring zu Metaboliten...................................... 69 4.4 Anmerkungen und Diskussion zu Analysebefunden aus dem Gewässermonitoring.................................................................................... 70 5 Zeitliche Verteilung der Wirkstoffausbringung und Wirkstoffranking auf Landesebene ........................................................................................................ 72 5.1 Wirkstoffgaben im Verlauf der Vegetationszeit ........................................... 72 5.2 Ranking der Wirkstoffanwendung auf Landesebene im Grund- und Oberflächenwasser ............................................................................................... 77 2 PBSM-Wirkstoffranking Sachsen-Anhalt 2020 5.2.1Rangbildung nach Wirkstoffanteilen ...................................................... 77 5.2.2Rangbildung nach Wirkstoffanteilen und Wirkstoffeigenschaften ......... 79 5.2.3 Differenzierung der Wirkstoffanteile nach Landwirtschaftlichen Vergleichsgebieten (LVG) ................................................................................. 81 6. Diskussion und Empfehlungen zur Ausrichtung des Monitorings ................... 85 Literatur .................................................................................................................. 92 Anhang ................................................................................................................... 95 3
Origin | Count |
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Bund | 142 |
Land | 12 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 4 |
Förderprogramm | 130 |
Text | 8 |
Umweltprüfung | 6 |
unbekannt | 5 |
License | Count |
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geschlossen | 28 |
offen | 123 |
unbekannt | 2 |
Language | Count |
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Deutsch | 147 |
Englisch | 13 |
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Topic | Count |
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