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Multimodales luftgestütztes Quantensensor-basiertes Instrument zur nachhaltigen Exploration natürlicher Ressourcen, Teilprojekt 1: Systemelektronik und Systemmechanik

Seismische Stationen in Niedersachsen

Seismische Stationen in Niedersachsen Seismische Stationen in Niedersachsen werden von verschiedenen Institutionen und zu unterschiedlichen Zwecken betrieben. Dazu gehören Stationen zur dauerhaften und unabhängigen Überwachung durch staatliche Erdbebendienste und Forschungsinstitutionen, Stationen zur Überwachung von Bergbauaktivitäten durch Industrieunternehmen und zeitweilig installierte Stationen zum Beispiel im Rahmen von Forschungsprojekten. Der Niedersächsische Erdbebendienst (NED) im LBEG betreibt seismische Stationen im Rahmen der folgenden Messnetze und Aufgaben. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver dargestellt: 1) Landesmessnetz Niedersachsen (LBEG): Unabhängige Erdbebenüberwachung in Niedersachsen Das Landesmessnetz Niedersachsen dient der systematischen Registrierung von natürlichen und anthropogen verursachten, induzierten Erdbeben in Niedersachsen. Es befindet sich zurzeit im Aufbau. Vorbereitet sind sechs Stationen, die vor allem in Gebieten Niedersachsens installiert werden, in denen bislang noch keine seismischen Stationen betrieben worden sind. Hochempfindliche Seismometer und Standorte an seismisch ruhigen Standorten sollen die flächendeckende Registrierung von Erdbeben auch deutlich unterhalb der Spürbarkeit des Menschen ermöglichen. 2) Kooperationsnetz Niedersachsen (LBEG, BGR): Unabhängige Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen In den Erdgasförderregionen im zentralen Niedersachsen betreibt das LBEG ein Messnetz aus hochempfindlichen Seismometern in Kooperation mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Es befindet sich zurzeit in der technischen Überarbeitung und Erweiterung. Vorbereitet werden sechs Stationen für das Gebiet zwischen Cloppenburg und Munster bzw. Nienburg (Weser) und Rotenburg (Wümme). Induzierte Erdbeben im Zusammenhang mit Erdgasförderung können durch dieses Messnetz noch besser bewertet werden. Zum Beispiel werden Lokalisierungen mit geringen Unsicherheiten von +/-2 km angestrebt, so dass schwache Erdbeben besser ausgewertet werden können. Weitere seismische Messnetze in Niedersachsen ohne Beteiligung des LBEG werden im Folgenden kurz beschrieben. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die Internetseiten der jeweiligen Betreiber. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver nicht dargestellt: 3) German Regional Seismic Network (GRSN) (Kooperation seismologischer Institute): Erdbebenüberwachung und Forschungsaufgaben Das Deutsche Seismologische Regionalnetz (German Regional Seismic Network, GRSN) wurde in den Neunzigerjahren aufgebaut mit dem Ziel, deutschlandweit hochwertige und einheitliche seismologische Daten zu erheben. Es wird durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) koordiniert und in Zusammenarbeit mit deutschen Hochschul- und Forschungseinrichtungen sowie Landeserdbebendiensten betrieben. Seit seiner Errichtung wird es kontinuierlich ausgebaut. Neben den Stationsnetzen der Landeserdbebendienste liefert es einen wichtigen Beitrag zur Erdbebenüberwachung in Deutschland, in Europa und weltweit. Darüber hinaus liefert es wichtige Daten für Forschungsprojekte. Einige Stationen des GRSN befinden sich in Niedersachsen. Die Standorte der Messstationen sind zum Beispiel einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen steht Ihnen die BGR als zentrale Ansprechpartnerin zur Verfügung. 4) Stationen der BGR für spezifische Beratungsaufgaben Im Rahmen ihrer spezifischen Beratungs- und Forschungsaufgaben betreibt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) seismische Stationen, von denen einige in Niedersachsen installiert sind. Die Standorte der Messstationen der BGR sind einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die BGR. 5) Messnetze SON und DEN des Bergschadenskundlichen Beweissicherungssystems (BBS), (BVEG) Zur Überwachung seismischer Ereignisse im Umfeld der Erdgasfördergebiete wird durch den Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e. V. (BVEG) ein seismisches Messnetz, das Bergschadenskundliche Beweissicherungssystem (BBS), betrieben. Die Überwachung dient zum einen der Bewertung der Auswirkungen von Erschütterungen auf Gebäude. Hierzu werden Erschütterungsmessstationen zur Bewertung entsprechend DIN 4150 betrieben (Messnetz DEN). Diese Stationen sind zumeist in öffentlichen Gebäuden in Ortszentren installiert. Zum anderen wird die Überwachung für weitergehende seismologische Auswertungen genutzt. Hierzu werden Bohrloch- und Oberflächenstationen an seismisch ruhigen Orten betrieben (Messnetz SON). Die Daten des BVEG werden dem NED für die Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen zur Verfügung gestellt. Die Standorte der Messstationen des Bundesverbandes Erdöl, Erdgas und Geoenergie e.V. (BVEG). sind einsehbar unter http://www.bveg-maps.de/. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den BVEG. 6) Temporäre Forschungsprojekte (verschiedene Betreiber) In Forschungsprojekten werden seismologische Detailfragen untersucht. Projekte werden von Universitäten und anderen Forschungsinstituten durchgeführt, öffentlich gefördert, in Zusammenarbeit mit oder im Auftrag von Bergbauunternehmen. Stationen im Rahmen von Forschungsprojekten werden für eine begrenzte Zeit betrieben, je nach Fragestellung typischerweise für einige Wochen bis drei Jahre. Eine Übersicht über Forschungsprojekte seit 2013, in deren Rahmen seismische Stationen betrieben wurden, stellt der NED auf Anfrage zur Verfügung. Für Informationen des Beeinflussungsbereichs von Windenergieanlagen auf seismische Stationen verweisen wir auf die Erläuterungen in den Metadaten des Themas „Seismische Stationen – Beeinflussungsbereich Windenergieanlagen“.

