In the light of the upcoming phase 4 of the European Union Emissions Trading System (EU ETS, 2021-2030), the Monitoring and Reporting Regulation and the Accreditation and Verification Regulation are currently under review. One topic of particular interest is the question whether and to what extent greenhouse gas (GHG) emissions transferred to Carbon Capture and Utilisation (CCU) installations should be deductible for the transferring installation. The project discusses a set of generally applicable criteria that can evaluate CCU applications with regard to climate protection and in particular with regard to enforceability. Veröffentlicht in Texte | 36/2019.
Most countries have acknowledged the importance of assessing and quantifying their population's internal exposure from chemicals in air, water, soil, food and other consumer products due to the potential health and economic impact. Human biomonitoring (HBM) is a valuable tool which can be used to quantify such exposures and effects. Results from HBM studies can also contribute to improving public health by providing evidence of individuals' internal chemical exposure as well as data to understand the burden of disease and associated costs thereby stimulating the development and implementation of evidence-based policy. To have a holistic view on HBM data utilisation, a multi-case research approach was used to explore the use of HBM data to support national chemical regulations, protect public health and raise awareness among countries participating in the HBM4EU project. The Human Biomonitoring for Europe (HBM4EU) Initiative (https://www.hbm4eu.eu/) is a collaborative effort involving 30 countries, the European Environment Agency (EEA) and the European Commission (contracting authority) to harmonise procedures across Europe and advance research into the understanding of the health impacts of environmental chemical exposure. One of the aims of the project was to use HBM data to support evidence based chemical policy and make this information timely and directly available for policy makers and all partners. The main data source for this article was the narratives collected from 27 countries within the HBM4EU project. The countries (self-selection) were grouped into 3 categories in terms of HBM data usage either for public awareness, policy support or for the establishment HBM programme. Narratives were analysed/summarised using guidelines and templates that focused on ministries involved in or advocating for HBM; steps required to engage policy makers; barriers, drivers and opportunities in developing a HBM programme. The narratives reported the use of HBM data either for raising awareness or addressing environmental/public health issues and policy development. The ministries of Health and Environment were reported to be the most prominent entities advocating for HBM, the involvement of several authorities/institutions in the national hubs was also cited to create an avenue to interact, discuss and gain the attention of policy makers. Participating in European projects and the general population interest in HBM studies were seen as drivers and opportunities in developing HBM programmes. A key barrier that was cited by countries for establishing and sustaining national HBM programmes was funding which is mainly due to the high costs associated with the collection and chemical analysis of human samples. Although challenges and barriers still exist, most countries within Europe were already conversant with the benefits and opportunities of HBM. This article offers important insights into factors associated with the utilisation of HBM data for policy support and public awareness. © 2023 Published by Elsevier GmbH.
In the light of the upcoming phase 4 of the European Union Emissions Trading System (EU ETS, 2021-2030), the Monitoring and Reporting Regulation and the Accreditation and Verification Regulation are currently under review. One topic of particular interest is the question whether and to what extent greenhouse gas (GHG) emissions transferred to Carbon Capture and Utilisation (CCU) installations should be deductible for the transferring installation. The project discusses a set of generally applicable criteria that can evaluate CCU applications with regard to climate protection and in particular with regard to enforceability.
