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s/beregung/Beregnung/gi

Staatliche_Dienste - Feuerwehren_SL - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Standorte der öffentlichen Landesverwaltung und der Kommunen dar.:Feuerwehrstandorte im Saarland

Parkhäuser Hamburg

Der Datensatz enthält die Standorte von Parkhäusern, Tiefgaragen und Parkplätzen im Hamburger Stadtgebiet mit Informationen über Öffnungszeiten, Preise, Anzahl der Stellplätze, Einfahrtshöhen sowie teilweise Belegungsdaten (freie Stellplätze) und Anzahl der Frauen- und Behindertenstellplätze. Zum Teil werden in 5-minütigen Abständen Parkplatzbelegungsdaten aus dem Parkleitsystem der Stadt Hamburg übermittelt. Diese Echtzeitdaten sind ungeprüft. Der Datensatz ist nicht vollständig, sondern enthält Angaben von privaten Betreibern, die der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung gestellt wurden. Sollte ein Parkhaus / Parkplatz fehlen, kann der in den Metadaten angegebene Ansprechpartner gerne darauf hingewiesen werden. Eine Aufnahme in den Datensatz wird dann geprüft.

Versorgung mit öffentlichen, wohnungsnahen Grünanlagen 2016 (Umweltatlas)

Versorgungsgrad (qm pro Einwohner) von Wohnblöcken mit öffentlichen, wohnungsnahen Grünanlagen unter Berücksichtigung vorhandener privater und halböffentlicher Freiräume, Sachstand 2016

Versorgung mit öffentlichen, wohnungsnahen Grünanlagen 2020 (Umweltatlas)

Versorgungsgrad (qm pro Einwohner) von Wohnblöcken mit öffentlichen, wohnungsnahen Grünanlagen unter Berücksichtigung vorhandener privater und halböffentlicher Freiräume, Sachstand 2020

Staatliche_Dienste - Feuerwehrstandorte im Saarland

Der Kartendienst stellt die Standorte der öffentlichen Landesverwaltung und der Kommunen dar.:Feuerwehrstandorte in den Löschbezirken im Saarland (Stand 05/2022).

WFS Parkhäuser Hamburg

Dieser Web Feature Service (WFS) enthält die Lage der Motorradstellplätze im Hamburger Stadtgebiet. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Parkhäuser Hamburg

Dieser Web Map Service (WMS) enthält die Lage der Motorradstellplätze im Hamburger Stadtgebiet. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung. Erläuterung zum Fachbezug: Für die Aktualität der Daten nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Grundwasserentnahmen Landkreis Rotenburg (Wümme)

Als Grundwasser bezeichnet man das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht. Grundwasser führende Schichten nennt man Grundwasserleiter. Je nach geologischen Verhältnissen können ein oder mehrere Grundwasserstockwerke übereinander liegen, deren einzelne Grundwasserleiter jeweils durch zwischengelagerte undurchlässige Schichten voneinander getrennt sind. Das Grundwasser ist durch die als Filtersystem wirkenden Deckschichten vor Verunreinigungen gut geschützt. Dennoch besteht eine Gefährdung auch tiefer gelegener Grundwasservorkommen durch andauernde Schadstoffeinträge, die z. B. aus Luftverschmutzungen, übermäßiger Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln oder aus Altlasten stammen können. Zum Schutz dieses Trinkwassers müssen die Grundwasservorkommen erkundet, bewertet und ständig überwacht werden. Das Entnehmen von Grundwasser ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Dies gilt auch für zeitlich begrenzte Bauwasserhaltungen.

Beregnungsflächen im Landkreis Nienburg/Weser

Beregnungsflächen für die Feldberegnung im Landkreis Nienburg/Weser. Zeigt die Abgrenzung der landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, die zur Deckung des Wasserbedarfes beregnet werden.

Entnahmebrunnen im Landkreis Nienburg/Weser

Standorte von Beregnungsbrunnen für die Feldberegnung im Landkreis Nienburg/Weser. Vor allem auf Standorten mit leichten Böden kann es während der Vegetationsperiode bei defizitären Niederschlagsverhältnissen erforderlich werden, zur Qualitäts- und Ertragssicherung der angebauten Feldfrüchte eine Beregnungsanlage einsetzen zu müssen. Neben der Beregnung zu Trockenzeiten kann bei bestimmten Sonderkulturen im Frühjahr der Einsatz einer Frostschutzberegnung als Maßnahme des Pflanzenschutzes erforderlich werden.

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