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Garten der Vielfalt

Das Projekt "Garten der Vielfalt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Pädagogische Hochschule Heidelberg, Fakultät für Natur- und Gesellschaftswissenschaften durchgeführt. Seit nunmehr 12 Jahren wird das Gelände am Klausenpfad Heidelberg als Aktions- und Modellgelände zur Umweltbildung genutzt. Die Fläche von 5800 m2 wurde der Hochschule von dem Land Baden-Württemberg bzw. einem kirchlichen Träger zur Pacht überlassen. Das Gelände und die darauf stattfindenden Projektaktivitäten wurden bis 1999 im Rahmen verschiedener Forschungsvorhaben betreut. 1999 gelang es, eine langfristige Lösung zu etablieren. Anprechpartnerinnen sind Frau Dipl. Ing. agr. Barbara Dresel (Akademische Rätin in der Fakultät III, Fach Biologie) und Prof. Dr. Lissy Jäkel (Leiterin des Gartens, Fakultät III, Dozentin im Fach Biologie). Der Garten bietet eine breite Vielfalt unterschiedlicher Biotope. Waldartige Areale im hinteren schattigen Teil des Gartens ermöglichen das Erleben des jahreszeitlichen Wandels von dem Erblühen der Frühjahrsgeophyten bis zum schattigen Blätterdach im Sommer. In diesem Bereich wurde u.a. ein Sinnespfad installiert, der allerdings einer jährlichen Erneuerung bedarf. Verschiedene Heckentypen sind rund um den Garten und im Garten zu finden. Sie bieten gute Beobachtungsmöglichkeiten für Vögel u.a. Tiere. Hier kann man das Anlegen einer Benjeshecke erproben oder einen Weidenzaun flechten lernen. Die Früchte verschiedener Heckengehölze wie Holunder oder Heckenrosen werden jedes Jahr durch Studenten der PH zu leckeren Produkten verarbeitet und der Hochschulöffentlichkeit angeboten. Die Verantwortlichen für den Garten betrachten es als Aufgaben: zu zeigen, wie Landschaftsgestaltung im städtischen Bereich funktionieren kann, Projektveranstaltungen für Studenten anzubieten, die Inhalte der Studienordnungen umsetzen, ein Modellgelände für die Erprobung praktischer Umweltbildung mit Schülern bereitzustellen, die Zusammenarbeit mit der Heidelberger Öffentlichkeit zu pflegen (z. B. mit Schulen, Heidelberger Kleingärtnern, der Stadtverwaltung und dem Agendabüro), einen Lernort im Freien für Studierende verschiedener Fächer anzubieten (z.B. Erziehungswissenschaft, GSU, Biologie, Technik u.a.), wo in angenehmer emotionaler Atmosphäre gelernt oder auch entspannt werden kann.

Artenreiche Flur Gross Kreutz

Das Projekt "Artenreiche Flur Gross Kreutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Forschungsanstalt Eberswalde e.V. durchgeführt. Das havellaendische Obstanbaugebiet ist durch gravierende Eingriffe in das oekologische Gefuege gekennzeichnet. Die seit 1990 eingetretenen Veraenderungen waren Anlass, Untersuchungen zur Wiederherstellung einer artenreichen Flora und Fauna einzuleiten. Seit 1992 werden in der Gemarkung ein Beispiel fuer aktive Landschaftspflege und -gestaltung sowie ein Lehr- und Versuchsgebiet fuer Niederwild- und Naturschutzaufgaben geschaffen. Im Rahmen aktiver Biotopgestaltung und nach einem Landschaftsplan-Entwurf wurden umfangreiche Feldgehoelze angelegt (standorttypische Gehoelzarten) und Stillegungsflaechen mit Graeser/ Kraeutermischungen bestellt. Es erfolgten die Renaturierung eines Feuchtgebietes, die Erhaltung und Umgestaltung von Obstanlagen/Streuobstwiesen, die Anlage von Lesesteinhaufen und Benjeshecken, die Aufzucht und Wiedereinbuergerung der Rebhuehner. Als Weiser fuer die Wirksamkeit der Massnahmen dienen die Ergebnisse von Zaehlungen spezieller Niederwildarten mit Indikatorwert.

Untersuchungen zu Kosten von Massnahmen der Landschaftspflege und des Naturschutzes