Lemwerder Sie sind hier: Rathaus · Ortsrecht Ortsrecht Hier finden Sie die Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Lemwerder. Hinweis zu den Satzungen: Nur die Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Lemwerder sind rechtsverbindlich, die im Amtsblatt für den Landkreis Wesermarsch erlassen wurden. Satzungen und Verordnungen können im Rathaus eingesehen werden. Allgemeine Verwaltung & Rat Hauptsatzung 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lemwerder (ab dem 01.10.2017) 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lemwerder (ab dem 19.11.2022) Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften vom 30.06.2022 Satzung der Gemeinde Lemwerder über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigungen für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Lemwerder über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigungen für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen vom 28.10.2021 (Fraktionsgelder) Baurecht Abgrenzungssatzung Altenesch Abgrenzungssatzung Bardewisch Einbeziehungssatzung Bardewisch Abgrenzungssatzung Süderbrook Ergänzungssatzung Süderbrook Innenbereichssatzung Süderbrook Abgrenzungssatzung Deichshausen Außenbereichssatzung Barschlüte Außenbereichssatzung mit örtlichen Bauvorschriften Sannau Vorkaufsrechtssatzung Ablösungssatzung Satzung zur Aufhebung der Ablösesatzung Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke durch Kleinkläranlagen Allgemeine Entsorgungsbedigungen des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) für die Abwasserentsorgung Flächennutzungspläne Bekanntmachung zum Flächennutzungsplan Flächennutzungsplan Stand 2015 1. Berichtigung zum Flächennutzungsplan Stand 2017 2. Berichtigung zum Flächennutzungsplan Stand 2020 3. Berichtigung zum Flächennutzungsplan Stand 2021 1. Änderung zum Flächennutzungsplan Stand 01/2023 (Planzeichnung) 1. Änderung zum Flächennutzungsplan Stand 01/2023 (Begründung) 1. Änderung zum Flächennutzungsplan Stand 01/2023 (Umweltbericht) 2.Änderung zum Flächennutzungsplan Stand 06/2024 (Planzeichnung) 2.Änderung zum Flächennutzungsplan 06/2024 (Begründung) 2.Änderung zum Flächennutzungsplan 06/2024 (Umweltbericht) Bebauungspläne Bebauungsplan Nr. 1 Stand 1974 Bebauungsplan Nr. 2 Stand 1964 Planausschnitt zum Bebauungsplan Nr. 2 Stand 4/1964 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 Stand 1968 Neufassung Bebauungsplan Nr. 2 Stand 1977 Bebauungspläne 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 Stand 2005 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 / Begründung Stand 2005 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 Stand 2022 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 / Begründung Stand 2022 Bebauungsplan Nr. 3 Stand 1965 Bebauungsplan Nr. 4 Stand 1966 Neufassung zum Bebauungsplan Nr. 4 Stand 1979 Bebauungsplan Nr. 5 Stand 1966 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 5 Stand 1991 Bebauungsplan Nr. 6 Stand 1968 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 6 Stand 1992 Bebauungsplan Nr. 7 Stand 1991 1. Änderung zur Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 7 Stand 1991 Bekanntmachung zur 2. Satzungsänderung zum Bebauungsplan Nr. 7 Stand 2017 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 7 Stand 2017 Bebauungsplan Nr. 8 Bebauungsplan Nr. 10 Bebauungsplan Nr. 11 Bebauungsplan Nr. 12 Stand 1979 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 12 Stand 1981 Bebauungsplan Nr. 13 Bebauungsplan Nr. 14 Stand 1983 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 14 Stand 1995 Bebauungsplan Nr. 15 Bebauungsplan Nr. 16 Blatt2 Stand 1983 Bebauungsplan Nr. 16 Blatt3 Stand 1983 Bebauungsplan Nr. 17 Bebauungsplan Nr. 19 Bebauungsplan Nr. 20_1-20 Bebauungsplan Nr. 21_1-21 Stand 1992 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 21_1-21 Stand 1998 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 21_1-21 Stand 2019 Bebauungsplan Nr. 22_1-22 Bebauungsplan Nr. 22_1-22-A Bebauungsplan Nr. 23_1-23 Bebauungsplan Nr. 24_1-24 Stand 1999 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 24_1-24 Stand 2000 Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 25 Bebauungsplan Nr. 25_1-25 Stand 1999 Bekanntmachung zur 1. Satzungsänderung zum Bebauungsplan Nr. 25 Stand 2015 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 25_1-25 Stand 2015 Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 26 Bekanntmachung zur 1. Satzungsänderung zum