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Machbarkeitsstudie Deutschlandweite Befragung von Unternehmen zur Klimawandelanpassung

Die Folgen des Klimawandels bergen ökonomische Risiken für Unternehmen. Die physische Klimarisiken - insb. Extremwetterereignisse, veränderte Niederschlagsmuster und erhöhte Durchschnittstemperaturen - können zu Produktionsrückgängen, steigenden Rohstoffkosten und Gebäudeschäden führen. Nach einer aktuellen Studie des Umweltbundesamts berichten nur etwa die Hälfte der DAX-30-Unternehmen zu diesen Risiken. Dabei schätzt allein diese Gruppe die potenziellen Schäden auf einen Gesamtwert von mehreren Milliarden Euro. Über das Risikobewusstsein in anderen Unternehmen, insbesondere KMU, ist wenig bekannt. Ziel dieses Vorhabens ist es, eine Machbarkeitsstudie für die Befragung von Unternehmen bezüglich Klimarisiken und des Umgangs mit Klimawandelanpassung zu erstellen. Dabei sollen die Möglichkeiten eine repräsentative Erhebung, etwa im Rahmen existierender Unternehmenspanels, eruiert, mögliche Fragenkomplexe entworfen sowie ein handbares Konzept erstellt werden. Auch sollen vergleichbare Erhebungen in anderen OECD-Ländern als Benchmark recherchiert werden. In einer Themenkonferenz im 3. Projektjahr sollen Zwischenergebnisse mit der Zielgruppe diskutiert werden.

