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Luftdaten der Station Bergkamen (DENW003) in Bergkamen

Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.

Antibiotikaresistente Bakterien in Badegewässern: Ergebnisse erster Untersuchungen insgesamt unbedenklich

Ab dem kommenden Jahr plant das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Sonder-Untersuchungen von Gewässern in Nordrhein-Westfalen auf relevante Antibiotika-resistente Bakterien sowie Antibiotika-Rückstände. In den zurückliegenden Wochen erfolgten im Auftrag des Umweltministeriums erste Voruntersuchungen in Badegewässern. Das erfreuliche Zwischenergebnis: Von den in zehn EG-Badegewässern bisher entnommenen 30 Proben wiesen lediglich zwei Proben sehr geringe Mengen antibiotikaresistenter Bakterien auf. In einer Juni-Probe aus dem Elfrather See in Krefeld und einer Probe von Ende Juli aus dem Baldeneysee wurden sehr geringe Mengen eines Darmbakteriums mit Resistenzen gegen drei Antibiotika-Wirkstoffgruppen nachgewiesen. „Die gefundenen Mengen waren aber so niedrig, dass gesunde Menschen keiner Gefahr ausgesetzt waren. Bei den zwei anderen Probezyklen wurden an diesen Seen keinerlei Auffälligkeiten gefunden“, sagte Professor Martin Exner, Leiter des Hygiene-Instituts des Universitätsklinikums Bonn, der die Untersuchungen wissenschaftlich begleitet und im Rahmen eines bundesweiten Verbundprojektes „HyReKA“ die Verbreitung antibiotikaresistenter Bakterien durch Abwasser erforscht. Alle anderen untersuchten Badegewässer wiesen keine klinisch relevanten Resistenzen auf. Damit bestätigen die ersten Ergebnisse des Sonderuntersuchungsprogramms die gute Wasserqualität ausgewiesener Badestellen in Nordrhein-Westfalen. „Dies sind erfreuliche Zwischenergebnisse. Aber das Thema wird uns in den kommenden Monaten weiter begleiten. Zum einen sind die Probenahmen an den Badegewässern noch nicht abgeschlossen und zum anderen werden wir unsere Untersuchungen im kommenden Jahr auf andere Gewässerbereiche ausweiten. Die Gewässerbelastungen mit antibiotikaresistenten Bakterien und das Thema Antibiotika-Resistenz haben für uns eine hohe Priorität. Wir müssen die potentiellen Ursachen identifizieren und Eintragsquellen reduzieren“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Die Untersuchungen werden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) mit dem Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit des Universitätsklinikums Bonn durchgeführt. Die bisherigen Zwischenergebnisse nach drei von vier in diesem Jahr vorgesehenen Probenahmen beziehen sich auf Proben von Anfang Juni sowie Anfang und Ende Juli 2018 in zehn ausgewählten EG-Badegewässern in NRW. In dieser Woche wurden die letzten Probenahmen durchgeführt, die in den kommenden Wochen ausgewertet werden. Darauf aufbauend werden das Hygiene-Institut des Universitätsklinikums Bonn und das LANUV einen Gesamtbericht zu den Voruntersuchungen erstellen, der eine Grundlage für die Sonder-Untersuchungen des kommenden Jahres bildet. Die EG-Badegewässerrichtlinie verlangt keine Untersuchungen auf Antibiotika-resistente Bakterien. Daher liegen bisher kaum Erkenntnisse über eine mögliche Verunreinigung mit Antibiotika-resistenten Erregern nach EG-Badegewässerrichtlinie vor. Im Rahmen der Sonderuntersuchung werden ausgewählte Badestellen auf klinisch relevante Bakterien mit Resistenzen gegen mehr als zwei Antibiotika-Wirkstoffgruppen untersucht. Derartige multiresistente Bakterien können Infektionen beim Menschen auslösen, die dann auf Grund ihrer Resistenzen schwer zu behandeln sind. „Aber die Gefahr ist bei gesunden Menschen mit einem intakten Immunsystem sehr gering“, sagte Prof. Exner. Neben der Untersuchung auf Antibiotika-resistente Bakterien wurden die Proben in dem laufenden Sonderuntersuchungsprogramm auch auf das Vorkommen von Darmbakterien (Intestinale Enterokokken und E. coli) untersucht. Alle bisher untersuchten Proben zeigten in Anlehnung an die Anforderungen der Badegewässerverordnung NRW keine Auffälligkeiten und eine gute beziehungsweise ausgezeichnete