This report presents exemplary roadmaps for the implementation of sustainable supply chain management practices in the cotton-garment, coffee, iron ore-steel and tin-solder supply chains. The roadmaps can assist companies in the sector and other stakeholders in advancing the environmental performance of suppliers and sub-suppliers primarily through incentives and cooperation. Each roadmap includes a description of an environmental target, tailored sustainable supply chain management approaches and instruments, key actors for implementation, interactions between instruments, and necessary framework conditions. The report concludes with a synthesis, identifying effective instruments and approaches across the supply chains studied.
This report analyses and classifies the prevailing and emerging supply chain management practices for environmental protection in the supply chains of cotton, tin, natural rubber, coffee and iron ore/steel. To provide the background for this analysis, it contains an inventory of operational approaches to and instruments for sustainable supply chain management at the company level. In addition, the report stresses the contextual factors in which companies operate and which influence their ability to share the costs and benefits of implementing environmental protection measures and exchanging environmental data with other actors in their value chain.
Das vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebene Forschungsprojekt "Kostenallokation und Anreizmechanismen für Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz entlang globaler Lieferketten" (Forschungskennzahl 3722 14 101 0) analysiert (Fehl-)Anreize und Barrieren für die Umsetzung von Umweltmaßnahmen sowie den Informationsaustausch zwischen verschiedenen Akteur*innen entlang ausgewählter globaler Lieferketten. Das Projekt konzentriert sich auf fünf Lieferketten, die Schlüsselsektoren der deutschen Industrie mit einem hohen Potenzial für Umwelt- und Menschenrechtsrisiken darstellen und betrachtet diese vom Rohstoff bis zum Endprodukt: Baumwolle / Konfektionsware, Zinn / Lötzinn, Naturkautschuk / Autoreifen, Kaffee / Konsumkaffee, Eisenerz / Qualitätsstahl für die Automobilindustrie. Dieser Bericht fasst die Ergebnisse des ersten Arbeitspakets zusammen, das darauf abzielt, ein umfassendes Verständnis der derzeitigen Funktionsweise der ausgewählten Lieferketten sowie der bestehenden Machtstrukturen, der Hindernisse und Anreize und des institutionellen Rahmens für Umweltschutz, Informationsaustausch und Kosten-Nutzen- Verteilung zu gewinnen. Nach einer Einführung in die Relevanz der Globalisierung von Produktion und Handel und deren Auswirkungen auf die Umwelt folgt ein kurzer Überblick über die relevanten Teildisziplinen der Management- und Wirtschaftsliteratur, die sich mit der Steuerung von Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten befassen. In Abschnitt 3 werden die Profile der Lieferketten der einzelnen Rohstoffe/Waren bis zum Endprodukt vorgestellt. Die Profile stellen die typische Lieferkette vom Rohstoff bis zum Endprodukt dar, analysieren die Markt- und Machtstrukturen, ermitteln die wichtigsten Umweltauswirkungen, zeigen aktuelle Trends und Entwicklungen auf und ordnen jede Lieferkette in den institutionellen Rahmen ein, der Anreizmechanismen und Hindernisse für den Umweltschutz bietet. Der Bericht basiert auf einer umfassenden qualitativen Analyse von relevanten Studien, Berichten, Datenbanken und Online-Tools. Um die vorhandenen Daten und Quellen zu ergänzen, führte das Team Interviews mit Experten aus verschiedenen Segmenten der Lieferketten und mit Organisationen der Zivilgesellschaft, die in den jeweiligen Lieferketten aktiv sind. Quelle: Forschungsbericht