Bioabfall verwerten und Kompost für den eigenen Garten gewinnen

<p> So verwerten und entsorgen Sie Bioabfall richtig <ul> <li>Kompostieren Sie Ihre Bioabfälle oder geben Sie diese in die "Biotonne" (Braune Tonne).</li> <li>Nutzen Sie Kompost als Dünger und Bodenverbesserer im Garten sowie als Blumenerde.</li> <li>Kaufen Sie Blumenerde, die Kompost statt Torf enthält.</li> </ul> Gewusst wie <p>Die getrennte Sammlung und Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle, Gartenabfälle; kurz: Bioabfall) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge um rund ein Drittel und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Vor allem aber können die in Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe wie Phosphor als Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.</p> <p><strong>Eigene Kompostierung:</strong> Wenn Sie einen Garten haben, empfiehlt sich die Anlage eines Komposters. Auch auf einem Balkon oder sogar in der Küche kann mit Hilfe von "Wurmkisten" eigener Kompost erzeugt werden. Voraussetzung für eine sinnvolle Verwertung ist, dass ausreichend Gartenflächen vorhanden sind, auf denen der selbst erzeugte Kompost genutzt werden kann. Beachten Sie hierzu unsere Hinweise zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Eigenkompostierung</a>, insbesondere eine gute Durchlüftung ist wichtig zur Vermeidung von Geruchsbildung und besonders klimaschädlichen Methanemssionen. Der eigene Kompost liefert Dünger und Blumenerde und spart damit Kosten.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/bioabfall_animaflorafotolia_87373904_m.jpg"> </a> <strong> Bioabfall kann zum Beispiel zu hochwertigem Kompost werden. </strong> Quelle: animaflora / Fotolia.com <p><strong>Biotonne:</strong> In vielen Kommunen gibt es "Biotonnen" (meist braune oder grüne Tonnen) für Bioabfälle. Wenn Sie keine eigene Kompostierungsmöglichkeit haben, geben Sie Ihre Bioabfälle in die Biotonne. Auch Küchen- und Gartenabfälle, die für die eigene Kompostierung nicht geeignet oder zu viel sind, können über die Biotonne entsorgt werden. Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen können auch für den Gartenkomposter ungeeignete Bioabfälle wie Speisereste oder kranke Pflanzenteile zu hygienisch unbedenklichem Kompost verarbeiten. Achten Sie darauf, dass Sie keine Fremdstoffe in die Biotonne werfen. Verunreinigungen gefährden die landwirtschaftliche oder gärtnerische Nutzung des aus Bioabfällen erzeugten Kompostes. Verunreinigungen sind z.B. Kunststofftüten oder Blumentöpfe.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Nutzen Sie Kompost als Dünger und Bodenverbesserer im Garten sowie als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/blumenerde">Blumenerde</a>.</li> <li>Viele Kompostierungsanlagen bieten Blumenerden mit Kompost aus eigener Produktion an. Nutzen sie dieses Angebot statt Blumenerde mit Torf zu kaufen.</li> <li>Verzichten Sie auf mineralischen Dünger: Dieser erfordert zur Herstellung einen hohen Energieaufwand und gefährdet bei falscher Anwendung das Grundwasser.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/202206_blauerengel_kompostbeutel_bfg_034_blauer_engel_bande_fuer_gestaltung.jpg"> </a> <strong> Die richtige Wahl: kompostierbare Bioabfallbeutel mit Blauem Engel. </strong> Quelle: Blauer Engel / Bande für Gestaltung Hintergrund <p>Die Kompostierung ist das älteste und einfachste Recyclingverfahren der Welt und das wichtigste Behandlungsverfahren für Bioabfälle in Deutschland. Ein Großteil der Bioabfälle wird mit oder ohne vorgeschaltete Vergärung kompostiert. Bislang besitzt etwas mehr als die Hälfte aller deutschen Haushalte eine Biotonne. Dabei bergen die Abfälle aus Küche und Garten zusätzlich ein großes Potenzial als Energiequelle und Dünger. Werden sie vor der Kompostierung vergoren, entsteht Methangas, aus dem sich in Blockheizkraftwerken Strom und Wärme gewinnen lassen. Diese doppelte Nutzung erfolgte 2022 mit etwa 55% der eingesammelten Bioabfälle aus den Haushalten (LAGA 2024).&nbsp;</p> <p>Kompost und Gärrest aus häuslichen Bioabfällen wird vorwiegend in der Landwirtschaft und zunehmend auch im Ökolandbau als Düngemittel und Humuslieferant genutzt. Nährstoffarmer Kompost aus Grünabfällen kann im Garten- und Landschaftsbau sowie in der Erdenherstellung Torf (siehe Beitrag <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/blumenerde">Blumenerde</a>) ersetzen, dessen Abbau schützenswerte Moorgebiete zerstört.</p> <p>In ihren Abfallsatzungen regeln Städte und Landkreise in kommunaler Eigenverantwortung, ob und wie Bioabfälle getrennt gesammelt werden. Die zuständigen Entsorger geben darüber hinaus Auskunft, welche Bioabfälle in die Biotonne dürfen und welche nicht. Sie informieren z.B. auch darüber, ob kompostierbare Kunststoffbeutel zur Sammlung der Bioabfälle zugelassen sind. Seit 1. Januar 2015 sollte laut Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 die Bioabfallsammlung in Deutschland flächendeckend eingeführt sein. Dieses Ziel ist bis jetzt nicht in allen Landkreisen und Städten erreicht worden.</p> <p><strong>Quellen</strong></p> <ul> <li>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠-Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/entsorgung/bioabfallbehandlung">Bioabfallbehandlung</a></li> <li>UBA-Seite "Daten zur Umwelt" <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/bioabfaelle">Bioabfälle</a></li> <li>BMUKN-Themenseite <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallarten-und-abfallstroeme/bioabfaelle">Bioabfälle</a></li> <li>LAGA 2024: LAGA-Bericht <a href="https://www.laga-online.de/documents/bericht-laga-ag-getrenntsammlung-bioabfaelle-2022-dez-2024_1746539220.pdf">"Getrenntsammlung von Bioabfällen"</a> (Dezember 2024)</li> </ul> </p><p> So verwerten und entsorgen Sie Bioabfall richtig <ul> <li>Kompostieren Sie Ihre Bioabfälle oder geben Sie diese in die "Biotonne" (Braune Tonne).</li> <li>Nutzen Sie Kompost als Dünger und Bodenverbesserer im Garten sowie als Blumenerde.</li> <li>Kaufen Sie Blumenerde, die Kompost statt Torf enthält.