Wasserqualität. LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen verwies auf die angelaufenen Planungen seines Hauses zum Messprogramm, das nach Abschluss des bundesweiten Forschungsprojektes HyReKA in den Jahren 2019 und 2020 fortgeführt werden soll: „Wir haben langjährige Erfahrung in der Ermittlung von Eintragsquellen von vielen verschiedenen Stoffen und Legionellen in die nordrhein-westfälischen Gewässer. Sobald die Ergebnisse des bundesweiten Forschungsvorhabens vorliegen, stehen uns weitere Kriterien zur Bewertung von möglichen Gefahren und Eintragspfaden zur Verfügung. Darauf können wir dann unsere weiteren Untersuchungen aufbauen“, erläuterte LANUV-Präsident Delschen. ____________________________________________ Im Rahmen des laufenden Sonderuntersuchungsprogramms werden folgende zehn EG-Badegewässer in Nordrhein-Westfalen untersucht: Aasee, Bocholt Baldeneysee, Essen Bettenkamper Meer, Moers Bruchertalsperre, Marienheide Eiserbachsee, Simmerath Elfrather See, Krefeld Fühlinger See, Köln Großer Weserbogen, Porta Westfalica Naturfreibad Heil, Bergkamen Seebad Haltern, Haltern am See Kriterien für die Auswahl der Badegewässer waren (1.) mögliche Belastungsfaktoren im Hinblick auf Einträge Antibiotika-resistenter Bakterien in die Gewässer, wie Krankenhaus-Abwasser, kommunales Abwasser oder Abschwemmungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen, (2.) bekannte Belastungen, wie höhere Konzentrationen an Darmbakterien (Escherichia coli = E. coli) oder große Wasservogelaufkommen, sowie (3.) Region und Typ des Badegewässers. Die Probenahmen für die Untersuchungen werden von Mitarbeitern des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen nach Vorgaben der europäischen Badegewässerrichtlinie bzw. der nordrhein-westfälischen Badegewässerverordnung sowie unter Beachtung normativer Vorgaben für die Probenahme von Wasserproben für mikrobiologische Untersuchungen durchgeführt. Was sind klinisch besonders relevante Bakterien? Klinisch besonders relevante Bakterien sind solche, die Erkrankungen beim Menschen hervorrufen können und Resistenzen gegen mehr als zwei Antibiotika-Wirkstoffgruppen aufweisen, die als primäre Therapeutika bei schweren Infektionen durch Bakterien eingesetzt werden. Die Festlegung der besonderen Relevanz bestimmter Bakterien sowie der betrachteten Antibiotika-Wirkstoffgruppen erfolgte durch Mediziner mit ausgewiesener Expertise im Bereich Hygiene und öffentliche Gesundheit auf Basis von Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI). Überwachung und Bewertung der Wasserqualität der EG-Badegewässer Zum Schutz der Badenden entnehmen die Überwachungsbehörden (Gesundheitsämter) während der Badesaison alle vier Wochen Wasserproben, die auf mikrobiologische Kenngrößen untersucht werden, um die bakterielle Belastung eines Badegewässers abzuschätzen. Falls die Ergebnisse einer Probe den Wert größer 700 KBE/100 mL bei Intestinalen Enterokokken beziehungsweise größer 1800 KBE/100 mL bei Escherichia Coli überschreiten, sollen die Gesundheitsämter eine sofortige Nachkontrolle durchführen. Liegen bei der Nachkontrolle die Messergebnisse wieder über diesen Werten, wird empfohlen ein zeitweiliges Badeverbot zu erlassen. Zudem wird die generelle Qualität des Badegewässers bewertet. Dies erfolgt nach den Regeln der europäischen Badegewässerrichtlinie auf Basis der Messwerte der vergangenen vier Jahre. Weitere Informationen unter http://www.badegewaesser.nrw.de/bg1.htm Pressemitteilung vom 17.05.2018: Qualität der Badegewässer in Nordrhein-Westfalen weiterhin gut – Große Mehrheit der Badegewässer mit "ausgezeichnet" oder "gut" bewertet https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/news/2018-05-17-qualitaet-der-badegewaesser-in-nordrhein-westfalen-weiterhin-gut/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=15b3e892544eb3cab6339220b06e9cf9 Informationen zum Verbundprojekt HyReKA - http://hyreka.net/ Vorläufige hygienisch-medizinische Bewertung einer Expertengruppe aus dem HyReKA Verbundvorhaben: http://hyreka.net/uploads/PDF/D46_D54_HyReKA_%C3%9Cbersicht_HM_5_18.pdf Pressemitteilung