Seismische Stationen in Niedersachsen (WMS Dienst)

Seismische Stationen in Niedersachsen Seismische Stationen in Niedersachsen werden von verschiedenen Institutionen und zu unterschiedlichen Zwecken betrieben. Dazu gehören Stationen zur dauerhaften und unabhängigen Überwachung durch staatliche Erdbebendienste und Forschungsinstitutionen, Stationen zur Überwachung von Bergbauaktivitäten durch Industrieunternehmen und zeitweilig installierte Stationen zum Beispiel im Rahmen von Forschungsprojekten. Der Niedersächsische Erdbebendienst (NED) im LBEG betreibt seismische Stationen im Rahmen der folgenden Messnetze und Aufgaben. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver dargestellt: 1) Landesmessnetz Niedersachsen (LBEG): Unabhängige Erdbebenüberwachung in Niedersachsen Das Landesmessnetz Niedersachsen dient der systematischen Registrierung von natürlichen und anthropogen verursachten, induzierten Erdbeben in Niedersachsen. Es befindet sich zurzeit im Aufbau. Vorbereitet sind sechs Stationen, die vor allem in Gebieten Niedersachsens installiert werden, in denen bislang noch keine seismischen Stationen betrieben worden sind. Hochempfindliche Seismometer und Standorte an seismisch ruhigen Standorten sollen die flächendeckende Registrierung von Erdbeben auch deutlich unterhalb der Spürbarkeit des Menschen ermöglichen. 2) Kooperationsnetz Niedersachsen (LBEG, BGR): Unabhängige Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen In den Erdgasförderregionen im zentralen Niedersachsen betreibt das LBEG ein Messnetz aus hochempfindlichen Seismometern in Kooperation mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Es befindet sich zurzeit in der technischen Überarbeitung und Erweiterung. Vorbereitet werden sechs Stationen für das Gebiet zwischen Cloppenburg und Munster bzw. Nienburg (Weser) und Rotenburg (Wümme). Induzierte Erdbeben im Zusammenhang mit Erdgasförderung können durch dieses Messnetz noch besser bewertet werden. Zum Beispiel werden Lokalisierungen mit geringen Unsicherheiten von +/-2 km angestrebt, so dass schwache Erdbeben besser ausgewertet werden können. Weitere seismische Messnetze in Niedersachsen ohne Beteiligung des LBEG werden im Folgenden kurz beschrieben. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die Internetseiten der jeweiligen Betreiber. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver nicht dargestellt: 3) German Regional Seismic Network (GRSN) (Kooperation seismologischer Institute): Erdbebenüberwachung und Forschungsaufgaben Das Deutsche Seismologische Regionalnetz (German Regional Seismic Network, GRSN) wurde in den Neunzigerjahren aufgebaut mit dem Ziel, deutschlandweit hochwertige und einheitliche seismologische Daten zu erheben. Es wird durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) koordiniert und in Zusammenarbeit mit deutschen Hochschul- und Forschungseinrichtungen sowie Landeserdbebendiensten betrieben. Seit seiner Errichtung wird es kontinuierlich ausgebaut. Neben den Stationsnetzen der Landeserdbebendienste liefert es einen wichtigen Beitrag zur Erdbebenüberwachung in Deutschland, in Europa und weltweit. Darüber hinaus liefert es wichtige Daten für Forschungsprojekte. Einige Stationen des GRSN befinden sich in Niedersachsen. Die Standorte der Messstationen sind zum Beispiel einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen steht Ihnen die BGR als zentrale Ansprechpartnerin zur Verfügung. 4) Stationen der BGR für spezifische Beratungsaufgaben Im Rahmen ihrer spezifischen Beratungs- und Forschungsaufgaben betreibt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) seismische Stationen, von denen einige in Niedersachsen installiert sind. Die Standorte der Messstationen der BGR sind einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die BGR. 5) Messnetze SON und DEN des Bergschadenskundlichen Beweissicherungssystems (BBS), (BVEG) Zur Überwachung seismischer Ereignisse im Umfeld der Erdgasfördergebiete wird durch den Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e. V. (BVEG) ein seismisches Messnetz, das Bergschadenskundliche Beweissicherungssystem (BBS), betrieben. Die Überwachung dient zum einen der Bewertung der Auswirkungen von Erschütterungen auf Gebäude. Hierzu werden Erschütterungsmessstationen zur Bewertung entsprechend DIN 4150 betrieben (Messnetz DEN). Diese Stationen sind zumeist in öffentlichen Gebäuden in Ortszentren installiert. Zum anderen wird die Überwachung für weitergehende seismologische Auswertungen genutzt. Hierzu werden Bohrloch- und Oberflächenstationen an seismisch ruhigen Orten betrieben (Messnetz SON). Die Daten des BVEG werden dem NED für die Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen zur Verfügung gestellt. Die Standorte der Messstationen des Bundesverbandes Erdöl, Erdgas und Geoenergie e.V. (BVEG). sind einsehbar unter http://www.bveg-maps.de/. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den BVEG. 6) Temporäre Forschungsprojekte (verschiedene Betreiber) In Forschungsprojekten werden seismologische Detailfragen untersucht. Projekte werden von Universitäten und anderen Forschungsinstituten durchgeführt, öffentlich gefördert, in Zusammenarbeit mit oder im Auftrag von Bergbauunternehmen. Stationen im Rahmen von Forschungsprojekten werden für eine begrenzte Zeit betrieben, je nach Fragestellung typischerweise für einige Wochen bis drei Jahre. Eine Übersicht über Forschungsprojekte seit 2013, in deren Rahmen seismische Stationen betrieben wurden, stellt der NED auf Anfrage zur Verfügung. Für Informationen des Beeinflussungsbereichs von Windenergieanlagen auf seismische Stationen verweisen wir auf die Erläuterungen in den Metadaten des Themas „Seismische Stationen – Beeinflussungsbereich Windenergieanlagen“.

Seismische Stationen in Niedersachsen (WFS Dienst)

