Durch Verordnung sind als Überschwemmungsgebiete die Gebiete festzusetzen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (Bemessungshochwasser) zu erwarten ist (nach NWG, §115, Absatz 2). Daneben existieren noch zahlreiche historische Überschwemmungsgebiets-Verordnungen, die zum Teil auf beobachteten Hochwasserereignissen beruhen (siehe Sachdaten, TECH_BASIS). Zur Lagegenauigkeit und Rechtsverbindlichkeit, zu den Sachdaten, zum Download und zum Austauschformat für Geoinformationen der Überschwemmungsgebiete siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/hochwasser_kuestenschutz/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/lagegenauigkeit-und-rechtsverbindlichkeit-44199.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Das Maßnahmengebiet für den Flutpolder Rösa liegt im Bereich der Landesgrenze zu Sachsen im Landkreis Wittenberg, Stadt Bitterfeld. Das Projekt Flutpolder Rösa ist in der Hochwasserschutzkonzeption für die Mulde als steuerbarer Polder oberhalb des Muldestausees aufgeführt und ist dabei von großer Bedeutung für den zukünftigen Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt. Mit dem Flutpolder im rechten Vorland der Mulde verfolgt das Land Sachsen-Anhalt das Ziel, die Sicherheit gegen extreme Hochwasser im Unterlauf der Mulde zu erhöhen. Auf Grund der sehr hohen Schadens- und Gefährdungspotentiale soll bei Hochwasserereignissen, die ein HQ100 überschreiten, eine Kappung der Hochwasserscheitel erfolgen, um den Wasserspiegels der Mulde abzusenken. Der neue Polder hat eine Fläche von 520 ha. Der Polderdeich folgt im Wesentlichen der Trasse der vorhandenen Deiche und wird für ein HQ 200 bemessen. Die Länge des Deiches beträgt 6,1 km, seine mittlere Höhe 5,5 Meter. Im Hinterland wird der Polder durch natürlich ansteigendes Gelände begrenzt. Die Ortslagen Rösa und Brösa befinden sich im Randbereich der Aue und werden durch ortsnahe Hochwasserschutzanlagen bis zum Bemessungshochwasser geschützt. Das ehemals natürliche Überschwemmungsgebiet wird heute überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Die geplante Maßnahme umfasst die abschnittsweise Ertüchtigung des bestehenden rechten Muldedeiches mit einer statisch wirksamen Dichtung sowie die Errichtung neuer Polderdeiche an den Ortslagen Rösa und Brösa sowie den Bau von steuerbaren Ein- und Auslaufbauwerken Das eingedeichte Gebiet soll im Fall eines starken Hochwasserereignisses kontrolliert geflutet werden, um die Mulde zu entlasten und damit den Hochwasserscheitel zu senken. Aufgrund der Lage zum gegenüberliegenden Polder Löbnitz im Grenzbereich zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen erfolgt eine bundesländerübergreifende Abstimmung. Gewässer: Mulde Kostenschätzung: 62 Millionen Euro Fläche: von ca. 520 Hektar Sachstandsbericht 2024: Projekt Flutpolder Rösa Sachstandsbericht 2023: Projekt Flutpolder Rösa Sachstandsbericht 2022: Projekt Flutpolder Rösa Sachstandsbericht November 2022: Ergebnisübersicht zur Informationsveranstaltung zur Änderung der Planung am Flutpolder Rösa Sachstandsbericht Juni 2021: Abschluss der Bauausführung Auslaufbauwerk Flutpolder Rösa
Das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Sontheim ist Teil des Gesamtprojektes "Hochwasserschutz Günz". Insgesamt sollen zusammen mit dem HRB Sontheim an der Westlichen und Östlichen Günz sowie an der Schwelk fünf Hochwasserrückhaltebecken errichtet werden. Hierfür wurde aufbauend auf einer Machbarkeitsstudie ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, das im Jahr 2010 positiv abgeschlossen wurde. Das HRB Sontheim soll zusammen mit vier weiteren Hochwasserrückhaltebecken und zusammen mit ergänzenden innerörtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen einen Hochwasserschutz für die Ortschaften im Tal der Günz vor einem Bemessungshochwasser von HQ100+Klima erreichen. Das Hochwasserrückhaltebecken Sontheim ist das vierte Becken, welches im Zuge des „Hochwasserschutzprojektes Günztal“ verwirklicht werden soll. Mit Schreiben vom 28.07.2023 und Planunterlagen vom 05.07.2023 beantragte der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten, die Erteilung des wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens Sontheim an der Östlichen Günz. Das Vorhaben schließt zudem den Neubau der erforderlichen Wegeverbindung auf der Dammkrone und beidseitig des Dammes, die abschnittsweise Verlegung der Östlichen Günz nach Osten zum Durchlassbauwerk, die abschnittsweise Verfüllung der Östlichen Günz im Bereich des Dammbauwerkes, die Errichtung von Unterhaltungswegen, eines Betriebsgebäudes, eines Abflusspegels und eines Querungsbauwerks für Felddränagen, die Verlegung bestehender Strom- und Telekommunikationskabel, den Abbruch zweier bestehender Feldstadel bzw. Hütten im Bereich der Dammaufstandsfläche und ggf. den Abbruch eines bestehenden Stadels im Stauraum ein.