Deutsch-Franzoesischer Workshop zur Information der Oeffentlichkeit ueber Risiken schwerer Unfaelle vom 16.-17.12.1999 in Bergkamen

Das Projekt "Deutsch-Franzoesischer Workshop zur Information der Oeffentlichkeit ueber Risiken schwerer Unfaelle vom 16.-17.12.1999 in Bergkamen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IKU GmbH durchgeführt.

Antrag der Firma Bayer AG

Die Firma Bayer AG, Ernst-Schering-Straße 14, 59192 Bergkamen, hat mit Datum vom 28.09.2023, eingegangen am 17.10.2023, die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Production Unit A (PUA) durch Errichtung und Betrieb eines Apparateabgassam- melsystems und einer thermischen Abgasreinigungsanlage (TAR) B119 zur Entsor- gung von IIC-Apparateabgasen auf ihrem Grundstück in 59192 Bergkamen, Ernst- Schering-Straße 14, Gemarkung Bergkamen, Flure 11 und 17, Flurstücke 577 und 242 beantragt.

Erstellung eines Vorprojektes fuer das Kraftwerk Bergkamen zwecks Sicherstellung einer Einbaumoeglichkeit einer 25-Prozent-Strasse nach dem SHU-Verfahren bei Block A (4.Str.) oder Block B (1.Str.) und Durchfuehrung eines Genehmigungsverfahrens

Das Projekt "Erstellung eines Vorprojektes fuer das Kraftwerk Bergkamen zwecks Sicherstellung einer Einbaumoeglichkeit einer 25-Prozent-Strasse nach dem SHU-Verfahren bei Block A (4.Str.) oder Block B (1.Str.) und Durchfuehrung eines Genehmigungsverfahrens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von STEAG AG durchgeführt. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Sicherstellung einer Einbaumoeglichkeit einer 25-Prozent-Strasse nach dem SHU-Verfahren in das Kraftwerk Bergkamen Block A (4. Strasse) oder Block B (1.Strasse) und die Durchfuehrung eines Genehmigungsverfahrens zum Bau und zu einem 2-jaehrigen Versuchsbetrieb dieser Strasse. Das Arbeitsprogramm umfasst: - die Erstellung von vorlaeufigen Aufstellungs- und Lageplaenen fuer die gesamte REA; - die Erstellung von Uebersichtsplaenen zur Darstellung der Anschluesse; - die Erstellung von Genehmigungsunterlagen fuer die REA und die Durchfuehrung des Genehmigungsverfahrens; - Erstellung eines Schlussberichtes mit der Aussage ueber die Machbarkeit des Vorhabens.