Seismische Stationen in Niedersachsen Seismische Stationen in Niedersachsen werden von verschiedenen Institutionen und zu unterschiedlichen Zwecken betrieben. Dazu gehören Stationen zur dauerhaften und unabhängigen Überwachung durch staatliche Erdbebendienste und Forschungsinstitutionen, Stationen zur Überwachung von Bergbauaktivitäten durch Industrieunternehmen und zeitweilig installierte Stationen zum Beispiel im Rahmen von Forschungsprojekten. Der Niedersächsische Erdbebendienst (NED) im LBEG betreibt seismische Stationen im Rahmen der folgenden Messnetze und Aufgaben. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver dargestellt: 1) Landesmessnetz Niedersachsen (LBEG): Unabhängige Erdbebenüberwachung in Niedersachsen Das Landesmessnetz Niedersachsen dient der systematischen Registrierung von natürlichen und anthropogen verursachten, induzierten Erdbeben in Niedersachsen. Es befindet sich zurzeit im Aufbau. Vorbereitet sind sechs Stationen, die vor allem in Gebieten Niedersachsens installiert werden, in denen bislang noch keine seismischen Stationen betrieben worden sind. Hochempfindliche Seismometer und Standorte an seismisch ruhigen Standorten sollen die flächendeckende Registrierung von Erdbeben auch deutlich unterhalb der Spürbarkeit des Menschen ermöglichen. 2) Kooperationsnetz Niedersachsen (LBEG, BGR): Unabhängige Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen In den Erdgasförderregionen im zentralen Niedersachsen betreibt das LBEG ein Messnetz aus hochempfindlichen Seismometern in Kooperation mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Es befindet sich zurzeit in der technischen Überarbeitung und Erweiterung. Vorbereitet werden sechs Stationen für das Gebiet zwischen Cloppenburg und Munster bzw. Nienburg (Weser) und Rotenburg (Wümme). Induzierte Erdbeben im Zusammenhang mit Erdgasförderung können durch dieses Messnetz noch besser bewertet werden. Zum Beispiel werden Lokalisierungen mit geringen Unsicherheiten von +/-2 km angestrebt, so dass schwache Erdbeben besser ausgewertet werden können. Weitere seismische Messnetze in Niedersachsen ohne Beteiligung des LBEG werden im Folgenden kurz beschrieben. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die Internetseiten der jeweiligen Betreiber. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver nicht dargestellt: 3) German Regional Seismic Network (GRSN) (Kooperation seismologischer Institute): Erdbebenüberwachung und Forschungsaufgaben Das Deutsche Seismologische Regionalnetz (German Regional Seismic Network, GRSN) wurde in den Neunzigerjahren aufgebaut mit dem Ziel, deutschlandweit hochwertige und einheitliche seismologische Daten zu erheben. Es wird durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) koordiniert und in Zusammenarbeit mit deutschen Hochschul- und Forschungseinrichtungen sowie Landeserdbebendiensten betrieben. Seit seiner Errichtung wird es kontinuierlich ausgebaut. Neben den Stationsnetzen der Landeserdbebendienste liefert es einen wichtigen Beitrag zur Erdbebenüberwachung in Deutschland, in Europa und weltweit. Darüber hinaus liefert es wichtige Daten für Forschungsprojekte. Einige Stationen des GRSN befinden sich in Niedersachsen. Die Standorte der Messstationen sind zum Beispiel einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen steht Ihnen die BGR als zentrale Ansprechpartnerin zur Verfügung. 4) Stationen der BGR für spezifische Beratungsaufgaben Im Rahmen ihrer spezifischen Beratungs- und Forschungsaufgaben betreibt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) seismische Stationen, von denen einige in Niedersachsen installiert sind. Die Standorte der Messstationen der BGR sind einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die BGR. 5) Messnetze SON und DEN des Bergschadenskundlichen Beweissicherungssystems (BBS), (BVEG) Zur Überwachung seismischer Ereignisse im Umfeld der Erdgasfördergebiete wird durch den Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e. V. (BVEG) ein seismisches Messnetz, das Bergschadenskundliche Beweissicherungssystem (BBS), betrieben. Die Überwachung dient zum einen der Bewertung der Auswirkungen von Erschütterungen auf Gebäude. Hierzu werden Erschütterungsmessstationen zur Bewertung entsprechend DIN 4150 betrieben (Messnetz DEN). Diese Stationen sind zumeist in öffentlichen Gebäuden in Ortszentren installiert. Zum anderen wird die Überwachung für weitergehende seismologische Auswertungen genutzt. Hierzu werden Bohrloch- und Oberflächenstationen an seismisch ruhigen Orten betrieben (Messnetz SON). Die Daten des BVEG werden dem NED für die Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen zur Verfügung gestellt. Die Standorte der Messstationen des Bundesverbandes Erdöl, Erdgas und Geoenergie e.V. (BVEG). sind einsehbar unter http://www.bveg-maps.de/. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den BVEG. 6) Temporäre Forschungsprojekte (verschiedene Betreiber) In Forschungsprojekten werden seismologische Detailfragen untersucht. Projekte werden von Universitäten und anderen Forschungsinstituten durchgeführt, öffentlich gefördert, in Zusammenarbeit mit oder im Auftrag von Bergbauunternehmen. Stationen im Rahmen von Forschungsprojekten werden für eine begrenzte Zeit betrieben, je nach Fragestellung typischerweise für einige Wochen bis drei Jahre. Eine Übersicht über Forschungsprojekte seit 2013, in deren Rahmen seismische Stationen betrieben wurden, stellt der NED auf Anfrage zur Verfügung. Für Informationen des Beeinflussungsbereichs von Windenergieanlagen auf seismische Stationen verweisen wir auf die Erläuterungen in den Metadaten des Themas „Seismische Stationen – Beeinflussungsbereich Windenergieanlagen“.