DIN gerechte Sanierung des Deichabschnittes Elbdeich re. MD-Prester km 38,4-40,4 Die Hochwasserschadensbeseitigung erfolgt als Instandsetzung des Deiches zur Gefahrenabwehr bei künftigen Hochwasserereignissen. Der Deichabschnitt befindet sich im Stadtteil Prester der Landeshauptstadt Magdeburg. Der Deich verläuft in nördlicher Richtung bis Deich-km 39,3, folgt anschließend dem Verlauf des Prester Sees und grenzt landseitig direkt an die Wohnbebauung der Siedlung Prester an. Am 11.11.2024 fand für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Kanuverein des MSV Börde eine Informationsveranstaltung statt. Vertreter des LHW und des Planungsbüros informierten über den Stand der Sanierung des rechten Elbehauptdeiches zwischen Schönebeck und Magdeburg und speziell über die geplante Sanierung rechts von Magdeburg Prester km 38,4-40,4. Zahlreiche Fragen wurden beantwortet. Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie hier Sanierung rechter Elbehauptdeich km 40,4 - 42,1 in Magdeburg Cracau Der rechte Elbehauptdeich in Magdeburg-Cracau im Bereich Deich-km 40,4 – 42,1 ist zu niedrig um muss aus diesem Grund saniert werden. Aufgrund der knappen Platzverhältnisse im innerstädtischen Bereich wird der Bestandsdeich mit Hilfe einer Spundwand zu einer Hochwasserschutzmauer erweitert. Die Planungsunterlagen werden in Kürze zur Genehmigung eingereicht. Unten steht der aktuelle Planungsstand als Visualisierung zur Verfügung. Am 23.09.2024 fand für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Kanuverein des MSV Börde eine Informationsveranstaltung statt. Vertreter des LHW und des Planungsbüros informierten über den Stand der Sanierung des rechten Elbehauptdeiches zwischen Schönebeck und Magdeburg und speziell über die geplante Sanierung rechts von Magdeburg Cracau km 40,4-42,1. Zahlreiche Fragen wurden beantwortet. Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie hier : Sanierung rechter Elbehauptdeich km 9,0 - 10,18 bei Schartau Am 09.08.2023 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für den Bauvertrag „HWSB Schartau km 9,0 – 10,18“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Umwelttechnik & Wasserbau Spezialtiefbau GmbH aus Ermsleben der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt mit bauvorbereitenden archäologischen Maßnahmen im August 2023. Weitere Informationen finden Sie hier . Baubeginn: 08/2023 Deichrückverlegung Klietznick Am 28.06.2023 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für den Bauvertrag „HWSB Deich Klietznick, km 37,0 – 38,865“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Heitkamp Erd- und Tiefbau GmbH aus Berlin der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im August 2023. Weitere Informationen erhalten Sie hier . Baubeginn: 08/2023 Ersatzneubau Schöpfwerk Gorsdorf Am 13. April 2023 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für die Maßnahme HWSB Schöpfwerk Gorsdorf – Ersatzneubau erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Kramer GmbH & Co KG Wittenberg aus Lutherstadt Wittenberg der Auftragnehmer. Vorlaufend zum Baubeginn erfolgte bereits ab Mai 2023 die Baustelleneinrichtung und Bauvorbereitung. Weitere Informationen erhalten Sie hier . Baubeginn : 05/2023 Hochwasserschutz Krottorf / Bode, Baulos 3 Flutberme - Beginn von Fäll- und Rodungsarbeiten Am 13. April 1994 setzte ein außergewöhnliches Hochwasser (HQ150) fast die gesamte Ortslage von Krottorf unter Wasser. Es entstanden Sachschäden in Millionenhöhe. Um solche Schäden und Kosten künftig zu vermeiden, wurde eine in die Gesamtkonzeption für das Flussgebiet der Bode eingebettete spezifische Hochwasserschutzkonzeption für die Ortslage Krottorf erarbeitet. Diese ergab, dass eine wesentliche Verbesserung des Schutzgrades durch die Errichtung eines die Niederung abriegelnden Hochwasserschutzdeiches unmittelbar oberhalb des Ortes bei gleichzeitiger Verbesserung des Abflusses über die Bode und den Mühlgraben erreicht werden kann. Die Fäll- und Rodungsarbeiten dienen als bauvorbereitende Maßnahme zu der geplanten Maßnahme Errichtung einer Flutberme. Damit werden Teile der Ortschaft Krottorf vor Hochwasser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Baubeginn: 01/2023 Rückstaudeich Wolmirstedt an der Ohre Das Hochwasser der Elbe und Ohre im Juni 2013 offenbarte Defizite am linken Ohredeich zwischen Deich-km 3,00 und 11,00. Die daran anschließenden Flächen mussten während des Hochwassers über einen Sandsackverbau bzw. durch eine Aufwallung von Sand, welcher mit wasserabweisender Folie ummantelt wurde, aufwendig gesichert werden. Durch den Neubau des Rückstaudeiches werden künftig die östlich gelegenen Siedlungsgebiete der Stadt Wolmirstedt sowie die Straßenverbindung von Wolmirstedt nach Glindenberg (K 1171) im Landkreis Börde DIN-gerecht geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Baubeginn: 01/2023 Hochwasserschutz linker Elbedeich km 10,37 - 11,86 bei Breitenhagen Am 28. Juli 2022 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) den Auftrag für den Bauvertrag BA1 Breitenhagen erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Umwelttechnik und Wasserbau Spezialtiefbau GmbH aus Falkenstein (Harz) der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt mit der Bauvorbereitung aufgrund von naturschutzfachlichen Auflagen im November 2022. Weitere Informationen erhalten Sie hier . Baubeginn: 11/2022 Neubau Deich Ilse/Ellerbach Das linksseitige llseufer wird derzeit beim Bemessungshochwasser HQ100 an einigen Stellen überflutet. Dieser Abfluss trifft mit dem von Süden kommenden Vorlandabfluss zusammen und fließt über den Ellerbach in Richtung Norden ab. Der gemeinsame Abfluss wird über die Durchlässe der BAB 36 in Richtung Grovesmühle abgeführt und führt dort zu flächenhaften Überschwemmungen. Im Zuge der Baumaßnahme wird auf einer Länge von ca. 535 m linksseitig oberhalb der Brücke an der BAB 36 das llseufer erhöht und mit dem erforderlichen Freibordmaß zur Deichanlage ausgebaut. Dadurch soll der Abflussübertritt von Abflussanteilen der Ilse in Richtung Ellerbach verhindert und das Hochwasserrisiko für den Bereich der Grovesmühle minimiert werden. Durch die Maßnahme werden Teile der Ortslage Veckenstedt gegen Hochwasser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Baubeginn: 08/2022 Sanierung rechter Elbedeich km 11,5 - 12,5 zwischen Schartau und Blumenthal Während zurückliegender extremer Hochwasserereignisse der Elbe in den Jahren 2002 und 2013 wurde der rechte Elbdeich immer wieder stark beansprucht und offenbarte in verschiedenen Bereichen Defizite, wie auch in dem benannten Deichabschnitt. Die Ereignisse verdeutlichten die Notwendigkeit des Hochwasserschutzes für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der binnenseitig der Hochwasserschutzanlagen liegenden materiellen Güter und Infrastruktur. Bei der Umsetzung der Maßnahme verfolgt der LHW das Ziel, den Deich DIN-gerecht auf der vorhandenen Trasse zu