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Radioaktive Kontamination von Speisepilzen : Aktuelle Messwerte (Stand: 2017)

Pilze sind für viele Menschen eine beliebte Ergänzung des Speisezettels. Doch auch mehr als drei Jahrzehnte nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl werden in einigen Pilzarten erhöhte Aktivitäten des Radionuklids Cäsium-137 (Cs-137) gemessen. Braunscheibige und Orangefalbe Schnecklinge oder Rotbraune Semmelstoppelpilze aus dem Berchtesgadener Land können beispielsweise noch bis zu einige tausend Becquerel pro Kilogramm Cs-137 in der Frischmasse aufweisen. Das Bundesamt für Strahlenschutz verfolgt durch eigene Untersuchungen die radioaktive Kontamination wild wachsender Speisepilze im Süden Deutschlands und veröffentlicht die Messergebnisse in einem Bericht, der jährlich aktualisiert wird. Dieses Gebiet wurde mit Aktivitätsablagerungen zwischen 2 000 und 50 000 Becquerel pro Quadratmeter Cs-137 sowie lokalen Spitzenwerten von 100 000 Becquerel pro Quadratmeter durch den Reaktorunfall von Tschernobyl besonders betroffen. Die Messkampagnen ab 2005 umfassten sowohl Dauerprobeflächen als auch weitere typische Waldstandorte, die von Pilzsammlern aufgesucht werden. Die Probenentnahmeorte sind in Abbildung 1 dargestellt. Seit 2007 wird zusätzlich der im südlichsten Teil Sachsens gelegene Standort Hohendorf nahe Bad Brambach untersucht, seit 2012 der Standort Hohenkammer/Niernsdorf und seit 2015 auch die Standorte Aufham und Högl bei Anger. Die Bodenkontamination mit Cs-137 im Jahr 1986 ist in Abbildung 1 farblich gekennzeichnet. Das langlebige Radionuklid Cs-137 ist aufgrund seiner Halbwertszeit von etwa 30 Jahren seitdem nur zu gut 50 Prozent zerfallen.

Radioaktive Kontamination von Speisepilzen : Aktuelle Messwerte (Stand: 2016)

Pilze sind für viele Menschen eine beliebte Ergänzung des Speisezettels. Doch auch drei Jahrzehnte nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl werden in einigen Pilzarten erhöhte Aktivitäten des Radionuklids Cäsium-137 (Cs-137) gemessen. Trompetenpfifferlinge und Mohrenkopfmilchlinge aus dem Bayerischen Wald sowie Braunscheibige und Orangefalbe Schnecklinge oder Semmelstoppelpilze aus dem Berchtesgadener Land können beispielsweise noch bis zu einige tausend Becquerel pro Kilogramm Cs-137 in der Frischmasse aufweisen. Das Bundesamt für Strahlenschutz verfolgt durch eigene Untersuchungen die radioaktive Kontamination wild wachsender Speisepilze im Süden Deutschlands und veröffentlicht die Messergebnisse in einem Bericht, der jährlich aktualisiert wird. Dieses Gebiet wurde mit Aktivitätsablagerungen zwischen 2 000 und 50 000 Becquerel pro Quadratmeter Cs-137 sowie lokalen Spitzenwerten von 100 000 Becquerel pro Quadratmeter durch den Reaktorunfall von Tschernobyl besonders betroffen. Die Messkampagnen ab 2005 umfassten sowohl Dauerprobeflächen als auch weitere typische Waldstandorte, die von Pilzsammlern aufgesucht werden. Die Probenentnahmeorte sind in Abbildung 1 dargestellt. Seit 2007 wird zusätzlich der im südlichsten Teil Sachsens gelegene Standort Hohendorf nahe Bad Brambach untersucht, seit 2012 der Standort Hohenkammer/Niernsdorf und seit 2015 auch die Standorte Aufham und Högl bei Anger. Die Bodenkontamination mit Cs-137 im Jahr 1986 ist in Abbildung 1 farblich gekennzeichnet. Das langlebige Radionuklid Cs-137 ist aufgrund seiner Halbwertszeit von etwa 30 Jahren seitdem nur zu etwa 50 Prozent zerfallen. / Die Ergebnisse der Jahre 2005 bis 2016 sind im Anhang in den Tabellen 2016.1 bis 2005.7 zusammengestellt. Hierbei wurden nicht nur die klassischen Speisepilze berücksichtigt, sondern auch Arten, die in geringeren Mengen als Misch- oder Würzpilze verzehrt werden. In die Tabellen wurden nur Speisepilzarten aufgenommen, deren Verzehr von der Deutschen Gesellschaft für Mykologie als unbedenklich eingestuft wird [1]. Neben den Messwerten für Cs-137 sind zusätzlich die Gehalte des natürlich vorkommenden Radionuklids Kalium-40 (K-40) aufgeführt. Alle Aktivitätsangaben beziehen sich auf Frischmasse und den Zeitpunkt der Probenentnahme. Mehrfacheinträge bei einem Probenentnahmeort und einer Pilzart bedeuten, dass die betreffende Spezies in einem Kalenderjahr zu verschiedenen Zeitpunkten gefunden wurde. Die Messunsicherheit lag bei Cs-137 im Durchschnitt bei ca. 5 % und bei K-40 bei ca. 10 %.