Der EU-Emissionshandel wird umfassend reformiert Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) wird neu ausgerichtet auf das europäische Klimaschutzziel, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Im Mai und Juni 2023 hat die EU die dafür notwendigen rechtlichen Weichen gestellt. Nun muss die Europäische Kommission im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten vielfältige Regeln zur Umsetzung der Reform ausarbeiten. Die Reform des europäische Emissionshandels ist Teil des sogenannten „Fit-for-55-Pakets“ und umfasst die folgenden Kernelemente: Anpassung von Cap, Marktstabilitätsreserve, kostenloser Zuteilung und der Verwendung der Versteigerungserlöse im bestehenden Emissionshandel (EU-ETS 1) Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus ( CBAM ) Einbeziehung des Seeverkehrs in den EU-ETS 1 Reform der Regeln für den Luftverkehr (EU-ETS 1) Schaffung eines neuen Emissionshandels für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2) Mit diesen Änderungen wird der Emissionshandel als Instrument für die Erreichung der Klimaziele der EU – Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 und Klimaneutralität bis 2050 – gestärkt. Kernelemente der Reform des EU-Emissionshandels Die Emissionen im bestehenden EU-ETS 1 werden bis 2030 um 62 Prozent gegenüber 2005 gesenkt. Der lineare Reduktionsfaktor (LRF) wird dafür 2024 von derzeit 2,2 Prozent auf 4,3 Prozent und ab 2028 auf 4,4 Prozent angehoben. Das Cap wird außerdem 2024 um 90 Millionen Emissionsberechtigungen und im Jahr 2026 um weitere 27 Millionen abgesenkt, so dass insgesamt eine lineare Minderung zwischen 2021 und 2030 erreicht wird. Die Marktstabilitätsreserve (MSR) wird gestärkt, denn die verdoppelte Kürzungsrate von 24 Prozent der Umlaufmenge (TNAC) wird bis 2030 beibehalten. Es wird außerdem ein Glättungsmechanismus eingeführt, um Schwelleneffekte zu vermeiden. Luft- und Seeverkehr werden in die Berechnung der TNAC einbezogen. Die Menge der in der MSR gehaltenen Emissionsberechtigungen wird auf 400 Millionen Emissionsberechtigungen beschränkt. Die kostenlose Zuteilung für die energieintensive Industrie bleibt grundsätzlich bestehen, wird aber nunmehr zu einem Teil an die Einhaltung von Bedingungen geknüpft und insbesondere für die Branchen reduziert, die vom Grenzausgleichsmechanismus CBAM erfasst sind. Luftfahrzeugbetreiber erhalten bereits ab 2026 keine kostenlose Zuteilung mehr. Die Mitgliedstaaten müssen ab sofort 100 Prozent ihrer Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen für Klimaschutzmaßnahmen oder Maßnahmen zum sozialen Ausgleich verwenden statt wie bisher 50 Prozent. Die europäischen Modernisierungs- und Innovationsfonds werden aufgestockt und erweitert. Außerdem wird ein neuer „Sozialer Klimafonds“ geschaffen, um die sozialen Auswirkungen der CO 2 -Bepreisung abzufedern. Zum Schutz vor Carbon Leakage, das heißt der Verlagerung von industrieller Produktion, Investitionen und damit verbundenen Emissionen ins Ausland, wird ein Grenzausgleichsmechanismus für den CO 2 -Preis des EU-ETS 1 eingeführt. Aus dem Ausland in die EU eingeführte energieintensive Grundstoffe und Produkte werden dadurch mit demselben CO 2 -Preis belegt wie in der EU. Im Gegenzug sollen die bisherigen Maßnahmen zum Carbon-Leakage-Schutz, insbesondere die kostenlose Zuteilung, für diese Produkte schrittweise zurückgeführt und beendet werden. Bereits ab Oktober 2023 müssen Importeure von CBAM-Produkten über die in den eingeführten Produkten eingebetteten Emissionen berichten. Ab 2026 müssen für die berichteten Emissionen auch Zertifikate zum Preis von EU-Berechtigungen erworben und abgegeben werden. Der Anwendungsbereich des EU-ETS 1 wird um den Sektor Seeverkehr erweitert. Die Emissionen aus Fahrten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, d.h. EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) und Emissionen am Liegeplatz werden