Die dargestellten Gebiete bilden die Schwerpunktvorkommen der Zielarten des Wiesenvogelschutzprogramms (Uferschnepfe, Kiebitz, Brachvogel, Rotschenkel, Bekassine, Austernfischer, Braunkehlchen und Wachtelkönig) auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ab. Vor dem Hintergrund der Schirmartenfunktion der ausgewählten Arten bilden sie die prioritäre Kulisse für die Umsetzung des Wiesenvogelschutzprogramms im Rahmen des Niedersächsischen Wegs. Es sind zum einen die für die ausgewählten Wiesenvogelarten wichtigen EU-Vogelschutzgebiete (EU-VSG) und zum anderen Gebiete außerhalb der EU-VSG mit noch signifikanten Brutvorkommen abgebildet. Es handelt sich dabei um keine vollständige Verbreitungskarte, da nicht sämtliche Vorkommen aller Zielarten abgedeckt sind. Brutvorkommen auf Flächen außerhalb landwirtschaftlicher Nutzung (Moore, Heiden, Salzwiesen, Truppenübungsplätze) sind hier nicht dargestellt. Die Identifizierung der Landnutzung erfolgte auf Basis der Daten aus ATKIS-DLM (2017) sowie auf Basis der landwirtschaftlichen Feldblöcke (SLA, 2021).Die Darstellung differenziert nach Besiedlung durch die Zielarten (Brutvorkommen Limikolen - Brutvorkommen Braunkehlchen - Vorkommen von Limikolen und Braunkehlchen). Die landesweit wichtigsten Brutvorkommen der Zielart Wachtelkönig werden dadurch mit abgedeckt und werden nicht gesondert dargestellt.
Die Wiesenbrüterkulisse umfasst Flächen, die von Wiesenbrütern für die Brut genutzt werden, wurden oder in naher Zukunft, nach erfolgter Habitataufwertung, wieder als Wiesenbrüterlebensraum zur Verfügung stehen sollen. Innerhalb der Wiesenbrüterkulisse wird eine Bewirtschaftung im Rahmen des bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms bevorzugt angestrebt. Zusätzlich bildet die Wiesenbrüterkulisse eine fachliche Beurteilungsgrundlage für Planungs- und Eingriffsvorhaben in diesen Gebieten.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (B) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (B) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Artenreiche Bergmähwiesen und Borstgrasrasen im Vogelschutzgebiet 'Hessische Rhön' bieten insbesondere Wiesenbrütern wie Braunkehlchen, Wiesenpiper und Bekassine einen Lebensraum. Das LIFE-Projekt 'Hessische Rhön - Berggrünland, Hutungen und ihre Vögel' (Start Herbst 2016) soll dazu beitragen, diese Artenvielfalt zu erhalten. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Schutz der Wiesenbrüter. Zunehmende Intensivierung von gut bewirtschaftbaren Grünlandflächen in höheren Lagen einerseits und das Brachfallen schwer bewirtschaftbarer Grünlandflächen andererseits gefährden jedoch Flora und Fauna des Berggrünlandes. Das Ziel artenreiche Grünlandbereiche im Vogelschutzgebiet Hessische Rhön zu verbessern oder wiederherzustellen kann nur in Kooperation mit den in der Region ansässigen landwirtschaftlichen Betrieben erreicht werden. So können Landwirte z.B. mit einem extensiven Flächenmanagement zum Erhalt dieser Lebensräume beitragen. Allerdings sind solche Maßnahmen oft mit Ertragseinbußen oder höherem Aufwand für die Betriebe verbunden. Im Rahmen einer sozioökonomischen Analyse, mit der das IfLS beauftragt wurde, werden auf Basis von Datensammlungen und Expertengesprächen in einem ersten Schritt Betriebs- und Einkommensstrukturen sowie Bewirtschaftungsarten der landwirtschaftlichen Betriebe in der Region analysiert. Im zweiten Schritt werden zwölf regionale Betriebe zu diesen Aspekten befragt. Ziel ist die Entwicklung von Lösungsansätzen, die die Bedürfnisse landwirtschaftlicher Betriebe berücksichtigen und die Partnerschaft zwischen Landwirtschaft und Naturschutz weiter stärken. Erste Zwischenergebnisse werden im Herbst/Winter 2017 vorliegen, Projektabschluss ist der 28. Februar 2018.
Die Mitgliedsverbände des Europäischen Umweltschutzverbandes BirdLife NGO DOPPS (Slowenien) und NABU (Deutschland) reichten am 3. April 2014 Beschwerden gegen ihre Regierungen wegen Artenschutzverletzungen bei der Europäischen Kommission eingereicht. Durch den Umbau von Graslandschaften zu Maisfeldern und den Ausbau der Biogasproduktion schwinden die Lebensräume vieler Vogelarten. Sogar in Natura-2000-Schutzgebieten ist der Bestand von beispielsweise Bekassinen und Kiebitzen rückläufig.
