In der Praxis hat sich die Finite-Elemente-Methode (FEM) für geotechnische Verformungsnachweise durchgesetzt. Über den vorhandenen Kenntnisstand hinaus soll Wissen zum Nachweis von Standsicherheitsbetrachtungen unter Einsatz numerischer Methoden erworben werden. Ziel ist es, Grundlagen und Empfehlungen für eine durchgehende geotechnische Bemessung mit numerischen Verfahren zu geben. Aufgabenstellung und Ziel Bauvorhaben der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) werden zunehmend komplexer. Das liegt zum einen daran, dass sie fast alle in unmittelbarer Nähe von vorhandener, oftmals maroder Infrastruktur liegen und räumlich oft keine Ausweichmöglichkeiten bestehen (z. B. Wehre, Schleusen und Fischaufstiegsanlagen an Neckar, Mosel und Main, Schleuse Lüneburg). Zum anderen liegt es auch an erhöhten Anforderungen an das Bauvorhaben, die sich einerseits aus den Einwirkungen ergeben (z. B. Bemessungshochwasser) und die andererseits im Hinblick auf die Beeinflussung der Umwelt gestellt werden (z. B. Grundwasser). Die Komplexität von Geometrie und Belastungen, Baugrundeigenschaften und Grundwasserverhältnissen ist mit analytischen Modellen nur schwer zu erfassen. Mithilfe numerischer Verfahren können die vorhandene Altsubstanz im Baufeld, die Belastungsgeschichte des Baugrunds, die angrenzende Infrastruktur, die reellen Baugrundeigenschaften und insbesondere die nichtlinearen Zusammenhänge realitätsnäher abgebildet werden. In der Praxis hat sich hierfür die Finite-Elemente-Methode (FEM) durchgesetzt. Derzeit werden mit der FEM Gebrauchstauglichkeits- bzw. Verformungsnachweise geführt oder Eingangswerte für die Bemessung mit analytischen Verfahren (z. B. Erddruck) ermittelt. Für eine durchgehende Bemessung von Bauwerken und Bauteilen mithilfe numerischer Verfahren fehlen in Deutschland erprobte Grundlagen und Regeln. Bedeutung für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Die gewonnenen Erkenntnisse werden die Beratungsleistungen der BAW gewinnbringend ergänzen. Die fachliche Zusammenarbeit mit der WSV in Projekten an den Bundeswasserstraßen wird damit qualitativ weiter verbessert. Mit der Einführung des neuen Eurocode DIN EN 1997-1 (EC7) ist mit einem zunehmenden Einsatz numerischer Verfahren in der geotechnischen Bemessung zu rechnen. Diese Thematik wird auch im „Arbeitskreis Baugruben“ und im „Arbeitsausschuss Ufereinfassungen“ ausführlich diskutiert. Für die Beurteilung der Standsicherheit, z. B. von bestehenden und neu zu planenden Bauwerken, wird ein vertieftes Verständnis numerischer Bemessungsverfahren bei der Beratung der WSV zwingend erforderlich sein. Untersuchungsmethoden Für im Wasserbau übliche geotechnische Bauwerkskonstruktionen sollen verschiedene Nachweisformate numerisch untersucht und Anwendungsgrenzen definiert werden. Die Nachweisführung soll entsprechend dem Teilsicherheitskonzept zusätzlich mit bewährten analytischen Berechnungsverfahren erfolgen, um einen Vergleich der Berechnungsergebnisse zu ermöglichen. Fragen zu Einfluss und Sensitivität von Baugrundkenngrößen und Grundwasserverhältnissen bei der durchgehenden Bemessung mit numerischen Verfahren stehen über die praktischen Fragestellungen hinaus im Fokus. Es ist geplant, die analytischen und numerischen Berechnungen an Bemessungsbeispielen bestehender Bauvorhaben bzw. Projekten durchzuführen. Reale Bemessungsbeispiele bestehender Vorhaben bieten den Vorteil, dass Messdaten von Verformungen vorliegen. Somit können die FEM-Berechnungen abglichen bzw. kalibriert werden. (Text gekürzt)
Gz.: C46-0522/1806 Im Zuge der Renaturierung wird die bestehende Verrohrung auf einer Länge von ca. 61 m zurückgebaut und das Gewässer in einem offenen, naturnahen Verlauf neu hergestellt. Der Bach erhält eine mittlere Breite von etwa 8,5 m mit einer Böschungsneigung von 1:1,5. Zur Sicherung der Gewässersohle wird im durchström-ten Bereich eine Steinschüttung eingebaut, die bis zum Bemessungshochwasser an den Böschungen hochgeführt und mit Magerboden überdeckt wird. Die übrigen Böschungsbereiche verbleiben als Erdböschungen und werden mit Erosionsschutzmatten gesichert. Zur Reduzierung von Sedimenteinträgen werden ober-halb und am Ablauf der Gewässeroffenlegung Geröll- und Sandfänge vorgesehen. Der seitliche Zulauf aus dem Regenrückhaltebecken erfolgt über ein dynamisches Auslaufbauwerk in das offengelegte Gewässer.