Das Projekt "Untersuchungen zu Kosten von Massnahmen der Landschaftspflege und des Naturschutzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Agrarwissenschaftliche Fakultät, Fachbereich Landeskultur und Umweltschutz, Institut für Baubetriebswirtschaft und Umweltökonomie durchgeführt. Im Rahmen eines Forschungsvertrages zwischen dem Landesamt fuer Umwelt- und Natur (Mecklenburg-Vorpommern), Abteilung Naturschutz und dem Institut fuer Baubetriebswirtschaft und Umweltoekonomie wurde 1993 vereinbart, an einer Kostendatei fuer Massnahmen der Landschaftspflege und des Naturschutzes fuer Mecklenburg-Vorpommern zu arbeiten. Im ersten Schritt war vorgesehen, die zu bearbeitenden Massnahmen an Hand einer Analyse auszugrenzen und Recherchen ueber nutzbares Ausgangsmaterial anzustellen. Dieses Material sollte auf seine Anwendbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern ueberprueft und eventuell an die Bedingungen von Mecklenburg-Vorpommern angepasst bzw. ergaenzt werden. Die nach Massnahmen und Verfahren gegliederten Daten sollen fuer Kostenplanungen Verwendung finden. Durch eine Befragung der potentiellen Auftraggeber und potentieller Auftragnehmer (Planungs- und Ausfuehrungsunternehmen) fuer derartige Massnahmen wurden Art und Umfang der Durchfuehrung der Massnahmen in Mecklenburg-Vorpommern ermittelt. Diese Massnahmen sind mit den verwendeten Verfahren zu untersetzen, um auswertbare Kostendaten zu erhalten. Die Daten werden folgendermassen bearbeitet: 1. Die Massnahmen der Landespflege und des Naturschutzes sind nach verfahrenstechnischen Gesichtspunkten - in Teilleistungen, Arbeitsvorgaenge - zu gliedern. 2. Fuer die wesentlichen und typischen Arbeiten in M.-V. sollten die aus der Analyse von Ist-Daten gewonnenen Werte durch Kalkulationen ergaenzt oder ersetzt werden, die auf der Erfassung des Mengengeruestes (Arbeitsstunden-, Maschinenstunden- und Stoffbedarf) beruhen. 3. Fuer die ausgewaehlten Verfahren sind Verfahrensbeschreibungen zu erarbeiten. 4. Den Verfahrensbeschreibungen sind die Mengengerueste und Kostenwerte zuzuordnen. Durch die Befragung und Datenerhebung wurden als Arbeiten von besonderer Bedeutung fuer Mecklenburg-Vorpommern ausgegrenzt: - Entkusseln von Moorflaechen (zum Beseitigen von Gehoelzen) - Wiedervernaessung - Beseitigung wilder Kippen (vermuellte Schutzgebiete) - Renaturierungsmassnahmen - Artenschutzmassnahmen (mit Besonderheiten z.B. Fischotter-Uebergaenge) - Lenkungsmassnahmen (Besucherlenkung in Schutzgebieten) - Pflanzmassnahmen (Alleen, Bepflanzen von Erdwaellen, Benjeshecken) - Anlage von Biotopbausteinen (als Ausgleichsmassnahmen). Diese Massnahmen haben in Mecklenburg-Vorpommern zum Teil ganz spezifische Ausfuehrungsbedingungen, so dass gesonderte Untersuchungen erforderlich werden. Dazu wurde 1995 ein Entwurf fuer eine Gliederung der Arbeiten in der Landschaftspflege und im Naturschutz in M.-V. aus den bisherigen Untersuchungen abgeleitet und der Entwurf von ersten Katalogblaetter mit Richtwerten vorgelegt. Diese Katalogblaetter wurden 1996 aktualisiert und ergaenzt.

Vipera berus (Linnaeus, 1758) Kreuzotter Reptilien Stark gefährdet

In Deutschland liegen die Verbreitungsschwerpunkte der Kreuzotter in den Moor- und Heidegebieten der Norddeutschen Tiefebene, in den östlichen Mittelgebirgen sowie im südlichen Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb, im südlichen Alpenvorland und im Alpenraum. Große Teile Brandenburgs, Nordrhein-Westfalens, Hessens, Baden-Württembergs sowie Bayerns sind nicht besiedelt. In den Bundesländern Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland fehlt die Kreuzotter vollständig. Die Kreuzotter weist aktuell eine TK25-Q-Rasterfrequenz von 11,90 % (Zeitraum 2000 – 2018) auf und gilt damit als selten. Langfristig ist von einem sehr starken Rückgang auszugehen, der insbesondere durch Prämienzahlungen für getötete Kreuzottern zu Beginn des 20. Jahrhunderts gut dokumentiert ist (Schiemenz 1985, Podloucky 