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Die getrennte Sammlung und Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle, Gartenabfälle; kurz: Bioabfall) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge um rund ein Drittel und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Vor allem aber können die in Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe wie Phosphor als Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.</p> <p><strong>Eigene Kompostierung:</strong> Wenn Sie einen Garten haben, empfiehlt sich die Anlage eines Komposters. Auch auf einem Balkon oder sogar in der Küche kann mit Hilfe von "Wurmkisten" eigener Kompost erzeugt werden. Voraussetzung für eine sinnvolle Verwertung ist, dass ausreichend Gartenflächen vorhanden sind, auf denen der selbst erzeugte Kompost genutzt werden kann. Beachten Sie hierzu unsere Hinweise zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Eigenkompostierung</a>, insbesondere eine gute Durchlüftung ist wichtig zur Vermeidung von Geruchsbildung und besonders klimaschädlichen Methanemssionen. Der eigene Kompost liefert Dünger und Blumenerde und spart damit Kosten.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/bioabfall_animaflorafotolia_87373904_m.jpg"> </a> <strong> Bioabfall kann zum Beispiel zu hochwertigem Kompost werden. </strong> Quelle: animaflora / Fotolia.com </p><p> <p><strong>Biotonne:</strong> In vielen Kommunen gibt es "Biotonnen" (meist braune oder grüne Tonnen) für Bioabfälle. Wenn Sie keine eigene Kompostierungsmöglichkeit haben, geben Sie Ihre Bioabfälle in die Biotonne. Auch Küchen- und Gartenabfälle, die für die eigene Kompostierung nicht geeignet oder zu viel sind, können über die Biotonne entsorgt werden. Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen können auch für den Gartenkomposter ungeeignete Bioabfälle wie Speisereste oder kranke Pflanzenteile zu hygienisch unbedenklichem Kompost verarbeiten. Achten Sie darauf, dass Sie keine Fremdstoffe in die Biotonne werfen. Verunreinigungen gefährden die landwirtschaftliche oder gärtnerische Nutzung des aus Bioabfällen erzeugten Kompostes. Verunreinigungen sind z.B. Kunststofftüten oder Blumentöpfe.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Nutzen Sie Kompost als Dünger und Bodenverbesserer im Garten sowie als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/blumenerde">Blumenerde</a>.</li> <li>Viele Kompostierungsanlagen bieten Blumenerden mit Kompost aus eigener Produktion an. Nutzen sie dieses Angebot statt Blumenerde mit Torf zu kaufen.</li> <li>Verzichten Sie auf mineralischen Dünger: Dieser erfordert zur Herstellung einen hohen Energieaufwand und gefährdet bei falscher Anwendung das Grundwasser.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/202206_blauerengel_kompostbeutel_bfg_034_blauer_engel_bande_fuer_gestaltung.jpg"> </a> <strong> Die richtige Wahl: kompostierbare Bioabfallbeutel mit Blauem Engel. </strong> Quelle: Blauer Engel / Bande für Gestaltung </p><p> Hintergrund <p>Die Kompostierung ist das älteste und einfachste Recyclingverfahren der Welt und das wichtigste Behandlungsverfahren für Bioabfälle in Deutschland. Ein Großteil der Bioabfälle wird mit oder ohne vorgeschaltete Vergärung kompostiert. Bislang besitzt etwas mehr als die Hälfte aller deutschen Haushalte eine Biotonne. Dabei bergen die Abfälle aus Küche und Garten zusätzlich ein großes Potenzial als Energiequelle und Dünger. Werden sie vor der Kompostierung vergoren, entsteht Methangas, aus dem sich in Blockheizkraftwerken Strom und Wärme gewinnen lassen. Diese doppelte Nutzung erfolgte 2022 mit etwa 55% der eingesammelten Bioabfälle aus den Haushalten (LAGA 2024).&nbsp;</p> <p>Kompost und Gärrest aus häuslichen Bioabfällen wird vorwiegend in der Landwirtschaft und zunehmend auch im Ökolandbau als Düngemittel und Humuslieferant genutzt. Nährstoffarmer Kompost aus Grünabfällen kann im Garten- und Landschaftsbau sowie in der Erdenherstellung Torf (siehe Beitrag <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/blumenerde">Blumenerde</a>) ersetzen, dessen Abbau schützenswerte Moorgebiete zerstört.</p> <p>In ihren Abfallsatzungen regeln Städte und Landkreise in kommunaler Eigenverantwortung, ob und wie Bioabfälle getrennt gesammelt werden. Die zuständigen Entsorger geben darüber hinaus Auskunft, welche Bioabfälle in die Biotonne dürfen und welche nicht. Sie informieren z.B. auch darüber, ob kompostierbare Kunststoffbeutel zur Sammlung der Bioabfälle zugelassen sind. Seit 1. Januar 2015 sollte laut Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 die Bioabfallsammlung in Deutschland flächendeckend eingeführt sein. Dieses Ziel ist bis jetzt nicht in allen Landkreisen und Städten erreicht worden.</p> <p><strong>Quellen</strong></p> <ul> <li>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠-Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/entsorgung/bioabfallbehandlung">Bioabfallbehandlung</a></li> <li>UBA-Seite "Daten zur Umwelt" <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/bioabfaelle">Bioabfälle</a></li> <li>BMUKN-Themenseite <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallarten-und-abfallstroeme/bioabfaelle">Bioabfälle</a></li> <li>LAGA 2024: LAGA-Bericht <a href="https://www.laga-online.de/documents/bericht-laga-ag-getrenntsammlung-bioabfaelle-2022-dez-2024_1746539220.pdf">"Getrenntsammlung von Bioabfällen"</a> (Dezember 2024)</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Pseudo-Stationsdaten der stündlichen Echtzeitdaten der Globalstrahlung und der Sonnenscheindauer basierend auf Bodenmessungen und Satellitendaten - DUETT Projekt

Auf Basis der Rasterdaten DUETT werden zusätzlich Punktdaten an den Koordinaten von 576 Messstandorten des DWD bestimmt. Diese Pseudo-Stationsdaten werden mit Hilfe einer einfachen ‚Nearest-Neighbour‘-Zuordnung aus den Rasterdaten extrahiert und anschließend einer topografischen Korrektur unterzogen. Diese Korrektur erfolgt unter Verwendung hoch aufgelöster topografischer Daten und erfasst in erster Linie das mögliche Blockieren direkter solarer Strahlung durch umliegende Berge. Zugehörige Unsicherheiten werden ebenfalls über eine ‚Nearest-Neighbour‘-Zuordnung aus den Rasterdaten bestimmt und in der aktuellen Programm-Version keiner weiteren Anpassung unterzogen. Der Datensatz ist aufgeteilt in einen stündlich aktualisierten Teil im Verzeichnis ./{parameter}/recent/ und ein Archiv älterer Daten im Verzeichnis ./{parameter}/historical/.