Das Gesamtvorhaben Sturmflutschutz Nordusedom, bestehend aus den räumlich getrennten Teilvorhaben „Ringdeich Peenemünde“ und dem Teilvorhaben "Riegeldeich Karlshagen", befindet sich im Landkreis Vorpommern-Greifswald, im nördlichen Teil der Insel Usedom. Der Bereich Nordusedom wird aktuell nur durch die Düne auf der Ostseeseite (Peenemünde bis Zinnowitz) sowie die Deiche am Peenestrom im Westen und am Achterwasser im Süden vor Sturmfluten geschützt. Während das relevante Teilvorhaben "Riegeldeich Karlshagen" im Westen durch den Lauf des Peenestroms begrenzt wird, schließt es in nördlicher und östlicher Richtung unmittelbar an die Ostsee an. Aufgrund fehlender Küstenschutzanlagen im Norden besteht im Falle des Eintretens eines Bemessungshochwassers, für den Bereich der Außenküste Peenemünde mit 2,90 m ü. NHN, die Gefahr von Überflutungen für die Teile von Peenemünde, Karlshagen, Trassenheide und Zinnowitz. Das Vorhaben "Sturmflutschutz Nordusedom" ist im Generalplan Küsten- und Hochwasserschutz Mecklenburg-Vorpommern (1995) und seiner Fortschreibung, dem Übersichtsheft des Regelwerkes Küstenschutz Mecklenburg-Vorpommern (2012) enthalten, in dem das notwendige Schutzniveau für das Land Mecklenburg-Vorpommern, nämlich der Schutz vor Sturmfluten in Höhe des Bemessungshochwasserstandes, festgeschrieben ist. Das geplante Vorhaben dient dazu, das gegenwärtig vorhandene Gefährdungspotential zu beseitigen. Das Bemessungshochwasser (BHW) für die Sturmflutschutzanlage ist mit 2,90 m ü. NHN ab Bereich des höhenmäßig ausreichend vorhandenen Geländes (Richtung Ostsee) und bis 3,10 m ü. NHN am Peenestrom festgelegt. Der Neubau der Sturmflutschutzanlage ist als Riegeldeich auf einer Gesamtlänge von 1.800 m entlang der Ortschaft Karlshagen vorgesehen. Die Sturmflutschutzanlage besteht im Wesentlichem aus einem Deichkörper und einer Stahlspundwand. Je nach örtlichen Gegebenheiten sowie definierten Seegangparametern variiert die Dimensionierung und Ausstattung des Deiches hinsichtlich der wasserseitigen Böschungsneigung, der Kronenhöhe, des Deichunterhaltungsweges und des Entwässerungsgrabens. Die genaue Vorhabenbeschreibung ist dem Erläuterungsbericht (U 1.01) zu entnehmen. Notwendigkeit des Planfeststellungsverfahren und UVP - Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 UVPG: Gem. § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bedarf die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau) der Planfeststellung. Insbesondere wenn die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, sowie Bauten des Küstenschutzes stehen gemäß § 67 Abs. 2 S. 3 WHG dem Gewässerausbau gleich. Vorliegend handelt es sich um die Errichtung eines Hochwasserschutzdeiches als Riegeldeich im Bereich der Ortslage Karlshagen, sodass die vorgenannten Regelungen Anwendung finden. Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch die Ausbauplanung Betroffenen rechtsgestaltend nach § 68 Abs. 3 WHG geregelt. Als wasserwirtschaftliches Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers ist für die geplante Maßnahme gemäß § 7 i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung (UVP-Vorprüfung) vorgesehen. Im Ergebnis der vom LUNG durchgeführten allgemeinen Vorprüfung vom 25.04.2018 wurde festgestellt, dass keine UVP-Pflicht für die Ausbaumaßnahmen an den Gräben besteht. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG wurde diese Entscheidung der Öffentlichkeit durch Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger, Anlage zum Amtsblatt Nr. 22 vom 04.06.2018 sowie durch Veröffentlichung im Amtsblatt „Usedomer Norden“ Nr. 06 vom 20.06.2018 bekannt gemacht. Für den Bau des Riegeldeiches Karlshagen und der Spundwand sind Rodungen erforderlich. Daraus ergibt sich die UVP-Pflicht des Vorhabens (s. nachfolgend). Details wegen der durchzuführenden Umeltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben "Riegeldeich Karlshagen": Der Bau des Riegeldeiches Karlshagen sowie der Spundwand zieht Rodungen nach sich (Umwandlung von Wald i. s. d. § 15 LWaldG M-V). Auch für den in engem räumlichen Zusammenhang mit dem Deichbau stehenden B-Plan Nr. 10 „Gesundheitspark Peenemünde-Karlshagen“ werden Rodungen notwendig. Für Vorhaben derselben Art, die in engen räumlichen Zusammenhang stehen, sind die Kumulationsregelungen des § 10 Abs. 1 und 4 i. V. m. Nr. 17.2.1 Anlage 1 UVPG anzuwenden. Durch baubedingte Eingriffe infolge des Deichbaus einschl. der Errichtung der Spundwand werden Waldumwandlungen in einem Umfang von 6,0 ha vorgenommen. Das kumulativ zu betrachtende Vorhaben B-Plan Nr. 10 führt zu Waldumwandlungen von 5,1 ha. Da der Schwellwert von 10 ha gemäß Anlage 1 Nr. 17.2.1 UVPG überschritten wird, ist für die Waldumwandlung der kumulierenden Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Das geplante Vorhaben umfasst den Gewässerausbau der Ulster für ein Bemessungshochwasser BHQ 218 m³/s für den Fluss-km 4+276 bis Fluss-km 7+350 in der Gemeinde Unterbreizbach. Der Schutz der Gemarkungen Pferdsdorf, Räsa und Unterbreizbach wird mit folgenden Maßnahmen erzielt: - Rückbau von Deichen, - Errichtung von Hochwasserschutzanlagen, - Umsetzung von Strukturmaßnahmen.
Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren; Hochwasserschutz Regensburg, „Abschnitt H, Unterer Wöhrd“ Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg, hat die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 68 Abs. 1 i. V. m. § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung eines Hochwasserschutzes für die Stadt Regensburg, „Abschnitt H, Unterer Wöhrd“ beantragt. Ziel der Maßnahmen ist es, einen baulichen Schutz gegen ein Bemessungshochwasser zu schaffen, das dem 100-jährlichen Hochwasser am Pegel Schwabelweis mit einem Donaubemessungsabfluss von 3.400 m³/s entspricht. Das geplante Vorhaben umfasst den Unteren Wöhrd, beginnend im sogenannten „Mühlen-viertel“ im Westen und ostwärts endend im Bereich westlich der Nibelungenbrücke. Der Bereich östlich der Nibelungenbrücke wird nicht berührt. Die genaue Lage und der Umgriff ergibt sich aus den Lageplänen. Die Planungen umfassen im Wesentlichen die abschnittsweise Errichtung von Hochwasser-schutzmauern und mobilen Hochwasserschutzelementen, Objektschutzmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die Errichtung einer Untergrundabdichtung gegen aufsteigendes Grund-wasser, sowie einer Binnenentwässerung (Drainageleitungen und Pumpwerke). Zudem erfolgen notwendige Anpassungen an Sparten sowie Umgestaltungsmaßnahmen des Vorlandes am nördlichen Ufer des unteren Wöhrd (Nordarm der Donau) und im Bereich der Werftstraße. Weitere Einzelheiten des Vorhabens ergeben sich aus den Plänen und Beschreibungen einschließlich des landschaftspflegerischen Begleitplans. Die Vorhabensträgerin hat jedoch im Rahmen der vorausgehenden Abstimmungen mit der Planfeststellungsbehörde von sich aus die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt, deshalb entfällt die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (§ 7 Abs. 3 Satz 1 UVPG). Für das beantragte Vorhaben wird somit ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt
Durch Verordnung sind als Überschwemmungsgebiete die Gebiete festzusetzen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (Bemessungshochwasser) zu erwarten ist (nach NWG, §115, Absatz 2). Daneben existieren noch zahlreiche historische Überschwemmungsgebiets-Verordnungen, die zum Teil auf beobachteten Hochwasserereignissen beruhen (siehe Sachdaten, TECH_BASIS). Zur Lagegenauigkeit und Rechtsverbindlichkeit, zu den Sachdaten, zum Download und zum Austauschformat für Geoinformationen der Überschwemmungsgebiete siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/hochwasser_kuestenschutz/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/lagegenauigkeit-und-rechtsverbindlichkeit-44199.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Die Hochwasserschutzmaßnahme befindet sich in Silberhütte im Landkreis Harz, im Westen vom Land Sachsen-Anhalt. Das Projekt ist Bestandteil der Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt und eine von insgesamt 195 Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Im Rahmen der Hochwasserschutzplanung für die Selke und der hydraulischen Berechnungen im Rahmen der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-Richtlinie), wurde die bisherige Grundstückszufahrt zum Werksgelände der Rinkemühle als Abflusshindernis erkannt. Die Zufahrt zum Werksgelände besteht aus einem Brückenbauwerk, welches die Zufahrt von der L 234 über die Selke überführt (von Selke Station 52+610 bis 52+629) und den Lauf der Selke erheblich einengt. Durch die Baumaßnahme wird der Hochwasserabfluss der Selke in der Ortslage Silberhütte verbessert. Die Maßnahme setzt sich aus einer Straßenertüchtigung, einem Brückenrückbau sowie aus der Herstellung einer Löschwasserentnahmestelle zusammen. Straßenertüchtigung: Bevor das Brückenbauwerk entfernt wird, erfolgt die Aktivierung einer vorhandenen Zufahrt auf einer Länge von ca. 240 m. Die neue Grundstückszufahrt soll etwa 200 m nördlich des bestehenden Brückenbauwerkes und südlich eines unbeschrankten Bahnüberganges der Harzer Schmalspurbahn (HSB)/ Selketalbahn hergestellt werden. Der vorhandene Weg wird zu 50 % instandgesetzt und zu 50 % neu ausgebaut. Die Fahrbahnbreite beträgt 3,50 m und erhält ein Quergefälle von 2,5 %. Straßenertüchtigung: Bevor das Brückenbauwerk entfernt wird, erfolgt die Aktivierung einer vorhandenen Zufahrt auf einer Länge von ca. 240 m. Die neue Grundstückszufahrt soll etwa 200 m nördlich des bestehenden Brückenbauwerkes und südlich eines unbeschrankten Bahnüberganges der Harzer Schmalspurbahn (HSB)/ Selketalbahn hergestellt werden. Der vorhandene Weg wird zu 50 % instandgesetzt und zu 50 % neu ausgebaut. Die Fahrbahnbreite beträgt 3,50 m und erhält ein Quergefälle von 2,5 %. Brückenrückbau: Nach der Aktivierung der neuen Grundstückszufahrt wird die vorhandene Brücke inklusive Widerlager ersatzlos