1993). Der sehr starke Negativtrend der Art lässt sich aber auch an den massiven Verlusten an Lebensräumen (z. B. Moore, Heiden) festmachen. Aufgrund der weiter unten aufgeführten, auch in den vergangenen zwei Jahrzehnten wirkenden Gefährdungsursachen wird für den kurzfristigen Bestandstrend eine starke Abnahme angenommen. Die Einschätzung der aktuellen Bestandssituation und der Bestandstrends führt zur Rote-Liste-Kategorie „Vom Aussterben bedroht“. Da es jedoch Teilbestände der Art gibt, die ausreichend gesichert sind, fällt die Kreuzotter in die Kategorie „Stark gefährdet“. Viele Kreuzotterpopulationen sind in ihren Vorkommensgebieten bereits zunehmend von Naturschutzmaßnahmen abhängig. Im Gegensatz zur Roten Liste 2009 wird die aktuelle Bestandssituation der Kreuzotter nicht mehr als mäßig häufig, sondern als selten eingestuft. Trotz der Verschärfung dieses Kriteriums ergibt sich aufgrund der stabilen Teilbestände der Kreuzotter keine Änderung der Rote-Liste-Kategorie gegenüber der Roten Liste 2009. Im Einzelnen handelt es sich um Gefährdungsfaktoren, die entweder den Lebensraum zerstören oder zu hohen Tierverlusten führen: (Erst-)Aufforstung halboffener Lebensräume im Wald (Lichtungen, Windwurfflächen, Wegränder) und angrenzender Flächen; Änderungen in der Forstwirtschaft (Fehlen von Kahlschlägen); Verbuschung bzw. Bewaldung halboffener Lebensräume und lichter Waldstandorte infolge Sukzession; Intensivierung landwirtschaftlicher Nutzung; Umbruch von Ödland; Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung von Grünlandbrachen; Verlust von Feld-/Wegrainen; Zerstörung von Randzonen; Beseitigung von Habitatstrukturen (Hecken, Totholz, Steinhaufen etc.); Entwässerung und Abtorfung von Hochmooren durch industrielle Torfgewinnung; aus Artenschutzsicht unsachgemäß durchgeführte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen u. a. in Heiden und Mooren (Zeitpunkt und Flächengröße bei Mahd, Plaggen, Brennen, Beweidung, Wiedervernässung, Renaturierungsmaßnahmen in degenerierten Hochmooren); zunehmende Eutrophierung; Habitatfragmentierung und Isolation sowie dadurch bedingte verringerte Habitatfläche der einzelnen Vorkommen.; Verluste durch Tötung bei Mahd von Säumen und Grabenböschungen entlang von Straßen und Wegen, durch Verkehr auf Straßen, Forst- und Wirtschaftswegen; verstärkte Prädation durch gebietsweise erhöhte Wildschweindichten, u. a. begünstigt durch Kirrungen; fehlende junge Braunfrösche als Nahrungsgrundlage für junge Kreuzottern durch Mangel an Laichgewässern; Austrocknen von Mooren durch den Klimawandel und ungünstige Jahreswitterungsverläufe. Folgende Maßnahmen sollten zum Schutz der Kreuzotter umgesetzt werden: Erhaltung und Entwicklung besonnter Freiflächen und Wegsäume in Wäldern; Förderung lichter Waldformen; Offenhalten von Zwergstrauchheiden und Moorrändern, Abbaugruben, südexponierten Dämmen und Böschungen; Erhaltung und Förderung von Kleinstrukturen wie Baumstubben, Totholz-, Reisig-, Steinhaufen oder Steinriegeln als Versteckmöglichkeiten und Winterquartiere; Lebensraumvernetzung durch Pflege und Entwicklung von „Trittsteinen“ und linienförmigen Landschaftsstrukturen wie Wald- und Wegsäumen, Waldschneisen, Gehölzen, Hecken, Ruderalflächen, Stromtrassen; ggf. Querungshilfen an Straßen; zeitliche und flächenmäßige Berücksichtigung der Lebensraumansprüche der Kreuzotter bei der Pflege und Entwicklung von Heidegebieten und Hochmooren; Einbeziehung des Kreuzotterschutzes bei Verkehrssicherungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Straßen, Schienen und Wasserstraßen sowie bei der Unterhaltung von Gräben auf Moorstandorten; notwendige Mäharbeiten von Randstreifen in Kreuzotter-Habitaten nur unter Einsatz von Freischneidern und Balkenmähern (Schnitthöhe 10 – 15 cm); effektives Wildschweinmanagement; keine Kirrungen; bei Mangel an Kleingewässern Neuanlage von Laichgewässern für Braunfrösche als wichtige Nahrungsgrundlage für junge Kreuzottern; Aufklärungsarbeit.

