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Bestimmung der diffusen Methanemissionen von Deponien im laufenden Prozess bei aeroben In-situ-Stabilisierungsprojekten

Die Studie diente der Erprobung der Methode der indirekten Emissionsmessung diffuser Methanemissionen aus Siedlungsabfalldeponien. Die Messungen erfolgten während auf den Deponien aerobe In-situ-Stabilisierungsmaßnahmen liefen.Zunächst wurden Konzentrationsmessungen am Rand der Deponie mit einem mobilen FTIR-Spektrometer und zusätzlich mittels TDLAS-Linienmessungen durchgeführt. Anschließend konnte der von der Deponie diffus emittierte Methan-Massenstrom aus den Messergebnissen abgeleitet werden. Dies erfolgte mit der inversen Dispersions-Modellierungsmethode (IDMM) und zum Vergleich zusätzlich mit der Tracer-Methode.

Klimafolgenanpassungskonzept (2019) - Zone 5: stadtklimarelevante Belüftungsbahnen

Mit dem Klimafolgenanpassungskonzept wird das Ziel verfolgt, sich vor Ort auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einzustellen. Im Ergebnis soll eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und der Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität erreicht werden. Mit der Ausweisung der stadtklimarelevanten Belüftungsbahnen als Restriktionsflächen sind folgende Zielsetzungen zur Abwägung verbunden: - Berücksichtigung der Luftleitbahnen bei künftigen Planungen/Bautätigkeiten - Zusätzliche Emittenten vermeiden, Minimierung und Optimierung durch neue Technologien - Randliche Bebauung sollte keine Riegelwirkung erzeugen - Dichte Vegetation als Strömungshindernis vermeiden - Im Bereich von Luftleitbahnen und Frischluftschneisen Aufforstung vermeiden - Übergangsbereiche zwischen Frischluftschneise und Bebauung offen gestalten

