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Gesetzlich geschützte Biotope im Landkreis Nienburg/Weser

Ausweisung der gesetzlich geschützten Biotope im Landkreis Nienburg/Weser. Gesetzlich geschützte Biotope(GB) nach § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Bezeichnet man existierende Lebensräume mit charakteristisch naturnahen Biotoptypen . Alle GB Bezeichnungen vor und nach 2014. Korrekturen und Prüfung der GB-Flächen werden hier eingetragen.

Geschützte Landschaftsbestandteile, Wallhecken im Landkreis Nienburg/Weser

Ausweisung der geschützten Landschaftsbestandteile der Wallhecken im Landkreis Nienburg/Weser Wallhecken sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle.In der Tabelle sind Biotoptyp, Wertstufe, Bezeichnungen und Länge der Wallhecken vor/nach 2014 eingetragen.

Naturschutzgebiete im Landkreis Nienburg/Weser

Ausweisung der Naturschutzgebiete im Landkreis Nienburg/Weser. Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. § 23 (BNatSchG).

Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Nienburg/Weser

Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Nienburg/Weser. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist (§ 26 BNatSchG).

Gesetzlich geschützte Biotope (Landkreis Leer)

Ausweisung der gesetzlich geschützten Biotope im Landkreis Leer

Landschaftsbestandteile, flächenförmig im Landkreis Nienburg/Weser

Ausweisung der Landschaftsbestandteile im Landkreis Nienburg/Weser Geschützte Landschaftsbestandteile sind Flächen im Landkreis Nienburg die sich im Außenbereich befinden und keiner wirtschaftlichen Nutzung unterliegen (Ödland) oder deren Standorteigenschaften bisher wenig verändert worden sind (sonstige naturnahe Flächen).

Wasserschutzgebiete (Landkreis Leer)

Flächen aller im Landkreis Leer vorhandenen (Trink-) Wasserschutzgebiete

Naturdenkmale (ND) (Landkreis Hameln-Pyrmont)

Verordnung vom 07.06.2005 (Abl. LK HM-PYR 9/2005, S. 2) zur Sicherung von Einzelschöpfungen auf Grundlage des § 28 BNatSchG

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) (Landkreis Hameln-Pyrmont)

Ausgewiesene, geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG i. V. m. §22 NAGBNatSchG (Ödland)

Gesetzlich geschützte Biotope (Landkreis Hameln-Pyrmont)

Festgestellte, gemäß § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotope im Landkreis Hameln-Pyrmont

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