vollständig erfasst. Emissionen aus Fahrten, die vom Ausland im EWR ankommen bzw. vom EWR ins Ausland abgehen, werden zu 50 Prozent abgedeckt. Die Einbeziehung des Seeverkehrs erfolgt schrittweise ab 2024. Für das erste Berichtsjahr müssen von den Seeschifffahrtsunternehmen zunächst lediglich für 40 Prozent der verifizierten Emissionen Berechtigungen abgegeben werden. Dieser Anteil steigt auf 70 Prozent im Jahr 2025 und schließlich auf 100 Prozent ab 2026 an. Für die Jahre 2024 und 2025 soll für die nicht über Berechtigungen abgegoltenen Emissionen eine entsprechende Menge aus dem Auktionsvolumen gelöscht werden. Der EU-ETS 1 wird auch im Sektor Luftverkehr deutlich ambitionierter. Dies geschieht zum einen dadurch, dass das Cap durch den angehobenen LRF deutlich reduziert wird, sowie durch das schnelle Auslaufen der kostenfreien Zuteilung bis Ende 2025. Darüber hinaus werden ab 2025 die sogenannten Nicht-CO 2 -Effekte des Luftverkehrs, zunächst über ein Monitoring , später voraussichtlich auch mit einer Abgabepflicht, in den ETS 1 einbezogen. Zudem wird CORSIA für die Flüge von und zu Drittstaaten im Rahmen der EU-Emissionshandelsrichtlinie im EWR implementiert. Und schließlich wird es eine nachgelagerte, antragsbasierte, kostenlose Zuteilung von maximal 20 Millionen Berechtigungen für die Nutzung von nachhaltigen Kraftstoffen geben, um die Preisdifferenz zum herkömmlichen Kerosin teilweise auszugleichen. Für die Emissionen im Straßenverkehr, den Gebäuden und den Industrie- und Energieanlagen, die auf Grund ihrer Größe nicht unter den EU-ETS 1 fallen, wird ab 2027 ein neuer, zunächst vom EU-ETS 1 getrennter Emissionshandel eingeführt (EU-ETS 2). Bereits ab 2024 müssen die Emissionen berichtet werden. Die Bepreisung erfolgt vergleichbar zu dem bereits 2021 eingeführten nationalen Emissionshandel (nEHS) über einen Upstream-Ansatz, das heißt die Inverkehrbringer von Brennstoffen müssen für die in den Brennstoffen enthaltenen Emissionen Emissionsberechtigungen abgeben. Die damit einhergehenden Kosten geben die Inverkehrbringer an die Endverbraucher*innen weiter und setzen damit Anreize für klimaschonendes Verhalten. Die Berechtigungen werden vollständig versteigert. Entscheidend ist, dass der EU-ETS 2 mit einem bindenden Cap ausgestattet wird – die CO 2 -Preise bilden sich damit am Kohlenstoffmarkt. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum nEHS, der in den EU-ETS 2 überführt wird. Die Minderung im EU-ETS 2 soll bis 2030 bei 42 Prozent gegenüber 2005 liegen. Die Implikationen des EU-ETS 2 auf die privaten Haushalte werden über den oben genannten Sozialen Klimafonds und die Verwendung der nationalen Versteigerungseinnahmen für Klimaschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum sozialen Ausgleich aktiv flankiert. Öko-Institut, adelphi und das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) erarbeiten gemeinsam mit dem Umweltbundesamt fünf Factsheets, die die wesentlichen geplanten Anpassungen im EU-ETS erklären und sukzessive auf dieser Seite eingestellt werden.
In diesem Bericht werden Vorschläge für Verbrauchsteuern entwickelt, die das Ziel haben, den Konsum knapper Ressourcen zu verringern, Emissionen und Abfälle zu reduzieren und ökonomische Anreize zu geben für das Recycling von Produkten zur Rückgewinnung von Rohstoffen. Die folgenden Instrumente werden vorgeschlagen und auf ihre Wirkungen hin analysiert: eine Verbrauchsteuer auf Zement, gekoppelt mit Klimaschutzverträgen für weitgehend klimaneutralen Zement, die Befreiung nachhaltigen Kaffees von der Kaffeesteuer, eine Steuer auf Einkaufstragetaschen, die Bepreisung von Flugfracht, die Kostenübertragung auf Hersteller von Einwegkunststoffprodukten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung und ein Pfand auf Lithium-Ionen-Akkus. Veröffentlicht in Texte | 100/2022.
