Ausweisung der gesetzlich geschützten Biotope im Landkreis Nienburg/Weser. Gesetzlich geschützte Biotope(GB) nach § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Bezeichnet man existierende Lebensräume mit charakteristisch naturnahen Biotoptypen . Alle GB Bezeichnungen vor und nach 2014. Korrekturen und Prüfung der GB-Flächen werden hier eingetragen.
Ausweisung der geschützten Landschaftsbestandteile der Wallhecken im Landkreis Nienburg/Weser Wallhecken sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle.In der Tabelle sind Biotoptyp, Wertstufe, Bezeichnungen und Länge der Wallhecken vor/nach 2014 eingetragen.
Ausweisung der Naturschutzgebiete im Landkreis Nienburg/Weser. Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. § 23 (BNatSchG).
Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Nienburg/Weser. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist (§ 26 BNatSchG).
Ausweisung der gesetzlich geschützten Biotope im Landkreis Leer
Ausweisung der Landschaftsbestandteile im Landkreis Nienburg/Weser Geschützte Landschaftsbestandteile sind Flächen im Landkreis Nienburg die sich im Außenbereich befinden und keiner wirtschaftlichen Nutzung unterliegen (Ödland) oder deren Standorteigenschaften bisher wenig verändert worden sind (sonstige naturnahe Flächen).
Flächen aller im Landkreis Leer vorhandenen (Trink-) Wasserschutzgebiete
Verordnung vom 07.06.2005 (Abl. LK HM-PYR 9/2005, S. 2) zur Sicherung von Einzelschöpfungen auf Grundlage des § 28 BNatSchG
Ausgewiesene, geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG i. V. m. §22 NAGBNatSchG (Ödland)
Festgestellte, gemäß § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotope im Landkreis Hameln-Pyrmont