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Bergbau_Internet - Bewilligungen_Kohlenwasserstoffe - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Bergbauberechtigung im Saarland: Bewilligungen-Kohlenwasserstoffe. Bergbauberechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen nach § 8 Bundesberggesetz (BBergG).

Bergbau_Internet - Bergwerkseigentum_Eisen_Mangan - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Bergbauberechtigung im Saarland: Bergwerkseigentum - Eisen (Fe) Mangan (Mn).Bergbauberechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen nach § 9 Bundesberggesetz (BBergG) als grundstücksgleiches Recht.

Bergbau_Internet - Bergwerkseigentum_Schwefel - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Bergbauberechtigung im Saarland: Bergwerkseigentum - Schwefel (S).Bergbauberechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen nach § 9 Bundesberggesetz (BBergG) als grundstücksgleiches Recht.

Bergbau_Internet - Erlaubnisse_Kohlenwasserstoffe - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Bergbauberechtigung im Saarland: Bergbauberechtigung zur Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen nach § 7 Bundesberggesetz (BBergG).

Bergbau_Internet - Bergwerkseigentum_Steinkohle_alles - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Bergbauberechtigung im Saarland:Bergwerkseigentum - Steinkohle.Bergbauberechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen nach § 9 Bundesberggesetz (BBergG) als grundstücksgleiches Recht.

Bergbau_Internet - Bergwerkseigentum_Sole - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Bergbauberechtigung im Saarland: Bergwerkseigentum - Bergwerkseigentum - Sole. Bergbauberechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen nach § 9 Bundesberggesetz (BBergG) als grundstücksgleiches Recht.

Erlaubnisse (WFS Dienst)

Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will (Aufsuchung = Suche nach oder Feststellung der Ausdehnung von Bodenschätzen), benötigt dazu eine Erlaubnis gemäß § 7 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Die Erlaubnis gewährt das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes (Erlaubnisfeld) Bodenschätze aufzusuchen. Das Erlaubnisfeld ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Die Themenkarten „Erlaubnisse“ zeigt die aktuell vom LBEG vergebenen Erlaubnisgebiete sowohl offshore in der Nordsee als auch onshore auf dem Festlandsockel.

Erlaubnisse (WMS Dienst)

Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will (Aufsuchung = Suche nach oder Feststellung der Ausdehnung von Bodenschätzen), benötigt dazu eine Erlaubnis gemäß § 7 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Die Erlaubnis gewährt das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes (Erlaubnisfeld) Bodenschätze aufzusuchen. Das Erlaubnisfeld ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Die Themenkarten „Erlaubnisse“ zeigt die aktuell vom LBEG vergebenen Erlaubnisgebiete sowohl offshore in der Nordsee als auch onshore auf dem Festlandsockel.

Bewilligungen (WFS Dienst)

Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Wer bergfreie Bodenschätze gewinnen (abbauen) will, benötigt dazu eine Bewilligung gemäß § 8 BBergG oder das Bergwerkseigentum gemäß § 9 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Sowohl Bewilligungen als auch Bergwerkseigentum gewähren das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes Bodenschätze zu gewinnen. Das Bergwerkseigentum ist darüber hinaus ein „grundstücksgleiches“ Recht, das heißt es ist grundbuch- und beleihungsfähig. Das Feld der Bewilligung oder des Bergwerkseigentums ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Die Themenkarten „Bewilligungen“ zeige die aktuell vom LBEG vergebenen Bewilligungsgebiete sowohl offshore in der Nordsee als auch onshore auf dem Festlandsockel.

Bewilligungen (WMS Dienst)

Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Wer bergfreie Bodenschätze gewinnen (abbauen) will, benötigt dazu eine Bewilligung gemäß § 8 BBergG oder das Bergwerkseigentum gemäß § 9 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Sowohl Bewilligungen als auch Bergwerkseigentum gewähren das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes Bodenschätze zu gewinnen. Das Bergwerkseigentum ist darüber hinaus ein „grundstücksgleiches“ Recht, das heißt es ist grundbuch- und beleihungsfähig. Das Feld der Bewilligung oder des Bergwerkseigentums ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Die Themenkarten „Bewilligungen“ zeige die aktuell vom LBEG vergebenen Bewilligungsgebiete sowohl offshore in der Nordsee als auch onshore auf dem Festlandsockel.

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