Verbesserungen durch das novellierte ElektroG sind ab 2022 zu erwarten 947.067 Tonnen Elektroaltgeräte wurden 2019 von den Kommunen, Händlern und Herstellern in Deutschland gesammelt, zeigt eine aktuelle Auswertung des Umweltbundesamts (UBA). Dies entspricht einer Sammelquote von 44,3 Prozent. Das seit 2019 in allen EU-Ländern geltende Mindestsammelziel von 65 Prozent wurde demnach deutlich (um rund 443.000 Tonnen) verfehlt. Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sieht ab 2022 neue Pflichten zur Rücknahme von Elektroaltgeräten sowie besseren Information der Verbraucherinnen und Verbraucher vor, um die Sammelmenge zu erhöhen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Änderungen sind ein wichtiger Schritt. Zum Beispiel sollen ab dem 1. Juli 2022 auch Lebensmitteldiscounter Elektroaltgeräte zurücknehmen – so kann die Altgeräteentsorgung verbrauchernah und gleich mit dem Wocheneinkauf erledigt werden. Bis sich die Novellierungen allerdings in den Zahlen niederschlagen, wird weitere Zeit vergehen. Auch Handel, Hersteller und die Kommunen müssen sich stärker einbringen und Sammel- und Rücknahmemöglichkeiten weiter verbessern, beispielsweise durch besser erreichbare Wertstoffhöfe oder flexiblere Annahmezeiten. Immer noch werden zu viele Altgeräte abseits der korrekten Pfade entsorgt.“ Mit dem Ziel, das Verursacherprinzip im Hinblick auf Sammlung und Entsorgung von Elektrogeräten zu stärken und die Sammelquote von 65 Prozent zu erreichen und langfristig sicherzustellen, arbeitet das UBA bereits an konkreten Strategien zur erweiterten Herstellerverantwortung. Dirk Messner: „Wir müssen die Akteure – vom Hersteller über den Handel bis zu den Kommunen – noch stärker als bisher in die Verantwortung nehmen. Auf dem Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft müssen deutlich mehr Altgeräte gesammelt, mehr Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet, Schadstoffe sicher aus dem Materialkreislauf ausgeschleust und Rohstoffe in großer Menge zurückgewonnen werden. Um den Einsatz von Rezyklaten zu stärken, ist zum Beispiel auch eine Bepreisung von Primärrohstoffen denkbar.“ Ziel ist, den Produktstrom insgesamt – also von der Rohstoffherstellung über das Produktdesign, das Konsumverhalten und die Entsorgung bis hin zur Bereitstellung von Sekundärrohstoffen – in Richtung einer echten zirkulären Ökonomie zu entwickeln. Untersuchungen zeigen, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend über Entsorgungsmöglichkeiten und -pflichten informiert sind. Immer noch werden zu viele Altgeräte nicht korrekt entsorgt: So landen kleine Altgeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Wecker noch häufig im Restmüll oder werden bei den Verpackungsabfällen entsorgt. Oder sie bleiben unentsorgt in Schubläden und Kellern liegen. Große Altgeräte wie Waschmaschinen und gewerblich genutzte Elektrogeräte werden oft von nicht zertifizierten Schrottplätzen und (Schrott-)Sammlern gesammelt. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens lässt das UBA aktuell diese illegalen Wege untersuchen, um Maßnahmen dagegen zu entwickeln. Gleichzeitig nimmt die Menge an neuen Elektrogeräten stetig und deutlich zu. 2019 wurden 2,9 Millionen Tonnen neue Geräte gezählt, das ist ein Anstieg um gut 60 Prozent gegenüber 2013. Der enorme Anstieg ist teilweise durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des ElektroG begründet. So fallen seit Februar 2016 auch Photovoltaikmodule, die eine sehr lange Lebensdauer haben, unter das ElektroG und seit August 2018 im Rahmen des neu eingeführten offenen Anwendungsbereichs („ open scope “) auch Produkte mit fest verbauter elektrischer Funktion wie Textilien (z. B. beleuchtete bzw. „blinkende“ Schuhe oder Kleidung) oder Möbel (z. B. elektrische Massagesessel, Gaming-Sessel mit integrierten Lautsprechern oder LED-Beleuchtung). Seit Mai 2019 werden außerdem passive Geräte wie Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter vom Anwendungsbereich erfasst. Aber auch kürzere Nutzungsdauern, eine steigende Anzahl von Privathaushalten, mehr Geräte pro Haushalt oder durchschnittlich höhere Gewichte pro Gerät sowie generell größere Geräte, z. B. bei Kühlschränken oder Fernsehern, tragen dazu bei, dass die Gesamtmasse der Geräte jährlich steigt. Erste Maßnahmen zur Steigerung der Altgerätesammelmenge werden durch das Anfang 2021 novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt. Es tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. So müssen beispielsweise ab 1. Juli 2022 auch Lebensmittelhändler (z. B. Supermärkte und Discounter) mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern Altgeräte kostenfrei zurücknehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Neugeräte anbieten. Der Elektrogerätehandel muss ab nächstem Jahr außerdem stärker über Rücknahmepflichten und Rückgabemöglichkeiten informieren. Auch sollen alle Sammel- und Rücknahmestellen einheitlich gekennzeichnet werden.