Ehemalige Hausmüllablagerungen in Berlin

Mit der Änderung des Berliner Betriebegesetzes im Jahr 2004 wurden die Aufgaben der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) im Hinblick auf die Erfüllung der deponiebezogenen, bodenschutzrechtlichen Nachsorgepflichten insbesondere für die ehemaligen Müllverbringungsstandorte der BSR im Berliner Stadtgebiet ergänzt. Diese Altablagerungen fallen aufgrund ihres Alters und Betriebsendes nicht unter die geltende Deponierichtlinie und sind somit als altlastenverdächtige Flächen oder Altlasten nach Bundes-Bodenschutzgesetz zu behandeln. Zwischen den BSR und der für den Umweltschutz zuständigen Senatsverwaltung wurde in diesem Zusammenhang vereinbart, dass alle von den BSR beschickten Altablagerungen im Berliner Stadtgebiet hinsichtlich eventueller Gefährdungen der relevanten Wirkungspfade zu bewerten und nachsorgend zu sichern, sanieren oder zu überwachen sind. Ein erster Arbeitsschritt bildete die Identifizierung der Standorte mit Hinweisen über eine ehemalige Nutzung durch die BSR. Hierzu dienten Listenverzeichnisse der Müllabladeplätze in Berlin aus den Jahren 1971 und 1978. Diese Standortverzeichnisse für den ehemaligen Westteil der Stadt und Erkenntnisse über Altablagerungen aus dem ehemaligen Ostteil der Stadt bildeten die Grundlage für die Festlegung von insgesamt 38 Standorten. Bei 8 dieser Standorte ist der Hausmüllanteil gegenüber dem Gesamtinventar untergeordnet. In der Standortverteilung spiegelt sich die besondere politische Situation Berlins in der Nachkriegszeit wieder. So liegen 36 Standorte im Gebiet des ehemaligen West-Berlin und lediglich 2 Standorte im ehemaligen Ostteil der Stadt. Hier wurde nach dem 2. Weltkrieg der Ost-Berliner Hausmüll grundsätzlich auf Mülldeponien außerhalb des Berliner Stadtgebietes verbracht. Die 38 Ablagerungsstandorte weisen sehr unterschiedliche Ablagerungszeiträume und Ablagerungsvolumen auf. Die Beendigung der standortbezogenen Schüttungen liegt dabei zwischen den Jahren 1948 und 1983. Die kleineren Altablagerungen wurden in der unmittelbaren Nachkriegszeit beschickt. Zu den größten Altablagerungen mit einem Ablagerungsvolumen von mehr als 1 Mio. m³ Hausmüll zählen die Standorte Wannsee, Lübars, Marienfelde, Egelpfuhl, Rohrbruchwiesen, Dörferblick und Köppchensee. Für die 38 Standorte liegt ein unterschiedlicher Erkenntnisstand zu den verschiedenen Gefährdungspfaden vor. Für eine überwiegende Anzahl an Altablagerungen wurde im Rahmen eines Deponieprogramms bereits ein Grundwassermonitoring errichtet und durchgeführt. An drei der beim Gefährdungspfad Deponiegas in die höchste Priorität eingestuften Altablagerungen wurde bzw. wird bereits eine Besaugung bzw. Belüftung durchgeführt (Lübars, Rohrbruchwiesen, Egelpfuhl). In Wannsee erfolgte eine Gasnutzung, die bei deren Beendigung in eine Besaugung zu überführen war. Ein grundsätzliches Problem stellen an einigen Altablagerungen insbesondere die sensiblen Nachnutzungen durch Kleingartenkolonien oder Freizeitparks dar, die prioritär zu berücksichtigen waren. Nach einer standortbezogenen Ermittlung des Erkundungsbedarfs wurde 2005 mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen. Ziel ist es in einem Zeitraum von ca. 20 Jahren alle 38 Standorte durch geeignete Maßnahmen zu sichern oder zu sanieren. Im Zeitraum 2005 bis heute wurden zahlreiche Erkundungsmaßnahmen durchgeführt. Die Bearbeitung erfolgte gefährdungspfadbezogen (Grundwasser, Boden, Deponiegas). Entgegen der Ersteinschätzung (2004) wurde an der Mehrzahl der bislang untersuchten Standorte eine Deponiegasphase (Methan) festgestellt. Neben der Bewertung des Gefährdungspfades Boden-Mensch auf den zum Teil überwiegend sensibel durch Kleingartenkolonien, Freizeitparks oder Gärten genutzten Ablagerungsbereichen stellt die Deponiegasproblematik derzeit den Hauptarbeitsschwerpunkt dar. Nach Installation einer Belüftungsanlage in der Kleingartenanlage Am Stichkanal in Steglitz-Zehlendorf im Frühjahr 2012 wird die Belüftung bis heute erfolgreich betrieben. 2013 wurden im Bereich der Kleingartenanlage Rudower Höhe und in den Wohnhäusern der Wochenendsiedlung an der Rudower Höhe Maßnahmen zur Gefahrenabwehr hinsichtlich Deponiegas durchgeführt. 2014 wurde auf der Altablagerung Dörferblick eine Sicherungsmaßnahme in Form eines Methangasoxidationsfensters ausgeführt. Die Bewertung des Gefährdungspfades Boden-Mensch an den durch Kleingartenanlagen genutzten Altablagerungen wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Danach kann die kleingärtnerische Nutzung erhalten bleiben, jedoch war an allen Kleingartenanlagen die Auferlegung von Nutzungs,- oder Beschränkungsmaßnahmen erforderlich, die sich an den Belastungswerten und Beschaffenheit der Abdeckung orientieren. Aufgrund der zunehmenden Belastung zur Tiefe hin besteht ein gestaffeltes Grabeverbot für tiefere Bodeneingriffe auf allen Kolonien. Erforderliche Bodenaustauschmaßnahmen erfolgten auf 23 Parzellen der Kleingartenkolonie Rohrbruchwiesen III in Spandau (2006) und auf 8 Parzellen der Kleingartenkolonie Sachtlebenstraße in Steglitz-Zehlendorf (2010). Zudem erfolgte die Oberbodensanierung auf einem Privatgrundstück am Standort Olafstraße (2010). Zur Zeit wird an einer Altablagerung eine kontinuierliche Überwachung der Bodenluft durchgeführt. An exponierten Bereichen erfolgen zusätzlich Innenraum- und Oberflächenmessungen auf Deponiegas. An den acht Standorten mit derzeit laufenden, flächendeckenden oder lokalen Gasfassungs- oder Belüftungsanlagen wird neben der Überwachung der Bodenluftmessstellen die aktuelle Methangasbildung erfasst und die Wirksamkeit der Anlagen überprüft. Neben der eigentlichen Sicherung der Standorte hat die Fassung und Verbrennung des Methangases (Treibhausgas) auch eine hohe klimaökologische Bedeutung. Aufgrund der abklingenden Methangasproduktion oder des überhaupt „geringen“ Methangasgehaltes an vielen dieser Standorte sind für deren Sicherung und Stabilisierung innovative Anlagen, erforderlich. So wurden nach Jahren des Betriebes von Hochtemperaturfackeln an den Standorten Lübars und Marienfelde Anlagen zur Schwachgasbehandlung in Betrieb genommen. An bebauten Standorten, die keine dauerhafte Deponiegasfassung zulassen, werden lokale Sicherungskonzepte angewendet. So wurden 2013 im Bereich der Kleingartenanlage Rudower Höhe und der Wochenendsiedlung an der Rudower Höhe und 2017 in der Kleingartenanlage Rohrbruchwiesen und an den Vereinsheimen am Bootshausweg lokale, dauerhafte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr hinsichtlich Methangas umgesetzt. Weitere Sicherungsmaßnahmen bezogen auf den Gefährdungspfad Deponiegas erfolgten 2014 auf der Altablagerung Dörferblick in Form der Errichtung eines Methangasoxidationsfeldes (MOF) und der Installation einer Belüftungsanlage in der Kleingartenanlage Am Stichkanal in Steglitz-Zehlendorf im Frühjahr 2012. Zudem wurde die Altablagerung Potsdamer Chaussee in Spandau zur Gefahrenabwehr 2006 eingezäunt. Seit 2005 wurde von den BSR auf Anordnung ein Grundwassermonitoring an insgesamt 34 der bekannten 38 Standorte durchgeführt. Hierzu standen derzeit weit über 400 Grundwassermessstellen zur Verfügung. Für 6 Altablagerungen konnte eine abschließende Bewertung durchgeführt und eine Grundwasserüberwachung eingestellt werde. An 24 Standorten wurde nach Bewertung der hydrogeologischen und hydrochemischen Situation, Defizitanalyse und ggf. erforderlichen weiteren Messstellenbau Gefährdungsabschätzungen für den Belastungspfad Boden-Grundwasser erarbeitet und ein langfristiges, standortbezogenes Grundwassermonitoring angeordnet. Für 8 Standorte steht die Bewertung des Grundwasserpfades noch aus. Über ein Grundwassermonitoring hinausgehende Maßnahmen sind nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht erforderlich.