Pflanzenschutz im Garten: Umwelttipps für Hobbygärtner

Pflanzenschutz im Garten: Umwelttipps für Hobbygärtner Alternativen zu chemischen Pflanzenschutzmitteln, schnelle Hilfe bei Pflanzenkrankheiten und Informationen zu Nützlingen und Schädlingen im eigenen Garten – das und mehr bietet unser neues Internetportal "Pflanzenschutz im Garten". Chemische Pflanzenschutzmittel können negativ auf Mensch und Umwelt wirken. Die Wirkstoffmengen in einem einzigen Garten mögen gering sein, aber in der Umwelt summieren sich die Einträge aus den gut 21 Millionen Haus- und Kleingärten. Allein 2014 wurden insgesamt 5.777 Tonnen Pflanzenschutzmittel an Privatleute verkauft. Eine der Alternativen zum Chemikalieneinsatz ist die Wahl der richtigen Pflanzensorte und des jeweils passenden Standorts. Eine ganze Reihe attraktiver Blühpflanzen wird zum Beispiel von Schnecken gemieden, darunter Ringelblume, Bartnelke, Iris und Akelei. Die Stabtomate „Phantasia“ ist resistent gegen Kraut- und Braunfäule und Echten Mehltau und damit für eine Freilandkultur besonders geeignet. Die ⁠ Pflaumen ⁠ „Jojo“ und „Jofela″ sind widerstandsfähig gegen das Scharka-Virus. Im professionellen Gartenbau sind Nützlinge schon lange eine der wichtigsten Pflanzenschutzmaßnahmen. Seit einigen Jahren werden Nützlingsprodukte auch für den Freizeitgarten angeboten, z. B. Schlupfwespen gegen Weiße Fliegen, Nematoden gegen Maulwurfsgrillen, oder das Bakterium Bacillus thuringiensis gegen den Buchsbaumzünsler. Häufig kosten Nützlinge nicht mehr als chemische Pflanzenschutzmittel und es bestehen keine Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch Fehlanwendungen durch die in Deutschland verkauften Arten. Nützlinge werden außerdem durch eine abwechslungsreiche, naturnahe Gartengestaltung angelockt, beispielsweise mit ⁠ Totholz ⁠- und Blätterhaufen, Nistgelegenheiten, Hecken, einer Trockenmauer oder einem Teich. Neben Tipps zum umweltfreundlichen Pflanzenschutz bietet das Portal viele weitere Informationen  zum Beispiel wie man gesunde Rosen in seinem Garten erhält, was man für eine üppige Tomatenernte beachten sollte und nützliche Hinweise zu Obst- und Gemüsesorten, Zierpflanzen und Rasen. Die wichtigsten Informationen zum Pflanzenschutz im Garten wurden zudem im ⁠ UBA ⁠-Ratgeber „ Gartenlust statt Gartenfrust “ zusammengefasst. Die Ratgeber-Broschüre kann kostenlos über die Website des Umweltbundesamtes bestellt werden. Hier geht es direkt zum Portal „ Pflanzenschutz im Garten “.