In diesem Vorhaben wurden Optionen für die Besteuerung von Produkten ausgearbeitet. Gegenstände der Betrachtungen sind eine umweltorientierte Mehrwertsteuer sowohl innerhalb des gegebenen europäischen Rechtsrahmens als auch möglichen Änderungen des EU-Rechts; sowie Verbrauchsteuern und weitere produktbezogene ökonomische Instrumente. Im Fokus dieses Berichts stehen Verbrauchsteuern, die das Potential haben, den Überkonsum knapper Ressourcen zu verringern, Emissionen und Abfälle zu reduzieren und ökonomische Anreize zu geben für das Recycling von Produkten zur Rückgewinnung von Rohstoffen. Neben Steuern werden im Rahmen der Analysen auch andere produktbezogene ökonomische Instrumente wie Pfandsysteme oder die Ausweitung der Herstellerverantwortung thematisiert. In der deutschen Finanzverfassung sind Verbrauchsteuern eng gefasst. Sie müssen sich regelmäßig auf "Güter des ständigen privaten Bedarfs" beziehen. Hier vorgestellte Optionen für Verbrauchsteuern mit ökologischer Lenkungswirkung sind z. B. eine Verbrauchsteuer auf Zement gekoppelt mit Klimaschutzverträgen für weitgehend klimaneutralen Zement, die Befreiung nachhaltigen Kaffees von der Kaffeesteuer und eine Steuer auf Tragetaschen. Weitere ökonomische Instrumente, die untersucht wurden, sind eine Bepreisung von Flugfracht im Rahmen einer Flugfrachtsteuer, die Kostenübertragung auf Hersteller von Einwegkunststoffprodukten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung oder ein Pfand auf Lithium-Ionen-Akkus. Zusätzliche Handlungsspielräume, um durch ökonomische Instrumente eine ökologische Steuerungswirkung zu erreichen, könnten durch eine Änderung der finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes erschlossen werden - z.B. indem "Umweltabgaben" oder "Abgaben auf Emissionen" ausdrücklich zugelassen werden. Die Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern können vor allem ökologische Wirkungen beim privaten Konsum erzielen. Umweltwirkungen der Produktion können nur indirekt und unpräzise adressiert werden. Hersteller sind durch die Konsumveränderung nur mittelbar betroffen, nicht jedoch in ihrer Wettbewerbsposition gegenüber ausländischen Anbietern. Eine nationale Einführung ist eher möglich und kann Impulse für weiterreichende internationale Initiativen geben. Quelle: Forschungsbericht
Electricity generation is the largest source of greenhouse gas emissions in many countries. Most emissions trading systems (ETS) therefore address emissions from electricity generation. The de-sign of an ETS and the structure and regulation of the electricity sector have a large impact on the environmental effectiveness and the quality of the carbon price signal. This report analyses the interaction of carbon and electricity markets in two pilot systems in China: Hubei and Shenzhen. The two pilot systems have adopted very different design features due to the specific local circum-stances. Due to strong government regulation of China’s electricity sector, carbon pricing has played a very limited role in driving low carbon investments. A more market-oriented electricity trading market and deregulation of electricity pricing for certain end-users seems necessary for an effective ETS in China. However, this will depend on the political acceptability of electricity price increases resulting from a strong carbon price signal. This case study is part of the project “Influence of market structures and market regulation on the carbon market” that aims to identify the impact of market structures and regulations on carbon markets and to investigate the interdependencies between carbon and energy markets in Europe, California, China, South Korea, and Mexico. Veröffentlicht in Climate Change | 37/2021.