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Änderung und Verlängerung Kiessandtagebau Mörtitz“ nach § 5 Absatz 2 UVPG vom 9. Februar 2026

Die SuSA Schotter- und Splittwerke Altenhain GmbH, Schillerstraße 10, 88480 Achstetten-Stetten (Bergbauunternehmen) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 21. Januar 2026 den Antrag auf Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die 1. Planänderung zum Vorhaben Kiessand-tagebau Mörtitz (Landkreis Nordsachsen). Die Planänderung betrifft • den im Rahmen der Wiedernutzbarmachung des Kiessandtagebaus künftig zu erwarten-den Endstand des dauerhaft verbleibenden Tagebaurestgewässers bei 99,2 m NHN (mittlerer Endwasserstand), • die geringfügige Anpassung der Uferlinie im Süden und Osten des verbleibenden Tagebaurestgewässers und • die Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes um 15 Jahre bis zum 31. März 2043. Das bisherige Vorhaben ist durch Beschluss (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) vom 3. April 1998 planfestgestellt. Nach dem planfestgestellten Stand verbleibt im Kiessandtagebau Mörtitz ein Tagebaurestgewässer mit einem mittleren Endwasserstand bei 96,5 m NHN. Das Bergbauunternehmen beabsichtigt mit der Planänderung die Gewässerkontur gegenüber dem planfestgestellten Stand bis auf die geringfügige Anpassung von Teilen der Uferlinie beizubehalten.