zurückgebaut. Die Uferbereiche werden anschließend profiliert und mit einer Neigung von 1:1,5 hergestellt, angelehnt an die vorhandenen Böschungsbereiche. In der Bachsohle wird das vorhandene Sohlsubstrat wieder eingebaut. Aufgrund des erforderlichen Arbeitsraumes und der Herstellung der Böschung muss ein Teil der angrenzenden Bebauungen angepasst werden. Löschwasserentnahmestelle: Im Bereich der Brücke befindet sich eine veraltete Löschwasserentnahmestelle, die aufgrund des Brückenrückbaus funktionslos wird. Um den Brandschutz in diesem Bereich von Silberhütte zu gewährleisten, wird eine neue Löschwasserentnahmestelle zwischen der Einfahrt der neuen Grundstückszufahrt und der Straßenbrücke der L 234 hergestellt. Während der Bauausführung kommt es zu Verkehrseinschränkungen auf der L 234 in Silberhütte. Es erfolgt temporär die halbseitige Sperrung der L 234 im Bereich des Bahnüberganges der HSB. Etwaige Einschränkungen werden ausgeschildert. Der temporäre Eingriff in die Natur macht folgende Naturschutzmaßnahmen erforderlich: - Holzungsmaßnahmen außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit - Elektrobefischung innerhalb des Baubereichs der Selke - Anbringung einer Nisthilfe für die Wasseramsel Insgesamt werden mit der Maßnahme rund 0,7 Mio. € in die Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt investiert. Die Finanzierung erfolgt über die Finanzierungsquelle Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Am 12.08.2025 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für den Bauvertrag „NB HWS Silberhütte-TV 1“ erteilt. Im Ergebnis eines nationalen Vergabeverfahrens ist die Kutter HTS GmbH aus Helbra der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im September 2025.“ Das Maßnahmengebiet liegt im nordöstlichen Teil des Harzvorlandes, im Westen von Sachsen-Anhalt. Das Projekt ist Bestandteil der Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt und eine von insgesamt 195 Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Die Europäische Union hat mit Erlass der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie – HWRM-RL) im Jahr 2007 ihre Mitgliedsstaaten verpflichtet, entsprechende gesetzliche Regelungen in ihrem nationalen Recht zu verankern. Mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 2009 wurde dies bundesrechtlich vollzogen. Im Rahmen der Erarbeitung der fachlichen Grundlagen zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie für die Holtemme erfolgte eine Ermittlung und Bewertung der Überschwemmungsflächen für den Gewässerverlauf. Dabei wurde festgestellt, dass es beim HQ100-Abfluss als Bemessungsabfluss für Ortslagen zu Überschwemmungen von Siedlungsgebieten kommt. Die Hochwassergefahren- und Risikokarten wurden im Jahr 2014 aktualisiert (Stufe 2), auf dessen Basis eine Planung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Derenburg begonnen wurde. Im Rahmen dieser Planung wurden erste Hochwasserschutzmaßnahmen abgeleitet, um den Hochwasserschutz für die Ortslage Derenburg zu verbessern. Durch umgesetzte Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberstrom der Holtemme, neue hydraulische Berechnungen, gesammelte Erfahrungen durch das Hochwasser 2017 in Derenburg, die in der Zwischenzeit aktualisierten Hochwasserrisikomanagementpläne im Jahr 2021 (Stufe 3) mussten die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen überarbeitet und angepasst werden. Es wurden Hochwasserschutzmaßnahmen ergänzt, andere entfielen. Die Maßnahme umfasst ein Konglomerat verschiedener Hochwasserschutzmaßnahmen in und unmittelbar vor der Ortslage Derenburg an der Holtemme, der Rothe, dem Mühlenbach und dem Hellbach. Darunter die Errichtung neuer Leitdeiche, Uferertüchtigungen, die Errichtung von Hochwasserschutzwänden und die Herrichtung von Uferverwallungen. Im Jahr 2023 wurde ein neuer Generalplaner gebunden, um die aus vorangegangenen Projekten abgeleiteten Hochwasserschutzmaßnahmen für die Ortslage Derenburg zu überarbeiten und anzupassen. Die erneute planerische Betrachtung beruhte auf neuen gesammelten Erfahrungen durch das Hochwasser 2017 in Derenburg, umgesetzten Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberstrom der Holtemme, neuen hydraulischen Berechnungen, und in der Zwischenzeit aktualisierten Hochwasserrisikomanagementplänen. Nach nochmaligen hydraulischen Berechnungen, um die im Stadtgebiet vorhandenen Brücken adäquat im hydraulischen Modell abzubilden liegt im Ergebnis der Planung nun die Vorplanung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Derenburg vor. Erste Abstimmungen bzgl. der laufenden Planung mit den betreffenden Trägern öffentlicher Belange, wie der Kommune, dem Landkreis, der Landesstraßenbaubehörde, dem Unterhaltungsverband Ilse-Holtemme, dem Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode und der Avacon. Auch Vertreter des Reitplatzes Derenburg und des Freibades Derenburg wurden bereits eingebunden. Am 16.06.2025 fand eine öffentliche Veranstaltung in der Ortschaft Derenburg statt, bei dem interessierten Bürger über den aktuellen Planungsstand und die weiteren Schritte informiert und Fragen beantwortet wurden. Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie hier . Das Protokoll der Öffentlichkeitsveranstaltung können Sie hier nachlesen. Am 23.09.2024 fand für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Kanuverein des MSV Börde eine Informationsveranstaltung statt. Vertreter des LHW und des Planungsbüros informierten über den Stand der Sanierung des rechten Elbehauptdeiches zwischen Schönebeck und Magdeburg und speziell über die geplante Sanierung rechts von Magdeburg Cracau km 40,4-42,1. Zahlreiche Fragen wurden beantwortet. Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie hier : Ersatzneubau Schöpfwerk Gorsdorf Am 13. April 2023 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für die Maßnahme HWSB Schöpfwerk Gorsdorf – Ersatzneubau erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Kramer GmbH & Co KG Wittenberg aus Lutherstadt Wittenberg der Auftragnehmer. Vorlaufend zum Baubeginn erfolgte bereits ab Mai 2023 die Baustelleneinrichtung und Bauvorbereitung. Weitere Informationen erhalten Sie hier . Baubeginn : 05/2023 Sanierung rechter Elbedeich km 13,4 - 14,5 bei Blumenthal Die Sanierung des Bestandsdeiches war nach dem Hochwasserereignis der Elbe in 2013 notwendig geworden. Der Deich erreicht derzeit bezogen auf das Bemessungshochwasser nicht die erforderliche Höhe, ist nicht DIN-gerecht ausgebaut und verfügt über keine Unterhaltungsberme. Durch den Bestandsdeich werden die Ortslagen Burg, Blumenthal, Schartau und Parchau geschützt. Am 26. April 2023 wurde die Baumaßnahme „HWSB Blumenthal km 13,4 – 14,5“ termingerecht durch die Umwelttechnik & Wasserbau GmbH baulich fertiggestellt und am 11. Mai 2023 erfolgreich durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt abgenommen. Weitere Informationen zum Baubeginn finden Sie hier. Weitere Informationen zum Abschluss der Bauarbeiten finden Sie hier . Bauzeit: 05/2022 - 04/2023 Ausbau linker Elbedeich km 7,8 - 10,6 bei Heinrichsberg Das Projekt umfasst die DIN-gerechte Sanierung des linken Elbehauptdeiches auf der vorhandenen Trasse beginnend am nördlichen Rand der Ortschaft Heinrichsberg bis hin zur Einmündung der Ohre in die Elbe (Deich-km 7,8-10,6). Durch Verbesserung der Standsicherheit, der Beseitigung von Defizithöhen sowie von inneren und äußeren Substanzschäden des Deiches und der Verbesserung der Deichverteidigung im Hochwasserfall dient die Maßnahme vorrangig dem Hochwasserschutz der Kommunen Wolmirstedt OT Glindenberg, Heinrichsberg und Siedlung Schiffhebewerk Rothensee. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 09/2019 - 07/2021 Rechter Elbedeich km 75,6 - 77,8 in der Ortslage Sandau Das Ziel war die Verbesserung des Hochwasserschutzes durch die Verstärkung und Erhöhung des Deichabschnittes zwischen den Deichrückverlegungen Sandau Nord und Süd. Auf einer Länge von ca. 675 m wurde der bestehende Deich im Mittel um 67 cm erhöht und damit – bezogen auf das aktuelle Bemessungshochwasser mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren (HQ 100 ) und entsprechend dem Standard an der Elbe – ein zusätzlicher Freibord von rund 1,00 m erreicht. Mit der baulichen Fertigstellung werden Sandau einschließlich angrenzender Flächen besser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 08/2019 - 12/2020
HWSB Elbdeich rechts km 40,4-42,1 Aktenzeichen: 12.07.0./00060/25/ Ziel: Deichsanierung des rechten Elbehauptdeiches auf ca. 1, 7 km Länge in der Ortslage Magdeburg-Cracau. Dazu erfolgt die Anpassung der Deichhöhe an das Bemessungshochwasser. Außerdem wird die Verbesserung der Standsicherheit angestrebt. Teil der Maßnahme sind außerdem umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie der Biberschutz. Stand: In Planung
BÜRO FÜR URBANE PROJEKTE Informationsveranstaltung Neubau Deich Derenburg Glaswerk Protokoll, Stand 27.06.2025 BezugsraumHoltemme (inkl. Zuflüsse Rothe und Mühlbach) Datum16.06.2025 Uhrzeit18:00 Uhr, Einlass ab 17:30 Uhr OrtGasthaus & Pension Weisser Adler, Wernigeröder Str. 1, 38895 Derenburg Teilnehmer45 Gäste, 10 Beteiligte Ablauf der Veranstaltung UhrzeitTOP 18:00Begrüßung durch die Moderation 18:03Grußwort Referent Andreas Paul, Büro für urbane Projekte Burghard Hein, Ortsbürger- meister Derenburg 18:05Input 1: Begrüßung und Einstieg in die GrundlageChristian Jöckel, LHW 18:20Input 2: Vorstellung der Vorplanung (Fachteil)Helge Reymann, LHW 18:50Pause mit Beteiligungsangebot und Gesprächen19:10Rückfragen aus dem Publikum Moderation Andreas