Fischfauna 2002

Im Erfassungszeitraum 1993-2002 wurden im Land Berlin 34 Fischarten nachgewiesen, davon sechs nicht einheimische. Gegenüber 1993 erweiterte sich das Arteninventar um eine allochthone Fischart, den Marmorkarpfen , einen aus China stammenden Cypriniden, der insbesondere in den 1980er Jahren aus fischereiwirtschaftlichen Gründen besetzt wurde. Darüber hinaus ist in Berlin eine zweite Zwergwelsart bekannt, der Schwarze Zwergwels (_Ameiurus melas_). Diese Art wurde bereits von Doering & Ludwig (1992) für die Berliner Tiergartengewässer beschrieben, konnte aber auch in der aktuellen Kartendarstellung nicht berücksichtigt werden, da die rezenten Fangmeldungen beide Arten nicht unterscheiden, weshalb ihre Vorkommen nicht klar gegeneinander abgrenzbar sind (Wolter et al. 2003). Nach 1993 hat insbesondere die grundlegende Arbeit von Kottelat (1997) Ordnung in das taxonomische Chaos der Systematik europäischer Süßwasserfische gebracht. Folgerichtig änderten sich bei verschiedenen Fischarten die wissenschaftlichen Artnamen gegenüber der letzten Ausgabe der Karte. Neben dieser eher redaktionellen Änderung, wurde die Betrachtung einer Art als nicht einheimisch (allochthon, Neozoe) grundlegend modifiziert. Als Ergebnis einer internationalen Arbeitsgruppe "Neozoen/Neophyten) wurde das Jahr 1492 , die offizielle Entdeckung der "Neuen Welt" durch Kolumbus, als Schwellenjahr für die Betrachtung einer Art als allochthon festgelegt, weil danach die Austauschprozesse von Gütern, Waren und auch Biota zwischen den Kontinenten immens zunahmen. Nach 1492 eingebürgerte Fischarten gelten als allochthon, nicht heimisch (Kinzelbach 1996, Kowarik 2003). In krassem Widerspruch dazu legt die neue Landesfischereiordnung Berlin (LFischO, GVbl. Berlin 57, Nr. 54 vom 22. Dezember 2001) fest, aus Gründen der Vereinfachung fischereiwirtschaftlicher Besatzmaßnahmen (Wegfall der Genehmigungspflicht), alle bis 1900 eingebürgerten Fischarten als einheimisch zu betrachten. Allerdings ist diese festgelegte Vereinfachung des Verwaltungsvorganges bei Fischbesatz fischfaunistisch eine Marginalie, da die nach der strengeren Definition verbleibenden Neozoen in Berliner Gewässern wirtschaftlich ohne Bedeutung und deshalb trotz uneingeschränkter Besatzmöglichkeit in ständigem Rückgang der Vorkommen begriffen sind (vgl. Tab. 1 ). Die in Berlin wirtschaftlich und insbesondere anglerisch bedeutsamen Arten Karpfen und Giebel werden im Gegensatz zur Ausgabe 1993 nicht weiter als allochthon betrachtet, da sie nachweislich bereits zwischen 530 und 1100 das Elbeeinzugsgebiet, einschließlich Havel und Spree besiedelten (Hoffmann 1994). Häufigste Fischarten in Berliner Gewässern sind nach wie vor Plötze und Barsch , dicht gefolgt von Aal, Hecht, Blei, Schleie und Rotfeder , alle Arten mit steigender Tendenz (Tab. 1). Die dramatischsten Bestandseinbrüche gab es bei der Karausche , mit 16 erloschenen Vorkommen in den letzten zehn Jahren, weshalb diese Art in der aktuellen Roten Liste als stark gefährdet eingestuft wurde . Der Bitterling , eine sog. "FFH-Art", deren Erhalt besondere Aufmerksamkeit erfordert, büßte 80 % seiner 1993 vorhandenen Vorkommen ein. Heute existieren noch zwei reproduktive Bestände (Wolter et al. 2003). Vergleichbar dramatisch, aber aus naturschutzfachlichen Gründen nicht unerwünscht, nahmen die Vorkommen der Neozoen Regenbogenforelle, Gras- und Silberkarpfen ab. Diese Arten können sich in den Berliner Gewässern nicht natürlich reproduzieren und werden aufgrund der o.g. fehlenden wirtschaftlichen Bedeutung, bzw. im Falle der Regenbogenforelle, des Fehlens geeigneter Gewässer, nicht weiter besetzt. Stark zunehmende Tendenz zeigte eine andere in Berlin präsente FFH-Art, der Steinbeißer . Analog dazu entwickelten sich auch die Bestände weiterer typischer Flussfischarten positiv, wie Aland und Rapfen . Da die Berliner Gewässer strukturell kaum verändert wurden, im