Kleingewässer – Blaue Perlen für Berlin

An einem kleinen Gewässer kann man Komplexität und Vielfalt eines aquatischen Ökosystems erleben – ob im Stadtpark nebenan oder im nächsten Naherholungsgebiet. Fische, Amphibien, Vögel und besondere Pflanzen im flachen Wasser und an Land bilden einen Mikrokosmos. In der Stadt sind solche Gewässer aber hohen Belastungen ausgesetzt, die nicht selten das Ökosystem gefährden. Mit Regenwasser, das von Straßen abfließt, werden Nähr- und Schadstoffe eingespült. Das kann das Gewässer belasten und sogar zu seiner Verlandung führen. Mit dem Berliner Ökokonto legt die Stadt einen Vorrat an Flächen und Maßnahmen für die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft an. Ein eigenes Programm rückt dabei die Kleingewässer in den Blick. Dazu wurden aus mehr als 100 möglichen rund 30 Teiche, Pfuhle, Weiher und Gräben ausgewählt. Sie sollen zu blauen Perlen revitalisiert werden. Dafür arbeiten die Berliner Regenwasseragentur und die für Natur, Stadtgrün, Klimaschutz und Wasserwirtschaft zuständigen Ressorts der Verwaltung zusammen. Als Pilotprojekte werden zunächst der Gewässerkomplex Schleipfuhl/Feldweiher in Marzahn-Hellersdorf und der Lankegrabenteich in Steglitz-Zehlendorf aufgewertet. Die Maßnahmen werden von der erfahrenen Stiftung Naturschutz Berlin umgesetzt. Mehr Informationen zum Ökokonto Viel Schatten, wenig Wasser und verbaute Ufer: Der Lankegrabenteich in Steglitz wirkt bislang nicht gerade naturnah. Um das zu ändern, sollen mit neuen sonnigen Uferbereichen, Hochstaudenfluren und Benjeshecken vielfältige Lebensräume entstehen. Benjeshecken bestehen anfangs nur aus Reisigbündeln und Totholz. Dort finden Vögel Schutz, die – genau wie der Wind – Samen mitbringen. So wächst mit der Zeit eine natürliche Hecke. Bevor es soweit ist, gilt es aber erst, den Wasserhaushalt des Teichs zu stabilisieren, der bisher oft trockenfällt. Ein gangbarer Weg könnte sein, sauberes Regenwasser von den Dächern naher Wohngebäude einzuspeisen. Die Pilotprojekte machen deutlich: Kleine Gewässer haben mehr als einen Nutzen für die Stadt. Tieren und Pflanzen bieten sie vielfältige Lebensräume. Den Menschen wiederum eröffnen sie neue Naturerlebnisse in der Stadt. Nutzt man vor Ort anfallendes Regenwasser, um sie ökologisch aufzuwerten, verbessern kleine Gewässer zudem das Mikroklima in ihrer Umgebung – ein nicht zu unterschätzender Beitrag zur Anpassung der Stadt an den Klimawandel.

Gartenhäcksler

Gartenhäcksler: Rücksicht auf Nachbar*innen und Umwelt nehmen So gehen Sie umwelt- und verantwortungsbewusst mit Ihrem Gartenhäcksler um Kaufen Sie ein lärmarmes Gerät (Blauer Engel). Kaufen Sie lieber ein Elektrogerät statt eines Benzinmotors. Halten Sie sich an die bundesweit vorgeschriebenen Betriebs- und Ruhezeiten. Reinigen Sie Ihren Häcksler nach jedem Gebrauch sorgfältig. Bei seltener Nutzung: Leihen oder teilen Sie sich einen Gartenhäcksler. Gewusst wie Häcksler sind Zerkleinerungsmaschinen. Holzige Pflanzenreste aus dem Baum- und Strauchschnitt können zerkleinert und so als Kompost- oder Mulchmaterial verwendet werden. Ihr Energiebedarf ist vergleichsweise gering. Es gibt zwei Arten von Schneidetechniken : Messerhäcksler zerschneiden das Pflanzenmaterial. Sie verursachen eine erhebliche Lärmbelästigung. Hohe Lärmpegel stören nicht nur die Nachbar*innen, sondern können auch einen selbst schädigen - von Kopfschmerzen über Schwerhörigkeit bis hin zu Ohrgeräuschen (Tinnitus). Bei Walzengeräten werden die Pflanzenmaterialien von einer Walze gepresst. Sie sind deutlich geräuschärmer. Deswegen sind sie sehr gut für besiedelte Wohngebiete geeignet. Lärmarmes Gerät kaufen: Bei Häckslern gibt es im Hinblick auf Lärm große Unterschiede. Dies lässt sich einfach an dem Schallleistungspegel (LWA) auf jedem Gerät erkennen. Je geringer der LWA-Wert, desto geringer die Lärmentwicklung. So bedeutet zum Beispiel drei dB weniger bereits eine Halbierung der Schallleistung. Der Blaue Engel garantiert, dass es sich um lärmarme Geräte handelt (LWA kleiner 92 dB(A)). Elektroantrieb bevorzugen: Gartenhäcksler gibt es mit Elektro- oder mit Benzinmotor. Aus Umweltsicht sind Elektrogeräte zu bevorzugen. Sie erzeugen am Einsatzort weniger Lärm und keine Abgase am Einsatzort, sind jedoch wegen der Kabelführung nur für kleinere Grundstücke geeignet. Wenn Sie einen Häcksler mit Akku wählen, können Sie auch ohne Kabel arbeiten. Betriebs- und Ruhezeiten : Die bundesweit gültigen Betriebs- und Ruhezeiten für Gartengeräte gelten auch für Gartenhäcksler. Demnach ist der Betrieb eines Häckslers nur werktags von 7 bis 20 Uhr gestattet. Sonntags und an Feiertagen ist der Betrieb eines Häckslers grundsätzlich nicht erlaubt. Teilweise gelten kommunal erweiterte Ruhezeiten. Nehmen Sie darüber hinaus Rücksicht auf Nachbar*innen und insbesondere kleine Kinder, die generell sehr lärmempfindlich sind. Reinigung und Pflege: Nach jedem Gebrauch sollten Häcksler – mit gezogenem Netzstecker bzw. entnommenen Akkus – entsprechend der Bedienungsanleitung gereinigt werden. Damit die Lager geschmeidig laufen, sollten diese entsprechend den Vorgaben geschmiert werden. Bei Messerhäckslern müssten die Messer regelmäßig nachgeschärt werden. Bei Walzengeräten müssen in regelmäßigen Abständen die Andruckplatte und Gegenplatte nachgestellt werden. Leihen und teilen: Gartenhäcksler sind teuer, sperrig und werden meist nur sehr selten benötigt. Sie eignen sich deshalb hervorragend für die gemeinschaftliche Nutzung. Schließen Sie sich mit Ihren Nachbar*innen zusammen. Viele Baumärkte oder Geräteverleiher verleihen auch Gartenhäcksler. Die Leihgeräte sind meist auch leistungsstärker, sodass das Zerkleinern insgesamt schneller geht. Achten Sie auf einen integrierten Auffangkorb, der leicht zu entnehmen und zu entleeren ist. Das vereinfacht die Arbeit. Richtig entsorgen: Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Gartenhäckslers und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem ⁠UBA⁠-Umwelttipp "Alte Elektrogeräte richtig entsorgen" . Was Sie noch tun können: Tragen Sie Hörschutz bei der Arbeit mit dem Häcksler. Nutzen Sie für kleinere Holzmengen die Garten- oder Astschere. Legen Sie einen Reisighaufen oder eine Benjeshecke an. Das ist ein nützlicher Lebensraum für viele Kleinst- und Kleintiere, wie zum Beispiel Igel. Gartenabfälle richtig entsorgen: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zu Gartenabfällen . Kompostieren: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zum Kompostieren . Prüfen Sie vor der Neuanschaffung eines Häckslers, ob Sie auch ein geeignetes gebrauchtes Gerät finden. Gartenhäcksler zu lagern, benötigt viel Platz. Wenn Sie Ihren Häcksler nicht mehr regelmäßig benutzen, überlegen Sie, ob Sie das Gerät Secondhand verschenken oder verkaufen möchten. Hintergrund Lärmbelästigung kann in hohem Maße zu Konzentrationsstörungen, Nervosität und Stressreaktionen führen. Auch die Nachbarschaft leidet. Lärm ist eine häufige Ursache von Nachbarschaftsstreitereien. Mit der Europäischen Maschinen- und Gerätelärm-Richtlinie 2000/14/EG gelten in Deutschland seit 2002 bestimmte Bedingungen für Hersteller von Geräten und Maschinen, die im Freien verwendet werden. Danach sind diese verpflichtet, jedes Gerät, das in Verkehr gebracht werden soll, mit dessen Schallleistungspegel (LWA) in einheitlicher Form zu kennzeichnen. In Deutschland existieren außerdem Vorgaben über die Betriebszeiten vieler Geräte und Maschinen in Wohn-, Kleinsiedlungs-, Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten (32. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes). Diese sind bundesweit verbindlich. In kommunalen Verordnungen können bestimmte einzuhaltende Ruhezeiten noch ausgeweitet sein.