Für die Bewirtschaftung von Grünlandflächen können Fördermittel nach folgenden Förderrichtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden: • Richtlinie zur Förderung der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünlandflächen (Naturschutzgerechte Grünlandnutzungrichtlinie) http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=VVMV-VVMV000008471&st=vv&doctyp=vvmv&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint • Richtlinie zur Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen (Extensive Dauergrünlandrichtlinie) http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=VVMV-VVMV000008469&st=vv&doctyp=vvmv&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint Voraussetzung für die Förderungen ist die Lage der Grünlandfläche in der entsprechenden Förderkulisse. Diese Förderkulisse wird mit dem vorliegenden Datenbestand festgelegt. Im Folgenden beziehen sich die Aussagen zu „NGGN“ auf die „Naturschutzgerechte Grünlandnutzungrichtlinie“, die Aussagen zu „GAK“ auf die „Extensive Dauergrünlandrichtlinie“. Gesamtdatenbestand aller Förderklassen für die extensive Grünlandnutzung Mecklenburg – Vorpommern (Stand: Übergabe der Endfassung für die Veränderungsmeldungen 2015 an die Landwirtschaftsabteilung im LU am 28.10.2015) Förderklassen: 1.) NGGN (Naturschutzgerechte Grünlandnutzung) - Konkrete Darstellung der Auswahlflächen, Kriterienflächen sind in die Feldblockgeometrie eingeschnitten - Bei einer Flächenüberlagerung von >= 70% NGGN, wurde der gesamte Feldblock als NGGN ausgewählt - konkrete Parzellierung bei Flächenbeantragung 2.) GAK_B2 (Kernflächen GAK Basisvariante 2) - Flächen sind nur für die GAK Basisvariante 2 zugelassen 3.) GAK_B21 (Vorrangflächen GAK Basisvariante 2) - Flächen sind vorrangig für Basisvariante 2 vorgesehen, Basisvariante 1 ist zulässig 4.) GAK_B12 - Flächen sind für Basisvariante 1 vorgesehen, Basisvariante 2 ist nur bei verfügbaren Mitteln und Ausschöpfung der Variante GAK_B2 und GAK_B21 zulässig 5.) Löschen - Flächen, welche im Rahmen der Beteiligung der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt als nicht landwirtschaftliche Flächen identifiziert wurden oder Flächen, auf denen aufgrund des rechtlichen Status keine Förderung zulässig ist Grundgeometrien stellen die Feldblöcke (Stand 07/2015) mit der Bodennutzung Dauergrünland dar. Naturschutzfachliche Inhalte wurden mit den Feldblöcken überlagert. Der entsprechende Flächenanteil ist auf die Grundgeometrie der Feldblöcke übertragen worden. Die Begründung für die Klassenauswahl ist im Feld Kategorie dargestellt. Kulissenflächen mit einem Flächenanteil von >10% Polder werden nicht höherwertigeren Förderklassen zugeordnet und sind in der Klasse GAK_B12 eingeordnet. Der Flächenanteil der Polder ist an den Teilflächen (NGGN/GAK) berechnet. Die Ausschlussflächen sind die Polderflächen der Schöpfwerkstudie BIOTA (Stand 2014) abzüglich der dem LUNG bekannten Flächen aus Moorprojekten mit ausgewiesener Pflegenutzung. Folgend die Auswahl der Kriterien für die Zuordnung der Förderklassen: NGGN: Küstenvogelbrutgebiet (NGGN): - Küstenvogelbrutgebiete (LUNG, 2013) - Halophile Pionierfluren und Salzgrünland: KGQ, KGS, KGM, KGO, KGA, KGD ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) Nassgrünland (NGGN): - Historische Handmahdflächen auf Moorprojektflächen - Kulisse Spezialtechnik Dr. Hennicke (NP Peenetal, 2013) Feuchtgrünland (NGGN): - Pfeifengraswiesen auf kalkreichen Boden - L RT6410; Kalkreiche Niedermoore - LRT 7230 (Binnendifferenzierung; ILN, 2004) - Pfeifengraswiesen (GFP); Brenndolden-Auenwiesen (GFB); Sonstiges Auengrünland ( GFS) / ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) Magergrünland und Heiden (NGGN): - Pioniersandfluren saurer Standorte (TFP), Pioniersandfluren kalkreicher Standorte (TPB), Sandmagerrasen (TMS), Ruderalisierter Sandmagerrasen (TMD), Basiphiler Halbtrockenrasen (TKH) Ruderalisierter Halbtrockenrasen (TKD), Steppen- und Trockenrasen (TTK), Ruderalisierter Steppen- und Trockenrasen (TTD), Borstgrasrasen (TBB), Trockene Zwergstrauchheiden (TZT), Feuchte Zwergstrauchheiden (TZF), Trock. Zwergstrauchheiden mit hohem Gehölzanteil (TZG), Sumpfbärlapp-Feuchtheide (TFB), Wachholderheide (TWW) / ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) - Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista (LRT 