Der Nationale Emissionshandel

<p> <p>Der nationale Emissionshandel (nEHS) ist in Deutschland seit 2021 ein zentrales Klimaschutzinstrument, um die Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu reduzieren. Er bepreist Kohlendioxid-Emissionen aus Brennstoffen in den Bereichen außerhalb des Europäischen Emissionshandels 1 (EU-ETS 1).</p> </p><p>Der nationale Emissionshandel (nEHS) ist in Deutschland seit 2021 ein zentrales Klimaschutzinstrument, um die Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu reduzieren. Er bepreist Kohlendioxid-Emissionen aus Brennstoffen in den Bereichen außerhalb des Europäischen Emissionshandels 1 (EU-ETS 1).</p><p> Emissionssituation im nationalen Emissionshandel <p>Seit seiner Einführung 2021 erfasst der nationale Emissionshandel (nEHS) Brennstoffemissionen, die nicht vom Europäischen Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) abgedeckt werden. Dies betrifft insbesondere die Sektoren Wärme und Verkehr, seit 2024 werden auch Abfallverbrennungsanlagen erfasst. 2028 wird der nEHS in den Europäischen Emissionshandel für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2) überführt. Die damit verbundene Lenkungswirkung hin zu emissionsarmen Alternativen im Wärme- und Verkehrsbereich leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Webseite&nbsp;<a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nEHS-verstehen/nehs-verstehen_node.html">nEHS verstehen</a> der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Die DEHSt ist die zuständige Behörde für die Umsetzung des nEHS.</p> <p>Im Jahr 2024 betrugen die Emissionen im nEHS nach <a href="https://nehs-register.dehst.de/coreweb/info/reporting/compliance/list.action?token=I9ID5O55FDSRHYRR8HS9QOQL782QKFFN">Daten des nEHS-Registers</a> ca. 294,8 Millionen Tonnen CO2&nbsp;(Mio. t CO2). Werden die erstmals 2024 erfassten Emissionen aus Abfallverbrennungsanlagen herausgerechnet, lagen die Emissionen bei ca. 281,6 Mio. t CO2&nbsp;und sind damit verglichen mit dem Vorjahr nahezu unverändert.&nbsp;</p> <p>Werden die Emissionen mit dem Verlauf der Emissionsobergrenze bzw. dem Cap verglichen, ist für das Berichtsjahr 2024 erstmals eine deutliche Überschreitung des Caps zu verzeichnen (siehe Abb. „Verlauf des nEHS-Caps für 2021 bis 2026 im Vergleich zu den Emissionen“).&nbsp;Die Überschreitung des Caps ist im nEHS dadurch möglich, dass&nbsp;während der Festpreisphase die angebotene Menge an nationalen Emissionszertifikaten (nEZ) in den Verkaufsterminen nicht beschränkt ist. Ein nEZ entspricht dabei einer Tonne CO2 (siehe hierzu auch&nbsp;<a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nEHS-verstehen/nehs-verstehen_artikel.html?nn=284536#doc284546bodyText4">Wie wird das Mengenziel der Treibhausgasemissionen bestimmt?</a>).</p> <p>Das 2024 erheblich gewachsene Defizit im nEHS spiegelt sich auch in den deutschen Emissionen wider, die unter dem europäischen Klimaschutzgesetz (Effort Sharing Regulation – ESR) reguliert werden. Von diesen deckt der nEHS einen Großteil (knapp 75 Prozent) ab. Ausweislich der&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/ergebnisse_kompakt_2025_2_auflage.pdf">aktuellen Projektionen des UBA</a> wird das deutsche Defizit im Rahmen der ESR in den folgenden Jahren immer größer, sodass Deutschland seine ESR-Ziele bis 2030 deutlich zu verfehlen droht. Um Ausgleichszahlungen an andere EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden, sind wirkungsvolle Minderungsmaßahmen in den Sektoren Gebäude und Verkehr dringend erforderlich. Der EU-ETS 2 und die Einnahmen aus dem nEHS spielen hierbei eine maßgebliche Rolle. 2024 beliefen sich die Erlöse aus dem nEHS auf rund 13 Milliarden Euro, die vollständig in den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung geflossen sind und dort eine Vielzahl an Klimaschutzmaßnahmen ermöglichen (siehe unten im Abschnitt zu Verkauf und Abgabe nationaler Emissionszertifikate).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-05-21.png"> </a> <strong> Verlauf des nEHS-Caps für 2021 bis 2026 im Vergleich zu den abgabepflichtigen Emissionen </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-05-21.pdf">Diagramm als PDF (42,60 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-05-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (30,80 kB)</a></li> </ul> </p><p> Einordnung in die Gesamtemissionssituation in Deutschland <p>Bei Betrachtung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/finale-daten-fuer-2024-emissionen-um-drei-prozent">deutschen Gesamtemissionen</a> (2024 circa 650 Mio. t CO2-Äq) deckt der nEHS rund 45 Prozent ab. Der Anteil der Emissionen der deutschen Anlagen im EU-ETS 1 lag bei ca. 42 Prozent (siehe Abb. „Gesamtemissionen in Deutschland 2023 und 2024 und Anteile der beiden Emissionshandelssysteme (EU-ETS 1 und nEHS“). Insgesamt unterlagen damit im Jahr 2024 etwa 87 Prozent der deutschen Gesamtemissionen einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/co2">CO2</a>- Bepreisung durch den EU-ETS 1 oder den nEHS. Nicht erfasst sind insbesondere die nicht brennstoffbedingten Emissionen der Landwirtschaft, die vorwiegend durch Tierhaltung (Methanemissionen) und Stickstoffdüngung der Böden (Lachgasemissionen) entstehen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-05-21.png"> </a> <strong> Gesamtemissionen in Deutschland 2023 und 2024 und Anteile der beiden Emissionshandelssysteme </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-05-21.pdf">Diagramm als PDF (50,45 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-05-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (34,85 kB)</a></li> </ul> </p><p> Verkauf und Abgabe nationaler Emissionszertifikate <p>Im nEHS ist der Preis der nationalen Emissionszertifikate (nEZ) in den ersten Jahren von 2021 bis 2025 festgelegt (2021 lag der Preis bei 25 Euro und bis 2025 stieg er schrittweise auf 55 Euro). Im Jahr 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro, der einen Übergang zur freien Preisbildung im Europäischen Emissionshandelssystem 2 (EU-ETS 2) darstellt.</p> <p>Im Jahr 2024 wurden an der von der European Energy Exchange (EEX) betriebenen Verkaufsplattform insgesamt knapp 295 Millionen nationale Emissionszertifikate (nEZ) im Gesamtwert von über 13 Milliarden Euro veräußert. 2023 lag die Gesamtverkaufs­menge bei rund 358 Millionen nEZ im Gesamtwert von über 10,7 Milliarden Euro (siehe&nbsp;<a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/Auswertungen-Berichte/auswertungen-berichte_node.html#doc284354bodyText5">Verkaufsberichte</a> der DEHSt&nbsp;und Abb. „Erlöse durch den Verkauf von nationalen Emissionszertifikaten in den Jahren 2023 bis 2025“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-05-21.png"> </a> <strong> Erlöse durch den Verkauf von nEZ in den Jahren 2022 bis 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-05-21.pdf">Diagramm als PDF (43,62 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-05-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (28,09 kB)</a></li> </ul> </p><p> Überblick Verantwortliche und Emissionen <p>Rechtsgrundlage für den nEHS ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Dieses verpflichtet die sogenannten BEHG-Verantwortlichen, wie zum Beispiel Gaslieferanten, über die von ihnen in Verkehr gebrachten Brennstoffmengen und -emissionen zu berichten und in entsprechender Höhe nationale Emissionszertifikate (nEZ) abzugeben. Im Berichtsjahr 2024 gab es rund 2.000 BEHG-Verantwortliche.&nbsp;</p> <p>In folgender Abbildung (siehe Abb. „Vergleich Anzahl BEHG-Verantwortliche nach Größenklassen mit Kohlendioxid-Emissionen im Jahr 2024“) ist zu sehen, dass der nEHS eine große Gruppe an Unternehmen mit einem jeweils geringen Umfang in Verkehr gebrachter CO2-Emissionen abdeckt. Hier handelt es sich zum Beispiel um kleinere Energieversorgungsunternehmen. Auf der anderen Seite deckt der nEHS eine verhältnismäßig kleine Gruppe mit jeweils sehr hohen Emissionen ab, die in Summe für einen Großteil der nEHS-Emissionen verantwortlich sind. So sind die zehn größten BEHG-Verantwortlichen mit rund 132 Millionen Tonnen CO2 für fast die Hälfte (45 Prozent) der abgabepflichtigen Emissionen im nEHS im Jahr 2024 verantwortlich. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um große Unternehmen der Mineralölbranche, die in der Regel Raffinerien betreiben und sehr hohe Brennstoffmengen in Verkehr bringen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-05-21.png"> </a> <strong> Vergleich Anzahl BEHG-Verantwortliche nach Größenklassen mit Kohlendioxid-Emissionen im Jahr 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle (88041 Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-05-21.pdf">Diagramm als PDF (44,44 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-05-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (31,55 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Treibhausgasminderungsziele Deutschlands