Paul und Wolfram Georg 19:50Zusammenfassung und nächste Schritte 20:00Ausklang mit Zeit für Nachfragen & Hinweise im direkten Gespräch gegen 20:30Ende der Veranstaltung Christian Jöckel, LHW Zur Informationsveranstaltung Im Rahmen der Veranstaltung präsentierten Vertreter des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen- Anhalt (LHW) eine Vorplanung mit Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Stadt Derenburg. Dabei ging es insbesondere um die Flüsse Holtemme und Rothe, die bei Hochwasserereignissen in der Vergangenheit zu erheblichen Überflutungen im Stadtgebiet geführt hatten. Hintergrund sind dabei auch Neuberechnungen, die infolge des Hochwasserer- eignisses 2017 erstellt wurden. Der LHW erläuterte detailliert die einzelnen Bauabschnitte und Schutzkonzepte, die entlang der Gewässer umgesetzt werden sollen. Zentrale Elemente sind der Bau von Deichen, Hochwasserschutzwänden und Absperrbauwerken. Damit soll der Durch- fluss des Wassers kontrolliert und eine Überflutung von Teilen Derenburgs bis zum Bemessungshochwasser verhindert werden. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf der Anbindung an die bestehende Infrastruktur, wie zum Beispiel Brücken, sowie der Minimierung des Flächenverbrauchs. So sind an manchen Stellen platzsparende Spundwandlösungen vorgesehen. Auch die Einbindung privater Grundstücke und die Frage der Unterhaltung der Schutzanlagen wurden thematisiert. Die anwesenden Bürger, von denen viele selbst von Hochwasserereignissen betroffen waren, beteiligten sich engagiert mit Fragen und Anregungen. Die Vertreter des LHW betonten, dass man die Planung in enger Abstimmung mit den Bürgern vorantreiben und den Prozess transparent gestalten wolle. Ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung konnte aufgrund eben dieses Beteiligungsprozesses und des formellen Genehmigungsverfahrens ebenso mit Beteiligungsprozess noch nicht genannt werden. Das Ziel sei jedoch, in der laufenden Förderperiode bis 2028 eine genehmigungsfähige Planung vorzulegen. Informationsveranstaltung Hochwasserschutz in Derenburg • Stand: 27.06.2025 1/4 BÜRO FÜR URBANE PROJEKTE Fragen und Diskussion Frage 1: Ist es möglich, zusätzliche Retentionsflächen vor Derenburg zu schaffen? Antwort: Die Schaffung zusätzlicher Retentionsflächen vor Derenburg ist aufgrund der engen Harztäler nicht möglich. Frage 2: Wenn im Zuge der Maßnahmen das Wasser stärker kanalisiert wird, dann ist zu erwarten, dass größere Probleme in Abschnitten mit engen Abzweigungen auftreten, insbesondere dort, wo das Wasser auf die Flussufer prallt. Wie soll die Kanalisierung des Abflusses durch Derenburg bei gleichzeitiger Verringerung der Überflutungsfläche realisiert werden? Antwort: Die Planungen des LHW müssen sich stets an den örtlichen Gegebenheiten orientieren. Im Fall von Derenburg ist der Raum zur Umsetzung von Maßnahmen durch die Ortslage begrenzt. Es wäre sicherlich besser, wenn man den Querschnitt des Gewässers aufweiten und somit die Strömungsgeschwindigkeit herabsetzen könnte. Allerdings müsse man immer auch die bestehende Siedlungs- und Baustruktur berücksichtigen und die Fläche, die man zum Aufweiten benötigen würde, steht in Derenburg innerorts schlicht nicht zur Verfügung. In den engen Abzweigungen wirken tatsächlich höhere Kräfte auf die Anlagen. Daher ist es wichtig, robuste Anlagen auszubilden, die einem hö- heren Druck gut standhalten können. Dies kann mit Spundwänden erreicht werden. Frage 3: Können die Brücken angepasst werden, um den Aufstau zu reduzieren? Antwort: Nach den jetzigen Erkenntnissen aus der Modellierung stellt sich die Situation an den Brücken im Stadtgebiet beim Bemessungshochwasser wie folgt dar: Die Brücke L82 wird eingestaut und überströmt, die Fußgängerbrücke Garten- straße wird eingestaut und überströmt und die Brücke L84 wird eingestaut. Die Brücken über die Gewässer befinden sich im Zuständigkeitsbereich der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB). Ob eine Anpassung notwendig wird und unter den engen Rahmenbedingungen (z. B. einzuhaltende Fahrgeometrie) umsetzbar ist, ist daher im Pla- nungsprozess weiter zu untersuchen. Im Falle eines Einstaus/ Überströmens werden die Hochwasserschutzmaßnah- men an die entsprechende Brücke angeschlossen. Eine Anpassung des Flussbettes, etwa durch Auskofferung in die- sem Bereich, bringt wenig, da sich dies schnell wieder zusetzen würde. Frage 4: Ist es möglich, das Flussbett insgesamt zu vertiefen, um dem Gewässer mehr Raum zu geben? Antwort: Einer Vertiefung des Flussbettes der Holtemme in Derenburg würde nur zu einer Reduzierung der Fließgeschwindig- keit führen. Die Lage des Wasserspiegels ändert sich jedoch nicht maßgeblich. Zugleich müsste der Eingriff um ein gleichmäßiges Sohlgefälle herzustellen über einen