Bebauungsplan Nr. 26 Stand 2018 Bebauungsplan Nr. 26_1-26 Stand 2003 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 26_1-26 Stand 2018 Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 28 Bekanntmachung zur 1. Satzungsänderung zum Bebauungsplan Nr. 28_1-28 Stand 2019 Bebauungsplan Nr. 28_1-28 Stand 2004 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 28_1-28 Stand 2019 Vorhaben und Erschließungsplan zum Bebauungsplan Nr. 28_1-28 Stand 2019 Bebauungsplan Nr. 29_1-29 Bebauungsplan Nr. 30_1-30 Bebauungsplan Nr. 31_1-31 Bebauungsplan Nr. 32 Satzung über die Veränderungssperre des Bebauungsplanes Nr. 32 Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 33 Bebauungsplan Nr. 33 Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 34 Bebauungsplan Nr. 34 Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 35 Bebauungsplan Nr. 35 Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 37, Am Hohen Groden, Ost Bebauungsplan Nr. 37 Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 38 Bebauungsplan Nr. 38, Stand 2020 Bebauungsplan Nr. 39 "Solarpark an der L875 (Auf der alten Gärtnerei) - Planzeichnung - Planzeichnung /VEP - Begründung - Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 40 "Solarpark Agri-Photovoltaik Butzhausen" - Planzeichnung - Planzeichnung/VEP - Begründung - Umweltbericht Ergänzungssatzungen Ergänzungssatzung „Am Hohen Groden"- Ortsteil Altenesch-Süderbrook, gem. § 34 Abs.4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Erschließungsbeiträge Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Änderung des § 8 bei der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Wiesenstraße" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Ahornweg" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Erlenweg" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Eschenweg" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Am Leuchtturm" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Stader Straße" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Wilhelmshavener Straße" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Braker Weg" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Huder Weg" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Jeverweg" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Elsflether Weg" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Nordenhamer Weg" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Vegesacker Weg" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Rasteder Weg" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Westersteder Weg" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Theodor-Storm-Straße" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Wiefelsteder Weg" Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Erschließungsanlage "Niedersachsenstraße/Mellumring" Benutzungsordnungen Benutzungsordnung für die Bücherei Benutzungsordnung für die Ernst-Rodiek-Halle Benutzungsordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser Benutzungsordnung für die BEGU Lemwerder Nutzungsentgelte für die BEGU Lemwerder Feuerwehr Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgellich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Jugendordnung für die Jugendfeuerwehr Lemwerder Grundsätze über die Organisation der Kinderfeuerwehr Lemwerder Finanzen & Abgaben Vergnügungssteuersatzung vom 25.02.2016 Erste Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom 15.06.2018 Satzung über die teilweise Nichterhebung einer Vergnügungssteuer Hundesteuersatzung Verwaltungskostensatzung Abwasserabgabensatzung Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen Satzung zur Umrechnung und Glättung von satzungsrechtlichen Euro-Beträgen Satzung der Stiftung der Gemeinde Lemwerder Stiftungsgeschäft Haushalt 2018 Haushalt 2019 Haushalt 2020 Haushalt 2021 Haushalt 2022 Haushalt 2023 Haushalt 2024 Kindertagesstätten & Schulen Schulbezirkssatzung Satzung über die Einrichtung eines Beirates für die Kindertagesstätte Lemwerder Öffentliche Einrichtungen Satzung für die BEGU Lemwerder Nutzungsentgelte für die BEGU Sicherheit und Ordnung Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Lemwerder (ab 01.01.2020) Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Lemwerder (ab 01.01.2020) Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Lemwerder (ab 01.01.2020) Satzung über die Abhaltung eines Wochenmarktes und über die Teilnahme an diesem Wochenmarkt (aufgehoben am 