Nichtöffentliche Wasserversorgung

<p> <p>Energieerzeuger, Industrien, Bergbauunternehmen und Landwirtschaft decken ihren Wasserbedarf fast ausschließlich über eigene Gewinnungsanlagen. 2022 entnahmen sie 12,5 Mrd. m³ Wasser. In Deutschland wird das meiste Wasser mit 6,9 Mrd. m³ von der Energieversorgung entnommen. Für die Anlagenkühlung nutzen die Betriebe der nicht öffentlichen Wasserversorgung 2022 ca. 83 % des entnommenen Wassers.</p> </p><p>Energieerzeuger, Industrien, Bergbauunternehmen und Landwirtschaft decken ihren Wasserbedarf fast ausschließlich über eigene Gewinnungsanlagen. 2022 entnahmen sie 12,5 Mrd. m³ Wasser. In Deutschland wird das meiste Wasser mit 6,9 Mrd. m³ von der Energieversorgung entnommen. Für die Anlagenkühlung nutzen die Betriebe der nicht öffentlichen Wasserversorgung 2022 ca. 83 % des entnommenen Wassers.</p><p> Sinkender Wasserbedarf, sinkende Wasserentnahmen <p>Im Jahr 2022 entnahmen Energieversorgung, Bergbau und verarbeitendes Gewerbe sowie die Landwirtschaft insgesamt eine Wassermenge von etwa 12,5 Milliarden Kubikmeter (Mrd. m³), im Wesentlichen über eigene Gewinnungsanlagen aus Oberflächengewässern oder Grundwasser. Die Wasserentnahmen in Deutschland für die Energieversorgung, Bergbau und verarbeitendes Gewerbe waren 2022 weiterhin rückläufig. Seit dem Jahr 1991 sanken die Wasserentnahmen für Energie, Bergbau und verarbeitendes Gewerbe über eigene Gewinnungsanlagen von 41,3 Mrd. m³ auf 12,1 Mrd. m³. &nbsp;</p> <p>Die Betriebe verwenden nicht nur selbstgewonnenes Wasser, sondern erhalten zusätzlich einen geringen Teil - den sogenannten Fremdbezug - über die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11076">Öffentliche Wasserversorgung</a> oder aus anderen Unternehmen. Im Jahr 2022 ergab sich insgesamt aus Eigengewinnung und Fremdbezug eine Wassermenge von 14,3 Mrd. m³ für die Betriebe der Energieversorgung, des verarbeitenden Gewerbes, des Bergbaus und der Landwirtschaft. Dies war die Wassermenge, die in den Betrieben als Kühl- oder Produktionswasser, Bewässerungswasser beziehungsweise für die Versorgung der Belegschaft genutzt wurde. Tatsächlich war das Wasseraufkommen der Betriebe geringer, da rund 0,9 Mrd. m³ dieser Wassermenge ungenutzt an Dritte abgegeben wurde.</p> </p><p> Hoher Kühlwasserbedarf bei der Energieversorgung <p>Der Wasserbedarf der einzelnen Branchen ist unterschiedlich hoch. In Deutschland hat die Energieversorgung den größten Wasserbedarf. Die entnommene Wassermenge wird fast ausschließlich zu Kühlzwecken eingesetzt.</p> <p>Für die Energiebereitstellung entnahmen die Energieversorger im Jahr 2022 ca. 6,9 Mrd. m³, das sind rund 38,6 % der Gesamtentnahmen von 17,9 Mrd. m³ aller relevanten Nutzergruppen . Dabei deckten die Kraftwerke ihren Wasserbedarf nahezu vollständig über eigene Gewinnungsanlagen aus Oberflächengewässern. Der fremdbezogene Anteil lag bei etwa 3,6 %, dadurch lag das Wasseraufkommen für die Energieversorgung bei 7,2 Mrd. m³. Das Wasser wurde nach dem Gebrauch zu großen Teilen wieder in die anliegenden Oberflächengewässer eingeleitet (siehe Abb. „Wasseraufkommen für die Energieversorgung“). Verdunstet sind rund 0,45 Mrd. m³ bei der Kühlung von Kraftwerken.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_wasseraufk-energieversorg_2025-05-07.png"> </a> <strong> Wasseraufkommen für die Energieversorgung </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_wasseraufk-energieversorg_2025-05-07.pdf">Diagramm als PDF (133,65 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_wasseraufk-energieversorg_2025-05-07.