Bau und Betrieb einer Fischer-Tropsch Laboranlage mit Fluessigphase-Reaktor nach Koelbel

Das Projekt "Bau und Betrieb einer Fischer-Tropsch Laboranlage mit Fluessigphase-Reaktor nach Koelbel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Schering Bergkamen durchgeführt. Bau und Betrieb der ersten Ausbaustufe einer Fischer-Tropsch Laboranlage mit Fluessigphasereaktor nach Koelbel. Mit der Anlage sollen Fragen der Prozessfuehrung untersucht werden, um Aussagen ueber die Verwendbarkeit der Fischer-Tropsch-Synthese zur Erzeugung von Grundstoffen fuer die chemische Industrie zu gewinnen. Die Aussagen werden fuer eine umfassende Studie ueber die Fischer-Tropsch-Synthese gebraucht. Ziel der Synthese: Fluessigprodukte mit hohem Olefingehalt.

Bayer AG, Ernst-Schering-Straße 14, 59192 Bergkamen

Die Bayer AG beantragt die Errichtung und den Betrieb eines Kühllagers mit einer Lagerkapazität bis zu 19,6 t, zweier Kühlaggregate und einer Klimaanlage mit Kühlaggregat. Zudem soll eine 353 m2 Magerrasenfläche versiegelt werden.

Rauchgasentschwefelung mit Abwassereindampfung. Schritt II: Beobachtung der Versuche in Weiher II durch STEAG/VEW

Das Projekt "Rauchgasentschwefelung mit Abwassereindampfung. Schritt II: Beobachtung der Versuche in Weiher II durch STEAG/VEW" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von STEAG AG durchgeführt. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Ausrichtung der Versuche in Weiher II auf die Belange der Planung der REA-SHU Bergkamen, die Sicherstellung der Versuchsdaten und die Erweiterung der Detailkenntnisse fuer STEAG/VEW zur Beurteilung des Verfahrens in Bezug auf die Entscheidung und den Bau des REA-SHU fuer Bergkamen. Das Arbeitsprogramm umfasst: - die beratende Taetigkeit bei der Aufstellung des detaillierten Versuchsprogramms Weiher II, - die Versuchsbeobachtung im regelmaessigen Turnus, - die Auswertung der Versuchsergebnisse fuer die internen Belange von STEAG/VEW und die Beurteilung und Bewertung der Ergebnisse aus der Versuchsanlage Weiher II. Zum Arbeitsprogramm gehoert weiterhin die Auswertung eines Angebots der SHU und die Pruefung wirtschaftlicher Kriterien.

Planfestellungsverfahren für das OGE Vorhaben Hamm - Bergkamen

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der Neubau der Erdgasanbindungsleitung ID 526 von Hamm nach Bergkamen, die bestehende Leitungen auf einer Länge von ca. 5,5 km verbinden soll. Der Planungsraum der Trasse verläuft durch die Stadt Hamm und den Kreis Unna auf dem Gebiet der Stadt Bergkamen. Die Trasse beginnt an der Einbindestelle der Leitung Nr. 56 an einer neuen Stationsfläche nahe der Ortslage Kerstheide in der Stadt Hamm. Von dort verläuft die Trasse Richtung Westen, umgeht die dichte Bebauung entlang der Erlentiefenstraße und erreicht den Endpunkt in der Stadt Bergkamen. Im westlichen Abschnitt verläuft die neue Leitung überwiegend in Bündelung zur bestehenden Leitung Nr. 7/3/1. Der Trassenkorridor ist südlich durch den Siedlungskörper von Nordberg (Stadt Bergkamen) und nördlich von Rünthe (Stadt Bergkamen) eingegrenzt. Der geplante Abschnitt soll in DN 300 gebaut werden. Für dieses Neubauvorhaben besteht gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht).

Bayer AG, Ernst-Schering-Straße 14, 59192 Bergkamen

Errichtung und Betrieb eines Gefahrstofflagers

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