sanieren und gleichzeitig die Deichverteidigung im Hochwasserfall zu verbessern. Durch den im Flussbereich Genthin befindlichen Deich werden die Ortschaften Schartau und Blumenthal bis hin zur Kreisstadt Burg geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Baubeginn: 07/2022 Sanierung rechter Elbedeich km 13,4 - 14,5 bei Blumenthal Die Sanierung des Bestandsdeiches war nach dem Hochwasserereignis der Elbe in 2013 notwendig geworden. Der Deich erreicht derzeit bezogen auf das Bemessungshochwasser nicht die erforderliche Höhe, ist nicht DIN-gerecht ausgebaut und verfügt über keine Unterhaltungsberme. Durch den Bestandsdeich werden die Ortslagen Burg, Blumenthal, Schartau und Parchau geschützt. Am 26. April 2023 wurde die Baumaßnahme „HWSB Blumenthal km 13,4 – 14,5“ termingerecht durch die Umwelttechnik & Wasserbau GmbH baulich fertiggestellt und am 11. Mai 2023 erfolgreich durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt abgenommen. Weitere Informationen zum Baubeginn finden Sie hier. Weitere Informationen zum Abschluss der Bauarbeiten finden Sie hier . Bauzeit: 05/2022 - 04/2023 Sanierung rechter Elbedeich km 40,34 - 41,20 bei Jerichow Das Hochwasserereignis von 2013 beanspruchte den Elbdeich bei Jerichow stark und verursachte sichtbare Schäden und innere Strukturschäden im Deichabschnitt. Um den Hochwasserschutz zu verbessern, wird die vorhandene Hochwasserschutzanlage nach den Anforderungen der DIN 19712 saniert und an das Bemessungshochwasser angepasst. Durch den Deichabschnitt wird die Ortslage Jerichow vor Hochwasser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Baubeginn: 05/2022 Notsicherung Deich Meuselko an der Schwarzen Elster Der Deich Meuselko weist gegenüber den Zielvorgaben der DIN 19712 Mängel im Hinblick auf Deichhöhe, Kronenbreite und Böschungsneigungen auf. Vor allem aber ist die Standsicherheit auf Grund des durchlässigen Aufbaus und der damit hochliegenden Sickerlinie gefährdet. Die an der landseitigen Deichböschungen teilweise verbliebenen Sandsackverbauten zeugen von Sickerwasseraustritten zum Zeitpunkt der Hochwasser 2010/2011 und 2013. Bei erneuten Hochwasserereignissen könnte sich der Sickerwasseraustritt an diesen Stellen wiederholen und die Deichstandsicherheit weiter reduzieren. Daher werden im Projektgebiet der geplanten Deichrückverlegung Löben-Meuselko mit dieser Baumaßnahme besonders gefährdete Deichbereiche am Deich Meuselko mittels einer Spundwand als statisch wirksame Innendichtung gesichert. Durch den Deich werden an der Schwarzen Elster die Ortschaften Löben und Meuselko geschützt. Mit der bauvertraglichen Abnahme im Sommer 2022 durch den LHW wurden die Sicherungsarbeiten am Deich Meuselko baulich erfolgreich und termingerecht abgeschlossen. Seitdem wurde weiterhin der Bauvertrag schlussgerechnet. Weitere Informationen zum Baubeginn finden Sie hier. Weitere Informationen zum Abschluss der Baumaßnahme finden Sie hier . Bauzeit: 02/2022 - 05/2022 Hochwasserschadensbeseitigung rechter Elbedeich km 33,9 – 35,5 bei Magdeburg Randau-Calenberge Das Projekt umfasst die DIN-gerechte Sanierung des rechten Elbehauptdeiches km 33,9 – 35,5 auf der vorhandenen Trasse im Magdeburger Stadtteil Randau-Calenberge. Defizite der Deichhöhen, der Standsicherheit und der Deichverteidigung im Hochwasserfall wurden zur Verbesserung des Hochwasserschutzes der Stadt Magdeburg und der östlichen Ortsteile Schönebecks beseitigt. Weitere Informationen finden Sie hier . Bauende: 12/2021 Rückbau Wehr Oschersleben Das Wehr hat beim Hochwasser 2008 massive, nunmehr auch deutlich sichtbare Schäden in seiner Bausubstanz erlitten. Untersuchungen zu einer möglichen Sanierung oder Umgestaltung mit Integration einer Wasserkraftanlage scheiterten an den bestehenden baulichen Zuständen. Im Rahmen einer detaillierten Bauwerksanalyse wurde festgestellt, dass der Beton irreparable Schäden aufweist. Infolge eines Auftretens einer Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR; umgangssprachlich auch als Betonkrebs bezeichnet) sind irreparable Strukturschäden aufgetreten. Sichtbares Zeichen der Schadenszunahme sind zahlreiche Risse im Beton der Uferbefestigungen und der Wehrinsel. Da sowohl eine Umnutzung als auch eine Sanierung technisch nicht möglich sind, erfolgt ein Rückbau des Wehres. Durch diesen Rückbau des Querbauwerks wird der Hochwasserabfluss verbessert und unkontrolliertes Bauwerksversagen im Hochwasserfall ausgeschlossen. Mit der technischen Abnahme im Sommer 2022 durch den LHW wurden die Rückbau- und Sicherungsarbeiten im Umfeld des ehemaligen Wehres in Oschersleben baulich erfolgreich abgeschlossen. Weitere Informationen zum Baubeginn finden Sie hier . Weitere Informationen zum Abschluss der Baumaßnahme finden Sie hier . Bauzeit : 10/2021 - 06/2022 Hochwasserschutz Hohenweiden (Saale) Neubau Deich Rattmannsdorf Am 06. August 2021 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) den Auftrag für den Bauvertrag BA 1 Deich Hohenweiden DA Rattmannsdorf erteilt. Durch den Deichneubau wird die Ortschaft Hohenweiden, Ortsteil Rattmannsdorf, geschützt. Am östlichen Randbereich von Rattmannsdorf besteht bereits ein Deich in Verbindung mit der Straße L171. Mit dem Neubau im nördlichen Randbereich von Rattmannsdorf wird ein Lückenschluss der Bestandsdeiche erreicht. Mit der bauvertraglichen Abnahme am 20.04.2022 durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt wurden die Arbeiten am 1. Bauabschnitt Deich Hohenweiden in Rattmannsdorf erfolgreich und termingerecht abgeschlossen. Auf einer Länge von 429 m erfolgt durch den Deichneubau der Lückenschluss zwischen dem vorhandenen Deich und der erhöht verlaufenden L171 nördlich der Ortschaft Rattmannsdorf. Mit der baulichen Fertigstellung wird durch den Deichneubau der Hochwasserschutz für die Ortschaft Hohenweiden, Ortsteil Rattmannsdorf gegen das Bemessungshochwasser HQ100 der Saale ausgelegt. Weitere Informationen zum Baubeginn finden Sie hier . Weitere Informationen zum Abschluss der Baumaßnahme finden Sie hier. Bauzeit: 09/2021 - 04/2022 Neubau Ohredeich Ortslage Loitsche Bei den Hochwasserereignissen im August 2002 und insbesondere im Juni 2013 entstanden in Loitsche trotz des massiven Einsatzes von Hilfskräften erhebliche Schäden im öffentlichen und privaten Bereich. Mit dem Deichneubau wird der Hochwasserschutz für die Ortschaft Loitsche eine wesentliche Verbesserung erfahren. Weitere Information finden Sie hier. Baubeginn: 08/2021 Sanierung Treueldeich km 0,0 – 2,7 Während der letzten Hochwasserereignisse von 2002 bis 2013 wurde der Treueldeich immer wieder stark beansprucht. Eine Standsicherheitsuntersuchung hat gezeigt, dass der Deich bereichsweise Standsicherheitsdefizite aufweist. Des Weiteren erfüllen die Böschungsneigungen und die Kronenbreite nicht die Anforderungen der maßgebenden DIN 19712. Um den Hochwasserschutz zukünftig wieder zu gewährleisten, soll die vorhandene Hochwasserschutzanlage saniert werden. Die Bauleistungen wurden im Dezember 2022 bis auf Restleistungen termingerecht fertiggestellt und damit der Hochwasserschutz von Rogätz bis Tangerhütte verbessert. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 08/2021 - 12/2022 Auslaufbauwerk Flutpolder Rösa Die Gesamtbaumaßnahme ist Bestandteil des Programms „Mehr Raum für unsere Flüsse“ (2020). Der Flutpolder Rösa liegt im rechten Vorland der Mulde an der Landesgrenze Sachsen / Sachsen-Anhalt. Projektziel ist durch die Kappung des Hochwasserscheitels die Sicherheit gegen extreme Hochwasser der Mulde in Sachsen-Anhalt zu erhöhen und gleichzeitig auch den Abfluss in die Elbe zu kappen. Auf Grund der sehr hohen Schadens- und Gefährdungspotentiale in der Region wird bei Hochwasserereignissen, die ein HQ100 überschreiten, eine Kappung der Hochwasserscheitel erfolgen. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 08/2018 - 06/2021 Planungsbeginn: Instandsetzung/ Hochwasserschutz Ortslage Wernigerode Im Mai 2021 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt den Auftrag für die Erarbeitung der Generalplanungsleistungen zum Vorhaben „IS HWS OL Wernigerode“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die KUBENS Ingenieurgesellschaft, Bereich Leipzig, der Auftragnehmer. Die Planung beginnt unmittelbar mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung, in der jeweils planerische Varianten entwickelt und beurteilt werden. Darauf aufbauend werden für die Vorzugslösung aus der Vorplanung der Entwurf und die Genehmigungsplanung erarbeitet. Liegt die Genehmigung vor, folgt die Bauvorbereitung und schließlich die Bauausführung. Weitere Informationen finden Sie hier. Ausbau linker Elbedeich km 7,8 - 10,6 bei Heinrichsberg Das Projekt umfasst die DIN-gerechte Sanierung des linken Elbehauptdeiches auf der vorhandenen Trasse beginnend am nördlichen Rand der Ortschaft Heinrichsberg bis hin zur Einmündung der Ohre in die Elbe (Deich-km 7,8-10,6). Durch Verbesserung der Standsicherheit, der Beseitigung von Defizithöhen sowie von inneren und äußeren Substanzschäden des Deiches und der Verbesserung der Deichverteidigung im Hochwasserfall dient die Maßnahme vorrangig dem Hochwasserschutz der Kommunen Wolmirstedt OT Glindenberg, Heinrichsberg und Siedlung Schiffhebewerk Rothensee. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 09/2019 - 07/2021 Hochwasserschutz Krottorf/ Bode - Sanierung Mühlgraben Am 13. April 1994 setzte ein außergewöhnliches Hochwasser (HQ 150) fast die gesamte Ortslage von Krottorf unter Wasser. Es entstanden Sachschäden in Höhe von mehreren Millionen DM. Um solche Schäden und Kosten künftig zu vermeiden, wurde eine in die Gesamtkonzeption für das Flussgebiet der Bode eingebettete spezifische Hochwasserschutzkonzeption für die Ortslage Krottorf erarbeitet. Diese ergab, dass eine wesentliche Verbesserung des Schutzgrades durch die Errichtung eines die Niederung abriegelnden Hochwasserschutzdeiches unmittelbar oberhalb des Ortes bei gleichzeitiger Verbesserung des Abflusses über die Bode und den Mühlgraben erreicht werden kann. Durch die Sanierung des Mühlgrabens werden Teile der Ortschaft Krottorf vor Hochwasser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Baubeginn: 06/2021 Deichrückverlegung Sandau Süd Ziel ist ein ausreichender sowie nachhaltiger Hochwasserschutz durch einen DIN-gerechten Deichneubau und die Schaffung von zusätzlichen Retentionsflächen bei Hochwasser. Mit der Deichrückverlegung Sandau Süd werden rund 124 ha Überschwemmungsfläche zurückgewonnen. Dies leistet einen aktiven Beitrag zur Revitalisierung der Auen, denn diese Flächen unterliegen damit wieder dem natürlichen Turnus von Nass- und Trockenperioden. In Kombination der beiden Deichrückverlegungen Sandau Süd und Deichrückverlegung Sandau Nord (bereits im Jahr 2018 baulich fertiggestellt) wird der Wasserspiegel in der Ortslage Sandau im Hochwasserfall in der Elbe um rund 7 cm abgesenkt. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 06/2018 - 04/2021 Instandsetzung Deich Drohndorf an der Wipper Der sogenannte „Bürgermeisterdeich“, der in seinen Eigenschaften nicht den geltenden Anforderungen an eine Hochwasserschutzanlage entsprach, wurde auf einer Länge von ca. 150 m zurückgebaut und eine Deichanlage mit einer Länge von 680 m neu errichtet. Mit der baulichen Fertigstellung wird die Ortslage Drohndorf geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 07/2020 - 12/2020 Rechter Elbedeich km 75,6 - 77,8 in der Ortslage Sandau Das Ziel war die Verbesserung des Hochwasserschutzes durch die Verstärkung und Erhöhung des Deichabschnittes zwischen den Deichrückverlegungen Sandau Nord und Süd. Auf einer Länge von ca. 675 m wurde der bestehende Deich im Mittel um 67 cm erhöht und damit – bezogen auf das aktuelle Bemessungshochwasser mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren (HQ 100 ) und entsprechend dem Standard an der Elbe – ein zusätzlicher Freibord von rund 1,00 m erreicht. Mit der baulichen Fertigstellung werden Sandau einschließlich angrenzender Flächen besser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 08/2019 - 12/2020 Neubau Deich Berßel Bäckergarten km 0+000,000 - 0+337,300 Die Hochwasserschutzmaßnahme umfasste den Neubau einer mit Erde überschütteten Spundwand auf einer Länge von 340 m. Die Höhe der Anlage entspricht dem aktuellen Bemessungshochwasser sowie einem Freibord von 0,5 m. Weitere Informationen finden Sie hier . Bauzeit: 06/2020 bis 12/2020 Rechter Elbedeich km 5,4 - 6,5 bei Niegripp Zur Sicherung des Hochwasserschutzes in der Region erfolgte die Herstellung eines DIN-gerechten Deiches entsprechend aktuellem Bemessungshochwasser. Dabei wurde die bestehende Deichanlage über eine Länge von 1100 m auf der Trasse saniert und im Mittel um ca. 55cm erhöht. Weitere Informationen finden Sie hier . Bauzeit: 04/2019 - 11/2020 HWSB Fischbeck km 41,3 - 48,00 Der Deichbruch ist geschlossen. Der Deich wurde auf einer Länge von ca. 6,7 km saniert. Die Präsentation anlässlich der Informationsveranstaltung am 22.04.2015 in Kabelitz finden Sie hier . Bauzeit: 08/2014 - 11/2018 Maßnahme Zuständigkeit Baubeginn Deichrückverlegung Lödderitzer Forst Schaffung und Sicherung eines durchgehenden Verbundes echter überflutbarer Auenwälder. Das Projekt wird gefördert mit Mitteln des Bundesamtes für Naturschutz und des WWF Deutschland und unter fachlicher Mitwirkung der Biosphärenreservatsverwaltung "Flusslandschaft Mittlere Elbe" und des WWF Deutschland. Weitere Informationen finden Sie hier . Sachbereich Planung und Bau 05.11.2009
