Many hope that the Global Stocktake under the Paris Agreement can become a catalyst for increased mitigation ambition over time. Based on different theories of change, this paper outlines four governance functions for the Global Stocktake. It can contribute to the Paris Agreement as a pacemaker (stimulating and synchronizing policy processes across governance levels), by ensuring accountability of Parties, by enhancing ambition through benchmarks for action and transformative learning, and by reiterating and refining the guidance and signal provided from the Paris Agreement. The paper further outlines process- and information-related preconditions that would enable an ideal Global Stocktake. Veröffentlicht in Climate Change | 22/2018.
Trophic magnification factors (TMFs) have been derived in a variety of different aquatic eco-systems worldwide to investigate accumulation patterns of environmentally relevant chemicals. Not only is the TMF interesting for chemicals’ risk assessment related questions, but also for monitoring aspects under the European Water Framework Directive (WFD). This study is the first TMF study con-ducted in a German freshwater ecosystem, that is, Lake Templin near Potsdam. Aim of the study was to investigate the food web magnification following existing guidance to derive reliable TMFs that could be used for regulatory purposes. A sampling campaign yielded 15 biota samples covering about three trophic levels, which have been processed and cryo-preserved following standardized protocols of the German Environmental Specimen Bank (ESB). The samples remain available for future analysis and, thus, form a “food web on ice”. These large-scale food web samples are ready-to-use for a broad variety of analyses. In a first step, a plausibility check was performed. Different persistent organic pollutants (POPs), which are known to magnify in food webs and are not readily metabolized, serve as benchmarks. It could be shown that for nearly all of the POPs analyzed, the TMFs are significantly above 1. In a few cases, an enrichment is also seen, but not statistically relevant. Since not only POPs with lipophilic accumulation properties were analyzed, it could be concluded that the food web on ice samples from Lake Templin can be used to characterize the trophic magnification potential of further substances with less investigated bioaccumulation properties present in the samples. To this end, several PFAS , pharmaceuticals, pesticides and methyl siloxanes were investigated in the samples to derive their TMFs. Veröffentlicht in Texte | 137/2022.
Mit der Einbeziehung der Exergie eines Energiestroms in die Betrachtung von kommunalen Energiesystemen lässt sich neben der Quantität von Energieströmen auch die Qualität berücksichtigen. Als Maßstab für die Qualität eines Energiestroms gilt dabei die physikalische Arbeitsfähigkeit. Wie die verschiedenen kommunalen Energieversorgungssysteme und Energieabnahmesysteme in Zukunft sowohl exergetisch als auch in Bezug auf CO 2 -Minderung optimiert werden können, wurde im Rahmen dieses Forschungsprojektes analysiert. Bei der Betrachtung von Basissystemen zeigt sich, dass in den klassischen konventionellen Systemen Exergie in hohem Maße verloren geht. In modernen gekoppelten Fernwärme- oder Abwärme-Systemen in Kombination mit der Nutzung erneuerbarer Energieträger und unter Einbeziehung von Kaskaden-Nutzung von Wärme auf jeweils dem angepassten Temperaturniveaus zeigt sich die Stärke des Exergie-Konzepts. Hier werden die wenigsten Ressourcen beansprucht, um den größtmöglichen Nutzen zu erhalten. Im Forschungsbericht wird sowohl die Übertragung des Exergie-Konzepts auf die Ausstellung von Energie/Exergie-Ausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude untersucht, als auch ein Vorschlag für die exergetische Bewertung von kommunalen Energiesystemen gemacht. Die Exergie sollte als zusätzlicher Indikator in das Benchmark Kommunaler Klimaschutz mit aufgenommen werden. Außerdem sollte bei der Berechnung von Kraft-Wärme-Kopplungsprozessen nach der exergetischen Methode allokiert werden. Für Kommunen ist es notwendig, den Exergieansatz in die kommunale Bewertungs- und Planungspraxis zu integrieren. Veröffentlicht in Climate Change | 35/2016.
Der vorliegende Bericht ist Teil des Forschungsprojekts „Begleitung und Evaluierung der Umsetzung der EU-Versteigerungsverfahren für die Handelsperiode 2013-2020 bzw. 2012-2020 im Luftverkehr aus ökonomischer Perspektive“. Im ersten Teil des Berichtes „Zugangsbedingungen an den wichtigsten EU Sekundärmärkten“ wird eine Analyse der Zugangsbedingungen an den wichtigsten europäischen Handelsplätzen für Emissionsberechtigungen in London (ICE), Leipzig (EEX) und Paris (BlueNext) vorgenommen. Somit entsteht ein Benchmark für den direkten Zugang an den Auktionsplattformen im Primärmarkt. Die Auswertung orientiert sich am jeweils niederschwelligsten Zugang zum Spotmarkt der drei genannten Handelsplätze, d.h. dem Zugang mit den geringsten Transaktionskosten. Der zweite Teil des Berichtes „Strategische Auswertung der Wechselwirkungen zwischen Auktionen und Sekundärmarkt im europäischen CO2 -Emissionshandelssystem“ untersucht mögliche Wechselwirkungen zwischen Primär- und Sekundärmärkten für Emissionsberechtigungen. Veröffentlicht in Climate Change | 15/2016.