mehrere Kilometer langen Abschnitt erfolgen. Eine solche Maß- nahme ist sehr aufwändig, nicht nachhaltig und unverhältnismäßig gegenüber der hier vorgestellten Maßnahme. Frage 5: Wie groß sind die vorgesehenen Überflutungsflächen am Ausgang der Ortslage? Antwort: Die Schaffung von Überflutungsflächen am Ortsausgang ist nicht vorgesehen. Die Hochwasserschutzmaßnahmen in Derenburg beziehen sich auf die Infrastruktur. Frage 6: Können Sie etwas zum Zeitplan der Umsetzung der Maßnahmen sagen? Antwort: Der LHW beabsichtigt, innerhalb der laufenden Förderperiode des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ent- wicklung des ländlichen Raums (ELER) bis zum Jahr 2027/2028 eine genehmigungsfähige Planung vorzulegen. Dabei hängt eine zügige Planung immer auch von der Bereitschaft und der Mitwirkung der Eigentümer, Nutzer und Päch- ter ab, ihre Grundstücke zur Vermessung, Bauerkundung und späteren Umsetzung zur Verfügung zu stellen. Das Planfeststellungsverfahren erfolgt unter Federführung des Landesverwaltungsamts. Ein belastbarer Zeitplan zur Um- setzung der Maßnahmen kann aufgrund der externen Beteiligungen derzeit nicht benannt werden. Frage 7: Gibt es Prioritäten bei der Umsetzung der Maßnahmen? Antwort: Nein. Im Genehmigungsverfahren werden alle Teilobjekte gemeinsam in einem beantragt. Wenn das Verfahren ab- geschlossen ist, liegt für alle Maßnahmen eine Genehmigung vor und der LHW hat formales Baurecht. Dann wird die Gesamtmaßnahme in sinnvolle Baulose aufgeteilt und abschnittsweise umgesetzt. Informationsveranstaltung Hochwasserschutz in Derenburg • Stand: 27.06.2025 2/4 BÜRO FÜR URBANE PROJEKTE Frage 8: Wie werden die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke, auf denen sich Deichbauwerke oder Spundwände befinden, geregelt? Antwort: Der LHW ist grundsätzlich bestrebt, Deichaufstandsflächen ins Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt zu überführen. In diesem Fall wären auf der Grundlage von Verkehrswertermittlungen Vereinbarungen zum Verkauf der betreffen- den Grundstücke erforderlich. Grundstücke mit Spundwänden hingegen müssen nicht zwingend im Eigentum des Landes sein. Hier wären beispielsweise dingliche Sicherungen mit Eintragung ins Grundbuch denkbar. Die Vorausset- zung zur Umsetzung der Maßnahme bilden Einzelvereinbarungen mit den Eigentümern, Nutzern und Pächtern. Grundstückseigentümer würden entsprechend entschädigt. Frage 9: Wie sind die Pflege und der Unterhalt von Anlagen auf privaten Grundstücken geregelt? Antwort: Die Pflege und der Unterhalt von Anlagen liegt im Aufgabenbereich des LHW, auch wenn die Anlagen auf privatem Grund liegen. Hierzu sind etwa Zugangsrechte mit den Eigentümern zu klären, die als Grunddienstbarkeit im Grund- buch eingetragen werden. Wasser- und landseitig der Spundwände müssen entsprechende Unterhaltungsstreifen von festen baulichen Anlagen oder Sträuchern und Bäumen freigehalten werden. Der Gestattungsgeber wird ent- sprechend entschädigt. Frage 10: Wie werden die Anlagen (Schieber, Pumpen) im Hochwasserfall bedient und wie ist die Einbindung der Feuer- wehr/Wasserwehr geplant? Antwort: Die Aufgabenverteilung erfolgt im gesamten Bundesland wie folgt: Der LHW plant und baut die Hochwasserschutz- anlagen. Nach Fertigstellung werden diese an die Gemeinden übergeben. Die Bedienung der Anlagen im Hochwas- serfall liegt in der Verantwortung der örtlichen Feuerwehr bzw. Wasserwehr. Der LHW wird sie dafür entsprechend handlungsfähig ausrüsten und einweisen. Nur durch dieses Konzept sind die örtlichen Kräfte handlungsfähig und können den im Harz geringen Vorwarnzeiten gerecht werden. Frage 11: Wäre es denkbar, den verrohrten Mühlgraben im Bereich der Promenade wieder zu öffnen, um so den Wasserdruck zu verringern? Antwort: Hierzu kann der LHW derzeit keine Aussage treffen. Die Hochwasser-Risikomanagement-Planung weist den Mühl- graben bisher nicht als Maßnahme aus. Der LHW sagt zu, die Anregung aufzunehmen und im Zuge der weiteren Betrachtungen zu prüfen. Frage 12: Hat der LHW bereits Ideen, wie die Verkehrsführung während der Umsetzung geregelt werden kann? Man könnte über- legen, auf die für die Landwirtschaft genutzte Brücke über die Rothe zurückzugreifen, für die heute ein Durchfahrtsver- bot für LKW besteht. Antwort: Der LHW entwickelt in der Vorplanung noch keine Konzepte zur Verkehrsregelung. Der Hinweis zur Nutzung der Brücke über die Rothe an der Utzlebener Straße wird jedoch aufgegriffen und in den weiteren Überlegungen geprüft und berücksichtigt werden. Frage 13: Gibt es bereits Vorstellungen zum Erscheinungsbild der Anlage? Wie muss man sich die Spundwände vorstellen? Antwort: Der LHW möchte eine nachhaltige und wirtschaftliche Ausbildung der Hochwasserschutzanlagen umsetzen. Die wirtschaftlich und funktional beste Lösung sind aber reine Spundwände ohne Verblendung oder Anstrich. Diese bil- den eine rot-braune Rostschicht aus. Die Rostschicht schützt die Spundwand und sie rostet nicht weiter. Die Spund- wand farblich zu gestalten oder sie baulich zu verkleiden wäre ungünstig, da eventuelle Abnutzungserscheinungen nicht oder schwieriger zu erkennen wären. Außerdem würde die Durchführung von Kontrollprüfungen erschwert. Auch würden Maßnahmen dadurch zeit- und materialaufwendiger und damit letztlich auch teurer werden. An expo- nierten Stellen im Stadtbild sind Ausnahmen mit Betonwänden oder Winkelstützwänden möglich. Informationsveranstaltung Hochwasserschutz in Derenburg • Stand: 27.06.2025 3/4