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 24.11.2022 von 18.00 – 21.00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Umsetzung des Flutpolders Rösa und der Umplanung des Einlaufbauwerks am Flutpolder in der Ortschaft Rösa (Gemeinde Muldenstausee) durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger der von der Maßnahme betroffenen Ortschaften Rösa und Brösa der Gemeinde Muldenstausee. Geladen wurde über das Amtsblatt der Stadt. Insgesamt nahmen 45 Personen an der Veranstaltung teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die Umplanung des Einlaufbauwerks und der Umsetzung der Maßnahme Flutpolder Rösa zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung viel Zeit und Raum, um Rückmeldungen zu dem Vorhaben zu geben und gezielt Fragen an das LHW und an die projektbegleitenden Planerinnen und Planer zu stellen. Begrüßung durch LHW und stellvertretende Bürgermeisterin der Gemeinde Muldenstausee Ablauf der Veranstaltung und Organisatorisches Stand der Umsetzung des Flutpolders Rösa und Umplanung des Einlaufbauwerks Stand der Umsetzung des Flutpolders Löbnitz auf sächsischer Seite der Mulde Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden Abschluss und Ausblick Die Präsentation zur Veranstaltung steht hier zum Download bereit: Steuerbarer Flutungspolder Rösa. Vorstellung des Vorhabens und des Standes der Planung und der baulichen Umsetzung. Rund eineinhalb Stunden der Veranstaltung waren für den Dialog mit den Teilnehmenden der Veranstaltung vorgesehen. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt und viele Detailfragen zu dem Projekt und der Umplanung gestellt. Hierbei wurde durch viele Teilnehmenden eine Skepsis gegenüber dem Projekt bzw. einigen Teilmaßnahmen des Projekts kommuniziert, von einigen darüber hinaus eine direkte Ablehnung geäußert. Nach der Veranstaltung gab es darüber hinaus für eine halbe Stunde die Möglichkeit mit dem LHW und dem begleitenden Planungsbüro direkt ins Gespräch zu kommen und Detailfragen zu klären. Das LHW dankt den Teilnehmenden für ihr Interesse an der Informationsveranstaltung und für die Offenheit und Ehrlichkeit ihrer Beiträge. Im Folgenden werden die gestellten Fragen und Hinweise sowie die Antworten und Erläuterungen des LHW sowie des begleitenden Büros zusammengefasst dargestellt. Einleitende Worte von Herr Jöckel (LHW) Ziel der Veranstaltung ist, einen aktuellen Informationsstand über das Projekt zu geben sowie Rückmeldung zur überarbeiteten Planung einzuholen, um zu evaluieren, ob an einigen Stellen, wo noch Flexibilität in der Planung herrscht, bei Bedarf Anpassungen vornehmen zu können. Der Flutpolder Rösa ist eine von 33 möglichen Maßnahmen des Programms „Fluss – Natur – Leben“ (ehemals Mehr Raum für unsere Flüsse), bestehend seit 2017, zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Der Flutpolder liegt nahe des Flutpolder Löbnitz, welcher sich auf der sächsischen Seite der Mulde befindet. Der Flutpolder Rösa ist planfestgestellt und befindet sich aktuell in der Phase der Bauausführung. In Bezug auf das Einlaufbauwerk soll eine Umplanung zu einem steuerbaren Einlaufbauwerk erfolgen. Diesbezüglich soll ein Planänderungsantrag beim Landesverwaltungsamt (LvWA) gestellt werden. Die Beteiligung zur Umplanung soll in Rösa vor Beginn des Planänderungsverfahrens stattfinden, damit Anregungen noch aufgenommen werden können. Der Bau des Polderdeiches erfolgt über einen längeren Zeitraum, da die Finanzierung über europäische Fördermittel erfolgt. Bei von der EU geförderten Projekten müssen Maßnahmen bis zum Ende einer Förderperiode abgeschlossen sein. Daher erfolgt die Umsetzung in Teilmaßnahmen. Aktuell wird das Projekt in die neue Förderperiode überführt, nach Bewilligung kann der Bau weitergeführt werden. Welche Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen wurden bereits durchgeführt, insbesondere im Bereich Rösa und Brösa? Welche Artenschutzmaßnahmen werden folgen? Für das Projekt sind viele Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen definiert, unterteilt in vier Komplexe. Hierzu gehören unter anderem landschaftliche Maßnahmen. Konkrete Maßnahmen sind zum Beispiel der Abriss des alten Trafohauses, der Rückbau von Wirtschaftswegen, der Abriss des Pumpenhauses Brösa, der Rückbau des Feuerwehrgerätehauses und viele weitere Maßnahmen. Die Übersicht über die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann auf Anfrage gerne übermittelt werden. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die aktuell geplant werden, sind noch nicht in der Umsetzung. Einige Maßnahmen, die geplant wurden, können mittlerweile nicht mehr umgesetzt werden, daher erfolgt hier eine Überarbeitung. Bezüglich des Themas wird aktuell geplant, für Anfang 2023 das Gespräch mit Ortschafts- und Gemeinderat zu suchen, um die vorgesehenen Maßnahmen im Hinblick auf Aktualität zu prüfen und die weiterhin sinnvollen Maßnahmen abzusprechen. Wie wurde der Nutzen des Flutpolders berechnet? Ist der Polder wirklich wirksam und gerechtfertigt? Die Berechnung der Wirkung des Flutpolder Rösa erfolgte anhand eines zweidimensionalen hydraulischen Modells. Das Modell berechnet, wie sich die Hochwasserwelle des Bemessungshochwassers (entspricht in etwa der Welle des Aprilhochwassers 2002) im Gewässer abläuft. Es wurde berechnet, in welcher Größenordnung der Polder auf die Dämpfung der Welle wirkt. Ergebnis sind zeitabhängige Durchflüsse (zu sehen auf Folie auf Folie 12 der Präsentation ). Beim Modell ohne Polder (Istzustand) ist mit einem deutlich höheren Scheitel und einem schnelleren Anstieg des Hochwassers zu rechnen. Beim Modell mit Polder (Planzustand) wird als Effekt des Wasserrückhaltes der Scheitel gekappt. Das Ziel des Polders ist also die Scheiteldämpfung im Falle eines extremen Hochwasserereignisses. Die Maßnahme ist vergleichsweise sehr effektiv. Die Wasserstände in der Mulde können im Mittel um 35 bis 45 cm abgesenkt werden. Die Reduzierung des Hochwasserdurchflusses im Scheitelbereich liegt zwischen dem Modellzulauf bei Wellaune und dem Modellauslauf unterhalb des Muldestausees bei mehr als 400 Kubikmeter in der Sekunde, das ist mehr als der mittlere Elbedurchfluss im Bereich Torgau. Die Kappung ist somit sehr wirksam und die Sicherheit gegen extreme Hochwasser im Muldeunterlauf wird deutlich verbessert. Es ist schwer nachvollziehbar, warum vom Sprengbauwerk abgerückt wurde. Der Deich hätte sich besser in die Mulde-Landschaft integriert. Der Flächeneingriff bei einer Sprengung wäre das geringere Übel gewesen. Wie unterscheiden sich die Kosten zwischen dem beweglichen Einlaufbauwerk und der bisher geplanten Sprengöffnung? Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei einer Nutzung des Polders von zwei Mal in 70 Jahren? Warum wird das Einlaufbauwerk errichtet, wenn der Eingriff in die Landschaft so hoch ist? Ursprünglich wurde die Entscheidung für die Sprengöffnung aufgrund geringerer Unterhaltungskosten, besserer Einfügung in das Landschaftsbild und geringerer Baukosten getroffen. Aufgrund der Häufigkeit der Extremhochwasser in den letzten Jahrzehnten wurde hiervon abgerückt. Bei einer extremen Hochwassersituation ist der Zeitpunkt der Flutung des Polders entscheidend für die Wirkung. Obwohl es Prognosen gibt, ist dieser Zeitpunkt schwierig zu bestimmen. Die Wirkungsweise des Flutpolders kann verstetigt werden, wenn die Flutung gesteuert werden kann. Wenn der Deich gesprengt wird, kann die Flutung des Polders nicht mehr gesteuert werden. Durch ein Einlaufbauwerk kann, im Gegensatz zur Sprengung, die Flutung des Polders kontrolliert und wenn erforderlich auch wieder gestoppt werden. Darin liegt der Hauptgrund für die geplante Änderung. Weitere Gründe sind das Material des gesprengten Deichs, welches sich im gesamten Polder verteilt und im Anschluss an eine Flutung wieder weggeräumt werden muss. Zudem soll nicht nach jeder Nutzung des Flutpolders eine Baustelle an der Sprengöffnung des Deichs entstehen. Eine weitere Problematik der Sprengöffnung besteht in der logistischen Herausforderung, die Sprengung des Deiches im Katastrophenfall durch eine Fachfirma vornehmen zu lassen. Das aktuell geplante regelbare Einlaufbauwerk erfordert keine zusätzliche Flächeninanspruchnahme. Bei beiden Lösungen ist die Errichtung einer so genannten Tosmulde zur Energieumwandlung erforderlich. Dadurch werden die im Bauwerksbereich hohen Fließgeschwindigkeiten reduziert. Die genauen Kosten für das Bauwerk sind noch nicht ermittelt, da sich die Maßnahme noch in der Planung befindet. Laut eines Schätzwertes wird das Einlaufbauwerk voraussichtlich zwei bis dreimal so hohe Baukosten wie die Sprengöffnung haben. Am Einlaufbauwerk soll jedoch nicht an der falschen Stelle gespart werden, damit, wie oben beschrieben, im Katastrophenfall eine rasche und ohne eine Fachfirma mögliche Aktivierung des Polders erfolgen kann, die Flutung steuerbar möglich ist und bei Bedarf wieder abgebrochen werden kann. Nach einer zwei- bis dreimaligen Nutzung des steuerbaren Einlaufbauwerkes hätte sich die Investition gegenüber eines Sprengdeichs, welcher nach einer Sprengung neu errichtet werden muss, wahrscheinlich amortisiert. Der Flutpolder Rösa wäre in den letzten 70 Jahren zwei Mal genutzt worden. Der Blick in die Zukunft ist jedoch sehr schwierig, insbesondere mit Blick auf die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Innerhalb von elf Jahren gab es zwei Ereignisse in der Größenordnung des HQ100 (2002, 2013). Ob der Polder in nächsten 70 Jahren zwei Mal genutzt wird, kann niemand vorhersehen. Bei allen anderen Flutpoldern des Programms Fluss, Natur, Leben werden gleichfalls regelbare Ein- und Auslaufbauwerke geplant und diese sind somit der neue Standard. Wird der Flutpolders durch das steuerbare Einlaufbauwerk gegenüber der Sprengöffnung häufiger genutzt werden? Wer entscheidet über die Flutung des Polders und findet eine Zusammenarbeit mit dem Bundesland Sachsen (Flutung Polder Löbnitz) statt? Der Flutpolder Rösa ist für Extremhochwasser mit einer statistischen Wiederkehr von 200 Jahren (HQ200) bemessen und soll bei Hochwasserereignissen, die das HQ100 überschreiten geflutet werden. Der Flutpolder ist also für den Katastrophenfall ausgelegt. Daher entscheidet entweder der Krisenstab des Landkreises oder der Krisenstab des Landes Sachsen-Anhalt im Katastrophenfall über die Aktivierung des Polders. Der LHW plant, baut und betreibt den Flutpolder. Im Hinblick auf die Flutung wird ein von der Hochwasservorhersage abhängiges Flutungskonzept aufgestellt, welches Grundlage für die Entscheidung zur Aktivierung des Polders und die in diesem Fall zu ergreifenden Maßnahmen ist. Seitens des LHW besteht kein Interesse an einer frühzeitigen, nicht notwendigen Flutung des Polders, da nach einer Nutzung des Polders entsprechend der noch zu entwickelnden Entschädigungsregelung Entschädigungszahlungen für die betroffenen Flächen erbracht werden müssen. Die beiden Flutpolder Rösa und Löbnitz sind aufeinander abgestimmt, haben jedoch unterschiedliche Funktionsweisen. Der Flutpolder Löbnitz auf sächsischer Seite weist am Ein- und Auslauf feste Überströmstrecken auf. Tritt ein Hochwasserereignis > HQ15 ein, wird der Deich an diesen Stellen überströmt und der Polder automatisch geflutet. Eine Bedienung von Ein- und Auslaufbauwerken unterstützt den Füllvorgang. Das Wasser breitet sich langsam im Polderraum aus, welcher als Hochwasserabfluss- und Rückhalteraum wirkt. Die Ortschaften Rösa und Brösa sind durch die örtlichen Hochwasserschutzanlagen bis zu einem HQ200 geschützt. Aber die Wirkung des Polders entfaltet sich für die Gebiete flussabwärts. Dafür gibt Rösa sehr viel, zum Beispiel werden Sichtachsen unterbrochen und landwirtschaftliche Flächen genutzt. Für diese Einschränkungen haben die Menschen in Rösa verdient, dass sie informiert und eingebunden werden. Die Menschen vor Ort sind emotional sehr betroffen. Es sollte daher abgefragt werden, wie sich die Stimmung im Ort entwickelt. Dies ist verpasst worden, was für mangelndes Interesse an den lokalen Umständen seitens des LHW stehe (Applaus von Teilnehmenden der Veranstaltung). Teilweise verkaufen die Menschen Flächen nicht, da sie sich vor der Stimmung im Ort fürchten. In den letzten Jahren war keine verantwortliche Person im Ortschaftsrat, um über einen aktuellen Stand zu Informieren. Es wird darum gebeten, dass der LHW das Kommunikationsverhalten anpasst und weiterhin informiert. Es wird um ein Miteinander und dessen Realisierung gebeten (Applaus von Teilnehmenden der Veranstaltung). Der LHW dankt für den Hinweis und die klaren Worte. Über die Planung und die Funktionsweise des Flutpolders wurde informiert. Die Planung hat sich nicht geändert und über die aktuelle Änderung der Planung wird nun informiert und soll auch in Zukunft informiert werden. Daher bittet der LHW um Rückmeldung, wie in Zukunft eine Information über das Projekt Flutpolder Rösa erfolgen soll. Es wird darum gebeten, die Ortschaftsratssitzungen aufzusuchen und dort auch über die bisher nicht umgesetzten Maßnahmen zu informieren. Der LHW will den Ortschaftsrat Rösa in Zukunft mit der Gemeinde mehr einbinden. Gemeinsam soll die Erforderlichkeit von größeren Öffentlichkeitsveranstaltungen geklärt werden. An dem aktuellen Standort, an dem die Errichtung der Lagerhalle geplant ist, befindet sich ein kleiner Wald. Dort brüten Eulen. Welche Maßnahmen zum Artenschutz sind geplant? Es wird für den wichtigen Hinweis gedankt. Aktuell ist die Maßnahme noch nicht in Planung. Es wird im Rahmen der Planung eine naturschutzfachliche Prüfung mit entsprechender Berücksichtigung geben. Viele Menschen in Brösa meinen, die geplante Lagerhalle passe nicht in den Ort. Der Ortschaftsrat hat dagegen gestimmt. Gibt es Alternativen zu der Lagerhalle im Ort, wie zum Beispiel die Sanierung des alten Schafstalls? Die geplante Lagerhalle dient vorrangig zur sachgerechten und witterungssicheren Lagerung der mobilen Elemente für den Ortsschutz Brösa sowie der Pumpen für die Binnenentwässerung und Geräte zum Einbau der mobilen Elemente. Der genannte Schafstall ist der aktuelle Lagerplatz der mobilen Elemente. Dieser ist nicht in Besitz der Gemeinde. Die Wasserwehr möchte zudem aus dem Gebäude raus, da es nicht in Gemeindebesitz ist. In einem neuen Gebäude soll die