<p> <p>Die deutschen Treibhausgasminderungsziele sind im Bundes-Klimaschutzgesetzes (Stand August 2024) festgelegt. Die Emissionen sollen bis 2030 um mind. 65 % und bis 2040 um mind. 88 % gesenkt werden (gegenüber 1990). Bis zum Jahr 2045 hat Deutschland das Ziel Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.</p> </p><p>Die deutschen Treibhausgasminderungsziele sind im Bundes-Klimaschutzgesetzes (Stand August 2024) festgelegt. Die Emissionen sollen bis 2030 um mind. 65 % und bis 2040 um mind. 88 % gesenkt werden (gegenüber 1990). Bis zum Jahr 2045 hat Deutschland das Ziel Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.</p><p> Internationale Vereinbarungen weisen den Weg <p>Leitbild und Maßstab für die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sind die Vereinbarungen der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/un">UN</a>-Klimarahmenkonvention und ihrer Zusatzprotokolle, das Kyoto-Protokoll und das Übereinkommen von Paris (siehe „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12018">Klimarahmenkonvention</a>“). Für die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2012–2020) hatte sich die Europäische Union verpflichtet, ihre <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen bis 2020 um 20 % gegenüber 1990 zu verringern. Gemeinsam mit den EU-Staaten hat Deutschland zu dieser Verpflichtung beigetragen (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12158">„Europäische Energie- und Klimaziele“</a>).</p> <p>Um den Ambitionssteigerungsmechanismus des Übereinkommens von Paris zu erfüllen, hat die Europäische Union mit dem neuen EU-Klimagesetz ihre klimapolitischen Zielsetzungen für 2030 (netto minus 55 % ggü. 1990 und Klimaneutralität um die Jahrhundertmitte) im Frühjahr 2021 verschärft und gesetzlich festgelegt. Im Dezember 2020 wurde vom Europäischen Rat bereits der neue (vorläufige) „national festgelegte Beitrag“ (National Determined Contribution, NDC) an das UNFCC-Sekretariat übermittelt. Das am 14.07.2021 vorgelegte „Fit-for-55-Paket“ ist der Vorschlag der EU-Kommission (KOM), die bisherigen Vorgaben an die neuen, schärferen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>-Zielsetzungen anzupassen. Mit den Novellierungen klimarechtlich relevanter Vorgaben der EU wurde es unter anderem erforderlich, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) Änderungen erfährt.</p> </p><p> Nationale Treibhausgasminderungsziele und deren Umsetzung <p>Grundsätzlich ist zwischen unverbindlichen politischen Zielen und rechtlich verbindlichen Zielen zu unterscheiden. Im Energiekonzept aus dem Jahr 2010 finden sich entsprechend der Koalitionsvereinbarung <strong>unverbindliche Treibhausgasminderungsziele</strong> von 40 % für das Jahr 2020 und 55 % für das Jahr 2030 (jeweils gegenüber 1990). &nbsp;</p> <p>Bereits im Dezember 2014 hatte die Bundesregierung das <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Aktionsprogramm_Klimaschutz/aktionsprogramm_klimaschutz_2020_broschuere_bf.pdf">Aktionsprogramm Klimaschutz 2020</a> verabschiedet, um mit zusätzlichen Maßnahmen die absehbare Lücke in der Zielerreichung zu schließen. Seit 2015 wird die Umsetzung des Aktionsprogramms "Klimaschutz 2020" und nunmehr nachfolgender Klimaschutzprogramme in jährlichen <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzbericht-2022-2130484">Klimaschutzberichten </a>überprüft.</p> <p>Die Bundesregierung hat in Ergänzung zum <a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Industrie/klimaschutzplan-2050.html">Klimaschutzplan 2050</a> im September 2019 das <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/massnahmenprogramm-klima-1679498">Klimaschutzprogramm 2030,</a> mit sektorspezifischen und übergreifenden Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030, vorgelegt.</p> <p>Außerdem wurde mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) ab 2021 eingeführt. Es sieht einen Preis pro Tonne CO2 für Brennstoffe in den nicht vom EU-Emissionshandel abgedeckten Bereichen vor. Dies betrifft vor allem die Sektoren Gebäude und Verkehr. Der Preis pro Tonne CO2 ist in den ersten Jahren fest und startete 2021 bei 25 Euro. Ab 2027 soll sich der Preis am Markt bilden.</p> </p><p> Das Bundes- Klimaschutzgesetz <p>Ein <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;start=//*%5b@attr_id=%27bgbl121s3905.pdf%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s3905.pdf%27%5D__1630660761869">Beschluss</a> des Bundesverfassungsgerichtes führte zur ersten Änderung des Bundes-<a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2021/10/14-neues-klimaschutzgesetz.html">Klimaschutzgesetzes</a> (veröffentlicht am 18.08.21). Der verschärfte Zielpfad für die Minderung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen ggü. 1990 ist dort wie folgt festgelegt: bis 2030 um mindestens 65 %, bis 2040 um mindestens 88 %, bis 2045 Erreichung von Netto-Treibhausgasneutralität und nach 2050 sollen negative Treibhausgas-Emissionen erzielt werden. Zudem wurden verbindliche THG Minderungsziele für die KSG Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges sowie der Sektor <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzungsaenderung">Landnutzungsänderung</a> und Forstwirtschaft (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/lulucf">LULUCF</a>), die sogenannten Sektorziele, eingeführt.</p> <p>Der LULUCF Sektor wurde mit dem KSG 2021 verstärkt hervorgehoben. Sein Senkenbeitrag soll mindestens minus 25 Mio. t <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kohlendioxid-aequivalente">Kohlendioxid-Äquivalente</a> (CO2-Äq) bis 2030, minus 35 Mio. t CO2-Äq bis 2040 und minus 40 Mio. t CO2-Äq bis 2045 betragen. Der LULUCF-Sektor ist der einzige, der eine Senke darstellen kann und damit zukünftig nicht vermeidbare Restemissionen insbesondere aus der Landwirtschaft, der Abfallwirtschaft und der Industrie kompensieren kann. Außerdem wurden jährliche Minderungsziele für die Gesamtemissionen für die Jahre 2031 bis 2040 festgelegt (s. Anlage 3 KSG).</p> <p>Im Jahr 2024 wurde das KSG erneut angepasst und erfuhr damit die zweite Änderung innerhalb einer kurzen Zeit. Die Sektorziele blieben erhalten, ihre Relevanz für die Ermittlung von sektorspezifischen Sofortmaßnahmen wurde jedoch gestrichen. Entscheidend dafür, ob Maßnahmen notwendig werden, ist fortan die Ermittlung einer aggregierten Jahresemissionsgesamtmenge über alle KSG Sektoren hinweg (siehe Anlage 2a KSG). Diese Gesamtmenge basiert auf den addierten KSG-Zielen in den Jahren 2021-2030. Liegt die Jahresemissionsgesamtmenge der Projektionen in zwei aufeinander folgenden Jahren über der im KSG festgelegten Zielmarke, muss die Regierung noch im selben Jahr der Verfehlung Maßnahmen beschließen, welche die Emissionen wieder auf den Zielpfad bringen.</p> <p>Neu hinzugekommen sind mit der Novelle in Paragraf 3b des KSG erstmals die Verpflichtung einen Beitrag von technischen Senken für die Jahre 2035, 2040 und 2045 zu entwickeln. Diese Ziele sollen auf Basis einer Langfriststrategie zum Umgang mit unvermeidbaren Restemissionen erfolgen. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmwk">BMWK</a> hat dazu bereits <a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/E/240226-eckpunkte-negativemissionen.pdf">Eckpunkte</a> veröffentlicht. Damit spiegelt die Bundesregierung die Entwicklungen in der EU, in der ebenfalls mit dem Net-Zero Industrie Act sowie der Industrial Carbon Management Strategie Ziele und Strategien für technische Senken implementiert wurden. Die im KSG 2021 verfassten Minderungsziele des LULUCF Sektors blieben durch diese Anpassung jedoch unberührt.</p> <p>Das umfassende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> der Emissionsdaten wird weitergeführt und somit kontinuierlich überprüft, ob die nationalen Klimaschutzziele eingehalten werden. Die Minderungswirkung je Sektor wird weiterhin berechnet und bewertet. Eine wichtige Rolle spielen dabei die jährlich nach KSG vom Umweltbundesamt herausgegebenen Projektionsdaten.</p> </p><p> Projektionsdaten 2026 <p>Das Umweltbundesamt hat auf Basis der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Projektionen 2026 und den Emissionsdaten 2025 für die Jahre 2021-2024 und der Vorjahresschätzung für 2025 für die Periode 2021 bis 2030 eine knappe Überfüllung der Jahresemissionsgesamtmenge festgestellt. Der noch in den Projektionsdaten 2025 festgestellte Puffer von 81 Mio. t CO2-Äq ist nahezu aufgebraucht und es wird nur noch eine rechnerisch knappe Übererfüllung von 3,8 Mio. t CO2-Äq. in der gesamten Zeitreihe erreicht. Die <a href="https://doi.org/10.60810/openumwelt-8361">Ergebnisse</a> und begleitenden Dokumente wurden am 14. März 2026 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarien-projektionen/treibhausgas-projektionen/aktuelle-treibhausgas-projektionen">veröffentlicht</a>. Die Arbeiten zur Modellierung starteten Ende November 2025, somit konnten aktuellere Entwicklungen und klimapolitische Instrumente, die möglicherweise eine Auswirkung auf die Treibhausgasemissionen hätten, nicht berücksichtigt werden. Konkret bedeutet dies, dass weder die aktuellen Konflikte im Nahen Osten noch aktuelle energie- und klimapolitische Einigungen, wie das Gebäude-Modernisierungsgesetz, Netzpaket oder die Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetz, in den Projektionsdaten 2026 Berücksichtigung finden konnten.</p> <p>Für die gesamten Treibhausgas-Emissionen (ohne <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzungsaenderung">Landnutzungsänderung</a> und Forstwirtschaft) wird im Zeitraum 1990 bis 2030 eine Minderung um 62,6 % projiziert. Um die Minderung um 65% in 2030 gegenüber 1990 zu erreichen, gilt es die Lücke von 30 Mio. t CO₂-Äq. zu schließen. Bis 2040 hingegen befindet sich Deutschland nur auf einem Pfad von einer Minderung von 80&nbsp;% und verfehlt damit das Ziel für 2040 von 88%. Das Gesamtziel der THG-Neutralität in 2045 droht damit weiter verfehlt zu werden.</p> <p>Die Abbildung zeigt die Emissionsentwicklung für die Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes und ab 2026 die Projektionsdaten 2026 bis zum Zieljahr 2030. Dabei sei angemerkt, dass die besonders hohen Emissionsrückgänge in 2020 gegenüber 2019 zu einem Drittel auf die Folgen der Bekämpfung der Corona-Pandemie zurückzuführen sind.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_THG-Emissionen-Zielpfade-DE_2026-06-30.png"> </a> <strong> Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen und Projektionen bis 2030 in Deutschland </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_THG-Emissionen-Zielpfade-DE_2026-06-30.pdf">Diagramm als PDF (48,38 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_THG-Emissionen-Zielpfade-DE_2026-06-30.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (41,50 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Messdaten Gamma-ODL: Station Berg OT Höhenrain