Größer als der Magdeburger Elbauenpark und mehr als das Doppelte der Peißnitzinsel in Halle: Bei Klietznick im Jerichower Land ist der Elbe eine rund 102 Hektar große einstige Überschwemmungsfläche zurückgegeben worden. Der dafür rückverlegte Deich wurde am heutigen Montag von Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann und der Direktorin des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Martina Große-Sudhues, offiziell eingeweiht. In den knapp 600 Meter langen Neubau eines Querdeichs im Hinterland wurden rund vier Millionen Euro aus Mitteln von EU, Bund und Land investiert. Das stärkt den Hochwasserschutz entlang der Elbe und schafft die Basis zur Entstehung wertvoller Auenlebensräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Willingmann betonte: „In Klietznick trifft Hochwasservorsorge auf Naturschutz. In Zeiten des fortschreitenden Klimawandels reicht es nicht mehr aus, Deiche nur immer höher zu bauen. Wir müssen unseren Flüssen auch mehr Raum geben, um bei Hochwasser Wasser abzuleiten und es zugleich für länger anhaltende Trockenphasen zu speichern. Von Projekten wie in Klietznick profitieren also Mensch und Umwelt. Positiver Nebeneffekt: Durch den Bau des Deiches im Hinterland musste der bestehende und im Zuge vergangener Hochwasser stark beanspruchte Elbedeich nicht umfangreich saniert werden.“ LHW-Direktorin Große-Sudhues bedankte sich nicht nur bei ihrem Team für die zielstrebige Umsetzung der Planungs- und Genehmigungsverfahren, die einer solchen Maßnahme vorausgehen, sondern auch bei den ausführenden Planungs- und Baufirmen für die gute Zusammenarbeit mit fristgemäßer Ausführung und kompetenter Umsetzung. Sie verwies darauf, dass für Deichkern, Stützkörper, Dichtung und Oberboden rund 51.000 Kubikmeter Material verbaut wurden. Auf ca. 19.000 Quadratmetern wurde Saatgut ausgebracht, Wegebau fand auf einer Fläche von insgesamt 5.880 Quadratmetern statt. Über die Jahrhunderte hat die Elbe allein in Sachsen-Anhalt mehr als 230.000 Hektar Überschwemmungsfläche verloren. Die verheerenden Hochwasser-Ereignisse in den Jahren 2002 und 2013 haben gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht – nicht nur im Hinblick auf die Sanierung von Hochwasserschutzanlagen, Flüsse brauchen auch wieder mehr Platz. Deshalb setzen Umweltministerium und LHW im Rahmen der Landeshochwasserstrategie „Stabil im Klimawandel“ und dem damit verbundenen Programm „Fluss, Natur, Leben“ in Sachsen-Anhalt derzeit 34 Maßnahmen um, mit denen insgesamt rund 16.000 Hektar Retentionsflächen geschaffen werden. Mit der Deichrückverlegung Klietznick erhält die Elbe rund 102 Hektar Land zurück. Der Elbdeich bei Kilometer 34+245 wurde dazu mit dem Deich-Kilometer 38+865 durch einen neuen Querdeich von 596 Metern Länge verbunden. Die Höhe des neuen Deichs beträgt im Mittel drei Meter. Damit wird – bezogen auf das aktuelle Bemessungshochwasser – ein Freibord von einem Meter erreicht. Die Anlage verfügt über einen mit Asphalt befestigten Kronenkontrollweg auf der Deichkrone sowie einen Deichverteidigungsweg auf der Landseite. Damit wird ein DIN-gerechter Schutz für Siedlungen vor einem hundertjährlichen Hochwasser erreicht. Die Deichrückverlegung Klietznick soll auch zur Ausbildung natürlicher Auenstrukturen beitragen. Daher wird der Altdeich nach einer Konsolidierungszeit der neuen Anlage geöffnet und die Fläche somit an den Überflutungsrhythmus der Elbe angeschlossen. Der im Zuge des Deichneubaus notwendige Eingriff in die Natur wird durch Ersatzmaßnahmen ausgeglichen: Auf rund 0,4 Hektar sollen die landwirtschaftliche Nutzung extensiviert und Gehölze angepflanzt werden. Letzteres wird auch auf dem Altdeich auf einer Länge von 700 Metern erfolgen. Die Deichrückverlegung bei Klietznick wurde aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus der Bund-Länder-Gemeinschaftaufgabe Agrar- und Küstenschutz finanziert. In den Hochwasserschutz im Landkreis Jerichower Land wurden seit 2002 rund 128 Millionen Euro investiert. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
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