20.09.2024) 2. und 3. Änderung der Satzung über die Abhaltung eines Wochenmarktes (aufgehoben am 20.09.2024) Satzung über die Erhebung von Standgeldern auf dem Wochenmarkt Satzung über die Abhaltung und Teilnahme eines Wochenmarktes in der Gemeinde Lemwerder (MarktS) vom20.09.2024 Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG) Satzung für den Wohnmobilstellplatz am Peter-Baxmann-Platz der Gemeinde Lemwerder Fragen und Antworten zum Hundegesetz vom Land Niedersachsen (NHundG) Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) Gewerbe Verordnung über den Mindestabstand von Spielhallen innerhalb der Gemeinde Lemwerder (SpielhStandVO) Sonstiges Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates der Gemeinde Lemwerder (am 19.11.2022 außer Kraft getreten) Satzung über die Bildung eines Senioren- und Behindertenbeirates (vom 03.11.20222) Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Lemwerder über die Bildung eines Senioren- und Behindertenbeirates der Gemeinde Lemwerder vom 19.09.2024 Satzung über die Bildung eines Jugendbeirates der Gemeinde Lemwerder Ortsrecht zurück nach oben Datenschutz Impressum Kontakt powered by webEdition CMS
Bauleitpläne Zum Hauptinhalt springen Menü Start Aktuell Neuigkeiten Neuigkeitenarchiv Amtsblatt Amtsblatt 2023 Amtsblatt 2022 Gemeinderat Sitzungsberichte Sitzungsberichte 2020 Umlaufbeschlüsse 2020 Sitzungsberichte 2021 Sitzungsberichte 2022 Sitzungsberichte 2023 Sitzungsberichte 2024 Beschlüsse des Gemeinderates Archiv Berichte 2019 Berichte 2018 Berichte 2017 Berichte 2016 Berichte 2015 Sitzungstermine mit Unterlagen 2022 2021 Bauleitpläne BürgerGIS Veranstaltungen Dies & Das Bahnhof Schalkstetten Windkraft Europawahl und Kommunalwahl Bürgerentscheid Allgemeine Informationen über einen Bürgentscheid Kommunalwahl 2024 - Wahlverfahren usw Öffentliche Bekanntmachungen Kommunalwahl 2024 Gemeindewahlausschuss Wahlergebnis 2019 - Ortschaftsräte Wahlergebnis 2019 Gemeinderat Amstetten Über Amstetten Grußwort des Bürgermeisters Daten - Fakten Anreise Ortsplan Lage & Anreise Bauen & Wohnen Bodenrichtwerte Breitbandausbau in Amstetten Gemeindeentwicklung Archiv Gemeindeentwicklung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ELR Jahresprogramm 2025 Gewerbe Gewerbeflächen Gewerbegebiet Boden Standortinformationssystem Amstetter Unternehmen Dienstleistungen Einzelhandel, Lebensmittel usw Gewerbliche Produktion Handwerksbetriebe Handel und Transporte Banken und Sparkassen Breitbandversorgung Förderung Standort Geschichte Ortsteile Bräunisheim Hofstett-Emerbuch Reutti Schalkstetten Stubersheim Ortsrecht Gebühren und Abgaben Förderrichtinien Benutzungsordnungen Sicherheit und Ordnung Entschädigungen Organisation Gemeinderat Partnerschaft Celles-sur-Belle Aktuelles Berichte Sehenswürdigkeiten Partnerschaftsurkunde Heiraten in Amstetten Bilder der Trauzimmer Streifzüge auf der schwäbischen Alb Amstetten-Bahnhof Amstetten-Dorf Bräunisheim Hofstett-Emerbuch Reutti Schalkstetten Stubersheim winterliches Amstetten Amstetten früher historische Aufnahmen Postkarten Bilder Verwaltung Übersicht Bürgerservice/Kontakt A B D E F G H K L M N P, Q R S U V W Z Wer bearbeitet was? Fundbüro Bezug Amtsblatt Mitarbeiter*innen Bürgermeister Hauptamt Ortsbauamt Kämmerei Integration Dienstleistungen Abfallbeseitigung Abfuhrtermine Wichtige Adressen Was ist ... Wo entsorge ich? Buchstabe A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z Abwasser Zisternen Kanäle Wasserversorgung Mieterwechsel und Verkauf Herkunft, Wasserhärte Wasserrohrbruch? Hausanschluss Ablesemitteilung Friedhöfe Park- and Ride Anlage Mietspiegel Gemeinderäte Ortsvorsteher*innen Ortschaftsräte Bräunisheim Hofstett-Emerbuch Reutti Schalkstetten Stubersheim Stellenangebote Gemeindeverwaltungsverband Leben & Kultur Übersicht Amstetten Jung und Alt (AJA) Veranstaltungen Rückblicke Schulkinderbetreuung Schulkinderbetreuung Amstetten Bücherei Sachbücher Hallen/Veranstaltungsräume Geschirr und Marktstände Aurainhalle Amstetten Gymnastikhalle Schalkstetten Gemeinschaftshaus Hofstett-Emerbuch Kultur- und Begegnungshaus Amstetten Gemeindehalle Stubersheim Feuerwehrgerätehaus Bräunisheim Gemeinschaftsraum Bräunisheim Waldspielplatz Ausleihgeschirr Kindergärten Kindergärten Kinderhaus Sandrain Kindergarten Zentrum Kindergarten Stubersheim Kindergarten Amstetten-Dorf Anmeldung Gebühren besondere Angebote Kirchen Evangelische Kirchengemeinde Amstetten Evangelische Kirchengemeinde Stubersheimer