Bereich der Regierungsbauten die Degradierung der Spree sogar noch zugenommen hat, ist die Zunahme der Flussfischarten insbesondere auf eine verbesserte Wasserqualität zurückzuführen. Ausdruck dessen sind auch die verhältnismäßig hohe Zahl der Rückstufungen in der Roten Liste und dass das 1993 diskutierte Massenfisch"problem" der Vergangenheit angehört. Heute zeigen die sog. Weißfische ein gutes bis sehr gutes Individualwachstum. Hier wirken sich die Verwendung phosphatfreier Waschmittel, die flächendeckende Einführung der Phosphateliminierung oder -fällung in den Klärwerken sowie ein reduzierter Düngemitteleinsatz in der Landwirtschaft im Spree- und Haveleinzugsgebiet positiv auf die Verringerung der Nährstofffracht in den Gewässern aus. Wie erheblich die Reduzierung der Phosphatfracht ausfiel, kann man z.B. daran ermessen, dass der Einwohnergleichwert von 4,2 g Phosphor pro Tag (g P/d) auf 1,8 g P/d korrigiert wurde, was eine Folge der weiten Verbreitung P-freier Waschmittel und effizienter P-Eliminierungen in den Kläranlagen ist (Behrendt et al. 1999). Zudem tragen die laufenden Maßnahmen zur Sanierung des Berliner Mischsystems zu einer weiteren Gewässerentlastung bei. Mischwasserüberläufe, bei denen unbehandeltes Abwasser und belastetes Regenwasser bei Starkregen direkt in die Gewässer gelangen, können zu Fischsterben führen. Im Gewässer setzen Bakterien das organische Material unter Verbrauch von Sauerstoff zügig um. Bei sehr starken Regenfällen und einhergehenden massiven Mischwasserüberläufen ist die Sauerstoffzehrung so hoch, dass ganze Gewässerstrecken sauerstofffrei sind. Fischsterben sind unvermeidlich. Durch umfassende Maßnahmen in den letzten Jahren konnten die Mischwasserüberläufe bereits deutlich reduziert werden, infolge dessen fischkritische Zustände deutlich seltener als früher auftreten . Die Sanierungsmaßnahmen werden sich bis zum Jahr 2020 erstrecken. Darüber hinaus betreibt der Berliner Senat mehrere Belüftungsanlagen und unterhält ein Belüftungsschiff , die bei sinkenden Sauerstoffwerten im Sommer für einen künstlichen Eintrag sorgen. Die regelmäßige Überwachung der sommerlichen Sauerstoffverhältnisse werden durch 10 stationäre online-Messstellen und ergänzend durch Längsprofilfahrten bei kritischen Wetterperioden vorgenommen. Neben den direkten Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität und der Sauerstoffverhältnisse, profitierten die Fische vom Berliner Röhrichtschutzprogramm , den Bemühungen zur Anlage von Hechtlaichwiesen , z.B. in den Tiefwerder Wiesen, von der Ausweisung von Laichschongebieten sowie den von allen Fischereiberechtigten aus den Einnahmen des Angelkartenverkaufs finanzierten Besatzmaßnahmen mit Aal und Hecht. Nach wie vor besonders auffällig ist der relative Artenreichtum der Kleingewässer . Sie beherbergen oft deutlich mehr Fischarten, als unter natürlichen Bedingungen zu erwarten wären. Die Mehrzahl der eingebrachten Arten ist unter den gegebenen Gewässerbedingungen allerdings nicht fortpflanzungsfähig und werden ständig neu eingesetzt. Insgesamt wurden 24 der in Berlin nachgewiesenen Fischarten auch in Kleinstgewässern festgestellt (vgl. Tab. 2), während die für diesen Gewässertyp charakteristische Fischfauna lediglich acht Arten umfasst: Giebel, Karausche, Karpfen, Moderlieschen, Rotfeder, Schleie sowie mit Einschränkungen Hecht und Barsch. Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind alle Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet größer 10 km 2 und Landseen größer 0,5 km 2 bewertungsrelevant. Für diese Gewässer können der Karte wertvolle Informationen zum potentiellen Arteninventar entnommen werden. Für eine Einstufung der Gewässer bis 2006 auf der Grundlage der Bewertungsverfahren nach Wasserrahmenrichtlinie sind allerdings noch weitere Bestandserfassungen und wissenschaftliche Untersuchungen zum ökologischen Potential urbaner Gewässer erforderlich.