Radioaktive Kontamination von Speisepilzen : Aktuelle Messwerte (Stand: 2015)

Pilze sind für viele Menschen eine beliebte Ergänzung des Speisezettels. Doch auch drei Jahrzehnte nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl werden in einigen Pilzarten erhöhte Aktivitäten des Radionuklids Cäsium-137 (Cs-137) gemessen. Trompetenpfifferlinge und Mohrenkopfmilchlinge aus dem Bayerischen Wald sowie Braunscheibiger und Orangefalber Schnecklinge oder Semmelstoppelpilze aus dem Berchtesgadener Land können beispielsweise noch bis zu einige tausend Becquerel pro Kilogramm Cs-137 in der Frischmasse aufweisen. Das Bundesamt für Strahlenschutz verfolgt durch eigene Untersuchungen die radioaktive Kontamination wild wachsender Speisepilze im Süden Deutschlands und veröffentlicht die Messergebnisse in einem Bericht, der jährlich aktualisiert wird. Dieses Gebiet wurde mit Aktivitätsablagerungen zwischen 2 000 und 50 000 Becquerel pro Quadratmeter Cs-137 sowie lokalen Spitzenwerten von 100 000 Becquerel pro Quadratmeter durch den Reaktorunfall von Tschernobyl besonders betroffen. Die Messkampagnen ab 2005 umfassten sowohl Dauerprobeflächen als auch weitere typische Waldstandorte, die von Pilzsammlern aufgesucht werden. Die Probenentnahmeorte sind in Abbildung 1 dargestellt. Seit 2007 wird zusätzlich der im südlichsten Teil Sachsens gelegene Standort Hohendorf nahe Bad Brambach untersucht, seit 2012 der Standort Hohenkammer/Niernsdorf und seit 2015 auch der Standort 10 Aufham/Anger.

B 20, Planfeststellung für den Ausbau bei Simbach 3. Fahrstreifen, Landkreis Dingolfing-Landau

Das Staatliche Bauamt Landshut hat bei der Regierung von Niederbayern die Planfeststellung für den Ausbau der Bundesstraße 20 bei Simbach beantragt. Die Bundesstraße 20 ist eine wichtige Verkehrsachse, die die u.a. die Autobahn A 94 mit der Autobahn A 92 verbindet. Sie beginnt im äußersten Südosten Bayerns von der Gemeinde Schönau am Königssee und verläuft in nördlicher Richtung durch die Landkreise Berchtesgadener Land, Traunstein, Altötting, Rottal-Inn, Dingolfing-Landau, Straubing-Bogen, Cham und den Stadtkreis Straubing. Sie führt über Eggenfelden, Landau an der Isar, Straubing und Cham nach Furth im Wald und endet am Grenzübergang zur Tschechischen Republik, wo sie als Fernverkehrsstraße 1. Klasse unter der Nummer 26 weiter nach Pilsen führt. Mit dem Bauvorhaben will das Staatliche Bauamt Landshut die Ausbaulücke der B 20 zwischen der Ortsumgehung Malgersdorf und dem Abschnitt mit 2+1-Verkehrsführung bei Haunersdorf schließen und die Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität erhöhen. Der Verkehr auf der B 20 ist im Bestand nicht mehr flüssig und häufig charakterisiert durch zahleiche Fahrzeugpulks. Zukünftig wird für schneller fahrende PKW das Überholen von langsameren Lkw erleichtert. Das Straßenbauvorhaben beginnt im Bereich der Anschlussstelle Simbach. Die bestehende B 20 wird Richtung Westen um einen Zusatzfahrstreifen erweitert und die Anschlussstelle Simbach erhält einen neu gebauten Ast. Die Brücke der B 20 über die St 2112 wird durch einen Neubau ersetzt. Zwei weitere Bauwerke über einen Feld- und Waldweg sowie den Simbach müssen im Zuge der Maßnahme angepasst werden. Ab dem Bauende der Verbreiterungsstrecke der B 20 wird ein öffentlicher Feld- und Waldweg in Richtung Haunersdorf bis zum bestehende öFW in der Nähe von Kugl hergestellt und damit für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr eine durchgehende Verbindung zwischen Simbach und Haunersdorf getrennt vom Bundesstraßenverkehr geschaffen. Der öFW wird ebenfalls mit einem neuen Brückenbauwerk über die B 20 geführt.