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (24,53 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p>Bei den Unternehmen des Bergbaus und der Verarbeitenden Gewerbe verzeichnen wir eine andere Entwicklung. Zwar nahm auch hier der Wasserbedarf kontinuierlich ab, aber seit dem Jahr 2001 stieg der Anteil der Wassermenge, die über Dritte bezogen wurde an. Zum Vergleich: Im Jahr 2001 betrug die Wassermenge aus Eigengewinnung und Fremdbezug ca. 8,65 Mrd. m³, der Anteil des Fremdbezuges betrug 10,3 %. Dagegen stieg die Fremdversorgungsquote im Jahr 2019 auf 23,3 % bei einem Wasseraufkommen von ca. 7,0 Mrd. m³. Dies scheint sich wieder zu ändern: Im Jahr 2022 sanken der Anteil aus Eigengewinnung als auch der Fremdbezug, zusammen um rund 5 % gegenüber 2019 (siehe Abb. „Wasseraufkommen im Bergbau und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verarbeitenden-gewerbe">verarbeitenden Gewerbe</a>“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_wasseraufk-bergbau-verarb-gew_2025-05-07.png"> </a> <strong> Wasseraufkommen im Bergbau und verarbeitenden Gewerbe </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_wasseraufk-bergbau-verarb-gew_2025-05-07.pdf">Diagramm als PDF (134,85 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_wasseraufk-bergbau-verarb-gew_2025-05-07.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (24,55 kB)</a></li> </ul> </p><p> Effizienter Wassereinsatz durch Mehrfach- und Kreislaufnutzung <p>Im Jahr 2022 betrug das eingesetzte Frischwasser in Deutschland für die Hauptsektoren Bergbau, verarbeitendes Gewerbe, Energieversorgung und Landwirtschaft insgesamt 14,3 Mrd. m³. Seit 1991 ging die eingesetzte Wassermenge in Kühl- und Produktionsprozessen von 29 Mrd. m³ deutlich &nbsp;zurück. Das liegt in erster Linie an dem effizienten Umgang mit Wasser, der auch durch Mehrfach- und Kreislauftechnologien unterstützt wird. Mehrfachnutzung bedeutet, dass die eingesetzte Wassermenge nacheinander für verschiedene Zwecke genutzt wurde, bei einer Kreislaufnutzung wurde das Wasser umgewälzt und für denselben Zweck wiedergenutzt.</p> </p><p> Kühlwasser: Regionale Unterschiede beachten <p>Die Auswertung des für die Kühlung in allen Sektoren eingesetzten Wassers verdeutlicht regionale Unterschiede. So ist der Kühlwasserbedarf in &nbsp;den meisten Flussgebietseinheiten (FGE) deutlich gesunken: In der FGE Rhein 2022 auf 5,8 Mrd. m³ (2013: 8,2 Mrd. m³) und in der FGE Weser von 3,5 Mrd. m³ 2013 auf 1,3 Mrd. m³ 2022. Die für Kühlzwecke eingesetzte Wassermenge in der FGE Elbe &nbsp;ist nach zwischenzeitlichem Anstieg Mitte der 2010er Jahre 2022 deutlich auf 1,4 Mrd. m³ zurück gegangen (2013: 3,4/ 2016: 4,3 Mrd. m³). In der FGE Donau ist die eingesetzte Kühlwassermenge 2022 mit 1,9 Mrd. m³ gegenüber 2016 leicht angestiegen (1,7 Mrd. m³). In allen anderen FGE liegen die eingesetzten Kühlwassermengen auf sehr viel niedrigerem Niveau.</p> </p><p> Nutzung verschiedener Wasserquellen <p>Im Jahr 2022 gewannen die produzierenden und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verarbeitenden-gewerbe">verarbeitenden Gewerbe</a> etwa 76,6 % ihrer Wassermenge aus Oberflächengewässern, das heißt aus Flüssen, Seen oder Talsperren sowie aus Meer- und Brackwasser und z.B. Niederschlag. Weitere 17,1 % entnahmen sie aus Grund- und Quellwasser sowie etwa 6,4 % aus Uferfiltrat und angereichertem Grundwasser.</p> <p>Interessant ist ein Vergleich mit der Landwirtschaft. Im Jahr 2016 betrugen die Wasserentnahmen für die Landwirtschaft etwa 0,3 Milliarden Kubikmeter, im Jahr 2022 bereits 0,45 Mrd. m³. Der Anteil an den Gesamtwasserentnahmen betrug 2022 2,5%. Insbesondere für die Bewässerung versorgt sich die Landwirtschaft aus Grundwasservorkommen. Die Grundwasserentnahmen lagen im Jahr 2022 bei ca. 69,1 %, 27,8 % wurde aus Oberflächengewässern entnommen (siehe Abb. „Wassergewinnung nichtöffentlicher Betriebe 2022“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_wassergewinn-nichtoeffent-betriebe_2025-05-07.png"> </a> <strong> Wassergewinnung nichtöffentlicher Betriebe 2022 </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_wassergewinn-nichtoeffent-betriebe_2025-05-07.pdf">Diagramm als PDF (342,17 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_wassergewinn-nichtoeffent-betriebe_2025-05-07.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (31,43 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Änderungen im Kiessandtagebau Bröthen“ nach § 5 Absatz 2 UVPG vom 20. Januar 2026