Das ODL-Messnetz des BfS überwacht mit rund 1.700 Messsonden rund um die Uhr die Strahlenbelastung durch natürliche Radioaktivität in der Umwelt. Das Messnetz hat eine wichtige Frühwarnfunktion, um erhöhte Strahlung durch radioaktive Stoffe in der Luft in Deutschland schnell zu erkennen. * [Informationen und Karte mit allen Messstationen](https://odlinfo.bfs.de/ODL/DE/themen/wo-stehen-die-sonden/karte/karte_node.html) * [Wichtige Hinweise zu den Daten - PDF](https://odlinfo.bfs.de/SharedDocs/Downloads/ODL/DE/datenbereitstellung.pdf?__blob=publicationFile&v=4)

Schwerpunktprogramm (SPP) 527: Bereich Infrastruktur - International Ocean Discovery Program, Teilprojekt: Die Beziehung von Makrobenthos-Diversität in der Tiefsee und globalem Wandel - bathyale Atelostomata als Modell-Organismen

Die Tiefsee ist das größte Ökosystem auf der Erde, das uns aufgrund der Unerreichbarkeit und immensen Ausdehnung in weiten Teilen noch fremd ist. Wegen der geringen Verbreitung von Tiefsee-Sedimenten auf dem Festland und dem Mangel einer kontinuierlichen Fossil-Überlieferung ist unsere Kenntnis über Tiefseepaläobiogeographie und Tiefsee-Evolution ebenfalls recht limitiert. Eine Sichtung unterkretazischer bis obermiozäner Sedimente in ODP/DSDP/IODP-Bohrkernen (Paläoablagerungstiefe: tiefes Bathyal über 2000 m) erbrachte überraschende Ergebnisse: Sklerite von Echinodermata (Holothurien, Ophiuren, Asteroideen, Crinoiden), die heute einen wichtigen Anteil der Tiefseefaunafauna stellen, fehlen nahezu völlig. Dafür sind Stacheln von irregulären Echiniden (Holasteroida, Spatangoida: Atelostomata) häufig. Da die Stacheln morphologisch sehr variabel sind, bergen Klassifizierung der morphologischen Bandbreite ('Morphospace'), der Morphospace-Veränderung in der Zeit und die berechnete Stachel-Akkumulationsrate das Potential, Diversitäts- und Abundanz-Veränderungen in Bezug zu globalem Klimawandel zu kartieren. Da die derzeitige globale Erwärmung besonders in offenen Ozeanen zu geringerer Produktivität und verringertem Export von Organik in die Tiefsee führt, eignet sich der östliche tropische Pazifik als Modell-Region um zwei Arbeitshypothesen zu testen. i) Die Stachel-Diversität der Atelostomata korreliert invers mit känozoischen Warmzeiten, was die 'Productivity-Diversity Relation' stützt; und ii) Die Abundanz von Atelostomata-Stacheln als Ausdruck von Biomasse und Export-Productivity ist geringer in warmen Perioden als in kühlen. Für das Projekt wurde exemplarisch känozoisches Material aus einer sich rapide ändernden Welt berücksichtigt (Abkühlung Mittel-Miozän, mittelmiozänes Klimaoptimum, Abkühlung oberstes Oligozän, Warmphase Ober-Oligozän, oligozäne Oi-2 Eiszeiten & Nachspiel). Klassifizierbare Merkmale der Stacheln (z.B. Morphologie des Schaftes, Anwesenheit, Verteilung, Häufigkeit von Stacheln und Dornen, Form/Anzahl von Poren, Form der Stachelspitze u.a.) werden in eine Datenmatrix eingepflegt und statistisch ausgewertet. Variationen der Stachel-Diversität (Shannon-Wiener-Index) sind Ausdruck sich verändernder Biodiversität, und eine Abnahme der Diversität sowie der Stachel-Akkumulationsrate werden in Kontext mit Warmphasen vermutet. Eine 'Principal Component Analysis' von Stachel-Vergesellschaftungen einzelner Zeitintervalle ermöglicht es, die Disparität des Morphospace der berücksichtigten Intervalle zu erarbeiten. Hieraus lassen sich darüber hinaus Aussagen über graduelle (Evolution?) oder abrupte (Aussterben und Speziation/Immigration) Faunenveränderungen in der Tiefsee treffen, die in Beziehung zu schwankender Primärproduktivität durch globale Temperaturschwankungen gesetzt werden können (Hypothese 2).