Wasserwehr zusätzlichen Raum für Beratungen und Schulungen bekommen. Wie groß wird die Lagerhalle in Quadratmeter? Warum erfolgt wiederholt eine Flächenversiegelung? Warum werden wiederholt Bäume gefällt? Wurde nach Alternativstandorten gesucht? Die Lagerhalle befindet sich noch in Planung, daher ist die genaue Größe nicht bekannt. Für die Standortwahl wurden verschiedene Standorte geprüft (siehe Folie 29 der Präsentation ). Kriterien waren hierbei die Nähe zum Deich, die Eigentumsverhältnisse bzw. die Verfügbarkeit der Fläche und die Hochwassersicherheit. Einige Flächen waren nach einer Prüfung nicht hochwassersicher und bei den favorisierten Standorten konnte keine Einigung mit den Eigentümern der Flächen erzielt werden. Daher wurde in einem weiteren Schritt mit der Gemeinde nach Flächen gesucht und der aktuelle Standort, eine Gemeindefläche (Standort 5), gefunden. Der Standort steht noch nicht endgültig fest, bisher wurden Vermessung und Baugrunderkundung vorgenommen. Es wird nur eine Teilfläche des Grundstücks benötigt. Die Prüfung von alternativen Standorten ist weiterhin denkbar. Der LHW ist offen gegenüber alternativen Flächen und nimmt gerne Vorschläge entgegen. Über den Ortschaftsrat oder den Gemeinderat können neue Flächen präsentiert werden. Daher erfolgt aktuell die frühzeitige Information über die Maßnahme, so kann die Möglichkeit eingerichtet werden, alternative Flächen für den Standort der Lagerhalle zu präsentieren. Wie wichtig ist die Distanz der Lagerhalle zum Einsatzort? Ist ein Bau der Lagerhalle in Rösa denkbar? Die geplante Lagerhalle dient vorrangig zur sachgerechten und witterungssicheren Lagerung der mobilen Elemente für den Ortsschutz Brösa sowie der Pumpen für die Binnenentwässerung und Geräte zum Einbau der mobilen Elemente. Wichtig sind kurze Wege, um die Elemente im Einsatzfall vor Ort zu haben und rasch einbauen zu können. Der Einbau erfolgt durch die Wasserwehr. Vor Ort, wo das Interesse besteht sich zu schützen, muss die Wasserwehr den Schutzzustand herstellen. Daher sollte es im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sein, der Wasserwehr den Einsatz der mobilen Elemente im Katastrophenfall möglichst einfach zu machen. Längere Anfahrtswege sind daher zu vermeiden. Falls der Bau der Lagerhalle in Brösa erfolgt, wie wird die Bevölkerung in die Planung und Gestaltung der Lagerhalle eingebunden? Es soll ein architektonisch ansprechendes Gebäude errichtet werden? Die Einbindung kann gerne erörtert werden, diesbezüglich besteht seitens des LHW noch Flexibilität. Wie wird das unabhängige Planungsbüro bezahlt? Welche Rolle nimmt die Lagerhalle bei der Planung ein? Die Ingenieurleistungen werden nach der Honorarordnung vergütet. Die Bezahlung erfolgt der Honorarordnung folgend nach Prozentsätzen. Die Vergabe für den Auftrag zur Planung erfolgt im Wettbewerb. Hier machen Planungsbüros Angebote, welche durch das LHW geprüft werden. Das Lagergebäude ist hierbei ein untergeordneter Baustein und fällt bei dem Auftrag kaum ins Gewicht. Das LHW steuert die Planung und das Planungsbüro führt die Planung durch. Hierbei wird auf einen wirtschaftlichen Einsatz von Steuermitteln geachtet. Wurden die Straßen begutachtet, welche benutzt werden, um die mobilen Elemente zum Einsatzort zu bringen? Wie kann ein 40-Tonner auf dieser Strecke fahren Die Wasserwehr fährt ein Fahrzeug mit einem Gewicht von 20 Tonnen. Zudem wurde eine Probefahrt durchgeführt und eine Durchfahrt war problemlos möglich. Für den Baustellenverkehr im Bereich des Einlaufbauwerks liegen im Bereich der Ortslage Brösa im Rahmen des Polderdeichprojekts noch Baustellenstraßen vor. Diese können bei Bedarf benutzt werden. Wie viel wird für den Kauf von Flächen für die Umsetzung der Maßnahme Flutpolder Rösa bezahlt? Im Falle eines Kaufs der Fläche wird nach Bodenrichtwert gezahlt. Erfahrung der älteren Bevölkerung mit vergangenen Hochwassern sollte eingebunden werden. Der LHW stellt HQ-Karten online zu Verfügung. Bei den Karten ist eine Problematik aufgefallen. Ab einem Pegelstand von etwa acht Metern fließt oberhalb der Ortslage Brösa Wasser über das rechte Muldevorland in den Bärenholzgraben und wird nach Brösa gedrückt. Das Problem wäre bereits 2002 eingetreten, wenn der linke Muldedeich nicht gebrochen und große Wassermengen in den Seelhausener See und die Groitsche geflossen wären. Auch 1954 wurden bei einem Hochwasser Flächen weiter östlich überströmt. Es wird für den Hinweis gedankt. Die Problematik ist grundsätzlich bekannt und muss fachlich bewertet und besprochen werden. Es muss zunächst geprüft werden, inwieweit sich die Problematik durch den Betrieb des Polders Löbnitz (Entlastung der Mulde) entspannt. Entweder wird eine leistungsfähigere Pumpe benötigt oder der Zustrom muss unterbunden werden. Daher wird das Thema nochmal geprüft. Wenn die Prüfung dazu führt, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, können diese im Rahmen der Planung berücksichtigt werden.
Der Wasserverband Harz-Heide hat bei der Stadt Goslar die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) für die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahme auf dem Flur 4, Flstk. 67/1, 60, 51/1, 50, 38/2 und Flur 11, Flstk. 332 in der Gemarkung Lochtum beantragt. Vorrangiges Ziel des Vorhabens ist die Verbesserung des Hochwasserschutzes der Ortslage Lochtum durch die Errichtung eines Dammes, der den technischen Vorgaben (Standsicherheit, technische und betriebliche Anforderungen) zum Schutz vor dem Bemessungshochwasser HQ100 bietet. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 5 Abs. 1 Nr. 3 und 7 UVPG i. V. m. Ziffer 13.13 der Anlage 1 UVPG und § 2 Abs. 2 NUVPG durchgeführt und sie hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nicht selbständig anfechtbar.
Die Fa. Michael Oblinger Recycling GmbH & Co. KG beabsichtigt, am bestehenden Firmenstandort in Ingolstadt-Mailing, Moosmüllerweg 9, ihr Betriebsareal zu erweitern und eine neue Lagerhalle zu errichten. Die neue Halle liegt im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Mailinger Baches. Aufgrund dieser Lage im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Mailinger Baches ist die Herstellung eines Hochwasserschutzdeiches auf den Grundstücken Fl. Nrn. 64/5 und 950 der Gemarkung Mailing notwendig. Der Planung des Hochwasserschutzdeiches liegt ein Bemessungshochwasser HQ100 +15 % Klimaänderungsfaktor + 50 cm Freibordmaß zugrunde. Der Wasserspiegel für ein HQ100 +15 % liegt bei 364,36 m.ü.NHN. Dementsprechend wird die Deichkrone auf eine Höhe von 364,86 m.ü.NHN angepasst. Das Urgelände liegt auf einer Höhe von ca. 364,00 m.ü.NHN. Das geplante Geländeniveau der Hallenerweiterung liegt bei 364,45 m.ü.NHN., damit ergibt sich luftseitig eine Deichhöhe von 41 cm, wasserseitig eine Höhe von ca. 86 cm. Die Deichlänge beträgt 75 m. Die Deichkrone wird mit einer Breite von 3 m geplant, die Böschungsneigungen, sowohl luft- als auch wasserseitig mit 1 : 3.