CO2-Emissionen 2010 steigen bei ausgezeichneter Konjunktur nur moderat Mit 454 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) haben die rund 1.630 emissionshandelspflichtigen Energie- und Industrieanlagen in Deutschland 2010 rund sechs Prozent mehr klimaschädliches CO2 ausgestoßen als im wirtschaftlich schwachen Vorjahr. Die Emissionen liegen aber unter dem Ausstoß von 2008, so dass sich die Emissionsminderung in der zweiten Handelsperiode insgesamt fortsetzt. Den größten absoluten Anstieg an Emissionen verzeichnen die Energieanlagen mit 18 Millionen Tonnen auf aktuell 356 Millionen Tonnen CO 2 pro Jahr. Das entspricht einem Anstieg von rund fünf Prozent gegenüber 2009. Die Energiewirtschaft kann diese Emissionsmenge mit ihren kostenlosen Zuteilungen nicht komplett ausgleichen. Die Unternehmen haben die Wahl, zusätzliche Zertifikate zu ersteigern oder an der Börse und von anderen Unternehmen zu kaufen. Mit Ausnahme weniger Branchen nahm der CO 2 -Ausstoß in allen Industriezweigen zu. So folgten die Emissionen der Eisen- und Stahlindustrie dem konjunkturellen Trend: Im Vergleich zum konjunkturschwachen Vorjahr wuchs der CO 2 -Ausstoß um 6,5 Millionen Tonnen oder 26 Prozent. Dennoch blieb die Stahlindustrie 2,0 Millionen Tonnen unter ihrem Emissionsniveau im Jahr 2008. Insgesamt liegen die CO 2 -Emissionen von 454 Millionen Tonnen über den im Jahr 2010 an die Unternehmen ausgegebenen 437 Millionen Zertifikaten. Hiervon wurden 396 Millionen kostenlos ausgegeben und 41 Millionen versteigert. Die fehlende Zertifikatsmenge zwischen ausgegebenen Emissionsberechtigungen und den tatsächlichen CO 2 -Emissionen in 2010 muss von den Unternehmen am Markt erworben werden. Der aktuelle Zertifikatspreis liegt bei rund 17 Euro. Damit schafft der Emissionshandel einen starken Anreiz für die deutsche Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie, in klimaschonende Minderungsmaßnahmen zu investieren. Dieser Anreiz wird sich in Zukunft weiter verstärken, da das Gesamtangebot an Emissionszertifikaten (Cap) in der dritten Handelsperiode 2013-2020 sinkt - gemessen ab 2010 jährlich um 1,74 Prozent. Das jährliche Budget, das Deutschland im Rahmen der laufenden zweiten Handelsperiode zugewiesen wurde, beträgt 452 Millionen Tonnen. „In der dritten Handelsperiode gelten für die Vergabe der Zertifikate neue Regeln: Der Stromsektor muss seinen Bedarf vollständig am Markt oder bei Versteigerungen decken, die Industrie erhält kostenlose Zertifikate nur noch auf der Basis anspruchsvoller Benchmarks. Damit wird der Anreiz für Investitionen in klimaschonende Technologie in allen Sektoren weiter verstärkt und der Emissionshandel insgesamt effizienter“, erklärt Dr. Hans-Jürgen Nantke, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Bis zum 30. April 2011 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die entsprechende Zahl an Zertifikaten zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen abzugeben. Die DEHSt prüft derzeit die Emissionsberichte 2010 und wird die ausführliche Auswertung der Ergebnisse Mitte Mai 2011 veröffentlichen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
In a new waste hierarchy the amended EU Waste Framework Directive (WFD) (2008/98/EG) confirmed the prevention of waste as a priority measure to protect the environment with regard to the production and handling of waste. Amongst others the Member States are requested to promote waste prevention. According to article 29 par. 1 WFD the prevention measures have to be planned in terms of waste prevention programmes to be created by the Member States until December 12th 2013. These prevention programmes are to describe existing waste prevention measures and set waste prevention goals. The progress is to be monitored and assessed by targeting appropriate, specific qualitative or quantitative benchmarks for adopted waste prevention measures. The programmes may be included in waste management plans or other environmental programmes. By the objectives and measures of prevention programmes the environmental impacts associated with generation of waste shall be decoupled from economic growth. Veröffentlicht in Texte | 60/2010.