Waldsee in Reinickendorf

Der Waldsee ist ein 2,6 ha großer See im Stadtbezirk Reinickendorf, Ortsteil Hermsdorf. In den See münden der Ceciliengraben und drei Leitungen aus der Regenwasserkanalisation ein, die Schmutzfrachten in den See eintragen. In den Jahren 2016 und 2017 wurde der See im Saugspülverfahren entschlammt (7.000 t). Die Entwässerung der Ablagerungen aus dem See erfolgte vor Ort auf einer freien Fläche mit geotextilen Schläuchen (Geotubes). Nach Beendigung der Entschlammungsarbeiten wird von Frühjahr 2018 bis voraussichtlich Ende 2024 ein nachsorgendes Monitoring ausgeführt. Dabei werden die relevanten Parameter der Gewässergüte erfasst und ausgewertet. Diese Daten sind die Grundlage für die Steuerung einer Belüftungsanlage, über die dem Seewasser bei Bedarf Sauerstoff zugeführt wird.

Änderung Walzwerk:Änderung der Belüftungsanlage der Kühlbetthalle: Installation von zehn neuen Abluft-Einheiten; Nutzung der bisherigen Abluft-Einheiten als Zuluft-Einheit; Erhöhung des Luftaustausches auf 800.000 m³/h

Für die seitens der Stahlwerk Annahütte Max Aicher GmbH & Co. KG geplanten Änderungen wird vom Landratsamt Berchtesgadener Land ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG in Verbindung mit Nr. 3.6.1.1 (Verfahrensart G) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV durchgeführt. 1.Die Belüftung der Kühlbetthalle erfolgt derzeit über Zuluftöffnungen in der Westfassade der Halle und insgesamt zehn Ventilatoren über Dach. Zur Verbesserung der Belüftungssituation und insbesondere zur Abfuhr der hohen Wärmelasten im Sommer soll jetzt die Hallenbelüftung modernisiert werden. Dazu ist es geplant, die Gesamtluftmenge von derzeit ca. 400.000 m³/h auf zukünftig ca. 800.000 m³/h zu erhöhen. Hierzu sollen ein Umbau der derzeitigen zehn Dach- Abluftöffnungen in Zuluftöffnungen und eine zusätzliche Installation von zehn neuen Abluftventilatoren im Bereich des Dachfirsts erfolgen. Die geplanten Änderungen beziehen sich ausschließlich auf die Anlagen auf dem Hallendach. Änderungen an den Zuluftöffnungen in der Westwand der Halle sind nicht vorgesehen.

Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus der Kläranlage Waging am See

Der Markt Waging am See betreibt als Gemeindewerke Waging a. See südöstlich von der Ortschaft Frohnholzen auf den Grundstücken Fl.-Nr. 1568, 1567 der Gemarkung Kirchanschöring und der Fl.-Nr. 1102 der Gemarkung Petting eine kommunale Kläranlage. Bei der Kläranlage handelt es sich um eine mechanisch-biologische-chemische Abwasserbehandlungsanlage die auf eine Ausbaugröße von bisher 32.500 Einwohnergleichwerten (EW60) ausgelegt ist. Das in der Kläranlage behandelte Abwasser wird über einen Kanal in den OBAG-Werkskanal auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1492, Gemarkung Kirchanschöring eingeleitet. Soweit in Ausnahmefällen die Nutzung des OBAG-Werkskanal nicht möglich ist (z.B. Wartungs- und Reparaturarbeiten) erfolgt die Einleitung unmittelbar vor dem Stauwerk in die Götzinger Achen. Mit Datum vom 13.11.2018 und mehrmaligen Änderungen und Ergänzungen beantragte der Markt Waging am See eine neue gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zum Einleiten von behandelten Abwasser aus der Kläranlage. Darüber hinaus plant der Markt Waging am See aufgrund gestiegener Einwohnergleichwerten, sowie unter Berücksichtigung einer Zukunftsreserve die Ertüchtigung und Erweiterung der Kläranlage auf 65.000 Einwohnergleichwerten (EW60). Dies entspricht einer zukünftigen BSB5-Belastung von 3.900 kg/d. Hierzu ist im Wesentlichen der Neubau einer Siebrechenanlage (2-straßig), Erweiterung der Fällungsanlage, sowie der Bau eines zweiten Vorklärbeckens vorgesehen. Damit verbunden ist eine Ertüchtigung der Belüftungseinrichtungen und der Mess- und Regelungstechnik. Die beantragten Ablaufwerte (Bescheidswerte) bleiben zur bisherigen Gestattung unverändert. Aufgrund der Erweiterung der Abwasserbehandlungsanlage handelt es sich um keine reine Anschlussgestattung, sodass das Vorhaben unter den Anwendungsbereich der Anlage 1 Nr. 13.1 zum UVPG fällt. Aufgrund der zukünftigen BSB5-Belastung von 3.900 kg/d unterliegt das Vorhaben der Nr. 13.1.2 der Anlage 1 zum UVPG. Hiernach ist gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.

Anlage 17 - Befähigungsstandards für Sachkundige für Flüssigerdgas ( liquified natural gas - LNG )

