Der Kapillarsaum stellt einen hochaktiven Bereich für den (bio-) chemischen Abbau organischer Substanzen im Boden dar. Wegen der großen Verbreitung synthetischer organischer Mikroverunreinigungen ist das Verhalten der Substanzen und ihre biologische Abbaubarkeit in gesättigten und ungesättigten Bereichen des Bodens von großer ökologischer Bedeutung. Die möglichen Abbauprodukte der Schadstoffe und ihre Integration in die Bodenmatrix wurden allerdings noch nicht eingehend erforscht. Es wird erwartet, dass der Saumbereich eine hohe Bioaktivität beim Abbau und bei der Umformung der Schadstoffe aufweist. Dieser 'natürliche Bioreaktor' führt zu einem makromolekularen Material aus Biomasse, in welchem die Xenobiotika und ihre Abbauprodukte integriert werden können. Untersuchungen zum Transportverhalten und der biochemischen Umwandlungen ausgewählter organischer Modellstoffe (Phenol, Salicylsäure, Benzolsulfonsäure) und organischer Mikroverunreinigungen (Röntgenkontrastmittel, Atrazin) im Kapillarsaumbereich stehen im Mittelpunkt der Untersuchungen. Es wird ein 2D-Versuchsstand (2D-flow through experiment) eingesetzt, um die Abhängigkeit der Reaktionen von den spezifischen Bedingungen im Kapillarsaum (Variation im Wassergehalt, Sauerstoffkonzentration, Redoxpotential, vertikale und horizontale Strömung) zu bestimmen. Vergleichend werden ebenfalls Batch- und Säulenexperimente durchgeführt. Durch die quantitativen Ergebnisse wird ein umfassenderes Verständnis und damit eine näherungsweise Berechnung der Vorgänge im Kapillarsaum erwartet.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung (EG) Nr. 1223/ 2009; kosmetische Mittel" für die chemische Verbindung "CI 40215". Der Name nach Regelwerk ist "Benzolsulfonsäure, 2,2'-(1,2-Ethendiyl)bis[5-nitro-, Dinatriumsalz, Reaktionsprodukte mit 4-[(4-Aminophenyl)azo]benzolsulfonsäure, Natriumsalze".
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Benzolsulfonsäure Verb. mit Anilin (1:1).<br> Stoffart: Einzelinhaltsstoff.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" für die chemische Verbindung "n-Alkyl(C10-C16)benzolsulfonsäuren". Der Name nach Regelwerk ist "n-Alkyl(C10-C16)benzolsulfonsäuren".
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" für die chemische Verbindung "Benzolsulfonsäure". Der Name nach Regelwerk ist "Benzolsulfonsäure".
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Benzolsulfonsäure.<br> Stoffart: Einzelinhaltsstoff.<br> Aggregatzustand: fest.<br> Stoffbeschaffenheit: Kristalle, Pulver.<br> Farbe: grün - braun. Es gelten folgende Umweltgefahren: Sonstige Umweltgefahren: Nicht unbedacht in die Umwelt freisetzen. Zitat: Feuerwehrrelevante Bewertung von Stoffen und Stoffgruppen
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" für die chemische Verbindung "Benzolsulfonsäure, 4-(1-Methylethyl)-, Kaliumsalz". Der Name nach Regelwerk ist "Benzolsulfonsäure, 4-(1-Methylethyl)-, Kaliumsalz".
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" für die chemische Verbindung "Benzolsulfonsäure, 2-Amino-4,5-dichlor-". Der Name nach Regelwerk ist "Benzolsulfonsäure, 2-Amino-4,5-dichlor-".
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung (EU) Nr. 10/ 2011; Kunststoffe im Lebensmittelkontakt, zugelassene Stoffe" für die chemische Verbindung "n-Alkyl(C10-C13)benzolsulfonsäure". Der Name nach Regelwerk ist "n-Alkyl(C 10 -C 13 )benzolsulfonsäure".
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung (EG) Nr. 1223/ 2009; kosmetische Mittel" für die chemische Verbindung "Benzolsulfonsäure, 5-[(2,4-Dinitrophenyl)amino]-2-(phenylamino)-, und ihre Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln". Der Name nach Regelwerk ist "Benzolsulfonsäure, 5-[(2,4-Dinitrophenyl)amino]-2-(phenylamino)-, und ihre Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln".
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 56 |
| Land | 1819 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 35 |
| Daten und Messstellen | 1819 |
| Förderprogramm | 1 |
| Gesetzestext | 20 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1874 |
| Offen | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1875 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 1874 |
| Webseite | 1 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1820 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1825 |
| Luft | 1819 |
| Mensch und Umwelt | 1875 |
| Wasser | 1819 |
| Weitere | 1839 |