Erstellung eines 'Leitfadens zum Schutz des Steinadlers in den Alpen'

Das Projekt "Erstellung eines 'Leitfadens zum Schutz des Steinadlers in den Alpen'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Nationalpark Berchtesgaden durchgeführt. Das Vorhaben erhebt Daten und wertet vorhandenes Wissen aus, um mit Methoden der Modellbildung und deren Absicherung Risikokarten zu entwickeln, die bei der Beurteilung von Massnahmen zum Schutz des Steinadlers eine Entscheidungsgrundlage spielen koennen.

Demonstration umweltgerechter Ver- und Entsorgungssysteme für ausgewählte Berg- und Schutzhütten am Beispiel der Neuen Traunsteiner Hütte auf der Reiteralpe auf 1.560 m ü. NN in den Berchtesgadener Alpen/Deutschland

Das Projekt "Demonstration umweltgerechter Ver- und Entsorgungssysteme für ausgewählte Berg- und Schutzhütten am Beispiel der Neuen Traunsteiner Hütte auf der Reiteralpe auf 1.560 m ü. NN in den Berchtesgadener Alpen/Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutscher Alpenverein e.V., Sektion Traunstein durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Die Abwässer der Neuen Traunsteiner Hütte wurden bis zum Projekt über eine Dreikammergrube (Nutzinhalt 30 m3) mechanisch gereinigt und dann versickert. Diese Anlage entsprach nicht mehr dem Stand der Technik. In der vorangegangenen Planungsphase AZ 17400/51 waren bereits die integralen Planungsleistungen für eine neue Abwasserentsorgungsanlage von der DBU gefördert worden. Ziel des Demonstrationsprojektes war es, die Abwasserreinigung dem Stand der Technik anzupassen. Dazu war eine biologische Hauptreinigungsstufe notwendig. Als Ablaufgrenzwerte wurden aus den geltenden Verordnungen für BSB5 40 mg/l und für CSB 150 mg/l ermittelt. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten MethodenAufgrund der Ergebnisse des Evaluierungsprojektes erfolgte eine Umplanung der Abwasserreinigung vom ursprünglich geplanten Tropfkörper zum bepflanzten Bodenfilter. Durch den geringen Energieaufwand des errichteten Bodenfilterkörpers war die Errichtung einer eigenen Energieversorgung nicht notwendig. Weiter war kein Betriebsgebäude für die Tropfkörper und somit keine Solaranlage für die Heizung des Betriebsgebäudes erforderlich. Folgende Anlage wurde ausgeführt: Die Küchenabwässer werden über einen Fettabscheider geleitet und im Folgenden mit den anderen Abwässern zusammengeführt. Zur Vorreinigung wurden 2 neue Kunststoff-Absetzbecken gesetzt, wobei eines zweigeteilt ist. Die bestehende 3-Kammer-Absetzanlage wird für die Abwasserreinigung nicht mehr benötigt und wird nunmehr als Regenauffangbecken verwendet. Als biologische Reinigungsstufe wurde ein bepflanzter Bodenkörper ca. 60 m westlich der Hütte errichtet. Die biologische Reinigungsstufe ist auf 65 Einwohnerwerte (EW60) dimensioniert und wurde daher mit einer Fläche von 130 m2 ausgeführt (2 m2/EW). Die Beschickung erfolgt intermittierend über eine Abwasserpumpe. Die biologisch gereinigten Abwässer werden über eine neu errichtete Sickerstrecke flächig in den Untergrund verbracht. In einem Betriebsgebäude, welches unmittelbar unterhalb der Dreikammergrube errichtet wurde, ist die Filtersackanlage zur Entwässerung des Klärschlammes untergebracht. Der in der 3-Kammer Anlage anfallende Schlamm gelangt im freien Gefälle in die Filtersackanlage. Dort wird er zuerst entwässert, anschließend mineralisiert und letztendlich auf die bewilligte Fläche ausgebracht. Die geplanten Maßnahmen wurden wasserrechtlich bewilligt (Bescheid des Landratsamts Berchtesgadener Land vom 22.04.2009) und dann zur Ausführung ausgeschrieben. Das Leistungsverzeichnis wurde an sechs Firmen verschickt, wovon drei ein Angebot legten. Im Zuge der Verhandlungen kristallisierte sich die Fa. Beto Gaderer Tiefbau GmbH aus St. Lorenz, Oberösterreich, als Bestbieter heraus. Baubeginn war Mitte Juni 2009. Die Arbeiten konnten Anfang Oktober 2009 abgeschlossen werden.