Die HEIM Niederschlesische Kieswerke GmbH & Co. KG, Am Quarzitwerk 4, 02906 Quitzdorf am See (Bergbauunternehmen) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 16. Dezember 2025 den Antrag auf Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die 1. Planänderung zum Vorhaben Kiessandtagebau Bröthen (Landkreis Bautzen). Die Planänderung betrifft • die Einziehung des räumlichen Geltungsbereiches des Rahmenbetriebsplanes von 38,1 ha auf 36,73 ha, • den abweichend zur bisherigen Planung vorübergehenden Verzicht auf den planfestgestellten Nassschnitt im östlichen Bereich des Tagebaus, • die Umstellung der Gewinnungstechnik im Nassschnitt vom zugelassenen Saugbagger/alternativ Schrapper auf zunächst einen Langarmbagger, • die Aufbereitung zunächst mit einer mobilen Siebanlage, perspektivisch mit einer stationären Aufbereitungsanlage am nördlichen Rand des Tagebaugeländes, • den teilweisen Verzicht auf die Rückverfüllung der östlichen Tagebaufläche mit Vergrößerung des entstehenden Tagebaurestgewässers um 2 ha auf 22 ha, • die Verringerung der Fläche zur befristeten Waldumwandlung von 12,2 ha auf 4 ha und die Erhöhung der Fläche für die dauerhafte Waldumwandlung von 24,8 ha auf 33 ha mit gleichzeitiger Erhöhung der Fläche für die Erstaufforstung von 24,8 ha auf 33 ha und • die Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes um 40 Jahre bis zum 31. Dezember 2066. Das bisherige Vorhaben ist durch Beschluss (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) vom 1. November 2001 planfestgestellt.

Wasseraufbereitung mit Wertelementrückführung - As-Rückhalt Material aus Schlacken / Ionenaustauscher