Anlage 17 - Befähigungsstandards für Sachkundige für Flüssigerdgas ( liquified natural gas - LNG ) (zu § 47 Absatz 1) 1. Der Sachkundige muss in der Lage sein, für die Einhaltung der Rechtsvorschriften und Standards für mit Flüssigerdgas als Brennstoff betriebene Fahrzeuge sowie sonstiger relevanter Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. für die Einhaltung relevanter Rechtsvorschriften und Normen für mit LNG als Brennstoff betriebene Fahrzeuge zu sorgen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Vorschriften für mit LNG als Brennstoff betriebene Fahrzeuge wie der relevanten Polizeivorschriften, technischen Vorschriften sowie Vorschriften des ADN . Kenntnis der Regeln der Klassifikationsgesellschaften. Fähigkeit, die Besatzungsmitglieder in ihren Tätigkeiten zu unterweisen und zu überwachen, um für die Einhaltung der Rechtsvorschriften und Normen für mit LNG als Brennstoff betriebene Fahrzeuge an Bord des Fahrzeugs und insbesondere des Bunkerverfahrens zu sorgen. 2. für die Einhaltung sonstiger relevanter Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften bei Fahrt und im festgemachten Zustand zu sorgen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der relevanten Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einschließlich einschlägiger lokaler Vorschriften und Genehmigungen insbesondere in den Hafengebieten. Fähigkeit, die Besatzungsmitglieder in ihren Tätigkeiten zu unterweisen zu überwachen, um für die Einhaltung der sonstigen relevanten Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen. 2. Der Sachkundige muss in der Lage sein, sich der wichtigen Aspekte im Hinblick auf Flüssigerdgas bewusst zu sein und die damit verbundenen Risiken zu erkennen und zu bewältigen. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. wichtige Aspekte hinsichtlich der besonderen Eigenschaften von LNG zu verstehen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Definition, Zusammensetzung und Qualitätsmerkmale von LNG, Sicherheitsdatenblatt ( SDB ): physikalische und Produkteigenschaften sowie Umwelteigenschaften. Kenntnis der richtigen Lagertemperatur, des Flammpunkts, der Explosionsgrenzen und Druckeigenschaften, der kritischen Temperaturen, der entsprechenden Gefahren, der atmosphärischen Bedingungen, der kryogenen Eigenschaften, des Verhaltens von LNG in Luft, Boil-Off und Inertgas, z. B. Stickstoff. 2. Risiken zu erkennen und zu beherrschen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Sicherheitspläne, Gefahren und Risiken, einschließlich der Musterliste und der entsprechenden Sicherheitsaufgaben. Fähigkeit zur Durchführung eines Risikomanagements, zur Dokumentation der Sicherheit an Bord (einschließlich Sicherheitsplan und Sicherheitsanweisungen), zur Bewertung und Überwachung gefährdeter Bereiche und des Brandschutzes sowie zur Verwendung persönlicher Schutzausrüstung. 3. Sachkundige muss in der Lage sein, die Flüssigerdgas-spezifischen Systeme sicher zu betreiben. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. LNG-Systeme sicher zu betreiben, die sich an Bord befinden und mit an Bord befindlichen Anlagen verbunden sind. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der technischen Aspekte der LNG-Anlage wie allgemeine Anordnung und Betriebshandbuch, LNG-Bunkersystem, Auffangvorrichtungen, LNG-Behältersystem, Gasaufbereitungssystem, LNG-Leitungssystem, Gasversorgungssystem, Maschinenraumkonzept, Belüftungssystem, Temperatur und Druck (Lesen eines Druck- und Temperaturverteilungsplans), Ventile (insbesondere Hauptgasbrennstoffventil), Überdruckventile, Kontroll-, Überwachungs- und Sicherheitssysteme, Alarme, Gasdetektion und Abreißkupplungen. Fähigkeit, die Wirkungsweise von LNG darzulegen, Druck und Temperatur abzulesen, Nachlenz-, Behälter-, Gasversorgungs-, Belüftungs-, Leitungs- und Sicherheitssysteme, Ventile zu betätigen und den Boil-Off von LNG zu regeln. 4. Der Sachkundige muss in der Lage sein, für die regelmäßige Überprüfung der Flüssigerdgas-Anlage zu sorgen. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die regelmäßige Überprüfung der LNG-Anlage durchzuführen und zu überwachen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Instandhaltung und Überwachung der LNG-Anlage. Kenntnis möglicher Funktionsstörungen und Alarme. Fähigkeit, die tägliche, wöchentliche und regelmäßig wiederkehrende Instandhaltung durchzuführen, Funktionsstörungen zu beheben und die Instandhaltungsarbeiten zu dokumentieren. 5. Der Sachkundige muss in der Lage sein, das Bunkern von Flüssigerdgas in sicherer und kontrollierter Weise vornehmen zu können. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die Bunkervorgänge in sicherer Weise durchzuführen und zu überwachen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Kennzeichnung gemäß den einschlägigen Polizei- und Hafenvorschriften, der Liege- und Festmachbedingungen für das Bunkern, des Verfahrens für das Bunkern von LNG, der Entleerung der LNG-Anlage, der einschlägigen Prüflisten und des Auslieferungszertifikats, der Sicherheitsmaßnahmen beim Bunkern und der Evakuierungsverfahren. Fähigkeit zur Einleitung und Überwachung der Bunkerverfahren, einschließlich Maßnahmen zur Sicherstellung des sicheren Festmachens, der ordnungsgemäßen Verlegung der Kabel und Leitungen zur Vermeidung von Leckagen, und zur Ergreifung von Maßnahmen, um die LNG- und Bunkerverbindung bei Bedarf jederzeit zu trennen. Fähigkeit, für die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitszonenvorschriften zu sorgen. Fähigkeit, den Beginn des Bunkervorgangs zu melden und das Bunkern nach Handbuch sicher durchzuführen, einschließlich der Fähigkeit, Druck, Temperatur und LNG-Füllhöhe in den Tanks zu überwachen. Fähigkeit, das Leitungssystem zu entleeren, die Ventile zu schließen und das Fahrzeug von der Bunkeranlage zu trennen und nach dem Bunkern das Ende des Bunkervorgangs zu melden. 6. Der Sachkundige muss in der Lage sein, die Flüssigerdgas-Anlage für die Wartung von Fahrzeugen vorzubereiten. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die LNG-Anlage für die Wartung von Fahrzeugen und den erneuten Einsatz vorzubereiten. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der entsprechenden Entleerungsverfahren wie Lenzen und Spülen der LNG-Anlage vor dem Werftaufenthalt. Fähigkeit zur Durchführung der Inertisierung der LNG-Anlage, des Verfahrens zum Lenzen des LNG-Lagertanks, der ersten Befüllung des LNG-Lagertanks (Trocknen und Abkühlung), der Inbetriebnahme nach dem Werftaufenthalt. 7. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Krisensituationen im Zusammenhang mit Flüssigerdgas zu bewältigen. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. in Notfallsituationen (wie Verschüttung und Leckagen von LNG, Hautkontakt mit Niedrigtemperaturmaterie, Brand, Zwischenfälle im Zusammenhang mit der Beförderung von Gefahrgütern mit spezifischen Risiken oder Auflaufen des Fahrzeugs) angemessen zu reagieren. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Notfallmaßnahmen und der Sicherheitsdokumentation an Bord (einschließlich Sicherheitsplan und Sicherheitsanweisungen). Fähigkeit, in Notfällen wie Verschüttung von LNG auf dem Deck, Hautkontakt mit LNG, Verschüttung von LNG in geschlossenen Räumen (z. B. in den Maschinenräumen), Verschüttung von LNG oder Erdgas in Räumen zwischen Barrieren (z. B. doppelwandige Lagertanks, doppelwandige Leitungen), Brand in der Nähe des LNG-Lagertanks oder in den Maschinenräumen, Druckaufbau in den Leitungssystemen nach Betätigung der Notabschaltung bei bevorstehender Freisetzung oder Entspannen angemessen zu reagieren. Kenntnis der spezifischen Risiken bei der Beförderung von Gefahrgütern und bei Auflaufen oder Kollision des Fahrzeugs. Fähigkeit, Notfallmaßnahmen, auch während der Fernüberwachung, zu er- greifen, z. B. um LNG-Brände, Lachenbrände, Strahlbrände und Verpuffungen unter Kontrolle zu halten. Stand: 07. Dezember 2021