In dieser Broschüre wird aufgezeigt, wie die Vermögensanlage von öffentlichen Versorgungswerken und Investoren mithilfe von Paris-aligned Benchmarks (PABs) und Climate Transition Benchmarks (CTBs) nachhaltig ausgestaltet werden kann. Sowohl die CTB als auch die PAB zielen auf Klimaneutralität bis 2050 ab. Dazu sehen sie eine jährliche Dekarbonisierungsrate von sieben Prozent vor. CTBs starten dabei mit einer weniger ambitionierten Dekarbonisierung gegenüber dem investierbaren Universum (30 % Reduktion) als PABs (50 % Reduktion). Weiterhin werden Unternehmen mit Umsätzen aus fossilen Brennstoffen in PABs ausgeschlossen und es wird ein stärkerer Fokus auf grüne Opportunitäten gelegt. In CTBs werden sie nicht ausgeschlossen, sondern werden langsam ausgesteuert. Veröffentlicht in Climate Change | 37/2023.
With reference to the federal Waste Prevention Programme (WPP), the Circular Economy Act stipulates that standards for waste prevention measures must be specified to record the progress made in decoupling the effects on people and the environment associated with waste generation from economic growth. The WPP identifies possible indicators, but it is unknown to which extent they can represent waste generation or effects of waste prevention measures. Possible evaluation criteria for the measurement of waste prevention success was analysed, their suitability were tested and a set of indicators was developed to enable a continuous measurement of the success of waste prevention measures. Veröffentlicht in Texte | 80/2019.
Veräußerungskürzung im Zuteilungsverfahren zulässig - einheitlicher Kohle-Benchmark verstößt nicht gegen EU-Recht Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 13. April 2010 drei Klagen von Energieversorgern gegen das Umweltbundesamt in vollem Umfang abgewiesen. Die Unternehmen wandten sich erfolglos gegen die Anwendung der im Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) vorgesehenen Veräußerungskürzung und des einheitlichen Kohle-Benchmarks sowie die Nicht-Anwendung der Zuteilungsregeln aus dem Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007). Drei Energieunternehmen klagten gegen den Kürzungsfaktor nach § 20 ZuG 2012. Infolge dieser so genannten Veräußerungskürzung müssen Stromerzeuger seit der zweiten Handelsperiode (2008-2012) einen Teil ihrer benötigten Emissionsberechtigungen kostenpflichtig erwerben. Die drei Kläger rügten die Verletzung von Grundrechten und Verstöße gegen das Finanzverfassungsrecht. Eines der Unternehmen klagte weiterhin gegen die fehlende Fortführung der Zuteilungsregeln aus dem ZuG 2007 (hier § 8 ZuG 2007) der ersten Handelsperiode 2005-2007. Dabei geht es um die für das Unternehmen vorteilhafte Nichtanwendung eines Erfüllungsfaktors für zwölf auf das Jahr der Inbetriebnahme folgende Kalenderjahre (§ 8 Abs.1 S. 2 ZuG 2007). Geltend gemacht wurde hier vor allem eine Verletzung von Grundrechten und des Vertrauensschutzgebots. Darüber hinaus machte dieses Unternehmen Europarechts- und Verfassungsverstöße wegen eines fehlenden Benchmarks für Braunkohlekraftwerke und der daraus folgenden Anwendung eines einheitlichen Kohle-Benchmarks von 750 g Kohlendioxid/Kilowattstunde geltend. Weder die Berechnungsgrundlage für die anteilige Kürzung nach § 4 Abs. 3 ZuG 2012 noch die Rechtsanwendung der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt im Vollzug des ZuG 2012 wurden tatsächlich in Frage gestellt. Alle drei Klagen wies das Verwaltungsgericht Berlin nun in vollem Umfang ab. Damit wurden wesentliche Regelungen des ZuG 2012 erstinstanzlich bestätigt. Das bedeutet auch, dass die Forderung zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht und die europäischen Gerichte abgelehnt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit dem Antrag „Nachhaltige Wasserwirtschaft in Deutschland“, beschlossen vom Deutschen Bundestag im Jahr 2002, hat sich die Bundesregierung für eine Strategie zur kontinuierlichen Modernisierung der deutschen Wasserwirtschaft anstelle einer Marktliberalisierung ausgesprochen. Als wesentliches Element wurde in dieser Stragtegie die Einführung eines Benchmarkingverfahrens zur Optimierung der technischen und wirtschaftlichen Leistung und Effizienz der Wasserunternehmen sowie zur Gewährleistung der Transparenz vorgesehen. Veröffentlicht in Texte | 16/2013.
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