Gz.: C46_L-0522/742/26 Gegenstand der Planfeststellung ist die Herstellung des Hochwasserschutzes mit Schutzziel HQ100 für die Ortslage Nitzschka der Stadt Wurzen durch den Bau eines neuen Flügeldeiches mit einer Länge von circa 225 Metern und dem Bau einer Hochwasserschutzwand auf einer Länge von circa 260 Metern. HQ100 bedeutet, dass die Ortslage Nitzschka künftig vor einem Bemessungshochwasser der Mulde, wie es statistisch alle 100 Jahre auftritt, geschützt ist. Ergänzend zu den neu zu bauenden Hochwasserschutzanlagen wird ein Teil des bereits vorhandenen Altdeiches zwischen Deich-km 1,869 bis Deich-km 1,643 durch die Anhebung der Kronenhöhe auf das Schutzziel HQ100 ertüchtigt. Der Deichabschnitt von Deich-km 1,643 bis Deich-km 0,000 verliert seine Funktion als öffentliche Hochwasserschutzanlage und wird aus der Unterhaltungslast der Vorhabenträgerin ausgeschieden. In diesem entwidmeten Abschnitt ist die Schlitzung des Altdeiches an drei Stellen und die Absenkung der Schlitzungsbereiche auf das Schutzziel HQ5 vorgesehen, um zusätzlichen Retentionsraum für die Vereinigte Mulde zu schaffen. Die Unterhaltungslast für das Siel Sonnenmühle bei Deich-km 0,050, das einen unbenannten Graben durch den Deich führt, wird der Stadt Wurzen übertragen. In Umsetzung einer artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahme wird im Abschnitt des Altdeiches zwischen der Anschlussstelle des neu zu errichtenden Flügeldeiches und der ersten Schlitzungsstelle ein Ersatzgewässer (Kolk) errichtet.
Die GS Recycling GmbH & Co.KG plant am Rhein-Lippe-Hafen (ehemals Ölhafen) in Wesel die Errichtung und den Betrieb eines Anlagenverbundes zur Reinigung und Entgasung von Güterschiffen und zur Rückgewinnung von industriellen Wertstoffen. Wesentlicher Bestandteil des Gesamtvorhabens ist die Errichtung und der Betrieb eines Schiffsterminals im Rhein-Lippe-Hafen, um die Anbindung des Betriebsstandortes an den Rhein bzw. die Schifffahrtswege zu gewährleisten. Das Schiffsterminal besteht aus einem in den Rhein-Lippe-Hafen hineingebauten, auf Deichhöhe aufgefüllten Schiffssteiger sowie aus Anlagen zur Reinigung und Entgasung von Güterschiffen sowie zur Rückgewinnung von industriellen Wertstoffen am Ölhafen Wesel auf der Deichkrone errichteten Wirtschaftsgebäuden und Betriebsflächen. Für den Bau des v.g. Schiffssteigers hat die GS Recycling GmbH & Co.KG die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 68 WHG i. V. m. §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) beantragt. Daneben besteht zur Verwirklichung des Vorhabens die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Der Schiffssteiger soll rechtwinklig zur Uferlinie errichtet werden mit einer Länge von 136 m und einer Breite von 12 m. Die Oberfläche des Schiffssteigers ist auf einer Höhe geplant, die der Wasserspiegellage des Bemessungshochwassers BHQ2004 entspricht, zuzüglich 1,00 m Freibord. Beidseitig des Steigers sind Pontons zur Aufnahme der technischen Einrichtungen zur Schiffsreinigung, Schiffsentgasung und dem Stoffumschlag installiert. Für den weiteren Anlagenverbund sowie den Bau einer Rohrbrücke, welche das Schiffsterminal mit dem Betriebsstandort verbindet, läuft parallel ein Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Dezernat 52, Az.: 52.03-9976743-0010-983).
Der Riegeldeich Zingst West, der westlich der Ortschaft Zingst von der Ostsee- bis zur Boddenküste verläuft, dient dem boddenseitigen Hochwasserschutz der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst. Mit einer Nord-Süd-Ausrichtung hat er eine Länge von 2.350 m. Er beginnt an der Außenküste bei Küstenkilometer (KKM) F 204.300, wo er an den vorhandenen Seedeich einbindet und endet bei KKM 251.000 am Boddendeich Zingst. Da der Deich in seinem jetzigen baulichen Zustand nicht geeignet ist einem Bemessungshochwasser standzuhalten, soll der Deich bautechnisch verstärkt werden. Mit der Verstärkung geht eine Verbreiterung der Deichaufstandsfläche einher. Daher sind an den deichbegleitenden Gräben in einigen Abschnitten Anpassungen an deren Böschung und/oder dessen Verlauf erforderlich. Die Kreisstraße VR 25 quert am südlichen Ende den Riegeldeich. Mit der Erhöhung des Deiches ist auch die Anhebung der Straße erforderlich um die Hochwassersicherheit herzustellen. Die Anpassung der Straße erfolgt dabei auf einer Länge von 305 m. Vorgesehen ist der Ausbau der Straße, ebenfalls in Asphaltbauweise, auf eine Fahrbahnbreite von 7,0 m (3,5 m je Fahrstreifen) mit beidseitigem Bankett. Im Kreuzungsbereich des auf der Deichkrone verlaufenden Fußgänger-/ Radweges wird die Fahrbahnbreite zur Verkehrssicherheit mittels der Anordnung einer Verkehrsinsel ausgeweitet. Die künftige Fahrbahnoberkante liegt am Hochpunkt im Kreuzungsbereich bei 2,60 m ü. NHN und damit ca. 85 cm über dem Bestand. Bei dem Vorhaben des Deiches handelt es sich um Bauten des Küstenschutzes. Diese stehen nach § 67 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409), dem Gewässerausbau gleich. Nach Nr. 13.16 Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) in Verbindung mit den landesgesetzlichen Regelungen der Anlage 1 Nummer 18 a) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern (Landes-UVP-Gesetz-LUVPG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2018 (GVOBl. M-V 2018, 363), entfällt für das Deichbauvorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), weil keine durch aperiodischen Salzwasserüberflutungen ökologisch geprägte Flächen eingedeicht werden (Höhenlagen bis 0,8 m ü. HN). Mit der Erhöhung des Deiches werden einzelne Gräben in Anspruch genommen, die jeweils mehrere Grundstücke entwässern. Insofern handelt es sich in diesem Fall um Ausbaumaßnahmen im Sinne des § 67 WHG. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Nr. 13.18.1 Anlage 1 UVPG ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Des Weiteren wird ein Teil der Kreisstraße K 25 geändert, wodurch sich ebenfalls eine Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß § 8 Absatz 3 Nr. 2 in Verbindung mit der Anlage 1 Nr. 23 LUVG M-V ergibt.
Origin | Count |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 11 |
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Umweltprüfung | 15 |
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