Electricity generation is the largest source of greenhouse gas emissions in many countries. Most emissions trading systems (ETS) therefore address emissions from electricity generation. The de-sign of an ETS and the structure and regulation of the electricity sector have a large impact on the environmental effectiveness and the quality of the carbon price signal. This report analyses the interaction of carbon and electricity markets in the Republic of Korea. Since its launch in 2015, the K-ETS has evolved into one of the country’s principle mechanisms for achieving its emission reduction target. Regulatory reform in the carbon and the electricity market has a large potential for acceler-ating emission reductions through the ETS and could set an example for countries considering in-troducing carbon pricing policies to advance decarbonisation in regulated electricity sectors. This case study is part of the project “Influence of market structures and market regulation on the carbon market” that aims to identify the impact of market structures and regulations on carbon markets and to investigate the interdependencies between carbon and energy markets in Europe, California, China, South Korea, and Mexico. Veröffentlicht in Climate Change | 36/2021.
Hannover/Norden Um den Folgen des Klimawandels zu begegnen, hat Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies heute (Donnerstag) bei der Vorstellung des Jahresberichts des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mehr Investitionen in den Küsten- und Hochwasserschutz gefordert. Der beschleunigte Meeresspiegelanstieg werde Niedersachsen als Küstenland vor enorme Herausforderungen stellen, sagte Lies. Bei der Bewältigung vieler dieser Aufgaben sei der NLWKN ein verlässlicher Partner, betonte der Minister. Um den Folgen des Klimawandels zu begegnen, hat Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies heute (Donnerstag) bei der Vorstellung des Jahresberichts des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mehr Investitionen in den Küsten- und Hochwasserschutz gefordert. Der beschleunigte Meeresspiegelanstieg werde Niedersachsen als Küstenland vor enorme Herausforderungen stellen, sagte Lies. Bei der Bewältigung vieler dieser Aufgaben sei der NLWKN ein verlässlicher Partner, betonte der Minister. Umweltminister Olaf Lies: „Der Jahresbericht des NLWKN dokumentiert eindrucksvoll unsere Anstrengungen im Bereich Küsten- und Hochwasserschutz. Jährlich investiert das Land mehr als 60 Millionen Euro in Deiche, Sperrwerke und andere Küstenschutzanlagen, wovon nicht nur die Inseln und der direkte Küstenstreifen profitieren. Dazu kommen neu in diesem Jahr 29,6 Millionen Euro plus 27 Millionen Euro aus dem neu eingerichteten Sondervermögen als Mittel für den Hochwasserschutz im Binnenland. Um die Folgen der Klimaänderung soweit wie möglich in beherrschbaren Grenzen zu halten, sind jedoch in Zukunft mehr finanzielle Mittel sowie eine bedarfsgerechte Sachmittel- und Personalausstattung erforderlich“, sagte Lies. NWLKN-Direktorin Anne Rickmeyer sagte: „Die Herausforderungen des Klimawandels spielen sich auf unterschiedlichen Handlungsfeldern ab. Die fachübergreifende Aufstellung des NLWKN bietet gute Voraussetzungen für integrierte Lösungsansätze aus einem Guss, die die anstehenden Aufgaben nach ihren jeweiligen Prioritäten angehen“. Vor diesem Hintergrund regte Lies einen Klimafonds an und sprach sich für eine CO2- Bepreisung aus. „Wenn wir es mit Klimaschutz ernst meinen, müssen wir über eine CO2- Bepreisung in allen Sektoren diskutieren. Das geht aus meiner Sicht aber nur, wenn wir das System sozialverträglich ausgestalten und soziale Härten durch gezielte Entlastungen vermeiden. Zudem sollte die CO2-Bepreisung in ein Gesamtkonzept für eine Neuausrichtung der Steuern und Umlagen im Energiesektor eingebettet werden. Das bestehende System, das besonders Strom künstlich verteuert, passt schon lange nicht mehr zur Energiewende. Mit den Einnahmen könnten darüber hinaus auch Maßnahmen zum Hochwasser- und Küstenschutz ohne Einsparungen an anderer Stelle finanziert werden. Ein entsprechender Klimafonds, gespeist aus den CO2-Einnahmen, kann somit dem Klimaschutz und der Klimaanpassung gerecht werden.