Lagerfeuer, Feuerschalen

Lagerfeuer schaden Mensch und Umwelt – Sicherheit geht vor Was Sie beim Umgang mit offenem Feuer befolgen sollten So schön ein Lagerfeuer auch ist: Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollte es vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, beachten Sie bitte folgende Tipps: Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz. Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist gesetzlich grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen von Luftschadstoffen. Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund. Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!). Informieren Sie sich vorab nach den Bestimmungen Ihrer Gemeinde, ob, wann und wie Lagerfeuer zulässig sind. Gewusst wie Ein Lagerfeuer schafft eine gemütliche ⁠Atmosphäre⁠, die viele Menschen besonders in der wärmeren Jahreszeit schätzen. Jedoch ist ein Feuer im Freien mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden. Vermeiden Sie offene Feuer: Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei dem Verbrennungsprozess eine Vielzahl von Schadstoffen wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Inhalation auch in den menschlichen Körper gelangen. Dabei ist zu beachten, dass Partikel und Bestandteile aus dem Rauch durch den Wind verbreitet werden und somit größere und weitflächigere Auswirkungen auf Mensch und Natur in der Umgebung haben, als den meisten bewusst ist. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sind offene Feuer daher nicht empfehlenswert und sollten möglichst vermieden werden. Geben Sie (Ast-)Holz stattdessen in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie Totholzhecken an. Nur trockenes Holz verwenden: Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit das Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie das gespaltene Holz am besten an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann. Nur unbehandeltes Holz verwenden: Achten Sie unbedingt darauf, unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige ⁠Dioxine⁠ und Furane ("Seveso-Gifte") freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-)Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei und gehören nicht ins Feuer. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist gesetzlich verboten. Es stellt zudem eine illegale Abfallentsorgung dar, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen, Altholz). Keine Grünabfälle verbrennen: Die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist im Allgemeinen verboten (siehe Hintergrund). Das Verbrennen führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z. B. Polyzyklische Aromatische Kohlenstoffe (PAKs) und schädigt so Umwelt und Gesundheit. Eine gute Alternative für die Entsorgung von Gartenabfällen ist die Kompostierung auf dem eigenen Komposthaufen oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt. Im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. Strom und/oder Wärme zu gewinnen. Größere Mengen an Grünschnitt und/oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen abgeben. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet. Lagerfeuer nur an dafür geeigneten Stellen machen: Wenn Sie ein Lagerfeuer machen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Hierfür eignen sich feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz). Dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen. Stellen Sie ein ausreichend großes Gefäß zum Löschen bereit (z. B. Eimer mit Wasser). Wichtig ist aber auch: Mindestens eine Person sollte das Lagerfeuer immer im Blick haben, damit es auch tatsächlich innerhalb der Feuerstelle verbleibt. Auf Wind- und Wetterverhältnisse achten: Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Im Sommer sollte aus Brandschutzgründen auf ein Lagerfeuer ganz verzichtet werden. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.). Glut löschen: Aus Brandschutzgründen sollte auch die Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Verlassen des Lagerfeuerortes sollten Sie diese deshalb mit Wasser ablöschen. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: Beachten Sie auch Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen, Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. Rauch- und Geruchsentwicklungen durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und beachten Sie behördliche Auflagen. Lagerfeuerqualm in der Wohnung kann ebenso Ärger verursachen wie nach Rauch riechende Wäsche von der Wäscheleine. Falls Sie sich selbst durch Nachbarn gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden, und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt- oder Ordnungsamt wenden. Aus dem Rauch gehen: Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, auch wenn Sie dafür bei wechselhaften Windverhältnissen den Platz am Feuer wechseln müssen. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten. Asche in den Restmüll geben: Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlicherweise im Holz vorhanden sind), aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z. B. PAKs im Boden kommen kann. Was Sie noch tun können: Anzündhilfen (fest, flüssig, Gel), die zum Anzünden verwendet werden, sollten die Anforderungen der DIN EN 1860-3 einhalten. Nutzen Sie möglichst pflanzliche oder naturnahe Anzündhilfen (z. B. Holzwolle). Verwenden Sie niemals Brandbeschleuniger, wie Spiritus oder Benzin. Diese Flüssigkeiten verdampfen bereits bei niedrigen Temperaturen und bilden ein explosives Gas-Luft-⁠Gemisch⁠. Sie können meterhoch verpuffen und umstehenden Menschen Schaden zufügen. Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Feinstaub- und PAK- Emissionen bei der unvollständigen Verbrennung beeinträchtigt. Hintergrund Umweltsituation: Die Verbrennung von Holz im Freien führt zu sehr hohen lokalen Schadstoffemissionen u. a. von Feinstaub , Kohlenmonoxid und organischen Verbindungen, darunter auch krebserzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), die durch unzureichende Verdünnung direkt eingeatmet werden können. Insbesondere an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität. So liefert das Verbrennen von Gartenabfällen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der regionalen Hintergrundbelastung in Bezug auf Feinstaub (⁠PM10) und kann daher lokal zur Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen. Dies geschieht vor allem dann, wenn viele Lagerfeuer in einer Region gleichzeitig abgebrannt werden, wie durch sogenannte Brauchtumsfeuer oder Brenntage. . Darüber hinaus kommt es zu einer höheren Belastung mit Feinstaubpartikeln (PM2.5) in den bodennahen Luftschichten ( Verbrennung von Gartenabfällen - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2009/2011 ). Durch seine geringe Größe kann Feinstaub beim Einatmen in die Lunge gelangen. Je nach Größe der Feinstaubpartikel dringen diese unterschiedlich tief in den Atemtrakt ein und können so die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Folgen können lokale Reizungen oder Entzündungen der Atemwege, aber auch systemische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Arterioskerose bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt sein. Feinstaub ist krebserregend und steht außerdem im Verdacht, Diabetes mellitus Typ 2 zu fördern. Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere, Kinder, Ältere und Personen mit geschädigten Atemwegen stellen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe eine besondere gesundheitliche Belastung dar. Gesetzeslage: Trotz der klaren Vorgaben im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hinsichtlich des Verwertungsgebots (Vorrang der Verwertung von Abfällen vor deren Beseitigung nach § 7 KrWG) und hinsichtlich der Überlassungspflicht von Abfällen, die im privaten Rahmen nicht verwertet werden können (§ 17 "Überlassungspflichten"), gibt es aufgrund der Ausnahmeregelung nach § 28 Absatz 3 KrWG ("Ordnung der Abfallbeseitigung") keine bundeseinheitlichen Vorgaben zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen. Den Bundesländern ist die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt, vom Grundprinzip der Abfallbeseitigung nach § 28 Absatz 1 KrWG Ausnahmen zu regeln, dass und wie bestimmte Abfälle oder auch nur bestimmte Mengen dieser Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen beseitigt werden dürfen. Fast jedes Bundesland, mit Ausnahme von Bremen und Berlin, hat eine entsprechende Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen erlassen. Die Regelungen variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. Einige Bundesländer verbieten das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf dem eigenen Grundstück oder dem freien Feld generell, andere Bundesländer machen diese Art der Abfallbeseitigung von bestimmten Faktoren abhängig oder fordern eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Abfallbehörde. Insoweit ist es unumgänglich, sich über die länderspezifischen Bestimmungen vorab zu informieren, um Verstöße, die mit einer Ordnungswidrigkeit nach § 69 Absatz 1 Nummer 8 KrWG geahndet werden können, zu vermeiden.