Bergbausanierung

Die Sanierungsmaßnahmen im Bergbau umfassen den Braunkohlen-, Kali- und Steinsalz-, Kupferschiefer-, Schwefelkies- sowie den Fluss- und Schwerspatbergbau. Die Sanierung des Kali- und Steinsalzbergbaus, des Kupferschiefer-, Schwefelkies-, Fluss- und Schwerspatbergbaus ist weitgehend abgeschlossen. Besondere Bedeutung besitzt in Sachsen-Anhalt die Sanierung der ehemaligen Braunkohlentagebaue. Verbunden mit der Wiedervereinigung führten unter anderem Marktöffnung, wettbewerbliche Energiepreise und ein erheblich verringerter Strombedarf der Industrie zu einer Energieträgerumstellung, mit der Folge, dass auch die Braunkohlegewinnung auf ein wirtschafts- und regionalpolitisch verträgliches Maß reduziert werden musste. Von den ehemals elf Braunkohlentagebauen in Sachsen-Anhalt konnten letztendlich nur zwei ( Profen und Amsdorf ) erfolgreich privatisiert und weiterbetrieben werden. Aufgrund der rechtlichen Verpflichtung aus dem Bundesberggesetz ist der Bergbautreibende zur Wiedernutzbarmachung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Flächen verpflichtet. Dabei muss die Wiedernutzbarmachung neben den bergrechtlichen Maßgaben auch den raumordnerischen und landesplanerischen Zielen gerecht werden. Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen umfassten neben den von den großflächig entwickelten Braunkohlentagebauen und Standorten der Veredlungsindustrie ausgehenden massiven Eingriffen in Landschaft und Grundwasser auch Bereiche, die von nicht unerheblichen Ablagerungen von Industrieabfällen und -reststoffen betroffen waren. Verantwortlich für die Wahrnehmung dieser bergrechtlichen Pflichten im Bereich der nicht privatisierungsfähigen Braunkohlenbetriebe ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH ( LMBV ). Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen der öffentlichen Hand, welches im Eigentum des Bundes steht und das als Bergbauunternehmen und Projektträger insbesondere für die Sanierungsplanung, das Projektmanagement sowie das Sanierungscontrolling verantwortlich ist. Bereits im Dezember 1992 schlossen der Bund und die ostdeutschen "Braunkohlenländer" (die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie die Freistaaten Sachsen und Thüringen) das Verwaltungsabkommen Altlastenfinanzierung zur Finanzierung der Aufgaben aus der Braunkohlensanierung in den Jahren 1993 bis 1997. Durch Folgeabkommen wurde inzwischen die Finanzierung der Braunkohlesanierung bis 2017 gesichert. Im Ergebnis der Sanierung wurde in Sachsen-Anhalt viel erreicht. Über den aktuellen Stand der Flutungen informiert die LMBV im Internet unter der Rubrik Wassermanagement . Allein in Sachsen-Anhalt wurden bislang Sanierungsleistungen in einem Umfang von 1,576 Mrd. Euro erbracht, davon 374 Mio. Euro aus Landesmitteln. Die Aufgaben der Grundsanierung sind damit zu rund 97 % erfüllt. Die Tätigkeit der LMBV im Rahmen der Umsetzung der Braunkohlesanierung wird durch den Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung ( StuBA ) begleitet und überprüft. Hierbei handelt es sich um ein von Bund und den betroffenen Braunkohlenländern getragenes Gremium.

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Feststellung der UVP-Pflicht für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage als Grubenkraftwerk im Kiessandtagebau Benndorf“ nach § 5 Absatz 2 UVPG vom 12. September 2025

Die DBF Baustoff GmbH, Zum Gleis-Dreieck 38, 06347 Gerbstedt OT Siersleben (Bergbauunternehmen) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 30. Oktober 2024 den Antrag auf Zulassung des Sonderbetriebsplanes zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Kiessandtagebau Benndorf gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 2 BBergG. Das Bergbauunternehmen plant die Errichtung und den Betrieb der Photovoltaik-Freiflächenanlage als dem Bergbau dienende Anlage nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 BBergG (Grubenkraftwerk) auf einer Fläche von 6.700 m² im bereits rekultivierten Nordfeld Benndorf des Kiessandtagebaus Benndorf. Der temporäre Betrieb der Photovoltaik-Freiflächenanlage soll auf einen Zeitraum beschränkt bleiben, bei dem der sachliche Anwendungsbereich des § 2 BBergG gegeben ist. Das bisherige Vorhaben zum Kiessandtagebau Benndorf ist durch Beschluss (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) vom 1. Dezember 2009 planfestgestellt und bis zum 1. Janu-ar 2050 befristet zugelassen. Das Sächsische Oberbergamt hat zu der beantragten Änderung des Vorhabens gemäß § 51 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323) geändert worden ist (UVPG), in Verbindung mit § 52 Absätze 2c und 2a des Bundesberggesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 39 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323) geändert worden ist (BBergG) und Nummer 15.1 der Anlage 1 zum UVPG, sowie der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2023 (BGBl. 2024 I. Nr. 2) geändert worden ist (UVP-V Bergbau), gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 UVPG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 UVPG eine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht vorgenommen.

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