Das Projekt "Rechte an und ökonomische Bewertung von gemeinschaftlich genutzten natürlichen Ressourcen: Rechte und Management von Agrarland, Weiden und Wasser in Bergregionen Nordvietnams" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim (796), Sonderforschungsbereich 564 Nachhaltige Landnutzung und ländliche Entwicklung in Bergregionen Südostasiens durchgeführt. Fundamental hypothesis: Property rights regimes can have a significant impact on the use of natural resources; especially land, forest, pastures and water. Objectives: a) to identify the dynamics and interactions of customary and state law regarding tenure and management of common-pool resources; b) cost-benefit analysis of current and improved tenure and management systems of pastures and aquaculture; c) to analyse the benefits and constraints of communal tenure and management of natural resources; d) to develop and test regulations for improved pasture management in a participatory approach.
Die Fa. eNergieS GbR aus Büren beantragt das oben näher bezeichnete Vorhaben. Vorgesehen ist, die alte Ossberger-Turbine gegen eine leistungsfähigere neue Kaplan-Rohrturbine mit Fischabstiegsmöglichkeit auszutauschen, deren Standort zu verändern und dadurch die Ausleitungsstrecke zu verkürzen. Ebenso geplant sind die strukturelle Aufwertung der Ausleitungsstrecke sowie die Wiederherstellung der Durchgängigkeit am Stauwehr.
Der Antrag enthält folgende Bestandteile:
a) Antrag auf Erteilung einer Planfeststellung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Gewässerumgestaltung
b) Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung gemäß §§ 10 und 14 WHG für die Erweiterung der bestehenden Benutzungen (Ableitung und Wiedereinleitung, die Stauhöhe bleibt unverändert), hilfsweise eine gehobene Erlaubnis gemäß § 15 WHG. Beantragt ist ausschließlich die Erweiterung, das bestehende Benutzungsrecht in Form eines alten Wasserrechts (§ 20 WHG) soll erhalten bleiben.
Die vorgesehene Umgestaltung des Stauwehrs der Wasserkraftanlage zur Herstellung der Durchgängigkeit ist bereits 2017 vom Wasserverband Diemel Marsberg als Plangenehmigung gemäß § 68 WHG beantragt worden. Dieser Antrag ruht zur Zeit, die Entscheidung wurde zurückgestellt. Beide Vorhaben stehen in enger Abhängigkeit. Sie werden daher zusammen betrachtet.