Anlage 18 - Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für Flüssigerdgas ( LNG )

Anlage 18 - Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für Flüssigerdgas ( LNG ) (zu § 47 Absatz 4) 1. Besondere Befähigungen und Beurteilungssituationen Es steht der Prüfungskommission frei, den Inhalt der einzelnen Prüfungselemente festzulegen. Die Prüfungskommission muss 9 der 11 Elemente der Kategorie I prüfen. Die Prüfungskommission muss 5 der 7 Elemente der Kategorie II prüfen. Die Bewerber können höchstens 10 Punkte für jedes Element erreichen. Für Kategorie I müssen die Bewerber für jedes geprüfte Element mindestens 7 von 10 Punkten erreichen. Für Kategorie II müssen die Bewerber insgesamt mindestens 30 Punkte erreichen. Nummer Befähigungen Prüfungselemente Kategorie I-II 1 1.1 die Besatzungsmitglieder in ihren Tätigkeiten zu unterweisen und zu überwachen, um für die Einhaltung der Rechtsvorschriften und Normen für mit LNG als Brennstoff betriebene Fahrzeuge an Bord des Schiffes und insbesondere des Bunkerverfahrens zu sorgen; II 2 1.2 die Besatzungsmitglieder in ihren Tätigkeiten zu unterweisen und zu überwachen, um für die Einhaltung der sonstigen relevanten Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen; II 3 2.2 Risikomanagement durchzuführen, die Sicherheit an Bord zu dokumentieren (einschließlich Sicherheitsplan und Sicherheitsanweisungen), gefährdete Bereiche, Brandschutz zu bewerten und zu überwachen und persönliche Schutzausrüstung zu benutzen; II 4 3.1 die Wirkungsweise von LNG darzulegen; II 5 3.1 Druck und Temperatur abzulesen, Nachlenz-, Behälter-, Leitungs-, Gasversorgungs-, Belüftungs-, Sicherheitssysteme, Ventile zu betätigen und den Boil-Off von LNG zu regeln; I 6 4.1 die tägliche, wöchentliche und regelmäßig wiederkehrende Instandhaltung durchzuführen; I 7 4.1 bei der Instandhaltung festgestellte Funktionsstörungen zu beheben; I 8 4.1 Wartungsarbeiten zu dokumentieren; II 9 5.1 Bunkerverfahren einzuleiten und zu überwachen, einschließlich Maßnahmen zur Sicherstellung des sicheren Festmachens, der ordnungsgemäßen Verlegung der Kabel und Leitungen zur Vermeidung von Leckagen, und Maßnahmen zu ergreifen, um die LNG- und Bunkerverbindung bei Bedarf jederzeit zu trennen; I 10 5.1 für die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitszonenvorschriften zu sorgen; II 11 5.1 den Beginn des Bunkervorgangs zu melden; I 12 5.1 das Bunkern nach Handbuch sicher durchzuführen, einschließlich der Fähigkeit, Druck, Temperatur und LNG-Füllhöhe in den Tanks zu überwachen; I 13 5.1 das Leitungssystem zu entleeren, die Ventile zu schließen und das Fahrzeug von der Bunkeranlage zu trennen und nach dem Bunkern das Ende des Bunkervorgangs zu melden; I 14 6.1 Durchführung der Inertisierung der LNG-Anlage, des Verfahrens zum Lenzen des LNG-Lagertanks, der ersten Befüllung des LNG-Lagertanks (Trocknen und Abkühlung), der Inbetriebnahme nach dem Werftaufenthalt; I 15 7.1 angemessen zu handeln in Notfällen wie Verschüttung von LNG auf dem Deck, Hautkontakt mit LNG, Verschüttung von LNG in geschlossenen Räumen ( z. B. in den Maschinenräumen), Verschüttung von LNG oder Erdgas in Räumen zwischen Barrieren (z. B. doppelwandige Lagertanks, doppelwandige Leitungen); I 16 7.1 bei einem Brand in der Nähe des LNG-Lagertanks oder in den Maschinenräumen angemessen zu reagieren; I 17 7.1 im Falle eines Druckaufbaus in den Leitungssystemen nach Betätigung der Notabschaltung bei bevorstehender Freisetzung oder Entspannen angemessen zu reagieren; I 18 7.1 Notfallmaßnahmen, auch während der Fernüberwachung, zu ergreifen, z. B. um LNG-Brände, Lachenbrände, Strahlbrände und Verpuffungen unter Kontrolle zu halten. I 2. Technische Anforderungen an Fahrzeuge und Landanlagen, die für praktische Prüfungen verwendet werden Das Fahrzeug und die Landanlagen müssen ausgestattet sein mit Dokumenten, die für die Beurteilung verwendet werden, wie 1.1 Sicherheitsrolle (einschließlich Sicherheitsplan und Sicherheitsanweisungen) nach Artikel 30.03 ES-TRIN-- Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe 2017/1, 1.2 Risikobewertung nach Abschnitt I Nummer 1.3 der Anlage 8 zum ES-TRIN 2017/1, 1.3 allen sonstigen Unterlagen, die nach Artikel 30.01 Nummer 5 ES-TRIN 2017/1 erforderlich sind, einschließlich eines detaillierten Betriebshandbuchs nach Abschnitt I Nummer 1.4.9 der Anlage 8 zum ES-TRIN 2017/1, speziellen Systemen für die Nutzung von LNG, 2.1 einem LNG-Bunkersystem einschließlich einer Bunkerstation, 2.2 einem LNG-Behältersystem, 2.3 einem LNG-Leitungssystem, 2.4 einem Gasversorgungssystem, 2.5 einem Gasaufbereitungssystem, einem geeigneten Maschinenraum, 3.1 einem Belüftungssystem, 3.2 einem System zur Verhütung und Kontrolle von Leckagen, 3.3 einem Überwachungs- und Sicherheitssystem und 3.4 der zusätzlichen Feuerlöschanlage. Ein für praktische Prüfungen verwendetes Fahrzeug wird von Artikel 2 der Richtlinie ( EU ) 2017/2397 erfasst. Stand: 07. Dezember 2021