Wertvolle Natur im Blick

null Wertvolle Natur im Blick Baden-Württemberg/Emmendingen/Ravensburg . Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat die diesjährigen Kartierungen von Biotopen im Offenland gestartet. Ihre Expertenteams sind in den Landkreisen Emmendingen und Ravensburg im Einsatz und erfassen ausgewählte Lebensräume. Kartiert wird vom Frühjahr bis in den Herbst in den jeweiligen Gemeindegebieten außerhalb von Siedlungen, Wäldern und Verkehrsflächen. Artenreiche Lebensräume im Offenland „Mit der Offenland-Biotopkartierung zeichnen wir eine Schatzkarte der ökologisch wertvollsten und artenreichsten Gebiete in unserem Land“, sagt Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. „Das Spektrum der erfassten Biotope ist in den beiden Kreisen groß: Es reicht von blütenreichen Trockenrasen bis hin zu nassen Moorflächen, wie sie für das Alpenvorland typisch sind. Auch artenreiche Mähwiesen werden bei der Kartierung erfasst. Diese Biotope sind Inseln der Artenvielfalt und wertvolle Lebensräume für zahlreiche bedrohte Arten.“ Biotope sind per Gesetz geschützt – nicht durch Kartierungen Bundesgesetze sowie das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg bilden den Rahmen für diese Aufgabe. „Biotope sind gesetzlich geschützt – unabhängig von ihrer Kartierung“, betont Maurer. „Unsere Kartierungen machen diese wertvollen Lebensräume für die kommunale und regionale Planung sichtbar. Die gewonnenen Daten fließen auch in die landwirtschaftliche Förderung ein – mit finanziellem Ausgleich für eine angepasste Nutzung.“ Im Rahmen der Erhebungen ist es den Kartierenden grundsätzlich erlaubt, im freien Gelände Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Natürlich führen sie eine entsprechende Kartierbescheinigung mit sich. Kreis Emmendingen Kreis Ravensb urg Die Treffpunkte sind in Kartenform auf der folgenden Webseite der LUBW veröffentlicht: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/en/natur-und-landschaft/offenlandbiotopkartierung-aktuelles . Bürgerinnen und Bürger können sich für Fragen rund um die Kartierungen des Offenlandes an die folgende E-Mail-Adresse wenden: Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de Interessierte Journalistinnen und Journalisten werden gebeten, sich über die folgende E-Mail-Adresse für die Informationsveranstaltungen anzumelden: pressestelle@lubw.bwl.de . Vor den Veranstaltungen erhalten Sie weiterführende Informationen. Nach vorheriger Absprache stehen Mitarbeitende der LUBW am Ende der Veranstaltung gerne für Fragen zur Verfügung. Daten und Fakten Derzeit beherbergt Baden-Württemberg im Offenland rund 283.000 Biotope mit 150.000 Hektar Fläche (darunter 63 Biotope mit rund 2.700 Hektar Fläche im Bodensee). Die letzte landesweite Erfassung der Offenland-Biotope in allen 1.101 Gemeinden Baden-Württembergs wurde in den Jahren 1992 bis 2004 durchgeführt. Die jetzige Erfassung für Baden-Württemberg startete im Jahr 2010. Seitdem wurden 938 der 1.101 Gemeinden erfasst. Die Daten der diesjährigen Erhebungen werden voraussichtlich Ende 2027 online veröffentlicht. Die Kartierergebnisse der vergangenen Jahre bis einschließlich 2024 sind bereits über den Daten- und Kartendienst der LUBW abrufbar: Daten- und Kartendienst der LUBW – geschützte Biotope Weitere Informationen zu Zielen, Aufgaben und gesetzlichen Grundlagen der Offenland-Biotopkartierung sind auf der LUBW-Webseite „ Offenland-Biotopkartierung “ zu finden sowie im Flyer „ Offenland-Biotopkartierung: Geschützte Lebensräume werden erfasst! “ Gesetzliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage für die Offenland-Biotopkartierung der LUBW ist das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG). Festgelegt ist darin eine regelmäßige Aktualisierung des Bestandes gesetzlich geschützter Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg. Nach § 33 Absatz 6 NatSchG ist die LUBW verpflichtet, diese Biotope zu erfassen, in Karten und Listen darzustellen und im Internet zu veröffentlichen. Die Erfassung hat deklaratorische Bedeutung, das heißt: Der gesetzliche Schutz besteht für die Biotope unabhängig von der Kartierung. Die Erfassung ist in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle zwölf Jahre, zu wiederholen. Eine weitere Grundlage ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, einen günstigen Erhaltungszustand der europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume zu bewahren oder wiederherzustellen. Hierzu erfassen die Mitgliedstaaten Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen und berichten darüber alle sechs Jahre an die Europäische Union. In Baden-Württemberg übernimmt die LUBW diese Aufgabe. Da viele FFH-Lebensraumtypen gleichzeitig gesetzlich geschützte Biotope sind, werden Angaben zu FFH-Lebensraumtypen innerhalb der Biotope bei der Offenland-Biotopkartierung miterfasst. Was bewirken die Kartierungen? Die Kartierung der LUBW weist keinen Schutzstatus aus. Flächen, die die Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotops aufweisen – etwa durch bestimmte Vegetation und Strukturen, wie sie in der verbindlichen Kartieranleitung festgelegt sind – sind per Gesetz geschützt, unabhängig davon, ob sie kartiert wurden oder nicht. Die Kartierung hilft, diesen Schutz sichtbar zu machen und in der Praxis umzusetzen. Übersicht der 2026 kartierten Gemeinden in den beiden Landkreisen In folgenden Gemeinden werden 2026 die Biotope im Offenland erfasst: Landkreis Emmendingen Landkreis Ravensburg Forchheim Achberg Freiamt Aichstetten Gutach im Breisgau Aitrach Malterdingen Amtzell Sasbach am Kaiserstuhl Argenbühl Sexau Baienfurt Weisweil Baindt Winden im Elztal Berg Wyhl Bodnegg Fronreute Grünkraut Horgenzell Isny im Allgäu Kißlegg Leutkirch im Allgäu Ravensburg Schlier Vogt Waldburg Wangen im Allgäu Weingarten Wilhelmsdorf Wolfegg Wolpertswende In folgenden Gemeinden hat die Kartierung bereits im Vorjahr begonnen*: Landkreis Emmendingen: Bahlingen, Biederbach, Denzlingen, Elzach, Emmendingen, Endingen am Kaiserstuhl, Kenzingen, Reute, Rheinhausen, Riegel, Simonswald, Teningen, Vörstetten Landkreis Ravensburg: Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Bergatreute, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Guggenhausen, Hoßkirch, Königseggwald, Riedhausen, Unterwaldhausen *Erläuterung zum zeitlichen Ablauf: Die Begehungen im Gelände erfolgen überwiegend während der Vegetationsperiode im ersten Jahr. Die Abgrenzung der Biotope sowie die zugehörigen Fachdaten – etwa Biotopbeschreibung und Artenlisten – werden in den Wintermonaten digital erfasst und aufbereitet. In Einzelfällen werden Flächen im Frühjahr des Folgejahres nachkartiert. Nach umfangreichen Qualitätsprüfungen und der abschließenden Datenaufbereitung stehen die Ergebnisse in der Regel im November des Folgejahres zur Verfügung – also etwa 1,5 Jahre nach Beginn der Kartierung. Die Daten können über den Daten- und Kartendienst der LUBW abgerufen werden: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ Bild zeigt: Sonnentau – ein typischer Moorbewohner. Mit seinen klebrigen Tentakeln fängt und verdaut er Insekten und bessert damit das karge Nährstoffangebot auf. Quelle: Carsten Wagner Bild zeigt: Moore sind Lebensraum für zahlreiche seltene Arten und schützen zugleich unser Klima. Quelle: Carsten Wagner Das Bildmaterial kann auf Nachfrage für die Berichterstattung zu dieser Pressemitteilung zur Verfügung gestellt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Vertikale Verteilung von Wolkenkondensationskernen in marinen und kontinentalen Luftmassen in Europa und ihre Verbindung zur Wolkentropfenanzahlkonzentration in warmen Wolken