Pflanzenkohle

Pflanzenkohle möglichst umweltfreundlich kaufen oder herstellen Was Sie bei Pflanzenkohle beachten sollten Kaufen Sie nur zertifizierte Pflanzenkohle (EBC-Siegel). Dies garantiert, dass Schadstoffgehalte geprüft und Grenzwerte eingehalten werden. Wenn Sie selbst Pflanzenkohle herstellen wollen, nutzen Sie dafür geeignete Behälter (z. B. Kon-Tikis) und halten Sie sich streng an die Herstellervorgaben, um gesundheitsschädliche Emissionen gering zu halten. Geben Sie Gehölzschnitt in die öffentliche Grünschnittabfuhr und legen Sie nach Möglichkeit Totholzhecken in ihrem Garten an. Gewusst wie Pflanzenkohle entsteht durch die unvollständige Verbrennung ("Verkohlung" bzw. "Pyrolyse") von Pflanzenmaterial wie z.B. Gehölzschnitt. Der Einsatz von Pflanzenkohle kann zur CO 2 -Bindung beitragen, die Wasserspeicherkapazität des Bodens erhöhen und den Humusaufbau unterstützen. Bei unsachgemäßer Herstellung können aber auch Grenzwerte für Schadstoffe in der Pflanzenkohle überschritten werden. Darüber hinaus entstehen bei der Herstellung von Pflanzenkohle Luftschadstoffe wie Feinstaub und Kohlenmonoxid, aber auch klimaschädliches Methan. Siegel beachten: Kaufen Sie für die Anwendung im Garten nur Pflanzenkohle, die mit dem EBC-Siegel zertifiziert ist. Dieser Standard garantiert, dass die Pflanzenkohle bei der Herstellung und bezüglich Schadstoffgehalt allgemeinen Umweltanforderungen entspricht. Die Herstellung in modernen Pyrolyseanlagen hat gegenüber handwerklichen Herstellungsmethoden den Vorteil, dass der Pyrolyseprozess technisch kontrolliert und gesteuert werden kann. Zudem können auch die "⁠ Nebenprodukte ⁠" (Pyrolyseöle, Pyrolysegase und Abwärme) genutzt werden. Dadurch haben moderne Pyrolyseanlagen einen höheren Wirkungsgrad und die Schadstoffgehalte in der Abluft und in der Pflanzenkohle liegen unter den Grenzwerten. Dauerhafte CO 2 -Bindung durch Zusatzzertifikate: Pflanzenkohle kann – z.B. kleinteilig in den Boden ausgebracht – dauerhaft CO 2 speichern. Im Rahmen der freiwilligen CO 2 -Kompensation können entsprechende Projekte unterstützt werden. Hierfür gibt es Plattformen wie Carbonfuture , die nicht nur die Qualität der Pflanzenkohle (EBC-Siegel), sondern auch die nicht-rückholbare Ausbringung zertifizieren. Das ist für den Klimaschutznutzen wichtig, da Pflanzenkohle prinzipiell auch verbrannt werden kann, so dass der Kohlenstoff wieder vollständig als CO 2 entweichen würde. Bei eigener Herstellung an Herstellerempfehlungen halten: Wenn Sie Pflanzenkohle selbst herstellen möchten, sollten Sie sich vorab intensiv mit dem Herstellungsprozess und der richtigen Praxis vertraut machen. Das Ithaka Institut in der Schweiz bietet z. B. entsprechende Hintergrundinformationen und eine Bedienungsanleitung an. Am besten lassen Sie sich den Herstellungsprozess von erfahrenen Personen zeigen. So schaffen Sie die Voraussetzungen, dass Sie nicht nur eine möglichst große Ausbeute, sondern auch eine Pflanzenkohle mit guter Qualität und geringer Schadstoffbelastung erhalten. Denn auch wenn das Grundprinzip einfach ist und seit Jahrtausenden praktiziert wird, kann man aus Umweltsicht einiges falsch machen. Statt eines korrekt ablaufenden Verkohlungsprozesses kann ein qualmendes Lagerfeuer mit unnötiger Schadstoffbelastung das Resultat sein. Folgende Punkte sind für eine gute Verkohlung besonders entscheidend: Geeignetes Gefäß: Sie benötigen ein geeignetes Gefäß wie z. B. ein Kon-Tiki (trichter-/ zylinderförmiges, häufig doppelwandiges Brenngefäß), das u.a. eine gute Verbrennung der austretenden Brenngase ermöglicht und den Anforderungen z. B. bei der Ablöschung des Feuers standhält (Korrosionsschutz). Geeignetes Ausgangsmaterial: Sie dürfen grundsätzlich nur unbehandeltes Holz verwenden. Das Material sollte gut getrocknet, relativ homogen im Durchmesser und vor Regen geschützt gelagert worden sein. In der Regel wird Schnittgut von Ziergehölzen oder Obstbäumen verwendet, was schlecht kompostierbar ist. Verwenden Sie keinen frischen Grünschnitt, Blätter oder nährstoffreiche Ausgangsmaterialien. Diese sollten kompostiert oder in die Biotonne gegeben werden. Stetige Prozessführung: Es sollten immer nur dünne Holzschichten aufgelegt werden, wenn die oberste Schicht zu veraschen beginnt. Das erfordert eine kontinuierliche Betreuung und Beobachtung des Vorgangs. Zügiger Anzündvorgang von oben: Das Anzünden sollte von oben mit geeigneten und möglichst pflanzlichen oder naturnahen Anzündhilfen (z.B. wachsgetränkter Holzwolle) erfolgen, um die Rauchentwicklung gering zu halten. Ablöschen von unten: Nach dem Herstellen der letzten Schicht Pflanzenkohle muss diese (wenn möglich von unten) abgelöscht werden, um den Kohleausbrand zu stoppen. Aufgrund der hohen Anschaffungskosten eignet sich die handwerkliche Herstellung von Pflanzenkohle am ehesten für Gartengemeinschaften wie z. B. Kleingartenvereine. Verschiedene Vereine oder Verbände bieten Seminare oder Informationen hierzu an. Abstand halten: Bedenken Sie bezüglich der Rauchentwicklung, dass Sie genügend Abstand zu Lüftungsöffnungen (Fenster und Türen), zu Gartennachbarn sowie zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen) einhalten. Wie bei jedem offenen Feuer sollte mindestens eine Person das Feuer immer im Blick haben, um eingreifen zu können, falls etwas passiert. Entsorgen Sie Grünschnitt fachgerecht: Kleinere Mengen an Grünschnitt können Sie fachgerecht z.B. über die Biotonne entsorgen oder selber kompostieren. Durch die Untermischung von holzigem Material wird die Durchlüftung und damit der Rotteprozess des Komposts verbessert. Für größere Mengen Grünschnitt bieten Kommunen gesonderte Entsorgungsmöglichkeiten an. Wenn Sie genügend Platz in Ihrem Garten haben, können Sie eine ⁠Totholz⁠(h)ecke anlegen. Sie schaffen damit einen wichtigen Lebens- und Rückzugsraum u.a. für Kleingetier wie Kröten und Eidechsen sowie für viele Insekten. Was Sie noch tun können: Bevorzugen Sie beim Kauf von Pflanzenkohle Anbieter aus Ihrer Nähe. Beachten Sie unsere Tipps zu Feuerschalen , Kaminöfen , Gartenhäcksler und Kompost . Hintergrund Umweltsituation: Pflanzenkohle stellt eine Option zur Entnahme von CO 2 aus der ⁠ Atmosphäre ⁠ ("Removal") und zur langfristigen Speicherung von Kohlenstoff dar, wenn sichergestellt werden kann, dass sie nicht verbrannt wird. Die Pflanzenkohle wird durch Pyrolyse, also Verkohlung von ⁠Biomasse (z.B. Holz) ⁠hergestellt. Dabei entstehen – neben der Pflanzenkohle – auch unerwünschte Abgase und Schadstoffe wie Kohlenmonoxid, Feinstaub und Kohlenwasserstoffe. Dem Nutzen für das ⁠Klima⁠ stehen demnach Risiken wie die Belastung der Böden, der Luft und des Grundwassers mit Schadstoffen gegenüber. Vor allem durch Fehlbedienung kann es zu einer ungewollten Qualm-Entwicklung und zu unnötiger Schadstoffbelastung der Pflanzenkohle mit Polyzyklisch Aromatischen Kohlenwasserstoffen (⁠ PAK ⁠) kommen. Daher ist es aus Umweltsicht besonders wichtig, hohe Anforderungen bezüglich des Ausgangsmaterials, der Herstellung als auch in Bezug auf die Ausbringung z. B. in Böden zu legen. Im European Biochar Certificate (EBC) werden Anforderungen an das Ausgangsmaterial als auch Grenzwerte für einzelne Schadstoffe in der Pflanzenkohle sowie der Kontrollumfang an die herstellenden Anlagen festgelegt. Gesetzeslage: Pflanzenkohle ist in der EU als Bodenhilfsstoff zugelassen. Die detaillierten Voraussetzungen und Anforderungen sind in der EU-Düngemittelverordnung ( EU-Verordnung 2019/1009 ) geregelt.