No Regret Salzach

Der No-Regret Maßnahmenbereich 3 befindet sich unterstrom der Laufener Enge und umfasst die Entfernung der Ufersicherung zwischen Fkm 44,8 und 41,5 entlang des orografisch linken, bayerischen Ufers zusammen mit der Verlegung des salzachnahen Begleitweges, dem Treppelweg. Die Aufweitung soll im Wesentlichen eigendynamisch durch Seitenerosion der Salzach selbst erfolgen. Es handelt sich dabei um ein landkreisübergreifendes Vorhaben. In Abstimmung zwischen den unteren Wasserrechtsbehörden der Landratsämter Traunstein und Berchtesgadener Land wurde vereinbart, dass das Verfahren durch das Landratsamt Berchtesgadener Land geführt wird (vgl. Art. 3 Abs. 2 BayVwVfG).

Erweiterung Steinbruch Greinswiesen 1 Firma Bernhard Heitauer Fuhrunternehmen GmbH & Co. KG

Die Firma Bernhard Heitauer Fuhrunternehmen GmbH & Co. KG, Greinswiesenweg 2, 83483 Bischofswiesen, hat beim Landratsamt Berchtesgadener Land einen Antrag auf Erweiterung des Steinbruchs Greinswiesen 1 gestellt. Die Bernhard Heitauer Fuhrunternehmen GmbH & Co. KG betreibt den Steinbruch Greinswiesen, der aus den beiden Steinbrüchen Greinswiesen 1 und Greinswiesen 2 besteht. In den beiden Steinbrüchen wird das anstehende Dolomitgestein gesprengt und gebrochen und dann in der im Steinbruch Greinswiesen 1 situierten, bestehenden Brech- und Siebanlage veredelt. Der Steinbruch Greinswiesen 2 sowie die bestehenden Brech- und Siebanlagen werden durch diesen Antrag nicht berührt. Das Abbaugebiet Steinbruch Greinswiesen 1 ist nahezu ausgebeutet und soll Richtung Norden erweitert werden. Die Erweiterung soll in diesem Bereich 2,45 ha betragen, die Abbautiefe beträgt bis zu ca. 90 m und das gesamte Abbauvolumen umfasst 2 Millionen Kubikmeter. Sofern das Dolomitgestein nicht mit Gerät (Bagger) gelöst werden kann, wird es gesprengt. Der Abbau erfolgt in zwei Abbauabschnitten. Die Genehmigung wird für 45 Jahre beantragt. Die Inbetriebnahme soll baldmöglichst nach Genehmigungserteilung erfolgen. Die Änderung ist wesentlich und bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG in Verbindung mit Nr. 2.1.1 (Steinbrüche mit einer Abbaufläche von 10 Hektar oder mehr) des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV), die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst a der 4. BImSchV in einem Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 2 und § 2 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) und c) UVPG in Verbindung mit Nr. 2.1.2 der Anlage 1 zum UVPG (Errichtung und Betrieb eines Steinbruchs mit einer Abbaufläche von 10 ha bis weniger als 25 ha) ist für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Da der Antragsteller mit E-Mail vom 02.08.2022 die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt und das Landratsamt für dieses Verfahren ein Entfallen der Vorprüfung für zweckmäßig erachtet hat, kann nach § 7 Abs. 3 Satz 1 UVPG die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG entfallen. Es ist somit eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen (§ 7 Abs. 3 Satz 2 und 3 UVPG). Diese ist gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) ein unselbständiger Teil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Ein UVP-Bericht ist den Antragsunterlagen beigefügt. In dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren werden gemäß § 10 Abs. 5 BImSchG und § 11 der 9. BImSchV die Behörden beteiligt, deren umweltbezogener und / oder sonstiger Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt - mit Ausnahme gesondert zu erteilender wasserrechtlicher Erlaubnisse und Bewilligungen nach § 8 i. V. m. § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) - nach § 13 BImSchG grundsätzlich andere, die Anlage betreffenden behördliche Entscheidungen, insb. öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen etc. mit ein. Dies gilt beispielsweise für die naturschutzrechtliche Ausnahme vom Verbot des § 30 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) nach Art. 23 Abs. 3 Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG), die naturschutzrechtliche Eingriffsgestattung nach §§ 15, 17 BNatSchG, die naturschutzrechtliche Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Untersberg mit Randgebieten“ (SG-VO) nach § 7 SG-VO i. V. m. § 67 BNatSchG, Art. 18, 56 BayNatSchG, die naturschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG vom Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG, die waldrechtliche Rodungserlaubnis nach Art. 9 BayWaldG und für die wasserrechtliche Anlagengenehmigung nach Art. 20 Abs. 1 BayWG, für die grundsätzlich keine gesonderten Verfahren durchzuführen sind. Eine Abgrabungsgenehmigung nach Art. 9 BayAbgrG ist nicht zusätzlich erforderlich.