Die Anzahl der verfügbaren Wolkenkondensationskerne (CCN) beeinflusst maßgeblich die mikrophysikalischen Wolkeneigenschaften, wie z.B. die Wolkentropfenanzahlkonzentration (CDNC) und deren Größenverteilung. CDNC und die Tropfengröße steuern sowohl die Strahlungseigenschaften als auch die Lebensdauer von Wolken. Dies wirkt sich komplex auf die Energiebilanz der Erde aus. Aktuelle Klimamodelle basieren häufig auf Annahmen über CCN Anzahlkonzentrationen und andere CCN bezogene Eigenschaften (z.B. Hygroskopizität), da für viele Regionen auf der Erde repräsentative Daten fehlen. Wenn vorhanden, handelt es sich bei diesen CCN Daten um bodengebundene Messungen, welche somit nicht - mit Ausnahme von Bergstationen - in der für Wolkenbildungsprozesse relevanten Höhe durchgeführt wurden. Für die Karibikregion wurde gezeigt, dass die bodengebundenen CCN Messungen für die gesamte marine Grenzschicht repräsentativ zu sein scheinen also auch für die Wolkenbildungsregionen. Im hier vorgeschlagenen Projekt wollen wir überprüfen, ob bodengebundene CCN Messungen auch in anderen Erdregionen repräsentativ sind für die CCN Anzahl in der Wolkenbildungsregion, und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Dies würde die Anwendung von CCN Daten in Modellen stark vereinfachen. Dazu wird die Gültigkeit der Beobachtungen in der Karibik, in zwei gegensätzlichen Umgebungen getestet werden, einmal in einer marinen und einmal in einer kontinentalen Umgebung. Die Messkampagne zu marinen CCN soll auf den Azoren (Portugal) durchgeführt werden. Wir werden kontinuierlich verfügbare CCN Daten von der Azoren Eastern Nordatlantik (ENA) Station auf der Insel La Graciosa (auf Meereshöhe) mit Daten von der Bergstation Pico (Pico Island, 2225 m ü.d.M.) kombinieren. Ergänzend werden CCN und CDNC Messungen auf der Helikopter-Messplattform (ACTOS) durchgeführt, um die vertikale Lücke zwischen den Meeresspiegel- und Bergmessungen zu schließen. Die kontinentalen bodengebundenen CCN Messungen werden kontinuierlich an der ACTRIS Station Melpitz durchgeführt. Die vertikale CCN und CDNC Verteilung wird in Melpitz mit Hilfe eines Ballons in mehreren einwöchigen Kampagnen einmal pro Jahreszeit gemessen werden. Darüber hinaus werden wir mit Hilfe der Aerosol-Wolken-Wechselwirkungsmetrik (ACI) die in der Wolke in-situ gemessen CCN Eigenschaften (das heißt Anzahl und Hygroskopizität) mit den CDNC quantitativ verbinden. Es wird außerdem eine Sensitivitätsstudie mit einem Cloud-Parcel Model durchgeführt, welches durch die realen Messungen in der Atmosphäre angetrieben werden wird. Dies wird einen Einblick in das Übersättigungsregime von frisch gebildeten Wolken gewähren.Die CCN Daten selbst, die Erkenntnisse zu CCN Eigenschaften und ihrer vertikalen Verteilung sowie die quantitative Verbindung zwischen CCN und CDNC werden im Hinblick auf das Verständnis und die Modellierung der Wolkentropfenaktivierung sowie der mikrophysikalischen Wolkeneigenschaften von außerordentlichem Wert sein.

LSG Uchte-Tangerquellen und Waldgebiete nördlich Uchtspringe

Die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes geht auf einen Beschluss des Bezirkstages Magdeburg über die Erklärung von neun Landschaftsteilen zu Landschaftsschutzgebieten Punkt c) „Uchte- Tangerquellen und Waldgebiete nördlich Uchtspringe“ im Jahre 1975 zurück. Das LSG wurde durch eine Änderungsverordnung der Landkreise Stendal und Altmarkkreis Salzwedel im Jahre 2002 neu verordnet und damit an die Bedingungen des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt angepasst. Das ehemalige LSG wurde dabei vor allem im Süden um wertvolle Natur- und Landschaftsteile ergänzt. Es erstreckt sich nunmehr in südlicher Richtung bis nahe der Stadt Tangerhütte und schließt dort das NSG „Mahlpfuhler Fenn“ ein. Durch die Änderungsverordnung verdoppelte sich die Fläche des LSG nahezu und besitzt aktuell eine Fläche von 12.395 ha, wovon 11.176 ha im Landkreis Stendal und 1.219 ha im Altmarkkreis Salzwedel liegen. Geologisch gesehen kennzeichnen das Gebiet ausgedehnte Sand- und Kiesaufschüttungen der saalekaltzeitlichen Schmelzwässer sowie Grundmoränen aus Geschiebelehmen und Sanden. In den ehemaligen Schmelzwasserbahnen verlaufen die Flüsse Uchte und Tanger. Das LSG enthält Teile der folgenden sechs Landschaftseinheiten: 1. Colbitz- Letzlinger Heide, 2. Tangerniederung, 3. Uchteniederung, 4. Querstädter Hochfläche, 5. Trüstedter Hochfläche, 6. Vinzelberg- Buchholz- Tangermünder Hochfläche. Das LSG umfasst einen landschaftlich reich gegliederten Bereich am Nordostrand der Colbitz-Letzlinger Heide. Charakteristisch ist der Quellreichtum am Heiderand, an dem die in der Heide versickernden Niederschläge teilweise wieder zu Tage treten. Im LSG befinden sich Zwischen- und Niedermoore, Niederungsgebiete mit Feuchtwiesen, offene Dünenebereiche, großflächige Calluna- Heiden und Sandtrockenrasen mit ihrer jeweils charakteristischen Flora und Fauna. Im nordwestlichen Teil stocken ausgedehnte Wälder, die besonders wegen ihrer Größe und somit als Habitat für zahlreiche Arten schutzwürdig sind. Kleinflächige Erlenbrüche, Erlen- Eschen- und Eichen-dominierte Laubmischwälder sind darin ebenfalls enthalten. Am Nordwestrand der Letzlinger Heide südlich von Uchtspringe entspringt die Uchte am nördlichen Abhang des Springberges. Die Niederung der Uchte ist landschaftlich sehr strukturreich gegliedert. Der Wechsel von Grünland, Eichenwäldern und kleinen Nadelholzforsten, Erlen- Eschenwäldern, kleinen Erlenbrüchen sowie Erlenreihen charakterisiert das Gebiet besonders. Die Uchte durchfließt die Orte Börgitz, Staats sowie Käthen und verlässt bei Deetz das LSG. Der Tanger, der im Tal eines ehemaligen Elblaufes (Tangerhütter Niederung) fließt, sowie seine zahlreichen Quellbäche kennzeichnen den Südostteil des LSG. Der Ursprung des Tangers ist in 52 m über NN bei Wittenmoor zu suchen. Bei Schleuß verlässt er das LSG, so dass Mittel- und Unterlauf des Tangers außerhalb des LSG liegen. Innerhalb des LSG liegen die NSG „Mahlpfuhler Fenn“ und NSG „Fenn“ sowie die geschützten Parkanlagen Wittenmoor, Vinzelberg, Vollenschier und Brunkau, das FND „Spitzer Berg“ bei Uchtspringe, das FND „Uchtequelle“ und das FND „Polnischer Berg“. Im LSG befinden sich außerdem das FFH-Gebiet „Fenn in Wittenmoor“ (DE 3436 301), das FFH-Gebiet "Spitzberg südwestlich Klinke" (DE 3435 302) und Teilbereiche der FFH-Gebiete „Tanger-Mittel- und Unterlauf“ (DE 3536 302), „Mahlpfuhler Fenn“ (DE 3536 301), "Secantsgraben, Milde und Biese" (DE 3334 301), "Colbitz-Letzlinger Heide" (DE 3535-301). Es liegen ca. 80% der Fläche vom EU-Vogelschutzgebiet 0026 „Mahlpfuhler Fenn“ (DE 3436 301) und kleinere Bereiche des EU-Vogelschutzgebietes 0012 "Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide" (DE 3635 401) im LSG. Das LSG dient als Pufferzone für die in ihm gelegenen Naturschutzgebiete und internationalen Schutzgebiete, die zur Sicherung und Wiederherstellung der natürlichen Lebensräume und Arthabitate, die durch das Europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000 geschützt werden, dienen. Das LSG hat durch seine Vielfalt an Landschaftsbildern und Lebensräumen, seinen Wald- und Wasserreichtum eine besondere Bedeutung für die Erholung und den Klimaschutz. Letzte Aktualisierung: 17.06.2026

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