Bagger und Sägen zum Erhalt seltener Arten und ihrer Lebensräume

Ohlenstedt/Hoope/Landkreis Osterholz/Landkreis Cuxhaven Motorsägen und Bagger sind derzeit im Naturschutzgebiet „Heide und Moor bei Haslah“ im Einsatz, um die vielfältigen Heidelebensräume zu pflegen. Durch ausgewählte Gehölzbeseitigungen und kleinflächigen Oberbodenabtrag versprechen sich der Landkreis Cuxhaven, der Landkreis Osterholz, das Land Niedersachsen, die Ökologische Station in der Biologischen Station Osterholz e.V. (BioS) und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) günstige Bedingungen für die Förderung einer seltenen Schlangenart, die Schlingnatter, und wertvoller Biotope. Die umfassenden Arbeiten werden im Rahmen des von der EU geförderten Integrierten LIFE-Projektes „Atlantische Sandlandschaften“ umgesetzt. Das etwa 15 Hektar große Naturschutzgebiet „Heide und Moor bei Haslah“ liegt etwa zehn Kilometer nördlich von Osterholz-Scharmbeck und befindet sich zu etwa gleichen Anteilen in den Landkreisen Osterholz und Cuxhaven. Charakteristisch für das Gebiet sind Übergänge zwischen Sandboden- und Moorbodenbiotopen. „Das Schutzgebiet ist durch den kleinräumigen Wechsel von offenen Moor- und Sandheidebiotopen, Birkenbruchwäldern und trockenen Eichen-Mischwäldern gekennzeichnet“, erklärt Paul Müller vom Landkreis Cuxhaven als Untere Naturschutzbehörde. Hierdurch weist es eine hohe Vielfalt an Lebensräumen auf und bietet einige floristische sowie faunistische Besonderheiten wie zum Beispiel Moorlilie, Orchideen, Heuschrecken, typische Moorfalter und Schlangen. Um die Qualität des wertvollen Lebensraums zu verbessern, haben die beteiligten Institutionen und Behörden umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen geplant. Hierzu gehören in erster Linie Gehölz- und Bodenarbeiten. Zur Optimierung des Lebensraums insbesondere für Reptilien ist auch die Anlage zahlreicher Versteckmöglichkeiten und Sonnenplätze vorgesehen. „Besonnte aufgerichtete Wurzelstubben und Totholzhaufen werden gerne von den wechselwarmen Tieren beispielsweise zur Regulierung der Körpertemperatur genutzt“, betont Kimberly Meyer vom Landkreis Osterholz als Untere Naturschutzbehörde. „Kleinflächig strukturierte Lebensräume sind für die Tiere besonders wichtig“, erläutert Sabrina Schäfer vom NLWKN in Hannover. Der Beseitigung von Gehölzen kommt bei der Pflegemaßnahme eine besondere Bedeutung zu. „Durch die ausgewählte Entnahme von Bäumen verbinden wir die beiden offenen Heidelebensräume, die zuvor durch jungen Kiefernwald voneinander getrennt waren“, so Hendrik Zabel von der ausführenden Firma aus Geestland. „Anfallendes Schnittgut der Baumfällungen und Entkusselungen kann zum Teil für die Anlage zahlreicher Totholzhaufen und einer Benjeshecke verwendet werden“, erklärt Leonie Kulp, Mitarbeiterin der Ökologische Station in der BioS. Neben den Strukturanreicherungen werden die offenen Heidelebensräume vergrößert. Kulp begleitet die Maßnahmenumsetzung vor Ort, um eine fachgerechte Umsetzung zu gewährleisten. Die BioS führt darüber hinaus zukünftig gezielte floristische und faunistische Erfassungen durch, um den Erfolg der Maßnahmen zu kontrollieren und ggf. weitere Maßnahmen für seltene Arten zu entwickeln. Das Integrierte LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Die Maßnahmen im NSG „Heide und Moor bei Haslah“ sind Teil des von der Europäischen Union geförderten Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ zum Erhalt der biologischen Vielfalt, das gemeinsam von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachen umgesetzt wird. Charakteristische Biotope der atlantischen biogeographischen Region, wie zum Beispiel Heide- und Dünenlandschaften, artenreiche Borstgrasrasen und nährstoffarme Stillgewässer, sollen dabei nachhaltig aufgewertet werden. Auch die Bestände der für diese Lebensräume typischen Arten, wie Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Schlingnatter und Zauneidechse, sollen gestärkt werden. Für die zehnjährige Laufzeit des Projektes steht beiden Ländern insgesamt ein Budget von 16,875 Millionen Euro zur Verfügung. 60 Prozent der Mittel werden von der Europäischen Union gestellt, jeweils 20 Prozent von den beiden Bundesländern. Die Gesamtverantwortung für das Vorhaben liegt in Nordrhein-Westfalen beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV). Die operative Umsetzung der konkreten Einzelmaßnahmen in Niedersachsen liegt beim Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU). Weitere Informationen sind im Internet unter www.sandlandschaften.de und unter www.nlwkn.niedersachsen.de verfügbar. Für Rückfragen zum Gesamtprojekt steht Ihnen das IP-LIFE-Team des NLWKN gerne zur Verfügung (Tel.: 0511/3034-3352, E-Mail: Thomas.Kutter@nlwkn-h.niedersachsen.de). Für weitere Informationen bzgl. der Maßnahme im NSG „Heide und Moor bei Haslah“ wenden Sie sich bitte an Sabrina Schäfer (Tel.: 0511/3034-3368, E-Mail: Sabrina.Schaefer@nlwkn-h.niedersachsen.de) oder direkt an die lokalen Partner vor Ort (Leonie Kulp, Ökologische Station in der Biologischen Station Osterholz e.V., Tel: 04791/9656995, L.Kulp@biologische-station-osterholz.de).

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