“ Auch der Bund müsse sich intensiver am Küstenschutz beteiligen, um auf Grundlage des im Herbst 2019 erwarteten IPCC-Sonderberichts zu den Auswirkungen der Eisschmelze auf den Meeresspiegel bestehende Defizite in den Hauptdeichlinien schnellstmöglich beheben zu können. Ziel der Landesregierung sei es, den Haushaltsansatz von ca. 62 Millionen Euro möglichst aufzustocken und so die Vorhabenträger bei erforderlichen Anpassungsmaßnahmen auch zukünftig zu unterstützen. Dafür schaffe der NLWKN mit den Generalplänen Küstenschutz langfristige Planungsgrundlagen, die den Handlungsbedarf vor Ort beschreiben und eine Richtschnur für künftig anzugehende Küstenschutzprojekte bieten, lobte Lies. Nachdem in den Vorjahren bereits die Generalpläne für die Festlandküste und die Ostfriesischen Inseln veröffentlich wurden, folgt in diesem Jahr abschließend der Generalplan Schutzdeiche. „Um eine Überflutung der Niederungsgebiete zu verhindern, muss das Gesamtsystem funktionieren“, sagte Lies. Die Gesamtlänge der Schutzdeiche beträgt rund 570 Kilometer, weitere 30 Kilometer liegen in Bremen. Auch im Bereich des Hochwasserschutzes im Binnenland komme dem NLWKN eine tragende Rolle zu, sagte Lies. Hier gelte es, Gefahrenpotenziale frühzeitig zu identifizieren und die zuständigen Kommunen zum Beispiel auch im Rahmen von Hochwasserpartnerschaften zu beraten und finanziell zu unterstützen. Im Ergebnis wurden 13 Gewässer neu in die Risikokulisse aufgenommen. Damit sind nun 42 Gewässer in Niedersachsen als Risikogewässer identifiziert, die sich über eine Gesamtlänge von 2.735 Kilometer erstrecken. Darunter befinden sich neben Elbe, Weser und Ems auch Flüsse wie die Aller, die Leine oder die Hunte. Der NLWKN berät und unterstützt die Kommunen bei der Aufstellung eines fachlich fundierten und möglichst breit akzeptierten Hochwasserschutzkonzeptes. Anspruch des Landes ist es, die Partnerschaften auch nach der Erstellung passgenauer Schutzkonzepte nicht allein zu lassen, sondern bei Planung und Umsetzung der konkreten Maßnahmen weiter fachlich zu begleiten. Ein Baustein wird ein noch zu gründendes Hochwasser-Kompetenzzentrum sein. Hintergrundinformation: Hintergrundinformation: Der NLWKN-Jahresbericht bietet auf über 50 Seiten nicht nur einen Rückblick auf das vergangene Jahr 2018, sondern gibt auch einen Ausblick auf die Aktivitäten des Landesbetriebes im laufenden Jahr. Neben konkreten Projekten im Hochwasser-, Küstenund Naturschutz verdeutlicht der Bericht auch die Grundlagenarbeit des NLWKN, wenn es darum geht, wasserwirtschaftliche Gefahrenpotenziale zu identifizieren, langfristige Planungsvorlagen zu erarbeiten oder Beratungsleistungen anzubieten. Der Bericht ist als Download im Internetauftritt hinterlegt oder über den Webshop des NLWKN in gedruckter Form zu beziehen. Seit 2005 sind die Wasserwirtschafts- und Naturschutzverwaltung in Niedersachsen unter dem Dach des Landesbetriebes vereint, der NLWKN fungiert als die Fachbehörde des Landes in diesen beiden Handlungsfeldern sowie im Strahlenschutz.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 293 |
Land | 3 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 278 |
Text | 8 |
unbekannt | 10 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 18 |
offen | 278 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 248 |
Englisch | 84 |
Resource type | Count |
---|---|
Dokument | 5 |
Keine | 207 |
Webseite | 85 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 204 |
Lebewesen & Lebensräume | 205 |
Luft | 158 |
Mensch & Umwelt | 296 |
Wasser | 124 |
Weitere | 290 |