Alb Evangelische Kirchengemeinde Urspring-Reutti-Ettlenschieß Katholisches Kirchengemeinde St. Sebastian - Erlöserkirche Amstetten Notfalldienste Schulen Soziales Sozialer Förderverein in Schalkstetten und Waldhausen e.V. Nachbarschaftshilfe Tagesmütter Tourismus & Freizeit Erlebnisregion Albtrauf Gaststätten/Unterkünfte/Womostellplatz Eisenbahnromantik Brauchtum Volkshochschulen VHS Laichingen Vereine Schwäbische Alb Tourismus Bauleitpläne Auf dieser Seite werden im Verfahren befindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen) bekannt gegeben. Rechtskräftige Pläne können Sie im BürgerGIS der Gemeinde Amstetten anschauen. Öffentliche Bekanntmachung Auslegung Bebauungsplan "PV-Anlage Lehrhau" in Amstetten-Reutti Planzeichnung Textteil Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Abwägungstabelle Bebauungsplan Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Fachbeitrag Artenschutz Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und Änderung Flächennutzungsplan PV Anlage Lehrhau vom 02.10.2024 Erneute Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und Änderung Flächennutzungsplan PV Anlage Lehrhau vom 17.10.2024 Öffentliche Bekanntmachung Auslegung 23. Flächennutzungsplanänderung im Gemeindeverwaltungsverband Lonsee-Amstetten: "PV-Anlage Lehrhau" in Amstetten-Reutti Flächennutzungsplanänderung zeichnerischer Teil Begründung Flächennutzungsplanänderung Abwägungstabelle Bebauungsplan sowie Flächennutzungsplanänderung Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Fachbeitrag Artenschutz Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und Änderung Flächennutzungsplan PV Anlage Lehrhau vom 02.10.2024 Erneute Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und Änderung Flächennutzungsplan PV Anlage Lehrhau vom 17.10.2024 Öffentliche Bekanntmachung 22. Flächennutzungsplanänderung im Gemeindeverwaltungsverband Lonsee-Amstetten: "PV-Anlage Oppinger Weg" in Amstetten-Reutti 22. FNP-Änderung PV- Anlage Oppinger Weg Begründung mit UB Endfassung 22. FNP-Änderung PV- Anlage Oppinger Weg Endfassung Öffentliche Bekanntmachung 22. Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan "PV-Anlage Oppinger Weg" in Amstetten-Reutti 1033 BBP PV-Anlage Oppinger Weg Endfassung 23.10.2023 1033 vBBP Solarpark Amstetten Begründung mit UB Endfassung 23.11.2023 Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan "Kreuzstein III" in Amstetten-Bahnhof Sitzungsvorlage Bebauungsplan Kreuzstein III Amst-Bhf - Satzungsbeschluss 01_Anlage_Kreuzstein_III_Relevanzprüfung_Gesamtdokument 02_Anlage_Kreuzstein_III_Umweltbericht_Gesamtdokument 03_Abwägungstabelle_Anhörung_TröB_Auslegung 04_Bebauungsplan_Kreuzstein3_zeichnTeil 05_Bebauungsplan_Kreuzstein3_zeichnTeil_mit_gepl_Bebauung 06_Bebauungsplan_Kreuzstein3_Textteil Öffentliche Bekanntmachung Auslegung Bebauungsplan "Brühl II" in Amstetten-Dorf Bekanntmachung Zeichnerischer Teil Textteil Begründung Artenschutz Örtliche Bauvorschriften Umweltbericht Öffentliche Bekanntmachung 24. Änderung des Flächennutzungsplanes im Gemeindeverwaltungsverband Lonsee-Amstetten: "Fernwärme Mengsel" in Lonsee Öffentlichen Bekanntmachung vom 17.11.2023 Begründung Plan Öffentliche Bekanntmachnung 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Gemeindeverwaltungsverband Lonsee-Amstetten: "Sondergebiet Grünhaberäcker I" in Amstetten-Reutti Plan mit Begründung Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan „Unter dem Mühlweg“ in Amstetten-Stubersheim Der Gemeinderat der Gemeinde Amstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.10.2021 den Bebauungsplan „Unter dem Mühlweg" in Amstetten, Ortsteil Stubersheim nach § 10 Abs. 1 des BauGB und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2019 in dem Lageplan des Ing.-Büros Wassermüller Ulm GmbH vom 18.11.2019/26.07.2021/25.10.2021 festgelegt. Ausschnitt Bebauungsplan „Unter dem Mühlweg“ vom 18.11.2019/26.07.2021/25.10.2021, unmaßstäblich, genordet. Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen (planungsrechtlicher Teil) und die örtlichen Bauvorschriften des Ing.-Büros WASSERMÜLLER ULM GmbH mit dem Datum vom 18.11.2019/26.07.2021/25.10.2021 einschließlich Begründung sowie der Artenschutzprüfung (saP) des Bio-Büros Schreiber vom 26.03.2021. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Unter dem Mühlweg“ i. d. F. vom 18.11.2019/26.07.2021/25.10.2021 treten mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Artenschutzprüfung und Satzungsbeschluss werden ab dem 22.11.2021 im Rathaus der Gemeinde Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten zu den ortsüblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in § 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres gegenüber der Gemeinde Amstetten gestellt ist, wird verwiesen. Unbeachtlich werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes bzw. der Satzung gegenüber der Gemeinde Amstetten geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder der auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Amstetten geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Bürgermeisteramt Amstetten, den 04.11.2021 Johannes Raab, Bürgermeister Alle dazugehörigen Unterlagen stehen hier zum Download bereit. Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan „Brühl“ in Amstetten-Dorf Der Gemeinderat der Gemeinde Amstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.06.2021 den Bebauungsplan „Brühl" in Amstetten-Dorf nach § 10 Abs. 1 des BauGB und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2019 in dem Lageplan des Ing.-Büros Wassermüller Ulm GmbH vom 18.11.2019 / 23.07.2020 / 28.06.2021 festgelegt. Ausschnitt Bebauungsplan „Brühl“ vom 18.11.2019 / 23.07.2020 / 28.06.2021, unmaßstäblich, genordet Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen (planungsrechtlicher Teil) und die örtlichen Bauvorschriften des Ing.-Büros WASSERMÜLLER ULM GmbH mit dem Datum vom 18.11.2019 / 23.07.2020 / 28.06.2021 einschließlich Begründung sowie Artenschutzprüfung (saP) des Bio-Büros Schreiber vom 22.07.2020. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Brühl“ i. d. F. vom 18.11.2019 / 23.07.2020 / 28.06.2021 treten mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Artenschutzprüfung und Satzungsbeschluss werden ab dem 19.07.2021 im Rathaus der Gemeinde Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten zu den ortsüblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in § 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres gegenüber der Gemeinde Amstetten gestellt ist, wird verwiesen. Unbeachtlich werden -eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, -eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und -nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes bzw. der Satzung gegenüber der Gemeinde Amstetten geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder der auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Amstetten geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn -die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder -der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder -vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Bürgermeisteramt Amstetten, den 08.07.2021 Johannes Raab, Bürgermeister Die Unterlagen zum Bebauungsplan können unter folgendem Link heruntergeladen werden: media/files/unterlagen-bebauungsplan-bruehl.zip Die Unterlagen zur Informationsveranstaltung am 15.11.2021 finden Sie hier Startseite 1. Start 2. Aktuell 3. Bauleitpläne Bürgermeisteramt Amstetten Lonetalstraße 19 73340 Amstetten Fon: 07331/3006-0 Fax: 07331/3006-99 info@amstetten.de Öffnungszeiten Rathaus Montag bis Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Montag: 14:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr Impressum Datenschutz Barrierefreiheit
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Aktuelle Seite: 2. Stadtentwicklung & Umwelt 3. Bauleitplanung 4. Laufende Bauleitplanverfahren Laufende Bauleitplanverfahren An dieser Stelle informieren wir Sie über aktuell laufende Verfahren der Bauleitplanung. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dessen Änderungen bzw. Ergänzungen sowie die Bebauungspläne (verbindlicher Bauleitplan) und deren Änderungen. Für die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen ist ein vorgegebenes Verfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) durchzuführen. Im Rahmen dieser Bauleitplanverfahren erfolgen auch Beteiligungen der Öffentlichkeit, meist in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen. Ausgelegt werden der Planentwurf, der Begründungsentwurf sowie ggf. vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und sonstige Fachgutachten. Zu den ausliegenden Planentwürfen können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Auslegungen finden statt im Rathaus der Stadt Bremervörde, Rathausmarkt 1, 27432 Bremervörde, im Fachbereich Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (1. OG). Auf