Entwicklung eines Leitfadens zum Schutz der Steinadler in den Bayerischen Alpen

Das Projekt "Entwicklung eines Leitfadens zum Schutz der Steinadler in den Bayerischen Alpen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Allianz Umweltstiftung durchgeführt. Im Rahmen des Projektes 'Entwicklung eines Leitfadens zum Schutz des Steinadlers in den Alpen' wurde mit Hilfe des Geographischen Informationssystems der Nationalparkverwaltung Berchtesgaden ein Modell entwickelt, das detaillierte Voraussagen bezueglich der Lebensraumnutzung des Steinadlers im Nationalparkgebiet erlaubt. Dieses Modell wurde fuer den Bericht des Nationalparks Berchtesgaden mit Hilfe von Telemetrie und Sichtbeobachtungen an 3 Paaren ueber 3 Jahre hinweg validiert. Basierend auf diesem Modell wurde in einem ersten Annaeherungsschritt ein vereinfachtes Modell (aufgrund der weniger exakten Datengrundlage) fuer den deutschen Alpenanteil erarbeitet, das eine Darstellung der wichtigsten Lebensraumbereiche fuer den Steinadler im gesamten bayerischen Alpenraum ermoeglicht. Kartenausschnitte des jeweiligen Untersuchungsgebietes im Massstab 1 : 50000 dienten Steinadlerexperten vor Ort zur Ueberpruefung dieser ersten Modell-Annaeherung. Erste Ergebnisse: 1) Das Modell fuer die Bayerischen Alpen zeigt bezueglich der Darstellung der Lebensraumbereiche des Steinadlers viele Uebereinstimmungen mit der Realitaet in den jeweiligen Untersuchungsgebieten. So liegen beispielsweise die meisten Steinadler-Rasterdaten des Instituts fuer Vogelkunde im Bereich Werdenfelser Land innerhalb der als 'sehr gut geeignet' bis 'geeignet' vorhergesagte Lebensraeume. 2) Einige sehr gut geeignete Steinadlerlebensraeume sind durch das Modell bisher nicht abgedeckt. Dabei handelt es sich zumeist um Flaechen, die aufgrund einer Sondersituation im Modell nicht flaechendeckend darstellbar sind. Derartige Gebiete sind jedoch durch andere Naturschutzkriterien bereits als schuetzenswerte Bereiche erfasst, sodass sie nicht unbedingt in eine Modellkarte bezueglich essentieller Lebensraumbereiche des Steinadlers mit einfliessen muessen. 3) Im weiteren Projektverlauf wird besonders die Uebertragung des Modells auf ausgesuchte Testgebiete (Suedtirol, Graubuenden, Steiermark, Nationalpark Hohe Tauern) in den Alpen vorangetrieben. Der schriftliche Leitfaden zum Schutz des Steinadlers in den Alpen wird neben der Verbalisierung der Modelle vor allem auch Aussagen fuer Gebiete zusammenfassen, fuer die aufgrund einer fehlenden Datenbasis keine Modelle gerechnet werden koennen. Allgemein wird dabei sehr auf die Handhabbarkeit des Leitfadens geachtet werden muessen.

Man and the Biosphere (MAB) Projekt 6 - Einfluss des Menschen auf Hochgebirgsoekosysteme am Beispiel des Nationalparkes Berchtesgaden - Phase III

Das Projekt "Man and the Biosphere (MAB) Projekt 6 - Einfluss des Menschen auf Hochgebirgsoekosysteme am Beispiel des Nationalparkes Berchtesgaden - Phase III" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutscher Wetterdienst durchgeführt. Das Vorhaben baut auf der Pilotstudie 10104040 auf. In dieser Pilotstudie wurden die organisatorische Machbarkeit und die inhaltlichen Zielformulierungen erarbeitet. Zusammen mit dem Freistaat Bayern wird das erarbeitete interdisziplinaere Forschungskonzept im Nationalpark Berchtesgaden verwirklicht. Das Projekt ist eng verknuepft mit dem Oekosystemforschungskonzept des BMI.

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