Einleiten von behandeltem Abwasser in die Schmutter und Ertüchtigung der Kläranlage auf dem Grundstück Flur-Nr. 553, Gemarkung Hirblingen, Stadt Gersthofen, durch den Abwasserzweckverband Schmuttertal

Der Abwasserzweckverband Schmuttertal betreibt nördlich des Ortsteiles Hirblingen der Stadt Gersthofen auf dem Grundstück Flur-Nr. 553, Gemarkung Hirblingen, eine mechanisch-biologische Kläranlage zur Reinigung der im Verbandsgebiet anfallenden häuslichen und gewerblichen Abwässer. Das in der Kläranlage gereinigte Abwasser wird in die Schmutter auf dem Flurstück Nr. 154, Gemarkung Batzenhofen, bei Fluss-km 36,7 eingeleitet. Für diese Einleitung besteht eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Augsburg vom 05.07.2001. Diese Erlaubnis endet am 31.12.2020. Daher hat der Abwasserzweckverband Schmuttertal am 19.10.2020 beim Landratsamt Augsburg die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung des behandelten Abwassers in die Schmutter beantragt. Darüber hinaus plant der Abwasserzweckverband die Erweiterung der Verbandskläranlage mit Erhöhung der Ausbaugröße von 50.000 Einwohnergleichwerten (EW60) auf zunächst 75.000 EW60 mit optionaler Erweiterung auf 80.000 EW60. Hierzu sollen folgende Optimierungsmaßnahmen auf dem Kläranlagengelände durchgeführt werden: • Errichtung eines 3. Nachklärbeckens • Neubau eines 2. Regenüberlaufbeckens im Nebenschluss (Volumen 2.400 m³) • ggf. Neubau eines 4. Belebungsbeckens (in Abhängigkeit von Belastung und Ablaufwerten) • Ertüchtigung der Belüftungseinrichtungen in den vorhandenen Belebungsbecken • Sanierung der vorhandenen Nachklärbecken. Die Einleitung von behandeltem Abwasser in die Schmutter stellt den Tatbestand einer erlaubnispflichtigen Gewässerbenutzung gemäß § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Da im Zusammenhang mit der für die Gewässerbenutzung beantragten Einleitungserlaubnis die oben genannten baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen der Abwasserbehandlungsanlage erfolgen, fällt das Vorhaben unter den Anwendungsbereich von Anlage 1 Nr. 13.1 UVPG. Das Landratsamt Augsburg hatte daher unter Berücksichtigung der geplanten Ausbaugröße der Abwasserbehandlungsanlage von 4.800 kg BSB5 pro Tag (entsprechend 80.000 EW60) gemäß § 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.1.2 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen.

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