die Auslegungen wird in einer amtlichen Bekanntmachung hingewiesen, die in der Bremervörder Zeitung sowie auf dieser Internetseite veröffentlicht wird. Die Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen sind während des jeweiligen Auslegungszeitraums auch hier abrufbar. Sollten keine Bekanntmachungen angezeigt werden, liegen derzeit keine Planentwürfe zur Einsicht aus. Ihre Ansprechpersonen Thomas Karstens Zimmer 33, 1. OG Rathausmarkt 1 27432 Bremervörde Telefon: 04761 / 987-156 Fax: 04761 / 987-176 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Sarah Poguntke Zimmer 32, 1. OG Rathausmarkt 1 27432 Bremervörde Telefon: 04761 / 987-163 Fax: 04761 / 987-176 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Alisa Steinberger Zimmer 33, 1. OG Rathausmarkt 1 27432 Bremervörde Telefon: 04761 / 987-166 Fax: 04761 / 987-176 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Adresse Stadt Bremervörde Rathausmarkt 1 27432 Bremervörde Kontakt Tel.: 04761 / 987-0 Fax: 04761 / 987-176 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Öffnungszeiten Hier gelangen Sie zu den Öffnungszeiten unserer Einrichtungen. Impressum Datenschutzerklärung
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April 2017 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Merklingen im Internet unter www.merklingen.de veröffentlicht werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus, Hauptstraße 31, 89188 Merklingen, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Gegen Erstattung der Kosten werden die öffentlichen Bekanntmachungen als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder mit der Post verschickt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Merklingen. Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde zu Bauleitplänen erscheinen im „Mitteilungsblatt“, sowie ergänzend durch die Bereitstellung im Internet. Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Bekanntmachungen. Bekanntmachung Hebesatzsatzung Die Satzung über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer tritt am 01.01.2025 in Kraft » Artikel weiterlesen Bekanntmachung Enteignungsentschädigung Mitteilung zur Enteignungsentschädigung § 88 Nr.7 FlurbG vom 06.09.2024 des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis » Artikel weiterlesen Bekanntmachung Volksbegehren "Landtag verkleinern" über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes" » Artikel weiterlesen Bekanntmachung Benutzungsordnung für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Merklingen ab 01.09.2024 » Artikel weiterlesen Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 » Artikel weiterlesen Recht auf Einsicht ins Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament und für die Wahl des Gemeinderates, des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlschienen für diese Wahlen » Artikel weiterlesen Bekanntmachung Gemeinderatswahl Die Wahl des Gemeinderats findet am 09.06.2024 statt » Artikel weiterlesen Bekanntmachung Benutzungsordnung für die Tageeintichtungen für Kinder der Gemeinde Merklingen ab 01.02.2024 » Artikel weiterlesen Bekanntmachung Haushaltssatzung 2023 Aufgrund von § 79 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 25.04.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. » Artikel weiterlesen Bestattungsgebührensatzung Neufassung der Satzung über die Erhebung von Bestattungsgebühren zum 01.07.2023 » Artikel weiterlesen Einträge insgesamt: 45 1 | 2 | 3 | 4 | 5 » hier können Sie die aktuelle Satzung zur öffentlichen Bekanntmachnung herunterladen. Gemeinderat Mitarbeiter Bekanntmachung Bahnhof Kalender Abfall Wichtige Links Impressum | Inhalt | Datenschutzerklärung Verwenden Sie diese Tastaturbefehle, um die Schriftgröße zu verändern: STRG- bzw. STRG+ drucken nach oben Gemeinde Merklingen • Hauptstraße 31 • 89188 Merklingen • Tel. 07337 9620-0 • Fax 07337 9620-90 • E-Mail schreiben • Instagram