2310), Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis (LRT 2330), Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes (LRT 4010), Trockene europäische Heiden (LRT4030), Formation von Juniperus communis auf Heiden und Kalkrasen (LRT 5130), Trockene, kalkreiche sandrasen (LRT 6120), Naturnahe Kalktrockenrasen (LRT 6210), Artenreiche montane Borstgrasrasen (LRT6230), Subpannonische Steppen- Trockenrasen (LRT 6240) Renaturierungsgrünland –Potentialflächen (NGGN): - Flächenkonkrete Selektion durch Experten, Quellenangabe in Feld [Quelle] GAK- Kulissen: [AGL1] Salzstellen des Binnenlandes - Salzwiesen im Binnenland (LRT 1340) - Salzgrünland des Binnenlandes (BK: GHG) - Sonstige Salzwiesen des Binnenlandes (BK: (GHS) [AGL2] Florenschutzkonzept - Schwerpunkträume des Florenschutzkonzeptes (GLRP, 2008 -2011) [AGL3] Moorprojekte - umgesetzte Moorprojekte M-V mit Pflegeziel (Ausschluss von Sukzessionsflächen; LUNG, 2011) [AGL4] Magere Flachlandmähwiesen - LRT 6510 (Binnendifferenzierung; ILN, 2004) [AGL5] Eutrophe Nasswiesen: - GFR (Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) [AGL6] sonstiges Feuchtgrünland / Flutrasen - GFD, GFF ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) [AGL7]naturnaher Wasserhaushalt - Konzeptbodenkarte Moor (LUNG Abt.4, 2011) - Studie Art und Intensität künstlicher Entwässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen (BIOTA, 2010) [AGL10] langjährige Extensivierung - Naturschutzgerechte Grünlandnutzung Förderung (1996 – 2000) - Naturschutzgerechte Grünlandnutzung Förderung (2012) [AGL8] Steinigkeit / Blockgehalt - Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung – MMK (1991) - Auswahl: stark / sehr stark steinig und Blockgehalt Kategorie 2 [AGL9] Hangneigung (LUNG Abt.4, 2013) [nawGL1] Nahrungsflächen Vögel - Offenlandkulisse (LUNG, 2012) - Artauswahl: Weißstorch, Schwarzstorch, Schreiadler, Bekassine, Brachpieper, Großer Brachvogel, Knäkente, Ortolan, Rotschenkel, Seggenrohrsänger, Uferschnepfe, Wachtelkönig, Wiedehopf, Wiesenweihe, Ziegenmelker [nawGL2] Gewässernahes Grünland - Seen und Fließgewässer (Fluss/Bach) mit 30m Puffer (DLM, 2012) [nawGL3] Nationales Naturerbe - Naturschutzeigentum (LUNG, 2009) Nationalparke, Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate (LUNG, 2012)
Der NABU und der Landesbund für Vogelschutz haben die in Deutschland vom Aussterben bedrohte Bekassine (Gallinago gallinago) zum Vogel des Jahres 2013 gewählt. In Deutschland leben derzeit nur noch 5.500 bis 6.700 Brutpaare – etwa die Hälfte des Bestandes von vor 20 Jahren. Die Bekassine soll als Botschafterin für den Erhalt von Mooren und Feuchtwiesen werben.
Aktuelle langjährige Trends über Brutvogelzahlen im Wattenmeer zeigen, dass die Zahl von 2/3 aller international überwachten Arten abnimmt. Die Trends der letzten 10 Jahre zeigen sogar, dass sich die Abnahme einiger Arten wie Austernfischer, Säbelschnäbler und Küstenseeschwalbe beschleunigt hat. Seltene Brutvogelarten wie der Kampfläufer, Alpenstrandläufer und die Bekassine stehen am Rande des völligen Verschwindens. Am 18. April 2013 fand ein internationales Arbeitstreffen von Vogelexperten und Naturschutzmanager der drei Wattenmeerstaaten Dänemark, Niederlande und Deutschland zum Thema „Brutvögel in Schwierigkeiten“ statt. Ziel des Treffens war es, die drückendsten Probleme zu identifizieren, hierzu Ursachen, Lösungen und Konsequenzen zu diskutieren und einen Aktionsplan zu entwickeln, der praktische Hinweise für ein passendes Management der bedrohten Brutvogelarten und ihrer Lebensräume zur Hand geben soll.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 21 |
| Europa | 1 |
| Land | 82 |
| Weitere | 31 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 11 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 76 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 33 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 106 |
| Offen | 17 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 125 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 39 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 43 |
| Keine | 29 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 41 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 75 |
| Lebewesen und Lebensräume | 126 |
| Luft | 35 |
| Mensch und Umwelt | 126 |
| Wasser | 91 |
| Weitere | 116 |