Nach § 9a des Atomgesetzes haben die Bundesländer für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet anfallenden radioaktiven Abfälle Landessammelstellen einzurichten. Die Verursacher radioaktiver Abfälle haben diese gemäß § 5 der Atomrechtlichen Entsorgungsverordnung (AtEV) an die Landessammelstellen oder an eine zur Beseitigung ra-dioaktiver Abfälle behördlich zugelassene Einrichtung abzuliefern. Aufgabe des Bundes ist es, Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten. Das Land Rheinland-Pfalz betreibt seit 1972 gemäß dieser gesetzlichen Verpflichtung in der Gemarkung der Gemeinde Hoppstädten-Weiersbach (Landkreis Birkenfeld) eine Landessammelstelle für radioaktive Abfälle. Dieses Lager wurde in den Jahren 1982 und 1988 erweitert. Ende 2007 wurde eine Teilerneuerung der Baulichkeiten abgeschlossen. Mit der Übernahme der radioaktiven Abfälle durch die Landessammelstelle wird sichergestellt, dass die Lagerung und die Weiterbehandlung der Abfälle nach den gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Die angenommenen Abfälle müssen der Benutzungsordnung und den Annahmebedingungen der Landessammelstelle entsprechen. Da strenge Regeln bereits für den Transport radioaktiver Stoffe gelten, unterhält die Lan-dessammelstelle auch einen Entsorgungsdienst. Dieser übernimmt die Abfälle beim Verursacher und befördert sie zur Landessammelstelle. Herkunft der radioaktiven Abfälle In der Landessammelstelle werden radioaktive Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung eingelagert. Abfälle aus Kernkraftwerken (Abfälle aus dem Kernbrennstoffkreis-lauf, hochradioaktive Abfälle sowie aktivierte oder kontaminierte Materialien aus dem Betrieb oder Rückbau von Kernkraftwerken) werden nicht angenommen. Vor allem in der Medizin werden für spezielle Untersuchungen (z. B. zur Diagnose von Schilddrüsenerkrankungen), zur Therapie (z. B. bei der Tumortherapie) und bei Laboranalysen (z. B. Radioimmunassays zur Diagnose von Stoffwechselerkrankungen) radio-aktive Präparate und Reagenzien eingesetzt. Bei solchen Anwendungen entstehen Abfälle, die radioaktive Stoffe enthalten. Bei vielen industriellen Prozessen müssen zuverlässig und schnell Informationen über Dicken, Dichten oder Füllstände eines Produkts gewonnen werden. In einer Reihe von Anwendungen (z. B. Blechherstellung, Flaschenabfüllanlagen) werden hierbei um-schlossene radioaktive Strahler eingesetzt. Nach den physikalischen Gesetzen nimmt die Radioaktivität im Laufe der Zeit ständig ab, so dass die Strahlung für die Messzwecke nicht mehr ausreicht. Die radioaktiven Präparate müssen ersetzt werden. Im Idealfall werden die ausgetauschten Strahlenquellen wiederaufgearbeitet oder anderweitig verwendet. Wenn dies nicht möglich ist, sind solche Strahlenquellen als radioaktiver Abfall zu entsorgen. Auf Flohmärkten oder bei Haushaltsauflösungen finden sich manchmal Gegenstände aus früheren Zeiten, die radioaktive Stoffe enthalten, z. B. Radiumbecher, Radiumkissen oder radioaktive Stoffe enthaltende Militaria. Der Besitz dieser Gegenstände ist ohne Ge-nehmigung der zuständigen Strahlenschutzbehörde nicht zulässig. Sie müssen daher als radioaktiver Abfall an die Landessammelstelle abgegeben werden. Behandlung der radioaktiven Abfälle in der Landessammelstelle Bei an die LRP abgelieferten radioaktiven Abfällen erfolgen zunächst messtechnische, visuelle und formelle Kontrollen (Kontamination, Dosisleistung, Unversehrtheit der Verpackung, radiologische Deklaration etc.). Abfälle mit sehr rasch zerfallenden radioaktiven Stoffen, werden solange gelagert, bis die Radioaktivität darin soweit abgeklungen ist, dass sie als nicht mehr radioaktive Abfälle nach geltendem Abfallrecht entsorgt werden können. Vor einer Entsorgung als konventionelle Abfälle werden solche Abfälle einer erneuten messtechnischen Kontrolle mit der automatisierten Fassmessanlage unterzogen. Zusätzlich wird die Einhaltung von Grenzwerten für die Freigabe rechnerisch kontrolliert und dokumentiert. Abfälle mit langlebigen radioaktiven Stoffen werden bis zur Abgabe an ein zukünftiges Bundesendlager zwischengelagert und so behandelt, dass sie den Einlagerungsbedingungen entsprechen. Daten Regelmäßig werden die radioaktiven Abfälle von zahlreichen Kunden aus dem Bereich der Medizin und von Forschungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz entsorgt. Zusätzlich gehören Industrieunternehmen und Behörden in einer Vielzahl von Einzelfällen zum Kreis der Ablieferungspflichtigen an die Landessammelstelle. In der Landessammelstelle befinden sich derzeit etwas mehr als 1.000 Stück 200- bzw. 280-Liter Rollreifenfässer mit endlagerpflichtigen Abfällen sowie endlagerpflichtige Rohabfälle und Zwischenprodukte zur weiteren Behandlung. Das gesamte Lagervolumen endlagerpflichtiger Abfälle einschließlich Rohabfällen und Zwischenprodukten beträgt aktuell etwa 300 m³. Hinzu kommt ein durchschnittlicher Bestand an Verbrennungsabfäl-len mit nicht endlagerpflichtigen Radionukliden von ca. 150 m³.